Botschaft an den Gemeinderat Kreditbegehren von CHF 400'000 für die Einrichtung eines Kulturgüterschutzraumes beim Schulhaus Seetal

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1 Stadtrat Sperrfrist für alle Medien Veröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zur Gemeinderatssitzung Botschaft an den Gemeinderat Kreditbegehren von CHF 400'000 für die Einrichtung eines Kulturgüterschutzraumes beim Schulhaus Seetal Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft beantragt Ihnen der Stadtrat, dem Kreditbegehren für die baulichen Massnahmen zur Umnutzung der heute stillgelegten Sanitätshilfestelle Ost in einen Kulturgüterschutzraum zuzustimmen. 1. Ausgangslage Die städtische Kunstsammlung wird seit 10 Jahren im Tresorraum des ehemaligen Bankvereingebäudes an der Hauptstrasse 54 auf ca. 70 m 2 gelagert. Die Räume sind klein und der enge Zugang lässt die Lagerung grösserer Gegenstände nicht zu. Die rund 500 Bilder, Möbelstücke und Kunstobjekte können in diesem Lager nicht fachgerecht aufbewahrt werden. Die jährlichen Mietkosten betragen CHF Das Museum Rosenegg und das Seemuseum suchen seit Jahren geeignete Lagerräume für die Kunstgegenstände, die nicht permanent ausgestellt werden. Die Suche nach passenden Lokalitäten blieb bislang sowohl für die Stadt als auch für die beiden Museen erfolglos. Auf Grund der schweizweiten Entwicklung im Zivilschutzwesen können nun diese Schutzräume für andere öffentliche Nutzungen umgestaltet werden. Im Vorfeld prüfte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Armee mit den kantonalen Stellen verschiedene Zivilschutzeinrichtungen. Anlagen, die nicht mehr dem Schutzplankonzept entsprachen, wurden den Städten, Gemeinden und Museen zur Umnutzung in einen Kulturgüterschutzraum angeboten. In Kreuzlingen entspricht die Sanitätshilfestelle Ost nicht mehr dem heutigen Schutzkonzept. Die Anlage, die sich unter dem Schulhaus Seetal befindet, wurde vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Armee zur Umnutzung freigegeben. Eine Prüfung durch das Departement Freizeit ergab, dass sich die Anlage als Kulturgüterschutzschaum eignen würde. Die Besichtigung des vergleichbaren kantonalen Kulturgüterschutzraumes in Aadorf zeigte die Möglichkeiten und die Projektplanung der Umnutzung beispielhaft auf. 2. Nutzung, Flächenberechnung und Betrieb 2.1 Nutzer und Flächen Der Raumbedarf des städtischen Kunstinventars sowie der Museumsgüter und deren fachgerechte Lagerung wurden geprüft und zusammengestellt. Für die Ausstellungs-

2 Seite 2 wechsel der Museen sind temporär immer wieder zusätzliche klimatisierte Stau- und Lagerräume notwendig. Heute lagert das Museum Rosenegg seine Exponate an fünf verschiedenen Stellen, teilweise unter klimatisch sehr schlechten Bedingungen. Das Seemuseum verfügt über keine eigenen Lagerräume. Der Bedarf an Langzeitarchivflächen für die städtische Verwaltung wurde in die Berechnung miteinbezogen und Reserven vorgesehen. Der Bedarf an Archivierungsmöglichkeiten für Vereinsakten und anderen historischen Zeitdokumenten (z. B. Fotoarchiv Stadt Kreuzlingen) flossen ebenfalls in die Flächenzusammenstellung mit ein. Nutzergruppen Fläche - Zugänge und Technik 317 m 2 - Zivilschutz Eigenbedarf 35 m 2 - Stadt Kreuzlingen, Kunstsammlung, Fotoarchiv 345 m 2 - Museum Rosenegg 181 m 2 - Seemuseum 143 m 2 - Diverses (Werkstatt, Reserveräume) 90 m 2 Gesamtfläche m Betrieb Die Zusagen zur Umnutzung der Sanitätshilfestelle Ost liegen sowohl vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz wie auch vom kantonalen Amt für Bevölkerungsschutz und Armee vor (Beilage 1). Dies war eine Bedingung für die weitere Planung. Das Einverständnis der Primarschulbehörde Kreuzlingen, unter Berücksichtigung der Aktivitäten des Schulbetriebes, liegt ebenfalls vor. Die Raumflächen sind generell grösser als in einer herkömmlichen Zivilschutzanlage, alle Abteile sind innerhalb der Anlage schwellenlos erreichbar. Die Voraussetzungen für einen bequemen Zugang und eine sichere Lagerung sind optimal. Die Anlage bietet genügend Platz für die Archivierung von Unterlagen und Akten aus allen Bereichen der Stadtverwaltung, die nicht regelmässig zugänglich sein müssen. Aus dem Nutzungsplan (Beilage 2) ist die Aufteilung der Räume ersichtlich. Die beiden Museen sind für ihre Bereiche und ihre Einrichtungen selber zuständig und erhalten direkten Zutritt zur Anlage. Die Stadt stellt lediglich die Flächen zur Verfügung und verrechnet die jeweilige Miete intern dem Kulturbereich. Die Vereine erhalten keinen eigenständigen Zugang zum Kulturgüterschutzraum. Der Betrieb des Kulturgüterschutzraumes obliegt dem Departement Freizeit, der technische Support und die Wartung dem Departement Dienste. 3. Projektbeschrieb Die Sanitätshilfestelle Ost verfügt über eine Fläche von 1'110 m 2 und ist über zwei Zugänge erschlossen. Die Masse der Zugangstüren sind 1.4 m x 2.2 m (B x H). Der Zugang West auf das Schulhofareal dient der Anlieferung von grösseren Objekten und ist mit einem Stahldeckel versehen, der beim Aufklappen auch gleichzeitig als

3 Seite 3 Absturzsicherung dient. Für den Transport der Objekte in die Tiefe wird eine Winde eingebaut, die zur Sicherung der Transportgüter und der Personen eingesetzt wird. Die heutige Panzertüre am Eingang wird entfernt, um den Zugang in der erforderlichen Grösse zu gewährleisten. Die neu eingebaute Panzertüre mit Direktzugang in den Kulturgüterschutzraum ermöglicht es, die Objekte einfach und direkt in die zugehörigen Räume zu bringen. In der Beilage 2 ist ersichtlich, welche baulichen Veränderungen die spätere Nutzung ermöglicht. Den verschiedenen Nutzergruppen stehen so eigene Räumlichkeiten zur Verfügung, die unabhängig voneinander zugänglich sind. Für die Anlieferung von kleineren Objekten und den Zutritt von Personen (z. B. Besucher oder Wartungspersonal) dient der Zugang Süd beim Kindergarten Kurzrickenbach. So erhält der Nutzer auf direktem Weg Zutritt in seinen Bereich. Eine kleine Werkstatt und eine Toilette stehen allen Nutzern zur Verfügung. Zum Schutz der Kulturgüter wird eine Brand-, Feuchtigkeits- und Temperaturalarmanlage eingebaut. Die Alarmierung wird über die Firma Certas sichergestellt. Die Eingangstüren und das Schliesssystem entsprechen den Sicherheitsvorschriften. Die Raumfläche kann die unterschiedlichen Raumbedürfnisse erfüllen und beinhaltet in einigen Lagerbereichen bereits eine gewisse Reserve. Für die Lagerung der städtischen Kunstsammlung wird ein Gitterauszug mit einer Kapazität von 320 m 2 Hängefläche eingebaut. Die bestehende Compactus-Anlage der ehemaligen Spitalapotheke wird in den Bereich der Stadt verschoben und kann 100 Laufmeter Bundesordner aufnehmen. Die vorhandenen Lagergestelle können direkt vor Ort eingesetzt werden. 4. Projektkosten 4.1 Investitionen Investitionen Betrag in CHF Demontagen 36'000 Baumeisterarbeiten 48'000 Elektroanlagen 60'000 Heizung/Lüftung/Klima 169'000 Sanitäre Anlagen 7'500 Metallbauarbeiten 20'500 Schreinerarbeiten 31'500 Schliessanlagen 5'000 Lagereinrichtungen 34'000 Malerarbeiten 20'000 Dienstleistungen 8'000 Planungskosten/Bauleitung 52'000 Baunebenkosten 24'000 Reserve 40'500 Bruttobaukosten 556'000

4 Seite 4 Beitrag Bund für Demontagen 36'000 Beitrag Kanton an Projektkosten 120'000 Nettobaukosten Stadt Konto '000 Die Zahlen beruhen auf Handwerkerofferten. 4.2 Betriebskosten Die Umzugskosten der städtischen Kunstsammlung und die Ersteinrichtung sind in der Investitionsrechung unter Dienstleistungen und Lagereinrichtungen enthalten. Der Betrieb des Kulturgüterschutzraumes obliegt dem Departement Freizeit, der technische Support und die Wartung dem Departement Dienste. Die laufenden Kosten für den Betrieb der Anlage werden der Kontengruppe 160 Zivilschutzanlagen belastet. Die Mietkosten der Museen werden dem Konto interne Verrechnung Mieten belastet. Die jährlichen Verbrauchszahlen an Strom und Heizenergie sind Schätzungen und können erst nach dem ersten Betriebsjahr ermittelt werden. Der jährliche Aufwand des Zivilschutzpersonals für die Wartung und Pflege der Anlage wird sich etwas erhöhen und ist im Konto interne Verrechnung Personal berücksichtigt. Laufende Kosten Konto Betrag in CHF Energie '600 Betriebs- und Verbrauchsmaterial '500 Baulicher Unterhalt '000 Zinsanteil von CHF 400' '000 Abschreibungen (25 Jahre) '000 Interne Verrechnung Personal '500 Gesamtaufwand 39'600 Interne Verrechnungen Konto Betrag in CHF Interner Ertrag Mieten (CHF 36/m 2 ) '600 Interne Verrechnung Mieten ' Weitere Projektschritte Mit dem Umbau kann sofort begonnen werden. Ziel ist es, das Zeitfenster der Sommerferien für die emissionsreichen Abbruch- und Betonarbeiten zu nutzen, um den Schulbetrieb nicht zu beeinträchtigen. Fertigstellung und Umzug erfolgen bis Ende Jahr. Die Kündigungsfrist für den heutigen Lagerraum kann eingehalten werden.

5 Seite 5 6. Zusammenfassung Die Umnutzung der Sanitätshilfestelle Ost kann verschiedene Anliegen und Bedürfnisse an einem Ort und in einem Projekt lösen. Die geplante Veränderung der grossen Zivilschutzanlage kann mit der Umnutzung in einen Kulturgüterschutzraum umgesetzt werden. Dabei entstehen Archiv- und Lagerräume für die verschiedenen Bedürfnisse der Stadt, der Museen und der Vereine. Die sichere und fachgerechte Lagerung der städtischen Kunstsammlung, des Archivs und den Museumsgütern ist in diesen Räumen gewährleistet. Die Beteiligungen von Bund und Kanton stützen das Vorhaben und erleichtern die Umsetzung Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Der Stadtrat beantragt Ihnen, dem Kreditbegehren von CHF 400'000 für die Einrichtung eines Kulturgüterschutzraumes beim Schulhaus Seetal zuzustimmen. Kreuzlingen, 28. Mai 2013 Stadtrat Kreuzlingen Der Stadtammann Der Stadtschreiber Beilagen 1. Bewilligungen Kanton und Bund 2. Pläne, Lage, Nutzung, Umbau

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