Mobbing im Öffentlichen Dienst & in Unternehmen
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- Wilhelm Schäfer
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1 Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße Hamburg VERLAG DASHÖFER Mobbing im Öffentlichen Dienst & in Unternehmen Erläuterungen, Praxisbeispiele und Checklisten Autorin: Petra Halfmann Copyright (C) 2004 Verlag Dashöfer GmbH, Hamburg
2 2 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung Seite 3 2. Was ist Mobbing? Seite 3 3. Warum wird gemobbt? Seite 6 4. Mobbing in der Privatwirtschaft Seite Handlungsmöglichkeiten von Mobbing-Opfern Seite Kritische Analyse der Situation Seite Frühzeitige Beweissicherung Seite Auswählen des geeigneten Mittels Seite Handlungsmöglichkeit und -verpflichtung des Betriebsrats Seite Handlungsmöglichkeiten und -pflichten des Arbeitgebers Seite Mobbing im Öffentlichen Dienst Seite Handlungsmöglichkeiten des Mobbingopfers Seite Beschwerde Seite Leistungsverweigerungsrecht Seite Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche Seite Schadensersatzansprüche Seite Handlungsmöglichkeiten der Gleichstellungs- oder Frauenbeauftragten Seite Prävention durch Dienstvereinbarung Seite Muster für eine Dienstvereinbarung Seite Muster für eine Betriebsvereinbarung zum Thema Mobbing Seite 36
3 3 1. Einführung Die Sensibilität für das Thema Mobbing steigt - sowohl auf Seiten der Arbeitgeber als auch auf Seiten der Arbeitnehmer. Das hat Vorteile, indem Mobbing zur Sprache gebracht, seine negativen Folgen für Unternehmen und Behörde und die Betroffenen abgewendet werden können. Das hat aber auch Nachteile: Einer Modekrankheit gleich, unter der auffallend oft nur die leiden, die gerade davon gehört haben, wird vorschnell jede Auseinandersetzung oder unliebsame Arbeitsanweisung als Mobbing bezeichnet. In diesem Dokument erfahren Sie, was Mobbing überhaupt ist, wie man eine Mobbingsituation sicher feststellen kann, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit rechtlichen Mitteln auf Mobbingfälle reagieren können und wie Mobbing verhindert werden kann. 2. Was ist Mobbing? Das Wort stammt aus dem angloamerikanischen Verb to mob, also anpöbeln, schikanieren. Bis zur Einführung dieses Schlagworts ist dasselbe Verhalten als Psychoterror bezeichnet worden. Die juristische Definition lautet: Mobbing ist systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte 1. Sind es Vorgesetzte, die mobben, wird auch von Bossing gesprochen. Für andere Gerichte ist es Mobbing, wenn fortgesetzte, aufeinander aufbauende und ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach ihrer Art und in ihrem Ablauf im 1 Bundesarbeitsgericht, Urteil vom , in: NZA 97, 781
4 4 Regelfall zu einer übergeordneten, von der Rechtsprechung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen" 2 ausgeübt werden. Aus diesen unhandlichen Definitionen lassen sich eine Reihe von Kriterien gewinnen, an denen ein Mobbing-Vorwurf objektiv geprüft werden kann. Solche Kriterien sind insbesondere die Systematik, mit der der Täter vorgeht, eine destruktive Verhaltensweise, und ein unrechtmäßiges Ziel, eine finstere Absicht des Täters. Es ist wichtig, objektive Kriterien zur Beurteilung eines Mobbing-Falles zu haben. Nicht alles, was vom Opfer subjektiv als "Mobbing erlebt wird, ist auch ein solches. Statt systematischem, destruktiven Mobbing können auch individuelle Überempfindlichkeit und Antipathien vorliegen. Ein Einzelfall von Streit oder Unkollegialität stellt prinzipiell kein Mobbing dar, auch wenn er vom Betroffenen subjektiv als Psychoterror empfunden wird. Dasselbe gilt, wenn das vermeintliche Opfer selbst kräftig austeilt und eigentlich keiner der Beteiligten wirklich unterlegen ist. Solche Zweifel müssen ausgeschlossen werden, bevor einschneidende Maßnahmen gegenüber dem (vermeintlichen) Täter wie Versetzung, Abmahnung oder gar Kündigung ergriffen werden. Ungerechtfertigte Maßnahmen aufgrund einer unzureichend geprüften Sachlage führen dazu, dass der Arbeitgeber gegenüber dem vermeintlichen Täter schadensersatzpflichtig wird. Die nachfolgende Checkliste ist daher für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Muss zur Feststellung eines Mobbingfalles. 2 Urteil des LAG Thüringen v , BB 2001, 1558 sowie DB 2001, 1204
5 5 Checkliste: liegt ein Fall von Mobbing vor? 1. Es handelt sich um einen Dauerzustand oder häufig wiederauftretende Probleme, und nicht um einen Einzelfall. 2. Die Missetaten gegenüber dem Opfer lassen eine Systematik erkennen, sie werden erkennbar regelmäßig oder zu bestimmten Anlässen verübt, oder die Angriffe steigern sich, werden intensiviert, oder häufen sich. 3. Der Täter beeinträchtigt das Opfer durch typische Mobbinghandlungen, z.b. Sabotage von Arbeitsergebnissen, Beleidigungen, Gerüchte, Willkürakte, Demütigungen, oder es kommt zu offenen Feindseligkeiten mit sehr ungleicher Verteilung der Aggression, oder das Opfer wird völlig aus dem Kollegenkreis ausgeschlossen und ignoriert, seine Kommunikationsgeräte verschwinden oder werden auffällig oft defekt, das Opfer wird vom Informationsfluss abgeschnitten. 4. Ds ist eine verwerfliche Absicht des Täters erkennbar: Das Opfer soll sabotiert, aus einer privilegierten Stellung verdrängt, aus dem Team oder dem Unternehmen hinausgedrängt werden. 5. Die Angriffe zielen auf die Persönlichkeit oder die Ehre des Opfers, sie sollen es zermürben, demütigen, schwächen, das Opfer soll als unfähig, unsicher, nicht-teamfähig hingestellt werden. Ist einer dieser fünf Punkte nicht gegeben, liegt kein Mobbing vor. Es versteht sich von selbst, dass die Checkliste erst nach einer genauen Analyse der Situation und umfassenden Informationen abgearbeitet werden kann.
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