Nichtraucherschutzgesetz in der österreichischen Gastronomie

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1 Nichtraucherschutzgesetz in der österreichischen Gastronomie Präsentation einer österreichweiten Umfrage zur Umsetzung des Nichtraucherschutzes unter den heimischen Gastronomiebetrieben aktuelle Themen Wien, 29. Jänner 2010 Ihre Gesprächspartner sind: KR Helmut Hinterleitner, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der WKO Dr. Thomas Wolf, Geschäftsführer des Fachverbandes Gastronomie in der WKO Rückfragen richten Sie bitte an: Dr. Thomas Wolf Geschäftsführer Fachverband Gastronomie der WKO Tel.: Wir haben unsere Betriebe befragt, wie es ihnen mit der Umsetzung des geltenden Nichtraucherschutzgesetzes geht und dazu eine Onlineumfrage durchgeführt, an der sich Gastronomen und GastronomInnen aus ganz Österreich beteiligt haben.

2 Umfrage zum Nichtraucherschutz Zur Betriebsstruktur: Von den rund österreichischen Gastronomiebetrieben sind insgesamt fast 2/3, (genau 64,92 %) Mehrraumbetriebe. Das sind über ,29 %, bzw. knapp über haben eine Lokalgröße von unter 50 m² und können damit frei entscheiden ob sie ein Raucher oder Nichtraucherbetrieb sind. Dies zeigt, dass die absolute Mehrheit der Betriebe das Prinzip der Raumteilung mit relativ einfachen Mitteln umsetzen kann. Dies zumal auch der Verfassungsgerichtshof im November vorigen Jahres ausdrücklich klargestellt hat, dass die Anforderungen für die Raumtrennung nicht überzogen sind. (Türen, die nicht ständig offen stehen dürfen - darüberhinausgehende Maßnahmen lüftungstechnischer Art sind nicht zwingend notwendig, auch ein Durchschreiten des Raucherbereiches ist für Nichtraucher zumutbar.) Umsetzung bei größeren Betrieben (über 50 m²) Die Mehrzahl der Betriebe (54,95 %) setzt auf das Prinzip der Raumtrennung Nichtraucher/Raucherbereich. 2

3 Umsetzung in kleinen Betrieben (unter 50 m² mit freiem Wahlrecht) Von den Betrieben, denen das Gesetz ein freies Wahlrecht zuerkennt (kleine Einraumbetriebe unter 50 m²) werden bereits fast ein Drittel als Nichtraucherlokal (29,7 %) geführt. Dies sind von Betrieben. Im Bereich der speisenorientierten Lokale liegt der Prozentsatz der reinen Nichtraucherbetriebe bereits bei knapp 41 %. Kennzeichnung bereits nahezu durchgängig: 93,3 % der Betriebe geben an, dass sie die vom Gesetz vorgeschriebene, sichtbare Kennzeichnung am Lokaleingang bzw. im Lokal mit den dafür vorgesehenen Schildern bzw. Aufklebern bereits durchgeführt haben. Übergangsfrist ist abzuwarten Das Tabakgesetz ermöglicht Betrieben, die rechtzeitig im Jahr 2008 noch einen Antrag auf Herstellung eines abgetrennten Raucherraums eingebracht haben, den Umbau bis durchzuführen und bis dahin das Rauchen weiter im Betrieb 3

4 zu erlauben. Streng genommen müsste nach dem Gesetz vor dem hier nicht einmal eine Kennzeichnung erfolgen. 4

5 Von dieser Übergangsfrist des Tabakgesetzes hat eine große Anzahl von Betrieben, fast jeder fünfte Betrieb über 50m² (genau 19,86 %), Gebrauch gemacht. Diese große Anzahl von knapp über Betrieben wird derzeit häufig grundlos als "Gesetzesbrecher" beschuldigt und von übereifrigen Privatsheriffs angezeigt. Mit der Vornahme der Umbauarbeiten wird derzeit noch zugewartet 72,60 % der Betriebe, die in die Übergangsfrist fallen, haben noch nicht mit den Umbauarbeiten begonnen, werden das aber fristgerecht tun, 20,14 % wollen den Umbau nicht durchführen und nach Ablauf der Frist auf ein Nichtraucherlokal umstellen. Dass zugewartet wird, ist auch absolut nachvollziehbar: viele wollen dafür die wärmere Jahreszeit nutzen, wo sich ein Teil des Geschäftsgangs nach draußen auf Terrassen und in Gastgärten verlagert. Auch die ständigen öffentlichen Diskussionen über den Bestand des Tabakgesetzes im Lichte der EU-Gesetzgebung wirken hier alles andere als motivierend. Eines ist klar festzuhalten: die Vorgaben aus der EU haben sich seit der Beschlussfassung über das Gesetz nicht verändert. Die im Rat kürzlich abgesegneten Vorstellungen der Kommission über ein rauchfreies Europa" sind 5

6 eine bloße Empfehlung ohne Bindungscharakter. Über eine Richtlinie zum Arbeitnehmerschutz wird bereits lange diskutiert, aber auch hier hat sich in letzter Zeit nichts Entscheidendes verändert. Wir erwarten uns daher von der Politik, dass sie auch ein klares Bekenntnis zu der im österreichischen Nationalrat beschlossenen Regelung ablegt und nicht versucht, den Ball nach Brüssel zu spielen. Dieses Bekenntnis ist absolut notwendig, damit jene Betriebe, die vor Investitionsentscheidungen stehen, auch die entsprechenden Planungen vornehmen können. Das Gesetz bietet nötigen Freiraum auch für die wachsende Nachfrage nach Nichtraucherlokalen Von den größeren Betrieben führen derzeit rund 16,05 % den Betrieb als reinen Nichtraucherbetrieb. Weitere 20,14 % jener Betriebe, die in die Übergangsfrist fallen, geben an, ab 1. Juli auf einen Nichtraucherbetrieb umzustellen. Dies entspricht bzw Betriebe. Per gibt es dann in Summe bereits über komplett rauchfreie Betriebe (davon unter 50 m²). Dies zeigt deutlich: dort wo entsprechende Nachfrage besteht, wird sehr wohl auf den Trend zum Lokalbesuch ohne Rauch reagiert und die Freiräume, die das Gesetz ermöglicht, auch offensiv im Sinne des Nichtraucherschutzes genutzt! Eines zeigt unsere Umfrage auch ganz deutlich: Auch wenn nicht alle mit der Regelung glücklich sind, ein totales Rauchverbot wird klar abgelehnt: Fast 2/3 der österreichischen Gastronomen lehnen nach wie vor ein totales Rauchverbot als Alternative zur derzeit geltenden Regelung ab! 6

7 Die stärkste Ablehnung eines totalen Rauchverbotes findet sich bei den Unterhaltungsbetrieben (71,22 %). Dies ist auch begründet, da nicht alle Betriebe über Rauchmöglichkeiten im Freien verfügen. Bei jedem 6. Betrieb (16,42 %) müsste sich das Rauchen auf öffentlichen Grund vor das Lokal verlagern. Jeder 10. Betrieb (9,78 %) hätte überhaupt keine Rauchmöglichkeiten. Naturgemäß ist der Anteil in den Städten noch weit höher. In Wien würde in diesem Fall bei mehr als jedem 3. Betrieb vor dem Lokal auf öffentlichen Grund geraucht werden (35,51 %). Knapp jeder 5. Betrieb (19,63 %) hätte keine Möglichkeit das Rauchen zu erlauben. Das Argument einer kleinen Gruppe von prominenten Gastronomen in Wien, ein generelles Rauchverbot wäre gerechter, weil für alle die gleichen Bedingungen herrschen würden, ist demnach nicht haltbar. In diesem Fall wären die Lokale mit einem zum Betrieb gehörigen Gastgarten/Schanigarten sehr bevorzugt. Darüber verfügt in größeren Städten aber im Durchschnitt weniger als die Hälfte der Betriebe. Kontrollen bei der Umsetzung: Unsere Erhebung hat ergeben, dass rund jeder 10. Betrieb (9,17 %) seit Inkrafttreten des Gesetzes vor etwas mehr als einem Jahr zumindest einmal kontrolliert wurde. Rund die Hälfte der Betriebe gibt an, dass die Kontrollen durch Privatpersonen bzw. selbst ernannte "Rauchersheriffs" erfolgten. 7

8 Anzeigen bei den Behörden gab es für 3,42 % aller Betriebe, ein knappes Drittel davon (35,16 %) hat auch tatsächlich einen Strafbescheid bekommen. Insgesamt kann aber festgehalten werden, dass bei einer doch erheblichen Anzahl von Kontrollen lediglich ein sehr geringer Anteil von knapp über einem Prozent aller österreichischen Betriebe wegen festgestellter Verstöße gegen das Gesetz tatsächlich bestraft werden musste. Angesichts dieser Zahlen muss man sich schon die Frage stellen, ob den Berichten von Nichtraucheraktivisten und selbst ernannten Nichtrauchersheriffs nicht zu viel Bedeutung beigemessen wird, wenn sie immer wieder den Eindruck vermitteln wollen, dass das Gesetz völlige Anarchie bedeutet, sich niemand daran halten würde und tausende Anzeigen und Strafen ausgesprochen wurden. Fazit: Tatsache ist und das ergibt sich auch aus der Umfrage sehr klar für einen Großteil der österreichischen Gastronomiebetriebe ist das Tabakgesetz eine taugliche Grundlage. Die Wirte dürfen nicht zum Spielball der Nation werden, sie haben die Unsicherheit in der Frage des Nichtraucherschutzes satt und wollen sich endlich auf das Gesetz und seinen Bestand verlassen können. Der Gesundheitsminister ist aufgefordert, trotz aller verständlichen Kontrollen und Evaluierungen nicht das Gesetz selbst in Frage zu stellen bzw. mit einem generellen Rauchverbot zu drohen. Gegen Ankündigungen, die Kontrollen zu verschärfen und härter durchzugreifen, haben wir nichts zu sagen. Mythos Raucherparadies Österreich Die (leider nicht sehr ermutigende) Tatsache, dass hierzulande besonders viele Österreicherinnen und Österreicher schon im frühen Alter mit dem Rauchen beginnen, darf nicht mit einem Fehlen eines gesetzlichen Nichtraucherschutzes vermischt werden. Tatsache ist, dass Österreich beim gesetzlichen Nichtraucherschutz sogar Vorreiter in Europa war. So gibt es bei uns schon seit dem Jahr 2005 ein generelles Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden, wie etwa Ämter, Einkaufszentren, Bahnhöfen, 8

9 Wie man aber deutlich sieht: Verbote sind ganz offensichtlich keine geeigneten Maßnahmen der Prävention, hier sind andere Wege der Aufklärung gefordert! Wer eine Forderung nach einem totalen Rauchverbot in der Gastronomie damit begründet, dass bereits 11 jährige immer öfter mit dem Rauchen beginnen, hat dies offenbar nicht verstanden. (Erst gestern wurde gemeldet, dass die Zahlen der Raucher in Italien im Vorjahr um 3,4 % angestiegen ist, das heißt trotz totalem Rauchverbot in der Gastronomie haben mehr als drei von hundert Italiener wieder mit dem Rauchen angefangen!) Auch 2009 ging der Trend in vielen europäischen Ländern wieder in Richtung der österreichischen Lösung für die Gastronomie angesichts der massiven Auswirkungen von generellen Rauchverboten auf die Wirtschaft und Unzufriedenheit bei den Gästen. Eine Lockerung des Rauchverbots in der Gastronomie nahm die Regierung des benachbarten Kroatiens angesichts massiver Umsatzeinbrüche vor. In Tschechien müssen seit 1.7. Restaurants (jeder Größe) wieder lediglich kennzeichnen, ob sie ein Nichtraucher- oder Raucherlokal sind, nachdem das Rauchen in Gaststätten zuvor schon generell verboten war. Griechenland hat sich 2009 das österreichische Modell zum Vorbild genommen auch hier dürfen sich seit 1.7. Lokale unter 70 m² entscheiden, ob sie Nichtraucher- oder Raucherlokal sind. Die EU dient oft der Politik als willkommenes Schreckgespenst auch in der Frage des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie. Die im Dezember verabschiedete EU-Empfehlung zu einem generellen Rauchverbot (übrigens auch im Freien) hat nur Empfehlungs- aber keinen Weisungscharakter und darf daher nicht als Ausrede für Nachlässigkeit in der Umsetzung des heimischen Gesetzes missbraucht werden. 9

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