Kleine Anfrage mit Antwort. Kein digitaler Rundfunk (DAB) in Niedersachsen Wettbewerbsnachteile für niedersächsische

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1 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Dinkla (CDU), eingegangen am 8. Juli 1998 Kein digitaler Rundfunk (DAB) in Niedersachsen Wettbewerbsnachteile für niedersächsische Entwickler und Hersteller? Digital Audio Broadcasting ist das digitale Rundfunksystem der Zukunft. Es ist in Europa entwickelt und inzwischen weltweit erprobt. In Großbritannien, Schweden und Kanada ist es sogar als Regeldienst eingeführt. In Deutschland läuft z.z. die 1995 begonnene Pilotprojektphase aus, in der die Sendernetze in einigen Bundesländern aufgebaut und Dienste sowie Empfänger getestet wurden. Dieser Netzaufbau durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird seit dem vergangenen Jahr durch die Zahlung von 11 Pfennig pro Monat und Teilnehmer aus den Rundfunkgebühren unterstützt. Die Deutsche Telekom baut ebenfalls bundesweit DAB- Netze auf. Weltführender Entwickler und Hersteller von DAB-Endgeräten ist die Firma Bosch/Blaupunkt in Hildesheim. Während der Technologie- und Geräteentwicklungsstand bei Bosch/Blaupunkt in Hildesheim Weltspitze erreicht hat, ist Niedersachsen die einzige Region bundesweit, die bisher fast völlig DAB-frei geblieben ist. Während insbesondere in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin/Brandenburg, Nordrhein- Westfalen und anderen Bundesländern landesweit DAB-Netze aufgebaut sind und der Regelbetrieb vorbereitet wird, gibt es in Niedersachsen keine DAB-Sendeangebote, und es fehlen jegliche Pläne für einen Aufbau oder gar die Regeldiensteinführung völlig. Hieraus ergeben sich nicht unerhebliche Wettbewerbsnachteile für den Standort Niedersachsen. Um eine führende Rolle bei DAB-Geräten zu erreichen, hat Bosch erheblich in Forschung, Entwicklung und Produktion der Geräte für die Pilotphase und jetzt beginnende Einführung in Hildesheim investiert. Durch erhebliche Anstrengungen in Forschung und Entwicklung sicherte sich Bosch weltweit eine sehr gute Position nicht nur in Sachen Endgeräte, sondern auch auf der Studio- und Sendeseite sowie in der Erweiterung von DAB zu einem multimedialen Rundfunksystem. Dabei hat sich Bosch gegen Wettbewerber zu behaupten, die wesentlich günstigere Bedingungen vorfinden: Annahme und Akzeptanz von DAB, Förderung durch weit ausgebaute Netze und breitgefächerte Angebote. Statt dessen sind die Entwickler in Hildesheim auf DAB-Empfang etwa aus Bayern oder Baden-Württemberg angewiesen. Einen weiteren nicht unerheblichen Wettbewerbsnachteil muß Bosch beim Test neu entwickelter Geräte in Kauf nehmen: Ein für die Freigabe neu entwickelter Geräte zwingend erforderlicher mehrtägiger Feldtest kann nur in DABversorgten Gegenden stattfinden. So müssen die Bosch-Entwickler teilweise wochenlange Reisen (z.b. durch Bayern) absolvieren, um ihre Geräte im Feld zu erproben. Darüber hinaus wird die Durchsetzung der Geräte und Systeme, insbesondere im Ausland, dadurch erschwert, daß die Glaubwürdigkeit einer Technik, die im eigenen Land nicht angenommen wird, in der Regel bei anderen eher in Frage gestellt wird. 1

2 Für Bosch/Blaupunkt ist es zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen und der damit verbundenen Gefährdung von Arbeitsplätzen existenziell, daß DAB auch in Niedersachsen aufgebaut und eingeführt wird. Dies gilt besonders im Hinblick auf die EXPO Ansonsten wird die Chance vertan, diese neue Technik mit ihren neuen Diensten im Rahmen der EXPO 2000 zu präsentieren. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen hält sie DAB für das digitale Rundfunksystem der Zukunft? 2. In welchen Bundesländern hat es DAB-Pilotprojekte gegeben? 3. Aus welchen Gründen hat es in Niedersachsen keine DAB-Pilotprojekte gegeben? 4. In welchen Bundesländern wird der DAB-Regelbetrieb vorbereitet, und wie ist der Stand der Einführung von DAB in diesen Bundesländern? 5. In welchen Bundesländern sind mit welchem Mittelaufwand DAB-Pilotprojekte aus Landesmitteln gefördert worden bzw. wird der DAB-Regelbetrieb aus Landesmitteln gefördert? 6. Aus welchen Gründen gibt es keine Landesförderung für DAB-Projekte in Niedersachsen? 7. Aus welchen Gründen gibt es in Niedersachsen noch keine Pläne für den Aufbau bzw. die Regeldiensteinführung für DAB? 8. Wie beurteilt die Landesregierung die DAB-Entwicklungen und Aktivitäten von Bosch/Blaupunkt in Hildesheim? 9. Hält sie das Fehlen von DAB-Sendungen in Niedersachsen für einen Wettbewerbsnachteil für Bosch/Blaupunkt, und können dadurch Arbeitsplätze in Hildesheim gefährdet sein? 10. Welche Maßnahmen hat sie ergriffen, um die Einführung von DAB in Niedersachsen voranzutreiben, und welche Erfolge hat sie dabei erzielt? 11. Ist sie bereit, umgehend alle ihre Möglichkeiten auszunutzen, um den DAB- Rückstand Niedersachsens gegenüber anderen Bundesländern aufzuholen und DAB- Sendungen zur EXPO 2000 zu ermöglichen? (An die Staatskanzlei übersandt am 13. Juli 1998 II/721 77) Antwort der Landesregierung Niedersächsische Staatskanzlei Hannover, den 12. August /98 Digital Audio Broadcasting (DAB) ist bisher die einzige terrestrisch verbreitete digitale Rundfunktechnik, die erprobt und einführungsreif ist. Bosch Multimedia in Hildesheim hat diese Technik entscheidend mitentwickelt. Bosch/Blaupunkt ist einer der führenden Hersteller entsprechender Endgeräte. Bereits im Juli 1995 wurde die Einführung des digitalen Hörfunks auf der Basis des DAB-Standards europaweit in Rahmen der Konferenz von Wiesbaden in Frequenzbereichen des Bandes III und des L-Bandes festgelegt. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich mit DAB erstmals im März 1993 befaßt und zuletzt im Oktober 1997 einen Sachstandsbericht zur Kenntnis genommen. Schon damals gab es Hinweise auf Probleme bei der Einführung von DAB, die jetzt auch in einzelnen 2

3 Erfahrungsberichten über durchgeführte Pilotprojekte angedeutet werden. Am häufigsten werden folgende Probleme genannt: die mangelnde Attraktivität bzw. Akzeptanz von DAB, die Mehrkosten eines langjährigen Simulcast-Betriebs, die z.t. zu hohen Kosten des Netzbetriebes und die immer noch zu hohen Preise für DAB-Endgeräte. Der DAB-Plattform ist es bisher nicht gelungen, breiteren Schichten die Vorteile digitalen Radios gegenüber der bereits mit UKW verfügbaren Qualität (verbunden mit den beispielsweise über RDS und GSM möglichen Zusatzdiensten) zu vermitteln. Trotz umfangreicher Werbemaßnahmen konnten wohl auch wegen der immer noch zu hohen Preise im Rahmen der verschiedenen Pilotprojekte in einzelnen Ländern im gesamten Bundesgebiet kaum mehr als 000 Endgeräte abgesetzt werden. Ein weiteres Problem sind die unterschiedlich hohen Kosten eines Netzbetriebs von DAB. Während eine Verbreitung im Band III verhältnismäßig kostengünstig ist, erfordert die Verbreitung über das L-Band wegen der größeren Anzahl von Sendern wesentlich höhere Investitionen und Betriebskosten. Auch bei einer Mischkalkulation sind dann die Kosten landesweit im Verhältnis zu UKW kaum attraktiver. Angesichts dieser Unsicherheitsfaktoren konnte sich auch die auf Vorschlag der Länder von der Bundesregierung eingesetzte Initiative Digitaler Rundfunk nicht auf einen definitiven Zeitpunkt für den Umstieg von UKW auf DAB festlegen. Vielmehr geht die Initiative davon aus, daß auch das UKW-Netz noch weiter ausgebaut werden muß und DAB über viele Jahre parallel auszustrahlen ist. Vor diesem Hintergrund ist auch die bisherige Zurückhaltung u. a. bei einigen öffentlichrechtlichen Rundfunkveranstaltern (wie NDR und MDR), bei den Landesmedienanstalten in Norddeutschland und bei der Interessenvertretung der privaten Rundfunkveranstalter, dem VPRT, zu sehen. Unabhängig davon, daß die DAB-Plattform für Norddeutschland kein konkretes Pilotprojekt vorgeschlagen hat, konnten sich der Norddeutsche Rundfunk, die zuständigen Landesmedienanstalten und die im Norden zugelassenen privaten Rundfunkveranstalter nicht auf einen DAB-Versuch verständigen. Weil eine Landesregierung eine solche Verständigung nicht verordnen kann, hat es in Niedersachsen ebenso wie in anderen Ländern bisher kein entsprechendes Pilotprojekt gegeben. D.h. aber nicht, daß ein DAB-Empfang in Niedersachsen bisher nicht möglich ist. In Absprache mit dem Land Niedersachsen und den Firmen Bosch/Blaupunkt und Thomson betreibt der NDR seit 1991 (in Hannover) bzw (in Hildesheim) DAB-Sender und ermöglicht es so den genannten Unternehmen, ihre Geräte im Feld zu testen und Interessenten vorzuführen. Außerdem hat es anläßlich mehrerer Messen wie der CeBIT 1998 Testsendungen gegeben. Schließlich unterstützt die Landesregierung seit einem Jahr die Vorbereitung eines bundesweit einzigartigen Versuchs, bei dem auf Grundlage der DAB-Technik auch der Empfang von Bewegtbildern in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs im Großraum Hannover getestet werden soll (sog. Digital Multimedia Broadcasting, DMB). Hier hat die Landesregierung bereits im März einen auf 48 a des Landesrundfunkgesetzes gestützten Verordnungsentwurf zur Anhörung freigegeben. In der Anhörung wurden keine grundlegenden Bedenken geäußert, so daß die Verordnung, die die Rechtsgrundlage für einen entsprechenden Versuch bieten würde, jederzeit von der Landesregierung verabschiedet werden könnte. Darauf wurde bisher nur deshalb verzichtet, weil Gespräche der Robert Bosch GmbH mit der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG über eine Realisierung des Versuchs noch nicht abgeschlossen waren. Ein letztes sehr erfolgversprechendes Gespräch mit Vertretern von Bosch und Üstra hat am 24. Juli 1998 im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr stattgefunden. An diesem Gespräch waren auch Vertreter der Staatskanzlei beteiligt. Sobald in den kommenden Wochen die letzten noch 3

4 offenen Finanzierungsfragen geklärt sind, wird sich die Landesregierung abschließend mit der sogenannten DMB-Verordnung befassen und sie dann in Kraft setzen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt: Zu 1: Siehe Vorbemerkung. Zu 2: DAB-Pilotprojekte hat es in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin/Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gegeben. Zu 3: Siehe Vorbemerkung. Im übrigen hätte es wenig Sinn gemacht, den bereits angelaufenen neun Pilotprojekten ein zehntes hinzuzufügen, bei dem unter erheblichem Mitteleinsatz das gleiche getestet worden wäre wie in den übrigen neun Projekten. Zu 4: Die Anfrage vermittelt den Eindruck, daß bereits jetzt in einigen Ländern ein flächendekkender Sendernetzaufbau zur Aufnahme des DAB-Regelbetriebs erfolgt. Tatsächlich findet ein landesweiter Ausbau von DAB-Netzen z.z. noch nicht statt, da dies eine entsprechende Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post voraussetzt. Auf der Grundlage von Bedarfsmeldungen einzelner Länder bereitet die Regulierungsbehörde z.z. ein entsprechendes, zweistufiges Verfahren (Antragsverfahren und Ausschreibungsverfahren) vor. Darüber hinaus gibt es bereits eine Gemeinsame Erklärung der Landesmedienanstalten Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz zur Markteinführung von Digital Radio in den genannten Ländern. Zu 5: Bei insgesamt neun DAB-Pilotprojekten gibt es eine finanzielle Beteiligung des jeweiligen Landes in drei Fällen. Nach den hier vorliegenden Informationen beteiligen sich Baden-Württemberg mit 8 Mio. DM, Bayern mit 24,1 Mio. DM (Ansatz 1995) und Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Mittelstandsförderung mit maximal 10 Mio. DM. Zu 6: Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr hat die Forschungsarbeiten der Firma Bosch/Blaupunkt in Hildesheim zur Entwicklung, zum Aufbau und zur Erprobung von DAB-Audio- und Datenrundfunkempfängern im Vorfeld der Einführung des Regeldienstes von November 1994 bis Juni 1997 mit insgesamt 8,3 Mio. DM gefördert. Eine Förderung von DAB-Projekten hätte einen entsprechenden Pilotversuch in Niedersachsen vorausgesetzt. Die Einführung des Regelbetriebs von DAB könnte in Niedersachsen auf der Grundlage entsprechender Bestimmungen im Rundfunkstaatsvertrag und im Landesrundfunkgesetz aus dem sog. 2-%-Anteil der Rundfunkgebühr bezuschußt werden. Eine Entscheidung hierüber müßte die Landesmedienanstalt im Rahmen ihrer Finanzhoheit treffen. Zu 7 und 8: Siehe Vorbemerkung. Zu 9 bis 11: Die Landesregierung ist sich der Bedeutung, die die Frage der Einführung des Regelbetriebs von DAB für Standorte der Firma Bosch/Blaupunkt in Niedersachsen hat, bewußt. 4

5 Dies ist Vertretern des Unternehmens zuletzt anläßlich eines Gesprächs in der Staatskanzlei bzw. anläßlich eines Besuchs in Hildesheim im April 1998 bestätigt worden. Die Landesregierung hat vor diesem Hintergrund das in ihrem Einflußbereich Stehende getan, um die Entwicklung und Einführung von DAB zu fördern. Auf die Ausführungen zum sog. DMB-Versuch in der Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 6 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Angesichts der bevorstehenden Ausschreibung von DAB-Frequenzen in Deutschland durch die Regulierungsbehörde hat die Landesregierung in den letzten Monaten ihre Bemühungen auf die Gründung einer Betreibergesellschaft konzentriert, die sich um die in Niedersachsen bzw. Norddeutschland zur Verfügung stehenden DAB-Frequenzen bewerben könnte. Zu diesem Zweck fand am 26. Mai 1998 in der Staatskanzlei ein Gespräch mit allen Beteiligten statt, bei dem aus Sicht der Staatskanzlei insbesondere auch das Standortinteresse des Landes betont wurde. Schon im Verlauf dieses Gesprächs hatten Vertreter des NDR signalisiert, daß sie sich der Gründung einer gemeinsamen Betreibergesellschaft mit der Deutschen Telekom AG trotz weiter bestehender Vorbehalte nicht grundsätzlich verschließen wollten. Anläßlich eines weiteren Gesprächs am 23. Juli 1998 ist es dann dem Leiter der Staatskanzlei gelungen, zwischen dem NDR und der Telekom eine grundsätzliche Einigung über die Errichtung einer Betreibergesellschaft in Niedersachsen bzw. Norddeutschland zu erzielen. In diesen Wochen finden nun Gespräche mit den Landesmedienanstalten in Norddeutschland über eine Einbeziehung privater Rundfunkveranstalter statt. Sobald sich konkretere Konturen einer DAB-Betreibergesellschaft für Niedersachsen oder Norddeutschland abzeichnen, wird die Staatskanzlei alle Beteiligten zu einem weiteren Gespräch einladen. Ziel ist es, innerhalb der von der Regulierungsbehörde gesetzten Frist bis Ende 1999 einen konkreten Bedarf für DAB auch für Niedersachsen bzw. Norddeutschland anzumelden. Dr. Steinmeier (Ausgegeben am 25. August 1998) 5

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