Jugendhilfe und komplexe Fälle. Prof. Dr. Michael Kölch Basiswissen KJP
|
|
- Rüdiger Schräder
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Jugendhilfe und komplexe Fälle Prof. Dr. Michael Kölch Basiswissen KJP
2 Gesetzliche Grundlagen bei der Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Kinder- und Jugendhilfegesetz SGBVIII: rechtliche Grundlage für die Kinder- und Jugendhilfe in der Bundesrepublik Deutschland 35a Eingliederungshilfe 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung Eingliederungshilfe nach SGB XII: Sozialhilfe : Eingliederungshilfe für Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder bedroht sind. 54 Leistungen der Eingliederungshilfe Arbeitsförderungsgesetz SGB III: fixiert die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit bezüglich der Unterstützung Jugendlicher in der Berufsausbildung. 37 Potenzialanalysen und Eingliederungsvereinbarung 61a: Anspruch auf Vorbereitung eines Hauptschlußabschluß
3 2 SGB IX Behinderung (1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von der Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
4 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (1) Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn 1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und 2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. 27 Absatz 4 gilt entsprechend. (1a) Hinsichtlich der Abweichung der seelischen Gesundheit nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Stellungnahme 1. eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, 2. eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder 3. eines Arztes oder eines psychologischen Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt, einzuholen. Die Stellungnahme ist auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation der Krankheiten in der vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information herausgegebenen deutschen Fassung zu erstellen. Dabei ist auch darzulegen, ob die Abweichung Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht. Die Hilfe soll nicht von der Person oder dem Dienst oder der Einrichtung, der die Person angehört, die die Stellungnahme abgibt, erbracht werden.
5 35a SGB VIII (2) Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall 1. in ambulanter Form, 2. in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen, 3. durch geeignete Pflegepersonen und 4. in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet. (3) Aufgabe und Ziel der Hilfe, die Bestimmung des Personenkreises sowie die Art der Leistungen richten sich nach 53 Absatz 3 und 4 Satz 1, den 54, 56 und 57 des Zwölften Buches, soweit diese Bestimmungen auch auf seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung finden. (4) Ist gleichzeitig Hilfe zur Erziehung zu leisten, so sollen Einrichtungen, Dienste und Personen in Anspruch genommen werden, die geeignet sind, sowohl die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen als auch den erzieherischen Bedarf zu decken. Sind heilpädagogische Maßnahmen für Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, in Tageseinrichtungen für Kinder zu gewähren und lässt der Hilfebedarf es zu, so sollen Einrichtungen in Anspruch genommen werden, in denen behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam betreut werden.
6 Zweigliedrigkeit der Feststellung Krankheitsbegriff Eingangsvoraussetzungen werden ärztlich, bzw. psychotherapeutisch festgestellt. Behinderungsbegriff/Teilhabebeeinträchtigung Teilhabebeeinträchtigung am sozialen Leben, bzw. Hilfebedarf zur Behebung derselben wird unter Federführung des zuständigen Jugendamts erhoben und definiert. Krankheit allein ist keine Behinderung oder Teilhabebeeinträchtigung sondern Voraussetzung
7 Krankheitsbegriff KJP wendet ICD-10 Diagnosen der WHO an, dadurch mit einem entsprechenden Schwellenwert versehen: kategoriale Feststellung einer Diagnose impliziert den Krankheitsbegriff Es handelt sich dabei nicht um dimensionale Feststellungen z. B. von Ängstlichkeit, Traurigkeit oder Ähnlichem Sinnvoll: welche Gesundheitsauswirkung hat die Krankheit und inwiefern kann seitens der Kinder- und Jugendpsychiatrie eine Therapie angeboten werden bzw. ob eine Therapie Erfolg versprechen kann Klinische Erfahrung zeigt, dass diejenigen, die am stärksten die Hilfen nach 35a SGB VIII benötigen, eine Vielzahl an Risikofaktoren aufweisen und multimorbid sind
8 Teilhabe: Definitionsprobleme Während für körperliche Behinderungen durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) seit langem[1] der Begriff der Teilhabe definiert und mit Inhalt gefüllt wurde, u. a. durch die International Classification of Functioning (ICF), blieb er für den Bereich der psychisch erkrankten Minderjährigen eher unscharf. Es mangelt an Operationalisierung und Standardisierungen. [1] Fegert, Behinderung Versuch einer Begriffsbestimmung, in: ders./schrapper, Handbuch Jugendhilfe Jugendpsychiatrie, 2004, S. 185 ff.; Schrapper, Teilhabe ermöglichen. Sozialpädagogische Konzepte für die Aufgaben der Jugendhilfe bei Hilfen nach 35 a KJHG, in: Fegert/ders., a. a. O., S. 203 ff.
9 Beeinträchtigung der Teilhabe (Abs.1 Nr.2). a) Begriff. Teilhabe bedeutet die aktive und selbst bestimmte Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens (VG Sigmaringen unter Vereis auf Stähler/Wimmer, NZS 2002, 570). Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass Kinder und Jugendliche je nach Alter und Entwicklungsstand erst graduell zur Selbstbestimmung fähig sind, die Hinführung zu Selbstbestimmung und Eigenverantwortung vielmehr Teil des Erziehungsauftrags ist ( 1 Abs.1). Die Teilhabebeeinträchtigung (Integrationsrisiko) kann sich auf alle Lebensbereiche erstrecken. Ein zentraler Lebensbereich für Kinder und Jugendliche ist neben der Familie und dem sozialen Umfeld die Schule.
10 ICF WHO Zu unterscheiden sind also bei der Beurteilung der Folgen einer Behinderung das Zurechtkommen auf der körperlichen Ebene. Ist diese Ebene beeinträchtigt, spricht die WHO vom Impairment, dies entspricht ungefähr der ärztlichen Feststellung nach Satz 1 der Norm und hat noch nichts mit der Teilhabebeeinträchtigung zu tun. Die zweite Ebene des Zurechtkommens ist die individuelle Ebene der Person als Ganzes. Nach der WHO wird die Teilhabe charakterisiert und beschrieben durch die wahrnehmbare Teilhabe an Situationen des sozialen Lebens (Involvement in life situations).
11 3.6. ICF der WHO: Überblick über Komponenten des Funktionsniveaus Body Functions & Structures Activities Participation Contextual Factors Levels of Functioning Body (body parts) Individual (person as a whole) Society (life situations) Environmental factors (external influence on functioning) + Personal factors (internal influence on functioning) Charakteristics Body function Body structure Performanc of individuals activities Involvement in life situations Features of the physical, social and attitudinal world + Attributes of the person Positive aspect (Functioning) Functional and structural integrity Activity Participation Facilitators Negative aspect (Disability) Impairment Activity limitation Participation restriction Barriers / hindrances Qualifiers: First Qualifier Uniform Qualifier: Extend or Magnitude Qualifiers: Second Qualifier Localisation Assistance Subjective satisfaction (under development)
12 Generelle Aspekte Im diagnostischen Prozess unbedingt zu erfassende, bzw. zu beachtende Elemente (entsprechend von der WHO in der ICF verwendet): die Pervasivität, d.h., ob das Störungsbild in mehreren Bereiche Auswirkungen hat, z.b. ob eine Funktionsbeeinträchtigung sich in der Familie, in der Schule und auch in der Freizeit auswirkt, oder ob die Funktionsbeeinträchtigung nur auf einen Bereich beschränkt ist. Die Pervasivität trägt erheblich zum Ausmaß der Beeinträchtigung bei. die Intensität, d.h., ob das Störungsbild in einem (oder mehren) Bereich(en) so stark ausgeprägt ist, dass die Stärke der Funktionsbeeinträchtigung nicht mehr mit einer Teilhabe vereinbar ist. Das bedeutet, dass z.b. auch bereits ein Bereich genügt, um eine Teilhabebeeinträchtigung festzustellen, obwohl das Funktionsniveau in den anderen Bereichen hoch und ausreichend sein kann. die Chronizität, d.h. die Dauer der Funktionsbeeinträchtigung. Für die Chronizität liegt bereits in der Norm des 35a KJHG ein Kriterium vor, da dort der Halb-Jahreszeitraum in der Regel vorausgesetzt wird
13 Modell eines visualisierten Erfassungsrasters
14 Modell eines visualisierten Erfassungsrasters
15
16
17
18
19
20
21 In gemeinsamer Verantwortung! Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen Schnittmenge zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe Die Eingliederungshilfe für von einer Teilhabebeeinträchtigung betroffene oder bedrohte Kinder und Jugendliche ist sowohl in der Diagnostik als auch in der Umsetzung eine interdisziplinäre Aufgabe: Kinder- und Jugendhilfe Psychotherapeuten Kinder- und Jugendpsychiatrie andere Institutionen oder Professionelle
22 Chancen und Probleme des 35a fruchtbare interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe vs Gefahr der Schnittstellenproblematik mit Problemen in der Zusammenarbeit
23 Abgrenzung SGB XII ( 53) und SGB VIII ( 35a) und SGB V 10 Abs. 4 SGB VIII Deshalb letztlich Intelligenzprüfung notwendig: IQ > 70: SGB VIII IQ < 70: SGB XII Thema: Therapie Wenn SGBV-Leistung möglich, so ist diese auch anzuwenden (z.b. Psychotherapie, Ergotherapie)
24 KJP Jugendhilfe - wie groß ist die Überschneidung? KJPP??? JH
25 Spezielle Gruppen mit besonders erhöhtem Risiko für psychische Störungen Kinder in institutioneller Erziehung Diagnose Prävalenz bei Heimkindern Prävalenz in Normalpopulation St. Sozialverhalten (F 91, F 92) 26 % (+ 22 % F 90.1) 6 % ADHD 24 % 3-6 % (F F 90.1) Depression 10,4 % 1-5 % (F 32, F 34) Angststörungen 4 % 1,8 5,3 % Enuresis 6 % 2 % Sucht/ Substanzabusus (14 J.) 8,8 % (14 J.) 4 % Alkohol (16 J.) 1 % Cannabis (14 J.) -25-
26 6Monats-Prävalenz nach ICD-10 (N=483) mind. 1 Diagnose keine Diagnose 26% 74% Allgemeinbevölkerung (Median): 18% (Ihle & Esser, 2002) Modellversuch zur Abklärung und Zielerreichung in stationären Massnahmen 26
27 Top Diagnosen (N=483) Kategorie Inhaltliche Gruppierung n % F91 Störung des Sozialverhaltens % F90.1 Hyperkinetische SSV % F92 Kombinierte SSV und der Emotionen % F12.1/ F12.2 Störungen durch Cannabinoide % F61 Kombinierte und andere Persönlichkeitsstörungen % F40/ F41 Angststörungen % F90.0 Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung % F32 Depressive Episode % F60.31 Emotional instabile Persönlichkeitsstörung, BPS % F43.2/ F43.8 F43.0/ F43.1 Anpassungsstörung / Sonst. Reakt. auf schwere Belastung % Akute Belastungsreaktion / PTBS % Modellversuch zur Abklärung und Zielerreichung in stationären Massnahmen 27
28 Komorbidität nach DSM-IV (N=483) 35% 30% 30,0% 25% 20% 25,7% 22,6% 15% 13,7% 10% 5% 6,4% 1,7% 0% keine Diagnose 1 Diagnose 2 Diagnosen 3 Diagnosen 4 Diagnosen 5 Diagnosen Modellversuch zur Abklärung und Zielerreichung in stationären Massnahmen 44% 28
29 Martin Kühn ( 2009)
30 Versorgungsmodelle Kooperative Angebote für psychisch kranke Kinder und Jugendliche: Frühkindliche Sprechstunden Heimkindersprechstunden Spezialisierte WGs mit therapeutischer Anbindung
31 Prof. Dr. Michael Kölch Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie / Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm Steinhövelstraße Ulm Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ärztlicher Direktor: Prof. Dr. Jörg M. Fegert
Rechtliche Grundlagen Ablaufschema Zusammenfassung
!"#$% & '% ( ) Rechtliche Grundlagen Ablaufschema Zusammenfassung )+) SGB IX - 2, Abs.1 Satz 1 SGB XII - 53 Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit
MehrZentrum Bayern Familie und Soziales
Zentrum Bayern Bayerisches Landesjugendamt 23.11.2016 Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII Wichtige Aspekte für die Gewährung von Hilfen - Vortrag im Rahmen des 7. Irsser Symposiums für Kinder- und Jugendpsychiatrie
MehrAchtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung
Mehr4. Netzwerkkonferenz Lokales Netzwerk Kinderschutz und Frühe Hilfen. Workshop 4. Wie können wir in der Kita helfen?
4. Netzwerkkonferenz Lokales Netzwerk Kinderschutz und Frühe Hilfen 1 Workshop 4 Wie können wir in der Kita helfen? Beispiele aus dem Kita-Alltag 2 Thema: Teilstationäre Eingliederungshilfe für seelisch
MehrHerzlich Willkommen zum 11. Alsdorfer Fachtag
Herzlich Willkommen zum 11. Alsdorfer Fachtag 14.03.2018 1 Workshop: Eingliederungshilfe gem. 35a SGB VIII Grundlagen der Eingliederungshilfe am Beispiel der Schulbegleitung und des freizeitpädagogischen
MehrVORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013
19.07.2012 VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013 Das Leben ist komplex! PD Dr. med. Andrea Ludolph Dr. Dipl.-Psych. Nina Spröber Übersicht Vorstellung eines komplexen Behandlungsverlaufs Zusammenarbeit mit
MehrWORKSHOP. Berlin Sept.2015
WORKSHOP Berlin 21.- 23. Sept.2015 35a SGB VIII -Prüfungsebene Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende 05.10.2015 1 Der Weg durch den Vortrag 1. Organisatorische
MehrVorstellung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach 35a SGB VIII
Vorstellung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach 35a SGB VIII Ingrid Berndt, Uwe Becker, 23.02.2016 Kreisverwaltung Bad Kreuznach Gesetzliche Grundlage des 35a SGB
MehrFachbereich Eingliederungshilfe Stand: Frühe Hilfen für behinderte Kinder und Jugendliche Stadtstraße Freiburg
Fachbereich 210 - Eingliederungshilfe Stand: 01.07.2013 Frühe Hilfen für behinderte Kinder und Jugendliche Stadtstraße 2 79104 Freiburg Orientierungshilfe für die Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
MehrGesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen
- Jugendamt Gesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen 1 Gesetzliche Grundlagen Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes Pflege
MehrAngaben zur Person: Hilfeplanung Stellung (Nichtzutreffendes bitte streichen):
Vertrauliche ( 203 StGB und 76 SGB X) ÄRZTLICHE STELLUNGNAHME ZUR PLANUNG EINER EINGLIEDERUNGSHILFE nach 35a SGB VIII (KJHG), nach 53 SGB XII (nur amts- oder landesärztliche Stellungnahme) Angaben zur
MehrIntegrationshilfen in Schulen. Rechtliche Grundlagen und Antragstellung
Integrationshilfen in Schulen Rechtliche Grundlagen und Antragstellung Eingliederungshilfe Integrationshelfer an Schulen und Kindertagesstätten können eine Leistung der Eingliederungshilfe sein. Differenzierung:
MehrEpidemiologische Ergebnisse von MAZ.
Epidemiologische Ergebnisse von - Häufigkeit psychischer Belastungen und substanzbezogener Störungen http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/neuro-psychiatrische_krankheiten/adhs 1 Prä-Post-Messung
MehrINKLUSION - funktioniert das Konzept der gemeinsamen Erziehung und Bildung?
INKLUSION - funktioniert das Konzept der gemeinsamen Erziehung und Bildung? Veränderungen der politischen Rahmenbedingungen und neue Anforderungen an die Kinder- /Jugendpsychiatrie und Pädiatrie 7. ADHS-Gipfel
MehrZur Kooperation von Kinder- und Jugendpsychiatrie und Jugendhilfe
Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters Zur Kooperation von Kinder- und Jugendpsychiatrie und Jugendhilfe Welche Unterstützung brauchen psychisch kranke Kinder
MehrBEZIRK NIEDERBAYERN. Stefan Eichmüller. Psychiatriekoordination Sozialplanung Zuschusswesen
BEZIRK NIEDERBAYERN Stefan Eichmüller Psychiatriekoordination Sozialplanung Zuschusswesen Die SpDis an der Schnittstelle zur Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie Für wen sind die SpDis zuständig? Für wen
MehrInklusion und inklusive Unterstützungssysteme
Inklusion und inklusive Unterstützungssysteme Die Grundlagen des Schul- und Sozialrechts Hessisches Schulgesetz Zwei Säulen der Unterstützung Schule Schulgesetz/Verordnungen Hessisches Schulgesetz: Sozialhilfeträger
Mehr( 41 i.v.m. 35a SGB VIII) der gesetzliche Vertreter
Antragsteller: Ort, Datum: eingegangen am: Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Volljährige ( 41 i.v.m. 35a SGB VIII) Den Leistungsanspruch stellt der/die
MehrStrukturelle Vorgaben für f die nachstationäre Betreuung von Frühgeborenen. E. Hennig
Strukturelle Vorgaben für f die nachstationäre Betreuung von Frühgeborenen 1 E. Hennig 24.3.07 Ablauf Institutionelle Strukturen Rechtliche Vorgaben und Bedingungen Mögliche Wege eines Frühgeborenen mit
MehrÄnderungen des SGB VIII durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz KICK 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen
Änderungen des SGB VIII durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz KICK 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen (1) Verpflichtungen anderer, insbesondere der Träger anderer
MehrMacht Eingliederungshilfe süchtig?
Macht Eingliederungshilfe süchtig? Vortrag bei der Fachtagung der AG DroPo NRW Köln, 11. November 2011 Lothar Flemming LVR-Dezernat Soziales und Integration Fachbereichsleiter Sozialhilfe II Personenkreis
MehrNachweispflichten für Rechtsansprüche nach SGB VIII
Sachstand 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Nachweispflichten für Rechtsansprüche nach dem SGB VIII Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 21. Januar 2016 Fachbereich: WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren,
MehrÄrztliche Stellungnahme zur Planung einer Eingliederungshilfe
Ärztliche Stellungnahme zur Planung einer Eingliederungshilfe Vertrauliche Stellungnahme ( 203 StGB und 76 SGB X) nach 35a SGB VIII (KJHG), nach 53 SGB XII (nur amts- oder landesärztliche Stellungnahme)
MehrSozialpsychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen
Sozialpsychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen Gundolf Berg, Spitzenverband ZNS Stigmata abbauen, Kooperation fördern Köln, 01.02.17 Versorgungsstrukturen Kinder- und Jugendpsychiatrie und
MehrWichtige Sozialleistungen praktische Hinweise und Durchsetzung Herzlich Willkommen
Wichtige Sozialleistungen praktische Hinweise und Durchsetzung Herzlich Willkommen Alban Westenberger Bahnhofstrasse 40 94032 Passau - www.anwaelte-passau.com Einordnung von Autismus-Spektrum-Störungen
MehrVeranstaltung von Autismus NRW am im Landtag von Nordrhein- Westfalen Rechtliche Grundlagen zur Finanzierung von Autismustherapie
Veranstaltung von Autismus NRW am 05.04.2016 im Landtag von Nordrhein- Westfalen Rechtliche Grundlagen zur Finanzierung von Autismustherapie Vortrag von Ass. jur. Christian Frese, Geschäftsführer autismus
MehrUnterstützungsmöglichkeiten von Jugend- und Sozialämtern für chronisch kranke junge Menschen
Unterstützungsmöglichkeiten von Jugend- und Sozialämtern für chronisch kranke junge Menschen Dipl. Sozialpädagogin (FH) Amtsleiterin Chemnitz Hintergrundinformationen chronisch krank von Behinderung bedroht
MehrEingliederungshilfe wie geht s wenn s nicht geht. Ernst-Christoph Römer Vorstandsvorsitzender ev. Stadtmission Halle e.v.
Eingliederungshilfe wie geht s wenn s nicht geht Ernst-Christoph Römer Vorstandsvorsitzender ev. Stadtmission Halle e.v. Die gerichtl. Durchsetzung von Ansprüchen Beispiel: Gesetzlicher Anspruch auf Teilhabe
MehrEingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ( 35a SGB VIII)
Antragsteller: Ort, Datum: eingegangen am: Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ( 35a SGB VIII) Den Leistungsanspruch stellt die Mutter
MehrRechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München
Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Rechtsanwalt Reinhold Hohage Fachanwalt für Sozialrecht Fachanwalt für Medizinrecht Tel.: 040/414601-16 Fax: 040/414601-11 Mail: hohage@hohage-may.de Die Leistungen
MehrMaren Dieckmann Fachbereichsleiterin Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus
Teilhabe als Leistungsanspruch Maren Dieckmann Fachbereichsleiterin Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus Tel.: 0355/612 4800 Fax: 0355/612 134801 Email: sozialamt@cottbus.de 1 Gesetzliche Grundlagen
MehrErziehungsfähig bleiben - Unterstützungsangebote des Jugendamtes für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien. 5. September 2012
Erziehungsfähig bleiben - Unterstützungsangebote des Jugendamtes für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien 5. September 2012 Gesetzliche Grundlagen Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) enthält das SGB
MehrInklusion Die Folgen für die Heilmittelverordnung im Elementarbereich
HERZLICH WILLKOMMEN Thema : Inklusion Die Folgen für die Heilmittelverordnung im Elementarbereich Informationsveranstaltung im Namen der ehemaligen integrativen KiTasim Kreis Euskirchen INKLUSION WAS BEDEUTET
MehrDas Persönliche Budget in der Jugendhilfe
Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe Veränderte Leistungserwartungen an den ASD? Gesetzliche Grundlagen 01.07.2001: Einführung des SGB IX Nach 6 SGB IX gelten die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
MehrEntwicklung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Jugendamt Az.: 31-455.80; 013.431-3201913 Sitzungsvorlage JHA/SA/19/2016 Entwicklung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus
MehrAutismus-Spektrum-Störung im Versorgungssystem der Jugendhilfe. Prof. Dr. med. Judith Sinzig
Autismus-Spektrum-Störung im Versorgungssystem der Jugendhilfe Prof. Dr. med. Judith Sinzig Symptomatik Autismus Spektrum Störungen (ASS) Qualitative Beeinträchtigung der reziproken sozialen Interaktion
Mehrdrobs Halle Ambulant Betreutes Wohnen Halle / MSH
drobs Halle Ambulant Betreutes Wohnen Halle / MSH Laura Radecker Tag der Begegnung Eisleben am 26.11.2014 Gliederung 1. Rechtlicher Rahmen 2. Personenkreis/Zielgruppe 3. Ziele und Aufgaben 4. Ziele und
MehrWer soll das bezahlen? Finanzierungsmöglichkeiten kooperativer Arbeit
Wer soll das bezahlen? Finanzierungsmöglichkeiten kooperativer Arbeit Landschaftsverband Westfalen-Lippe Hürden überspringen! Erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen KJH und KJPP Dr. Thomas Meysen Münster,
MehrKJSG und inklusives SGB VIII
KJSG und inklusives SGB VIII Prof. Dr. Jan Kepert, Tagung 20. November 2017, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. Quellen der Folien: Kunkel/Kepert/Pattar LPK-SGB VIII, 7. Auflage
Mehr35a SGB VIII. Fachbereichsleiterin Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
35a SGB VIII Hilfen für Systemsprenger oder gesprengte Systeme Hilfen zwischen Inklusion und Exklusion Hilfen zwischen Prävention und Intervention Individuelle, familiäre und settingbezogene Hilfen Dr.
MehrSchulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem. Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW
Schulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW 05.11.2016 Ausblick Teilhabe am allgemeinen Bildungssystem Gestaltung eines inklusiven
Mehr3. Fachtag Arbeitskreis Jugendhilfe CJD e. V. Region West Wissen wir was wirkt wirkt was wir wissen?
Zentrum für Suchtmedizin LWL-Klinikum Gütersloh 3. Fachtag Arbeitskreis Jugendhilfe CJD e. V. Region West Wissen wir was wirkt wirkt was wir wissen? Pathologisierung für den Rechtsanspruch 06.05.2015 Dr.
MehrGesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen Bundesteilhabegesetz - BTHG - Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe Workshop BTHG 06.06.2018 Das Bundesteilhabegesetz
MehrSchulische Inklusion und Jugendhilfe. Olaf Meyer-Helfers Jugendamt Friesland
Schulische Inklusion und Jugendhilfe Olaf Meyer-Helfers Jugendamt Friesland Aufgaben der Jugendhilfe Ziele und Aufgaben der Jugendhilfe gem. 1 Abs. 3 SGB VIII Junge Menschen in ihrer individuellen und
MehrEin (Jugend)Amt für alle Kinder! Vom 35 a SGB VIII zur Großen Lösung
Ein (Jugend)Amt für alle Kinder! Vom 35 a SGB VIII zur Großen Lösung DIJuF-ZweiJahrestagung 27.04.2010 Fulda Jörg M. Fegert, Ulm Gliederung Einleitung: (psychische) Gesundheit und kindliche Basisbedürfnisse:
Mehr11. Sozialgesetzgebung
116 11. Sozialgesetzgebung Bundessozialhilfegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1994 (BGBl. I S. 646, 2975), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts
MehrB-15.1 Allgemeine Angaben der Kinder- und Jugendpsychiatrie u. Psychotherapie
B-15 Kinder- und Jugendpsychiatrie u. Psychotherapie B-15.1 Allgemeine Angaben der Kinder- und Jugendpsychiatrie u. Psychotherapie Fachabteilung: Art: Kinder- und Jugendpsychiatrie u. Psychotherapie Hauptabteilung
MehrAutismus und Schule Gaby Brinkmann Anja Wildung
Autismus und Schule Gaby Brinkmann Anja Wildung Überblick Vorstellung der Referentinnen Autismus - ein facettenreiches Phänomen Gelingensbedingungen am Beispiel von - Schulbegleitung - Zusammenarbeit von
MehrFrühförderung für behinderte und von Behinderung
Frühförderung für behinderte und von Behinderung Mastertitelformat bearbeiten bedrohte Pflegekinder im Vorschulalter Master-Untertitelformat bearbeiten Delia Möller, Diplom-Psychologin und Logopädin Jugendpsychiatrischer
MehrAnforderungen der Kinder- und Jugendhilfe an die Reform
Anforungen Kin- und an die Reform Saarbrücken, 29. September 2016 Hubert Lautenbach AWO Bundesverband e. V. Zusammenlegung Zuständigkeit für alle behinten und nichtbehinten Kin/Jugendlichen/junge Volljährigen
MehrFrau Prof. Renate Schepker Frau Dr. Christa Schaff.
Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stärken Präventions- und Gesundheitsförderungsstrategien aus Sicht der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Frau Prof. Renate Schepker Frau
MehrWohin nach Klasse 4? Seelische Belastungen. J. M. Fegert, Ulm
Wohin nach Klasse 4? Seelische Belastungen J. M. Fegert, Ulm Eine dem Kindeswohl entsprechende bestmögliche Beschulung bedeutet nicht: gleiches Recht für alle, sondern jedem die Förderung die er/sie benötigt
MehrTeilhabe am Arbeitsleben aus Sicht des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit
26. Heidelberger Kongress des Fachverbandes Sucht e.v. 10.-12. Juni 2013 Dr. Berg 11.06.2013 Der Mensch im Mittelpunkt Was bedeutet dies für die Suchtbehandlung? Teilhabe am Arbeitsleben aus Sicht des
MehrGrundlagen zur ICF-CY
Grundlagen zur ICF-CY Andreas Seidel/Andrea Jagusch-Espei Stendal, 07.03.2019 herzlich willkommen Vorstellung Referent/in WARUM? ICF orientiertes Arbeiten macht Spaß entlastet bereichert (Lernen miteinander/interdisziplinäres
MehrRechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München
Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Rechtsanwalt Reinhold Hohage Fachanwalt für Sozialrecht Fachanwalt für Medizinrecht Tel.: 040/41460116 Fax: 040/414601-11 Mail: hohage@hohage-may.de Das Bundesteilhabegesetz
MehrSozio-emotionale Verhaltensauffälligkeiten in der Kita aus Sicht der KJPP. Jan Hendrik Puls, Kiel
Sozio-emotionale Verhaltensauffälligkeiten in der Kita aus Sicht der KJPP Jan Hendrik Puls, Kiel Offenlegung In den vergangenen fünf Jahren habe ich direkte finanzielle Zuwendungen für Vorträge, Beratungstätigkeiten
MehrSGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Inhalt und Design: Dr. Paul Erdélyi und Klaus-Heinrich Dreyer Gesetzessystematik SGB III AF SGB V Krankenversicherung SGB I Allgemeiner Teil SGB
MehrAlltag Interdisziplinarität
Alltag Interdisziplinarität Kinder und Jugendliche mit komplexem Hilfebedarf Kriterien für die Empfehlung diagnostischer, sozialpädagogischer und psychotherapeutischer Maßnahmen im Kinder- und Jugendpsychiatrischen
MehrPräsentation der Institutsambulanz
Präsentation der Institutsambulanz 2016 Eröffnung der Ambulanz September 2001 Steinhövelstr. 5 Eröffnung der Stationen Oktober 2001 Krankenhausweg 5 Einweihung des Forschungshauses April 2003 Heidenheimerstr.
MehrDIJuF Interaktiv Stand: Entwurfsfassung für 2017
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 31.8.2016 SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016
MehrFachdienst - Eingliederungshilfe. Schulbegleitung
Fachdienst - Eingliederungshilfe Schulbegleitung 1 Rechtliche Grundlage: 53 SGB XII Personen, die durch ihre Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder
MehrBezirksamt Pankow von Berlin Abteilung Jugend und Facility Management Jugendamt Ergänzender Sozialdienst
Bezirksamt Pankow von Berlin Abteilung Jugend und Facility Management Jugendamt Ergänzender Sozialdienst Bezirksamt Pankow, Postfach 730 113, 13062 Berlin (Postanschrift) An Träger von Kindertageseinrichtungen
MehrEinführung in die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit
Einführung in die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit Schwerpunkt: Psychische Störungen Michael Bräuning uning-edelmann Klaus Keller 2008 ICF 2008 Keller, Bräuning-Edelmann
MehrVorwort (Paulitsch, Karwautz) Geleitwort (Lenz) I Einführung (Paulitsch) Begriffsbestimmung Historische Aspekte...
Inhaltsverzeichnis Vorwort (Paulitsch, Karwautz)... 15 Geleitwort (Lenz)... 17 I Einführung (Paulitsch)... 13 1 Begriffsbestimmung... 13 2 Historische Aspekte... 16 II Versorgungsstrukturen in der Psychiatrie
MehrBeruf und Beschäftigung bei chronischer Erkrankung. Hilfe zur Entwicklung von Genesungspotentialen
Beruf und Beschäftigung bei chronischer Erkrankung. Hilfe zur Entwicklung von Genesungspotentialen // Vitos Rehabilitation für psychisch kranke Menschen Guxhagen (RPK) Versorgung Rehabilitation Förderung
MehrSchnittstellen Was können die unterschiedlichen Systeme an- und ausrichten? 10. Mai 2012
Schnittstellen Was können die unterschiedlichen Systeme an- und ausrichten? 10. Mai 2012 - Guy Walther - Jugend- und Sozialamt Frankfurt Bertolt Brecht Ja, mach nur einen Plan sei nur ein großes Licht!
MehrAmtsärztliche/fachärztliche Stellungnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII/BVG
Amtsärztliche/fachärztliche Stellungnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII/BVG Daten der nachfragenden Person Name Vorname Geburtsdatum Geschäftszeichen LWV: Anschrift des ärztlichen
Mehr10. Landespsychotherapeutentag. Statement zur Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung im Gesundheitssystem. Berlin,
10. Landespsychotherapeutentag Statement zur Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung im Gesundheitssystem Berlin, 12.09.2015 Wer ein Statement zur Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung abgeben
MehrAllgemeine Informationen. (Sachverhalt, Handlungsbedarf, Handlungsoptionen)
Allgemeine Informationen (Sachverhalt, Handlungsbedarf, Handlungsoptionen) Stand: 4. Februar 2019 1. Sachverhalt Seit dem Inkrafttreten des 39 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) im Jahr 1961 ist der Personenkreis,
MehrInklusionshilfen des DKSB Kerpen
2014 Inklusionshilfen des DKSB Kerpen Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Kerpen e.v. nachfolgend DKSB Kerpen genannt Hauptstr. 215 50169 Kerpen Tel. 02273 913311 www.kinderschutzbund-kerpen.de 1. Zielgruppe
MehrHürden für Patienten mit ADHD. Michael Kölch
Ausbildung und Berufseinstieg besondere Hürden für Patienten mit ADHD Michael Kölch Bedeutung des Berufswahlprozesses Die Wahl des zukünftigen Berufes stellt nach wie vor einen elementaren Schritt im Leben
MehrKinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Prof. Dr. med. Michael Günter Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Wintersemester 2017/2018 2017 Prof. Dr. med. Michael
MehrRehabilitation von Kindern und Jugendlichen
Fachkliniken Wangen Rehabilitationskinderklinik www.fachkliniken-wangen.de Alwin Baumann Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen Jahrestagung für Jugendamtsleiter/-innen Schloss Flehingen 05.02.2013
MehrRechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München
Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Thema: Neue Anforderungen an die Struktur gemeindepsychiatrischer Angebote aufgrund der neuen Sozialgesetzgebung (BTHG) - Handlungserfordernisse der nächsten Jahre -
MehrHerausforderungen in der Kinder- und Jugendpsychotherapie. Behandlung von Kindern und Jugendlichen aus der Jugendhilfe
Herausforderungen in der Kinder- und Jugendpsychotherapie Behandlung von Kindern und Jugendlichen aus der Jugendhilfe Heike Jockisch 30.08.2017, LPK RLP Überblick I. Gesetzliche Grundlagen II. Psychische
MehrDas Bundesteilhabegesetz BTHG
Das Bundesteilhabegesetz BTHG Dezember 2016 Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen kurz Bundesteilhabegesetz BTHG wurde verabschiedet. Warum ein BTHG Zielsetzung
MehrTeilhabebeeinträchtigung bei Kindern und Jugendlichen Versuch der Operationalisierung und Standardisierung
Teilhabebeeinträchtigung bei Kindern und Jugendlichen Versuch der perationalisierung und Standardisierung Ergebnisse des vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Projekts
MehrDas BTHG - Auswirkungen für Nutzer*innen an der Schnittstelle Wohnungsnotfall- und der Eingliederungshilfe
Das BTHG - Auswirkungen für Nutzer*innen an der Schnittstelle Wohnungsnotfall- und der Eingliederungshilfe Prof. Dr. Arne von Boetticher Fachtag des DWBO am 19.06.2017, Berlin Gliederung 1. Vorbemerkungen
MehrNeue Entwicklungen im Schwerbehindertenrecht
Begutachtung an der Schnittstelle zwischen Neurologie und Psychiatrie 17. Jahrestagung der DGNB in Zusammenarbeit mit der DGPPN Aachen 8./9. Mai 2015 Neue Entwicklungen im Schwerbehindertenrecht Dr. Marianne
MehrEingliederungshilfe für behinderte Menschen
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ( 53 ff. SGB XII) Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine spezielle Unterstützungsmaßnahme der Sozialhilfe. Ihre Aufgabe ist es eine drohende
MehrNahtstelle Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie. IFAS Institut für angewandte Sozialfragen ggmbh
Nahtstelle Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie IFAS Institut für angewandte Sozialfragen ggmbh Kumbier-Jordan, November 2011 Agenda 1. 25 Jahre RPK-Erfahrung 2. Basisdokumentation 3. Medizinische
MehrS2-Leitlinien für Persönlichkeitsstörungen
S2 Praxisleitlinien in Psychiatrie und Psychotherapie 1 S2-Leitlinien für Persönlichkeitsstörungen Bearbeitet von DGPPN - Dt. Gesellschaft 1. Auflage 2008. Taschenbuch. xii, 184 S. Paperback ISBN 978 3
MehrIntegrierte Psychotherapie zur Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft SGB XII
11. Landespsychotherapeutentag Workshop 2 Integrierte Psychotherapie zur Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft SGB XII 24.09.2016 Behindertenrechtskonvention Durch die Behindertenrechtskonvention
MehrTransitionen und ihre Dimensionen
Transitionen und ihre Dimensionen 7. ADHS-Gipfel 2012 / Hamburg Jörg M. Fegert / Ulm Einleitung - Übersicht Transitionen in der Entwicklungspsychologie Kurzfristige Tranisitionen im Alltag Transitionsdiagnosen
MehrAnschrift: Dienststelle/ Institution: Straße: Postleitzahl/ Ort: Arzt/ Ärztin: Tel. Fax: Ärztlicher Bericht
Name des Verfassers/ der Verfasserin und Anschrift der erstellenden Dienststelle/ Institution Anschrift: Dienststelle/ Institution: Straße: Postleitzahl/ Ort: An den Kostenträger Arzt/ Ärztin: Tel. Fax:
Mehr8. Behinderung LGA. 8.1 Schwerbehinderte. 8.2 Behinderung und Pflege
8. Behinderung 8.1 Schwerbehinderte 8.1.a Schwerbehinderte nach Altersgruppen im Land Brandenburg 8.1.b Schwerbehinderte nach dem Grad der Behinderung im Land Brandenburg 8.1.c Schwerbehinderte je 1. Einwohner
MehrTeilhabe und Soziale Arbeit aus Sicht der DVSG
Teilhabe und Soziale Arbeit aus Sicht der DVSG DVSG Bundeskongress Kassel 19.-20.10.2017 Programmatik seit 2016 1. Soziale Determinanten bei der Entstehung von Erkrankungen und gesundheitlichen Störungen
MehrImpulsreferat Eingliederungshilfe für geflüchtete Menschen mit Behinderung Zugang ins Regelsystem
Impulsreferat Eingliederungshilfe für geflüchtete Menschen mit Behinderung Zugang ins Regelsystem Auftaktveranstaltung des Dialogforums Geflüchtete mit Behinderung am 27.06.2017 Referent: Thomas Gutiérrez
MehrArtikel 1: Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 27.2.2017 GESAMTSYNOPSE zur vom 3.2.2017 eines - als Vergleichsfassung 1 zum Arbeitsentwurf vom 23.8.2016 Artikel 1: Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
MehrInhaltsverzeichnis. Zusammenfassung... 1
Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung... 1 1 Grundlagen... 4 1.1 Einleitung, Begriffsbestimmung... 4 1.2 Epidemiologie und Prävalenz... 5 1.2.1 Krankheitsbeginn... 5 1.2.2 Geschlechtsverteilung... 6 1.2.3
MehrVortrag. Niedrigschwellige Betreuungsangebote für den gerontopsychiatrischen Bereich und für geistig behinderte ältere Menschen
Vortrag Niedrigschwellige Betreuungsangebote für den gerontopsychiatrischen Bereich und für geistig behinderte ältere Menschen Netzwerk moderne kommunale Seniorenpolitik Niedersachsen Modul 3 16. Juni
Mehr1 Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung 2. Weiterführende Literatur Störungen des Sozialverhaltens 17. Weiterführende Literatur 29
IX I Externalisierende Störungsbilder 1 Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung 2 Andrea G. Ludolph und Ann-Kathrin Pfalzer Weiterführende Literatur 15 2 Störungen des Sozialverhaltens 17 Paul
MehrFrühförderung Sachsen
Frühförderung Sachsen Kinderzahlen Sozialpädiatrische Zentren Es liegen keine zusammenfassende Daten der betreuten Kinder vor. Bericht Behindertenbericht barrierefrei 2009 Stand 2004 Kinderzahlen Interdisziplinäre
MehrDer Allgemeine Sozialdienst
Der Allgemeine Sozialdienst Was tun, bevor das Kind in den Brunnen fällt? Der Allgemeine Sozialdienst als Anlaufstelle für Familien mit Kindern in schwierigen Lebenssituationen oder erzieherischen Problemen
MehrDiagnostik von Traumafolgestörungen bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Diagnostik von Traumafolgestörungen bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Sabine Korda Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
MehrVersorgungsverbund Medizinische Behandlungszentren Veranstaltung Der Paritätische Berlin am
Versorgungsverbund Medizinische Behandlungszentren Veranstaltung Der Paritätische Berlin am 02.03.2016 Die AOK Nordost engagiert sich in den Regionen für spezifische Versichertengruppen für spezifische
MehrKonzeption der dem Psychosozialen Wohnheim angegliederten Trainingswohnungen für psychisch Kranke
Deutsches Rotes Kreuz Trainingswohnung für psychisch Kranke Angegliedert an das Psychosoziales Wohnheim Kosmonautenweg 5 18528 Bergen auf Rügen Tel:.03838/209756 Fax:03838/202664 Konzeption der dem Psychosozialen
MehrDas Spannungsfeld von Pflege und Behinderung auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept?
Gesellschaft für Sozialen Fortschritt Deutsches Zentrum für Altersfragen Berlin, 6. Mai 2009 Das Spannungsfeld von Pflege und Behinderung auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept? Hochschule Neubrandenburg I.
MehrEINFÜHRUNG: REHABILITATIONSBEDARF - TEILHABEPLANUNG GESAMTPLANUNG HILFEPLANUNG
EINFÜHRUNG: REHABILITATIONSBEDARF - TEILHABEPLANUNG GESAMTPLANUNG HILFEPLANUNG Alle Bestandteile dieses Dokuments sind urheberrechtlich geschützt. Dieses Dokument ist Teil der Präsentation und ohne die
MehrFachtagung CJD / Autismus Karlsruhe e.v Rechtliche Ansprüche für Versorgung und Betreuung von Menschen mit Autismus
Fachtagung CJD / Autismus Karlsruhe e.v. 15.10.2010 Rechtliche Ansprüche für Versorgung und Betreuung von Menschen mit Autismus Referent: Christian Frese Geschäftsführer Autismus Deutschland e.v. Gliederung
Mehr