Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Lufthansa Technical Training GmbH

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Lufthansa Technical Training GmbH Stand 5. September ) Geltungsbereich 1.1) Für sämtliche Verträge über Seminare, Schulungen und andere Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen (nachfolgend: Seminare), über Schulungsmedien zum Eigenstudium (nachfolgend: Schulungsmedien) sowie über Web-based Trainings der Lufthansa Technical Training GmbH (LTT) gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich. 1.2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Vertragspartnern der LTT gelten auch dann nicht, wenn ihnen bei Vertragsschluss nicht widersprochen wird. 2) Angebot, Anmeldung und Vertragsabschluss 2.1) Der Kunde erhält für jede ihm angebotene Leistung der LTT eine Leistungsbeschreibung. Eine verbindliche Anmeldung/Beauftragung bzw. Bestellung auf der Grundlage dieser Leistungsbeschreibung kann entweder schriftlich per Post, per Fax, per oder über die Website der LTT erfolgen. 2.2) Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung seitens der LTT zustande, die dem Kunden im Regelfall spätestens bis zu zwei Wochen vor Seminarbeginn zugeht. 2.3) Sollte eine Anmeldung/Beauftragung und/oder Bestellung zu kurzfristig erfolgen, um sie noch schriftlich bestätigen zu können, kommt der Vertrag durch Bestätigung in anderer geeigneter Weise und einer nachträglichen schriftlichen Bestätigung zustande. 3) Leistungsinhalt 3.1) Die seminarbezogenen Leistungen beinhalten die Durchführung des Lehrganges, die Bereitstellung erforderlicher Lernmaterialien sowie die notwendige Nutzung der Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen der LTT. 3.2) Schulungsmedien werden dem Kunden, soweit nicht anders vereinbart, in digitaler Form und/oder Printform zur Verfügung gestellt. 3.3) Zur Teilnahme an Web-based Trainings wird dem Kunden die vereinbarte Anzahl an Zugangscodes zur individuellen Nutzung zur Verfügung gestellt. 3.4) Hardware sowie Betriebssystem, Webbrowser und sonstige zur Inanspruchnahme von Leistungen der LTT auf der Hardware des Kunden etwa erforderliche Software sowie Webzugang sind nicht Inhalt der Leistung durch die LTT. 3.5) Die LTT behält sich vor, auch nach schriftlicher Bestätigung gemäß vorstehender Ziffer 2.2 Änderungen am Inhalt einer Leistung ohne Zustimmung des Kunden vorzunehmen, sofern dies aus fachlichen Gründen wie Aktualisierungsbedarf, Weiterentwicklung und/oder didaktischer Optimierung notwendig erscheint und der Kern der Leistung nicht grundlegend verändert wird. 3.6) Die LTT ist berechtigt, den angekündigten Dozenten durch einen gleich qualifizierten zu ersetzen, sowie bei Verschiebungen des Ablaufplans durch triftigen Grund kurzfristige Änderungen des Ortes und des Termins vorzunehmen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. 3.7) Nutzungsrechte an und im Zusammenhang mit Leistungen der LTT werden im Umfang dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeräumt. 1

2 4) Stornierung von Seminaren 4.1) Der Kunde ist berechtigt, seine Anmeldung/Beauftragung auch hinsichtlich einzelner Teilnehmer bis sechs Wochen (42 Tage) vor Leistungsbeginn ohne Angaben von Gründen kostenfrei zu stornieren, sofern die Stornierungserklärung schriftlich erfolgt und rechtzeitig bei der LTT eingeht. 4.2) Die volle Teilnahme- oder Lehrgangsgebühr bleibt fällig bei einer Stornierung innerhalb von sechs Tagen vor Leistungsbeginn oder im Falle von Nichterscheinen von Teilnehmern zu Seminaren. Umbuchungen werden dabei einer Stornierung gleichgesetzt, sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird. 4.3) Erfolgt die Stornierung 30 bis 41 Tage vor Leistungsbeginn, sind 25% der Teilnahme- oder Lehrgangsgebühr zu entrichten. Erfolgt die Stornierung 15 bis 29 Tage vor Leistungsbeginn, sind 50% der Gebühr zu entrichten. Erfolgt die Stornierung 7 bis 14 Tage vor Leistungsbeginn, sind 75% der Gebühr zu entrichten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der LTT durch die Stornierung keine oder geringere Schäden entstanden sind. 4.4) Der Kunde ist bis spätestens 1 ganzer Werktag vor Seminarbeginn berechtigt, ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der die Vertragspflichten an seiner Stelle erfüllt. 4.5) Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung nach 626 BGB bzw. sein gesetzliches Rücktrittsrecht bleibt hiervon unberührt. 5) Rücktritt vom Vertrag durch die LTT 5.1) Die LTT behält sich Absagen von Seminaren vor, sofern wichtige, nicht von ihr zu vertretende dauerhafte Leistungshindernisse aufgrund höherer Gewalt oder Erkrankung des Dozenten vorliegen. Weiterhin ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die in der Leistungsbeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht bis 2 Tage vor Beginn des Seminars erreicht wird. 5.2) In jedem Fall ist die LTT bemüht, Absagen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. 5.3) Bei einer Absage wird sich die LTT zudem bemühen, den Kunden auf einen anderen Lehrgangstermin umzubuchen, sofern der Kunde mit einer Umbuchung einverstanden ist. 5.4) Bei einer Absage des Lehrgangs durch die LTT nach 5.1) wird die bereits gezahlte Teilnahme- oder Lehrgangsgebühr in voller Höhe erstattet, soweit keine Umbuchung vom Kunden erwünscht ist. Darüber hinaus sind weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche oder Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, ausgeschlossen. 6) Durchführung der Leistung, Verantwortlichkeit von Teilnehmer/Kunde 6.1) Seminare und Lernmaterialien einschließlich Schulungsmedien und Web-based Trainings sind so konzipiert, dass ein aufmerksamer Teilnehmer das Lehrgangsziel erreichen kann. Für einen Lehrgangserfolg und das Erreichen des Leistungsniveaus haftet LTT jedoch nicht. 6.2) Sofern für den erfolgreichen Abschluss eines Lehrgangs eine Prüfung vorgesehen ist, erfolgt die Prüfungsdurchführung gemäß geltender LTT- Bestimmungen und gesetzlicher Vorschriften. Die LTT übernimmt keine Garantie dafür, dass der Teilnehmer 2

3 die Prüfung bestehen wird. 6.3) Jeder Teilnehmer ist verantwortlich für die Einhaltung der Lehrgangsvoraussetzungen gemäß der Lehrgangsbeschreibung. 6.4) Findet auf Wunsch des Kunden die Leistungserbringung nicht in den Einrichtungen der LTT statt, trägt der Kunde die Verantwortung für die Bereitstellung der für die Leistungserbringung erforderlichen Infrastruktur. 6.5) Jede Computernutzung durch Teilnehmer, die die Sicherheit des Netzwerks der LTT beeinträchtigt oder gegen Rechtsvorschriften verstößt, ist unzulässig. 6.6) Dem Teilnehmer eines Seminars ist es untersagt, eigene Datenträger und Software zu verwenden sowie eigene Software auf LTT Datenträger zu überspielen oder zu installieren. Bei Nichtbeachtung behält sich die LTT die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor. 6.7) Der Kunde sichert zu, dass bei behördlich zugelassenen oder anderweitig zertifizierten Lehrgängen den Auditoren der zuständigen Luftfahrtbehörden oder Zertifizierungsstellen im Bedarfsfall uneingeschränkter Zugang zu allen relevanten Trainingseinrichtungen gewährt wird. 7) Zahlungsbedingungen und -fristen 7.1) Bei seminarbezogenen Leistungen der LTT ist die Teilnahme- oder Lehrgangsgebühr ohne Abzug und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt, 14 Tage vor Seminarbeginn fällig. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen, d.h. bei Anmeldungen, die kürzer als 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgen, ist die Teilnahme- oder Lehrgangsgebühr am Veranstaltungstag fällig. 7.2) Bei allen übrigen Leistungen der LTT ist der Rechnungsbetrag binnen 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. 7.3) Die zur Verfügung gestellten Lernmaterialien sowie die PC-Nutzung sind bei Seminaren in der zu zahlenden Teilnahme- oder Lehrgangsgebühr enthalten. Für die Verpflegungs-, Reise-, Unterkunfts- und Aufenthaltskosten muss der Teilnehmer selbst aufkommen. 7.4) Findet die Leistungserbringung nicht an LTT Standorten statt, hat der Kunde die Reise- und Übernachtungskosten des eingesetzten LTT-Personals in angemessenem Umfang sowie alle weiteren mit dem Ort der Leistungserbringung verbundenen Kosten zu tragen. 7.5) Im Falle eines Zahlungsverzuges behält sich die LTT vor, Verzugszinsen in Höhe von 8% bzw. sofern ein Verbraucher beteiligt ist in Höhe von 5 % über dem aktuellen Basiszinssatz nach 247 BGB zu erheben. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten. 8) Urheber- und Nutzungsrechte 8.1) Sofern und soweit nicht ausdrücklich vorab schriftlich durch LTT oder im Rahmen der nachfolgenden Regelungen oder aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen gestattet, bleiben sämtliche Rechte an und im Zusammenhang mit 3

4 Leistungen der LTT gleich welcher Art ausdrücklich der LTT und/oder deren Lizenzgebern vorbehalten. Dies gilt insbesondere für die Übersetzung oder sonstige Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe und die sonstige Nutzung von Leistungen der LTT, insbesondere zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung. 8.2) Ein Ton- oder Videomitschnitt von Seminaren ist unzulässig. Die von der LTT zur Leistungserbringung zur Verfügung gestellten Hilfsmittel dürfen ausschließlich für die Dauer des Seminars benutzt werden. Sollte im Rahmen der Veranstaltung eine Nutzung von Software erfolgen, darf diese weder von den Datenträgern der LTT kopiert noch aus dem Seminarraum entfernt werden. 8.3) Lernmaterialien, die im Rahmen von Seminaren zur Verfügung gestellt werden, und Schulungsmedien bzw. Zugangscodes zu Schulungsmedien dürfen nur zum Zwecke der Aus- und Fortbildung des Kunden bzw. derjenigen Mitarbeiter des Kunden, für deren Aus- und Fortbildung sie bestimmt sind, genutzt und nicht an Dritte weitergegeben oder sonst Dritten zur Verfügung gestellt werden. 8.4) Die Bereitstellung eines Zugangscodes zu Web-based Trainings berechtigt den Kunden bzw. diejenigen Mitarbeiter, für deren Aus- und Fortbildung sie bestimmt sind, zur individuellen Teilnahme an dem jeweiligen Lehrgang für einen Zeitraum von drei Monaten ab Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages. Die Weitergabe oder sonstige Zurverfügungstellung von Zugangscodes an Dritte ist nicht gestattet. 8.5) Als Dritte gelten auch verbundene Unternehmen im Sinne der 15 ff. AktG und deren Angestellte. 8.6) Urheberrechtsvermerke, Warenzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden. 9) Kündigung oder Ausschluss von Leistungen Die LTT ist berechtigt, Teilnehmer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verstoß gegen die Teilnehmerverpflichtungen von dem Lehrgang auszuschließen. Ebenfalls behält sich die LTT ausdrücklich vor, Schadensersatzforderungen geltend zu machen. Zudem hat der Teilnehmer nach Ausschluss keinen Anspruch auf eine Rückzahlung von bereits gezahlten Teilnahme- oder Lehrgangsgebühren. 10) Haftung 10.1) Die Teilnahme an Lehrgängen, sowie die Nutzung von LTT- Räumlichkeiten und die Besichtigung von Einrichtungen im Lufthansa Konzern oder anderen Facilities erfolgen auf eigene Gefahr. Die LTT haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle, Verlust oder Diebstahl in den Schulungsräumen, Einrichtungen und Facilities oder auf dem Schulungsgelände verursacht werden. 10.2) Die Haftung LTTs für Mängel, die LTT zu vertreten hat, ist zunächst auf Nachbesserung oder, nach Wahl LTTs, Nachlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung bzw. Nachlieferung darf der Kunde den Preis mindern oder, nach seiner Wahl, vom Vertrag zurücktreten. Für Mängelansprüche, 4

5 die auf Schadensersatz gerichtet sind, gilt ergänzend Ziffer ) Falls abweichend von vorstehender Ziffer 8.2 ausnahmsweise gefälligkeitshalber die Erlaubnis für eine Übertragung von Software erteilt wurde, übernimmt die LTT keine Haftung für Schäden, die durch die übertragene Software, insbesondere durch Viren, beim Empfänger der Software entstehen. 10.4) Schadensersatzansprüche gegen die LTT sind bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen, es sei denn, es werden solche Pflichten verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzungen solcher Pflichten ist auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt. 10.5) Schadensersatzansprüche gegen die LTT verjähren in einem Jahr ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde Kenntnis von den Anspruch begründenden Umständen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. 10.6) Keine der vorstehenden Bestimmungen soll eine Haftung für schuldhaft verursachte Körperverletzungen oder Tod einer Person oder grob fahrlässiges bzw. vorsätzliches Verhalten von Erfüllungsgehilfen der LTT ausschließen oder beschränken. 11) Schlussbestimmungen 11.1) Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder den Bedingungen seines Zustandekommens gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 11.2) Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Hamburg, soweit der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder öffentlich-rechtliche Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Jede Partei hat zudem das Recht an einem für den Geschäftssitz der anderen Partei zuständigen Gericht zu klagen. 11.3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. 5

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