Immissionsschutz-Gutachten

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1 Immissionsschutz-Gutachten Schalltechnische Beurteilung im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 565 "Sentmaringer Weg 21" in Münster Auftraggeber WL BANK AG Westfälische Landschaft Bodenkreditbank Sentmaringer Weg Münster Schallimmissionsprognose Nr vom 23. März 2015 Verfasser Dipl.-Umweltwiss. Melanie Rohring Umfang Textteil 34 Seiten Anhang 26 Seiten Ausfertigung PDF-Dokument Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC für die Ermittlung von Emissionen/ Immissionen von Geräuschen und Gerüchen an den Standorten Ahaus und Berlin Messstelle nach 26 BlmSchG für Geräusche und Gerüche info@uppenkamp-partner.de Hauptsitz Ahaus Fon +49 (0) Niederlassung Berlin Fon +49 (0) Niederlassung Hamburg Fon +49 (0) Kapellenweg Ahaus Zeughofstraße Berlin Kampstraße Hamburg

2 Inhalt Textteil Zusammenfassung Grundlagen Veranlassung und Aufgabenstellung Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen Weitere Abwägungskriterien zum Schallschutz in der städtebaulichen Planung Beurteilung von Verkehrsgeräuschen Schallschutz in der Genehmigungsplanung Gewerbelärm Gewerbelärm Beschreibung des Vorhabens Beschreibung der Emissionsansätze Ermittlung der Geräuschemissionen von Tiefgaragen (Rampe nicht eingehaust) Zu- und Abfahrtverkehr außerhalb der Tiefgaragenrampe/Fahrverkehr auf der Rampe Schallabstrahlung über geöffnetes Garagentor während der Ein- und Ausfahrt Sonstige Schallquellen (Überfahren einer Regenrinne, Geräusche beim Öffnen eines Garagenrolltores) Stationäre Schallquellen Ermittlung der Immissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse Untersuchte Immissionsorte Beschreibung des Berechnungsverfahrens Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Angaben zur Qualität der Prognose Verkehrslärmeinwirkungen Beschreibung der Emissionsansätze Beschreibung des Berechnungsverfahrens Ermittlung der Geräuschimmissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse Verkehrslärmbelastung im Bebauungsplangebiet Schallschutzmaßnahmen für das Plangebiet Anforderungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen Vorschlag für Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan Auswirkungen des Neuverkehrs auf die Bestandsbebauung Untersuchte Immissionsorte Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Gutachten-Nr.: Textteil - Inhalt Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 2 von 34

3 Inhalt Anhang A B C D E F Tabellarische Emissionskataster Grafische Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnungen Immissionspläne Gewerbe Immissionspläne Verkehrsgeräusche im Plangebiet Lagepläne Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte Abbildung 2: Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte Gutachten-Nr.: Textteil - Inhalt Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 3 von 34

4 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Tabelle 3: Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden Tabelle 4: Beurteilungszeiträume nach TA Lärm Tabelle 5: Frequentierung des Parkplatzes nach den Anhaltswerten der Parkplatzlärmstudie Tabelle 6: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit Tabelle 7: Beurteilungspegel für den Tages- und Nachtzeitraum Tabelle 8: Gegenüberstellung der Verkehrsgrundlagen Sentmaringer Weg Tabelle 9: Gegenüberstellung der Verkehrsgrundlagen Weseler Straße Tabelle 10: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN Tabelle 11: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsgrenzwerte nach Verkehrslärmschutzverordnung für die Tages- und Nachtzeit Tabelle 12: Gegenüberstellung der Immissionsgrenzwerte und der Beurteilungspegel, Prognose- Nullfall Tabelle 13: Gegenüberstellung der Beurteilungspegel, Prognose-Nullfall zu Prognose-Planfall Gutachten-Nr.: Textteil - Inhalt Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 4 von 34

5 Zusammenfassung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens ist die schalltechnische Untersuchung im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 565 Sentmaringer Weg 21 der Stadt Münster. Der Bebauungsplan stellt die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines neuen mehrgeschossigen Bürogebäudes mit bis zu 126 Stellplätzen in der 2-geschossigen Tiefgarage sowie 11 oberirdischen Stellplätzen auf dem Grundstück Gemarkung Münster, Flur 203, Flurstück 645, 646, Teile der Flurstücke 644, 791 dar. Aufgrund der Arbeitszeiten der zukünftigen Nutzer wird sich der Regelbetrieb der Stellplatzanlage auf den Tageszeitraum beschränken. Um dem allgemeinen Grundsatz der Konfliktbewältigung Rechnung zu tragen, waren im Rahmen der Bauleitplanung und der anschließenden Baugenehmigung die schalltechnischen Auswirkungen der Planung (Gewerbe/Verkehr) auf die außerhalb des Plangebietes bestehenden schutzbedürftigen Nutzungen gemäß den schalltechnischen Anforderungen der DIN bzw. der TA Lärm 2 zu ermitteln und zu bewerten. Darüber hinaus war zur Sicherung der Arbeitsqualität innerhalb des Plangebietes die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen festzustellen und zu beurteilen. Hierzu wurde eine Schallimmissionsprognose erstellt. Die Planungsgrundlagen und die getroffenen Annahmen und Voraussetzungen werden in der Langfassung des vorliegenden Berichts erläutert. Die schalltechnischen Untersuchungen haben in Hinblick auf die im Rahmen der Bauleitplanung anzustrebenden Orientierungswerte der DIN bzw. der jeweiligen im Baugenehmigungsverfahren heranzuziehenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm Folgendes ergeben: Die für Reine Wohngebiete (WR) geltenden Immissionsrichtwerte werden zur Tageszeit an den maßgeblichen Immissionsorten des Sentmaringer Weges unter Berücksichtigung der im Gutachten beschriebenen Grundlagen und Rahmenbedingungen durch das Anlagengeräusch eingehalten bzw. unterschritten. Siehe dazu auch die im Anhang Seite 14 dargestellte Isophonenkarte. Kurzzeitige Geräuschspitzen, die die geltenden Immissionsrichtwerte am Tag um mehr als 30 db überschreiten, sind nicht zu prognostizieren. Im Rahmen der schalltechnischen Beurteilung werden die bestehende Tiefgaragennutzung des Bestandsgebäudes sowie dessen haustechnischen Aggregate über Dach mit in die Berechnungen eingestellt. Darüber hinausgehende relevante Emissionsquellen liegen in Bezug auf den maßgeblichen Immissionsort nicht vor. 1 DIN : Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung; Juli Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) Gutachten-Nr.: Textteil - Kurzfassung Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 5 von 34

6 Hinsichtlich des anlagenbezogenen Verkehrs im öffentlichen Verkehrsraum kann aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens festgestellt werden, dass die gemäß TA Lärm 7.4 kumulativ geltenden Bedingungen für die Erforderlichkeit einer Geräuschminderung durch organisatorische Maßnahmen nicht erfüllt sind. Anmerkung Die im Rahmen der Bauleitplanung geforderte Konfliktvermeidung versteht sich immer in Bezug auf betriebsfremde, schutzbedürftige Nutzungen. Im vorliegenden Fall ist somit die Einhaltung der Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm an den Bürogebäuden (Bestand/Plan) durch die betriebseigene Tiefgarage in Hinblick auf das Rücksichtnahmegebot nicht Gegenstand der Beurteilung. Im Rahmen der Sicherung von gesunden Arbeitsverhältnissen kann an dieser Stelle darüber hinaus festgestellt werden, dass die in der VDI 2569 genannten Anforderungen und Empfehlungen für Arbeitsplätze mit überwiegend geistigen Tätigkeiten bei den durch die Tiefgaragennutzung prognostizierten Außengeräuschpegeln erfüllt werden. Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum Die zu erwartenden Zusatzverkehre aus dem Vorhaben der WL BANK AG Westfälische Landschaft Bodenkreditbank ergeben sich aus der Differenz der geplanten 137 Stellplätze zu den aktuell auf dem Grundstück befindlichen ca. 40 oberirdischen Stellplätzen. Ausgehend von 4 Bewegungen pro Stellplatz innerhalb des Tageszeitraumes werden somit bis zu 388 zusätzliche Fahrbewegungen erzeugt. In Hinblick auf eine Worst-Case-Betrachtung wird unterstellt, dass alle 388 Pkw-Fahrten über den Sentmaringer Weg und im weiteren Verlauf über die Weseler Straße erfolgen. Auf der Weseler Straße wird davon ausgegangen, dass sich die 388 Fahrten jeweils zu 50 % in Richtung Norden und Süden aufteilen. Die Berechnungsergebnisse der Gegenüberstellung des derzeitigen Verkehrsaufkommens (Prognose- Nullfall) mit dem unter Berücksichtigung der 388 Zusatzverkehre (Prognose-Planfall) zeigen, dass im Prognose-Nullfall an der Wohnbebauung des Sentmaringer Weges, insbesondere im Kreuzungsbereich zur Weseler Straße die für Reine Wohngebiete(WR) geltenden Immissionsgrenzwerte von zur Tageszeit 59 mit Mittelungspegel von bis zu 66 bereits deutlich überschritten werden. Die im Rahmen der städtebaulichen Planung als absolute Schwelle der Zumutbarkeit und auch als Indiz für einen städtebaulichen Missstand geltenden Schallpegel von 70 am Tag werden an der Wohnbebauung des Sentmaringer Weges hingegen noch nicht erreicht. im Prognose-Planfall nach Durchführung des Vorhabens die zu erwartenden Lärmpegel im Bereich des Sentmaringer Weges zu einer Pegelerhöhung von 0,2, das bedeutet um gerundet 1 führen. im Prognose-Nullfall an der Wohnbebauung der Weseler Straße im Nahbereich des Kreuzungspunktes die als absolute Schwelle der Zumutbarkeit geltenden Schallpegel von 70 bereits überschritten werden. Gutachten-Nr.: Textteil - Kurzfassung Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 6 von 34

7 im Prognose-Planfall an der Wohnbebauung der Weseler Straße aufgrund des im Verhältnis zur bestehenden Verkehrsbelastung geringen Zusatzverkehrs jedoch keine weiterreichende Erhöhung des Mittelungspegels und somit Verschlechterung der bestehenden Situation stattfindet. Fazit Damit kann festgestellt werden, dass die maßgebliche Verkehrslärmbelastung in erster Linie von der bereits vorhandenen Verkehrsbelastung geprägt ist. Die im Verhältnis zu dem bestehenden Verkehrsaufkommen stehende geringe Verkehrszunahme führt somit im Bereich des Sentmaringer Weges lediglich zu einer geringen Erhöhung des Mittelungspegels von 0,2. Da Pegelzunahmen in dieser Größenordnung kaum wahrnehmbar sind und die im Rahmen der städtebaulichen Planung als absolute Schwelle der Zumutbarkeit geltenden Schallpegel von 70 am Tag deutlich unterschritten werden, ist diese Erhöhung aus schalltechnischer Sicht als nicht relevant einzustufen. In Bezug auf die Weseler Straße kann hingegen festgestellt werden, dass die bereits als grenzwertig einzuschätzende Verkehrslärmsituation aufgrund des geringen zusätzlichen Verkehrsaufkommens nicht weiter verschlechtert wird. Gutachten-Nr.: Textteil - Kurzfassung Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 7 von 34

8 1 Grundlagen BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der aktuellen Fassung 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) in der aktuellen Fassung TA Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503 DIN ISO Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Entwurf September 1997 DIN EN ISO 3740 DIN EN DIN 4109 RLS-90 Parkplatzlärmstudie Akustik - Bestimmung der Schallleistungspegel von Geräuschquellen. Leitlinien zur Anwendung der Grundnormen, März 2001 Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften - Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie, April 2001 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2, November 1989, Beiblatt 3, Juni 1996 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe Eingeführt durch das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 des Bundesministers für Verkehr, Bonn, den 22. Mai Berichtigter Nachdruck Februar 1992 Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen; Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg, 6. überarbeitete Auflage August 2007 Informationen und Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt durch: Planwerk, Münster, Stadt Münster Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung. Ein Ortstermin wurde am 12. Jan durchgeführt. Gutachten-Nr.: Textteil - Grundlagen Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 8 von 34

9 2 Veranlassung und Aufgabenstellung Die WL BANK AG Westfälische Landschaft Bodenkreditbank plant auf dem Grundstück Sentmaringer Weg 21 in Münster das dort befindliche Gebäude sowie die ca. 40 oberirdischen Stellplätze abzureißen und stattdessen ein mehrgeschossiges Bürogebäude inklusive einer 2-geschossigen Tiefgarage als Erweiterungsgebäude zum Bestandsgebäude auf dem Grundstück Sentmaringer Weg 1 zu errichten. Das Gebäude hat ausschließlich den Zweck eines Bürogebäudes. Mit den auf dem Grundstück geplanten 137 Stellplätzen werden den Mitarbeitern der WL BANK AG zukünftig ca. 434 Stellplätze zur Verfügung stehen. Die Zufahrt der Tiefgarage soll dabei über die bereits für das Bestandsgebäude bestehende und im Rahmen der Baumaßnahmen geringfügig angepasste Tiefgarageneinfahrt unmittelbar über den Sentmaringer Weg erfolgen. Um das Vorhaben zu realisieren, wird es erforderlich, den aktuellen Bebauungsplan zu ändern. Hierfür soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 565 Sentmaringer Weg 21 der Stadt Münster aufgestellt werden. Kriterien zur Ermittlung von gewerblichen Geräuschimmissionen und zur Beurteilung, ob die mit der Eigenart des geplanten Vorhabens verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen erfüllt ist, sind in der Norm DIN und der 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) vom August 1998 definiert. Um die Arbeitsqualität innerhalb des Plangebietes sicherzustellen, sind die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens festzustellen. Kriterien zur Ermittlung der Geräuschimmissionen und zur Beurteilung, ob die mit der Eigenart des geplanten Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen erfüllt ist, sind in der Norm DIN definiert. Sollten die vorgegebenen Anforderungen nicht eingehalten werden, sind geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung aufzuzeigen. Des Weiteren sind die Auswirkungen der Planung auf die außerhalb des Plangebietes bestehenden schutzbedürftigen Nutzungen in die städtebauliche Abwägung einzustellen und nach Maßgabe der jeweiligen Einzelfallumstände zu berücksichtigen, wenn es sich um relevante Beeinträchtigungen handelt. Zur Untersuchung der Auswirkungen des Neuverkehrs werden die Lärmeinwirkungen durch die bestehende Verkehrsbelastung mit denen verglichen, die sich ergeben, wenn zusätzlich zu der vorhandenen Netzbelastung die Verkehre der geplanten Nutzungen berücksichtigt werden. In Ermangelung spezifischer Regelwerke für derartige Betrachtungen werden die DIN und die für den Neubau und die 3 DIN Schallschutz im Städtebau, Teil 1 in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zur DIN Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 9 von 34

10 wesentliche Änderung von Verkehrswegen geltende Verkehrslärmschutzverordnung 4 zur Beurteilung herangezogen. Sollten die vorgegebenen Anforderungen nicht eingehalten werden, sind geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung aufzuzeigen. 4 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 10 von 34

11 3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen Zur Berücksichtigung des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung sind Hinweise in der DIN gegeben. Im Beiblatt 1 6 zu dieser Norm sind für die unterschiedlichen Gebietsnutzungen schalltechnische Orientierungswerte angegeben, deren Einhaltung oder Unterschreitung wünschenswert ist, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Diese Orientierungswerte sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN Gebietseinstufung Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhaus- und Feriengebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Tag 6:00 bis 22:00 Uhr Verkehrslärm, Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm Orientierungswerte in Verkehrslärm Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD) Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) Sondergebiete (SO), soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart Die DIN enthält folgende Anmerkung und Hinweise: Im Rahmen der erforderlichen Abwägung der Belange in der städtebaulichen Planung ist der Belang des Schallschutzes als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu sehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange insbesondere in bebauten Gebieten zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeit) sollen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. 5 DIN : Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung; Juli DIN , Beiblatt 1: Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 11 von 34

12 In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen, insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekennzeichnet werden. Bei Beurteilungspegeln von zur Nachtzeit über 45 ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Diesbezüglich ist anzumerken, dass die VDI-Richtlinie in Kapitel 10.2 erst ab einem A-bewerteten Außengeräuschpegel Lm > 50 auf die Notwendigkeit zusätzlicher Belüftungsmöglichkeiten für Schlaf- und Kinderzimmer hinweist. 3.1 Weitere Abwägungskriterien zum Schallschutz in der städtebaulichen Planung Die im Beiblatt 1 der DIN angegebenen Orientierungswerte lassen bei ihrer Einhaltung erwarten, dass ein Baugebiet entsprechend seinem üblichen Charakter ohne Beeinträchtigungen genutzt werden kann. Die Orientierungswerte können, dies drückt bereits der Begriff Orientierungswert aus, zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung in einem Plangebiet im Rahmen einer gerechten Abwägung lediglich als Orientierungshilfe herangezogen werden. Über die reine immissionsschutztechnische Betrachtung hinaus sind auch andere gewichtige Belange in die bauleitplanerische Abwägung einzubeziehen, etwa eine vorhandene Gemengelagesituation, bestandsgeschützte Anlagen und Nutzungen sowie sonstige städtebauliche Aspekte. 3.2 Beurteilung von Verkehrsgeräuschen Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Zur Beurteilung von Verkehrsgeräuschen beim Neubau bzw. bei den wesentlichen Änderungen von Verkehrswegen wird die Verkehrslärmschutzverordnung 8 angewandt. Die in dieser Verordnung aufgeführten Immissionsgrenzwerte können als Grenze zur erheblichen Belästigung betrachtet werden. 7 VDI 2719: Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 12 von 34

13 In der Verkehrslärmschutzverordnung (hier: 2, Abs. 1) werden folgende zum Schutz der Nachbarschaft einzuhaltende Immissionsgrenzwerte (IGW) aufgeführt: Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Gebietseinstufung Immissionsgrenzwerte in Tag 6:00 bis 22:00 Uhr Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime Reine Wohngebiete (WR), Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI) Gewerbegebiete (GE) Zumutbarkeitsschwelle Die sogenannte Zumutbarkeitsschwelle liegt nach stehender Rechtsprechung im Rahmen der städtebaulichen Planung in Wohngebieten bei 70 am Tag und 60 im Nachtzeitraum Schallschutz in der Genehmigungsplanung Gewerbelärm Zur Beurteilung von Anlagen, die als genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen, ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) in der Fassung vom 26. August 1998 heranzuziehen. Die TA Lärm beschreibt das Verfahren zur Ermittlung der Geräuschbelastungen und stellt die Grundlage für die Beurteilung der Immissionen dar. Immissionsrichtwerte In der TA Lärm werden Immissionsrichtwerte genannt, bei deren Einhaltung im Regelfall ausgeschlossen werden kann, dass schädliche Umwelteinwirkungen im Einwirkungsbereich gewerblicher oder industrieller Anlagen vorliegen. Die Immissionsrichtwerte gelten akzeptorbezogen. Dies bedeutet, dass die energetische Summe der Immissionsbeiträge aller relevant einwirkenden Anlagen, für die die TA Lärm gilt, den Immissionsrichtwert nicht überschreiten soll. In Abhängigkeit der Nutzung des Gebietes, in dem die schutzbedürftigen Nutzungen liegen, gelten die in Tabelle 3 zusammengefassten Immissionsrichtwerte. 9 Urteil vom 12. April 2000 BVerwG 11 A 18.98; BGH Urteil vom 25. März 1993 III ZR BGHZ 122, 76 <81> m. w. N. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 13 von 34

14 Tabelle 3: Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden Gebietsnutzung Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten Immissionsrichtwerte (IRW) in Beurteilungszeitraum Tag Beurteilungszeitraum Nacht Reine Wohngebiete (WR) Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD), Kerngebiete (MK) Gewerbegebiete (GE) Industriegebiete (GI) Weiterhin dürfen gemäß TA Lärm einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tag (IRWTmax) um nicht mehr als 30 und in der Nacht (IRWNmax) um nicht mehr als 20 überschreiten. Anmerkung: Die Art der bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. In Tabelle 4 werden die für Immissionsrichtwerte relevanten Beurteilungszeiträume aufgeführt. Tabelle 4: Beurteilungszeiträume nach TA Lärm Bezeichnung Beurteilungszeitraum Beurteilungszeit Tag 6:00 bis 22:00 Uhr 16 Stunden Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel (z. B. 5:00 6:00 Uhr) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 14 von 34

15 Seltene Ereignisse Können bei selten auftretenden betrieblichen Besonderheiten 10 auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung die Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden, kann eine Überschreitung zugelassen werden. Die Höhe der zulässigen Überschreitung kann einzelfallbezogen festgelegt werden; folgende Immissionshöchstwerte dürfen dabei nicht überschritten werden: Beurteilungszeitraum Tag Beurteilungszeitraum Nacht 70, 55. Einzelne Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Kur-, Wohn- und Mischgebieten tagsüber um nicht mehr als 20 db, nachts um nicht mehr als 10 db überschreiten. Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit Kriterien für einen Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit sind in der TA Lärm unter Ziffer 6.5 aufgeführt. Die betreffenden Zeiträume am Tag sind wie folgt definiert: an Werktagen 6:00 7:00 Uhr; 20:00 22:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 6:00 9:00 Uhr; 13:00 15:00 Uhr; 20:00 22:00 Uhr. Für die aufgeführten Zeiten ist in Gebieten nach TA Lärm Ziffer 6.1, Buchstaben d) bis f), d. h. für Reine und Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, in Kurgebieten sowie für Krankenhäuser und Pflegeanstalten bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 zu berücksichtigen. 11 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung Die o. a. Immissionsrichtwerte sind akzeptorbezogen. Das heißt, dass zur Beurteilung der Gesamtbelastung neben den von der zu beurteilenden Anlage verursachten Immissionen (Zusatzbelastung) auch eine evtl. vorliegende Vorbelastung durch Anlagen, für die die TA Lärm gilt, heranzuziehen ist. 10 Definierter Zeitraum: an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden. 11 siehe TA Lärm Ziffer 6.1, Buchstaben d) bis f) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 15 von 34

16 Die Definition gemäß der TA Lärm lautet folgendermaßen: Vorbelastung: Zusatzbelastung: Gesamtbelastung: Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die die TA Lärm gilt, ohne die Betriebsgeräusche der zu beurteilenden Anlage, Immissionsbeitrag durch die zu beurteilende Anlage, Immissionen aller Anlagen, für die die TA Lärm gilt. Eine Vorbelastung in dem zu beurteilenden Gebiet muss nicht ermittelt werden, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 unterschreitet (Irrelevanzregelung). 12 Verkehrsgeräusche Fahrgeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei Aus- und Einfahrt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen bei der Ermittlung des Beurteilungspegels zu erfassen und zu beurteilen. Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Immissionsgrenzwerte betragen nach der 16. BImSchV in: Allgemeinen Wohngebieten tags 59 nachts 49. Mischgebieten tags 64 nachts 54. In Gewerbe- und Industriegebieten sind die Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht zu betrachten. 12 siehe TA Lärm Ziffer Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 16 von 34

17 4 Gewerbelärm 4.1 Beschreibung des Vorhabens Die WL BANK AG Westfälische Landschaft Bodenkreditbank plant auf dem Grundstück Sentmaringer Weg 21 in Münster das dort befindliche Gebäude abzureißen und stattdessen ihren Standort um ein mehrgeschossiges Bürogebäude zu erweitern. Damit soll dem erwarteten höheren Personalbedarf Rechnung getragen werden. Mit den zusätzlich in der Tiefgarage des neuen Bürogebäudes geplanten 126 Stellplätzen sowie den weiteren 11 oberirdischen Stellplätzen werden den Mitarbeitern der WL BANK AG zukünftig 434 Stellplätze zur Verfügung stehen. Die Zufahrt der neuen Tiefgarage soll dabei über die bestehende und im Rahmen der Planung geringfügig angepasste Tiefgarageneinfahrt des Bestandsgebäudes unmittelbar über den Sentmaringer Weg erfolgen. Aufgrund der Arbeitszeiten der zukünftigen Nutzer wird sich der Regelbetrieb der Stellplatzanlage auf den Tageszeitraum (6:00 Uhr und 22:00 Uhr) beschränken. Im Rahmen der Beurteilung wird zugrunde gelegt, dass von den 1736 Fahrbewegungen 423 Fahrbewegungen innerhalb der Ruhezeiten stattfinden. 4.2 Beschreibung der Emissionsansätze Ermittlung der Geräuschemissionen von Tiefgaragen (Rampe nicht eingehaust) Für die schalltechnische Beurteilung einer Tiefgarage sind gemäß der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (6. Auflage 2007) folgende Teilvorgänge zu differenzieren: 1. Zu- und Abfahrtverkehr außerhalb der Tiefgaragenrampe 2. Fahrverkehr auf der Rampe 3. Schallabstrahlung über geöffnetes Garagentor während der Ein- und Ausfahrt 4. u. U. sonstige Schallquellen (Überfahren einer Regenrinne, Geräusche beim Öffnen eines Garagenrolltores usw Zu- und Abfahrtverkehr außerhalb der Tiefgaragenrampe/Fahrverkehr auf der Rampe Frequentierung des Parkplatzes Die im Rahmen der Prognose angesetzte Frequentierung der zukünftig 423 Stellplätze der Tiefgarage und der 11 oberirdischen Stellplätze durch Mitarbeiter basiert auf Erfahrungswerten. Demnach ist bei derartigen Einrichtungen mit im Einschichtbetrieb beschäftigten Mitarbeitern davon auszugehen, dass während des tageszeitlichen Beurteilungszeitraumes von 16 Stunden ein 4-facher Stellplatzwechsel stattfindet. Dieser Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 17 von 34

18 ergibt sich aus einer Anfahrt zu Dienstbeginn, dem eventuellen Verlassen und Zurückkehren während der Mittagspause sowie einer Abfahrt nach Dienstschluss. In Hinblick auf die vorliegende Nutzung werden folgende Ansätze gewählt: Tabelle 5: Frequentierung des Parkplatzes nach den Anhaltswerten der Parkplatzlärmstudie Parkplatzart Einheit B0 der Bezugsgröße B N = Bewegungen/(B0 h) Tag 6:00 bis 22:00 Uhr ungünstigste Nachtstunde Mitarbeiterparkplatz 1 Stellplatz 0,25 - Die Geräuschemissionen durch Verkehrsvorgänge von Pkw werden nach dem Berechnungsverfahren der RLS 90 bestimmt. Für Verkehrsvorgänge von Pkw auf dem Grundstück wird dieses Verfahren in der TA Lärm 13 (Anhang A.2.2) zur Ermittlung der Geräuschemissionen empfohlen. Hiernach berechnet sich folgender Schallleistungspegel für die Fahrbewegung eines Pkw 14. Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Pkw-Fahrbewegung LWA = 92 LWAmax = Anmerkung: Bei der Emissionsberechnung sind ggf. noch Korrekturen für die von Asphaltbelägen abweichenden Fahrbahnoberflächen (DStrO nach Tabelle 4 der RLS 90) und für Steigungen und Gefälle > 5 % (DStg nach Formel 9 der RLS 90) zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall wird gemäß RLS 90 für die aus Betonpflaster bestehende Zufahrt eine Korrektur von 2 berücksichtigt. Grundsätzlich ist hier anzumerken, dass aufgrund der in dem Bereich gefahrenen Geschwindigkeiten kleiner 30 km/h dieser Zuschlag als Prognosesicherheit zu betrachten ist. Im Bereich der Rampe wird entsprechend der RLS 90 darüber hinaus für die dort vorliegende Steigung von ca. 10 % ein Zuschlag von 3 und für die vorliegende Steigung von ca. 14 % ein Zuschlag von 5,4 berücksichtigt. 13 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, August Berechnungsansatz: maßgebende Verkehrsstärke M = 1 Fahrbewegung/h, maßgebender Lkw-Anteil p = 0 %, zulässige Höchstgeschwindigkeit v = 30 km/h (das Berechnungsverfahren der RLS 90 legt eine Geschwindigkeit von mindestens 30 km/h als untere Grenze fest.), Korrektur für die Straßenoberfläche DStrO = 0 db (Asphaltbelag o. Ä.). Daraus ergibt sich ein Emissionspegel Lm,E von 28,5 in 25 m Abstand. 15 Quelle: Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (6. Auflage 2007), beschleunigte Abfahrt Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 18 von 34

19 Schallabstrahlung über geöffnetes Garagentor während der Ein- und Ausfahrt Folgender flächenbezogener Schallleistungspegel ist gemäß Parkplatzlärmstudie für die Schallabstrahlung über das geöffnete Garagentor (hier: 12 m²) zu berücksichtigen. Bei absorbierend ausgeführten Innenwänden kann der Wert des flächenbezogenen Schallleistungspegels um 2 gemindert werden. Dieses wird im Rahmen einer konservativen Betrachtung nicht berücksichtigt. LW``, 1h = 50 db (A) + 10 lg (B* N) in Hierbei ist B * N = die Anzahl an Fahrbewegungen je Stunde Sonstige Schallquellen (Überfahren einer Regenrinne, Geräusche beim Öffnen eines Garagenrolltores) Wenn die Abdeckung der Regenrinne lärmarm ausgebildet ist, z. B. mit verschraubten Gusseisenplatten, so ist sie akustisch nicht auffällig und muss in den Berechnungen nicht berücksichtigt werden. Ebenfalls nicht zu berücksichtigen sind Garagentore, die dem Stand der Lärmtechnik entsprechen. Im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme ist auf eine entsprechende Ausführung der Regenrinne und des Garagentores zu achten Stationäre Schallquellen Gemäß aktueller Planung liegen keine Angaben zu haustechnischen Anlagen des Büros und der Tiefgarage vor. Grundsätzlich ist im Rahmen der weiteren Planung anzuraten, die haustechnischen Aggregate, die auch zur Nachtzeit betrieben werden, in größtmöglicher Entfernung bzw. abgeschirmt zu den schutzbedürftigen Nutzungen des Sentmaringer Weges zu positionieren. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass die Emissionen der Geräte einzeltonfrei nach Definition der TA Lärm sind und keine Impulshaltigkeit aufweisen. Im Rahmen der Beurteilung werden für die Dachaggregate von Lüftungs- bzw. Klimageräten typische Werte mit einem Gesamt-Schallleistungspegel von 83 je Gebäude zugrunde gelegt. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 19 von 34

20 4.3 Ermittlung der Immissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse Untersuchte Immissionsorte Auf der Grundlage eines am 12. Jan durchgeführten Ortstermins werden im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung die in Abbildung 1 dargestellten Immissionsorte betrachtet. Abbildung 1: Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 20 von 34

21 Die als maßgeblich für die Untersuchung zu betrachtenden Immissionsorte des Sentmaringer Weges sind gemäß Bebauungsplan Nr. 237 der Stadt Münster mit der Gebietsausweisung als Reines Wohngebiet (WR) zu berücksichtigen. Hierfür gelten die in Tabelle 6 angegebenen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm 16 für die Tages- und Nachtzeit: Tabelle 6: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit Immissionsort IP-Nr./Bezeichnung, Fassade, Geschoss Gebietsnutzung Immissionsrichtwerte [IRW] in Tag Nacht IP1 Whs Sentmaringer Weg 16, NF, EG - 2.OG WR Beschreibung des Berechnungsverfahrens Die Berechnung der Geräuschimmissionen in der Umgebung des betrachteten Vorhabens erfolgt nach der Norm DIN ISO Hierzu wird das Programmsystem MAPANDGIS SAOS-NP der Kramer Software GmbH, St. Augustin, in seiner aktuellen Softwareversion ( ) verwendet. Die Schallausbreitungsberechnung wird in der Regel mit Oktav-Schallpegeln im Frequenzbereich von 63 Hz bis 4000 Hz durchgeführt. Abhängig von der Datenlage werden teilweise A-bewertete Schallpegel für eine Schwerpunktfrequenz von 500 Hz verwendet. Die Abschirmung sowie die Reflexion durch Gebäude sowie die Abschirmung durch natürliche und künstliche Geländeverformungen werden - soweit vorhanden bzw. schalltechnisch relevant - berücksichtigt. Nach dem o. g. Berechnungsverfahren wird zunächst der äquivalente Dauerschalldruckpegel LAT(DW) in unter schallausbreitungsgünstigen Witterungsbedingungen 18 berechnet: L A T (DW) = L W +D C A in 19 Hierbei ist: LAT(DW) LW der A-bewertete Mitwindpegel am Immissionsort der Schallleistungspegel der Geräuschquelle 16 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm vom 26. August Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Entwurf Sept Diese Bedingungen gelten für die Mitwindausbreitung oder gleichwertig für Schallausbreitung bei gut entwickelter, leichter Bodeninversion, wie sie üblicherweise nachts auftritt. 19 Formel (3) der Norm DIN ISO Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 21 von 34

22 DC A Adiv Aatm Agr Abar die Richtwirkungskorrektur = Adiv + Aatm + Agr + Abar die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption die Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes die Dämpfung aufgrund von Abschirmung Ebenfalls berechnet wird der A-bewertete Langzeit-Mittelungspegel LAT(LT), bei dem eine breite Palette von Witterungsbedingungen berücksichtigt wird. Diese Witterungsbedingungen werden durch die meteorologische Korrektur Cmet berücksichtigt: L A T (LT) = L A T (DW) C met in 20 Die meteorologische Korrektur wird dabei wie folgt ermittelt 21 : C met = C 0 [1 10 (h s+h r ) d p ] wenn d p > 10 (h s + h r ) C met = 0 wenn d p 10 (h s + h r ) Hierbei ist: hs hr dp C0 die Höhe der Quelle in Meter die Höhe des Aufpunktes in Meter der Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt, projiziert auf die horizontale Bodenebene in Meter ein von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie vom Temperaturgradienten abhängiger Faktor in db Der Faktor C0 ist eine insbesondere von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung abhängige Größe. Soweit über die örtlichen Windverteilungen nichts Genaueres bekannt ist, ist der Faktor C0 zu 2 db zu setzen, d. h. für alle Windrichtungen dieselbe Häufigkeit zu berücksichtigen. Die einzelnen Geräuschquellen mit deren Emissionspegeln und die Parameter der Schallausbreitungsberechnung können dem Anhang entnommen werden. Die von den einzelnen Emittenten verursachten Schalldruckpegel an den untersuchten Immissionsorten werden in der Spalte LAT in Abhängigkeit der unterschiedlichen Zeiteinwirkungen (Spalte Einw.-T) jedes einzelnen Emittenten wiedergegeben. 20 Formel (6) der Norm DIN ISO Formeln (21) und (22) der Norm DIN ISO Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 22 von 34

23 4.3.3 Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Die prognostizierten Geräuscheinwirkungen für die geplante Anlage sind auf der Grundlage der in den vorherigen Abschnitten beschriebenen Betriebsbedingungen und Emissionsansätze mit folgenden Beurteilungspegeln Lr für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht als energetische Summe der Schalldruckpegel LAT(LT) aller Einzelquellen anzugeben: Tabelle 7: Beurteilungspegel für den Tages- und Nachtzeitraum Immissionsort IP-Nr./ Bezeichnung, Fassade, Geschoss IP1 Whs Sentmaringer Weg 16, NF, EG IP1 Whs Sentmaringer Weg 16, NF, 1.OG IP1 Whs Sentmaringer Weg 16, NF, 2.OG IRWT in Lr,T in IRWN in Lr,N in Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die geltenden Immissionsrichtwerte zur Tageszeit an den maßgeblichen Immissionsorten unter Berücksichtigung der im Gutachten beschriebenen Grundlagen und Rahmenbedingungen durch das Anlagengeräusch eingehalten bzw. unterschritten werden; die Unterschreitungen betragen dabei mindestens 1; dass innerhalb des Nachtzeitraumes bei allgemein üblicher Haustechnik über Dach sowie einer abgeschirmt zu den schutzbedürftigen Nutzungen des Sentmaringer Weges positionierten Tiefgaragenentlüftung eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte gewährleistet werden kann. Kurzzeitige Geräuschspitzen Kurzzeitige Geräuschspitzen, die die geltenden Immissionsrichtwerte am Tag um mehr als 30 db und in der Nacht um mehr als 20 db überschreiten, sind nicht zu prognostizieren. Gewerbliche Vorbelastung Im Rahmen der schalltechnischen Beurteilung werden die bestehende Tiefgaragennutzung sowie die haustechnischen Aggregate über Dach mit in die Berechnungen eingestellt. Darüber hinausgehende relevante Emissionsquellen liegen in Bezug auf den maßgeblichen Immissionsort nicht vor. Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum Hinsichtlich des anlagenbezogenen Verkehrs im öffentlichen Verkehrsraum kann aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens festgestellt werden, dass die gemäß TA Lärm 7.4 kumulativ geltenden Bedingungen für die Erforderlichkeit einer Geräuschminderung durch organisatorische Maßnahmen nicht erfüllt sind. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 23 von 34

24 4.4 Angaben zur Qualität der Prognose Allgemein Die Dämpfung von Schall, der sich im Freien zwischen einer Schallquelle und einem Aufpunkt ausbreitet, fluktuiert aufgrund der Schwankungen in den Witterungsbedingungen auf dem Ausbreitungsweg sowie durch Dämpfung oder Abschirmung des Schalls durch Boden, Bewuchs und Hindernisse. Die geschätzten Genauigkeitswerte beschränken sich auf den Bereich der Bedingungen, die für die Gültigkeit der entsprechenden Gleichungen der DIN ISO festgelegt sind (werden hier im Einzelnen nicht aufgeführt), und sind unabhängig von Unsicherheiten in der Bestimmung der Schallemissionswerte. Für das Prognoseverfahren der DIN ISO wird eine geschätzte Unsicherheit für die Berechnung der Immissionspegel LAT(DW) unter Anwendung der Gleichungen 1 bis 10 mit breitbandig emittierenden Geräuschquellen angegeben. Die Unsicherheit wird in Abhängigkeit der mittleren Höhe von Schallquelle und Immissionsort in Tabelle 5 der Norm wie folgt beziffert: mittlere Höhe von Quelle und Immissionsort in m Genauigkeit bei einem Abstand zwischen Quelle und Empfänger von 0 < d < 100 m in db Genauigkeit bei einem Abstand zwischen Quelle und Empfänger von 100 m < d < 1000 m in db 0 < h < 5 ± 3 ± 3 5 < h < 30 ± 1 ± 3 Bei einem Prognoseverfahren der Genauigkeitsklasse 2 kann davon ausgegangen werden, dass sich die Schätzung der Unsicherheit auf einen Bereich von ± 2 Standardabweichungen bezieht. Somit entspricht die Genauigkeitsschätzung der DIN ISO einer Standardabweichung σprognose von max. 1,5 db. Schallemissionspegel Die Bewegungshäufigkeiten auf den Mitarbeiterstellplätzen wurden der Bayerischen Parkplatzlärmstudie entnommen und sind ebenfalls als Maximal-Ansatz zu betrachten. 22 DIN ISO : Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 24 von 34

25 Betriebsbedingungen Die Angaben über die voraussichtlichen Betriebsbedingungen wurden beim Betreiber erfragt und unter Berücksichtigung der Betriebsgröße auf Plausibilität geprüft. Prognosesicherheit Die Prognosesicherheit wird im Hinblick auf die oben genannten Randbedingungen mit +0 db/-3 abgeschätzt. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 25 von 34

26 5 Verkehrslärmeinwirkungen Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 565 Sentmaringer Weg 21 soll die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines Bürogebäudes mit Tiefgarage geschaffen werden. Im Rahmen der Verkehrslärmbetrachtung sind zur Sicherung gesunder Arbeitsverhältnisse die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrsgeräusche zu ermitteln und falls erforderlich, Vorschläge zum Immissionsschutz zu unterbreiten. Des Weiteren sind die schalltechnischen Auswirkungen der mit der Planung verbundenen zusätzlichen Verkehre auf die außerhalb des Plangebietes bestehenden schutzbedürftigen Nutzungen zur Einstellung in die städtebauliche Abwägung zu ermitteln. Anzumerken ist hierbei ist, dass im vorliegenden Fall kein baulicher Eingriff bzw. keine wesentliche Änderung der angrenzenden Verkehrswege auf Grundlage der 16. BImSchV vorgesehen ist. 5.1 Beschreibung der Emissionsansätze Als Berechnungsgrundlage des Verkehrslärms werden die seitens des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung der Stadt Münster - auf Grundlage der Erhebung von 2010 unter Berücksichtigung der Dauerzählstellen - zur Verfügung gestellten Verkehrsbelastungsdaten der Weseler Straße und des Sentmaringer Weges zugrunde gelegt. Die zu erwartenden Zusatzverkehre aus dem Vorhaben der WL BANK AG Westfälische Landschaft Bodenkreditbank ergeben sich aus der Differenz der geplanten 137 Stellplätze zu den aktuell auf dem Grundstück befindlichen ca. 40 oberirdischen Stellplätzen. Ausgehend von 4 Bewegungen pro Stellplatz innerhalb des Tageszeitraumes werden somit bis zu 388 zusätzliche Fahrbewegungen erzeugt. In Hinblick auf eine Worst-Case-Betrachtung wird unterstellt, dass alle 388 Pkw-Fahrten über den Sentmaringer Weg und im weiteren Verlauf über die Weseler Straße erfolgen. Auf der Weseler Straße wird davon ausgegangen, dass sich die 388 Fahrten jeweils zu 50 % in Richtung Norden und Süden aufteilen. In der folgenden Tabelle sind der der Prognose-Nullfall als Gesamtverkehrssituation ohne Berücksichtigung der Zusatzverkehre aus dem Planvorhaben und der Prognose-Planfall als Gesamtverkehrssituation mit Berücksichtigung der Zusatzverkehre aus dem Planvorhaben dargestellt. Der Schallemissionspegel Lm,E einer Straße wird nach den RLS 90 aus der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke DTV, dem Lkw-Anteil p in % sowie Zu- und Abschlägen für unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten, Straßenoberflächen und Steigungen >5 % berechnet. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 26 von 34

27 Tabelle 8: Gegenüberstellung der Verkehrsgrundlagen Sentmaringer Weg Belastungsfall DTV maßgeb. stündl. Verkehrsstärke M in Kfz/h Lkw-Anteil p in % v Lm,E in Kfz/24 h Tag Nacht Tag Nacht in km/h Tag Nacht Prognose-Nullfall ,3 2,5 2, ,6 48,2 Zusatzverkehr ,6 - Prognose-Planfall ,3 2,5 2, ,9 48,2 Tabelle 9: Gegenüberstellung der Verkehrsgrundlagen Weseler Straße Belastungsfall DTV maßgeb. stündl. Verkehrsstärke M in Kfz/h Lkw-Anteil p in % v Lm,E in Kfz/24 h Tag Nacht Tag Nacht in km/h Tag Nacht Prognose-Nullfall ,2 4, ,0 58,6 Zusatzverkehr ,5 - Prognose-Planfall ,2 4, ,0 58,6 Hierbei ist DTV M die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in Kfz/24 h die maßgebende stündliche Verkehrsstärke in Kfz/h p der prozentuale Anteil des Schwerverkehrs am durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommens in % v die für den betreffenden Straßenabschnitt zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h für Pkw und Lkw, jedoch mindestens 30 km/h und höchstens 80 km/h für Lkw und 130 km/h für Pkw Lm,E der Mittelungspegel nach den RLS Beschreibung des Berechnungsverfahrens Die Berechnung der Schallimmissionen durch den Straßenverkehr erfolgt nach dem Berechnungsverfahren der RLS 90 unter Berücksichtigung der in Abschnitt 5.1 genannten Berechnungsgrundsätze. Hierzu wird das Programmsystem MAPANDGIS SAOS-NP der Kramer Software GmbH, St. Augustin, in seiner aktuellen Softwareversion ( ) verwendet. Die Berechnung der Geräuschimmissionen im Plangebiet erfolgt in Form von Schallimmissionsplänen. Die Berechnung der Geräuschimmissionen in Form von Schallimmissionsplänen erfolgt flächenmäßig in einem festgelegten Raster, wobei für jede Rasterfläche im Untersuchungsgebiet ein Immissionspunkt gesetzt wird. Für die geplante Nutzung wird der Orientierungswert für Mischgebiete (MI) von tagsüber 60, der durch den Farbwechsel orange/rot gekennzeichnet ist, zugrunde gelegt. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 27 von 34

28 5.3 Ermittlung der Geräuschimmissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse Verkehrslärmbelastung im Bebauungsplangebiet Um die Arbeitsqualität innerhalb des Plangebietes sicherzustellen, wurden die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen ermittelt. Die Ergebnisse der Berechnungen sind im Anhang in Form von Schallimmissionsplänen wie folgt dokumentiert: Seite 17: Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr im Tageszeitraum im Bereich des 1. Obergeschosses (H=6 m) ohne Bestandsgebäude Grundstück Sentmaringer Weg 1 Seite 18: Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr im Tageszeitraum im Bereich des 3. Obergeschosse (H=14 m) ohne Bestandsgebäude Grundstück Sentmaringer Weg 1 Seite 19: Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr im Tageszeitraum im Bereich des 6. Obergeschosse (H=22 m) ohne Bestandsgebäude Grundstück Sentmaringer Weg Schallschutzmaßnahmen für das Plangebiet Anforderungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen In der Einführungsbekanntmachung zur Norm DIN sind maßgebliche Außenlärmpegel genannt, bei deren Erreichen bzw. Überschreiten der Nachweis ausreichender Schalldämmung der Außenbauteile erforderlich ist. Sie betragen in der Tageszeit: 56 bei Bettenräumen in Krankenhäusern und Sanatorien 61 bei Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Übernachtungsräumen, Unterrichtsräumen etc. 66 bei Büroräumen etc. Im Anhang E sind die maßgeblichen Außenlärmpegel in Form von Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 dargestellt. Seite 20: Maßgeblicher Außenlärmpegel für Immissionshöhe (H=6 m) ohne Bestandsgebäude Grundstück Sentmaringer Weg 1 Seite 21: Maßgeblicher Außenlärmpegel für Immissionshöhe (H=22 m) ohne Bestandsgebäude Grundstück Sentmaringer Weg 1 23 Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom ; II B (MBl. NRW S. 916 / SMBl.NRW.2323) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 28 von 34

29 Hiernach wird der für Büroräume maßgebliche Außenlärmpegel an allen überbaubaren Flächen im gesamten Plangebiet nicht erreicht, so dass von einem ausreichenden Immissionsschutz für das geplante Bürogebäude auszugehen ist. Zur besseren Nachvollziehbarkeit ist die nachfolgende Tabelle, die der Tabelle 8 der DIN 4109 entspricht, dargestellt. Darin ist für verschiedene Lärmpegelbereiche das erforderliche resultierende Schalldämmmaß der Gesamtaußenfläche (erf. R'w,res) für Aufenthaltsräume von Wohnungen sowie für Büroräume angegeben. Die Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels La erfolgt gemäß DIN 4109, Abschnitt 5.5, für den Tageszeitraum. Tabelle 10: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109 Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Beurteilungspegel Tag Erforderliches Schalldämmmaß erf. R'w,res in db Aufenthaltsräume in Wohnungen Büroräume und Ähnliches I bis 55 bis II III IV V VI VII > 80 > Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 29 von 34

30 5.4 Vorschlag für Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch den Straßenverkehr werden bei einer baulichen Errichtung oder baulichen Änderung von Räumen, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, unterschiedliche Anforderungen an das Schalldämmmaß von Außenbauteilen gestellt. Zur Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm werden in der DIN 4109 Tabelle 8 Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt, denen die vorhandenen oder zu erwartenden maßgeblichen Außenlärmpegel zuzuordnen sind. Für Außenbauteile für Büroräume sind die in der folgenden Tabelle aufgeführten Anforderungen an die Luftschalldämmung einzuhalten: Lärmpegel- bereich maßgeblicher Außenlärmpegel erforderliches Schalldämmmaß erf. R'w,res in db Büroräume und Ähnliches I bis 55 - II III IV Der Umfang der durchzuführenden Lärmschutzmaßnahmen ergibt sich aus dem in der Planzeichnung eingetragenen Lärmpegelbereich gemäß DIN Die Berechnung des resultierenden Schalldämmmaßes R w,res hat nach DIN 4109 zu erfolgen Auswirkungen des Neuverkehrs auf die Bestandsbebauung Untersuchte Immissionsorte Die Berechnung der Auswirkungen des Zusatzverkehrs erfolgt für die am stärksten beaufschlagte Fassade der den Straßenabschnitten jeweils nächstgelegenen Gebäude. Auf der Grundlage eines am 12. Jan durchgeführten Ortstermins werden im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung die in Abbildung 2 dargestellten Immissionsorte betrachtet. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 30 von 34

31 Abbildung 2: Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte Tabelle 11: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsgrenzwerte nach Verkehrslärmschutzverordnung für die Tages- und Nachtzeit Immissionsort IP-Nr./ Bezeichnung, Fassade, Geschoss IP1 Whs Sentmaringer Weg 14, NF, EG IP2 Whs Sentmaringer Weg 8, NF, 1.OG IP3 Whs Sentmaringer Weg 4, NF, 2.OG IP4 Whs Weseler Straße 213, WF, EG IP5 Whs Weseler Straße 215, WF, 1.OG Gebietsnutzung Immissionsgrenzwerte [IGW] in Tag Nacht WR Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 31 von 34

32 5.4.3 Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen In den nachfolgenden Tabellen sind die Ergebnisse der punktuellen Berechnungen für die maßgeblichen Immissionsorte entlang der öffentlichen Verkehrswege dargestellt. Entsprechend der RLS90 sind Zwischenergebnisse und Pegeldifferenzen auf 0,1 zu runden, die Gesamtbeurteilungspegel auf ganze aufzurunden. Die Berechnungsergebnisse der Immissionsorte sind im Folgenden tabellarisch für den Prognose-Nullfall und den Prognose-Planfall in Bezug auf die jeweiligen Immissionsgrenzwerte dargestellt. Tabelle 12: Gegenüberstellung der Immissionsgrenzwerte und der Beurteilungspegel, Prognose-Nullfall Immissionsort Geschoss IGWT in Lr in Gesamtverkehr Prognose-Null Lr in Differenz Prognose-Null/ IGW Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht IP1 Whs Sentmaringer Weg 14, NF, EG 5, IP2 Whs Sentmaringer Weg 8, NF, 1.OG 5, IP3 Whs Sentmaringer Weg 4, NF, 2.OG 5, IP4 Whs Weseler Straße 213, WF, EG 5, IP5 Whs Weseler Straße 215, WF, 1.OG 5, Tabelle 13: Gegenüberstellung der Beurteilungspegel, Prognose-Nullfall zu Prognose-Planfall Immissionsort Geschoss Lr in Gesamtverkehr Prognose-Null Lr in Gesamtverkehr Prognose-Planfall Lr in Differenz Prognose-Null/ Planfall Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht IP1 Whs Sentmaringer Weg 14, NF, EG 5, IP2 Whs Sentmaringer Weg 8, NF, 1.OG 5, IP3 Whs Sentmaringer Weg 4, NF, 2.OG 5, IP4 Whs Weseler Straße 213, WF, EG 5, IP5 Whs Weseler Straße 215, WF, 1.OG 5, Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 32 von 34

33 Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass im Prognose-Nullfall an der Wohnbebauung des Sentmaringer Weges, insbesondere im Kreuzungsbereich zur Weseler Straße, die für Reine Wohngebiete(WR) geltenden Immissionsgrenzwerte von zur Tageszeit 59 mit Mittelungspegel von bis zu 66 bereits deutlich überschritten werden. Die im Rahmen der städtebaulichen Planung als absolute Schwelle der Zumutbarkeit und auch als Indiz für einen städtebaulichen Missstand geltenden Schallpegel von 70 am Tag werden an der Wohnbebauung des Sentmaringer Weges hingegen noch nicht erreicht. im Prognose-Planfall nach Durchführung des Vorhabens die zu erwartenden Lärmpegel im Bereich des Sentmaringer Weges zu einer Pegelerhöhung von 0,2, das bedeutet um gerundet 1, führen. im Prognose-Nullfall an der Wohnbebauung der Weseler Straße im Nahbereich des Kreuzungspunktes die als absolute Schwelle der Zumutbarkeit geltenden Schallpegel von 70 bereits überschritten werden. im Prognose-Planfall an der Wohnbebauung der Weseler Straße aufgrund des im Verhältnis zur bestehenden Verkehrsbelastung geringen Zusatzverkehrs jedoch keine weiterreichende Erhöhung des Mittelungspegels stattfindet. Fazit Damit kann festgestellt werden, dass die maßgebliche Verkehrslärmbelastung in erster Linie von der bereits vorhandenen Verkehrsbelastung geprägt ist. Die im Verhältnis zu dem bestehenden Verkehrsaufkommen stehende geringe Verkehrszunahme führt somit im Bereich des Sentmaringer Weges zu einer geringen Erhöhung des Mittelungspegels von 0,2. Da Pegelzunahmen in dieser Größenordnung kaum wahrnehmbar sind und die im Rahmen der städtebaulichen Planung als absolute Schwelle der Zumutbarkeit geltenden Schallpegel von 70 am Tag deutlich unterschritten werden, ist diese Erhöhung aus schalltechnischer Sicht als nicht relevant einzustufen. In Bezug auf die Weseler Straße kann hingegen festgestellt werden, dass die bereits als grenzwertig einzuschätzende Verkehrslärmsituation aufgrund des geringen zusätzlichen Verkehrsaufkommens nicht weiter verschlechtert wird. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 33 von 34

34 Die Unterzeichner erstellten dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten zitierten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. Bericht verfasst durch: Geprüft und freigegeben durch: Dipl.-Umweltwiss. Melanie Rohring Projektleiterin Dipl.-Ing. Matthias Brun Stellvertretend Fachlich Verantwortlicher Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 34 von 34

35 Anhang Verzeichnis des Anhangs A B C D E F Tabellarische Emissionskataster Grafische Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnungen Immissionspläne Gewerbe Immissionspläne Verkehrsgeräusche im Plangebiet Lagepläne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 1 von 26

36 A Tabellarische Emissionskataster Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 2 von 26

37 Legende Legende Emissionsberechnung TA Lärm/Berechnungen gemäß DIN ISO Zeichen Einheit Bedeutung Nr. - Laufende Quellenortskennzahl. Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern. Kommentar - Textliche Beschreibung der Quelle Gruppe - Bezeichnung der Quellengruppe RW/HW m Koordinatenangabe hq m Höhe der Emissionsquelle. Index D = Quelle über Dach D0 db Raumwinkelmaß D_Omega KT db Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit KI db Zuschlag für Impulshaltigkeit Lw/LmE Schallleistungspegel der Quelle num.add. db Korrekturfaktor, nach Bedarf (bereits in Lw/LmE enthalten) Bez.Abst. Messfl./Anz. Anz. - MM m m²/- db Messabstand zur Quelle. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet. Eintragung der Messfläche bzw. der Fläche des schallabstrahlenden Bauteils. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet. Bei Fahrbewegungen gibt die Zahl die Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke wieder. Eintragung der Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke, getrennt nach Beurteilungszeiträumen. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet. Minderungsmaßnahme an der Quelle. Wenn die Eintragung = leer, bleibt die Minderungsmaßnahme bei der Berechnung unberücksichtigt. Einw.T min Einwirkzeit der Emissionsquelle RwID - Bezug zum verwendeten Schalldämmspektrum, nach Bedarf ST - Wenn Eintragung = 1, dann handelt es sich um die Berechnung kurzzeitiger Geräuschspitzen. Bei Eintragung = -1 ist die Quelle nicht in den Berechnungen berücksichtigt. Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnungen genutzt und entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 3 von 26

38 Gewerbe Nr. Kommentar Gruppe hq [m] KO KT KI [db] [db] [db] Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] num. Add. [db] num. Bez. Add. RZ Abst. [db] [m] #001 Zufahrt Tiefgarage Tiefgarage 5.4A #002 Zufahrt Tiefgarage Tiefgarage 5.4A #003 Einfahrt Rampe Tiefgarage 2.8A #004 Ausfahrt Rampe Tiefgarage 2.8A #005 Ausfahrt Tiefgarage Tiefgarage 5.4A #006 Ausfahrt Tiefgarage Tiefgarage 5.4A #007 Leerlauf Schranke Ausfahrt Tiefgarage Auffahrt #008 Leerlauf Schranke Zufahrt Tiefgarage Abfahrt #009 Tiefgaragentor Tiefgarage 2.5A #010 Stellplätze Parken oben #011 Stellplätze 1-8 Parken oben #012 Haustechnik Bestand Gebäude 56.0 A #013 Haustechnik Plan Gebäude 24.0 A #SP1 Kofferraumklappe Spitzenpegel Messfl. [m²] Anz. Anz. T Anz. RZ MM [db] Einw.T T [min] Einw.T RZ [min] Rw ID ST Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 4 von 26

39 Verkehr Nr. Kommentar Gruppe hq #001 Sentmaringer Weg Analyse Analyse #002 Weseler Straße Analyse Analyse #003 Weseler Straße Analyse Analyse #004 Sentmaringer Weg Zusatz Zusatzverkehr #005 Weseler Straße Zusatz Zusatzverkehr #006 Weseler Straße Zusatz Zusatzverkehr [m] Lw/LmE T [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 5 von 26

40 B Grafische Emissionskataster Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 6 von 26

41 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Grafisches Emissionskataster Gewerbe Maßstab: ohne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 7 von 26

42 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Grafisches Emissionskataster Verkehr Maßstab: ~ ohne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 8 von 26

43 C Dokumentation der Immissionsberechnungen Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 9 von 26

44 Legende Legende Immissionsberechnung TA Lärm/Berechnungen gemäß DIN ISO Zeichen Einheit Bedeutung Nr. - Laufende Quellenortskennzahl. Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern. Kommentar - Textliche Beschreibung der Quelle Gruppe - Bezeichnung der Quellengruppe LAT Schalldruckpegel der Emissionsquelle am Immissionspunkt. Je nach Berechnungsart ist LAT mit oder ohne Berücksichtigung von Minderungsmaßnahmen angegeben. D0 db Raumwinkelmaß D_Omega DT db Korrekturwert für die Einwirkzeit im Verhältnis zum Beurteilungszeitraum +RT db Zuschlag für Tageszeiten erhöhter Empfindlichkeit MM db Minderungsmaßnahme an der Quelle. Wenn die Eintragung = leer, bleibt die Minderungsmaßnahme bei der Berechnung unberücksichtigt. KT/KI db Zuschlag für Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit Cmet d(p) db m DI db Richtwirkungsmaß Meteorologie-Korrektur-Faktor; Größe abhängig von der Lage des Immissionsortes zur Emissionsquelle und der Hauptwindrichtung in dem jeweiligen Gebiet Horizontaler (projizierter) Abstand der Emissionsquelle zum Emissionsort. Bei Berechnungen mit Geländeberücksichtigung = Strecke zwischen Emissionsquelle und Immissionsort. Abar db Die Dämpfung aufgrund von Abschirmung Adiv db Die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung Aatm db Die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption Agr db Die Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts Refl.Ant. db Reflexionsanteil an senkrechten Oberflächen und Decken bzw. Wänden Lw/LmE Schallleistungspegel der Quelle Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnungen genutzt und entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 10 von 26

45 Gewerbelärm Berechnungen für den Tageszeitraum (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) Immissionsort Bezeichnung, Fassade, Geschoss Beurteilungspegel Lr,T in Höhe des IO in m IP1 Whs Sentmaringer Weg 16, NF, EG IP1a Whs Sentmaringer Weg 16, NF, 1.OG IP1b Whs Sentmaringer Weg 16, NF, 2.OG Der maßgebliche Immissionsort im Sinne der TA Lärm, Ziffer 2.3, ist im vorliegenden Fall der Immissionsort IP1b, bezogen auf den Beurteilungszeitraum Tag. Auf der Grundlage der schalltechnischen Berechnungen kann geschlossen werden, dass an allen weiteren Immissionsorten im Einwirkungsbereich der Anlage niedrigere Belastungen vorliegen. Der Übersichtlichkeit halber wird die detaillierte Dokumentation der Schallausbreitungsberechnung nachfolgend nur für den maßgeblichen Immissionsort aufgeführt. Die Detailergebnisse liegen auch für alle weiteren Immissionsorte vor und können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. IP1b Whs Sentmaringer Weg 16, NF, 2.OG Nr. Kommentar Gruppe LAT D0 DT +RT MM [] [db] [db] [db] [db] #001 Zufahrt Tiefgarage Tiefgarage #002 Zufahrt Tiefgarage Tiefgarage #003 Einfahrt Rampe Tiefgarage #004 Ausfahrt Rampe Tiefgarage #005 Ausfahrt Tiefgarage Tiefgarage #006 Ausfahrt Tiefgarage Tiefgarage #007 Leerlauf Schranke Ausfahrt Tiefgarage Auffahrt #008 Leerlauf Schranke Zufahrt Tiefgarage Abfahrt #009 Tiefgaragentor Tiefgarage #010 Stellplätze Parken oben #011 Stellplätze 1-8 Parken oben #012 Haustechnik Bestand Gebäude #013 Haustechnik Plan Gebäude #SP1 Kofferraumklappe Spitzenpegel Sum 48.6 KT/KI [db] Cmet [db] d(p) [m] DI [db] Abar [db] Adiv [db] Aatm [db] Agr [db] Refl. Ant. [db] Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 11 von 26

46 Berechnungen für den Nachtzeitraum (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) Immissionsort Bezeichnung, Fassade, Geschoss Beurteilungspegel Lr,N in Höhe des IO in m IP1 Whs Sentmaringer Weg 16, NF, EG 39,9 2 IP1a Whs Sentmaringer Weg 16, NF, 1.OG 30,5 5 IP1b Whs Sentmaringer Weg 16, NF, 2.OG 31,1 7 Der maßgebliche Immissionsort im Sinne der TA Lärm, Ziffer 2.3, ist im vorliegenden Fall der Immissionsort IP1b, bezogen auf den Beurteilungszeitraum Tag. Auf der Grundlage der schalltechnischen Berechnungen kann geschlossen werden, dass an allen weiteren Immissionsorten im Einwirkungsbereich der Anlage niedrigere Belastungen vorliegen. Der Übersichtlichkeit halber wird die detaillierte Dokumentation der Schallausbreitungsberechnung nachfolgend nur für den maßgeblichen Immissionsortaufgeführt. Die Detailergebnisse liegen auch für alle weiteren Immissionsorte vor und können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. IP1b Whs Sentmaringer Weg 16, NF, 2.OG Nr. Kommentar Gruppe LAT [] D0 [db] DT [db] #012 Haustechnik Bestand Gebäude #013 Haustechnik Plan Gebäude Sum 31.1 MM [db] KT/KI [db] Cmet [db] d(p) [m] DI [db] Abar [db] Adiv [db] Aatm [db] Agr [db] Refl. Ant. [db] Lw/LmE N [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 12 von 26

47 D Immissionspläne Gewerbe Beim Vergleich von Schallimmissionsplänen mit den an den diskreten Immissionsorten ermittelten Beurteilungspegeln ist Folgendes zu beachten: Als Immissionsort außerhalb von Gebäuden gilt allgemein die Position 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters von schutzbedürftigen Räumen nach DIN Dementsprechend werden die Schallreflexionen am eigenen Gebäude nicht berücksichtigt. Die so berechneten Beurteilungspegel werden tabellarisch angegeben. Bei der Berechnung der Schallimmissionspläne werden Schallreflexionen an Gebäuden generell mitberücksichtigt, sodass unmittelbar vor den Gebäuden gegenüber den Gebäudelärmkarten um bis zu 3 db höhere Immissionspegel dargestellt werden. Dies ist nicht gleichzusetzen mit den Beurteilungspegeln, die mit den entsprechenden Immissionsrichtwerten zu vergleichen sind. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 13 von 26

48 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: Ohne Maßstab Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Gewerbe, Immissionshöhe 5 m Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 14 von 26

49 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) Maßstab: ohne Gewerbe, Immissionshöhe 5 m Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 15 von 26

50 E Immissionspläne Verkehrsgeräusche im Plangebiet Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 16 von 26

51 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Maßstab: ohne Immissionshöhe 6 m Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 17 von 26

52 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Maßstab: ohne Immissionshöhe 14 m Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 18 von 26

53 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: ohne Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Immissionshöhe 22 m Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 19 von 26

54 I II III IV V VI VII Planinhalt: Lageplan Kommentar: Maßstab: ohne Maßgeblicher AußenlärmpegeImmissionshöhe 6 m Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 20 von 26

55 I II III IV V VI VII Planinhalt: Lageplan Maßstab: ohne Kommentar: Maßgeblicher Außenlärmpegel Immissionshöhe 22 m Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 21 von 26

56 F Lagepläne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 22 von 26

57 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Bebauungsplan Maßstab: ohne: Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 23 von 26

58 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Vorhabenplan Maßstab: Ohne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 24 von 26

59 Planinhalt: Lageplan Kommentar: 3D-Darstellung des Vorhabens Maßstab: Ohne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 25 von 26

60 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Topographische Karte Maßstab: Siehe Plan Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: BV WL Bank Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage Seite 26 von 26

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