Zahlen und Fakten 2000

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1 Zahlen und Fakten 2000 Schweizerischer Versicherungsverband Association Suisse d Assurances Associazione Svizzera d Assicurazioni

2 Adressen Schweizerischer Versicherungsverband Geschäftsstelle C. F.-Meyer-Strasse 14 Postfach 8022 Zürich Telefon Fax Public Affairs Bubenbergplatz 10 Postfach 3001 Bern Telefon Fax Redaktion Dr. Jörg Kistler neu ab Januar

3 Inhalt Die Schweizer Privatversicherungen 4 Prämieneinnahmen der Schweizer 5 Privatversicherungen Leistungen der Schweizer 7 Privatversicherungen Versicherungsdichte international 11 Lebensversicherung 12 Prämien Leistungen Unfall- und Schadenversicherung 16 Rückversicherung 18 Über die Vorsorge in der Schweiz 19 AHV, BVG und Selbstvorsorge Steuerliche Behandlung Über das Altern in der Schweiz 22 3

4 Die Schweizer Privatversicherungen In der Schweiz sind einheimische und ausländische Versicherungsgesellschaften tätig. Versicherungsgesellschaften schweizerische ausländische Total Lebensversicherer Nichtlebensversicherer Rückversicherer Total Stand Die 37 ausländischen Versicherungsgesellschaften in der Schweiz haben ihre Hauptsitze in den folgenden Staaten: Belgien 4, Bermudas 1, Deutschland 11, Frankreich 5, Grossbritannien 10, Guernesey 2, Niederlande 1, Luxemburg 1, Schweden 1, Spanien 1. Die Versicherungswirtschaft stellt in der Schweiz rund Arbeitsplätze zur Verfügung; im Ausland über Total Beschäftigte 1 in der Schweiz im Ausland Von den Beschäftigten in der Schweiz waren Auszubildende Frauen Männer im Aussendienst erfasste Personen, nicht Stellen Stand per 1. Januar

5 Prämieneinnahmen der Schweizer Privatversicherungen Prämienvolumen der schweizerischen Versicherungsgesellschaften (mit Tochtergesellschaften) nach Herkunftsgebiet 1999 () Gesamtgeschäft Schweiz EU-Länder übriges Ausland Total Lebensversicherung Nichtlebensversicherung 32,6 (35,0) 13,5 (13,4) 15,2 (14,7) 18,2 (18,0) 3,4 (3,1) 14,2 (13,4) 51,2 (52,8) 45,9 (44,8) Total Direktversicherung Rückversicherung 46,1 (48,4) 1,8 (1,8) 33,4 (32,7) 18,5 (18,2) 17,6 (16,5) 8,7 (7,8) 97,1 (97,6) 29,0 (27,8) Total in Mrd. Franken in Prozenten 47,9 (50,2) 38,0 (40,0) 51,9 (50,9) 41,2 (40,6) 26,3 (24,3) 20,8 (19,4) 126,1(125,4) 100,0 (100,0) Zahlen 1999 Schätzung SVV Lebensversicherung 40,6% 2 Nichtlebensversicherung 36,4% 3 Rückversicherung 23% Schweiz 38,0% 2 EU-Länder 41,2% 3 übriges Ausland 20,8% 2 5

6 Prämieneinnahmen der Schweizer Privatversicherungen Direktes Schweizer Geschäft Veränderung in % Lebensversicherung Unfallversicherung Krankenversicherung Motorfahrzeugversicherung See-, Luftfahrt-, Transportversicherung Allg. Haftpflichtversicherung Feuer und Elementarschaden Übrige Sachschäden Rechtsschutz Kredit- und Kaution Finanz. Verluste und Verkehrs-Service-Vers ,3 0,1 + 1,6 + 1,0 4,3 + 1,4 1,7 + 1,4 + 5,0 + 2,5 14,8 pro Kopf der Bevölkerung ,4 Total der gebuchten Prämien je Versicherungszweig Schweiz () Lebensversicherung 72,3% (69,8%) 2 Unfallversicherung 4,6% (5,0%) 3 Krankenversicherung 4,0% (4,3%) 4 Allg. Haftpflichtversicherung 2,9% (3,1%) 5 Motorfahrzeugversicherung 8,1% (8,8%) 6 Transportversicherung 0,7% (0,8%) 7 Feuer und Elementarschaden 2,4% (2,6%) 1 8 Übrige Sachschäden 4,0% (4,3%) 9 Rechtsschutz 0,4% (0,5%) 10 Kredit- und Kaution 0,2% (0,2%) 11 Finanzielle Verluste und Verkehrs- Service-Versicherung 0,4% (0,6%) 6

7 Leistungen der Schweizer Privatversicherungen Schweizer Geschäft Veränderung in % Lebensversicherung Unfallversicherung Krankenversicherung Motorfahrzeugversicherung See-, Luftfahrt-, Transportversicherung Allg. Haftpflichtversicherung Feuer und Elementarschaden Übrige Sachschäden Rechtsschutz Kredit- und Kautionsversicherung Finanz. Verluste und Verkehrs-Service-Vers ,5 + 1,8 2,8 + 9,0 + 18,5 2,4 13,8 0,3 + 13, ,0 16, ,0 Die Rückstellungen für noch pendente Schadenfälle sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Bezahlte Leistung je Versicherungszweig () Unfallversicherung 8,0% (8,1%) 8 1 Lebensversicherung 49,2% (48,2%) 3 Krankenversicherung 9,6% (10,2%) 4 Allg. Haftpflichtversicherung 4,5% (4,8%) 1 5 Motorfahrzeugversicherung 15,9% (15,2%) 6 Transportversicherung 1,5% (1,3%) 7 Feuer und Elementarschaden 3,4% (4,0%) 8 Übrige Sachschäden 6,2% (6,4%) 9 Rechtsschutz 0,6% (0,6%) 3 10 Kredit und Kaution 0,4% (0,2%) 2 11 Finanzielle Verluste und Verkehrs- Service-Versicherung 0,7% (0,9%) 7

8 Kapitalanlagen 1996 Lebensversicherung Nichtlebensversicherung Rückversicherung Gliederung der Kapitalanlagen Leben Nichtleben Rück Total Grundstücke und Bauten Anlagen in verb. Unternehmungen, Beteiligungen, eigene Aktien Aktien und Anlagefondsanteile Festverzinsliche Wertpapiere Schuldscheindarlehen und Schuldbuchforderungen Hypothekarforderungen Policendarlehen, Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft Festgelder, sonstige Kapitalanlagen Depotforderungen Sonstige Forderungen Kapitalanl. für anteilgebundene Lebensversicherungen

9 Erträge aus Kapitalanlagen Verteilung der Kapitalanlagen nach Anlagekategorien Grundstücke und Bauten 9,2% 2 Anlagen in verbundenen Unternehmen 9,9% 3 Aktien und Anteile an Anlagefonds 15,6% Festverzinsliche Wertpapiere 36,8% 5 Schuldscheindarlehen und Schuldbuchforderungen 7,2% 6 Hypothekarforderungen 8,3% 7 Policendarlehen, Festgelder, Depotforderungen Versicherungsgeschäft, sonstige Forderungen 11,5 8 Kapitalanlagen für anteilgebundene Lebensversicherungen 1,5% Rückstellungen 1 1 Lebensversicherer Schadenversicherer Rückversicherer ,5 228,7 245, ,5 226,3 237, in % der Nettoprämie 9

10 Sicherungsfonds 1 Sicherungsfonds der schweizerischen Lebensversicherungseinrichtungen in Mio. Franken Sollbetrag am Gesamtwert der Deckung Die Schweizer Privatversicherung und ihr Beitrag an die Ertragsbilanz Über die Hälfte der Prämieneinnahmen stammt aus dem Ausland. Auf diesem Weg leistet die Versicherungswirtschaft einen namhaften Beitrag an die Ertragsbilanz der Schweiz Einnahmenüberschüsse aus dem Versicherungsgeschäft in Mio. Franken Die Schweizer Privatversicherungen und ihr Beitrag an den Fiskus Die Privatversicherungen zahlten über 930 Millionen Franken an den Fiskus Art. 3 2) des Bundesgesetzes über die Sicherstellung von Ansprüchen aus Lebensversicherungs-Verträgen Der Sollbetrag des Sicherungsfonds ist gleich der Summe 1. des geschäftsplanmässig berechneten Deckungskapitals für die laufenden Versicherungen, nach Abzug der darauf gewährten Darlehen und Vorauszahlungen und der ausstehenden und gestundeten Prämien; 2. der Rückstellung für schwebende Versicherungsleistungen; 3. der den einzelnen Versicherungsnehmern gutgeschriebenen Gewinnanteile; 4. eines angemessenen Zuschusses. 2 revidierte Zahl

11 Versicherungsdichte 1 international Schweiz Japan USA Grossbritannien Frankreich Niederlande Dänemark Australien Finnland Irland Deutschland Luxemburg Belgien Kanada Norwegen Österreich Singapur Südkorea Schweden Neuseeland Israel Hongkong Italien Taiwan Spanien Prämien pro Einwohner in US-$ davon Lebensversicherung in US-$ Prämien pro Einwohner in US-$ davon Lebensversicherung in US-$ Quelle: sigma/swiss Re 1 Betrag, der pro Einwohner und Land für Versicherungsprämien ausgegeben wird. 11

12 Lebensversicherung Prämien Gesamtgeschäft () Verdiente Prämien Schweiz Ausland Total in Mio. Franken Direktes Schweizer Geschäft Gebuchte Prämien - Kapital - Renten - Berufliche Vorsorge - Anteilgeb. Lebensversicherung Total Einzel und Kollektiv in Mio. Franken davon Einmalprämien Leistungen Gesamtgeschäft () Zahlungen für Versicherungsfälle Schweiz Ausland Total in Mio. Franken Direktes Schweizer Geschäft 1996 Versicherungsleistungen Rückkäufe und Abfindungen Total Überschussanteile Total inkl. Überschussant. in Mio. Franken

13 Direktes Schweizer Geschäft Einzelversicherung - Garantierte Erlebens- und Todesfalleistungen, Rentenleistungen sowie Leistungen aus anteilgebundener Lebensversicherung - Leistungen infolge Rückkauf, Freizügigkeit oder Vertragsauflösung Kollektivversicherung - Garantierte Erlebens- und Todesfalleistungen, Rentenleistungen sowie Leistungen aus anteilgebundener Lebensversicherung - Leistungen infolge Rückkauf, Freizügigkeit oder Vertragsauflösung Gesamte Zahlungen Einzel - Kapital - Renten Kollektiv Anteilgebundene Lebensversicherung Zugeteilte Überschussanteile (ohne anteilgebundene Lebensversicherung) - Einzel - Kollektiv

14 Versicherungsbestände Einzelkapital Einzelrenten Kollektivkapital Kollektivrenten Bestände Kapitalversicherungen Einzel Gemischte und ähnliche Versicherungen Temporäre Todesfallversicherungen - davon geb. Vorsorge (Säule 3a) - davon freie Vorsorge (Säule 3b) Bestände Rentenversicherungen Einzel Altersrenten Witwen-, Witwer-, Waisen- und Zeitrenten Laufende Renten, Leib- und Zeitrenten - davon geb. Vorsorge (Säule 3a) - davon freie Vorsorge (Säule 3b) Bestände Kapitalversicherungen Kollektiv Gemischte und ähnliche Versicherungen Temporäre Todesfallversicherungen - davon für berufliche Vorsorge

15 Bestände Rentenversicherungen Kollektiv Anwartschaftliche Renten Laufende Renten - Altersrenten - Hinterbliebenenrenten - Altersrenten - Hinterbliebenenrenten davon für berufliche Vorsorge Policen Einzel - Einzelkapital - Einzelrenten Total Kollektiv - Anzahl Verträge - Anzahl Versicherte Deckungskapitalien Einzelkapital Einzelrenten Kollektivversicherungen Anteilgebundene Lebensversicherung davon Fremdwährungspolicen

16 Unfall- und Schadenversicherung Gesamtgeschäft () Schweiz Ausland Total Verdiente Prämien Zahlungen für Versicherungsfälle in Mio. Franken Direktes Schweizer Geschäft () 1 Unfallversicherung Krankenversicherung Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung Feuer- und Sachversicherung Übrige Verdiente Prämien Zahlungen für Versicherungsfälle Anzahl Verträge : : Unfallversicherung 1 Einzelunfallversicherung Obligatorische Berufsunfallversicherung (UVG) Obligatorische Nichtberufsunfallversicherung (UVG) Freiwillige UVG-Versicherung UVG-Zusatzversicherung Motorfahrzeuginsassen-Unfallversicherung Übrige Kollektivunfallversicherungen 1 Verdiente Prämien Zahlungen für Versicherungsfälle nur Schadenversicherer 16

17 Krankenversicherung Freiwillige Einzelkrankenversicherung Kollektivkrankenversicherung Verdiente Prämien Zahlungen für Versicherungsfälle Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung Motorfahrzeug Haftpflicht Sonstige Arten der Motorfahrzeugversicherung Total Motorfahrzeuge See-, Luftfahrt- und Transportversicherung Allg. Haftpflicht Verdiente Prämien Zahlungen für Versicherungsfälle Feuer- und Sachversicherung Feuer Elementarschaden Übrige Sachschäden Verdiente Prämien Zahlungen für Versicherungsfälle Übrige Versicherungen Rechtsschutz Kredit Kaution Verkehrsservice Verschiedene finanz. Verluste Verdiente Prämien Zahlungen für Versicherungsfälle

18 Rückversicherung Schadengeschäft Unfallversicherung Krankenversicherung Motorfahrzeugversicherung See-, Luftfahrt- und Transportversicherung Allg. Haftpflichtversicherung Feuer-, Elementar- und Sachschadenversicherung Kredit und Kaution Andere Zweige 1 Gebuchte Prämien Zahlungen für Versicherungsfälle Lebengeschäft Einzel - Kapital - Renten Kollektiv Anteilgebundene Lebensversicherung 1 Gebuchte Prämien Zahlungen für Versicherungsfälle In Rückdeckung übernommenes Geschäft Schaden Leben Total Retrozedierter Anteil Total netto in Mio. Franken 1 Verdiente Prämien Zahlungen für Versicherungsfälle Das Total enthält auch die Zahlungen derjenigen Versicherungseinrichtungen, welche ihr Schadengeschäft nicht nach Versicherungszweigen aufgliedern konnten. 18

19 Über die Vorsorge in der Schweiz AHV, BVG und Selbstvorsorge 1. Säule Für die AHV/IV-Renten lauten die Grundbeträge Volle einfache Altersrente - Minimalbetrag pro Jahr pro Monat - Maximalbetrag pro Jahr pro Monat Volle Ehepaar-Altersrente (laufende Renten) 1 - Minimalbetrag pro Jahr pro Monat - Maximalbetrag pro Jahr pro Monat 1 Es gilt eine Übergangsfrist bis zum Jahr Renten in % der einfachen Altersrente Witwenrente Waisenrente Vollwaisenrente Rente bei dauernder Invalidität 80% 40% 60% 100% Für diese Leistungen gelten die Voraussetzungen gemäss Bundesgesetz über die AHV und über die Invalidenversicherung. 2. Säule Grenzbeträge bei der beruflichen Vorsorge dienen namentlich dazu, die Mindestlohngrenze für die obligatorische Unterstellung, die untere und obere Grenze des versicherten Lohnes sowie den minimalen koordinierten Lohn zu bestimmen Obligatorisch zu versichern sind Erwerbseinnahmen ab = Koordinationsabzug = einfache maximale Altersrente Obere Grenze des obligatorisch zu versichernden Lohnes = dreifache maximale Altersrente Maximal obligatorisch zu versichernder Lohn = koordinierter Lohn Minimalbetrag: Beträgt der koordinierte Lohn weniger als 1/8 der einfachen maximalen Altersrente, so muss er auf diesen Minimalbetrag aufgerundet werden

20 Säule 3a Abzugsfähige Beiträge an die gebundene Vorsorge (Selbständig- und Unselbständigerwerbende) Personen mit einer 2. Säule bis 8% des oberen BVG-Grenzlohnes Personen ohne 2. Säule bis 20% des Erwerbseinkommens, höchstens 40% des oberen BVG-Grenzlohnes 2000 max max Als Erwerbseinkommen des Unselbständigerwerbenden gilt der Bruttolohn nach Abzug der AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge; bei Selbständigerwerbenden der Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung nach Vornahme allfälliger steuerlicher Berichtigungen. Steuerliche Behandlung Generelle Hinweise Abzüge vom Einkommen berufliche Vorsorge: volle Abzugsfähigkeit der Beiträge gebundene Vorsorge: volle Abzugsfähigkeit, aber beschränkte Einzahlungsmöglichkeit freie Vorsorge: beschränkte Abzugsfähigkeit der Beiträge Besteuerung der Leistungen Leistungen aus beruflicher und gebundener Vorsorge: Einkommenssteuer in vollem Umfang; für Kapitalleistungen aus den Säulen 2 und 3a gilt ein reduzierter Steuersatz. Gleiche Besteuerung sowohl im Erlebens- als auch im Todes- und Invaliditätsfall Leistungen aus freier Selbstvorsorge: keine Einkommenssteuer auf Kapitalleistungen aus Versicherungen mit periodischer Prämienzahlung; vorbehalten bleiben ggf. kantonale Erbschafts- und Schenkungssteuern Kapitallebensversicherungen mit Einmalprämie unterliegen bei der direkten Bundessteuer sowie in verschiedenen Kantonen im Erlebensfall oder bei Rückkauf unter gewissen Voraussetzungen der Einkommenssteuer. Sie sind steuerbefreit, wenn die Versicherung vor dem 66. Altersjahr abgeschlossen wurde, der Versicherte bei Auszahlung der Leistungen das 60. Altersjahr zurückgelegt hat und der Versicherungsvertrag mindestens 5 Jahre gedauert hat reduzierte Besteuerung privater Renten Vermögenssteuer Keine Besteuerung anwartschaftlicher Ansprüche aus beruflicher und gebundener Vorsorge vor Fälligkeit der Leistungen Vermögenssteuer auf dem Rückkaufswert privater Kapital- sowie aufgeschobener Rentenversicherungen mit Rückgewähr Stempelabgabe: 2,5 Prozent auf rückkauffähigen Kapital- und Rentenversicherungen mit Einmalprämie 20

21 Verrechnungssteuer auf Versicherungsleistungen Fällig gewordene Kapitalleistungen über Fr sowie Renten über Fr p.a. werden der Eidg. Steuerverwaltung gemeldet. Bei Einspruch des Versicherungsnehmers oder Anspruchsberechtigten Steuerabzug von 8% auf Kapitalleistungen und von 15% auf Renten Quellensteuer auf Vorsorgeleistungen Auf Leistungen der Säulen 2 und 3a an Personen mit Wohnsitz im Ausland wird in der Regel ein Steuerabzug an der Quelle erhoben. Abzüge Berufliche Vorsorge volle Abzugsfähigkeit der laufenden Beiträge sowie der Einkaufssummen, der letzteren nur, soweit die künftigen Leistungen voll besteuert werden können (Übergangsrecht) Besteuerung der Leistungen Berufliche und gebundene Vorsorge a) Direkte Bundessteuer Kapitalleistungen: Getrennte Besteuerung vom übrigen Einkommen zu einem Fünftel des massgebenden Bundessteuertarifs (Jahressteuer) Renten: Besteuerung als Einkommen in vollem Umfang zusammen mit den übrigen Einkünften b) Kantone Kapitalleistungen: Reduzierte Besteuerung von Kapitalleistungen aus beruflicher und gebundener Vorsorge, getrennt vom übrigen Einkommen (Jahressteuer) Renten: Gleiche Besteuerung wie direkte Bundessteuer Übergangsregelung: Sie gilt für Leistungen aus beruflicher Vorsorge, wenn sie in der Zeit zwischen 1987 und 2002 fällig werden und auf Vorsorgeverhältnissen beruhen, die vor Inkrafttreten der steuerlichen Bestimmungen des BVG entstanden sind. Besteuerung zu einem reduzierten Ansatz, für Renten i.d.r. von 80% der Leistungen Freie Selbstvorsorge Keine Einkommenssteuer auf Kapitalleistungen (inkl. Überschüsse) aus rückkaufsfähiger Lebensversicherung bei periodischer Prämienzahlung; ggf. kantonale Erbschafts- und Schenkungssteuern Selbstfinanzierte private Renten werden in Bund und den meisten Kantonen zu 60% als Einkommen besteuert Erträge aus Kapitalversicherungen mit Einmalprämie sind ab nur noch steuerfrei, sofern sie der Vorsorge dienen. Als der Vorsorge dienend gilt die Auszahlung der Versicherungsleistung nach dem vollendeten 60. Altersjahr des Versicherten aufgrund eines mindestens fünfjährigen Vertragsverhältnisses, das vor Vollendung des 66. Altersjahres begründet wurde 21

22 Über das Altern in der Schweiz Innerhalb der Schweiz schwankt der Anteil der älteren Bevölkerung sehr stark von Kanton zu Kanton. Die Grafik zeigt den Anteil der über 64-Jährigen in Prozenten der Wohnbevölkerung (). Basel-Stadt Schaffhausen Tessin Bern Neuenburg Appenzell Ausserrh. Jura Glarus Solothurn Waadt Zürich Appenzell Innerrh. Basel-Land Uri Schweiz Graubünden Genf Luzern St. Gallen Thurgau Wallis Obwalden Aargau Freiburg Schwyz Nidwalden Zug 20,8 17,3 17,1 16,9 16,7 16,2 16,1 16,0 15,6 15,5 15,3 15,2 15,2 15,2 15,2 14,9 14,4 14,2 14,1 13,9 13,9 13,8 13,0 12,8 12,6 12,2 11,6 in Prozenten Quelle: Bundesamt für Statistik, Bevölkerungsentwicklung 22

23 Altersstruktur der Schweizer Bevölkerung () in Tausend Altersstruktur der Schweizer Bevölkerung (Prognose 2050) in Tausend Quelle: Bundesamt für Statistik, Bevölkerungsentwicklung 23

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