CE-Kennzeichnung von verfahrenstechnischen Anlagen

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1 CE-Kennzeichnung von verfahrenstechnischen Anlagen Manfred Schulte, Dipl.-Ing (FH) Elektrotechnik, CE-Koordinator Fachgruppe Anlagenbau,

2 CE-Kennzeichnung für eine verfahrenstechnische Anlage? Fragestellung: Ist die CE-Kennzeichnung nach MRL für eine verfahrenstechnische Anlage notwendig? Seite 2

3 Rechtliche Grundlagen in der Schweiz Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, MaschV) Art. 1 (1) Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffe und anwendbares Recht Diese Verordnung regelt das Inverkehrbringen und die Marktüberwachung betreffend Maschinen nach der Richtlinie 2006/42/EG (EU-Maschinenrichtlinie). Art. 2 (1b) Voraussetzungen für das Inverkehrbringen Maschinen dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn: Die Anforderungen nach den folgenden Bestimmungen der EU-Maschinenrichtlinie erfüllt sind: Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a-e sowie Absätze 2 und 3 und Artikel 12 und 13. Seite 3

4 Rechtliche Grundlagen in der Schweiz MRL, Artikel 5 (1) a-e Inverkehrbringen und Inbetriebnahme Seite 4

5 Rechtliche Grundlagen in der Schweiz MRL, Artikel 5 (2) Inverkehrbringen und Inbetriebnahme MRL, Artikel 13 Verfahren für unvollständige Maschinen Seite 5

6 Rechtliche Grundlagen in der Schweiz MaschV , Art. 2 (2) Voraussetzungen für das Inverkehrbringen Dem Inverkehrbringen gleichgestellt ist die Inbetriebnahme von Maschinen, falls zuvor kein Inverkehrbringen stattgefunden hat. MRL, Artikel 2 k) Inbetriebnahme die erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer von dieser Richtlinie erfassten Maschine in der Gemeinschaft. MaschV , Anhang 1 schweizerischer Ausdruck: Inbetriebnahme in der Schweiz Verwender = Betreiber = Arbeitgeber Seite 6

7 Begriffsdefinitionen Maschine MRL, Artikel 2 a) Maschine eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen Oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind Quelle Grafik: Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann Seite 7

8 Begriffsdefinition Gesamtheit von Maschinen MRL, Artikel 2 a) eine Gesamtheit von Maschinen ( ) oder von unvollständigen Maschinen ( ), die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren. Problem: Keine Begriffsdefinition im Gesetz, aber Auslegung in 38 des Leitfaden der EU zur MRL! Gesamtheit von Maschinen oder unvollständigen Maschinen? Seite 8

9 Begriffsauslegung Gesamtheit von Maschinen Ablaufschema unter Berücksichtigung des 38 im EU-Leitfaden für die Anwendung der MRL und des Interpretationspapiers BMAS (D): Seite 9

10 Begriffsauslegung Gesamtheit von Maschinen Kriterium 1: Produktionstechnischer Zusammenhang Ein produktionstechnischer Zusammenhang ist dadurch gegeben, dass die einzelnen Maschinen/unvollständigen Maschinen als Gesamtheit angeordnet sind, dass sie als geschlossene Einheit anzusehen sind (zusammenhängende Aufstellung) und die einzelnen Maschinen/unvollständigen Maschinen als Gesamtheit zusammenwirken, (das Zusammenwirken muss auf ein gemeinsames Ziel hin ausgerichtet sein, beispielsweise auf die Herstellung/ Verarbeitung eines bestimmten Produktes) und die einzelnen Maschinen/unvollständigen Maschinen als Gesamtheit betätigt werden, d.h. über eine gemeinsame oder übergeordnete, funktionale Steuerung oder gemeinsame Befehlseinrichtungen verfügen Seite 10

11 Begriffsauslegung Gesamtheit von Maschinen Kriterium 2: Sicherheitstechnischer Zusammenhang Ein sicherheitstechnischer Zusammenhang ist dadurch gegeben, dass die einzelnen Maschinen/unvollständigen Maschinen sicherheitstechnisch als Gesamtheit funktionieren und damit auch in dieser Hinsicht eine Einheit bilden. Das ist der Fall, wenn Maschinen und/oder unvollständige Maschinen so miteinander verbunden sind, dass ein Ereignis, das bei einem Bestandteil der Anlage auftritt, zu einer Gefährdung bei einem anderen Bestandteil führt und für diese Gesamtheit sicherheitstechnische Maßnahmen ergriffen werden müssen, um im Gefährdungsfall alle diese Bestandteile in einen gefahrlosen Zustand zu bringen. Seite 11

12 Begriffsauslegung Gesamtheit von Maschinen Mit Hilfe des Interpretationspapiers ist eine sinnvolle Abgrenzung von sicherheitstechnisch verketteten Maschinen innerhalb einer komplexen Prozessanlage möglich! Seite 12

13 Beispiel Gesamtheit von Maschinen Planung einer Rührwerksanlage (Behälter, Rührwerk, Pumpe, kraftbetätigte Armaturen, Rohrleitungen, MSR-Technik, Steuerung) Hersteller A: Rührwerk EE nach M-RL (KE nach ATEX) Hersteller C: MSR-Technik+Steuerung KE nach NS-RL, EMV-RL (KE nach M-RL) Hersteller B: Behälter+ Rohrleitungen (KE nach DG-RL) Hersteller E: Sicherheitsventil KE nach M-RL (KE nach ATEX) Hersteller D: Pumpe EE nach M-RL (KE nach ATEX) Hersteller F: Kraftbetätigte Armaturen EE nach M-RL (KE nach ATEX Seite 13

14 Beispiel Gesamtheit von Maschinen Begriffsdefinition Maschine erfüllt? Antriebssystem ja Gesamtheit miteinander verbundener Teile ja mindestens eines beweglich ja bestimmte Anwendung ja Begriffsdefinition Gesamtheit von Maschinen erfüllt? Produktionstechnischer Zusammenhang: zusammenhängende Aufstellung ja Zusammenwirken auf ein gemeinsames Ziel ja eine gemeinsame funktionale Steuerung ja Sicherheitstechnischer Zusammenhang: (Ermittlung durch Risikobeurteilung) Ursache: Kritischer Zustand im Behälter, z.b. Druck zu hoch/tief, Füllstand zu hoch/tief Wirkung: Rührwerk und Pumpe sicherheitsgerichtet stillsetzen; Armaturen in die sichere Endlage bringen um einen kritischen Zustand zu vermeiden müssen alle Bestandteile (steuerungstechnisch) in einen sicheren Zustand versetzt werden ja Seite 14

15 Beispiel Gesamtheit von Maschinen Rührwerksanlage = Gesamtheit von Maschinen. Hersteller Gesamtheit: Kennzeichnung (Typenschild) Hersteller Gesamtheit: KE nach M-RL, NS-RL, EMV-RL (ATEX, DG-RL) Risikobeurteilung (Schnittstellen) Betriebsanleitung übergeordnet Seite 15

16 Praxishinweise Durchführung der Schnittstellenbetrachtung in der Planungsphase Abgleich mit den Schutzzielen aus dem Anhang I der M-RL durchführen (z.b. hinsichtlich mechanischer Gefährdungen, thermischer Gefährdungen, Explosionsgefährdungen, Zuverlässigkeit der Steuerung mit Festlegung des erforderlichen SIL oder PL) Untersuchung der schnittstellenübergreifenden (prozessorientierten) Wechselwirkung zwischen den Anlagenteilen (z.b. mittels PAAG-Verfahren, HAZOP-Studie) Vertragsgestaltung mit Lieferanten (Lasten-/Pflichtenheft) Klärung der Verantwortlichkeiten zum Thema CE-Kennzeichnung bei der Beschaffung Vereinbarung, welche Dokumente (z.b. Risikobeurteilung) beizustellen sind Erstellung einer übergeordneten Betriebsanleitung Hinweise zur Gestaltung liefern die Normen EN Erstellung von Gebrauchsanleitungen und DIN-Fachbericht 146 Technische Produktdokumentation - Betriebsanleitungen für Anlagen Seite 16

17 Erläuterungen HAZOP = Hazard and Operability Study PAAG = Prognose, Auffinden der Ursache, Abschätzen der Auswirkungen, Gegenmaßnahmen SIL = Sicherheits-Integritätslevel PL = Performance-Level M-RL = Maschinenrichtlinie 2006/42/EG NS-RL = Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU EMV-RL = Elektromagnetische Verträglichkeit 2014/30/EU DG-RL = Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU ATEX = Explosionsgefährdete Bereiche 2014/34/EU Seite 17

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit weyer-gruppe.com/schweiz

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