NEUERUNGEN / AKTUELLES AB

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2 Zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Hinweise zur Entsorgung im Vogtlandkreis Kommunale Entsorger im Vogtlandkreis... Seite 4 Meldepflichten... Seite 4 Die Abfallgebühren... Seite 5 Abfallbilanz Seite 6 Restabfall... Seite 6 Bioabfall nur im Satzungsgebiet Stadt Plauen... Seite 6 Modellprojekt: Abgabe von Speise- und Küchenabfällen im Satzungsgebiet Altkreis... Seite 7 Sperrmüll... Seite 7 Haushaltsauflösungen mittels Container/gebührenpflichtige Abgabe von Sperrmüll... Seite 7 Ausgewählte Abfälle nur im Satzungsgebiet Altkreis... Seite 8 Papier, Pappe, Kartonagen... Seite 8 Problemabfallsammlung... Seiten 9/10 Elektronikschrott... Seite 11 Grüngut/Weihnachtsbäume... Seite 12 Sammlung von Wertstoffen (Leichtverpackungen, Altglas und Altmetalle)... Seiten 13/14 Banderolen/Restabfallsäcke... Seite 14 Vertrieb von Banderolen und Restabfallsäcken im Satzungsgebiet Altkreis... Seiten 15/16 Ausgabestellen für gelbe Säcke... Seiten 17/18 Tourenpläne / Tourenübersichten / Containerstandplätze Hinweise zum Tourenplan Altkreis... Seite 19 Tourenplan Altkreis (Restabfall, gelbe(r) Tonne/Sack, blaue Tonne, Grüngut/Weihnachtsbäume)... Seiten Abfuhrtermine 14-täglich (Satzungsgebiete Altkreis/Stadt Plauen)... Seite 34 Abfuhrtermine Weihnachtsbäume, Grüngut im Satzungsgebiet Altkreis... Seite 35 Abfuhrtermine für den Restabfall 4-wöchentlich im Satzungsgebiet Stadt Plauen... Seite 35 Hinweise zum Tourenplan Stadt Plauen... Seite 36 Tourenplan Stadt Plauen (Entsorgungsrhythmus Restabfall, Biotonne, gelbe(r) Tonne/Sack, blaue Tonne)... Seiten Standplätze Weihnachtsbaumaktion im Satzungsgebiet Stadt Plauen... Seite 50 Containerstandplätze Sperrmüll und Kleinschrott im Satzungsgebiet Stadt Plauen... Seite 50 Standplätze Wertstoffcontainer, Glas und Papier im Satzungsgebiet Stadt Plauen... Seite 51 Standorte Elektronikschrott-Container im Satzungsgebiet Altkreis... Seite 52 Tourenplan Schadstoffmobil im Satzungsgebiet Altkreis... Seiten Formulare Antrag zur Entsorgung von Sperrmüll im Satzungsgebiet Altkreis... Seiten 57/59 Hinweise für die Bestellung Sperrmüll-Abholung im Satzungsgebiet Altkreis... Seiten 58/60 Antrag zur Entsorgung von Sperrmüll im Satzungsgebiet Stadt Plauen... Seite 61 Hinweise für die Bestellung Sperrmüll-Abholung im Satzungsgebiet Stadt Plauen... Seite 62 Auftrag zur Abholung von E-Schrott und ausgewählten Abfällen im Satzungsgebiet Altkreis... Seite 63 Bestellung von Abfallgroßbehältern im Satzungsgebiet Altkreis... Seite 64 Anmeldung/Änderungsmeldung/Abmeldung nur für Haushalte im Satzungsgebiet Stadt Plauen... Seiten 65/66 Anmeldung/Änderungsmeldung/Abmeldung nur für Haushalte im Satzungsgebiet Altkreis... Seite 67 Allgemeines Abfall-ABC Wohin mit welchem Abfall?... Seiten Entsorgungsfirmen von A bis Z Wer entsorgt was?... Seite 71 Jahreskalender Seite 72 NEUERUNGEN / AKTUELLES AB 2016: Ermäßigungs- und Änderungsanträge sind jeweils bis zum eines Jahres oder innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt des Ermäßigungs- bzw. Änderungsgrundes zu stellen. Zu spät eingereichte Anträge werden erst im Folgejahr wirksam oder müssen im Folgejahr erneut gestellt werden, mehr lesen Sie auf Seite 5. Einführung von Modellprojekten: Annahme von Grüngut (Gras, Laub, Ast- und Strauchschnitt) an allen kommunalen Wertstoffhöfen, mehr dazu finden Sie auf Seite 12. Annahme von Speise- und Küchenabfällen an den kommunalen Wertstoffhöfen im Satzungsgebiet Altkreis, weitere Informationen lesen Sie auf Seite 7. Sammelcontainer Kleinelektronikschrott im Satzungsgebiet Plauen, mehr dazu lesen Sie auf Seite 11. Entsorgerwechsel gelbe Säcke/gelbe Tonnen: Mit Beginn des Jahres ist für die Entsorgung der Leichtverpackungsabfälle die Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG im Auftrag der dualen Systeme im gesamten Vogtlandkreis zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf Seite 13. Neue Gebührensätze 2016 siehe Seite 5. Seite 2 AWW 2016

3 Abfallentsorgung im Vogtlandkreis Liebe Vogtländerinnen und Vogtländer, erstmalig begrüße ich, Rolf Keil, Sie an dieser Stelle als neuer Landrat des Vogtlandkreises. Mit dem Ihnen zugehenden Abfallwegweiser wollen wir Sie in gewohnter Art und Weise zu Fragen der Abfallentsorgung, zu Ansprechpartnern aber auch zu den für Sie geltenden sat zungs - seitigen Regelungen und Neuerungen informieren. Im Jahr 2016 wird es zu keinen grundsätzlichen Änderungen in der Abfallwirtschaft des Vogtlandkreises kommen, jedoch werden auf Anregung der Landesdirektion Sachsen die für den Zeitraum 2014 bis 2018 beschlossenen Gebührensatzungen und -kalkulationen zum unterbrochen. Die ab dem geltenden Gebührensatzungen wurden vom Kreistag beschlossen. Damit entfallen zukünftig Zuführungen aus der für die Deponiesanierung und -nachsorge gebildeten Rücklage, die bisher gebührenmindernd wirkten. Im Zuge der Überarbeitung der Gebührensatzungen haben wir weitere Schritte zur Zusammenführung der derzeit noch sehr unterschiedlichen Abfallwirtschafts- und Gebührenstrukturen in den Satzungsgebieten Altkreis und Stadt Plauen beraten und werden diese in den nächsten drei Jahren gemeinsam mit Ihnen im Rahmen von Modellprojekten prüfen und vorbereiten. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für die rege Teilnahme an der Umfrage zur Sammlung biologischer Abfälle bedanken. Die Auswertung der Fragebögen sowie der in 2015 durchgeführten Restabfallanalyse bilden eine wichtige Grundlage für die Erarbeitung eines Konzeptes zur Sammlung von biologischen Abfällen. Bereits im kommenden Jahr haben wir als Modellprojekt die Annahme von Grüngut in haushaltsüblichen Mengen an den kommunalen Wertstoffhöfen des Vogtlandkreises, ohne zusätzliche Gebühr, geplant. Des Weiteren ist u. a. vorgesehen, auch im Satzungsgebiet Plauen an ausgewählten Containerstandplätzen Kleinelektronikschrottcontainer aufzustellen, um die Getrennterfassung dieser Geräte zu erhöhen. Weitere Informationen zu den Modellprojekten finden Sie in dem vorliegenden Heft, aber auch im Kreis-Journal und auf unserer Internetseite. Ihr Rolf Keil Landrat Landratsamt Vogtlandkreis Amt für Abfallwirtschaft Theumaer Straße 3, Oelsnitz Telefon: Fax: awi@vogtlandkreis.de Website: Öffnungszeiten und Telefonnummern Mo, Mi, Fr 9:00 12:00 Uhr Di 9:00 12:00 Uhr und 13:00 16:00 Uhr Do 9:00 12:00 Uhr und 13:00 18:00 Uhr Abfallgebühren Wählen Sie den Ansprechpartner entsprechend des jeweiligen Entsorgungsgebietes laut Tourenplan: Entsorgungsgebiete ab Seite 19 (Altkreis) bzw. ab Seite 36 (Stadt Plauen): 1 und und Fax spezielle Abfallgebührenfälle: Gewerbetreibende u. Ä Sonderleistungen Widersprüche Satzungsgebiet Altkreis Haushalt Gewerbe Satzungsgebiet Stadt Plauen Haushalt/Gewerbe Banderolen/ Restabfallsäcke Abfallberatung Bei Fragen zu Zahlungseingängen und/oder Mahnungen wenden Sie sich bitte an das: Landratsamt Vogtlandkreis, SG Kreiskasse Neundorfer Straße 94/ Plauen Telefon Fax info-kasse@vogtlandkreis.de AWW 2016 Seite 3

4 Hinweise zur Entsorgung im Vogtlandkreis Kommunale Entsorger im Vogtlandkreis Wer befördert und entsorgt meine Abfälle? Entsorgungsunternehmen Entsorgungsart/ Abfallannahmestellen/Wertstoffhöfe Abfallart Öffnungszeiten Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (KEV) Annahmestelle für Mo Do 06:00 16:45 Uhr Plauensche Straße 92 Altreifen, Türen und Fenster Fr 06:00 15:30 Uhr Falkenstein E-Schrott Sa Tel Grüngut, Weihnachtsbäume (ger. KW) 08:00 12:00 Uhr Papier und Pappe Problemabfälle (Kleinstmengen) Ansprechpartner für Behältergestellung Schrott, Sperrmüll Abholung und Entsorgung von Elektronikschrott Grüngut, Weihnachtsbäumen Papier und Pappe, Restabfall, Sperrmüll Firma Glitzner Entsorgung GmbH Annahmestelle für Mo Fr 06:00 16:00 Uhr OT Schneidenbach/Weißensander Weg 8 Problemabfälle Reichenbach Tel Abholung und Entsorgung von service@glitzner-entsorgung.de Grüngut, Weihnachtsbäumen Papier und Pappe Problemabfällen (Schadstoffmobil) Restabfall und Sperrmüll Wertstoffhof Oelsnitz an der MBS Annahmestelle für Mo, Mi, Fr 07:30 16:00 Uhr Alte Reichenbacher Straße 76 Altreifen, Türen und Fenster Di, Do 07:30 17:00 Uhr Oelsnitz E-Schrott Sa 08:00 12:00 Uhr Tel Grüngut, Weihnachtsbäume Papier und Pappe Problemabfälle (Kleinstmengen) Schrott Sperrmüll Wertstoffhof Plauen Annahmestelle für Mo, Mi, Fr 07:00 17:00 Uhr Klopstockstraße 15 Altreifen Di, Do 07:00 18:00 Uhr Plauen E-Schrott Sa 08:00 12:00 Uhr Tel Grüngut, Weihnachtsbäume Papier und Pappe Problemabfälle (Kleinstmengen) Schrott Sperrmüll Wertstoffhof Schneidenbach Annahmestelle für Mo Fr 06:30 17:00 Uhr bei der Firma Glitzner Entsorgung GmbH Altreifen, Türen und Fenster Sa OT Schneidenbach/Weißensander Weg 8 E-Schrott (unger. KW) 08:00 12:00 Uhr Reichenbach Grüngut, Weihnachtsbäume Tel service@glitzner-entsorgung.de Meldepflichten Entsprechend der Abfallwirtschaftssatzungen des Vogtlandkreises sind im Satzungsgebiet des Altkreises alle Haushalte, Gewerbetreibenden u. Ä., bspw. auch Anwalts- und Steuerkanzleien, Ärzte, Freiberufler, Heime, Krankenhäuser, Schulen etc., sowie im Satzungsgebiet Stadt Plauen alle Grundstückseigentümer verpflichtet, sich beim Amt für Abfallwirtschaft des Vogtlandkreises (Theumaer Straße 3, Oelsnitz) schriftlich anzumelden, sofern auf Grundstücken Gebäude bewohnt oder gewerblich genutzt werden. Weiterhin sind alle Änderungen, die für die Bemessungsgrundlage der Abfallgebühren entscheidend sind, unverzüglich mitzuteilen. Mitteilungspflichtige Änderungen sind z. B.: Personenzahländerungen durch Zuzug, Umzug, Wegzug, Geburten, Sterbefälle Änderung der Mitarbeiterzahl bei Gewerben und gewerbeähnlichen Einrichtungen Papier und Pappe Schrott Sperrmüll Namensänderungen geänderte Vollmachten (z. B. bei Immobilienverwaltungen, Berufsbetreuern etc.) Wechsel von Grundstückseigentümern Ein vorbereitetes Meldeformular für das Satzungsgebiet Altkreis (nur für Haushalte) finden Sie auf der Seite 67 / für Plauen auf den Seiten 65/66 im Abfallwegweiser. Bitte tragen Sie Ihre Änderungen dort ein und senden das Blatt an die genannte Adresse. Auch formlose Änderungsmeldungen sind möglich. Bei mitgeteilten Änderungen, welche die Gebührenhöhe nicht beeinflussen, z. B. Umzug innerhalb des Landkreises, ergeht kein Änderungsbescheid. Seite 4 AWW 2016

5 Hinweise zur Entsorgung im Vogtlandkreis Die Abfallgebühren Die Gebühren setzen sich gemäß der jeweils gültigen Abfallgebührensatzung für alle Haushalte, Gewerbetreibenden, gewerbeähnlichen Einrichtungen oder Grundstückseigentümer (nur im Satzungsgebiet Plauen) wie folgt zusammen: Festgebühr Alle Haushalte, Gewerbetreibenden, gewerbeähnlichen Einrichtungen sowie Grundstückseigentümer (nur im Satzungsgebiet Plauen) müssen jährlich eine feste Gebühr pro Einwohner und/ oder Einwohnergleichwert entrichten. Satzungsgebiet Altkreis Satzungsgebiet Stadt Plauen in EURO in EURO ab Person 39,35 2 Personen 71,90 3 Personen 97,55 4 und mehr Personen 116,40 Einwohnergleichwert 39,35 Hinzu kommt noch eine leerungsabhängige Leistungsgebühr ( Leerungsgebühr ). Diese kann in Form einer Gebühr für den Erhalt einer Banderole (nur im Satzungsgebiet Altkreis, s. S. 14) oder eines Restabfallsackes entrichtet werden sowie durch die Bezahlung eines Gebührenbescheides für die in Anspruch genommenen Leerungen. Leistungsgebühr Restabfall Satzungsgebiet Altkreis Behälter in Liter ab ,00 EUR Leistungsgebühr Restabfall Satzungsgebiet Stadt Plauen Leistungsgebühr Bioabfall Stadt Plauen ab 2016 Pro Person/ Einwohnergleichwert 33,55 Behälter 4-wöchentl. 14-tägl. wöchentl. 2x wöch. Liter EUR EUR EUR EUR ab 2016 ab 2016 ab 2016 ab ,00 44,00 88,00 176, ,20 58,40 116,80 233, ,00 80,00 160,00 320, ,20 150,40 300,80 601, ,20 372,40 744, , ,20 430,40 860, , ,60 561, , ,80 Behälter 14-tgl. wöchentl. 2x wöchentl. Liter EUR EUR EUR ab 2016 ab 2016 ab ,50 39,00 78, ,90 77,80 155, ,30 116,60 233,20 Dazu kommen bei Inanspruchnahme weiterer Leistungen evtl. Sondergebühren wie z. B. bei: Sonderleerungen Bei Bedarf kann maximal einmal im Halbjahr eine Sonderleerung gegen Gebühr beantragt werden. Der Antrag muss schriftlich bei der Kreisentsorgungs GmbH (KEV), Plauensche Straße 92, Falkenstein gestellt werden. Für das Satzungsgebiet Stadt Plauen müssen diese im Amt für Abfallwirtschaft beantragt werden. Gebührenermäßigungen Ermäßigungen im Satzungsgebiet Altkreis Haushalte mit kindergeldberechtigten Personen Sofern in Haushalten mindestens zwei Kinder leben, für die Kindergeld gezahlt wird, ist auf Antrag nur für ein Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, die Festgebühr zu entrichten. Alle weiteren Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird, sind von der Festgebühr befreit. Voraussetzung für die Gewährung einer Ermäßigung ist ein formloser schriftlicher Antrag. Dem Antrag müssen die Kindergeldbescheide für alle im Haushalt lebenden Kinder in Kopie beigefügt sein. Sofern kein Kindergeldbescheid existiert, genügt jeweils die Kopie der Geburtsurkunde und des aktuellen Kontoauszuges, der die Zahlung des Kindergeldes für jedes Kind belegt. Nur für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Antrag und Nachweis (in der Regel die Kopie des Bescheides über den fortwährenden Bezug des Kindergeldes) jährlich bis zum vorgelegt werden. Überwiegende Abwesenheit vom Wohnort im Vogtlandkreis Anspruch auf Gebührenermäßigung haben Benutzungspflichtige, die in der überwiegenden Zeit des Jahres nicht im Wohnort leben, wie z. B: Schüler, Studenten, Azubis, die am Ausbildungsort in Internaten, Nebenwohnungen etc. untergebracht sind, freiwillig Wehrdienstleistende, Berufssoldaten, die nicht überwiegend am Wohnort leben, Berufstätige mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz im Vogtlandkreis, die die überwiegende Zeit des Jahres ortsabwesend sind. Die Ermäßigung beträgt maximal 75 % der Festgebühr/ggf. der Leistungsgebühr. Generelle Befreiung in Einzelfällen Die Gebührenerhebung kann befristet entfallen. Dies betrifft Benutzungspflichtige, die sich über einen zusammenhängenden Zeitraum über 3 Monate außerhalb des Bundesgebietes aufhalten, also beispielsweise: Bundeswehrangehörige im Auslandseinsatz Jugendliche, die eine Au-Pair-Tätigkeit ausüben Seeleute auf längeren Fahrten Schüler/Studenten, die im Austausch in anderen Staaten lernen Ermäßigung im Satzungsgebiet Stadt Plauen Bei Nebenwohnsitz in Plauen Im Satzungsgebiet Plauen kann bei nachgewiesenem Nebenwohnsitz durch den Anschlusspflichtigen (i. d. R. der Grundstückseigentümer, Hausverwalter etc.) eine Ermäßigung um 50 % der Festgebühr (anteilig je Einwohner) für den Nebenwohnsitz beantragt werden. Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Antragstellung und Bewilligung von Ermäßigungen oder Befreiungen (Satzungsgebiet Altkreis) Bitte unbedingt beachten! - Die Antragstellung für Änderungen, Befreiungen und Ermäßigungen hat schriftlich bis des laufenden Gebührenjahres zu erfolgen. Wenn der Grund der Antragstellung erst während des Jahres eintritt, hat die Antragstellung umgehend, jedoch spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Eintritt des Ereignisses unter Vorlage der entsprechenden gültigen Nachweise zu erfolgen. - Unbedingt erforderlich sind die gültigen und aktuellen Nachweise, die den Grund des Antrages belegen, z. B.: Kopie der Studien- oder Wehrdienstbescheinigung, Bestätigungen des Arbeitgebers, Mietverträge zu Internatsplätzen (in Kopie). - Die Befreiung/Ermäßigung wird in der Regel maximal für das jeweilige Gebührenjahr gewährt. Ist der Befreiungs-/Ermäßigungstatbestand über das Jahr hinaus gegeben, z. B. bei Studium oder Auswärtstätigkeit, ist der Antrag unter Vorlage der erforderlichen Nachweise jährlich neu zu stellen. - Bei Gebührenpflichtigen, die Anspruch auf Ermäßigung besitzen, beginnt die Gewährung der Ermäßigung mit der im Haushalt lebenden Person, die den geringsten Gebührenanteil trägt (d. h. es zählen auch die Personen, für die 0 EUR Festgebühr erhoben wurden). - Den Antrag sowie die Nachweise senden Sie bitte an: Landratsamt Vogtlandkreis, Amt für Abfallwirtschaft, Theumaer Straße 3, Oelsnitz, awi@vogtlandkreis.de AWW 2016 Auskünfte unter ( /-2281 Seite 5

6 Abfallbilanz/Hinweise zur Entsorgung im Vogtlandkreis Abfallbilanz 2014 Restabfall Unter Restabfall versteht man den Abfall aus Haushalten und Gewerben, der bedingt durch Verunreinigung oder Vermischung, keiner anderen getrennt gesammelten Abfallfraktion mehr zu ge ordnet werden kann. Restabfälle sind u. a. Asche, Ruß, Kehricht, Staubsaugerbeutel, Babywindeln, Zigarettenkippen, Kleinabfälle aus Gummi, Frittierund Bratfette aus Haushalten, Hygieneartikel, Watte, Kerzen, Bunt- und Bleistiftreste, Kugelschreiberminen, Keramik, Porzellan, Flachspiegel, Haushaltsglas, alte Tapeten, Polystyrol-Deckenplatten, Stoffreste, nicht mehr tragbare Altkleider ( Lumpen ) oder Schuhe, verschmutzte Verpackungen, durchgehärtete Farben, Küchen- und Speiseabfälle (wenn nicht der Kompostierung oder in Plauen der Biotonne zuführbar) u. Ä. Keine Restabfälle sind u. a. alle satzungsgemäß ausgeschlossenen Abfälle, gefährliche Abfälle ( Problemabfälle ), Wertstoffe. Bioabfallsammlung (nur im Satzungsgebiet Stadt Plauen) In die Biotonne gehören: organische Küchenabfälle, Kaffeefilter und Teebeutel, Blumenund Pflanzenreste, organisches Tiereinstreu, Federn und Haare, Eierschalen, gekochte Speisereste u. Ä. Außerdem kleine Mengen von: Laub, Grasschnitt, zerkleinertem Strauchschnitt Nicht in die Biotonne gehören: alle Arten von Kunststoffen, Folienbeutel, sonstige Verpackungen, Restabfall usw. Hinweise zur Leerung der Biotonnen: Die zu entleerenden Abfallbehälter sind am Leerungstag bis spätestens 06:00 Uhr, frühestens jedoch am Abend des Vortages vor dem Grundstück bereitzustellen. Erfolgt die Behälterbereitstellung später als 06:00 Uhr kann kein Anspruch auf Leerung geltend gemacht werden. Wir geben hiermit bekannt, dass in die Abfallbilanz des Vogtlandkreises 2014 im Amt für Abfallwirtschaft Einsicht genommen werden kann. Auskünfte erhalten Sie unter folgender Rufnummer: allgemeine Regelungen/Hinweise: Es sind nur die satzungsgemäß zugelassenen Abfallbehältnisse zu verwenden. Auf jedem anschlusspflichtigen Grundstück muss grundsätzlich mindestens ein zugelassener Restabfallbehälter vorhanden sein. Über Restabfallbehälter sind nur die entsprechenden satzungsgemäß zugelassenen Abfälle zu entsorgen. Die zu entleerenden Abfallbehälter sind am Leerungstag bis spätestens 06:00 Uhr, frühestens jedoch am Abend des Vortages vor dem Grundstück bereitzustellen. Erfolgt die Behälterbereitstellung später als 06:00 Uhr kann kein Anspruch auf Leerung geltend gemacht werden. Der Restabfall darf keine brennenden oder glühenden Bestandteile enthalten. Er darf nicht eingepresst oder mit Wasser verdichtet (eingeschlämmt) werden. Nutzen Sie beispielsweise bei feuchten Abfällen die gebührenpflichtigen Restabfallsäcke für die Bereitstellung bzw. hängen Sie vor der Befüllung einen normalen Müllsack in den Behälter. Für Restabfälle, die durch unsachgemäßes Einbringen oder Festfrieren nach der Leerung im Abfallbehälter verbleiben, besteht kein Anspruch auf Leistungserbringung durch den beauftragten Dritten im Rahmen der Entsorgungstour, insbesondere wenn bereits eine teilweise Verkippung erfolgte oder der Behinderungsgrund entfällt! Sofern die Banderole durch den beauftragten Dritten bereits entwertet wurde, besteht kein Anspruch auf gebührenfreie Nachleerung bzw. Gebührenminderung. Regelungen für die Entsorgung im Satzungsgebiet Altkreis: Restabfallbehälter (bis einschließlich 240 l) sind vor der Leerung mit der jeweiligen Banderole zu versehen. Es ist aus hygienischen und ordnungsrechtlichen Gründen die mindestens quartalsweise Leerung des Abfallbehälters zu sichern. Dies bedeutet allerdings nicht, dass jeder Haushalt jährlich vier Restabfallbehälter leeren lassen muss. Durch die Bil dung von Entsorgungsgemeinschaften können bspw. mehrere Haushalte gemeinsam einen Restabfallbehälter nutzen. Der Behälter ist dann mindestens einmal im Quartal zur Entsorgung bereitzustellen, unabhängig vom gewählten Behältervolumen (80 l 240 l). Entsprechend der Regelungen in der Abfallwirtschaftssatzung besteht seit 2012 die Möglichkeit, dass der Landkreis sich durch Vorlage der Quittung(en) belegen lassen kann, dass im Laufe des Jahres mindestens eine Banderole pro Quartal genutzt wurde. Ziel dieser Maßnahme ist es, falsche Entsorgungspraktiken in Haushalten zu unterbinden, aber auch hy gie nischen Forderungen gerecht zu werden. Die Kaufbelege der Banderolen für die festen Restabfallbehältnisse sind deshalb dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf Nachfrage vorzulegen. Für die Entsorgung von Grundstücken in verkehrsrechtlich ungünstigen Wohnlagen prüft der Landkreis auf schriftlichen Antrag, ob der Einsatz eines Kleinmüllsammelfahrzeuges möglich ist. Eine Verpflichtung zum Einsatz dieses Fahrzeuges besteht jedoch nicht! Ebenfalls kann dieses Fahrzeug nicht zur Abholung von Sperrmüll eingesetzt werden! Der Tourenplan des Kleinmüllsammelfahrzeuges ist im Abfallwegweiser nicht veröffentlicht! Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich direkt an die Einsatzleitung der KEV ( ). TIPPS ZUM UMGANG MIT DER BIOTONNE: feuchte Küchenabfälle in Küchenpapier einwickeln Biotonne im Sommer an einen kühlen, schattigen Platz und im Winter an einen frostfreien Platz stellen Tonnenboden mit zerknülltem Zeitungspapier auslegen Biotonne bei Bedarf ausspülen BIOTONNENREINIGUNG: Die Biotonnen werden bei der Leerung nicht gereinigt. Auf Antrag kann eine einmalige gebührenpflichtige Sommerreinigung für Biotonnen bei Anmeldung bis des laufenden Jahres in Anspruch genommen werden. Die Reinigung findet für die an - ge meldeten Biotonnen in der Zeit vom am Tag der turnusmäßigen Leerung statt. Da die Reinigung separat durchgeführt wird, bitten wir die Grundstückseigentümer oder Verwalter, die in ihrem Abfallgebührenbescheid 2016 die Sommerreinigung der Biotonnen berechnet bekommen, die Biobehälter erst nach durchgeführter Reinigung wieder in das Objekt zu stellen. Seite 6 AWW 2016

7 Hinweise zur Entsorgung im Vogtlandkreis Modellprojekt: Abgabe von Speise- und Küchenabfällen im Satzungsgebiet Altkreis Im Laufe des Jahres 2016 wird es für Haushalte und Gewerbe (nur haushaltsübliche Mengen, keine Großküchenabfälle etc.) möglich sein, anfallende Speise- und Küchenabfälle direkt an den folgenden Wertstoffhöfen (s. S. 4) des Vogtlandkreises abzugeben: Kreisentsorgungs GmbH Vogtland, Wertstoffhof Oelsnitz, Wertstoffhof Schneidenbach Weitere Informationen zum genauen Beginn des Modellprojektes werden in den kommenden Ausgaben des Kreis-Journals veröffentlicht. Sperrmüll Sperrige Abfälle sind solche, die wegen ihres Umfanges, ihres Gewichtes oder ihrer Menge nicht in die zugelassenen Abfallbehälter untergebracht werden können, insbesondere sind das Haushaltsgegenstände, Schrott und Möbel. Möbel und brauchbare Gegenstände sind vorrangig einer weiteren Verwendung zuzuführen. Abfälle aus Haushaltsauflösungen und Gebäuderenovierungen sind nicht Bestandteil der Sperrmüllsammlung. Allgemeines: Außerhalb der kommunalen Sammlung kann Sperrmüll an den auf Seite 4 genannten Wertstoffhöfen gebührenpflichtig abgeben werden. Vom Bringsystem ausgeschlossen sind Anlieferungen für Benutzungspflichtige durch gewerblich oder karitativ Tätige. Dies gilt auch, wenn eine von der KEV bestätigte Sperrmüllkarte vorgelegt wird. Der Sperrmüll soll zum Abholtermin grundsätzlich auf dem Gehweg vor dem Grundstück bereitgestellt werden. Ein Abtransport aus Wohnung, Keller, Boden oder Garten erfolgt nicht! Sperrmüll aus Grundstücken, die nicht angefahren werden können, wird nach wie vor an den bisher bekannten Sammelplätzen abgeholt. Beachten Sie unbedingt die weiteren Hinweise auf den Rückseiten der Formulare! Regelungen im Satzungsgebiet Altkreis: Jeder Benutzungspflichtige des Vogtlandkreises (Altkreis) kann zweimal jährlich seine sperrigen Abfälle (Sperrmüll) auf Bestellung von zu Hause abholen lassen. Für Ihre Bestellung haben wir die Formulare auf den Seiten 57/59 vorbereitet. Bitte füllen Sie die zutreffenden Felder aus und senden das jeweilige Formular an die Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (KEV). Bitte beachten: Verwenden Sie nur das Formular für den Altkreis! Anträge ohne angegebenes Gebührenkennzeichen können leider nicht abschließend bearbeitet werden. Innerhalb von 6 Wochen ab Eingang der Bestellung wird der Sperrmüll abgeholt. Den Abholtermin bekommen Sie kurz vorher Bei Abgabe von Speise- und Küchenabfällen auf den vom Landkreis benannten Wertstoffhöfen werden folgende Sondergebühren erhoben: bis 60 l 1,00 Euro 61 l bis 80 l 1,20 Euro 81 l bis 120 l 1,50 Euro ab 121 l analog o. g. Gebührensätze schriftlich mitgeteilt. Mitgenommen werden einmal bis zu 3 m 3 Sperrmüll je Einwohner bzw. Einwohnergleichwert und im Rahmen der Zusatzentsorgung einmal bis zu 1 m 3 je Einwohner bzw. Einwohnergleichwert. Über die Zusatzentsorgung kann auch direkt auf den Wertstoffhöfen angeliefert werden (Bringsystem). Dies ist allerdings nur nach vorheriger Anmeldung mithilfe des Formulars möglich. Die Anlieferung im Bringsystem hat innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Bestätigung durch die KEV zu erfolgen. Extra bezahlen muss man dafür nicht. Regelungen im Satzungsgebiet Stadt Plauen: Sperrmüllsammlung an Containerstandplätzen Das durch das Landratsamt des Vogtlandkreises beauftragte Entsorgungsunternehmen nimmt an den öffentlich bekannt gegebenen Tagen und Plätzen in der Zeit von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr Sperrmüll an (siehe Seite 50 Containerstandplätze 2016). Sperrmüllsammlung auf Anforderung per Sperrmüllformular In diesem Fall gibt der Benutzungspflichtige (z. B. Mieter) auf dem Sperrmüllformular (Seite 61) Art und Menge des zu entsorgenden Sperrmülls an und schickt dieses ab. Nach Rückinformation durch die Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (KEV) über den Abholtermin stellt der Benutzungspflichtige den Sperrmüll vor dem Grundstück in nicht verkehrsbehindernder Weise an einem für das Sammelfahrzeug leicht erreichbaren Standplatz bereit. Die Bereitstellung des Sperrmülls hat bis 6:00 Uhr am Abholtag, jedoch maximal 24 Stunden vorher, zu erfolgen. Im Laufe des Tages wird der Sperrmüll dann abgeholt. Die im Einzelfall bereitgestellte Sperrmüllmenge darf 3 m 3 oder 400 kg nicht überschreiten. Sperrmüll, der im bekannt gegebenen Abholzeitraum aus einem durch den Benutzungspflichtigen zu vertretenden Grund nicht abgeholt wurde, ist vom Benutzungspflichtigen am Abholtag unverzüglich bis spätestens 20:00 Uhr aus dem öffentlichen Ver - kehrsraum zu entfernen. Ebenfalls können Benutzungspflichtige Sperrmüll bis zu einer Menge von 3 m 3 oder 400 kg pro Anlieferung auch direkt am Wertstoffhof in Plauen zu den regelmäßigen Öffnungszeiten anliefern. Haushaltsauflösungen mittels Container/ gebührenpflichtige Abgabe von Sperrmüll Haushaltsauflösungen dürfen nicht über die Sperrmüllsammlung entsorgt werden. Hierfür bietet der Landkreis gebührenpflichtige Container in verschiedenen Größen an (Formular für das Satzungsgebiet Altkreis siehe Seite 64 oder auf unserer Website als PDF oder Online-Formular). Zur Entsorgung von Sperrmüll oder größeren Mengen Rest abfall können natürlich auch Plauener Bürger, Gewerbetreibende etc. bei den Firmen KEV und Glitzner (s. S. 4) Container gegen Gebühr bestellen. Wer Abfälle aus Haushaltsauflösungen selbst transportieren möchte, kann sie bei den Wertstoffhöfen oder der KEV gebührenpflichtig anliefern. Informationen hierzu erhalten Sie unter Ab 2016 betragen die Gebühren für die Entsorgung von Sperrmüll 106,00 Euro pro Tonne und für Restabfall 118,60 Euro pro Tonne. Sofern eine Wägung nicht vorgenommen werden kann, wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro/m 3 erhoben. AWW 2016 Auskünfte unter ( /-2281 Seite 7

8 Hinweise für Ihre Bestellung der Sperrmüll-Abholung (im Satzungsgebiet Stadt Plauen) Jeder Benutzungspflichtige im Satzungsgebiet Stadt Plauen kann mit Hilfe dieses Sperrmüllformulars eine Abholung von Sperrmüll beantragen. Die im Einzelfall bereitgestellte Sperrmüllmenge darf 3 m 3 oder 400 kg nicht überschreiten. Bitte füllen Sie die zutreffenden Felder aus und senden das Formular an die Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (KEV). Innerhalb von 6 Wochen ab Eingang der Bestellung wird der Sperrmüll abgeholt. Den Abholtermin bekommen Sie kurz vorher schriftlich mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass die KEV den Sperrmüll grundsätzlich auf dem Gehweg vor dem Grund stück abholt. Ein Abtransport aus Grundstücken, insbesondere Wohnung/Keller/Boden/Garten erfolgt nicht. Bitte beachten Sie darüber hinaus noch die folgenden Punkte: v Nach Rückinformation durch die KEV über den Abholtermin stellt der Benutzungspflichtige den Sperrmüll bis 6:00 Uhr vor dem Grundstück in nicht verkehrsbehindernder Weise an einem für das Sammelfahrzeug leicht erreichbaren Standplatz bereit. Die Abholung erfolgt im Laufe des Tages. v Sperrmüll, der im bekannt gegebenen Abholzeitraum aus einem durch den Benutzungspflichtigen zu vertretenden Grund nicht abgeholt wurde, ist vom Benutzungspflichtigen am Abholtag unverzüglich bis spätestens 20:00 Uhr aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Nach der Abholung sind die Bereitstellungsflächen zu reinigen. Die Bestimmungen in den ortsüblichen Satzungen bleiben unberührt! v Achten Sie darauf, dass die Abholstellen frei zugängig sind. v Mit Kleinteilen bzw. Restabfällen gefüllte Säcke oder Kartons, die auch über den Restabfallbehälter entsorgt werden könnten, werden nicht mitgenommen. Ebenfalls erfolgt keine Leerung dieser Behältnisse. v Abfälle aus Baumaßnahmen werden nicht entsorgt. Dafür sind die Möglichkeit der Selbstanlieferung an Abfallannahmestellen oder Verwertungsanlagen bzw. Containerdienste zu nutzen. Beides ist kostenpflichtig! v Für die Beräumung nicht entsorgten Sperrmülls (z. B. satzungsseitig ausgeschlossene Abfälle) ist der Besteller selbst zuständig. v Wenn Federbetten in Säcken o. Ä. bereitgestellt werden, diese bitte nicht verschließen, damit das Entsorgungspersonal seiner Kontrollpflicht nachkommen kann. Zum Sperrmüll gehören: alle Abfälle, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichtes (Beachten Sie bitte nachstehende Hinweise!) nicht in die zugelassenen Abfallgefäße aufgenommen werden können oder das Entleeren erschweren (z. B. Feder betten). Von der Sperrmüllsammlung durch den Landkreis ausgeschlossen sind: Abfälle, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht verladen werden können, sowie Kühlgeräte, Gefriertruhen, Computer, Herde, Waschgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, Reifen, Kfz-Teile, Fahrräder, Gartenabfälle, Kachelöfen, Heizkessel, Bauschutt, Abfälle aus Baumaßnahmen, in Behältnissen verpackte Kleinteile einschließlich Lumpen, Türen und Fenster sowie sonstige Bau- und Abbruchhölzer. Seite 62 Hinweise Bestellung Sperrmüll-Abholung Plauen AWW 2016

9 Tourenübersicht Abfuhrtermine 14-täglich gültig für Entsorgungstouren im Satzungsgebiet Altkreis: Restabfall, gelbe Tonnen/Säcke, blaue Tonne gültig für Entsorgungstouren im Satzungsgebiet Stadt Plauen: Biotonne, gelbe Tonnen/Säcke Damit Sie nicht ständig umblättern müssen, können Sie sich die Nummern Ihrer Entsorgungstouren nachfolgend vermerken: Meine Tour für... RESTABFALL: GELBE TONNEN/SÄCKE: BLAUE TONNE: BIOTONNE: Tour 1 (Mo g) 2 (Di g) 3 (Mi g) 4 (Do g) 5 (Fr g) 6 (Mo u) 7 (Di u) 8 (Mi u) 9 (Do u) 10 (Fr u) Januar 04. Jan. 05. Jan. 06. Jan. 07. Jan. 08. Jan. 11. Jan. 12. Jan. 13. Jan. 14. Jan. 15. Jan. 18. Jan. 19. Jan. 20. Jan. 21. Jan. 22. Jan. 25. Jan. 26. Jan. 27. Jan. 28. Jan. 29. Jan. Februar 01. Feb. 02. Feb. 03. Feb. 04. Feb. 05. Feb. 8. Feb. 9. Feb. 10. Feb. 11. Feb. 12. Feb. 15. Feb. 16. Feb. 17. Feb. 18. Feb. 19. Feb. 22. Feb. 23. Feb. 24. Feb. 25. Feb. 26. Feb. 29. Feb. März 01. Mrz. 02. Mrz. 03. Mrz. 04. Mrz. 7. Mrz. 8. Mrz. 9. Mrz. 10. Mrz. 11. Mrz. 14. Mrz. 15. Mrz. 16. Mrz. 17. Mrz. 18. Mrz. 21. Mrz. 22. Mrz. 23. Mrz. 24. Mrz. 25. Mrz.* 28. Mrz. 29. Mrz. 30. Mrz. 31. Mrz. April 01. Apr. 04. Apr. 05. Apr. 06. Apr. 07. Apr. 08. Apr. 11. Apr. 12. Apr. 13. Apr. 14. Apr. 15. Apr. 18. Apr. 19. Apr. 20. Apr. 21. Apr. 22. Apr. 25. Apr. 26. Apr. 27. Apr. 28. Apr. 29. Apr. Mai 02. Mai 03. Mai 04. Mai 05. Mai 06. Mai 09. Mai 10. Mai 11. Mai 12. Mai 13. Mai 16. Mai 17. Mai 18. Mai 19. Mai 20. Mai 23. Mai 24. Mai 25. Mai 26. Mai 27. Mai 30. Mai 31. Mai Juni 01. Jun. 02. Jun. 03. Jun. 06. Jun. 07. Jun. 08. Jun. 09. Jun. 10. Jun. 13. Jun. 14. Jun. 15. Jun. 16. Jun. 17. Jun. 20. Jun. 21. Jun. 22. Jun. 23. Jun. 24. Jun. 27. Jun. 28. Jun. 29. Jun. 30. Jun. Juli 01. Jul. 04. Jul. 05. Jul. 06. Jul. 07. Jul. 08. Jul. 11. Jul. 12. Jul. 13. Jul. 14. Jul. 15. Jul. 18. Jul. 19. Jul. 20. Jul. 21. Jul. 22. Jul. 25. Jul. 26. Jul. 27. Jul. 28. Jul. 29. Jul. August 01. Aug. 02. Aug. 03. Aug. 04. Aug. 05. Aug. 08. Aug. 09. Aug. 10. Aug. 11. Aug. 12. Aug. 15. Aug. 16. Aug. 17. Aug. 18. Aug. 19. Aug. 22. Aug. 23. Aug. 24. Aug. 25. Aug. 26. Aug. 29. Aug. 30. Aug. 31. Aug. September 01. Sep. 02. Sep. 05. Sep. 06. Sep. 07. Sep. 08. Sep. 09. Sep. 12. Sep. 13. Sep. 14. Sep. 15. Sep. 16. Sep. 19. Sep. 20. Sep. 21. Sep. 22. Sep. 23. Sep. 26. Sep. 27. Sep. 28. Sep. 29. Sep. 30. Sep. Oktober 03. Okt. 04. Okt. 05. Okt. 06. Okt. 07. Okt. 10. Okt. 11. Okt. 12. Okt. 13. Okt. 14. Okt. 17. Okt. 18. Okt. 19. Okt. 20. Okt. 21. Okt. 24. Okt. 25. Okt. 26. Okt. 27. Okt. 28. Okt. 31. Okt. November 01. Nov. 02. Nov. 03. Nov. 04. Nov. 07. Nov. 08. Nov. 09. Nov. 10. Nov. 11. Nov. 14. Nov. 15. Nov. 16. Nov. 17. Nov. 18. Nov. 21. Nov. 22. Nov. 23. Nov. 24. Nov. 25. Nov. 28. Nov. 29. Nov. 30. Nov. Dezember 01. Dez. 02. Dez. 05. Dez. 06. Dez. 07. Dez. 08. Dez. 09. Dez. 12. Dez. 13. Dez. 14. Dez. 15. Dez. 16. Dez. 19. Dez. 20. Dez. 21. Dez. 22. Dez. 23. Dez. 26. Dez. 27. Dez. 28. Dez. 29. Dez. 30. Dez. Entsorgung an Feiertagen für das Satzungsgebiet Altkreis siehe Seite 19 für Satzungsgebiet Stadt Plauen siehe Seite 36 FETT FETT kursiv = Feiertag, hier verschiebt sich die Entsorgung aller Abfallarten = hier verschiebt sich die Entsorgung der gelben Tonne/Säcke * Nur im Entsorgungsgebiet 4 (ehem. Landkreis Reichenbach) wird die Entsorgung für Restabfall und die blaue Tonne auf den 24. März (Gründonnerstag) vorgezogen! Seite 34 AWW 2016

10 Tourenübersicht Abfuhrtermine für die Entsorgung von Weihnachtsbäumen und Grüngut im Satzungsgebiet Altkreis Tour Weihnachtsbäume Grüngut Grüngut Januar 18. April 17. Oktober Januar 19. April 18. Oktober Januar 20. April 19. Oktober Januar 21. April 20. Oktober Januar 22. April 21. Oktober Januar 25. April 24. Oktober Januar 26. April 25. Oktober Januar 27. April 26. Oktober Januar 28. April 27. Oktober Januar 29. April 28. Oktober Abfuhrtermine 4-wöchentlich für die Restabfallentsorgung im Satzungsgebiet Stadt Plauen ungerade Kalenderwoche Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 07. Jan. 08. Jan. 18. Jan. 19. Jan. 20. Jan. 04. Feb. 05. Feb. 15. Feb. 16. Feb. 17. Feb. 03. Mrz. 04. Mrz. 14. Mrz. 15. Mrz. 16. Mrz. 31. Mrz. 01. Apr. 11. Apr. 12. Apr. 13. Apr. 28. Apr. 29. Apr. 09. Mai 10. Mai 11. Mai 26. Mai 27. Mai 06. Jun. 07. Jun. 08. Jun. 23. Jun. 24. Jun. 04. Jul. 05. Jul. 06. Jul. 21. Jul. 22. Jul. 01. Aug. 02. Aug. 03. Aug. 18. Aug. 19. Aug. 29. Aug. 30. Aug. 31. Aug. 15. Sep. 16. Sep. 26. Sep. 27. Sep. 28. Sep. 13. Okt. 14. Okt. 24. Okt. 25. Okt. 26. Okt. 10. Nov. 11. Nov. 21. Nov. 22. Nov. 23. Nov. 08. Dez. 09. Dez. 19. Dez. 20. Dez. 21. Dez. gerade Kalenderwoche Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 11. Jan. 12. Jan. 13. Jan. 14. Jan. 15. Jan. 08. Feb. 09. Feb. 10. Feb. 11. Feb. 12. Feb. 07. Mrz. 08. Mrz. 09. Mrz. 10. Mrz. 11. Mrz. 04. Apr. 05. Apr. 06. Apr. 07. Apr. 08. Apr. 02. Mai 03. Mai 04. Mai 05. Mai 06. Mai 30. Mai 31. Mai 01. Jun. 02. Jun. 03. Jun. 27. Jun. 28. Jun. 29. Jun. 30. Jun. 01. Jul. 25. Jul. 26. Jul. 27. Jul. 28. Jul. 29. Jul. 22. Aug. 23. Aug. 24. Aug. 25. Aug. 26. Aug. 19. Sep. 20. Sep. 21. Sep. 22. Sep. 23. Sep. 17. Okt. 18. Okt. 19. Okt. 20. Okt. 21. Okt. 14. Nov. 15. Nov. 16. Nov. 17. Nov. 18. Nov. 12. Dez. 13. Dez. 14. Dez. 15. Dez. 16. Dez. fettgedruckt = Feiertag (siehe Seite 36) Biotonnenreinigung 2016 im Satzungsgebiet Stadt Plauen Die Reinigung findet für die angemeldeten Biotonnen in der Zeit von Montag, den , bis Freitag, den , am Tag der turnusmäßigen Leerung statt. Beachten Sie die Erläuterungen auf Seite 6. AWW 2016 Seite 35

11 Tourenplan Stadt Plauen Hinweise zum Tourenplan (Stadt Plauen) Bitte lesen Sie sich die folgenden Erläuterungen zum besseren Verständnis des Tourenplans aufmerksam durch. Tourenplan allgemein Es werden bei der Entsorgung von Bioabfall und der gelben Tonnen/Säcke Touren mit Nummernbezeichnung ausgewiesen, z. B. Bioabfalltour 1. Die Ziffer gibt die Entsorgungstour an: 1 = Tour EINS. Entsprechend der Übersicht auf der Seite 34 finden Sie dann die genauen Entsorgungstermine für die jeweiligen Abfälle, im Beispiel den 11. und 25. Januar usw. In Ausnahmefällen kann auch der Wochentag als Kürzel angegeben sein, dann erfolgt eine wöchentliche Entsorgung. Bei der Entsorgung von Restabfall, Pappe und Papier (blaue Tonne) wird der Wochentag inklusive eines Kürzels für eine gerade oder ungerade Kalenderwoche ausgewiesen. Es wird grundsätzlich die 14-tägliche Abfuhr ausgewiesen. Restabfall Wenn ein wöchentlicher Entsorgungsrhythmus gewählt wurde, wird grundsätzlich an dem ausgewiesenen Wochentag entsorgt, unabhängig von der Kalenderwoche, z. B. Mo g = montags usw. In einigen Straßenzügen wird 2-mal wöchentlich entsorgt, dort sind beide Wochentage ausgewiesen, z. B. Mo/Do. Alle Straßen, in denen laut Tourenplan zweimal wöchentlich Restmüll entsorgt werden kann, in denen aber eine wöchentliche Entsorgung gewählt wurde, werden am jeweils ersten der im Tourenplan angegebenen Wochentage entsorgt, im Beispiel also dann montags. Sollten Sie einen 4-wöchentlichen Entsorgungsrhythmus gewählt haben, so finden Sie Ihre Entsorgungstermine in der Übersicht auf Seite 35. Die 4-wöchentliche Entsorgungstour leitet sich anhand der im Tourenplan eingetragenen Entsorgung ab, z. B. Mo g = Montag in geraden Wochen. In der Spalte Entsorgungsrhythmus wird der geringst mögliche Entsorgungsrhythmus für Restabfall, der im jeweiligen Straßenzug/Ortsteil wählbar ist, mit einem Kürzel ausgewiesen, z. B. w = wöchentlich (siehe auch Legende) Pappe und Papier (blauetonne) Sofern eine wöchentliche Entsorgung erfolgt, fehlt das Kürzel für die Kalenderwoche im Tourenplan (z. B. Do = donnerstags). HINWEIS: Beachten Sie bitte, dass es aufgrund des Jahreswechsels zu Verschiebungen im Tourenplan kommt (2015 endet in ungerader Kalenderwoche und 2016 beginnt mit ungerader Kalenderwoche). Entsorgung an Feiertagen Bioabfall, Restabfall und gelbe Tonnen/Säcke In der Übersicht auf Seite 34 sind die Entsorgungstermine (für Bioabfall, gelbe Tonnen/Säcke), die auf Feiertage fallen, FETT, oder die durch einen Feiertag verschoben wurden, FETT kursiv gekennzeichnet. Bei der Abfuhr von Bio- und Restabfall gilt, dass Entsorgungstouren an den auf den Feiertag folgenden Werktagen nachgefahren werden (außer samstags). Das Nachfahren wird dabei regelmäßig mehrere Werktage in Anspruch nehmen. Bei gelben Tonnen/Säcken erfolgt die Abholung am darauf folgenden Werktag, auch samstags. Es verschieben sich dann in der gesamten Woche alle weiteren Entsorgungstage um einen Tag, z. B. Donnerstag ist Feiertag, dann verschiebt sich die Abholung auf den Freitag und die Entsorgung für den Freitag auf den Samstag. Pappe und Papier (blaue Tonne) Bei Feiertagen erfolgt die Abholung grundsätzlich am darauf folgenden Werktag, jedoch nicht an Samstagen. Es verschieben sich dann in der gesamten Woche alle weiteren Entsorgungstage um einen Tag, z. B. Montag ist Feiertag, dann verschiebt sich die Abholung auf den Dienstag und die Entsorgung für den Dienstag auf den Mittwoch usw. Legende: EG = Entsorgungsgebiet Abkürzungen Entsorgungsrhythmen für Restabfall: 2xw = zweimal wöchentlich 14 = 14-täglich w = wöchentlich 4w = 4-wöchentlich Kalenderwochen: u = ungerade Woche g = gerade Woche Ansprechpartner bei Entsorgungsfragen: blaue Tonne Glitzner Entsorgung GmbH, Reichenbach, Tel Biotonne, Restabfallbehälter Glitzner Entsorgung GmbH, Betriebstätte Oelsnitz, Tel gelbe Tonne/gelber Sack Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG Plauen, Tel HINWEIS: Einige Ortsteile sind am Ende (siehe Seite 49) des Tourenplans aufgeführt! EG Straße Entsorgungs- Rest- Bio- gelbe Tonnen/ blaue rhythmus abfall tonne Säcke Tonne 6 Ackerweg 14 Fr g 10 3 Mi u 6 Adolf-Amelung-Weg w Mi u 6 3 Do 6 Ahornstraße 14 Mo g 8 10 Di g 6 Albertplatz (alle außer Haus-Nr. 10) w Do u 8 8 Do 6 Albertplatz 10 w Mo u 8 8 Do 6 Albert-Schweitzer-Straße 2xw Di/Do 6 9 Do 6 Albin-Enders-Straße w Di u 9 2 Mi u 6 Albin-Schlehahn-Straße (Jößnitz) 14 Do u 8 1 Mo g 6 Alfred-Schlagk-Straße w Di g 3 7 Mo u 6 Alleestraße 1-6 w Di g 2 5 Di g 6 Alleestraße 11, w Mi g 2 5 Di g 6 Alte Jößnitzer Straße Nr. 30 (Kauschwitz) 14 Mi u 5 4 Mo g Seite 36 Tourenübersicht auf Seite 34 AWW 2016

12 Tourenplan Stadt Plauen EG Straße Entsorgungs- Rest- Bio- gelbe Tonnen/ blaue rhythmus abfall tonne Säcke Tonne 6 Alte Jößnitzer Straße übrige (Kauschwitz) 14 Di u 5 4 Mo g 6 Alte Oelsnitzer Straße 14 Mi g 10 2 Di u 6 Alte Plauener Straße (Großfriesen) 14 Di g 2 3 Mi u 6 Alte Plauensche Straße (Oberlosa) 14 Mi g 10 2 Di u 6 Alte Reichenbacher Straße 1-43 w Mi u 6 4 Mi u 6 Alte Reichenbacher Straße Fr g 6 4 Mi u 6 Alte Reichenbacher Straße 84 w Di u 6 4 Mi u 6 Alte Straßberger Straße (Plauener Teil) 14 Fr u 1 9 Di u 6 Alte Straßberger Straße (Straßberger Teil) 4w Do g 1 9 Di u 6 Alte Zwoschwitzer Straße 14 Fr u 1 7 Mo u 6 Alter Postweg 14 Do g 6 4 Mi u 6 Alter Schulweg (Unterlosa) 14 Fr g 10 2 Di u 6 Alter Teich 14 Di g 8 8 Mi g 6 Althaselbrunn 14 Do g 5 5 Di g 6 Altmarkt w Di u 8 8 Mi g 6 Am Aktienweg 14 Di g 2 8 Mi g 6 Am Alten Bahndamm 14 Fr g 10 3 Mo u 6 Am August-Bebel-Hain 14 Mi u 10 2 Mi u 6 Am Badeplatz 14 Fr u 1 9 Di u 6 Am Badetor 14 Fr u 1 7 Mo u 6 Am Bahnhaus (Jößnitz) 14 Do u 8 1 Mo g 6 Am Bärenstein 14 Mo g 2 8 Mi g 6 Am Birkenhübel 14 Fr u 1 7 Mo u 6 Am Eichenwald (Großfriesen) 14 Di g 2 3 Mi u 6 Am Eichhäuschen 14 Fr u 1 7 Mo u 6 Am Elsterbad 14 Di g 1 8 Di u 6 Am Erlbusch 14 Fr g 10 3 Mi u 6 Am Essigsteig (Jößnitz) 14 Di u 8 4 Mo g 6 Am Friesenbach 14 Do u 7 4 Mi g 6 Am Froschteich 14 Fr u 1 7 Mo u 6 Am Fuchsloch 14 Di g 2 5 Mo g 6 Am Fuchsloch (Kauschwitz) 14 Di u 5 5 Mo g 6 Am Galgenberg 14 Mi g 9 2 Mi u 6 Am Gericht 14 Mi u 7 6 Mi u 6 Am Gut 14 Mo g 8 10 Di g 6 Am Helbigplatz 14 Di g 3 7 Mo u 6 Am Hetschenberg (Jößnitz) 14 Do u 8 1 Mo g 6 Am Hohen Berg 14 Do u 7 4 Mi u 6 Am Hornhübel (Jößnitz) 14 Do u 8 1 Mo g 6 Am Kemmler 14 Mi g 4 2 Di u 6 Am Lindentempel 14 Fr g 10 3 Mi u 6 Am Mahnpöhl (Großfriesen) 14 Di g 2 3 Mi u 6 Am Milmesgrund 14 Mo g 8 2 Di u 6 Am Mühlgraben 14 Mo u 3 2 Di u 6 Am Park (Oberlosa) 14 Mi g 10 2 Di u 6 Am Pietzschebach 14 Do g 2 5 Di g 6 Am Plattenhübel (Unterlosa) 14 Fr g 10 2 Di u 6 Am Possiggut 4w Do g 1 9 Di u 6 Am Preißelpöhl 14 Mi u 7 10 Di g 6 Am Rähnisberg 14 Mi g 2 5 Di g 6 Am Reißberg 1, 3, 5, 7, 9 14 Do g 1 7 Mo u 6 Am Reusaer Wald 14 Mi u 10 3 Mi u 6 Am Reuthhübel 14 Mo g 10 2 Di u 6 Am Sattelbach (Jößnitz) 14 Do u 8 1 Mo g AWW 2016 Tourenübersicht auf Seite 34 Seite 37

13 Tourenplan Stadt Plauen EG Straße Entsorgungs- Rest- Bio- gelbe Tonnen/ blaue rhythmus abfall tonne Säcke Tonne 6 Am Schäfereianger 14 Fr g 10 3 Mi u 6 Am Schanzgrund 14 Fr u 1 7 Mo u 6 Am Schwarzen Holz (Unterlosa) 14 Fr g 10 2 Di u 6 Am Sonnenblick 14 Do g 2 5 Di g 6 Am Sonnenhang (Jößnitz) 14 Do u 8 1 Mo g 6 Am Stadtwald w Do g 5 5 Di g 6 Am Steinbruch (Unterlosa) 14 Fr g 10 2 Di u 6 Am Steinpöhl 14 Fr u 1 7 Mo u 6 Am Steinpöhl (Jößnitz) 14 Do u 8 1 Mo g 6 Am Stillen Grund 14 Mo g 8 10 Di g 6 Am Straßenteich (Jößnitz) 14 Do u 8 1 Mo g 6 Am Syratal 14 Di g 5 5 Mo g 6 Am Teich (Unterlosa) 14 Fr g 10 2 Di u 6 Am Unteren Bahnhof w Mo g 3 9 Di u 6 Am Unteren Güterbahnhof 14 Mo u 8 9 Di u 6 Am Waldboden (Jößnitz) 14 Do u 8 1 Mo g 6 Am Wartberg 14 Fr u 6 4 Mi u 6 Am Weinberg w Mi u 6 4 Mi u 6 Am Westbahnhof 14 Fr u 1 7 Mo u 6 Am Wiesengrund (Jößnitz) 14 Do u 8 1 Mo g 6 Amselweg 14 Fr u 6 4 Mi u 6 Amtsberg w Mi g 4 6 Mi g 6 An den Thößehäusern 14 Mo g 8 10 Di g 6 An den Weiden 14 Fr g 10 3 Mi u 6 An der Döbra (Jößnitz) 14 Do u 8 1 Mo g 6 An der Eiche 14 Mi g 8 2 Di u 6 An der Forststraße (Jößnitz) 14 Do u 8 1 Mo g 6 An der Hohle 14 Fr g 10 3 Mi u 6 An der Kirche (Jößnitz) 14 Do u 8 1 Mo g 6 An der Mauer 14 Fr u 1 7 Mo u 6 An der Meisterei 14 Mo u 10 2 Mi u 6 An der Rosentreppe w Di u 9 8 Mi g 6 An der Schieferleith (Jößnitz) 14 Mi u 8 4 Mo g 6 An der Schöpsdrehe (Kauschwitz) 14 Mi u 5 4 Mo g 6 An der Suttenwiese 14 Mi u 6 3 Mi u 6 Annenstraße w Mi g 4 6 Mi g 6 Anton-Bruckner-Straße 14 Mi u 7 10 Di g 6 Anton-Kraus-Straße w Do u 6 4 Do 6 Antonstraße w Di g 3 7 Mo u 6 Apfelbaumweg 14 Fr g 10 3 Mi u 6 Arndtstraße w Mi u 7 10 Mi g 6 Arwed-Roßbach-Straße w Di u 9 2 Mi u 6 Auenstraße w Di u 9 6 Mi g 6 Auenweg (Jößnitz) 14 Do u 8 1 Mo g 6 Auf der Warte (Jößnitz) w Do u 8 1 Mo g 6 August-Bebel-Straße 1, 2-18, 3 w Mo u 7 10 Mi g 6 August-Bebel-Straße übrige w Mi u 7 10 Mi g 6 Auguststraße w Mo g 3 7 Mo u 6 Augustusstraße 14 Do g 2 5 Di g 6 Äußere Reichenbacher Straße w Mi u 10 4 Mi u 6 Bachstraße 14 Mi g 9 2 Mi u 6 Bahnhaus (Jößnitz) 14 Do u 8 1 Mo g 6 Bahnhaus (Kauschwitz) 14 Mi u 5 4 Mo g 6 Bahnhofstraße w Mo u 7 6 Mi g Seite 38 Tourenübersicht auf Seite 34 AWW 2016

14 Tourenplan Stadt Plauen EG Straße Entsorgungs- Rest- Bio- gelbe Tonnen/ blaue rhythmus abfall tonne Säcke Tonne 6 Bahnhofstraße (Jößnitz) 14 Do u 8 1 Mo g 6 Bänkegässchen w Di u 8 8 Mi g 6 Barbussestraße 14 Fr g 10 3 Mi u 6 Bärenstraße w Mo u 7 8 Mi g 6 Beethovenstraße w Mi u 7 10 Di g 6 Beethovenstraße (Jößnitz) 14 Do u 8 1 Mo g 6 Bergstraße w Mi g 4 6 Mi g 6 Bergstraße (Jößnitz) 14 Do u 8 1 Mo g 6 Bernhard-Lichtenberg-Weg w Mi u 6 3 Do 6 Bertolt-Brecht-Straße w Mi u 6 4 Mi u 6 Bertrand-Roth-Straße 14 Mi u 7 10 Di g 6 Bettelweg (Oberlosa) 14 Mi g 10 2 Di u 6 Beyerstraße w Mi u 9 2 Mi u 6 Bickelstraße w Mo u 10 2 Mi u 6 Birnbaumweg 14 Fr g 10 3 Mi u 6 Bismarckstraße 14 Mi g 9 2 Mi u 6 Blauweg (Oberlosa) 14 Mi g 10 2 Di u 6 Blechschmidtweg 14 Fr u 1 7 Mo u 6 Bleichstraße w Mo g 3 2 Di u 6 Böhlerstraße w Mo g 3 2 Di u 6 Bonhoefferstraße w Mi u 7 10 Mi g 6 Brander Weg (Oberlosa) 14 Mi g 10 2 Di u 6 Braugässchen 14 Di u 8 8 Mi g 6 Breitscheidstraße w Mi u 7 10 Mi g 6 Brüderstraße w Mo g 3 9 Di u 6 Burgstraße w Mo g 3 8 Mi g 6 Burgweg 14 Do g 7 4 Mi g 6 Bürschelweg (Kauschwitz) 14 Di u 5 4 Mo g 6 Carl-von-Ossietzky-Weg 14 Fr g 10 4 Mi u 6 Celler Straße 14 Mo g 8 10 Di g 6 Chamissostraße w Mi u 7 10 Mi g 6 Chrieschwitzer Straße 14 Do g 7 10 Di g 6 Clara-Wieck-Straße w Di u 9 2 Mi u 6 Comeniusstraße w Di g 3 7 Mo u 6 Cranachstraße 14 Mo g 1 2 Di u 6 Damaschkestraße 14 Fr g 10 3 Mi u 6 Dammstraße 14 Mo g 7 2 Mi u 6 Darwinstraße 14 Fr g 10 3 Mi u 6 Diesterwegstraße w Di g 3 7 Mo u 6 Dillnerplatz w Mo u 8 2 Di u 6 Dittesstraße w Di g 3 7 Mo u 6 Dittrichplatz 1-5 w Mo g 3 7 Mo u 6 Dittrichplatz 6-9 w Di g 3 7 Mo u 6 Dittrichplatz w Di g 3 7 Mo u 6 Dobenaustraße w Di u 10 8 Mi g 6 Dörffelstraße w Mo u 9 8 Mi g 6 Dr.-Christoph-Hufeland-Straße w Do u 6 4 Do 6 Dr.-Eduard-Stadler-Straße w Di u 6 4 Do 6 Dr.-Ewald-Simon-Straße 14 Fr g 10 3 Mi u 6 Dr.-Friedrich-Wolf-Straße 2xw Di/Do 6 4 Do 6 Dr.-Fritz-Ehrler-Straße (Jößnitz) 14 Do u 8 1 Mo g 6 Dr.-Hans-Zorn-Straße w Di u 6 4 Do 6 Dr.-Karl-Gelbke-Straße w Do u 6 4 Do 6 Dr.-Max-Breitung-Straße w Mi u 6 4 Mi u AWW 2016 Tourenübersicht auf Seite 34 Seite 39

15 Tourenplan Stadt Plauen EG Straße Entsorgungs- Rest- Bio- gelbe Tonnen/ blaue rhythmus abfall tonne Säcke Tonne 6 Dr.-Theodor-Brugsch-Straße 2xw Di/Do 6 4 Do 6 Dresdner Straße 14 Do g 7 4 Mi u 6 Dürerstraße w Mo g 3 9 Di u 6 Dürrgut (Kauschwitz) 14 Di u 5 4 Mo g 6 Edith-Stein-Straße 14 Mi g 1 7 Mi g 6 Efeuweg 14 Fr g 10 3 Mi u 6 Eichhübelweg 14 Fr u 1 7 Mo u 6 Eierweg (Großfriesen) 14 Di g 2 3 Mi u 6 Einsteinweg 14 Do g 7 4 Mi u 6 Eisenacher Straße 14 Di g 5 5 Mo g 6 Elsterberger Straße (Kauschwitz) 14 Mi u 5 4 Mo g 6 Elsterstraße 14 Di u 7 6 Mi g 6 Elsteruferweg 14 Mi u 7 4 Di g 6 Emanuel-Heimann-Straße w Di u 9 2 Mi u 6 Engelstraße w Mo g 3 8 Mi g 6 Erfurter Straße 14 Di g 5 5 Mo g 6 Erich-Kästner-Straße w Do g 5 6 Do 6 Erich-Knauf-Straße w Do g 5 6 Do 6 Erich-Ohser-Straße w Do g 5 6 Do 6 Eschenweg 14 Fr g 10 3 Mi u 6 Eugen-Fritsch-Straße w Mi g 4 6 Mi g 6 Eugenie-Schumann-Weg 14 Fr g 10 3 Mi u 6 Europaratstraße w Fr g 1 7 Mo u 6 Fabrikstraße w Mo g 3 9 Di u 6 Fabrikstraße (Jößnitz) 14 Do u 8 1 Mo g 6 Falkensteiner Landstraße (Großfriesen) 14 Di g 2 3 Mi u 6 Falkensteiner Straße 14 Fr g 10 3 Mi u 6 Färberstraße 14 Mo u 3 2 Di u 6 Fasanenring 14 Mo g 8 10 Di g 6 Fedor-Schnorr-Straße 14 Fr g 1 7 Mo u 6 Feldstraße w Mo g 3 8 Mi g 6 Feldstraße (Jößnitz) 14 Do u 8 1 Mo g 6 Ferbigweg (Oberlosa) 14 Mi g 10 2 Di u 6 Ferdinand-Schill-Straße w Fr g 1 7 Mo u 6 Fichtestraße w Mo u 10 2 Di u 6 Fickertsberg 14 Mo g 8 2 Di u 6 Fiedlerstraße 14 Mi g 9 2 Mi u 6 Findeisenstraße 14 Mo g 10 2 Di u 6 Fliederweg 14 Fr g 10 3 Mi u 6 Forststraße 1-67 w Mi g 4 6 Mi g 6 Forststraße w Mo u 7 6 Mi g 6 Fortstraße (Jößnitz) 14 Do u 8 1 Mo g 6 Franz-Liszt-Straße 14 Mi u 7 10 Di g 6 Freiheitstraße w Di g 3 7 Mo u 6 Friedensstraße w Mo u 6 8 Mi g 6 Friedensstraße (Jößnitz) 14 Do u 8 1 Mo g 6 Friedrich-Boysen-Straße (Oberlosa) 14 Mi g 10 2 Di u 6 Friedrich-Eckardt-Straße 14 Do g 6 4 Mi u 6 Friedrich-Engels-Straße w Mo u 8 8 Mi g 6 Friedrich-Schiller-Straße (Jößnitz) 14 Do u 8 1 Mo g 6 Friedrichstraße w Di u 9 7 Mo u 6 Friesenweg Do g 7 4 Mi g 6 Friesenweg xw Di/Do 6 4 Do 6 Friesenweg übrige 2xw Di/Do 6 4 Do Seite 40 Tourenübersicht auf Seite 34 AWW 2016

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