148/14 Anlage. Betreuungskonzept für Asylsuchende in der anerkannten Gemeinschaftsunterkunft des Kreises Plön
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- Kilian Tiedeman
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1 148/14 Anlage Betreuungskonzept für Asylsuchende in der anerkannten Gemeinschaftsunterkunft des Kreises Plön
2 1. Rahmenbedingungen Die Zahl der Menschen, die in Schl.-Holst. Schutz suchen, steigt seit dem Jahr 2012 wieder deutlich an. Nach 7 AuslAufnVO werden dem Kreis Plön 4,7 % der Asyl- und Schutzsuchenden zugewiesen. Die begrenzten Unterbringungsmöglichkeiten in der zentralen Aufnahmeeinrichtung des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten in Neumünster führen dazu, dass die Personen aktuell bereits nach weniger als 10 bis 12 Tagen an die Kreise und kreisfreien Städte weiterverteilt werden. Die gestiegenen Flüchtlingszahlen und die geringe Vorlaufzeit machen es für die Gemeinden im Kreis zunehmend schwieriger, zeitnah geeigneten dezentralen Wohnraum anzumieten. Um die Situation für die Schutz suchenden Menschen, wie für die gemeindliche Ebene zu verbessern, hat sich der Plöner Kreistag am dafür entschieden, wieder eine anerkannten Gemeinschaftsunterkunft als kommunale Erstaufnahmeeinrichtung einzurichten. Die befristete Aufnahme in der Gemeinschaftsunterkunft garantiert den Gemeinden einen zeitlichen Puffer für die nachfolgende dezentrale Unterbringung. Gleichzeitig schafft die Erstaufnahme in der Gemeinschaftsunterkunft auch die Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Verteilung der Menschen innerhalb des Kreisgebiets; dies gilt insbesondere für besonders schutzbedürftige Personen (Familien mit Kindern, körperlich Kranke, traumatisierte Flüchtlinge, Alleinerziehende). In der Gemeinschaftsunterkunft soll zudem ein entscheidend wichtiger Beitrag für eine gelungene Aufnahme in den für sie fremden Lebens- und Kulturbereich geleistet werden. Kreistag und Kreisverwaltung halten es für ein Gebot humanitärer Verpflichtung gegenüber den Menschen, die bei uns Schutz suchen, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Unterbringung von Asylsuchenden sicherzustellen. 1
3 2. Allgemeines zur Gemeinschaftsunterkunft Als Gemeinschaftsunterkunft steht in Plön ein geeignetes Gebäude zur Aufnahme von mind. 40 Personen Verfügung. Das Gebäude liegt zentral im Plöner Stadtgebiet. Einkaufsmöglichkeiten und die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr durch Bahn oder Bus können fußläufig erreicht werden. Das gilt auch für den Zugang zu medizinischen, schulischen und sonstigen Einrichtungen des täglichen Lebens. Die räumlichen Verhältnisse erlauben es, im Rahmen der Belegung Nationalitäten, Religionen sowie Alters- und Familienstrukturen Rechnung zu tragen. Die Bewohnerinnen und Bewohner sollen sich während des Aufenthalts selbst verpflegen. Waschmaschinen und Trockner stehen zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung. Freiflächen für Sport und Spiel sind in der näheren Umgebung vorhanden; das Grundstück selbst bietet die Möglichkeit zum Aufenthalt im Freien. Die vielfältigen Erholungsmöglichkeiten im Stadtgebiet können fußläufig erreicht werden. Im Gebäude sind ausreichende Gemeinschaftsflächen vorhanden. Betreuungspersonal und Hausmeister haben Räumlichkeiten im Gebäude. 3. Aufnahme und Betreuung Bei der Zuweisung von Asylsuchenden gilt die Leitlinie der Landesregierung zur Willkommenskultur, dass bereits die Aufnahme der Schutzsuchenden integrationsorientiert ausgestaltet werden soll. Deshalb wird nach einer Orientierungs- und Eingewöhnungsphase eine zügige dezentrale Wohnraumversorgung entsprechend der Möglichkeiten des örtlichen Wohnungsmarktes angestrebt. Vorrangig sollen Familien dezentralisiert werden. Nach den Vorgaben des Landes ist die Dauer des Aufenthalts für alle Personen regelhaft auf nicht länger als sechs Monate auszudehnen. Den gesetzlichen Auftrag zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen verbindet der Kreis mit einem humanitären Ansatz. 2
4 Priorität gilt einem zugewandten und sozialverträglichen Umgang mit den Schutzsuchenden. Menschen aus anderen Kulturkreisen ist unser Alltag in der Regel nicht vertraut. Vieles was für uns selbstverständlich ist, erscheint fremd oder befremdlich. Der Aufenthalt in der Gemeinschaftsunterkunft soll der gezielten und adäquaten Vorbereitung auf eine zeitnahe dezentrale Unterbringung im Kreis dienen. Während des Aufenthaltes ist durch Betreuung die Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit als Voraussetzung hierfür zu stärken. In diesem Rahmen sind Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen, sich zu orientieren und sich selbst zu helfen. Voraussetzungen dafür sind eine erste sprachliche Unterweisung, ein Unterstützungsangebot durch Sprachpaten/Sprachmittler, ein Überblick zu den sozialen und öffentlichen Strukturen und die bedarfsgerechte Anleitung für die praktischen Anforderungen des neuen Lebens. Folgende Grundsätze werden bei der Betreuung in der Gemeinschaftsunterkunft verfolgt: Die ankommenden Flüchtlinge werden freundlich willkommen geheißen, das bedeutet, sich in erster Linie auf ihre Bedürfnisse einzustellen. Sie erhalten die ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehenden Leistungen und Hilfsangebote in ausreichender, angemessener und zeitgemäßer Weise. Sie erhalten eine erste Orientierung über das Leben in Deutschland und im Kreis Plön. Sie verfügen beim Verlassen der Unterkunft über die grundlegenden Kompetenzen für das dezentrale Wohnen. Im Einzelnen werden folgende Aufgaben in der Gemeinschaftsunterkunft im Rahmen der Betreuung geleistet bzw. organisiert: 3
5 a.) Erstorientierung/Basisleistungen: Neu ankommende Flüchtlinge werden im Hause der Kreisverwaltung freundlich in Empfang genommen, in die Gemeinschaftsunterkunft begleitet und mit Wohnraum versorgt. Sie erhalten eine erste Orientierung (wo befinde ich mich/wo finde ich was); Begehung des Hauses und des Umfeldes Informationen über: Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Freizeitmöglichkeiten, Spielplätze, Wege zu Behörden, Beratungsstellen, Bus und Bahn, Notrufsystem (Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen), Sprachförderung Feststellung persönlicher Erfordernisse/Bedürfnisse, die bei der nachfolgenden Verteilung im Kreis bezüglich des Wohnortes eine wichtige Rolle spielen (profiling) Sicherstellung ärztlicher und fachärztlicher Versorgung, insbesondere für traumatisierte Personen; Begleitung bei Arztbesuchen Vermittlung und Betreuung in Behördenangelegenheiten und ggf. Begleitung Vermittlung an Fachberatungsstellen (z.b. migrationsspezifische Beratung) und ggf. Begleitung Unterstützung der schulischen Eingliederung Fördern und Stabilisieren des Sozialverhaltens und der gegenseitigen Rücksichtnahme; Aufklären über Geschlechterrollen im Kontext der deutschen Gesellschaft Im Rahmen der kommunalen Zuweisung Überleitung an das örtliche Betreuungsnetz Unterstützung beim Umzug in die dezentrale Wohnung 4
6 b.) Strukturierung des Alltags u. a.: Unterweisung in praktischen Alltags-/Lebensfragen Beratung und Hilfe beim Lösen familiärer und nachbarschaftlicher Konflikte Aufzeigen von sinnvollen Betätigungsfeldern und Freizeitmöglichkeiten nach Interessenlage und Kenntnissen sollen Bewohner und Bewohnerinnen über die Möglichkeit zur gemeinnützigen Arbeit in die Instandhaltung und Pflege der Unterkunft einbezogen werden Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu Familienangehörigen oder Angehöriger gleicher ethnischer Herkunft c.) Koordinierung und Vernetzung der Gemeinschaftsunterkunft: Einbindung in vorhandene Netzwerke und Zusammenarbeit mit allen in Flüchtlingsangelegenheiten relevanten Akteuren Aufbau eines Angebotes zur sprachlichen Erstorientierung (z. B. durch KVHS, ehrenamtliche Sprachpaten) Aufbau eines Pools muttersprachlicher Sprachmittler aus den Herkunftsregionen der Flüchtlinge Aufbau eines ehrenamtlichen Unterstützerkreises Pflege des nachbarschaftlichen Umfeldes Öffentlichkeitsarbeit 5
7 4. Personelle Ausstattung Seitens des Landes wird für eine anerkannte Gemeinschaftsunterkunft in dieser Größe eine Personalausstattung mit 1,5 Stellen (inklusive Hausmeister) akzeptiert. Da die Betreuungsaufgaben den Schwerpunkt der Arbeit in der Gemeinschaftsunterkunft bilden, soll eine Stelle für eine Betreuungskraft mit interkultureller Kompetenz und Ausbildung oder Erfahrung im Bereich sozialer Arbeit bereitgestellt werden. Für die Hausmeistertätigkeit ist eine Halbtagsstelle vorgesehen. 6
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