Eingangsdatum. Kennziffer. (Name, bzw. Firmenbezeichnung) (Straße, Nummer) (Landeskennzeichen, Postfach und Ort)
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- Margarethe Dressler
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1 GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG ADMINISTRATION DE L'ENREGISTREMENT ET DES DOMAINES Recette Centrale B.P L Luxembourg (+352) IBAN LU BIC-Code: CCPLLULL Eingangsdatum Der Verwaltung vorbehalten Buchung Mehrwertsteuererklärung für das Jahr 2000 A (Abgeändertes Gesetz vom ) Gesetzliche Frist für die Abgabe der Erklärung und die Zahlung der Mehrwertsteuer: siehe Seite 4 (Name, bzw. Firmenbezeichnung) (Straße, Nummer) (Landeskennzeichen, Postfach und Ort) I. Berechnung des steuerpflichtigen Umsatzes A. Gesamtumsatz 1. Besteuerung nach vereinbarten vereinnahmten Entgelten (Zutreffendes ankreuzen) Anmerkung: Im Fall der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten sind die vereinnahmten Vorauszahlungen, für die vor dem noch keine Rechnung erteilt wurde, getrennt anzugeben. 2. Gesamtbetrag der Entgelte (Steuerpflichtige, steuerbefreite sowie im Ausland getätigte Umsätze, nach Geschäftszweigen) Betrag ohne MwSt. 1) a) Verkauf von im Unternehmen hergestellten Produkten (Normalbesteuerung) 001 b) Verkauf von nicht im Unternehmen hergestellten Produkten (Normalbesteuerung) c) Nettogewinnmarge (Sonderbesteuerung: Art. 56b) ) Dienstleistungen Veräußerungen von körperlichen oder unkörperlichen Anlagegütern, die einen Nebenumsatz darstellen ) ) Entnahmen von Gegenständen für den privaten Bedarf oder für den Bedarf der Arbeitnehmer (Art. 13/a) ) Zuordnung von im Unternehmen hergestellten Produkten für Zwecke des Unternehmens (Art. 13/b) Benutzung von Betriebsgegenständen für unternehmensfremde Zwecke (Art. 16/a) ) Erbringung von Dienstleistungen für unternehmensfremde Zwecke (Art. 16/b) Gesamtumsatz (zu übertragen in Zeile 1 = 012 B. Steuerbefreiungen und abzugsfähige Beträge 5. a) Innergemeinschaftliche Lieferungen (Art. 43/1/d, e und f) an Personen, die eine Id.-Nummer in einem anderen Mitgliedstaat besitzen 013 b) Innergemeinschaftliche Lieferungen von neuen Fahrzeugen (Art. 43/1/e) an Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und nicht im Besitz einer Id.-Nr. sind Ausfuhren (Art. 43/1/a und b) Andere Befreiungen (Art Andere Befreiungen (Art. 44 und Art. 56c) Tabakwaren Im Ausland getätigte Umsätze a) An innergemeinschaftliche Erwerbe anschließende Lieferungen im Rahmen von Dreiecksgeschäften, wenn der im Mitgliedstaat der Ankunft der Gegenstände für Zwecke der MwSt. erfasste Erwerber dort der Steuerschuldner ist + b) An in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Personen, die nicht im Besitz einer Id.-Nummer sind, getätigte Lieferungen von Gegenständen (neue Fahrzeuge, Mineralöle, Alkohol und Tabakwaren ausgenommen), die vom Erklärenden oder für seine Rechnung versandt oder befördert wurden und dort steuerbar sind c) Andere im Ausland getätigte Umsätze Insgesamt abzuziehen (zu übertragen in Zeile 14) = 021
2 Gesamtumsatz (Übertrag aus Zeile 4) 14. Total der Steuerbefreiungen und abzugsfähigen Beträge (Übertrag aus Zeile 12) Steuerpflichtiger Umsatz = Vom Empfänger als Steuerschuldner zu erklärende Dienstleistungen (Art. 26/1/b und c) (genaue Aufführung ist beizulegen) Gesamtbetrag (aufzuteilen in Zeile 18) = 024 II. Berechnung der Steuer 18. Aufteilung des Gesamtbetrags aus Zeile zu 15% = zu 6% = zu 3% = zu 12% = zu % = Innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen Beinhaltet: - Innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen (Art. 18/1.) - Zuordnung von aus einem anderen EG-Mitgliedstaat für Zwecke des Unternehmens verbrachten Gegenständen (Art. 18a) - Im Rahmen von Dreiecksgeschäften im Inland getätigte Lieferungen für die der Erklärende als Steuerschuldner bezeichnet wurde (Art. 26/1/a, Abs. 2) 047 zu 15% = zu 6% = zu 3% = zu 12% = steuerbefreit Einfuhren von Gegenständen 1) zu Zwecken des Unternehmens 057 zu 15% = zu 6% = zu 3% = zu 12% = steuerbefreit 2) zu Privatzwecken 061 zu 15% = zu 6% = zu 3% = zu 12% = steuerbefreit Gesamtbetrag der Steuer (zu übertragen in Zeile 37) = 076
3 - 3 - III. Berechnung der abziehbaren Vorsteuer a) Wareneingang b) Anlagegüter c) Geschäftsunkosten 22. Von anderen Steuerpflichtigen für Warenlieferungen und Dienstleistungen in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer 23. Erklärte oder bezahlte Mehrwertsteuer für innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen, unter Ausschluss der innergemeinschaftlichen Erwerbe von Tabakwaren 24. Erklärte oder bezahlte Mehrwertsteuer für eingeführte Waren, unter Ausschluss der eingeführten Tabakwaren und Waren für den Privatgebrauch Gesamtbetrag c) 088 Gesamtbetrag b) Gesamtbetrag a) Zwischensumme = Erklärte Mehrwertsteuer für die in Art. 13 unter b) genannte Zuordnung von Gegenständen zu Zwecken des Unternehmens (siehe Zeile 3. 2) Als Schuldner erklärte Mehrwertsteuer (Art. 48/1/e) (siehe Zeile 16) Unter den Voraussetzungen von Art. 48/1/f) als solidarisch haftender Bürge bezahlte Mehrwertsteuer Gesamtbetrag (zu übertragen in Zeile 35. 1) = ) Nichtabziehbare Vorsteuer betreffend die gemäß Art. 44 und Art. 56c steuerfreien Umsätze 094 2) Nichtabziehbare Vorsteuer in Anwendung der in Art. 50 vorgesehenen Prorata-Regel (Berechnung ist beizufügen) Nichtabziehbare Vorsteuer in Anwendung von Art. 56b, Paragraph 4 des MwSt.-Gesetzes (Im Fall einer Option für die Anwendung der Sonderregelung über die Differenzbesteuerung) Gesamtbetrag (zu übertragen in Zeile ) = 097 Berichtigung der Vorsteuerabzüge Erhöhung (+) / Minderung (-) der abziehbaren Vorsteuer *) 32. 1) in Anwendung der Bestimmungen von Art. 53 (Berechnung ist beizufügen) + / ) in Anwendung der Bestimmungen des großherzoglichen Beschlusses vom 7. März 1980 Optionsrecht für Grundstücksumsätze (Berechnung ist beizufügen) + / Andere: + / Gesamtbetrag: Erhöhung / Minderung *) (zu übertragen in Zeile 35. = ) Gesamtbetrag aus Zeile 29 2) Gesamtbetrag aus Zeile 31 - Gesamtbetrag aus Zeile 34 + / Abziehbare Vorsteuer (zu übertragen in Zeile 38) = 102 *) Nichtzutreffendes streichen
4 - 4 - IV. 37. Gesamtbetrag der Steuer (Übertrag aus Zeile 21) Abziehbare Vorsteuer (Übertrag aus Zeile 36) Überschuss (ein eventueller Vorsteuerüberschuss ist mit einem Minuszeichen zu kennzeichnen) = 105 Beantragung der Rückzahlung des Vorsteuerüberschusses auf das Konto IBAN Nr Bankinstitut: V. Zusätzliche Angaben 40. Dauer des Geschäftsjahres Tag Monat Jahr Tag Monat Jahr Telefonnummer, unter welcher der Erklärende zu erreichen ist: 42. Anzahl der beschäftigten Personen (Jahresdurchschnitt) - mit Lohn oder Gehalt ohne Lohn (Familienmitglieder) 109 = Im Rahmen von Dreiecksgeschäften getätigte Erwerbe, welche für eine anschließende Lieferung an einen im Mitgliedstaat der Ankunft der Gegenstände für Zwecke der MwSt. erfassten Erwerber, der dort als Steuerschuldner gilt, getätigt wurden (Art. 18b/ 2, Absatz 2) 152 VI. Degressive Ermäßigung Die Berechnung der gegebenenfalls laut Art des Gesetzes zu bewilligenden degressiven Ermäßigung erfolgt von Amts wegen. Um diese Berechnung korrekt durchführen zu können sind folgende Angaben zu machen: a) Umsätze, die nach Art. 44/1 unter a), b), e), h) und j) bis x) steuerbefreit sind 111 b) Umsätze, die nach Art. 44/1 unter c), d), f), g) und i) steuerbefreit sind und Hilfsumsätze darstellen 112 c) Steuerüberschuss (Steuer - Vorsteuer), der sich auf infolge der Ausübung des in Artikel 45 vorgesehenen Optionsrechtes der MwSt. unterworfenen Lieferungen und Vermietungen von Grundstücken bezieht 113 Der (Die) Unterzeichner versichert (versichern), dass die vorstehende Erklärung richtig und vollständig ist., den Unterschrift(en) Gesetzliche Frist: Ist der Erklärende ermächtigt, die Mehrwertsteuer nur jährlich zu erklären, haben die Abgabe der Erklärung sowie die Zahlung der eventuell geschuldeten Steuer bis einschließlich 28. Februar 2001 zu erfolgen. Ist der Erklärende gehalten, monatliche oder vierteljährliche Erklärungen sowie eine Jahreserklärung abzugeben, haben die Abgabe der Jahreserklärung sowie die Zahlung des gemäß dieser zusammenfassenden Jahreserklärung eventuell geschuldeten Steuersaldos bis einschließlich 30. April 2001 zu erfolgen. Die Abgabe der Erklärung sowie die Zahlung der Steuer haben an folgendes Amt zu erfolgen: Recette Centrale de l'enregistrement auf das Konto B.P IBAN LU L Luxembourg BIC-Code: CCPLLULL Bei ordnungsgemäßer Buchführung sind die Abschlusskonten beizufügen. Die der Erklärung zugehörigen Beilagen sind sorgfältig auszufüllen und mit der Erklärung abzugeben. T
5 GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG ADMINISTRATION DE L'ENREGISTREMENT ET DES DOMAINES Beilage zur Mehrwertsteuererklärung für das Jahr 2000 A) Geschäftsunkosten 1. Bruttolöhne davon produktive Arbeitslöhne 2. Bruttogehälter 3. Gelegenheitsarbeiterlöhne 4. Gesetzlich bedingte Sozialbeiträge (Anteil des Arbeitgebers) 5. Unfallversicherung 6. Provisionen (einzeln angeben) 7. Spesen des Personals 1) 1) 2) GESAMTBETRAG gegebenenfalls mit MwSt. % GESCHÄFTSANTEIL der Geschäftsunkosten ohne MwSt. der berechneten MwSt. Der Verwaltung vorbehalten Buchhaltungskosten (Name und Adresse des Buchhalters sind unter E. auf Seite 4 anzugeben) Spesen des Arbeitgebers Strom 14. Gas 15. Wasser 16. Heizung 17. Telefon 18. Miete: a) Gebäude mit MwSt.-Anwendung (Name und Adresse des Vermieters sind unter E. auf Seite 4 anzugeben) b) Gebäude ohne MwSt.-Anwendung c) Maschinen und Betriebsanlagen 19. Feuerversicherung 20. Grundsteuer Gewerbesteuer 24. Schankwirtschaftstaxe und andere Taxen 25. Langzeitschuldzinsen 26. Kurzzeitschuldzinsen 27. Andere Bankunkosten 28. Versicherung der Waren und der Betriebsanlagen 29. Haftpflichtversicherung (zivile und berufliche) 30. Bürounkosten 31. Reinigungs- und Unterhaltskosten 32. Beiträge zu Berufskammern und Berufsverbänden 33. Zeitungen und Fachzeitschriften T0801A zu übertragen:
6 Ausgaben für von Drittpersonen ausgeführte Arbeiten (einzeln angeben) Übertrag a) Ausgaben für die von Subunternehmen ausgeführten Arbeiten b) Ausgaben für andere von Drittpersonen ausgeführten Arbeiten Transport- und Frachtkosten 36. Berufskleidung 37. Anzeigen und Werbung 38. Verpackungen 39. Reparatur und Unterhalt der Anlagen und Maschinen 40. Andere Reparaturen (einzeln angeben) 41. Neuanschaffungen (Werkzeuge und andere Einrichtungsgegenstände), welche gemäß Art. 34 des EStG. integral zu Lasten des Anschaffungsoder Herstellungsjahres abschreibbar sind 4) Fahrzeugunkosten Gesamtbetrag der Geschäftsunkosten B) Bestimmung der Besteuerungsgrundlage 5) der Benutzung von Betriebsgegenständen für betriebsfremde Zwecke - Artikel 16 unter a) des MwSt.-Gesetzes I. Kraftfahrzeuge Buchwert am Anschaffungen 2000 Veräußerungen 2000 Abschreibung 2000 Buchwert am in untenstehende Zeile 5. zu übertragen GESAMTBETRAG der Kosten ohne MwSt. MwSt. 1. Bleihaltiger Kraftstoff, Diesel und Schmiermittel Bleifreier Kraftstoff LPG (Gas) 2. Reparatur und Unterhalt 3. Reifen u.a. 4. Leasing / Miete 5. Abschreibung 6) 6. Gesamtbetrag: Im Jahr 2000 zurückgelegte Km: Km davon Privatanteil Km = % = *) *) In Zeile 3. der Jahreserklärung zu übertragen II. Andere Gegenstände Bitte die Besteuerungsgrundlage 5) der Privatnutzung beilegen. Remarques: 1) Nicht einbegriffen die im Namen von Drittpersonen geleisteten Zahlungen (z.b. durch Krankheitsausfall bedingte Entschädigungen, ausgezahlt im Namen der Krankenkasse und durch letztere zurückzuerstatten). 2) Mit einbegriffen der auf Löhne und Gehälter zu zahlende Spezialbeitrag zur Speisung des Arbeitsfonds. Im Fall der Nicht-Angabe der Namen der Personen, welche die beim Erklärenden als Betriebsausgaben abziehbaren Dienstleistungen erbracht haben, kann der Abzug verweigert werden. 4) Bitte als Anhang einzeln aufführen. 5) Die Besteuerungsgrundlage besteht aus dem Betrag der für die Erbringung der Dienstleistung getätigten Ausgaben. 6) Nur wenn die den Erwerb des Fahrzeuges belastende Mehrwertsteuer abziehbar war oder ist.
7 - 3 - C) Eingang von Waren zu Zwecken des Unternehmens (Beträge ohne MwSt.) welche nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 56b des MwSt.-Gesetzes fallen 1) 1. Warenerwerbe (im Großherzogtum Luxemburg oder im Ausland mit anschließender Verbringung der Waren in das Großherzogtum Luxemburg), welche Anlass zu einem Steuertatbestand beim Lieferanten oder beim Erwerber geben a) Bezug im Inland b) Innergemeinschaftliche Erwerbe c) Einfuhren 2) 1.1. zum Steuersatz von 15% % % % % 126 8% steuerbefreit Zwischensumme: Tabakwaren ) 146 4) Gesamtbetrag c) 147 Gesamtbetrag b) Gesamtbetrag a) = Warenerwerbe (im Großherzogtum Luxemburg oder im Ausland mit anschließender Verbringung der Waren in das Großherzogtum Luxemburg), welche weder beim Lieferanten noch beim Erwerber Anlass zu einem Steuertatbestand geben Erwerbe im Ausland von Waren, die nicht in das Großherzogtum Luxemburg verbracht werden Gesamtbetrag der Wareneingänge = 154 davon zum Weiterverkauf bestimmte Waren 155 1) Betrifft keine Gegenstände, die als Anlagegüter oder Geschäftsunkosten gelten. 2) Einbegriffen Steuern, Zölle, Abschöpfungen und Gebühren sowie Nebenkosten wie Provisions-, Verpackungs-, Beförderungs- und Versicherungskosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort, Mehrwertsteuer ausgenommen. In die Besteuerungsgrundlage sind auch die vorgenannten Nebenkosten einzubeziehen, wenn diese sich aus der Beförderung nach einem anderen in der Gemeinschaft gelegenen Bestimmungsort ergeben, der zum Zeitpunkt, in dem der Steuertatbestand eintritt, bekannt ist (Artikel 34). Bezüge bei einem der Pauschalbesteuerung unterworfenen Land- oder Forstwirt. 4) Preis gemäß Steuerbanderole, abzüglich der darin einbegriffenen Mehrwertsteuer (12%).
8 - 4 - D) Warenbestand 1) Waren, die nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 56b des MwSt.-Gesetzes fallen [und unter Ausschluss von Tabakwaren, da diese unter 2) anzugeben sind] Beträge ohne MwSt. am % % % % % % steuerbefreit 201 Zwischensumme: (1) davon - zum Weiterverkauf bestimmte Waren: im Unternehmen hergestellte Produkte: ) Tabakwaren (2) Gesamtsumme (1) + (2) ) Nicht fertiggestellte Arbeiten (MwSt. nicht einbegriffen) ) Außenstände (MwSt. nicht einbegriffen) ) Kundenvorauszahlungen (MwSt. nicht einbegriffen) E) Anzugebende Namen und Adressen - Zeilen 9 und 18 a) unter A) A - 9 Buchhalter: Name Adresse A a) Vermieter: Name Adresse
9 GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG ADMINISTRATION DE L'ENREGISTREMENT ET DES DOMAINES Anlage zur MwSt.-Erklärung des Jahres 2000 Anschaffungen von abschreibbaren Anlagegütern Anschaffungen, die nicht voll zu Lasten des Anschaffungs- oder Herstellungsjahres abschreibbar sind gemäß Artikel 34 des EStG. Lfde Nr. Anschaffungsdatum Bezeichnung des Gegenstandes Anschaffungspreis (mit MwSt.) MwSt. Kaufpreis (ohne MwSt.) Erhaltene Subventionen 1) Abschreibungsgrundlage ) Kolonne 6 minus Kolonne 7: zu übertragen in Kolonne 3 und 6 auf Seite 2 TOTAL:
10 Abschreibungstabelle Bezeichnung des Gegenstandes Anschaffungsdatum Abschreibungsgrundlage Abschr.- Satz Buchwert bei Beginn des Geschäftsjahres 1) Anschaffung während des Geschäftsjahres 2) Verkauf während des Geschäftsjahres Abschreibung des Geschäftsjahres Buchwert am Ende des Geschäftsjahres % 2 % 3 % 4 % 5 % 6 % 7 % 8 % 9 % 10 % 11 % 12 % 13 % 14 % 15 % 16 % 17 % 18 % 19 % 20 % 1) Aufzählung auf Seite 1 2) Ohne MwSt. Privatanteil : Geschäftsanteil :
Mehrwertsteuererklärung als Jahreserklärung geltend
Der Verwaltung vorbehalten Eingangsdatum Buchung Recette Centrale Postfach 1004 L - 1010 Luxemburg Tel.: (+352) 44 905-1 IBAN LU31 1111 0114 1970 0000 BIC Code: CCPLLULL Gesetzliche Frist für die Abgabe
MehrMehrwertsteuererklärung für das Jahr 2010 (Abgeändertes Gesetz vom )
Der Verwaltung vorbehalten Eingangsdatum Buchung Recette Centrale Postfach 1004 L - 1010 Luxemburg Tel.: (+352) 44 905-1 IBAN LU31 1111 0114 1970 0000 BIC Code: CCPLLULL Mehrwertsteuererklärung für das
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