Schuldrecht Besonderer Teil II

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1 Schuldrecht Besonderer Teil II - vertragliche Schuldverhältnisse - Dr. Sebastian Mock, LL.M.(NYU) Attorney-at-Law (New York) dienstags, , ESA A freitags, , Phil B

2 A. Überblick Verträge über die Vornahme von Geschäften Unentgeltlichkeit Entgeltlichkeit Auftrag ( BGB) Geschäftsbesorgung ( h BGB) Werkvertrag Dienstvertrag Überlagerung durch das Auftragsrecht ( 675 I BGB)

3 B. Merkmale des Auftrags unentgeltliche Besorgung eines Geschäfts für den Auftraggeber ( 662 BGB) Zustandekommen durch Vertragsschluss ( 145 ff. BGB) Schweigen ohne Bedeutung ggf. Schadenersatzpflicht wegen unterlassener Ablehnung ( 663 BGB) Auftrag als einseitig verpflichtender Vertrag keine Anwendung der 320 ff. BGB Abgrenzung zu den Gefälligkeitsverhältnissen o Handeln ohne Rechtsbindungswillen keine Leistungspflicht o Abgrenzung anhand der Art des Geschäfts und dessen rechtlicher und wirtschaftlicher Bedeutung Geschäftsbesorgung alle tatsächlichen oder rechtsgeschäftlichen Handlungen (Bsp. Abholung vom Flughafen, Krankenpflege) Fremdheit des Geschäfts nicht allein in der Sphäre des Beauftragten Berührung des Interessenkreises des Auftraggebers

4 C. Pflichten des Beauftragten Vornahme der Geschäftsbesorgung ( 662 BGB) o grds. Pflicht zur persönlichen Vornahme des Geschäfts ( 664 I 1 BGB) o Vertreten des Verschuldens bei der Übertragung (Pflicht zur sachgemäßen Auswahl und Instruktion des Dritten aber keine Verschuldenszurechnung ( 664 I 2 BGB) o Verschuldenszurechnung nach 278 BGB über 664 I 3 BGB für Erfüllungsgehilfen o Pflicht zur Befolgung von Weisungen des Auftraggebers (arg. 665 BGB) Auskunfts- und Rechenschaftspflicht ( 666 BGB) o Absicherung des Weisungsrechts des Auftraggebers gegenüber dem Beauftragten o Pflicht zur fortlaufenden Unterrichtung bei Erforderlichkeit o Auskunftserteilung bei Verlangen des Auftraggebers o Rechenschaftsablegung nach Durchführung des Auftrags Herausgabepflicht ( 667 BGB) o Herausgabe nach dem jeweilig notwendigen Übereignungstatbestand ( 929 ff. BGB bzw. 398 ff. BGB) bzw. der Besitzeinräumung o Vorteil aus einem inneren Zusammenhang mit der Geschäftsführung auch unlauter erlangte Vorteile (z.bsp. Bestechungsgelder) o Verzinsungspflicht ( 668 BGB) 246 BGB oder 352 HGB ggf. auch 246, 266 StGB Pflichtverletzung o Schadenersatzpflicht ( 280 ff. BGB) o keine Haftungsprivilegierung aus 521, 599, 690 BGB Geltung des Maßstabs des 276 BGB aber ggf. analoge Anwendung des 680 BGB o jederzeitige Beendigungsmöglichkeit durch Widerruf ( 671 I BGB)

5 D. Pflichten des Auftraggebers Aufwendungsersatz ( 670 BGB) o Ersatz der freiwilligen Vermögensopfer o Maßstab der Erforderlichkeit o Vorschusspflicht ( 669 BGB) o Bsp. Tierfutter für die Betreuung eines Hundes im Urlaub des Nachbarn Schadenersatz o grundsätzlich kein Ersatz über 670 BGB o Erfassung von 670 BGB bei typischer Risikoverwirklichung der Geschäftsbesorgung Abgrenzung zum allgemeinen Lebensrisiko o ggf. auch Schmerzensgeld nach 253 II BGB analog o Bsp. Schaden aufgrund eines Bisses durch den betreuten Hund Vergütung o Ausschluss aufgrund der Unentgeltlichkeit o keine analoge Anwendung von 1835 III BGB für Tätigkeiten im beruflichen Aufgabenkreis des Beauftragten (anders aber bei der Geschäftsführung ohne Auftrag) o Bsp. Notoperation des Hundes durch den betreuenden Tierarzt Obhuts- und Schutzpflichten allgemeine Pflichten aus 241 II BGB Pflichtverletzung o Schadenersatzanspruch aus 280 I BGB o Ersatz des Verzugsschadens aus 286, 280 I, III BGB

6 E. Beendigung des Auftrags Widerruf ( 671 I alt. 1 BGB) o Beendigungsmöglichkeit für den Auftraggeber o jederzeitiges Widerrufsrecht o grds. keine Schutzbedürftigkeit des Beauftragten Kündigung ( 671 I alt. 2 BGB) o Beendigungsmöglichkeit für den Beauftragten o keine Kündigung zur Unzeit ( 671 II 2 BGB) Beendigung des Auftrags und ggf. Schadenersatzpflicht o Bsp. Rückgabe des zu betreuenden Hundes kurz vor der Fahrt zum Flughafen aber schwerwiegende kurzfristige Erkrankung des Hundes o Kündigungsmöglichkeit auch bei Verzicht bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ( 671 III BGB) Tod des Beauftragten ( 673 BGB) o Fortwirken des Subsitutionsverbots des 664 I 1 BGB o grds. Erlöschen des Auftrags o Anzeigepflicht des Erben und ggf. Fortführungspflicht ( 673 Satz 2 BGB) Tod des Auftraggebers ( 672 BGB) o im Zweifel keine Beendigung des Auftrags ( 672 S. 1 BGB) o Fortsetzung bei Gefahr im Verzug ( 672 S. 2 BGB) Fortbestehensfiktion ( 674 BGB) o Schutz des Beauftragten bis zur Kenntnis vom Erlöschen o nicht bei Widerruf Notwendigkeit des Zugangs des Widerrufs

7 F. Geschäftsbesorgung Entgeltlichkeit als zentrales Kriterium ( 675 BGB) Abgrenzung zum Auftrag Geschäftsbesorgung als jede selbständige Tätigkeit wirtschaftlicher Art Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen für den Geschäftsherrn o wirtschaftliche Tätigkeit Anwendung der vermögensbezogenen Normen des Auftragsrechts nicht etwa bei der ärztlichen Behandlung o gewisse Selbständigkeit o Tätigkeit aus dem Bereich des Geschäftsherrn Folgen des Geschäfts nur für den Geschäftsherrn Rechtsfolge: Überlagerung des Werk- und Dienstvertragsrechts durch Auftragsrecht ( 675 I BGB) Beispiele: Prozessführung, Bankvertrag und insbesondere Vermögensverwaltung Bankverträge der 676a-676h BGB als Sonderregelungen in diesem Zusammenhang

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