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1 Herzlich IKK classic Guido Stranghöner Seite 11

2 Förderung zur Selbsthilfe Umsetzung des 20c SGB V ab 1. Januar 2008 Seite 2

3 Einleitung Was versteht man unter Selbsthilfe? das Charakteristikum der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe ist ihre Betroffenenkompetenz Betroffenenkompetenz ist die Kompetenz chronisch kranker und behinderter Menschen, die durch ihre persönliche Betroffenheit und Auseinandersetzung mit der Erkrankung oder Behinderung Erfahrungen und Wissen erworben haben im Vordergrund steht die gegenseitige Hilfe und Unterstützung in Gruppen sie schafft Akzeptanz bei betroffenen Menschen und ihren Angehörigen Ziele Persönliche Lebensqualität verbessern und die mit vielen chronischen Krankheiten einhergehende Isolation bzw. gesellschaftliche Ausgrenzung überwinden Seite 3

4 Gesetzliche Grundlage Novellierung des bisherigen 20 Abs. 4 SGB V gestiegener Stellenwert der Selbsthilfeförderung stärken der Förderung der Selbsthilfe Neufassung der Förderregelung in eigener Vorschrift 20 c SGB V Seite 4

5 Gesetzliche Grundlage 20c SGB V (Auszug) Krankenkassen fördern Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die gesundheitliche Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten bei einer der im Verzeichnis aufgeführten Krankheiten zum Ziel gesetzt haben. Die Spitzenverbände der Krankenkassen beschließen gemeinsam und einheitlich ein Verzeichnis der Krankheitsbilder, bei deren Prävention oder Rehabilitation eine Förderung zulässig ist. Der Spitzenverband Bund beschließt Grundsätze zu den Inhalten der Förderung der Selbsthilfe. Die Ausgaben der Krankenkassen sollen insgesamt pro Jahr für jeden ihrer Versicherten einen Betrag von 0,59 umfassen. Seite 5

6 Gesetzliche Grundlage Krankheitsbilder Seite 6 Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems Krankheiten des Kreislaufsystems Bösartige Neubildungen, Tumorerkrankungen, Allergische u. asthmatische Erkrankungen Krankheiten des Atmungssystems Hirnbeschädigungen Endokrine Ernährungs- u. Stoffwechselkrankheit Erkrankung der Verdauungsorgane und des Urogenitaltraktes Lebererkrankungen Hauterkrankungen, chronische Krankheiten des Hautanhanggebildes u. d. Unterhaut Suchterkrankungen Krankheiten des Nervensystems Krankheiten des Blutes, des Immunsystems/Immundefekte Krankheiten der Sinnesorgane, Hör-, Seh- und Sprachbehinderungen Infektiöse Krankheiten Psychische und Verhaltensstörungen, Psychische Erkrankungen Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien Chronische Schmerzen Organtransplantationen

7 Gesetzliche Grundlage Leitfaden In Ergänzung zur gesetzlichen Grundlage des 20c SGB V und im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung hat der GKV- Spitzenverband gemeinsame und einheitliche Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe gemäß 20c SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung vom 6. Oktober 2009 (kurz: "Leitfaden zur Selbsthilfeförderung") entwickelt. Diese Grundsätze wurden in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene, unter Beteiligung der Vertretungen der maßgeblichen Spitzenorganisationen für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe entwickelt. Darin sind die Voraussetzungen und Kriterien für eine finanzielle Förderung der gesundheitsbezogenen Aktivitäten von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen geregelt. Seite 7

8 Selbsthilfegruppen Definition freiwillige Zusammenschlüsse von betroffenen Menschen auf örtlicher bzw. regionaler Ebene gemeinsam Krankheiten und/oder psychische Probleme bewältigen, von denen sie selbst oder Angehörige betroffen sind gegenseitige Unterstützung und Erfahrungsaustausch Arbeit ist nicht auf materielle Gewinnerzielung ausgerichtet Ziele: persönliche Lebensqualität verbessern und die mit vielen chronischen Krankheiten einhergehende Isolation bzw. gesellschaftliche Ausgrenzung überwinden Seite 8

9 Selbsthilfeorganisationen Definition Zusammenschlüsse von Selbsthilfegruppen auf Landes- oder Bundesebene mit Spezialisierung auf bestimmte Krankheitsbilder, gemeinsame Krankheitsursachen oder Krankheitsfolgen Organisationen mit überregionaler Interessenvertretung, meist größeren Mitgliederzahlen, teilweise hauptamtlichem Personal, Rechtsform (häufig e. V.), intensiven Kontakten zu Behörden, Sozialleistungsträgern, Leistungserbringern etc. Aufgaben u. a.: Interessenvertretung, Information u. Unterstützung der betroffenen Menschen, durchführen von Seminaren, Lehrgängen, Tagungen, Beratung und Information für Dritte Seite 9

10 Selbsthilfekontaktstellen Definition örtliche oder regionale Beratungseinrichtungen für Bürger Agenturen zur Stärkung der Motivation, Eigenverantwortung und gegenseitigen freiwilligen Hilfe Wegweiser im System der gesundheitsbezogenen und sozialen Dienstleistungsangebote Aufgaben u. a.: Bürgerberatung (Möglichkeiten und Grenzen der Selbsthilfe), vermitteln von Kontakten und Kooperationspartnern, fördern der Vernetzung der Angebote in der Region Seite 10

11 Förderebenen Förderkreis nach Wirkungskreis Förderung nach Wirkungskreis Selbsthilfe Krankenkassen Bundesorganisationen Spitzenverbände Landesorganisationen und Kontaktstellen Landesverbändeund landesweite Krankenkassen regionale/örtliche Selbsthilfegruppen regionale Gemeinschaftspools der Krankenkassen vor Ort Seite 11

12 Förderstränge finanzielle Förderung durch Pauschalförderung Projektförderung Sachmittelförderung personelle Unterstützung ideelle Förderung Seite 12

13 Förderumfang bedarfsbezogen und angemessen Wirtschaftlichkeitsgebot gesetzlich vorgegebener Finanzrahmen Gesamtvolumen: 0,59 Cent je Versicherten im Jahr 2012 jährliche Anpassung entsprechend den Veränderungen der Bezugsgröße nach 18 SGB IV Seite 13

14 Förderumfang 59 Cent 5,9 Cent Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung Bundesebene / SHO Bund Spitzenverbände der KK je 29,5 Cent kassenartenindividuelle Projektförderung Entscheidung jeder einzelnen Krankenkasse 5,7 Cent 7,7 Cent 10,2 Cent Landesebene / SHO Land Landesverbände der KK örtliche Ebene/Selbsthilfegruppen Krankenkassen Selbsthilfekontaktstellen Landesverbände der KK nicht ausgegebene Mittel fließen im Folgejahr in die Gemeinschaftsförderung ( Überlauftopf ) Seite 14

15 Voraussetzungen der Förderung Gemeinsame und einheitliche Grundsätze der Förderung Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Krankenkassen Interessenwahrnehmung durch Betroffene Offenheit für neue Mitglieder neutrale Ausrichtung und Unabhängigkeit der inhaltlichen Arbeit und Betroffenenberatung von wirtschaftlichen Interessen Transparenz über die Einnahmen, Ausgaben, Mittelverwendung und nachvollziehbare Finanzplanung Seite 15

16 Kriterien der Förderung Zweckgebundene Förderung durch finanzielle Zuschüsse in Form pauschaler und/oder projektbezogener Zuwendungen Pauschale Förderung finanzielle Unterstützung der originären, gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit (z. B. Zuschüsse zur Informations- und Beratungstätigkeit, laufende Kosten ) Projektbezogene Förderung finanzielle Unterstützung von gezielten, zeitlich begrenzten Vorhaben und Aktionen der Selbsthilfe Seite 16

17 Inhalte der Förderung Pauschale Förderung regelmäßige Gruppentreffen (z. B. Raummiete) Büroausstattung und Sachkosten (PC, Drucker, Büromöbel, Porto und Telefon) Qualifizierungsmaßnahmen, insb. für in der Selbsthilfe ehrenamtlich Tätige (z. B. Rhetorik, PC-Schulungen, Weiterbildungen zum Vereinsrecht, kaufmännische Weiterbildungen) Teilnahme an Gremiensitzungen (z. B. verbandsintern) und regionalen Arbeitsgruppen Gemeinschaftsförderung ist Pauschalförderung Seite 17

18 Inhalte der Förderung Projektbezogene Förderung (kassenindividuelle Förderung) Fachliche Weiterbildungsseminare, Tagesveranstaltungen Kosten für Referenten infrastrukturelle Kosten (Räumlichkeiten/Medien/etc.) Übernachtungskosten, Fahrt- und Reisekosten Jubiläumsveranstaltung (Tag der Selbsthilfe) Keine projektbezogene Förderung bei Freizeitaktivitäten wie z.b. Ausflüge, Urlaubsreisen, Kino-, Konzert- und Theaterbesuche ausschließlich im Internet agierende Initiativen Aktivitäten zur Erforschung von Krankheiten, ihrer Ursachen und ihrer Behandlung Seite 18

19 Geänderte Rahmenbedingungen ab 1. Januar 2008 Förderziele die Förderung erfolgt flexibel und unbürokratisch die Mittel sollen/müssen verausgabt werden Seite 19

20 Geänderte Rahmenbedingungen ab 1. Januar 2008 Verfahren der Antragstellung für die Gemeinschaftsförderung für das jeweilige Förderjahr ist nur ein Förderantrag von Selbsthilfegruppen zu stellen bis zum des Förderjahres (zurzeit ) gilt für alle Krankenkassen an federführende/n Stelle (Krankenkasse oder SH-Kontaktstelle), sog. Ein-Ansprechpartner-Prinzip verwenden von mit der Selbsthilfe abgestimmten Formularen Gremium der in der Region vertretenen Krankenkassen für Sichtung und Bearbeitung der Anträge an Entscheidungen wirken legitimierte Vertreter der Selbsthilfe beratend mit Seite 20

21 Geänderte Rahmenbedingungen ab 1. Januar 2008 Handlungsempfehlungen Treffen der örtlichen Krankenkassen vorstellen, beraten und umsetzen der Kooperationsvereinbarung Absprache über das gemeinsame und einheitliche Förderverfahren (z. B. Gremienbildung, Gremiensitzungen und Frequenz, Dokumentation der Entscheidungen) Federführung vereinbaren einladen der von der Selbsthilfe benannten Vertreter (durch die federführende Stelle) Information der Selbsthilfe über das Förderverfahren (u. a. Ansprechpartner, Fristen, Vordrucke, Dokumentation der Förderentscheidungen) Seite 21

22 Geänderte Rahmenbedingungen ab 1. Januar 2008 Projektförderung auf der regionalen Ebene Jede Krankenkasse erhält einen separaten Antrag auf projektbezogene Förderung Prüfung, ob es sich um einen Projektantrag handelt, der gleichzeitig an mehrere Krankenkassen/-verbände ergangen ist oder ob es sich um einen exklusiven Projektantrag Es erfolgt eine Prüfung des Antrages nebst eventueller anschließender Auszahlung Hinsichtlich der Projektförderung gibt es in Nordrhein-Westfalen unterschiedliche Verfahren Seite 22

23 Was sollte ein Kundenberater wissen? Auf welche Fragen sollte ein Kundenberater ggf. antworten können? Die gesetzliche Grundlage Welche Krankheitsbilder gibt es Welche Selbsthilfegruppen gibt es vor Ort Wo befindet sich die nächste Selbsthilfekontaktstelle Wo kann ich ggf. etwas nachlesen? Auf der Homepage der IKK classic unter dem Suchbegriff Selbsthilfe Im Intranet unter Praxis/Arbeitshilfe/ Selbsthilfe Auf der Internetseite der GKV in NRW Seite 23

24 Seite 24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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