Wählen Sie die gewünschte Abonnement-Karte. Wählen Sie den gewünschten Bereich. Vertragsnehmer des Abonnements Mandat für die SEPA-Basislastschrift
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- Gottlob Simen
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 S-Bahn Berlin GmbH Bestellschein für ein Abonnement im Tarifgebiet der im Verkehrsverbund Berlin-Branden burg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (VBB) für zwölf aufeinanderfolgende Monate Wählen Sie die gewünschte Abonnement-Karte Übertragbare Zeitkarten: Wählen Sie den gewünschten Bereich Teilbereiche: Gültig ab: Bitte bei Änderung oder Verlängerung Abonnement-Nummer eintragen. Bei neuen Abonnement-Kunden füllt die S-Bahn GmbH dieses Feld aus. Vertragsnehmer des AbonnementsMandat für die SEPA-Basislastschrift wiederkehrende im Voraus Die Mandatsreferenz wird Ihnen separat mitgeteilt S-Bahn Berlin GmbH DE3620R Elisabeth-Schwarzhaupt-Platz Berlin Deutschland Diese Spalte wird von der S-Bahn Berlin GmbH ausgefüllt. fahr fahr Nur vom Bearbeiter auszufüllen Nutzer des Abonnements persönliche Angaben (nur auszufüllen, wenn der Vertragsnehmer nicht der Nutzer ist)
2 Bescheinigung der Schulverwaltung/der Ausbildungsstätte Nur auszufüllen für ein persönliches Abonnement für Schüler aus dem Land Brandenburg und für Auszubildende. Die Schule/Ausbildungszeit endet am, den Ort Datum Unterschrift, Stempel der Schule oder der Ausbildungsstätte Gesetzlicher Vertreter Nur auszufüllen bei Personen, die nicht volljährig sind oder die von einem Vormund vertreten werden.. Frau Erziehungsberechtigter Herr Firma/Behörde Vormund Titel Name Vorname Straße/Hausnummer PLZ Ort Telefonnummer (tagsüber erreichbar) Nur ausfüllen für Geschwisterkarte Berlin AB Die Geschwisterkarte für Schüler ist nachfolgendem Schüler ticket Berlin AB zuge ordnet. Abonnement-Nummer Bitte bei Änderung oder Verlängerung die Abonne ment-nummer eintragen. Bei neuen Abonnement-Kunden füllt die S-Bahn Berlin GmbH dieses Feld aus. Name Vorname Straße/Hausnummer PLZ Ort
3 Durchschlag für den Kunden S-Bahn Berlin GmbH Bestellschein für ein Abonnement im Tarifgebiet der im Verkehrsverbund Berlin-Branden burg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (VBB) für zwölf aufeinanderfolgende Monate Wählen Sie den gewünschten Bereich Teilbereiche: Gültig ab: Bitte bei Änderung oder Verlängerung Abonnement-Nummer eintragen. Bei neuen Abonnement-Kunden füllt die S-Bahn GmbH dieses Feld aus. Wählen Sie die gewünschte Abonnement-Karte Übertragbare Zeitkarten: Vertragsnehmer des AbonnementsMandat für die SEPA-Basislastschrift wiederkehrende im Voraus Persönliche Zeitkarten: Die Mandatsreferenz wird Ihnen separat mitgeteilt S-Bahn Berlin GmbH DE3620R Diese Spalte wird von der S-Bahn Berlin GmbH ausgefüllt. fahr fahr Elisabeth-Schwarzhaupt-Platz Berlin Deutschland Nur vom Bearbeiter auszufüllen Nutzer des Abonnements persönliche Angaben (nur auszufüllen, wenn der Vertragsnehmer nicht der Nutzer ist)
4 Hinweise zu den Bedingungen für Abonnements (Zeitkarten mit einem Geltungszeitraum von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten, Auszug aus dem VBB-Tarif Stand ) Fahrausweise im Abonnement werden als Chipkarten mit elektronischem Fahrschein (im Folgenden Chipkarte mit EFS genannt) ausgegeben. Der EFS gilt vom ersten bis zum letzten Tag des Geltungszeitraumes des Abonnements. Bestimmte Fahrausweise im Abonnement werden in zwölf monatlichen Wertabschnitten, auf denen der jeweilige Kalendermonat mit Monat und Jahr bezeichnet ist, ausgegeben. Ein Wertabschnitt gilt jeweils vom letzten Kalendertag des vorhergehenden Monats 0 Uhr bis zum ersten Kalendertag des darauffolgenden Monats 24 Uhr. Hinweise zum SEPA-Lastschriftverfahren Im Rahmen der Anwendung des europaweit einheitlichen SEPA-Lastschriftverfahrens ist die Angabe von IBAN (Internationale Bankkontonummer) und BIC (Internationale Bankleitzahl) erforderlich. Ihre persönlichen Kontodaten werden von Ihrem Kreditinstitut bekannt gegeben und können i.d.r. dem aktuellen Kontoauszug entnommen werden. Spätestens fünf Bankarbeitstage vor der ersten Fälligkeit erhalten Sie eine Information über Ihre Mandatsreferenz sowie über Zeitpunkt und Höhe der Lastschrifteinzüge. Abkürzungen der Landkreise im Land Brandenburg Barnim BAR Oder-Spree LOS Dahme-Spreewald LDS Ostprignitz-Ruppin OPR Elbe-Elster EE Potsdam-Mittelmark PM Havelland HVL Prignitz PR Märkisch-Oderland MOL Spree-Neiße SPN Oberhavel OHV Teltow-Fläming TF Oberspreewald-Lausitz OSL Uckermark UM Abkürzungen der kreisfreien Städte im Land Brandenburg Brandenburg an der Havel BRB Cottbus CB Frankfurt (Oder) FF Potsdam P Orte mit Stadtlinienverkehr (in den Landkreisen Brandenburgs) Bernau Landkreis Barnim Landkreis Barnim Bernau Eberswalde Eberswalde Zepernick Zepernick Königs Wusterhausen Landkreis Dahme-Spreewald Landkreis Dahme-Spreewald Lübben Luckau Falkensee und Dallgow Landkreis Havelland Nauen Rathenow Bad Freienwalde Landkreis Märkisch-Oderland Oranienburg Senftenberg Landkreis Oberhavel Lauchhammer Landkreis Ostspreewald-Lausitz Lübbenau Eisenhüttenstadt Fürstenwalde Landkreis Oder-Spree Kyritz Neuruppin Landkreis Ostprignitz-Ruppin Wittstock (Dosse) Perleberg Pritzwalk Landkreis Prignitz Wittenberge Bad Belzig Königs Wusterhausen Lübben Luckau Landkreis Havelland Falkensee und Dallgow Nauen Rathenow Landkreis Märkisch-Oderland Bad Freienwalde Landkreis Oberhavel Oranienburg Landkreis Oberspreewald-Lausitz Senftenberg Lauchhammer Lübbenau Landkreis Oder-Spree Eisenhüttenstadt Fürstenwalde Landkreis Ostprignitz-Ruppin Kyritz Neuruppin Wittstock/Dosse Landkreis Prignitz Perleberg Pritzwalk Wittenberge Landkreis Potsdam-Mittelmark Teltow, Landkreis Kleinmachnow Potsdam-Mittelmark und Stahnsdorf Bad Belzig Guben Teltow, Kleinmachnow Landkreis Spree-Neiße und Stahnsdorf Forst Spremberg Landkreis Spree-Neiße Werder (Havel) Guben Jüterbog Forst Landkreis Teltow-Fläming Luckenwalde Spremberg Ludwigsfelde Landkreis Teltow-Fläming Jüterbog Angermünde Luckenwalde Landkreis Uckermark Prenzlau Ludwigsfelde Schwedt Landkreis Uckermark Angermünde Templin Prenzlau Schwedt Templin 1. Übertragbare Abonnementkarten VBB-Umweltkarten VBB-Umweltkarten sind übertragbar und gelten innerhalb der auf Ihnen angegebenen Flächenzonen. Die VBB-Umweltkarten beinhalten die Mitnahme von einem Erwachsenen und bis zu drei Kindern von 6 bis einschließlich 14 Jahren montags bis freitags ab 20:00 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags und am 24. und 31. Dezember ganztägig. Die Mitnahmeregelung endet jeweils am Folgetag 3 Uhr, soweit dieser nicht selbst ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist. Gelten in den Ländern Berlin und Brandenburg unterschiedliche Feiertagsregelungen, so gilt die Mitnahmeregelung nur für das Land, in dem der gesetzliche Feiertag gilt. Die VBB-Umweltkarte berechtigt nicht zur unentgeltlichen Mitnahme eines Fahrrades. 10-Uhr-Karte in Berlin 10-Uhr-Karten sind übertragbar. Sie gelten nur für den Tarifbereich Berlin ABC und die Teilbereiche Berlin AB und Berlin BC. Sie gelten montags bis freitags von 10 bis 3 Uhr des Folgetages, samstags, sonn- und feiertags sowie am 24. und 31. Dezember von 0 bis 3 Uhr des Folgetages. Gelten in den Ländern Berlin und Brandenburg unterschiedliche Feiertagsregelungen, so gilt die ganztägige Nutzung nur für das Land, in dem der gesetzliche Feiertag gilt. Die 10-Uhr-Karte berechtigt nicht zur unentgeltlichen Mitnahme weiterer Personen oder eines Fahrrades. 8-Uhr-Karte im Land Brandenburg 8-Uhr-Karten sind übertragbar. Sie gelten nur für den Tarifbereich Cottbus ABC und für die Teilbereiche Cottbus AB und Cottbus BC. Sie gelten montags bis freitags von 8 bis 3 Uhr des Folgetages, samstags, sonn- und feiertags sowie am 24. und 31. Dezember von 0 bis 3 Uhr des Folgetages. Die 8-Uhr-Karte berechtigt nicht zur unentgeltlichen Mitnahme weiterer Personen oder eines Fahrrades. 9-Uhr-Karte im Land Brandenburg 9-Uhr-Karten sind übertragbar. Sie gelten nur in Orten mit Stadtlinienverkehr und in den Tarifbereichen der kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Potsdam und deren Teilbereichen. Sie gelten montags bis freitags von 9 bis 3 Uhr des Folgetages, samstags, sonn- und feiertags sowie am 24. und 31. Dezember von 0 bis 3 Uhr des Folgetages. Die 9-Uhr-Karte berechtigt nicht zur unentgeltlichen Mitnahme weiterer Personen oder eines Fahrrades. 2. Persönliche Abonnementkarten Persönliche Abonnementkarten bestehen aus einer VBB-Kundenkarte sowie dem dazugehörigen Wertabschnitt oder einer Chipkarte mit ggf. befristetem EFS und aufgedrucktem Lichtbild sowie Vor- und Zunamen. Zur Ausstellung einer VBB-Kundenkarte oder einer Chipkarte mit EFS ist der Nachweis der Berechtigung zu erbringen. VBB-Kundenkarten für persönliche Abonnementkarten werden in allen Verkaufseinrichtungen der S-Bahn Berlin GmbH ausgestellt. Persönliche Abonnementkarten (ausgenommen Chipkarte mit EFS) sind nur gültig, wenn die VBB-Kundenkarte mit Vor- und Zunamen und der Abo-Nummer versehen ist und die Nummer der VBB-Kundenkarte vom Inhaber in das vorgesehene Feld des jeweiligen Wertabschnitts eingetragen wurde. Die VBB-Kundenkarte für Schüler Berlin AB wird bei Neuausstellung, längstens bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres des Inhabers befristet. Die VBB-Kundenkarte für Geschwister Berlin AB wird ebenfalls bei Neuausstellung, längstens bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres des Inhabers befristet, vorausgesetzt, die VBB-Kundenkarte für Schüler ist noch gültig. Anschließend wird die Befristung entsprechend der Gültigkeit des Berliner Schülerausweises I verlängert. Persönliche Abonnementkarten berechtigen nicht zur Mitnahme weiterer Personen. In den Tarifbereichen Berlin, Frankfurt (Oder) und Potsdam können Abonnenten von Schülertickets, ermäßigten Schülertickets, Geschwisterkarten für Schüler und Ausbildungstickets ein Fahrrad unentgeltlich mitnehmen. VBB-Abo 65plus VBB-Abo 65plus sind persönliche Abonnements mit monatlicher oder jährlicher Abbuchung. Sie sind nicht übertragbar. Zur Nutzung berechtigt sind alle Personen, die am 1. Geltungstag des VBB-Abo 65plus mindestens 65 Jahre alt sind. Das VBB-Abo 65plus wird nur für das VBB-Gesamtnetz ausgegeben. Das VBB-Abo 65plus berechtigt nicht zur unentgeltlichen Mitnahme eines Fahrrades. VBB-Abo 65vorOrt VBB-Abo 65vorOrt sind persönliche Abonnements mit monatlicher Abbuchung. Sie sind nicht übertragbar. Zur Nutzung berechtigt sind alle Personen, die am 1. Geltungstag des VBB-Abo 65vorOrt mindestens 65 Jahre alt sind. Das VBB-Abo 65vorOrt wird nur für die Tarifteilbereiche AB der kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder) ausgegeben. Schülertickets und Geschwisterkarten für Schüler in Berlin Schülertickets und Geschwisterkarten für Schüler werden an Schüler, die Schulen in Berlin besuchen, ausgegeben und gelten nur für die Teilbereiche AB des Tarifbereichs Berlin. Durch Vorlage des gültigen Berliner Schülerausweises I ist nachzuweisen, dass Schulen in Berlin besucht werden. Als Berechtigte für den Erwerb von Geschwisterkarten für Schüler gelten: leibliche Geschwister, die in einem gemeinsamen Haushalt leben leibliche Geschwister, die in getrennten Haushalten leben gemeinsam in einem privaten Haushalt lebende Kinder Der Nachweis der Berechtigung zum Erwerb einer Geschwisterkarte für Schüler ist in geeigneter Weise zu erbringen (z. B. durch die Vorlage des Berliner Schülerausweises I, der Geburtsurkunde, der Meldebescheinigung). Abonnements für Schülertickets und Geschwisterkarten für Schüler müssen für denselben Zeitraum abgeschlossen werden. Ermäßigte Schülertickets für Schüler in Berlin Ermäßigte Schülertickets können von Schülern erworben werden, die zum Erwerb von Schülertickets oder Geschwisterkarten für Schüler in Berlin berechtigt und im Besitz eines gültigen berlinpass-but mit Lichtbild und Hologrammaufkleber zum Nachweis der von der zuständigen Senatsverwaltung festgelegten Nutzungsvoraussetzung sind. Die Prüfung der Berechtigung sowie die Ausstellung des berlinpass-but erfolgt durch die jeweiligen Leistungsstellen. Das ermäßigte Schülerticket besteht aus einer VBB-Kundenkarte für Schüler bzw. für Geschwister sowie dem gültigen berlinpass-but mit Hologrammaufkleber und dem monatlichen Wertabschnitt. Es ist nur gültig, wenn die Nummer der VBB-Kundenkarte in das vorgesehene Feld des Wertabschnitts eingetragen wurde. Monatskarten für Auszubildende und Schüler-Fahrausweise im Land Brandenburg Schüler aus dem Land Brandenburg und Auszubildende erbringen den Berechtigungsnachweis durch die Vorlage einer Bescheinigung einer allgemeinbildenden Schule oder einer gleichgestellten Einrichtung auf diesem Antrag, der nicht älter als 30 Tage sein darf. VBB-Kundenkarten für Ausbildungstickets werden auf Antrag ausgestellt, sofern die Ausbildung mindestens ein Halbjahr bzw. ein Semester lang 20 Wochenstunden umfasst. Anträge für Auszubildende sind durch die Ausbildungsstätte zu bescheinigen. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 30 Tage sein. Studierende müssen den Antrag und den Studierendenausweis mit gültigem Semesterstempel oder die gültige Semesterkarte vorlegen. Schülertickets Potsdam Schülertickets Potsdam werden ausschließlich als Chipkarte mit EFS ausgegeben. Der Nachweis zur Berechtigung zum Erhalt des Schülertickets Potsdam ist durch Vorlage einer aktuellen Bestätigung der jeweiligen Schule oder eines aktuellen Schülerausweises zu erbringen. Die Ausgabe erfolgt ausschließlich im Abonnement mit monatlicher oder jährlicher Abbuchung und nur für die Teilbereiche AB des Tarifbereichs Potsdam. Weitere Informationen zu diesen Tarifangeboten erhalten Sie in unseren Verkaufseinrichtungen, unter der Telefonnummer und unter sbahn.berlin.
5 Ihr Foto Für alle persönlichen Abonnements, die als VBB-fahrCard ausgegeben werden, ist ein Lichtbild erforderlich. Die betreffenden Tarifprodukte erfahren Sie in unseren Verkaufseinrichtungen und unter sbahn.berlin. (bitte hier einfügen) Nutzer des Abonnements persönliche Angaben (auch auszufüllen, wenn der Vertragsnehmer der Nutzer ist) Frau Herr Firma/Behörde Schutzpapier bitte abziehen und Foto aufkleben. 45 mm Name Vorname 35 mm Geburtsdatum Diese Spalte wird von der S-Bahn Berlin GmbH ausgefüllt Hinweise für persönliche Abonnements mit Foto: Das Foto ist ein unverzichtbarer Bestandteil der persönlichen VBB-fahrCard. Wenn Sie ein professionell aufgenommenes Passbild in der in der Größe 45 x 35 Millimeter im Hochformat einreichen, können Sie sicher sein, dass es für die VBB-fahrCard geeignet ist. Wenn Sie ein anderes Foto nutzen möchten, muss dieses folgende Standards erfüllen: Format: 45 mm x 35mm im Hochformat, die Gesichtshöhe muss 32 bis 36 mm betragen. Das Gesicht muss von der Kinnspitze bis zum Haaransatz abgebildet sein. Das Gesicht muss zentriert sein. Schärfe und Kontrast: Das Gesicht muss scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein. Ausleuchtung: Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet sein. Hintergrund: Der Hintergrund muss einen Kontrast zur Person aufweisen und einfarbig sein, am besten neutral grau. Er darf keine Muster oder Schatten enthalten. Es dürfen sich keine weiteren Personen oder Gegenstände auf dem Foto befinden. Fotoqualität: Das Foto sollte auf einem hochwertigen Papier mit einer Druckauflösung von mindestens 600dpi vorliegen. Das Foto muss farbneutral sein, die Hauttöne unverfälscht wiedergeben und darf keine Verunreinigungen oder Knicke aufweisen. Fotos, die diese Standards nicht erfüllen, sind für die VBB-fahrCard nicht geeignet und werden daher nicht angenommen. Ihr Lichtbild wird ausschließlich für die Anfertigung der VBB-fahrCard im persönlichen Abonnement verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Da es aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist, Ihr Lichtbild zurückzusenden, wird es nach der Digitalisierung und Speicherung datenschutzgerecht vernichtet. Nach Ablauf einer Frist von einem Monat nach Beginn des Abonnements werden die Bilddaten unwiderruflich gelöscht. Sollten Sie Ihre VBB-fahrCard einmal verlieren oder diese anderweitig abhanden kommen, bitten wir um erneute Bereitstellung eines Lichtbildes. Ohne Abgabe eines Lichtbildes kann kein persönliches Abonnement abgeschlossen werden. Kundennummer
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X Unterschrift des Kontoinhabers/Vertragsnehmers
S-Bahn Berlin GmbH Postanschrift: Postfach 900113, 12401 Berlin; Tel. 030 297-43555, Fax 030 297-43344 Bestellschein für ein Abonnement im Tarifgebiet der im Verkehrsverbund Berlin-Branden burg zusammenwirkenden
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Postanschrift Abo-Center: Postfach 900113, 12401 Berlin; Telefon 030 297-43555, Fax 030 297-43344 Bestellschein für ein Abonnement im Tarifgebiet der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden
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Postanschrift Abo-Center: Postfach 900113, 12401 Berlin; Telefon 030 297-43555, Fax 030 297-43344 Bestellschein für ein Abonnement im Tarifgebiet der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden
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