Landtag Brandenburg Drucksache 4/ Wahlperiode

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1 Landtag Brandenburg Drucksache 4/ Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr des Abgeordneten Dr. Andreas Bernig Fraktion DIE LINKE Landtagsdrucksache 4/7937 Arbeitsbedingungen in Call-Center Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr vom : Im Rahmen der KA Nr teilte die Landesregierung u.a. mit, dass nach Aussagen des Landesamtes für Arbeitsschutz (LAS) die Arbeitsplätze in den Brandenburger Call-Centern überwiegend nach den gültigen arbeitsschutzrechtlichen Normen gestaltet sind und dass es hinsichtlich der materiellen Arbeitsbedingungen in den Call-Centern nur in geringem Umfang Anlass für Beanstandungen gab. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie oft hat das LAS seit 2004 bis Ende Juli 2009 die Einhaltung von arbeitsschutzrechtlichen Normen in Call-Center überprüft? 2. Welche Vollzugsmaßnahmen hat das Landesamt eingeleitet, um die Mängel hinsichtlich des Arbeitsschutzes in Call-Center zu beseitigen? 3. Inwieweit werden die Arbeitsbedingungen bei der Vergabe von Fördermitteln berücksichtigt? 4. Wie ist die Tarifbindung in den Brandenburger Call-Center? 5. In welcher Höhe erfolgt die tarifliche Entlohnung in den Brandenburger Call-Center? 6. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich der Entlohnung von Call-Center Beschäftigten in Unternehmen ohne Tarifbindung? Wie viele Mitarbeiter bzw. Unternehmen sind davon betroffen? Datum des Eingangs: / Ausgegeben:

2 2 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie oft hat das LAS seit 2004 bis Ende Juli 2009 die Einhaltung von arbeitsschutzrechtlichen Normen in Call-Center überprüft? zu Frage 1: In den 35 durch das LAS erfassten Call-Centern wurden im Zeitraum von 2004 bis 2009 insgesamt 44 Kontrollen zum Arbeitsschutz durchgeführt. Dabei sind alle Call-Center mindestens einmal besichtigt worden. Größere Unternehmen (mehr als 100 Beschäftigte) wurden auch mehrmals (bis zu vier Kontrollen) aufgesucht. Neben einer Überprüfung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften werden die Arbeitgeber im Rahmen der Besichtigung bezüglich ihrer Pflichten im Arbeitsschutz beraten. Zusätzlich zu den Vor-Ort-Kontrollen wurden im genannten Zeitraum im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren arbeitsschutzrechtliche Stellungnahmen zur Einrichtung von Call-Centern abgegeben, mit denen in Form von Auflagen Einfluss auf die arbeitsschutzgerechte Gestaltung der Arbeitsstätten genommen wurde. Schwerpunkte waren hier Fragen der Raumlüftung und des Schutzes gegen unzuträgliche sommerliche Raumaufheizungen. Frage 2: Welche Vollzugsmaßnahmen hat das Landesamt eingeleitet, um die Mängel hinsichtlich des Arbeitsschutzes in Call-Center zu beseitigen? zu Frage 2: Bei den Besichtigungen wurden keine gravierenden Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Vorschriften festgestellt, die ein verwaltungsrechtliches Handeln erfordert hätten. Die Arbeitsstätten sind meist neu errichtet oder rekonstruiert und entsprechend gut ausgestattet. Die Bildschirmarbeitsplätze entsprechen bis auf wenige Ausnahmen den grundlegenden ergonomischen Anforderungen. Überwiegend wurden folgende Mängel festgestellt: bezüglich der Arbeitsorganisation Sicherheitsfachkraft oder Betriebsarzt nicht schriftlich bestellt keine Ersthelfer bestellt kein Arbeitsschutzausschuss gebildet bezüglich der Gefährdungsbeurteilung unzureichende Berücksichtigung psychischer Belastungen bezüglich der Arbeitsstätte Prüffristen von Feuerlöschern überschritten fehlende Kennzeichnung an den Flucht- und Rettungswegen verstellte Flucht und Rettungswege. Die Abstellung der Mängel wurde mit Besichtigungsschreiben angemahnt. In den Besichtigungsschreiben werden die Unternehmen aufgefordert, in angemessener Zeit nach der Besichtigung die Abstellung der festgestellten Mängel zu bestätigen. Die Rückmeldungen gaben keinen Anlass zur Beanstandung. Anordnungen oder Maßnahmen des Verwaltungszwangs mussten nicht getroffen werden. Frage 3: Inwieweit werden die Arbeitsbedingungen bei der Vergabe von Fördermitteln berücksichtigt?

3 3 zu Frage 3: Unternehmen im Land sind verpflichtet, die rechtlich normierten Arbeitsbedingungen einzuhalten. Die Prüfung der Einhaltung obliegt den zuständigen Stellen und Behörden. Die Einhaltung der Pflichten und Aufgaben hat dabei unabhängig von der Vergabe von Fördermitteln zu geschehen. Insofern ist i. d. R. die Förderung von Unternehmen, so auch von Call Centern, durch das MASGF nicht an bestimmte Arbeitsbedingungen geknüpft. Die Vergabe von Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für Lohnkostenförderungen erfolgt nach dem bundeseinheitlichen Koordinierungsrahmen und der Landesförderrichtlinie. Demnach muss der überwiegende Teil der neu geschaffenen Arbeitsplätze eines der folgenden Kriterien erfüllen: überdurchschnittliche Qualifikationsanforderung oder besonders hohe Wertschöpfung oder Bereich mit besonders hohem Innovationspotenzial. Als Indiz für die Erfüllung der Anforderung des Koordinierungsrahmens an diese Arbeitsplätze sieht die Landesrichtlinie einen jährlichen Arbeitgeber-Bruttoverdienst von mindestens EUR vor. Dabei beinhalten die Lohnkosten den Bruttolohn (vor Steuern) und die gesetzlichen Sozialabgaben. Gehälter für Geschäftsführer und geschäftsführende Gesellschafter sind nicht förderfähig. Frage 4: Wie ist die Tarifbindung in den Brandenburger Call-Center? zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Tarifbindung in den Brandenburger Call-Centern vor. Der Kommunikationsgewerkschaft DPV zufolge sind von bundesweit knapp Beschäftigten in Call-Centern (etwa Betriebe) rund ohne Tarifbindung (FAZ vom ). Angaben für die einzelnen Bundesländer liegen nicht vor. Frage 5: In welcher Höhe erfolgt die tarifliche Entlohnung in den Brandenburger Call-Centern? zu Frage 5: Die Höhe der tariflichen Entlohnung in verschiedenen Unternehmen kann beiliegender Übersicht entnommen werden. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Frage 6: Welche Kenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich der Entlohnung von Call-Center Beschäftigten in Unternehmen ohne Tarifbindung? Wie viele Mitarbeiter bzw. Unternehmen sind davon betroffen? zu Frage 6: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

4 KA Anlage Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg Oranienstraße 106, Berlin Tel.: (Mo, Di, Fr 9 12 Uhr, Do Uhr) Übersicht über mögliche Tarifentgelte in Berlin und Brandenburg - Auswahl Telefonservice / Call Center Stand: August 2009 Branche DASS GmbH Az: 40 Std. Bankgewerbe Az: 39 Std. Beschreibung Angestellte, die einfache Tätigkeiten ausführen; Bedienen von Fernmeldeanlagen (VG1) Tätigkeiten nach allgemeiner Anweisung, für die Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind (Telefonberatung) (VG3) Angestellte mit Einarbeitung (TG3) Angestellte mit Berufsausbildung und Berufserfahrung (TG4) Lohn/Stunde bzw. Gehalt/Monat 1.551,36 = 8, ,28 = 9,53 je nach Berufsjahren zw ,00 u ,00 je nach Berufsjahren zw ,00 u ,00 Berliner Abrechnungsund Servicegesellschaft für Ver- und Entsorgung GmbH BerlinDat Gesellschaft für Informationsverarbeitung Tätigkeiten, zu deren Ausübung im Regelfall eine Unterweisung bis zu drei Monaten und Einarbeitung erforderlich sind (Telefonsachbearbeiter/in) (VG3) abgeschlossene Berufsausbildung, Junior Call Center Agent (VG3) 1.383, ,00 bis 2.730,00 Deutsche Bahn DB Dialog Telefonservice einfache telefonische Auskunftserteilung (E4) Telefonagent, dessen Tätigkeit auch aktiven Verkauf beinhaltet (E5) Jahresgehalt: ,00 Jahresgehalt: ,68 Deutsche Lufthansa Az: West: 37,5 Std. Ost: 40 Std. Angestellte mit Aufgaben und Tätigkeiten, die ohne formelle Schulung angelernt werden (GA) Angestellte mit abgeschlossener Ausbildung und Berufserfahrung (GB) 1.667, ,76

5 Deutsche Lufthansa Global Tele Sales GmbH Jahresarbeitszeit: 2080 Std. Call-Center-Agents sowie Mitarbeiter/innen im administrativen Bereich mit Aufgaben und Tätigkeiten, die Vorkenntnisse voraussetzen (K2) Call-Center-Agents mit erweiterten Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die selbstständig und verantwortlich alle Aufgaben ausführen (K2) 1.575, ,77 Deutsche Post Angestellte mit kurzer Anlernzeit (E3) 1.809,97 Angestellte mit Berufsausbildung (E4) 2.178,29 e.dialog GmbH Potsdam Az: 40 Std. Call- und Servicecenter Lausitz GmbH Az: 40 Std. Angestellte, die eine Ausbildung abgeschlossen haben (z.b. Junior-Agent) (CS3) Angestellte, die eine kaufmännische Ausbildung oder Spezialausbildung abgeschlossen haben. (z.b. Senior-Agent) (CS4) Angestellte, die eine verwaltungstechnische oder kaufmännische Ausbildung mit Abschluss und Berufserfahrung haben. (E2) Angestellte, die eine verwaltungstechnische oder kaufmännische Ausbildung mit Abschluss und mehrjährige Berufserfahrung sowie gründliche Fachkenntnisse haben. (E4) 2.015, , ,00 bis 1.794, ,00 bis 2.494,00 Quelle Communication Center Berlin Az: 37,5 Std. Quelle. Contact GmbH Nürnberg Az: 37,5 Std. Quelle Communication Center Cottbus GmbH Kundenbetreuer Inbound Auftrag (2a-2b) 1.100,00 Kundenbetreuer Inbound Auftrag (2a-2b) 1.100,00 Kundenbetreuer Outbound 1.100,00 Kundenbetreuer Inbound Service 1.200,00 Kundenbetreuer Inbound + Outbound 1.100,00 Kundenbetreuer Inbound Service 1.200,00 Az: 37,5 Std.

6 FP Direkt Vertriebs GmbH Birkenwerder / Berlin Az: Ost 38 Std. West 35 Std. Telesales / Vertrieb Verbrauchsmaterialien (Outbound) CCC Telesales / Vertriebsassistenz CCC ohne ausgeprägte betriebliche Spezialkenntnisse bei Neueinstellungen Telesales / Vertriebsassistenz CCC ohne ausgeprägte betriebliche Spezialkenntnisse Telesales / Vertriebsassistenz CCC mit ausgeprägten betrieblichen Spezialkenntnissen 2.003, , , ,00 Az: Arbeitszeit (Stunden pro Woche)

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