Pilotprojekt: Urkalkulation und Gemeinkosten

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1 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten Pilotprojekt: Urkalkulation und Gemeinkosten 1

2 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten I. Derzeitige Vorgehensweise Kalkulation der Gemeinkosten und Umlage der Gemeinkosten auf die EKT s Keine separaten LV-Positionen für zeitabhängige Kosten Keine LV-Positionen für BGK s Keine LV-Positionen für AGK s Keine LV-Positionen für W + G Keine EFB-Preis-Blätter! 2

3 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten I. Derzeitige Vorgehensweise Feststellungen Gemeinkostenanteil bei Ausschreibungen des LfS teilweise bis zu % D.h.: mehr als ein Viertel der Baukosten ist weder durch eine Vertragsposition ausgewiesen, noch durch die Urkalkulation nachvollziehbar belegt. 3

4 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten I. Derzeitige Vorgehensweise Widerspruch zur VOB/A - 7 Abs. 12 Widerspruch zur VOB/C DIN

5 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten I. Derzeitige Vorgehensweise Folgen dieser Kalkulationsmethodik für den AG: Fehlende Kostentransparenz Erschwerte Vergleichbarkeit der Einheitspreise Spekulationsanreize Konfliktfeld Nachtragsforderungen zeitabhängiger Kosten 5

6 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten II. Lösungsansätze Infos aus Rechtsprechung oder Literatur? BauR 5/2011: Aufsatz von Prof. Dr.-Ing. Lothar Ruf zum Thema Gemeinkosten-Trennung Arbeitspapier AK Baurecht und Baubetreib Bochum : Thesen zur Preisfortschreibung und Gemeinkostentrennung von Prof. Dr.-Ing. Lothar Ruf Gemeinkosten der Baustelle Ein Zuordnungsproblem? Festschrift zum 60. Geburtstag von Prof. Rainer Wanninger von Prof. Dr.-Ing. Fritz Berner und Dr.-Ing. Wolfgang Paul 6

7 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten II. Lösungsansätze Anstoß zu weiteren Überlegungen im Rahmen einer Bund- Länder-Dienstbesprechung Ergebnis: Bildung eines Arbeitskreises unter der Leitung des BMVBS 7

8 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten II. Lösungsansätze November 2013: Arbeitskreis im BMVBS jetzt BMVI BMVBS Nordrhein-Westfalen Straßen NRW Saarland - LfS Prof. Markus Kattenbusch Baubetrieb Uni Bochum Prof. Martin Thieme-Hack Baubetrieb Uni Osnabrück Prof. Fritz Berner Baubetrieb Uni Stuttgart Prof. Stefan Leupertz ehem. Richter am BGH 8

9 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten II. Lösungsansätze Alle Beteiligten stehen einer Schaffung von eigenen Positionen für die Gemeinkostenanteile grundsätzlich positiv gegenüber. Ergebnis: In Nordrhein-Westfalen und im Saarland sollen Pilotprojekte hierzu durchgeführt werden 9

10 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten III. Durchführung des Pilotprojektes Grundsätze zum Pilotprojekt: Vorgaben der Vergabestelle zu: Form und Inhalt der Urkalkulation Darstellung der Gemeinkosten Aber: kein Eingriff in die Kalkulationsfreiheit des Bieters! 10

11 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten III. Durchführung des Pilotprojektes Rechtliche Grundlagen: VOB/A 7 - Leistungsbeschreibung VOB/A 13 - Form und Inhalt der Angebote VOB/A 15 - Aufklärung des Angebotsinhaltes 11

12 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten III. Durchführung des Pilotprojektes Rechtliche Grundlagen: VOB/A 7 - Leistungsbeschreibung VOB/A 13 - Form und Inhalt der Angebote VOB/A 15 - Aufklärung des Angebotsinhaltes insbesondere 15 Abs. 1 Nr. 1: Bei Ausschreibungen darf der Auftraggeber von einem Bieter nur Aufklärung verlangen um sich über die Angemessenheit der Preise, wenn nötig durch Einsicht in die vorzulegende Preisermittlungen zu unterrichten. 12

13 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten III. Durchführung des Pilotprojektes Vertragliche Grundlagen: Bekanntmachung Aufforderung zur Angebotsabgabe Bewerbungsbedingungen Weitere besondere Bewerbungsbedingungen Weitere besondere Vertragsbedingungen LV-Positionen 13

14 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten IV. Auswirkungen Aspekte bei Vergabe und Vertragsabwicklung: Erhöhung der Kostentransparenz Bessere Vergleichbarkeit von Einheitspreisen Dadurch verlässlichere Kostenkennwerte Verbesserte Wertungsmöglichkeiten bei Vergaben 14

15 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten IV. Auswirkungen Aspekte bei Vergabe und Vertragsabwicklung: Erhöhter Anreiz für den AN zur beschleunigten Abwicklung Vereinfachte Preisfortschreibung bei Nachtragsforderungen Zeitabhängige Kosten können ohne baubetriebliche Gutachten fortgeschrieben werden. Einfluss auf VOB/B 2 Abs. 3? Neue Spekulationsmöglichkeiten???? 15

16 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten Fragen? Erik Schuh Landesbetrieb für Straßenbau Peter-Neuber-Allee Neunkirchen e.schuh@lfs.saarland.de 16

17 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten Ich bedanke mich für ihre Aufmerksamkeit. Und wünsche bei der weiteren Veranstaltung noch viele neue Erkenntnisse! 17

18 Bezeichnung der Bauleistung: Bekanntmachung Ausschreibung Bekanntmachungstext (Der unter a) bis w) angegebene Text dient nur zur Erläuterung; er ist aus drucktechnischen Gründen in der Bekanntmachung nicht zu wiederholen) a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie adresse des Auftraggebers (Vergabestelle): a) b) Gewähltes Vergabeverfahren: b) c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: c) d) Art des Auftrages, der Gegenstand der Ausschreibung ist: d) e) Ort der Ausführung: e) f) Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale der baulichen Anlage: f) Pilotprojekt - Gemeinkosten Der Landesbetrieb für Straßenbau führt bei dieser Maßnahme ein Pilotprojet durch, bei dem die kalkulierten Beträge für die Allgemeinen Geschäftskosten, die Baustellengemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn nicht mehr als Zuschlagssätze auf die Einzelkosten der Teilleistungen verteilt werden sondern in eigens dafür vorgesehenen Positionen kalkuliert werden sollen. g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: g) h) Falls die bauliche Anlage oder der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: h) HVA B-StB Bekanntmachung Ausschreibung Seite 1

19 i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: i) j) gegebenenfalls Angaben nach 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Zulässigkeit von Nebenangeboten: j) k) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, -Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können: k) l) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: l) m) Bei Teilnahmeantrag: Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme, Anschrift, an die diese Anträge zu richten sind, Tag, an dem die Aufforderungen zur Angebotsabgabe spätestens abgesandt werden: m) n) Frist für den Eingang der Angebote: n) o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: o) p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: p) q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: q) r) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: r) HVA B-StB Bekanntmachung Ausschreibung Seite 2

20 s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: s) t) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaf, nach der Auftragsvergabe haben muss: t) u) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: u) v) Zuschlagsfrist: v) w) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: w) HVA B-StB Bekanntmachung Ausschreibung Seite 3

21 Vergabestelle Ort: Datum: Tel:. Fax: Az.-Nr.: Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Eröffnungs-/Einreichungstermin: Datum: Uhrzeit: Ort: Bezeichnung der Bauleistung: Raum: Zuschlagsfrist endet am: Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A Anlagen: A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: HVA B-StB Bewerbungsbedingungen (Stand: LfS April 2014) HVA B-StB Weitere Besondere Bewerbungsbedingungen (Stand: LfS April 2014) B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Leistungsbeschreibung HVA B-StB Besondere Vertragsbedingungen HVA B-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen (Stand: LfS April 2014) HVA B-StB Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand: LfS April 2014) HVA B-StB Aufforderung zur Angebotsabgabe (LfS April 2014) Seite 1

22 C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: HVA B-StB Angebotsschreiben Leistungsbeschreibung Kurzfassung HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung HVA B-StB Nachunternehmerleistungen HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistung im Namen und für Rechnung zu vergeben. 2 Auskünfte: Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen bzw. angefordert werden bei: Name: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Fax: Nicht beigefügte Unterlagen sind: 3 Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen: 3.1 Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zusätzlich zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten mit dem Angebot einzureichen: siehe Vergabebekanntmachung Nachweis der Erfüllung der Anforderungen des Einsatzfreigabeverfahrens für Fahrzeugrückhaltesysteme durch: Nennung der Modulbezeichnung in der BASt-Einsatzfreigabeliste oder Einzelnachweis der Erfüllung aller Grundvoraussetzungen des Einsatzfreigabeverfahrens sowie der Anforderungen des Einsatzfreigabeverfahrens bezüglich des Einsatzortes 3.2 Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zusätzlich zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: siehe Vergabebekanntmachung HVA B-StB Aufforderung zur Angebotsabgabe (LfS April 2014) Seite 2

23 Bauzeitenplan 3.3 Vorlage von mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegenden Unterlagen zu den in der Anlage Vordruck HVA B-StB Gewichtung der Wertungskriterien genannten bzw. angekreuzten Wertungskriterien: 4 Losweise Vergabe: nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) 5 Nebenangebote 5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht 5.2 Nebenangebote sind zugelassen (s. auch Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen), ausgenommen Nebenangebote, die Nachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche unter folgenden weiteren Bedingungen: Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen Nebenangebote mit Pauschalierungen für Leistungen im Erdbau sind nicht zugelassen Nebenangebote zur Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen sind zugelassen (siehe Nr. 6 und ggf. Nr. 1.1 Vordruck Gewichtung der Wertungskriterien) nicht zugelassen HVA B-StB Aufforderung zur Angebotsabgabe (LfS April 2014) Seite 3

24 Zusätzlich zu Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen gilt folgendes: Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen der Baubeschreibung Abschnitt 1.5 erfüllen. 6 Angebotswertung: Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote gemäß 16 Abs. 6 Nr. 3 VOB/A: Wertungskriterium Preis Der Preis (in, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, dem event. Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel sowie preislich günstigeren Grund- oder Wahlpositionen. Bei der Ermittlung der Wertungssumme werden die Wertungsregelungen des ARS Nr. 05/2005 vom (Wertungsvorteil der Beton- bzw. Gussasphaltbauweise von 1,80 (netto)/m 2 gegenüber der Splittmastixbauweise) für den Fall berücksichtigt, dass entsprechende Nebenangebote zugelassen sind und die Anwendungskriterien des ARS erfüllt sind. Weiterhin werden berücksichtigt: Wertungsbonus für Nebenangebote für eine Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen in Höhe von (netto)/kalendertag. Der Wertungsbonus wird auf max. 5 % der Wertungssumme begrenzt. Preis und weitere Wertungskriterien gemäß Anlage Vordruck HVA B-StB Gewichtung der Wertungskriterien Werkstätten für Behinderte erhalten gemäß den Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Bundesanzeiger, Jahrgang 53, Nr. 109, S ) einen Wertungsbonus von max. 15 %. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen. 7 Angebote können abgegeben werden: schriftlich, elektronisch mit fortgeschrittener Signatur, schriftlich mit Mantelbogenverfahren, elektronisch mit qualifizierter Signatur. 8 Angebotsabgabe Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle davon umgehend zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung). HVA B-StB Aufforderung zur Angebotsabgabe (LfS April 2014) Seite 4

25 Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterschreiben und mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum vorgenannten Eröffnungs-/Einreichungstermin an die folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf Stelle: Straße: PLZ/Ort: Der Umschlag ist, sowohl bei Abgabe in schriftlicher Form, als auch bei Abgabe im Mantelbogenverfahren außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe Angebot für : zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels). Bei Angebotsabgabe im Mantelbogenverfahren ist der unterschriebene Mantelbogen im verschlossenen Umschlag bis zum vorgenannten Termin an oben bezeichnete Anschrift zu senden oder dort abzugeben, sowie das Angebot zusammen mit den Anlagen bis zum Eröffnungs-/Einreichungstermin über die Vergabeplattform einzureichen. Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Eröffnungs-/Einreichungstermin über die Vergabeplattform bei der Vergabestelle einzureichen. 9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach 21 VOB/A): Name: Straße: PLZ/Ort: 10 Der zu vergebende Bauauftrag wird als Pilotprojekt Ausschreibung und Abrechnung von Gemeinkosten unter eigenständigen Ordnungszahlen des Leistungsverzeichnisses durchgeführt. Es wird ausdrücklich auf die geänderten Bewerbungsbedingungen und Vertragsbedingungen hingewiesen. (Unterschrift) HVA B-StB Aufforderung zur Angebotsabgabe (LfS April 2014) Seite 5

26 Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau Ausgabe: März 2012LfS - April 2014 Teil A Einheitliche Fassung (März 2012) (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder) Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1). Dies sollte aufgrund des Pilotcharakters gestrichen werden, da hierzu keine Vereinheitlichung stattfand. 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben bzw. wie vorgegeben zu signieren. Eine selbstgefertigte Kopie Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Das von der Vergabestelle vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich. 3.3Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen 3.4 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.5 Die so genannten Gemeinkosten bzw. Umlagen (BGK, AGK, W+G) sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Positionen des Leistungsverzeichnisses preislich zu berücksichtigen und entsprechend zu kalkulieren und anzubieten. Eine Verteilung auf die Einzelkosten der Teilleistungen anderer Positionen ist nicht zulässig. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne des 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulation auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen ( 16 Abs. 1 Nr. 1c) 1. Halbsatz VOB/A). 3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation gemäß den Weiteren Besonderen VertragBewerbungsbedingungen zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. 5 Nebenangebote 5.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. HVA B-StB Bewerbungsbedingungen 08-12(LfS April 2014) Seite 1

27 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 6 Bietergemeinschaften 6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 6.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen. 7 Nachunternehmer Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot die durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt die vorgesehenen Nachunternehmer benennen. 8 Eignung 8.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärungen zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. 8.2 Beschränkte Ausschreibung, Freihändige Vergabe Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmer vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmer in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmer) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist. B Ergänzungen Teil B für den Straßen- und Brückenbau (August 2012LfS April 2014) (Aufgestellt vom BMVBS, Abteilung StB, und den Straßenbauverwaltungen der Länder) Hauptangebote mit negativen Einheitspreisen werden von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit negative Einheitspreise ausdrücklich für bestimmte OZ (Positionen) in der Leistungsbeschreibung zugelassen sind. Nebenangebote mit negativen Einheitspreisen werden nur gewertet, wenn die OZ (Position) mit negativem Einheitspreis als Pauschale angeboten wird oder für die OZ des Hauptangebotes negative Einheitspreise zugelassen sind. Preisnachlässe sind mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Werden Preisnachlässe mit mehr als zwei Nachkommastellen angeboten, werden für die Wertung nur die ersten beiden Nachkommastellen berücksichtigt. Ansonsten gilt Nummer 3.6 Teil A letzter Satz sinngemäß. Sämtliche Leistungen des Angebotes sind in einer zusammenhängenden, einheitlichen Urkalkulation darzustellen, unabhängig davon, ob die Leistungen selbst oder von anderen Unternehmen erbracht werden sollen. Siehe hierzu die Weiteren Besonderen VertragBewerbungsbedingungen. HVA B-StB Bewerbungsbedingungen 08-12(LfS April 2014) Seite 2

28 Aus der Urkalkulation müssen für die im Angebot enthaltenen Einheitspreise die Einzelkosten der Teilleistungen mit Leistungsansätzen (Menge/Zeit), aufgegliedert in alle Kostenarten (insbesondere Lohn, Material, Geräte, Fremdleistungen und Sonstige Kosten) unmittelbar ersichtlich sein. Der Gemeinkostenanteil ist aufgeschlüsselt nach zeitvariablen Baustellengemeinkosten (BGK), zeitvariablen und/oder umsatzbezogenen Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) sowie in einen umsatzbezogenen Anteil für Wagnis und Gewinn (W+G) aufgegliedert nach einzelnen Kostenarten in den dafür vorgesehenen Positionen zu berücksichtigen. Weiterhin ist die Ermittlung der Kalkulationsmittellöhne anzugeben. Wird die Urkalkulation, auch nach einmaligem Nachfordern, nicht anforderungsgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Bei angeordneten Leistungsänderungen bzw. Zusatzleistungen sind die Auswirkungen auf die Vertragsfristen ausführlich zu begründen und in einem fortgeschriebenen Bauzeitenplan darzustellen. HVA B-StB Bewerbungsbedingungen 08-12(LfS April 2014) Seite 3

29 Bezeichnung der Bauleistung: Weitere Besondere Bewerbungsbedingungen Kalkulationsvorgaben und Urkalkulation Bei der hier vorliegenden Maßnahme führt der Landesbetrieb für Straßenbau ein Pilotprojekt zum Thema Ausschreibung und Abrechnung von Gemeinkosten unter eigenständigen Ordnungszahlen des Leistungsverzeichnisses durch. Es sollen daher die Baustellengemeinkosten, die allgemeinen Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn in eigens dafür geschaffenen Positionen kalkuliert werden. Eine Umlage dieser Kosten auf die einzelnen EKT s ist nicht mehr zulässig! Auf gesondertes Verlangen des AG hat der Bieter die Urkalkulation gemäß Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen vorzulegen. Dies gilt auch für die Nachunternehmerleistungen. Der AG ist berechtigt die Urkalkulation einzusehen und auf Einhaltung der nachfolgend beschriebenen Anforderungen zu überprüfen. Sämtliche Leistungen des Angebotes sind in einer zusammenhängenden, einheitlichen und vollständigen Urkalkulation darzustellen. Alle EKT s sind aufzugliedern in die entsprechenden Kostenarten. Insbesondere/mindestens in: Lohn: Kalkulationslohn je Stunde, Anzahl Personal je Leistungseinheit, Leistungsansatz Material: Angabe der Materialien, Kosten, Menge je Leistungseinheit Gerät: Angabe der Geräte, Kosten je Stunde, Leistungsansatz Sonstige Kosten: Kosten je Leistungseinheit Fremdleistungen: Kosten je Leistungseinheit Weiterhin ist die Ermittlung des Kalkulationslohns anzugeben. Die Kalkulationen der zeit- bzw. umsatzabhängigen Gemeinkosten sind vollständig und detailliert in den dafür vorgesehenen Positionen anzugeben. Wird die Urkalkulation auch auf einmaliges Nachfordern nicht anforderungsgerecht vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. HVA B-StB Weitere Besondere Bewerbungsbedingungen (LfS April 2014) Seite 1

30 Bezeichnung der Bauleistung: (Wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe) Weitere Besondere Vertragsbedingungen Bauzeitenplan: Bei angeordneten Leistungsänderungen bzw. Zusatzleistungen oder bei Behinderungen sind die Auswirkungen auf die Vertragsfristen ausführlich zu begründen und in einem fortgeschriebenen Bauzeitenplan darzustellen. Sofern sich durch Behinderungen, angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen die Bauzeit verlängert, so ist mit dem entsprechenden Nachtragsangebot auch ein Antrag auf Bauzeitverlängerung einzureichen. Die geforderte Bauzeitverlängerung muss ausführlich begründet und nachvollziehbar ermittelt sein. Wenn mit dem Nachtrag kein Antrag auf Bauzeitverlängerung eingereicht wird, wird auch keine Bauzeitverlängerung gewährt. HVA B-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen - LfS April 2014 Seite 1

31 Leistungsverzeichnis - Verzeichnis der verwendeten Leistungsbereiche - Die im Vertrags-Leistungsverzeichnis mit Standardleistungs-Nummer (StL-Nr) gekennzeichneten Beschreibungen der Teilleistungen (OZ) sind nachstehend aufgeführten Leistungsbereichen des STLK/RLK entnommen. Bei Nutzung der elektronischen Fassung des STLK-Langtextes kann eine vollständige Datenübernahme bzw. -einsicht nur bei Verwendung des AVA-Programmsystems des Auftraggebers gewährleistet werden. Bei Widersprüchen gilt der Wortlaut im Langtext-Verzeichnis der Papierversion. Projekt: U017A001 A1, BW 1400 Talbrücke Mettnich VE: BP Instandsetzungsplanung BW 1400 LV: 2 Musterprojekt Gemeinkosten LB-Nr. Leistungsbereich Ausgabe BAUSTELLENEINR., BAUBEGL.LEISTUNGEN 09/ ASPHALTBAUWEISEN 09/13

32 Inhaltsverzeichnis Projekt: U017A001 A1, BW 1400 Talbrücke Mettnich VE: BP Instandsetzungsplanung BW 1400 LV: 2 Musterprojekt Gemeinkosten Titel Bezeichnung Seite 00. Musterprojekt Vergütung der GK s BAUSTELLENEINR., BAUBEGL.LEISTUNGEN ASPHALTBAUWEISEN AGK, Wagnis und Gewinn Allgem. Geschäftskosten Wagnis und Gewinn... 6 Zusammenstellung... 8

33 Langtext-/Preis-Verzeichnis Projekt: U017A001 A1, BW 1400 Talbrücke Mettnich VE: BP Instandsetzungsplanung BW 1400 LV: 2 Musterprojekt Gemeinkosten OZ StL-Nr Menge AE EP in EUR GB in EUR 00. Musterprojekt Vergütung der GK s BAUSTELLENEINR., BAUBEGL.LEISTUNGEN ,00 Psch xxxxxx,xx...,.. Baustelle einrichten Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und - soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergütet wird - betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten. Die erforderlichen festen Anlagen herstellen. Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Lagerschuppen und dgl., soweit erforderlich, antransportieren, aufbauen und einrichten. Strom-, Wasser-, Fernsprechanschluss sowie Entsorgungseinrichtungen und dgl. für die Baustelle, soweit erforderlich, herstellen. Bei Bedarf Lagerplätze, sonstige Platzbefestigungen und Wege im Baustellenbereich anlegen. Oberbodenarbeiten einschl. Beseitigen von Aufwuchs für die Baustelleneinrichtung, soweit erforderlich, ausführen. Flächen beschaffen, sofern die vom AG zur Verfügung gestellten nicht ausreichen. Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen einschl. Mieten, Pacht, Gebühren und dgl. werden gesondert vergütet. Diese Pauschale umfasst auch die Vergütung aller einmaligen und zeitunabhängigen Baustellengemeinkosten für das Einrichten der Baustelle, wie z. B. Technische Bearbeitung, Verkehrskosten der Baustelle, Arbeitsvorbereitung, Baustellenversicherungen und sonstige einmalige Baustellengemeinkosten. Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das Einrichten der Baustelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale für alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des Leistungsverzeichnisses. Zufahrt zur Baustelle nach Unterlagen des AG herstellen und nach Beendigung der Baumaßnahme entfernen. Ursprünglichen Zustand wieder herstellen.

34 Langtext-/Preis-Verzeichnis Projekt: U017A001 A1, BW 1400 Talbrücke Mettnich VE: BP Instandsetzungsplanung BW 1400 LV: 2 Musterprojekt Gemeinkosten OZ StL-Nr Menge AE EP in EUR GB in EUR Hinweis zur OZ Abrechnungsgrundlage ist die Dauer der Vorhaltung (Monate/Tage). Jedoch mindestens die ausgeschriebene Bauzeit. In diese OZ. sind alle zeitabhängigen baustellenbezogenen Kosten zu kalkulieren ,00 Mt...,.....,.. Baustelle vorhalten Baustelleneinrichtung vorhalten, unterhalten und betreiben. Außer den vollen Monaten werden Teilzeiten nach Tagen zu je 1/30 des Einheitspreises vergütet. Diese Position umfasst auch die Vergütung aller zeitabhängigen Baustellengemeinkosten für das Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Baustelle, wie z. B. Geräte, Gerüste und dgl., Baustellengehälter (sofern diese nicht im Mittellohn enthalten sind), Allgemeine Hilfslöhne, Betriebsstoffe sowie sonstige zeitabhängigen Gemeinkosten. Für alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des Leistungsverzeichnisses. Verkürzt sich die Ausführungszeit oder verlängert sich die Ausführungszeit aus Gründen die der AG nicht zu vertreten hat, wird die ausgeschriebene Bauzeit vergütet. Verlängert sich die Ausführungszeit aus Gründen die der AG zu vertreten hat, wird die ausgeschriebene Bauzeit zuzüglich einer dann zu vereinbarenden Bauzeitverlängerung vergütet. Abgerechnet werden Teilzeiten nach Tagen zu 1/30 des Einheitspreises.

35 Langtext-/Preis-Verzeichnis Projekt: U017A001 A1, BW 1400 Talbrücke Mettnich VE: BP Instandsetzungsplanung BW 1400 LV: 2 Musterprojekt Gemeinkosten OZ StL-Nr Menge AE EP in EUR GB in EUR Forts / ,00 Psch xxxxxx,xx...,.. Baustelle räumen Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dgl. räumen. Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem ursprünglichen Zustand herrichten. Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das Räumen der Baustelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale für alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des Leistungsverzeichnisses. Zwischensumme , ASPHALTBAUWEISEN als Beispielposition / ,00 m2...,.....,.. Asphaltdecksch. aus MA 11 S herst. Asphaltdeckschicht aus Gussasphalt MA 11 S herstellen. Einbaubreiten nach Unterlagen des AG. In Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk100. Einbaudicke = 4 cm einschließlich eingedrückter Abstreukörnung. Bindemittel = 25/55-55 A mit viskositätsveränderndem Zusatz bzw. einem entsprechend viskositätsveränderten Bindemittel 25/55-55 A. Fremdfüller = Kalksteinfüller Kategorie CC 70. Gussasphalt ohne Verwendung von Asphaltgranulat. Zwischensumme ,.. Zwischensumme 00. Summe der EKT s...,..

36 Langtext-/Preis-Verzeichnis Projekt: U017A001 A1, BW 1400 Talbrücke Mettnich VE: BP Instandsetzungsplanung BW 1400 LV: 2 Musterprojekt Gemeinkosten OZ StL-Nr Menge AE EP in EUR GB in EUR 01. AGK, Wagnis und Gewinn Allgem. Geschäftskosten Hinweis zur OZ Abrechnungsgrundlage = Dauer der Ausführung. Jedoch mind. die ausgeschriebene Bauzeit. In diese OZ. sind alle zeitabh. Geschäftskosten (sofern vorhanden) zu kalkulieren. Diese Position kann auch mit 0,00 (weil nicht zeitabhängig) kalkuliert werden ,00 Mt...,.....,.. AGK zeitabhängig Allgemeine Geschäftskosten, zeitbezogen. Kosten die weder der Baustelle allgemein, noch einer Teilleistung unmittelbar zugeordnet werden können. In dieser Position sind die zeitabhängigen allgemeinen Geschäftskosten des AN anzugeben unabhängig davon welche Leistungen selbst ausgeführt oder an andere Unternehmer weiter vergeben werden. Verkürzt sich die Ausführungszeit oder verlängert sich die Ausführungszeit aus Gründen die der AG nicht zu vertreten hat wird die ausgeschriebene Bauzeit vergütet. Verlängert sich die Ausführungszeit aus Gründen die der AG zu vertreten hat, wird die ausgeschriebene Bauzeit zuzüglich einer dann zu vereinbarenden Bauzeitverlängerung vergütet. Abgerechnet werden Teilzeiten nach Tagen zu 1/30 des Einheitspreises.

37 Langtext-/Preis-Verzeichnis Projekt: U017A001 A1, BW 1400 Talbrücke Mettnich VE: BP Instandsetzungsplanung BW 1400 LV: 2 Musterprojekt Gemeinkosten OZ StL-Nr Menge AE EP in EUR GB in EUR Hinweis zur OZ Die Pauschale für die umsatzabhängigen AGK s errechnet sich aus der Angebotssumme der EKT s. multipliziert mit dem vom Bieter anzugebenden prozentualen Anteil für die AGK. Abrechnungsgrundlage = Abrechnungssumme der EKT s multipliziert mit dem vom Bieter angegebenen prozentualen Anteil für die AGK, jedoch mindestens die Pauschale ,00 Psch xxxxxx,xx...,.. AGK umsatzabhängig Allgemeine Geschäftskosten, umsatzbezogen. Kosten die weder der Baustelle allgemein, noch einer Teilleistung unmittelbar zugeordnet werden können. In dieser Position sind die umsatzabhängigen allgemeinen Geschäftskosten des AN anzugeben unabhängig davon welche Leistungen selbst ausgeführt oder an andere Unternehmer weiter vergeben werden. Verringert sich die in der Schlussrechnung ermittelte Summe der Einzelkosten der Teilleistungen gegenüber dem Angebot werden die angebotenen umsatzabhängigen Allgemeinen Geschäftskosten als Pauschale vergütet. Erhöht sich die Summe der Einzelkosten der Teilleistungen gegenüber dem Angebot werden diese mit dem vom Bieter angebotenen v. H.-Satz multipliziert vergütet. Bezugsgröße = Einzelkosten der Teilleistung. Abgerechnet werden die vom AN insgesamt ermittelten Einzelkosten der Teilleistungen multipliziert mit dem vom AN angebotenen v. H.-Satz. Summe der EKT s (Zwischensumme 00.)[ ]...[ ]

38 Langtext-/Preis-Verzeichnis Projekt: U017A001 A1, BW 1400 Talbrücke Mettnich VE: BP Instandsetzungsplanung BW 1400 LV: 2 Musterprojekt Gemeinkosten OZ StL-Nr Menge AE EP in EUR GB in EUR umsatzabh. Anteil AGK s [%]... [%] Pauschale = Summe der EKT s x umsatzabh. Anteil AGK s / 100 Sofern ein Unterschied besteht zwischen eingetragener Pauschale und berechnetem Wert, gilt sowohl für Wertung als auch für Abrechnung der berechnete Wert Zwischensumme ,..

39 Langtext-/Preis-Verzeichnis Projekt: U017A001 A1, BW 1400 Talbrücke Mettnich VE: BP Instandsetzungsplanung BW 1400 LV: 2 Musterprojekt Gemeinkosten OZ StL-Nr Menge AE EP in EUR GB in EUR Wagnis und Gewinn Hinweis zur OZ Die Pauschale für Wagnis und Gewinn errechnet sich aus der Angebotssumme der EKT s. multipliziert mit dem vom Bieter anzugebenden prozentualen Anteil für W+G. Abrechnungsgrundlage = Abrechnungssumme der EKT s multipliziert mit dem vom Bieter angegebenen prozentualen Anteil für W+G, jedoch mindestens die Pauschale ,00 Psch xxxxxx,xx...,.. Wagnis und Gewinn, umsatzabh. Wagnis und Gewinn, umsatzbezogen. In dieser Position sind die Kosten für Wagnisse und der kalkulierte Gewinn des AN anzugeben, unabhängig davon welche Leistungen selbst ausgeführt oder an andere Unternehmer weiter vergeben werden. Verringert sich die in der Schlussrechnung ermittelte Summe der Einzelkosten der Teilleistungen gegenüber dem Angebot werden die angebotenen Kosten als Pauschale vergütet. Erhöht sich die Summe der Einzelkosten der Teilleistungen gegenüber dem Angebot, werden diese mit dem vom Bieter angebotenen v. H.-Satz multipliziert vergütet. Bezugsgröße = Einzelkosten der Teilleistung. Abgerechnet werden die vom AN insgesamt ermittelten Einzelkosten der Teilleistungen multipliziert mit dem vom AN angebotenen v. H.-Satz für W + G. Summe der EKT s (Zwischensumme 00.)[ ]...[ ]

40 Langtext-/Preis-Verzeichnis Projekt: U017A001 A1, BW 1400 Talbrücke Mettnich VE: BP Instandsetzungsplanung BW 1400 LV: 2 Musterprojekt Gemeinkosten OZ StL-Nr Menge AE EP in EUR GB in EUR umsatzabh. Anteil für W + G [%]... [%] Pauschale = Summe EKT s x umsatzabh. Anteil (W+G)/100 Sofern ein Unterschied besteht zwischen eingetragener Pauschale und berechnetem Wert, gilt sowohl für Wertung als auch für Abrechnung der berechnete Wert Zwischensumme ,.. Zwischensumme ,..

41 Langtext-/Preis-Verzeichnis Zusammenstellung Projekt: U017A001 A1, BW 1400 Talbrücke Mettnich VE: BP Instandsetzungsplanung BW 1400 LV: 2 Musterprojekt OZ GB in EUR 00. Musterprojekt Vergütung der GK s BAUSTELLENEINR., BAUBEGL.LEISTUNGEN..., ASPHALTBAUWEISEN...,.. Summe , AGK, Wagnis und Gewinn Allgem. Geschäftskosten..., Wagnis und Gewinn...,.. Summe ,.. Zusammenstellung des Angebotes Summe der Abschnitte (netto)...,.. Angebotssumme (netto)..., ,00 v.h. Umsatzsteuer (MwSt)...,.. Angebotssumme (brutto)...,.. Das LV besteht aus den Seiten 1 bis 9

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