Einzelregelungen für die schriftliche Abschlussprüfung

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1 Koordinierungsstelle für Abschlussprüfungen von Berufsschule und Wirtschaft Einzelregelungen für die schriftliche Abschlussprüfung Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung Kaufmännische Ausbildungsberufe Stand: November 2013

2 Allgemeine Hinweise Die vorliegende Zusammenstellung enthält die für die schriftliche Prüfung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung notwendigen Einzelregelungen. Sie wird einmal jährlich mit dem Prüfungsschreiben für die Sommerprüfung an die Schulen übersandt. Korrekturhinweis Im Jahr des Inkrafttretens einer gesetzlichen Änderung sind Schülerlösungen sowohl nach neuer als auch nach alter Gesetzeslage zu bewerten. Diese Regelung gilt bei Steuerfachangestellten nur für das Fach Allgemeine Wirtschaftslehre mit Ergänzender Allgemeiner Wirtschaftslehre. Im Fach Steuerrecht für Finanzassistenten und Immobilienassistenten siehe Einzelregelung zum Rechtsstand Rechtschreibnachschlagewerke In den schriftlichen Abschlussprüfungen an den Berufsschulen sind deutsche Rechtschreibnachschlagewerke in allen Prüfungsfächern/-bereichen zugelassen. Das Schreiben vom , Az.: /101, ist zu beachten. Gesetzessammlungen Sofern in den nachfolgenden Einzelregelungen nichts anderes vermerkt ist, gilt die in der Gemeinsamen Kommission getroffene Vereinbarung, die für die Bearbeitung der Aufgaben notwendigen Gesetzestexte im Aufgabensatz mitzuliefern. Den Schulen ist es freigestellt zusätzlich unkommentierte Gesetzestexte einzusetzen. Taschenrechner In allen Prüfungsfächern/-bereichen ist ein nicht programmierbarer, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten zugelassen. Ausnahmen: Bürokaufmann/-kauffrau und Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation im Prüfungsfach Informationsverarbeitung sowie Fachangestellter/-angestellte für Bürokommunikation im Prüfungsfach Assistenz- und Sekretariatsaufgaben Änderungen zur schriftlichen Abschlussprüfung Sommer zukünftig sind die zu erreichenden Punkte der einzelnen Teilaufgaben i. d. R. nicht nur im Lösungsvorschlag sondern auch im Aufgabensatz ausgewiesen - für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde erhalten die Prüflinge des Ausbildungsberufs Fachkraft für Lagerlogistik einen eigenen Aufgabensatz

3 02/1 Wirtschafts- und Sozialkunde Immobilienkaufmann, Industriekaufmann, Kaufmann für audiovisuelle Medien, Kaufmann für Dialogmarketing, Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen, Kaufmann für Marketingkommunikation, Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung, Kaufmann für Tourismus und Freizeit, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, Kaufmann im Gesundheitswesen, Kaufmann im Groß- und Außenhandel, Medienkaufmann Digital und Print, Personaldienstleistungskaufmann, Tourismuskaufmann/-kauffrau (Kaufm./Kauffr. für Privat- und Geschäftsreisen), Sportfachmann, Sport- und Fitnesskaufmann, Veranstaltungskaufmann, Buchhändler 02/2 Allgemeine Wirtschaftslehre/Wirtschafts- und Sozialkunde Automobilkaufmann, Bankkaufmann, Bürokaufmann, Fachangestellter und Kaufmann für Bürokommunikation, Kaufmann für Verkehrsservice 12 Deutsch Aufgabensatz für alle kaufmännischen Ausbildungsberufe, außer Buchhändler (alt) Prüfungszeit: 120 Minuten Es wird ein vollständiger Aufgabensatz mit allen sechs Aufgabentypen geliefert. Von diesen Aufgaben ist ein Aufgabentyp vom Prüfling auszuwählen und zu bearbeiten. Eine Vorauswahl durch die Lehrkräfte findet nicht statt. Siehe Schreiben v , Az.: zu / Gemeinschaftskunde Für alle kaufmännischen Ausbildungsberufe Den Schulen werden sechs Aufgaben geliefert, aus denen der Fachlehrer drei Aufgaben auswählt. Die Aufgaben sollen aus den Lehrplaneinheiten aller drei Schuljahre (außer für die zweijährigen Ausbildungsberufe Fachlagerist, Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen, Servicefachkraft für Dialogmarketing, Servicefahrer, Verkäufer) ausgewählt werden. Von diesen drei ausgewählten Aufgaben hat der Prüfling zwei Aufgaben zu bearbeiten. Für die zweijährigen Ausbildungsberufe werden Zusatzaufgaben aus dem behandelten Unterrichtsstoff angeboten, sodass auch diesen Prüflingen drei Aufgaben zur Auswahl vorgelegt werden können. Den Prüflingen aller anderen Ausbildungsberufe dürfen diese Zusatzaufgaben nicht vorgelegt werden. Die Auswahl der Prüfungsaufgaben erfolgt frühestens zwei Schultage vor der Prüfung.

4 20 Buchhändler/-in Geschäftsprozesse des Buchmarktes Prüfungszeit: 150 Minuten Anzahl der Aufgaben: 1 Es ist eine lernfeldorientierte Aufgabe mit 80 Punkten aus dem Bereich der Lernfelder 1-8, 10, 12 und 13 zu stellen. Die Aufgabe kann aus 1-4 Teilaufgaben bestehen. Hilfsmittel: - Unkommentierte Gesetzessammlung zum Urheber- und Verlagsrecht - Gesetzessammlung für Wirtschaftsschulen - Normvertrag - Buchpreisbindungsgesetz Kaufmännische Steuerung und Warenwirtschaft Hilfsmittel: Kontenrahmen Einzelhandel für Buchhändler 22 Automobilkaufmann/-kauffrau Spezielle Betriebswirtschaftslehre I (Finanzdienstleistungen) Spezielle Betriebswirtschaftslehre II (Vertriebs- und Serviceleistungen) Stoffzuordnung vgl. Schreiben vom 17. August 1999, Az.: V/ /6 In Spezieller Betriebswirtschaftslehre werden für Teil I und Teil II eigenständige Aufgabensätze geliefert. Beide Sätze werden gleichzeitig ausgegeben, sind aber getrennt einzusammeln und zu bewerten. Die Gesamtprüfungszeit für beide Teile zusammen beträgt 180 Minuten. Rechnungswesen Hilfsmittel: Kontenrahmen für Kfz-Betriebe 24 Bürokaufmann/-kauffrau Spezielle Betriebswirtschaftslehre Rechnungswesen

5 Hilfsmittel: Schulkontenrahmen Industrie Büroorganisation Prüfungszeit: 45 Minuten (30 Minuten + 15 Minuten Einarbeitungszeit) Textverarbeitung Prüfungszeit: 45 Minuten Hilfsmittel: Deutsches Rechtschreibnachschlagewerk Es werden keine Lösungsvorschläge angeboten. Es wird nur noch eine Fassung geliefert. Den Schulen wird empfohlen, für besonders gelagerte Fälle (neuer Prüfungsdurchgang wegen technischer Probleme) einen schuleigenen Prüfungssatz bereitzuhalten. Informationsverarbeitung: Praxisorientierte Situationsaufgaben Die Aufgaben sind mit einem Tabellenkalkulations- bzw. Grafikprogramm zu lösen. Bürokaufleute des Handwerks nehmen an dieser Prüfung nicht teil. Taschenrechner ist nicht zulässig. Die praktische Prüfung der Kammer wird im Rahmen der Abschlussprüfung der kaufmännischen Berufsschule mithilfe der schulischen Hard- und Software durchgeführt. Die Fassung (1) ist verbindlich im ersten Prüfungsdurchgang zu der im Terminplan festgelegten Prüfungszeit einzusetzen. Die Fassung (2) darf nicht im ersten Prüfungsdurchgang eingesetzt werden. Ist aus organisatorischen Gründen im Anschluss an den ersten Prüfungsdurchgang ein weiterer Durchgang am selben Prüfungstag erforderlich, ist dafür die Fassung (2) vorgesehen. 28 Steuerfachangestellter/-angestellte Allgemeine Wirtschaftslehre/Wirtschafts- und Sozialkunde einschließlich Ergänzende Allgemeine Wirtschaftslehre Eigener Aufgabensatz nur für Steuerfachangestellte In einer Aufgabe werden Stoffinhalte der Allgemeinen Wirtschaftslehre und in einer weiteren Aufgabe Stoffinhalte der Ergänzenden Allgemeinen Wirtschaftslehre für Steuerfachangestellte abgeprüft. Hilfsmittel: BGB (Buch 1 bis 3: Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse, Sachenrecht), HGB, Aktiengesetz, GmbH-Gesetz. Die Textausgaben dürfen weitere Wirtschaftsgesetze enthalten. Alle Hilfsmittel unkommentiert. Jedem Aufgabensatz werden - sofern erforderlich - weitere Auszüge aus Gesetzestexten angehängt. Spezielle Betriebswirtschaftslehre Prüfungszeit: 150 Minuten Veranlagungszeitraum: Sommer- und Winterprüfung: Jahr der Prüfung minus 2 (z. B.: Sommer Veranlagungszeitraum 2008)

6 Aufgabe 1 Einkommensteuer (Zeitanteil: 90 Minuten) Teil 1: ca. 75 % Berechnung von Einkommensteuersachverhalten Es muss nicht mehr notwendigerweise ein Gesamtfall zur Bearbeitung gestellt werden, sondern es können auch zwei oder mehrere Einkommensteuersachverhalte, die sich auf verschiedene Einkunftsarten beziehen, zu berechnen sein. Ohne Berechnung der Vorsorgepauschale und ohne Berechnung der Günstigerprüfung bei den Vorsorgeaufwendungen. Teil 2: ca. 25 % Verständnisfragen Verständnisfragen beziehen sich nicht auf den bzw. die Einkommensteuersachverhalt(e) in Teil I, sondern betreffen andere einkommensteuerrechtliche Fragestellungen. Aktuelle Rechtsänderungen für den Veranlagungszeitraum können abgeprüft werden. Aufgabe 2 Entweder Umsatz-, Gewerbe-, Körperschaftsteuer oder Abgabenordnung oder kombiniert (Zeitanteil: 60 Minuten) Es wird i. d. R. kein Gesamtfall gestellt, sondern kleinere Einzelaufgaben und/oder Einzelfragen zum jeweiligen Stoffgebiet. Hilfsmittel: Einkommensteuergesetz Einkommensteuer-Durchführungsverordnung Einkommensteuer-Richtlinien Körperschaftsteuergesetz Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung Körperschaftsteuer-Richtlinien Umsatzsteuergesetz Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung Umsatzsteuer-Richtlinien Bewertungsgesetz Durchführungsverordnung zum Bewertungsgesetz Gewerbesteuergesetz Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung Gewerbesteuer-Richtlinien Lohnsteuer-Durchführungsverordnung Lohnsteuer-Richtlinien Abgabenordnung Handelsgesetzbuch Die Textausgaben dürfen weitere Gesetzestexte, Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden, Leitsatzzusammenstellungen, Fußnoten und Stichwortverzeichnisse enthalten. Fachkommentare sind ausdrücklich nicht zugelassen. Alle Hilfsmittel unkommentiert. Rechnungswesen Prüfungszeit: 120 Minuten Ab der Sommerprüfung 2012 Teil 1 (ca. 2/3 der Prüfungszeit) Laufende Geschäftsvorfälle buchen, zum Beispiel aus dem Beschaffungs- und Absatzbereich, der Personal- und Finanzwirtschaft und dem Steuerbereich. Keine Abschlussbuchungen; Kontenplan SKR04 (gekürzt) Teil 2 (ca. 1/3 der Prüfungszeit) Einzelfragen zum Jahresabschluss, Gliederungsvorschriften, Bewertung nach Handels- und Steuerrecht unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bilanzierungsziele,

7 Anlagespiegel. Keine Buchungen, sondern tabellarische Lösungen. Gewinnkorrekturen durch Hinzurechnungen und Kürzungen gemäß 60 EStDV Hilfsmittel: Einkommensteuergesetz Einkommensteuer-Durchführungsverordnung Einkommensteuer-Richtlinien Körperschaftsteuergesetz Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung Körperschaftsteuer-Richtlinien Umsatzsteuergesetz Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung Umsatzsteuer-Richtlinien Handelsgesetzbuch Die Textausgaben dürfen weitere Gesetzestexte, Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden, Leitsatzzusammenstellungen, Fußnoten und Stichwortverzeichnisse enthalten. Fachkommentare sind ausdrücklich nicht zugelassen. Alle Hilfsmittel unkommentiert. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wird wie folgt in den Prüfungen umgesetzt (siehe auch Schreiben vom 10. Juni 2010, Az.: P/74): ab der Sommerprüfung 2012 basieren die Prüfungsaufgaben auf dem neuen Bil- MoG. 30/1 und 30/2 Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel (mit gestreckter Abschlussprüfung) Siehe auch Schreiben vom 30. April 2009, Az.: /241 30/1 Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung Inhaltlich gleiche Aufgabensätze wie 78 Verkäufer 30/2 Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung Geschäftsprozesse im Einzelhandel Prüfungszeit: 105 Minuten 2 Aufgaben; Inhalte schwerpunktmäßig aus dem 3. Ausbildungsjahr einschließlich Wirtschafts- und Sozialkunde Hilfsmittel sofern erforderlich: Schulkontenrahmen Einzelhandel Auf den praktischen Einsatz von Unternehmenssoftware in der Prüfung wird bis auf weiteres verzichtet. 36 Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Organisation Schulkontenrahmen Großhandel Großhandelsgeschäfte Prüfungszeit: 180 Minuten

8 Schulkontenrahmen Großhandel Auf den praktischen Einsatz von Unternehmenssoftware in der Prüfung wird bis auf weiteres verzichtet. 46 Justizfachangestellter/-angestellte Allgemeine Wirtschaftslehre Verwaltungsfachangestellter und Justizfachangestellter Die Antworten sind zu begründen. Rechtslehre Anzahl der Aufgaben: 3 2 Aufgaben sind zu bearbeiten, davon die Pflichtaufgabe Familien- und Erbrecht. Hilfsmittel: Die von den Oberlandesgerichten eingeführte Gesetzessammlung Justizfachkunde I Hilfsmittel: Die von den Oberlandesgerichten eingeführte Gesetzessammlung Justizfachkunde II Hilfsmittel: Die von den Oberlandesgerichten eingeführte Gesetzessammlung Textverarbeitung Prüfungszeit: 45 Minuten Aufgaben aus den LPE 2 und 3 Hilfsmittel: Rechtschreibnachschlagewerk Die Schülerlösungen müssen auf einem Datenträger gespeichert werden und auf Papier vorliegen. Die Note zählt für die schulische Abschlussprüfung. 52 Verwaltungsfachangestellter/-angestellte Allgemeine Wirtschaftslehre Verwaltungsfachangestellter und Justizfachangestellter Die Antworten sind zu begründen.

9 Rechtslehre Ab der Sommerprüfung 2014 sind die Antworten unter Angabe der Rechtsgrundlagen ( ) zu begründen. Hilfsmittel: Unkommentiertes BGB und weitere unkommentierte Gesetzessammlungen. Familien- und Erbrecht sind nicht Gegenstand der Prüfung. Öffentliches Recht Ab der Sommerprüfung 2014 sind die Antworten unter Angabe der Rechtsgrundlagen ( ) zu begründen. Hilfsmittel: Textbuch Staats- und Verwaltungsrecht Baden-Württemberg, DVO-GO, VwGO, Grundgesetz Kommunales Finanzwesen Kommunales Finanzwesen I Prüfungszeit: 30 Minuten Anzahl der Aufgaben: 1 Ab der Sommerprüfung 2014 sind die Antworten unter Angabe der Rechtsgrundlagen ( ) zu begründen. Kommunales Finanzwesen II Prüfungszeit: 30 Minuten Anzahl der Aufgaben: 1 Hilfsmittel: Textbuch Staats- u. Verwaltungsrecht Baden-Württemberg FAG Baden-Württemberg wird bei Bedarf angehängt. Es werden zwei Aufgabensätze (Kommunales Finanzwesen I und Kommunales Finanzwesen II) geliefert. Beide Sätze werden gleichzeitig ausgegeben, sind aber getrennt einzusammeln und zu bewerten. Die Gesamtprüfungszeit für beide Teile zusammen beträgt 60 Minuten. 54 Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/-angestellte Allgemeine Wirtschaftslehre Prüfungszeit: 45 Minuten Bei Bedarf Gesetzestextauszüge; die Angabe von Paragrafen ist nicht erforderlich. Allgemeine Rechtslehre Prüfungszeit: 45 Minuten Hilfsmittel: Unkommentiertes BGB; die Angabe von Paragrafen ist nicht erforderlich. Rechnungswesen Mindestens 2 Aufgaben; Rechenanteile sind integriert. Hilfsmittel: Schulkontenrahmen für ReNo-Berufe

10 Verfahrens- und Zwangsvollstreckungsrecht 4-6 Aufgaben werden gestellt. Teil A: Erkenntnisverfahren: 2 oder 3 Aufgaben Teil B: Zwangsvollstreckungsverfahren: 2 oder 3 Aufgaben Hilfsmittel: ZPO und bei Bedarf weitere Gesetzestextauszüge, Kalender Die Angabe von Paragrafen ist nicht erforderlich. Kosten- und Gebührenrecht Bei den Abrechnungen sind alle anzuwendenden Paragrafen anzugeben. Hilfsmittel: ZPO, RVG, unkommentierte Gebührentabelle (ist vom Schüler mitzubringen) Fachbezogene Informationsverarbeitung: In Absprache mit den Kammern 60 Medienkaufmann/-kauffrau Digital und Print Arbeitsorganisation und kaufmännische Steuerung und Kontrolle Hilfsmittel: Schulkontenrahmen Industrie Produktentwicklungsprozess und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen Prüfungszeit: 150 Minuten Hilfsmittel: Schulkontenrahmen Industrie 66 Fachangestellter/-angestellte für Bürokommunikation Spezielle Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen - 3 Rechnungswesen ist mit einem Anteil von 50 % integriert. Öffentliches Recht mit Haushalts- und Kassenwesen Der Aufgabensatz gliedert sich in zwei Teile: - Finanzwesen aus den Bereichen Haushalts- und Kassenwesen 1) - Personalwesen (auch AWL-Lehrplan LPE 2) Hilfsmittel: Textbuch Staats- und Verwaltungsrecht Baden-Württemberg Beamtenstatusgesetz, TVÖD, LpVG Fehlen in den an den Schulen eingeführten Ausgaben die GemHVO, GemKVO, DVO, GemO und VwGo, so können diese Verordnungen in Kopie im Unterricht, bei Leistungskontrollen und in der Prüfung Die beiden Teile Finanzwesen und Personalwesen sind vom Umfang und der Punktevergabe im Verhältnis 1:2 gewichtet. 1) Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts Auf Grund der gesetzlichen Änderungen im kommunalen Haushaltsrecht wurden für das Fach Öffentliches Recht mit Haushalts- und Kassenwesen folgende Regelungen getroffen (siehe auch Schreiben vom 9. März 2010, Az.: P/67):

11 - Ab dem Schuljahr 2010/11 wird ausschließlich das neue kommunale Haushaltsrecht unterrichtet. Damit erfolgt die Aufgabenstellung ab der schriftlichen Abschlussprüfung Sommer 2013 nach neuem Recht. Büropraxis und Textverarbeitung Prüfungszeit: 145 Minuten Die Fächer Büropraxis (Zeitanteil: 90 Minuten) und Textverarbeitung (Zeitanteil: 55 Minuten) werden in der Prüfung zusammengefasst. Die Schülerleistungen sind getrennt nach Büropraxis und Textverarbeitung zu bewerten. Den Prüflingen muss während der gesamten Prüfung ein PC zur Verfügung stehen. Programmerstellte Vorlagen (z. B. Faxformular) dürfen in der Prüfung nicht eingesetzt werden. Aufgaben wie Kaufmann für Bürokommunikation mit Zusatzaufgabe(n) im Zeitumfang von 40 Minuten. Hilfsmittel: Deutsches Rechtschreibnachschlagewerk, PC Ein Internetzugang ist bis auf weiteres nicht erforderlich. Es wird nur eine Fassung geliefert. Den Schulen wird empfohlen, für besonders gelagerte Fälle (neuer Prüfungsdurchgang wegen technischer Probleme) einen schuleigenen Prüfungssatz bereitzuhalten. Assistenz- und Sekretariatsaufgaben Prüfungszeit: 65 Minuten Aufgaben wie Informationsverarbeitung: Praxisorientierte Situationsaufgaben für Bürokaufleute (FA 24) mit Zusatzaufgabe(n) Taschenrechner ist nicht zulässig. Es wird nur eine Fassung geliefert. Die praktische Prüfung des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird im Rahmen der Abschlussprüfung der kaufmännischen Berufsschule mithilfe der schulischen Hardund Software durchgeführt. 72 Drogist/-in Wirtschafts- und Sozialkunde oder 3 Drogeriebetriebslehre Lt. Ausbildungsordnung sind hier Zusammenhänge des Personaleinsatzes und der Arbeitsorganisation Gegenstand der Prüfung. Hilfsmittel: Schulkontenrahmen Einzelhandel Ware und Verkauf Prüfungszeit: 180 Minuten Teil 1 Betriebswirtschaftliche Inhalte Zeitanteil: 90 Minuten

12 Teil 2 Fachkunde, Fachrecht Zeitanteil: 90 Minuten Wegen Sachkundenachweis: 3 Aufgaben mit je 20 Minuten - 1 Aufgabe Arzneimittelgesetz (AMG) / Heilmittelwerbegesetz (HWG) - 1 Aufgabe Chemikaliengesetz / Gefahrstoffverordnung - 1 Aufgabe Pflanzenschutzrecht sowie - 1 Aufgabe mit 30 Minuten zu Körperpflege, Fotografie, Kosmetik angehängt. 78 Verkäufer/-in Wirtschafts- und Sozialkunde Für Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen, Fachlagerist, Servicefachkraft für Dialogmarketing, Servicefahrer, Verkäufer Warenwirtschaft und Rechnungswesen Anzahl der Aufgaben: 3 Verkauf und Marketing Prüfungszeit: 120 Minuten Anzahl der Aufgaben: 3 Auf den praktischen Einsatz von Unternehmenssoftware in der Prüfung wird bis auf weiteres verzichtet. Stoffabgrenzung nach dem Bildungsplan vom 1. August 2006 Verkauf und Marketing Lernfelder 1 bis 6 komplett, Lernfeld 7 bis einschließlich " Die Schülerinnen und Schüler erläutern verschiedene Arten des Kaufvertrags mit Lieferanten." Warenwirtschaft und Rechnungswesen Lernfelder 11 und 12 Wirtschafts- und Sozialkunde Lernfeld 15 Lernfeld 16 bis einschließlich " Sie informieren sich über die gesamtwirtschaftliche Bedeutung ihrer Branche und beschreiben damit verbundene Auswirkungen." Die nicht genannten Lernfelder bzw. Inhalte der Fachstufe I bleiben dennoch verpflichtender Unterrichtsstoff. Sie sollten vorzugsweise an das Ende des Schuljahres gelegt werden, um die Verkäufer/Verkäuferinnen optimal auf die Prüfungsinhalte vorzubereiten.

13 92 Englisch Prüfungszeit: 145 Minuten Anzahl der Aufgaben: 5 Hilfsmittel: Allgemeines zweisprachiges Schulwörterbuch für die Aufgaben 2-5 Aufgabe 1: (ohne Wörterbuch; Richtzeit 20 Minuten) Nachweis der allgemeinen Fremdsprachenbeherrschung durch einen C-Test oder eine Weiterentwicklung dieses Testverfahrens Pause 10 Minuten Die Aufgaben 2-5 werden zusammen ausgegeben (mit Wörterbuch). Die Darbietung des Gesprächs sollte erst nach ca. 5 Minuten Einlesezeit für Aufgabe 1 erfolgen. Bei der Darbietung ist der/die Fachlehrer/-in anwesend. Aufgabe 2: (Richtzeit 20 Minuten) Einen Vermerk in Deutsch über ein in der Fremdsprache geführtes Gespräch formulieren Aufgabe 3: (Richtzeit 45 Minuten) Einen Geschäftsbrief nach Stichwortangaben in Deutsch formgerecht in der Fremdsprache formulieren Aufgabe 4: (Richtzeit 30 Minuten) Einen Vermerk in Deutsch über einen in der Fremdsprache abgefassten Geschäftsbrief formulieren (einschl. Aufgabendarbietung) Aufgabe 5: (Richtzeit 30 Minuten) Eine kurz gefasste schriftliche Mitteilung per moderner Telekommunikation (z. B. Fax) zu einem in der Fremdsprache vorgegebenen Geschäftsfall in der Fremdsprache formulieren Für die Erstellung von Fax, Briefvermerk und Gesprächsnotiz erhalten die Prüflinge mit der Aufgabe ein entsprechendes Formular, in das die Lösung einzutragen ist.

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