Ladungssicherheit im Straßenverkehr.

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1 Ladungssicherheit im Straßenverkehr

2 Verfahrensanweisung zur Ladungssicherheit im Straßenverkehr (Stand 12/2012) Inhalt 1 Editorial 05 2 Geltungsbereich 07 3 Beschaffenheit des Ladeguts 07 4 Fahrzeuganforderungen Allgemein 4.2 Lkw und Anhänger 4.3 Schlepper/Pkw mit Anhänger 4.4 Lastverteilungsplan für Fahrzeuge 4.5 Zurrpunkte 4.6 Fahrzeuge ohne Laderaumbegrenzung (Curtainsider) 5 Sicherungsmittel 10 6 Arbeitsanweisungen Fahrzeuganforderungen - Arbeitsanweisung Verladung und Sicherung auf dem Fahrzeug - Arbeitsanweisungen 2 und 3 7 Rechtliche Grundlagen 19 8 Übersicht der angewendeten Normen 21 9 Anhang

3 1 Editorial Immer wieder hört man in den Verkehrsnachrichten Hinweise, die vor Paletten, Brettern oder Ähnlichem auf der Straße warnen. Meist liegt die Ursache in mangelnder Ladungssicherung. Nicht selten kommt es zu gravierenden Unfällen aufgrund von unzureichend gesicherter Ladung. Mit dieser Broschüre geben wir Ihnen ein Hilfsmittel an die Hand, um Ihre Ladung entsprechend den bestehenden Gesetzen, Normen und Regeln für den Transport zu sichern. Legen Sie sich die Verfahrensanweisung doch einfach ins Handschuhfach. So haben Sie immer wieder die Möglichkeit nachzuschauen, wenn einmal etwas unklar ist. Scheuen Sie sich auch nicht davor, uns anzusprechen: Unsere geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den STEAG Power Minerals-Werken bzw. an den von uns benannten Abholadressen helfen Ihnen gern weiter, wenn Sie Fragen zum Thema haben. Ihre Geschäftsführung der STEAG Power Minerals GmbH Andreas Hugot 4 5 Uwe Rath

4 Säcke auf Europalette mit Folie geschrumpft Die vorliegende Verfahrensanweisung zur Ladungssicherung im Straßenverkehr dient der Umsetzung der zur Zeit geltenden Vorschriften zur Ladungssicherung der Firma STEAG Power Minerals. Alle Fahrzeuge, deren Aufbauten sowie die zur Ladungssicherung eingesetzten Sicherungsmittel und angewandten Methoden müssen den bestehenden Gesetzen, Normen und Regeln entsprechen. Ziel dieser Anweisung ist es, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern sowie die Transportqualität zu erhöhen. 2 Geltungsbereich Die Verfahrensanweisung zur Ladungssicherung im Straßenverkehr richtet sich an alle Beteiligten im Verlade- und Transportbereich sowie an Spediteure und Selbstabholer, die in den STEAG Power Minerals-Werken bzw. an den von STEAG Power Minerals benannten Abholadressen laden. 3 Beschaffenheit des Ladeguts Folgende Ladegüter werden bei STEAG Power Minerals verladen: Palettierte Sackware Big Bags 6 7

5 4 Fahrzeuganforderungen 4.1 Allgemein Alle Fahrzeuge müssen den derzeit geltenden Normen und Vorschriften entsprechen. Laderaummaße: Nutzbare Innenbreite 2,42 m bis 2,46 m Ladelängen: abhängig von der Fahrzeugart 4.2 Lkw und Anhänger Bordwandhöhe = 80 cm Die Fahrzeuge benötigen eine ausreichend stabile Stirnwand sowie Zurrpunkte auf der Ladefläche. 4.3 Schlepper/Pkw mit Anhänger Diese Fahrzeuge weisen in den meisten Fällen weder Stirnwände noch Zurrpunkte auf. Sie sind deshalb gemäß Arbeitsanweisung A 3 zu sichern. 4.4 Lastverteilungsplan für Fahrzeuge Die im Fahrzeugschein ausgewiesene Nutzlast des Fahrzeugs darf keinesfalls überschritten werden. Die Achslastverteilung der Ladung ist so vorzunehmen, dass sich der Gesamtschwerpunkt der Ladung in der Mitte der Ladefläche befindet. 4.5 Zurrpunkte Gemäß Norm sind die Zurrpunkte für eine Belastung von dan für Fahrzeuge > 12 t ausgelegt. Die Anzahl der Zurrpunkte richtet sich nach der Nutzlast und der Größe der Ladefläche. 4.6 Fahrzeuge ohne Laderaumbegrenzung (Curtainsider) Bei diesen Fahrzeugen sind gemäß Norm in jedem Fall Zurrpunkte links und rechts erforderlich. 8 9

6 Zurrgurte müssen in ausreichender Anzahl und in der richtigen Stärke vorhanden sein Verwendung von Antirutschmattenpads 5 Sicherungsmittel Zur Sicherung der Ladung werden Zurrgurte benötigt. Die Anzahl richtet sich nach dem Ladungsgewicht. Darüber hinaus empfehlen wir, geeignetes Kantenschutzmaterial und ggf. ein Distanzholz zu verwenden. Dies ist abhängig von der Verladeart. Aus den Arbeitsanweisungen (s. Punkt 6) geht die Verwendung der Sicherungsmittel hervor. Die Zurrmittel müssen z.b. wie folgt gekennzeichnet sein: Zur Sicherung der Produkte der Firma STEAG Power Minerals hat der Fahrer mindestens die nachfolgenden Sicherungsmittel in ausreichender Zahl mitzuführen und einzusetzen: 1. Antirutschmatte 2. Bei Auswahl und Gebrauch von Zurrgurten muss die erforderliche Zurrkraft sowie die Verwendungsart und Art der zu zurrenden Ladung berücksichtigt werden. Größe, Form und Gewicht der Ladung bestimmen die richtige Auswahl der Zurrmittel. Dementsprechend müssen aber auch die beabsichtigte Verwendungsart, die Transportumgebung und die Art der Ladung berücksichtigt werden. 3. Kantenschutzmaterial und ggf. ein Distanzholz wird empfohlen Hilfsmittel zur Ladungssicherung halten wir im Strahlmittelwerk Lünen vor. Diese können dort käuflich erworben werden. 4. Formschlüssige Verladung (ohne Ladungslücken) ist anzustreben 5. Ladefläche muss generell besenrein und im Winter eisfrei sein 10 11

7 Die Ladefläche muss sauber sein 6 Arbeitsanweisungen 6.1 Fahrzeuganforderungen Arbeitsanweisung 1 1. Allgemeine Anforderungen Die Fahrzeuge müssen den Anforderungen der Norm DIN EN 12642, Aufbauten an Nutzfahrzeugen, entsprechen. Der Ladeboden muss besenrein sein. Er darf weder verölt noch anderweitig verschmutzt sein. Im Winter muss die Ladefläche eisfrei sein. 2. Laderaumbegrenzung nach vorne Bei den eingesetzten Fahrzeugen muss die Stirnwand mindestens der Höhe der Paletten entsprechen. 3. Laderaumbegrenzung zur Seite Bordwandhöhe = 80 cm Im Heckbereich müssen Zurrpunkte vorhanden sein, falls kein formschlüssiges Stauen der Ladung zur Heckwand möglich ist. Darüber hinaus gilt, dass Zurrpunkte auf der gesamten Ladefläche rechts und links entsprechend der Norm vorhanden sein müssen. 4. Zurrmittel Es sind Zurrmittel zu verwenden, die der Norm DIN EN entsprechen. Diese sind z. B. wie folgt gekennzeichnet: LC = dan (zulässige Zurrkraft) STF = 500 dan (normale Vorspannkraft) SHF = 50 dan (aufzuwendende Handkraft im Zurrmittel) 5. Kantenschutzmaterial Zur Übertragung der Zurrkräfte und zur Schonung der Ladung empfehlen wir, geeignetes Kantenschutzmaterial mitzuführen und einzusetzen

8 6.2 Verladung und Sicherung auf dem Fahrzeug Arbeitsanweisung 2 1. Die Beladung zur Stirnwand soll formschlüssig beginnen. 2. Die formschlüssige Ladungssicherung ist der kraftschlüssigen Ladungssicherung in jedem Fall vorzuziehen. 3. Ladungslücken sind zu vermeiden bzw. auszufüllen. 4. Die Verwendung von Antirutschmatten ist verpflichtend. 5. Die Lastverteilung muss unbedingt beachtet werden. 6. Zur Ermittlung der erforderlichen Anzahl von Zurrmitteln kann die Trucker Disc der Firma Dolezych Einfach-Methode Niederzurren nach DIN EN verwendet werden. Arbeitsanweisung 3 1. Allgemeine Anforderungen Die Fahrzeuge müssen den Anforderungen der Norm DIN EN 12642, Aufbauten an Nutzfahrzeugen, entsprechen. 2. Verladeanweisungen Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen, die entsprechende Ladung mitnehmen wollen, müssen gesichert werden, d. h.: in Fahrtrichtung: 80% vom Ladungsgewicht zur Seite: 50% vom Ladungsgewicht nach hinten: 50% vom Ladungsgewicht Sollte diese Sicherung durch den Aufbau oder durch zusätzliche Sicherungsmittel nicht möglich sein, ist dieses Fahrzeug bzw. diese Fahrzeugkombination für den Transport als nicht geeignet anzusehen. Das Fahrzeug wird dann vom Verlader nicht beladen! 14 15

9 Beispiele zur korrekten Ladungssicherheit Ermittlung der erforderlichen Zurrmittel Ladungssicherung durch Niederzurren eines Big Bags mit zwei ausreichend dimensionierten Zurrmitteln und Antirutschmatten Kopfschlinge zur Sicherung nach hinten; nach vorne wird die Ladung durch Formschluss gesichert (Fahrzeug nach April 2002 hergestellt) Antirutschmatte auf Rolle Einsatz von Hilfsmitteln (Leerpaletten mit Kantenschoner, um Zurrgurte zu schützen) Sicherung mit Palette und Kantenschoner Kopfschlinge als Rückwandersatz Kopfschlinge als Stirn- und Rückwandersatz Sicherung mit Kantenschoner Sicherung mit Pappe 16 17

10 7 Rechtliche Grundlagen 412 HGB Verladen und Entladen (1) Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen. ( ) 22 StVO Ladung So nicht! Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen, sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. 23 StVO Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht ( ) nicht durch die ( ) Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug oder das Gespann sowie die Ladung ( ) vorschriftsmäßig sind, und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung ( ) nicht leidet

11 Curtainsider 8 Übersicht der angewendeten Normen 30 Absatz 1 StVZO Beschaffenheit der Fahrzeuge Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass (1) ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt, ( ) 31 Absatz 2 StVZO Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge (Auszug) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass ( ) die Ladung ( ) nicht vorschriftsmäßig ist, oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet. Wechselbehälter, Prüfung DIN EN 283 Ladungssicherungseinrichtungen, Sicherheit Teil 2: Zurrgurte aus Chemiefasern DIN EN Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen, Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen zur Güterbeförderung, Mindestanforderungen und Prüfung DIN EN Wechselbehälter, Planen, Mindestanforderungen DIN EN Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen, Aufbauten an Nutzfahrzeugen, Mindestanforderungen DIN EN Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen VDI 2700 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen, Zurrkräfte VDI 2700/02 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen, Lastverteilungsplan VDI 2700/04 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen DIN Die detaillierte Beschreibung der Normen entnehmen Sie bitte der Broschüre Ladungssicherung Handbuch für Verlade-, Fuhrparks und Aufbauhersteller TÜV Nord Mobilität

12 9 Anhang Einsatz von rutschhemmenden Matten Beispielrechnung zum Ermitteln der erforderlichen Anzahl von Zurrgurten beim Niederzurren: Nutzlast des Fahrzeuges (NL): kg Zurrwinkel: α 90 bis minimal 83 Tatsächliches Ladungsgewicht: 24 Paletten à kg = kg dan Gleit- Reibbeiwert μd: 0,2 STF der Ratsche: 500 dan Die Grundformel zur Berechnung lautet: FV = [(c - μd) : μd] x (FG : K) wobei F V = Vorspannkraft im geraden Zug, die zur Sicherung der gesamten Ladung erforderlich ist c = Beschleunigungsbeiwert: nach vorne 0,8, zur Seite 0,5, nach hinten 0,5 F G = Ladungsgewicht in dan K = Beiwert 1,5 gemäß DIN EN F V = [(0,8-0,2) 0,2] x ( ,5) = dan 22 23

13 So nicht! Von der so ermittelten Gesamtvorspannkraft wird im nächsten Schritt die Belastbarkeit der Stirnwand des Fahrzeugs abgezogen. Dabei ist zu beachten, dass für Fahrzeuge, die vor April 2002 hergestellt wurden, keine nationalen oder internationalen Konstruktionsnormen bestanden haben. Soll also die Stirnwand zur Ladungssicherung bei diesen Fahrzeugen eingerechnet werden, ist mit dem Fahrzeughersteller Rücksprache über die Belastbarkeit zu nehmen. Für Fahrzeuge, die nach April 2002 hergestellt wurden, müssen wir drei verschiedene Werte berücksichtigen: 1. Wechselbehälter Stirnwand 40 % der Nutzlast Rückwand 40 % der Nutzlast Seitenwand 30 % der Nutzlast 2. Standardaufbauten mit dem Code L gemäß der alten DIN EN Stirnwand 40 % der Nutzlast max dan Rückwand 25 % der Nutzlast max dan Seitenwand 30 % der Nutzlast 3. Verstärkte Aufbauten Code XL gem. DIN EN Stirnwand 50 % der Nutzlast Rückwand 30 % der Nutzlast Seitenwand 40 % der Nutzlast Vollbremsung bei ca. 30 km/h - ohne Antirutschmatten und Zurrgurte - Ladung rutscht über die gesamte Ladefläche! 24 25

14 Wir fahren mit unserem Berechnungsbeispiel fort: 1. Fahrzeuge, die vor April 2002 hergestellt wurden: ohne rutschhemmende Matten (RHM) dan 500 dan 103 Gurte mit rutschhemmenden Matten Fv = [(0,8 0,6) 0,6] x ( ,5) = 5.700,96 dan 500 dan 12 Gurte 2. Fahrzeuge mit Code L: ohne rutschhemmende Matten ( dan dan) 500 dan 93 Gurte mit rutschhemmenden Matten [(0,8 0,6) 0,6] x ( ,5) = 5.700,96 dan 5.700,96 dan dan = 700,96 dan 700,96 dan 500 dan 2 Gurte 3. Fahrzeuge mit Code XL: ohne rutschhemmende Matten dan dan (50 % der Nutzlast) = dan dan 500 dan 75 Gurte mit rutschhemmenden Matten 5.700,96 dan dan 0 Gurte Alle Berechnungen beziehen sich auf die Ladungssicherung in Fahrtrichtung. Bei den Berechnungen wurde Formschluss vorausgesetzt. Ohne Formschluss können die Stirnwände nicht mit einbezogen werden

15 Kontakt STEAG Power Minerals GmbH Strahlmittelwerk Lünen Moltkestr Lünen Fon: +49 (0) STEAG Power Minerals GmbH Duisburger Str Dinslaken Fon: +49 (0) Fax: +49 (0) SPM-M/K, Stand 12/2012

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