LANDKREIS CLOPPENBURG - JUGENDAMT - Was leistet das Jugendamt? Eine Broschüre mit Fragen und Antworten.

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1 LANDKREIS CLOPPENBURG - JUGENDAMT - Was leistet das Jugendamt? Eine Broschüre mit Fragen und Antworten.

2 Kinder stark machen, dafür sorgen, dass sie ihre Fähigkeiten und Talente entfalten können und gesund aufwachsen, Jugendliche dabei unterstützen, dass sie ihren Weg selbstbewusst und selbstständig gehen können, Familien begleiten und beraten, damit das Familienleben glückt, die Umwelt familienfreundlich gestalten, dafür setzen sich die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisjugendamtes Cloppenburg ein. Ein Jugendamt hat viele Seiten. Welche Leistungen und Angebote die Jugendämter Bürgerinnen und Bürgern bieten, darüber informiert Sie die vorliegende Broschüre. Seite 2 von 29

3 Das Jugendamt unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Dabei setzt es auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen. Das Aufgabenspektrum reicht von der Kinderbetreuung über die Erziehungsberatung und den Schutz des Kindeswohls bis hin zur Förderung von Angeboten für Jugendliche und zur Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt. An das Jugendamt kann sich jede und jeder wenden, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, wenn sie Probleme haben oder in Notsituationen sind. W macht das Jugendamt? Das Jugendamt steht Bürgerinnen und Bürgern in jedem (Land-)Kreis und in vielen Städten zur Seite. Der Aufbau und die Aufgaben des Kreisjugendamtes ist im Kinder und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt. Das Jugendamt besteht aus zwei Teilen, dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung. Seite 3 von 29

4 Der Jugendhilfeausschuss hat die Aufgabe, auf die Probleme von jungen Menschen und Familien zu reagieren, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung aufzunehmen sowie die örtlichen Jugendhilfeangebote zu fördern und zu planen. Ihm gehören Mitglieder des Kreistages, in der Jugendhilfe erfahrene Bürgerinnen und Bürger an sowie Personen, die von den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und den Jugendverbänden vorgeschlagen werden. Die Verwaltung des Jugendamts setzt die Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses um und nimmt die auf den folgenden Seiten beschriebenen Aufgaben wahr. Sie bietet Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) an oder vermittelt diese. Hier arbeiten in erster Linie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Verwaltungskräfte. Leiterinnen und Leiter der Jugendämter sind ausgewiesene Fachleute mit meist langjähriger Berufserfahrung. Seite 4 von 29

5 Das Jugendamt bietet Familien, Kindern und Jugendlichen eine möglichst passgenaue Unterstützung. Im Einzelnen sind dies: Frühe Hilfen Für einen guten Start ins Familienleben informiert das Jugendamt Familien über Unterstützungs- und Beratungsangebote, damit junge Familien von Anfang an wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie Hilfe brauchen. So kann es frühzeitig die richtigen Hilfen anbieten, wenn der Eindruck entsteht, dass Eltern allein mit dem Säugling überfordert sein könnten. Familiäre Belastungen können frühzeitig erkannt werden und Familien erhalten die Unterstützung, die sie benötigen. Im Netzwerk Frühe Hilfen sollen künftig Angebote aller Fachkräfte landkreisweit aufeinander abgestimmt werden. Infos gibt es im Fach- und Familieninformationsportal (FIS) www-fruehe-hilfen-niedersachsen.de Seite 5 von 29

6 Hilfe für Jugendliche im Strafverfahren Wenn Kinder und Jugendliche straffällig werden, steht ihnen die Jugendhilfe im Strafverfahren zur Seite. Sie nimmt eine Mittlerfunktion zwischen dem Jugendgericht und dem oder der betreffenden Jugendlichen ein. Hiervon profitieren beide Seiten. Die Jugendhilfe im Strafverfahren bemüht sich z.b. um einen Täter-Opfer-Ausgleich und vermittelt pädagogisch ausgerichtete Angebote wie soziale Trainingskurse, Verkehrserziehungskurse und ein Anti- Aggressionstraining, damit Jugendliche nicht rückfällig werden. Jugendschutz Jugendliche sind vielen Gefahren ausgesetzt, die sie selbst noch nicht angemessen einschätzen können. Zum Aufgabenbereich Jugendschutz gehören die Beratung im Bereich Arbeitsschutz, die Alkohol- und Seite 6 von 29

7 Drogenprävention sowie der Jugendmedienschutz, der sich mit den Risiken von Computerspielen und Internet-Angeboten auseinandersetzt. Das Jugendamt Cloppenburg hat gemeinsam mit weiteren Initiatoren das Projekt Keine Kurzen für die Kurzen ins Leben gerufen, um Gefahren des riskanten Alkoholkonsums Minderjähriger vorzubeugen. Beistandschaften Das Jugendamt bietet Alleinerziehenden Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und/oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen an. Wenn die Mutter dies will, versucht das Jugendamt eine gütliche Einigung zu erreichen oder übernimmt in Absprache die Prozessführung in streitigen Fällen. Seite 7 von 29

8 Kreisjugendpflege Die Kreisjugendpflege ist als öffentlicher Träger der Jugendarbeit Partner der freien Träger der Jugendarbeit. Sie ist Bindeglied zur offenen Jugendarbeit in den Städten und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg und Ansprechpartner für über 100 Vereine, die Jugendarbeit anbieten. Die Kreisjugendpflege erfüllt die Aufgaben nach den Bestimmungen des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und ist eine zentrale Anlauf- und Kontaktstelle für Jugendarbeit im Landkreis Cloppenburg. Schutzengelprojekt Seit 2007 gibt es das Schutzengelprojekt in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta. Ziel des Projektes ist es, die Zahl der schweren und tödlichen Verkehrsunfälle in der Gruppe der jährigen zu senken. Junge Menschen sollen motiviert werden sich und andere zu schützen, in dem sie Zivilcourage zeigen und sich engagieren. Sie können durch Veränderungen der eigenen Einstellung und ihres Verhaltens positiv auf Gleichaltrige einwirken. Seite 8 von 29

9 Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite: Allgemeiner Sozialer Dienst Manchmal benötigen Eltern bei Sorgen und Problemen mit Kindern nur einen Rat. Manchmal ist die Situation in der Familie aber auch so verfahren, dass sie allein nicht mehr weiter wissen. In diesen Situationen können sich Familien, Kinder und Jugendliche an den Allgemeinen Sozialen Dienst wenden. Die Fachkräfte vermitteln in Konfliktsituationen, beraten professionell bei Erziehungsproblemen sowie familienrechtlichen Konflikten und informieren über weitergehende passgenaue Hilfen zur Erziehung oder psychologische Unterstützungsmöglichkeiten. Ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und die Bedürfnisse aller Beteiligten zu berücksichtigen, sind wichtige Leitlinien der Arbeit. Seite 9 von 29

10 Hilfen zur Erziehung Einige Eltern brauchen eine Zeit lang intensivere Hilfe bei der Erziehung. Die Arbeit der Fachkräfte im Allgemeinen Sozialen Dienst zielt darauf, die Eltern so zu unterstützen, dass sie mit ihren Kindern und als Familie auf Dauer zurecht kommen. Deshalb wird im Einzelfall eine geeignete Hilfe vermittelt, vielleicht eine Erziehungsberatung, eine Sozialpädagogische Familienhilfe oder eine unmittelbare Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen. Leider ist ein weiteres Zusammenleben mit der Familie nicht immer möglich. Dann sucht das Jugendamt unter Beteiligung der Familie eine geeignete Pflegefamilie für das Kind oder vermittelt es in eine gute Seite 10 von 29

11 Einrichtung. Je nach Familiensituation und in Zusammenarbeit mit den Eltern und Kindern kann die Unterbringung vorübergehend oder auf Dauer erfolgen. Trennungs- und Scheidungsberatung Wenn es in der Familie kriselt und bei Trennung oder Scheidung bietet das Jugendamt Beratung in Fragen des partnerschaftlichen Zusammenlebens, in Fragen der Bewältigung von Familienkonflikten und des verantwortungsvollen Umgangs mit der elterlichen Sorge an und beteiligt sich auch an Verfahren vor dem Familiengericht. Es wird mit den Elternteilen und je nach Alter gemeinsam mit den Kindern Seite 11 von 29

12 nach Lösungen gesucht, bei denen das Wohl der Kinder im Mittelpunkt steht. Unterhaltsvorschuss (UVG) Wenn ein Kind bei einem Elternteil lebt und der andere Elternteil keinen, nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt zahlt, wird vom Jugendamt unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss geleistet. Dieser beträgt für Kinder unter sechs Jahren 133,00 monatlich und für ältere Kinder unter zwölf Jahren 180,00 monatlich. Adoptionsvermittlung Wenn Eltern erkennen, dass sie dauerhaft nicht mit ihrem Kind leben können oder das Kind aus anderen Gründen nicht in seiner Ursprungsfamilie aufwachsen kann, suchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Adoptionsvermittlungsstelle die bestmöglichen Eltern. Dabei steht immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Eine Adoption kommt für fremde oder verwandte Kinder sowie für Stiefkinder in Betracht, die im Inland oder auch im Ausland leben. Seite 12 von 29

13 Vormundschaften Wenn Eltern die Interessen ihrer Kinder nicht mehr vertreten können oder dürfen, bekommen die Kinder einen Vormund. Steht kein geeigneter Einzelvormund zur Verfügung, wird das Jugendamt vom Familiengericht zum Amtsvormund bestimmt und kümmert sich um die Interessen des Kindes. Pflegekinderdienst Die Kindererziehung ist eine verantwortungsvolle Aufgabe der Eltern. Nicht immer sind jedoch die leiblichen Eltern dazu in der Lage. Partnerschaftliche Probleme, eine soziale Notlage oder Krankheit können dazu führen, dass die Erziehungsfähigkeit der Eltern eingeschränkt ist oder gänzlich unmöglich geworden ist und die Kinder nur zeitweise oder gar nicht im Elternhaus leben können. In solchen Notlagen ist das Jugendamt verpflichtet, diese Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen. Wenn angebotene Hil- Seite 13 von 29

14 fen aber nicht ausreichen, so kann auf Antrag der Eltern oder auf Beschluss des Familiengerichtes ein Kind in einer Pflegefamilie untergebracht werden. Beim Pflegekinderdienst wird unterschieden in Bereitschaftspflege, Vollzeitpflege sowie Sozialpädagogische und Sonderpädagogische Pflege. Kinderbetreuung Damit die Kleinsten gut betreut werden, steht Eltern/Sorgeberechtigten vielfach Hilfe zur Seite. Die kreisangehörigen Städte/Gemeinden oder das Kindertagepflegebüro beraten, wenn es um die Betreuung geht, und vermitteln Plätze in Krippen, Kindertageseinrichtungen und bei Tagesmüttern. Kinder wollen nicht nur gut betreut sein und sich wohl fühlen - auch die Jüngsten sind wissbegierig. Sie brauchen Bildung, um sich zu entwickeln und den Übergang in die Schule Seite 14 von 29

15 erfolgreich zu meistern. Deshalb sind gute Qualitätsstandards in der Kinderbetreuung wichtig. Dabei spielen die frühkindliche Entwicklung und auch die Sprachförderung eine wachsende Rolle. Jugendhilfeplanung Damit die Angebote der Jugendhilfe auch den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und Familien entsprechen, entwickelt die Jugendhilfeplanung ein aufeinander abgestimmtes System von Jugendhilfeleistungen. Sie behält im Blick, welche Einrichtungen, Dienste und anderen Angebote in welcher Qualität gebraucht werden und berücksichtigt die Wünsche und Interessen der Nutzerinnen und Nutzer, zum Beispiel bei der bedarfsgerechten Planung von Kindertagesbetreuungsplätzen. Kinderschutz Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen. Es ist Auftrag des Jugendamts, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Die Mitarbeiterinnen Seite 15 von 29

16 und Mitarbeiter des Jugendamts gehen allen Hinweisen nach, wenn ein Kind in Gefahr sein könnte. Sie suchen den Kontakt zu der betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dabei arbeiten sie eng mit anderen Institutionen zusammen, zum Beispiel mit Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten und der Polizei. Im Mittelpunkt steht die Frage: Was muss sich ändern, damit das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen wieder geschützt ist? Im äußersten Fall muss das Jugendamt Kinder in Obhut nehmen, für eine kurze Zeit unterbringen, um ihr Wohlergehen sicherzustellen. Die Kinder kehren in die Familie zurück, wenn in solch einer schwierigen und belastenden Situation die Eltern bereit sind, Hilfe anzunehmen und dadurch das Kindeswohl wieder geschützt ist. Nehmen die Eltern keine Hilfe an oder ist trotz Hilfe das Wohl der Kinder auf Dauer gefährdet, entscheidet das Familiengericht über das Sorgerecht und den Lebensort der Kinder. Seite 16 von 29

17 Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Staates. Die Pflege und Erziehung der Kinder liegen in erster Linie in der Verantwortung der Eltern. Andererseits dürfen Kinder auch und gerade in ihrem Elternhaus nicht gefährdet werden. Das Jugendamt ist verpflichtet, allen Hinweisen nachzugehen, wenn Kinder in Gefahr sein könnten. Beim Kinderschutz muss zwischen Elternrecht und Kindeswohl abgewogen werden: In welcher Weise muss das Wohl des Kindes gefährdet sein, dass der Staat in das verfassungsrechtlich gesicherte Elternrecht eingreifen darf? Diese Gefährdungseinschätzungen müssen Fachkräfte tagtäglich in oft komplexen und undurchsichtigen familiären Situationen treffen. Dies stellt eine besondere Herausforderung dar, vor allem auch, wenn Eltern nicht mitwirken. Damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Anforderungen angemessen und richtig reagieren können, muss die Qualität der Arbeit stets überprüft und weiterentwickelt werden. Seite 17 von 29

18 Weil sich gerade für junge Menschen die Lebens- und Problemlagen sehr schnell verändern, müssen die Konzepte und Angebote des Jugendamts ständig reflektiert und angepasst werden. Deshalb ist die Weiterentwicklung der Qualität professionellen Handelns in allen Arbeitsgebieten tägliche Aufgabe. In vielen Jugendämtern gibt es systematische Verfahren der Qualitätsentwicklung. Dies gilt auch und gerade für den Aufgabenbereich des Kinderschutzes. Beispiele für Qualität sichernde Maßnahmen: kollegiale Fallberatung, Raster, Ablaufpläne und Dokumentationen, um Gefährdungen besser einschätzen zu können, systematische Auswertung der eigenen Arbeit und Wirkungsanalyse, sozialpädagogische Diagnostik, regelmäßige fachliche Fortbildungen. Seite 18 von 29

19 Amtsleitung und Abteilungsleitung Frau Irmgard Lottmann (Raum: 2.048) Amtsleiterin Telefon: / lottmann@lkclp.de Herr Peter Uchtmann (Raum: 2.041) stellvertretende Amtsleitung Abteilungsleitung Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Beistandschaften/ Unterhaltvorschuss Telefon: / p.uchtmann@lkclp.de Frau Hildegard Wübben-Siefer (Raum: 2.043) Soziale Dienste/Pädagogische Leitung Telefon: / wuebben-siefer@lkclp.de Seite 19 von 29

20 Stabsstelle-Strategie und Planung NN Verwaltung Soziale Dienste Frau Sabine Kanne (Raum: 2.044) Telefon: / kanne@lkclp.de Kreisjugendpflege Frau Alexandra Pille (Raum: 2.045) Kreisjugendpflege Telefon: / pille@lkclp.de Frau Nadine Schepergerdes (Raum: 2.045) Schutzengelprojekt Telefon: / schutzengel@lkclp.de Adoptionsvermittlung und Pflegekinderdienst Herr Aloys Hilgefort (Raum: 2.047) Bösel, Cappeln, Emstek, Friesoythe, Lindern, Löningen, Saterland Telefon: / hilgefort@lkclp.de Seite 20 von 29

21 Frau Mechtild Penning (Raum: 2.047) Barßel, Cloppenburg, Essen, Garrel, Lastrup, Molbergen Telefon: / m.penning@lkclp.de Allgemeiner Sozialer Dienst Herr Jörg Backhaus (Raum: 2.055) Barßel P V, Strücklingen; Ramsloh A - H Telefon: / backhaus@lkclp.de Frau Natali Bettger (Raum: 2.052) Cloppenburg M Z Telefon: / bettger@lkclp.de Frau Monika de Buhr (Raum: 2.051) Löningen Telefon: / buhr@lkclp.de Herr Andreas Borchers (Raum: 2.050) Bösel, Lastrup Telefon: / a.borchers@lkclp.de Seite 21 von 29

22 Frau Anna Garrecht (Raum: 2.049) Garrel, Molbergen Telefon: / garrecht@lkclp.de Frau Eva-Maria Lotz (Raum: 2.056) Barßel A O, W - Z Telefon: / lotz@lkclp.de Frau Sandra Masbaum (Raum: 2.058) Sedelsberg, Scharrel, Ramsloh I Z, Lindern A-R Telefon: / masbaum@lkclp.de Frau Mechthild Petzelt (Raum: 2.054) Friesoythe A I Telefon: / petzelt@lkclp.de Frau Marianne Seelhorst (Raum: 2.057) Cloppenburg A L Telefon: / m.seelhorst@lkclp.de Frau Isabell Steinkamp (Raum: 2.049) Essen, Lindern S Z Telefon: / steinkamp@lkclp.de Seite 22 von 29

23 Frau Tanja Wagner (Raum: 2.054) Friesoythe J R Telefon: / t.wagner@lkclp.de Frau Andrea Stammermann (Raum: 2.053) Friesoythe S-Z, Cappeln Telefon: / a.stammermann@lkclp.de Jugendhilfe im Strafverfahren Frau Melanie Donker (Raum: 2.023) Cloppenburg Telefon: / donker@lkclp.de Frau Rita Kessing (Raum: 2.017) Molbergen, Cappeln, Emstek, Lindern, Essen, Löningen, Lastrup Telefon: / kessing@lkclp.de Herr Thomas Nowarra (Raum: 2.016) Barßel, Saterland, Friesoythe, Bösel, Garrel Telefon: / t.nowarra@lkclp.de Seite 23 von 29

24 Netzwerk Frühe Hilfen Frau Marion Möller (Raum 2.042) Koordinatorin Netzwerk Frühe Hilfen Telefon: / m.moeller@lkclp.de Trennungs- und Scheidungsberatung Frau Christiane Grenz (Raum: 2.065) Essen, Lindern, Lastrup, Löningen, Molbergen, Garrel Telefon: / grenz@lkclp.de Herr Dietmar Hahn (Raum: 2.064) Cloppenburg, Barßel, Saterland Telefon: / hahn@lkclp.de Frau Andrea Oltmann (Raum: 2.063) Friesoythe, Bösel, Emstek, Cappeln Telefon: / hansen@lkclp.de Vormundschaften Frau Christiane Grenz (Raum: 2.065) Essen, Lastrup, Lindern, Löningen Telefon: / grenz@lkclp.de Seite 24 von 29

25 Frau Andrea Oltmann (Raum: 2.063) Friesoythe Telefon: / a.oltmann@lkclp.de Herr Rudolf Itjes-Ulpts (Raum: 2.059) Barßel, Saterland Telefon: / itjes-ulpts@lkclp.de Frau Manuela Niemeier (Raum: 2.059) Cappeln, Cloppenburg, Bösel, Emstek, Garrel, Molbergen Telefon: / schimweg@lkclp.de Beistandschaften Frau Margret Bullermann (Raum: 2.018) Buchstabe B Telefon: / bullermann@lkclp.de Frau Erika Herzog (Raum: 2.024) Buchstaben D G und N Q Telefon: / e.herzog@lkclp.de Seite 25 von 29

26 Herr Jan Helmers ( Raum: 2.025) Buchstabe M + S Telefon: / helmers@lkclp.de Frau Lena Sassen (Raum: 2.027) Buchstaben C und H L Telefon: / sassen@lkclp.de Herr Christian Weyland (Raum: 2.020) Buchstaben A, R, T Z Telefon: / weyland@lkclp.de Unterhaltsvorschuss Frau Angelika Meckelnborg (Raum: 2.018) Buchstaben A - C Telefon: / meckelnborg@lkclp.de Frau Petra Renze (Raum: 2.019) Buchstaben Telefon: / Seite 26 von 29

27 Herr Ingo Schlichting (Raum: 2.020) Buchstaben Ks Kz, S - Y Telefon: / schlichting@lkclp.de Herr Ralf Geisler (Raum: 2.026) Buchstaben D J, Ka Ki, Z Telefon: / geisler@lkclp.de Frau Elena Denk (Raum 2.019) Buchstaben Kj Kr, L - R Telefon: / denk@lkclp.de Wirtschaftliche Jugendhilfe Frau Karin Tiemann (Raum: 2.039) Buchstaben A C Telefon: / ka.tiemann@lkclp.de Herr Daniel Kempe (Raum: 2.046) Buchstaben D - H Telefon: / kempe@lkclp.de* Seite 27 von 29

28 Frau Stephanie Pecsi (Raum: 2.039) Buchstaben I - M Telefon: / pecsi@lkclp.de Frau Kerstin Meiners (Raum: 2.040) Buchstaben N - Sch Telefon: / k.meiners@lkclp.de Frau Jennifer Niehaus (Raum: 2.046) Buchstaben Sd - U Telefon: / j.niehaus@lkclp.de Frau Elena Boger (Raum: 2.040) Buchstaben V Z Telefon: / boger@lkclp.de Frau Angelika Wessels (Raum: 2.038) Kostenstelle Telefon: / a.wessels@lkclp.de Seite 28 von 29

29 Kontaktadresse Landkreis Cloppenburg - Jugendamt Eschstraße Cloppenburg Telefon: Telefax: Internet: / / Seite 29 von 29

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