VORLAGE. Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Mitteilungsblatt aktuell der Verbandsgemeinde Bad Ems Nr. 23 / 2014 vom
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- Daniela Schreiber
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1 VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG BAD EMS für die Stadt Bad Ems AZ: 2/610-53/1/12 1 DS 15/ 0077 Sachbearbeiter: Herr Figurski VORLAGE Gremium Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Stadtrat Status nicht öffentlich nicht öffentlich öffentlich Bebauungsplanentwurf "Auf dem Spieß" - 3. Änderung - der Stadt Bad Ems; hier: Würdigung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Offenlage gemäß 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und/oder Bedenken Hinweis: Auf die Bestimmungen des 22 Gemeindeordnung (GemO) über Ausschließungsgründe wird hingewiesen. Alle Beteiligten werden gebeten, (gegebenenfalls) vorliegende Ausschließungsgründe mitzuteilen. Sachverhalt: Der Rat der Stadt Bad Ems hat am den Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 Baugesetzbuch im gemeinsamen Verfahren mit der Offenlage nach 3 Abs. 2 Baugesetzbuch gefasst, nachdem er in den vorangegangenen Beschlüssen dem Bebauungsplanentwurf zugestimmt und seinen Verzicht auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erklärt hatte. Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Mitteilungsblatt aktuell der Verbandsgemeinde Bad Ems Nr. 23 / 2014 vom Die öffentliche Auslegung der gesamten Entwurfsunterlagen erfolgte in der Zeit vom bis Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom über Anhörung und Offenlage in Kenntnis gesetzt. 1. Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben bis zum Ablauf der Beteiligungsfrist keine Stellungnahme vorgelegt und folglich keine Anregungen und/oder Bedenken geltend gemacht:
2 Eisenbahn-Bundesamt, Frankfurt a. M. Beschlussvorschlag zu 1: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die unter 1.01 aufgeführte Behörde und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahme bis zum Ablauf der Beteiligungsfrist vorgelegt hat und folglich keine Anregungen und/oder Bedenken von dieser Behörde/TÖB vorgebracht wurden. 2. Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben innerhalb der Beteiligungsfrist eine Stellungnahme vorgelegt, aber keine Anregungen und/oder Bedenken vorgebracht: 2.01 IHK, Geschäftsstelle Montabaur, mit Schreiben vom , 2.02 Landesbetrieb Mobilität (LBM) Diez, mit Schreiben vom , 2.03 Syna GmbH, Lahnstein, mit Schreiben vom , 2.04 Verbandsgemeindewerke Bad Ems, mit Schreiben vom Beschlussvorschlag zu 2: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die unter 2.01 bis 2.04 aufgeführten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und/oder Bedenken vorgebracht haben. 3. Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben innerhalb der Beteiligungsfrist eine Stellungnahme vorgelegt und Anregungen und/oder Bedenken vorgebracht: Soweit innerhalb einer Stellungnahme mehrere unterschiedlich zu betrachtende bzw. abzuwägende Anregungen und/oder Bedenken vorgebracht worden sind, erfolgte in den beigefügten Kopien eine diesbezügliche Kennzeichnung. Die Abfolge der Stellungnahmen der VGV mit integrierter Stellungnahme des beauftragten Planungsbüros entspricht der Reihenfolge dieser Kennzeichnung Schreiben der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Bad Ems, vom : Im Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans sind der Stadt Bad Ems keine Altlablagerungen bekannt geworden. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den nachfolgenden Hinweis in die Begründung des Bebauungsplans aufzunehmen: Altablagerungen im Geltungsbereich der 3. Änderung dieses Bebauungsplans sind bisher nicht bekannt geworden. Eine absolute Unbedenklichkeit kann hieraus jedoch nicht abgeleitet werden. Bei Baumaßnahmen können entsprechende Untersuchungen erforderlich werden :
3 3 Es wird vorgeschlagen, in der Begründung zum Bebauungsplan einen Hinweis auf das Heilquellenschutzgebiet und den Schutzumfang einzuarbeiten : Die Hinweise der Unteren Denkmalschutzbehörde sollten zur Kenntnis genommen werden : Die Festsetzungen des Bebauungsplans stehen der Herstellung einer befestigten Aufstellfläche für die Feuerwehr nicht entgegen. Die Festsetzung Ziff. 5.1 lässt auf der öffentlichen Grünfläche Zuwegungen zur Grundstückserschließung zu. Dazu gehören auch Aufstellflächen für die Feuerwehr. Es wird vorgeschlagen, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen : Der Hinweis zur Löschwasserversorgung wird beachtet und sollte zur Kenntnis genommen werden. Festsetzungen im Bebauungsplan sind nicht erforderlich : Der Hinweis zu den Straßenschildern wird beachtet und sollte zur Kenntnis genommen werden. Festsetzungen im Bebauungsplan sind nicht erforderlich. Beschlussvorschlag zu 3.01: Vom Schreiben der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Bad Ems, vom und den hierin vorgetragenen Anregungen und/oder Bedenken sowie der diesbezüglichen Stellungnahme der VGV/des Planungsbüros wird Kenntnis genommen. Nach ausführlicher Abwägung der von der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises vorgebrachten Anregungen und/oder Bedenken und der seitens der VGV/des Planungsbüros vorgetragenen Aspekte unter Nr dieser Vorlage kommt der Rat der Stadt Bad Ems zur Überzeugung, die Anregungen und/oder Bedenken der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises zu Nr und dieser Vorlage entsprechend der Empfehlung der VGV/des Planungsbüros in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten. Die Ausführungen zu Nr dieser Vorlage werden zur Kenntnis genommen und entsprechen der Abwägung des Rates der Stadt Bad Ems Schreiben der Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord, Montabaur, vom
4 4 (siehe beigefügtes Schreiben der SGD Nord!) Die Hinweise auf die Heilquellenschutzverordnung werden in die Begründung des Bebauungsplans aufgenommen. Beschlussvorschlag zu 3.02: Vom Schreiben der SGD Nord, Montabaur, vom und den hierin vorgetragenen Anregungen und/oder Bedenken sowie der diesbezüglichen Stellungnahme der VGV/des Planungsbüros wird Kenntnis genommen. Nach ausführlicher Abwägung der von der SGD Nord vorgebrachten Anregungen und/oder Bedenken und der seitens der VGV/des Planungsbüros vorgetragenen Aspekte unter Nr dieser Vorlage kommt der Rat der Stadt Bad Ems zur Überzeugung, die Anregungen und/oder Bedenken der SGD Nord zu Nr dieser Vorlage entsprechend der Empfehlung der VGV/des Planungsbüros in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten Schreiben der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Mainz, vom (siehe beigefügtes Schreiben der GDKE!) Es wird vorgeschlagen, die Hinweise zur Denkmalzone in die Begründung zum Bebauungsplan zu übernehmen. Beschlussvorschlag zu 3.03: Vom Schreiben der GDKE, Mainz, vom und den hierin vorgetragenen Anregungen und/oder Bedenken sowie der diesbezüglichen Stellungnahme der VGV/des Planungsbüros wird Kenntnis genommen. Nach ausführlicher Abwägung der von der GDKE vorgebrachten Anregungen und/oder Bedenken und der seitens der VGV/des Planungsbüros vorgetragenen Aspekte unter Nr dieser Vorlage kommt der Rat der Stadt Bad Ems zur Überzeugung, die Anregungen und/oder Bedenken der GDKE zu Nr dieser Vorlage entsprechend der Empfehlung der VGV/des Planungsbüros in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten Schreiben der Kabel Deutschland Vertrieb u. Service GmbH, Trier, vom
5 5 (siehe beigefügtes Schreiben der Kabel Deutschland GmbH!) Es wird allgemein auf die vorhandenen Versorgungsleitungen und deren Schutz hingewiesen. Von der Kabel Deutschland GmbH werden keine Belange vorgetragen, die eine Abwägung im Bauleitplanverfahren erfordern. Die Hinweise werden beachtet und sollten zur Kenntnis genommen werden. Beschlussvorschlag zu 3.04: Vom Schreiben der Kabel Deutschland Vertrieb u. Service GmbH, Trier, vom und den hierin vorgetragenen Anregungen und/oder Hinweisen sowie der diesbezüglichen Stellungnahme der VGV/des Planungsbüros wird Kenntnis genommen Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH, Koblenz, vom (siehe beigefügtes Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH!) Es handelt sich hierbei um vorsorgliche Hinweise des Versorgungsträgers zum Schutz der Telekommunikationsleitungen bei Durchführung des Bebauungsplanes. Die für die technische Infrastruktur erforderlichen Flächen, innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Bad Ems, stehen den Versorgungsträgern zur Verfügung. Öffentliche Verkehrsflächen dienen regelmäßig auch der Unterbringung von Versorgungsleitungen. Eine Festsetzung im Bebauungsplan wird deshalb nicht für erforderlich erachtet. Die Hinweise werden beachtet. Es wird empfohlen, die vorgetragenen Anregungen zur Kenntnis zu nehmen. Beschlussvorschlag zu 3.05: Vom Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH, Koblenz, vom und den hierin vorgetragenen Anregungen und/oder Hinweisen sowie der diesbezüglichen Stellungnahme der VGV/des Planungsbüros wird Kenntnis genommen Scheiben der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien, Frankfurt a. M., vom (siehe beigefügtes Schreiben der Deutschen Bahn AG!) Die DB teilt mit, dass bei Beachtung und Einhaltung der im Schreiben vorgetragenen Bedingungen und Hinweise keine Bedenken bestehen. Die genannten Bedingungen werden von der Bauleitplanung erfüllt. In den bauaufsichtlichen Verfahren, im Zusammenhang mit der geplanten Durchführung von Vorhaben, sind diese Bedingungen Gegenstand der Prüfung. Es wird vorgeschlagen, in die Begründung des Bebauungsplans einen entsprechenden Hinweis einzuarbeiten. Beschlussvorschlag zu 3.06: Vom Schreiben der Deutschen Bahn AG, Frankfurt a. M., vom und den hierin vorgetragenen Anregungen und/oder Bedenken sowie der diesbezüglichen Stellungnahme der VGV/des Planungsbüros wird Kenntnis genommen. Nach ausführlicher Abwägung der von der Deutschen Bahn AG vorgebrachten Anregungen und/oder Bedenken und der seitens der VGV/des Planungsbüros vorgetragenen Aspekte unter Nr dieser Vorlage kommt der Rat der Stadt Bad Ems zur Überzeugung, die Anregungen und/oder Bedenken der Deutschen Bahn AG zu Nr dieser Vorlage entsprechend der Empfehlung der VGV/des Planungsbüros in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten.
6 6 4. Seitens der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der Offenlage keine Anregungen und/oder Bedenken vorgebracht. Beschlussvorschlag zu 4: Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Offenlage seitens der Öffentlichkeit keine Anregungen und/oder Bedenken vorgebracht worden sind. Josef Oster Bürgermeister
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