Der Transfer-Sozialplan in der reformierten Betriebsverfassung

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1 Markus Hermann Der Transfer-Sozialplan in der reformierten Betriebsverfassung Ein Instrument zur Bewältigung von Personalabbauprozessen PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften

2 Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis 19 Abkürzungsverzeichnis 27 1 Der Transfer-Sozialplan als moderne Personalabbaustrategie 31 A. Untersuchungsgegenstand Transfer-Sozialplan 31 I. Bisherige Bewältigung von Personalabbaumaßnahmen 33 II. Verbreitung und Umsetzung des neuen Transfer-Sozialplan-Konzeptes...34 III. Fazit der Begleitforschung 36 IV. Beschäftigungsfeindliche Wirkung von Abfindungssozialplänen 37 V. Das Neue an der Transfer-Sozialplan-Strategie Beschäftigungswirksame Transfer- und Qualifizierungsmaßnahmen statt Abfindungen Keine Beschränkung der Maßnahmen auf die des 3 Abs. 1 SGB III Leistungsbausteine des Transfer-Sozialplans Vorteile des Transfer-Sozialplans 41 a. Arbeitnehmersicht 41 b. Arbeitnehmervertretersicht 42 c. Arbeitgebersicht 43 d. Sicht der Versichertengemeinschaft 43 B. Die Regelungsebenen des Transfer-Sozialplans 45 C. Der Zweck destransfer-sozialplans 46 I. Entschädigungsfunktion des Sozialplans 46 II. Steuerungsfunktion des Sozialplans 47 III. Überbrückungs- und Vorsorgefunktion 48 IV. Bestätigung der Überbrückungs- und Vorsorgefunktion durch dasbetrv-rg 49 D. Der Transfer-Sozialplan als Institut des Arbeitsrechts SO I. Der Transfer-Sozialplan im reformierten System der Beteiligungsrechte II. Allgemeine Voraussetzungen für die Beteiligungsrechte bei Betriebsänderungen Struktur der Beteiligungsrechte nach neuem Recht Existenz eines Betriebsrates als Voraussetzung der Beteiligungsrechte 53 a. Konstituierung des Betriebsrates im vereinfachten Wahlverfahren 54 9

3 b. Gesamt- und Konzernbetriebsrat Neuer Unternehmensbezogener Schwellenwert Die Betriebsänderung i.s.d. 111 ff. BetrVG 58 a. Verhältnis von 111 S. 1 zu S. 3 BetrVG 58 b. Die Tatbestände nach 111 S. 3 BetrVG 61 aa. Stillegung des Betriebs, wesentlicher Betriebsteile nach 111 S. 3 Nr. 1 BetrVG 61 bb. Einschränkung des Betriebs, wesentlicher Betriebsteile nach 111 S. 3 Nr. 1 BetrVG 66 cc. Reiner Personalabbau als Betriebsänderung nach 111 S. 3Nr.1 BetrVG 67 dd. Betriebsverfassungsrechtliche Organisationseinheiten 71 ee. Gesamtzusammenhang von zeitlich versetzten Personalabbauwellen" 72 ff. Betriebsänderungen nach 111 S.3 Nr.2 bisnr Beteiligungsrechte nach 111 BetrVG 74 a. Beteiligungsfreie Konzeption der Betriebsänderung 75 b. Unterrichtung des Betriebsrates über die geplante Betriebsänderung 76 aa. Rechtzeitige Unterrichtung 77 bb. Umfassende Unterrichtung 77 cc. Auswahlrisiko: Zuständiger Betriebsrat 78 c. Beratung mit dem Betriebsrat über die geplante Betriebsänderung und ihre sozialen und personellen Folgen Keine Einflussnahme auf die Betriebsänderung gem. 92a BetrVG Zuziehung eines»transfer"- Beraters 111 S. 2 BetrVG 87 III. Interessenausgleich 89 IV. Transfer-Sozialplan Wegfall der Sozialplanpflicht nach 112a BetrVG 90 a. Nichterreichen des Schwellenwertes 90 b. Neugründungsprivileg Arbeitsplatzverlust infolge Betriebsänderung als wirtschaftlicher Nachteil Transfer- und Qualifizierungsmaßnahmen als Ausgleich und Milderung des wirtschaftlichen Nachteils drohende Arbeitslosigkeit Informationsgewinnung über arbeitsförderungsrechtliche Kofinanzierungsmoglichkeiten von Transfer-Sozialplanleistungen 94

4 a. Beratung über die Förderungsmöglichkeiten durch Zuschüsse zu Sozialplanmalinahmen nach 256 Abs. 1 SGB III 94 aa. Form und Inhalt der Beratung 95 bb. Beschränkung der Beratung auf Sozialplanverhandlungen? 96 b. Beantragung einer Vorabentscheidung nach 256 Abs. 2 SGB III 96 aa. Rechtsnatur der Vorabentscheidung 97 bb. Zeitpunkt der Vorabentscheidung 97 cc. Umfang der Vorabentscheidung 97 c. Arbeitsförderungsrechtliche Pflicht zur Überlassung der Vorabentscheidung 98 d. Betriebsverfassungsrechtliche Pflicht zur Überlassung der Vorabentscheidung 99 aa. Pflicht aus 111 S.1 i.v.m. 80 Abs. 2 S. 2 BetrVG 99 bb. Pflicht aus 80 Abs. 2 S. 2 Nr. 8, 112 BetrVG 99 cc. Pflicht aus 80 Abs. 1 Nr. 8, 80 Abs. 2 S. 2 BetrVG 100 e. Betriebsverfassungsrechtliche Pflicht zur Beschaffung eines Vorabbescheids 100 aa. Beschaffungsanspruch aus 80 Abs. 2 S. 2 Hs.1 BetrVG 100 bb. Pflicht aus 2 Abs. 1 BetrVG 100 f. Vermittlung durch den Präsidenten des Landesarbeitsamtes Aufstellung des Sozialplans durch die Einigungsstelle 102 a. Gegebenheiten des Einzelfalls nach 112 Abs.5S.2Nr.1 BetrVG 103 b. Berücksichtigung der Aussichten auf dem Arbeitsmarkt nach 112 Abs.5 S.2 Nr.2 S.1 BetrVG 104 c. Weiterbeschäftigung in zumutbaren Arbeitsverhältnis nach 112 Abs.5 S.2 Nr.2 S.2 BetrVG 104 d. Förderungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit nach 112 Abs.5 S.2 Nr.2a BetrVG 108 e. Fortbestand des Unternehmens nach 112 Abs.5 Nr.3 BetrVG Ausdrückliche Vernetzung des Sozialplanes mit den Förderungsmöglichkeiten des SGB III zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit 111 A. Bisherige Wechselwirkungen zwischen Arbeitsförderungsrecht und Arbeitsrecht 111 I. Kein Verbot von konsumtiven Abfindungssozialplänen

5 II. Pflichten zum Abschluss eines beschäftigungswirksamen Sozialplans durch die Betriebsparteien Pflicht zur Vereinbarung von Eingliederungsmaßnahmen aus 254 ff. SGB III Pflicht zur Vereinbarung von Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung nach 175 ff. SGB III Pflicht zur Vereinbarung von Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung aus 2 SGB III 115 B. Ziel der Neuregelung des 112 Abs. 5 S. 2 Nr. 2a BetrVG 117 I. 112 Abs. 5 S. 2 Nr. 2a BetrVG als Ermessensrichtlinie 118 II. 112 Abs. 5 S. 2 Nr. 2a BetrVG - eine Vorschrift ohne Regelungsgehalt? 118 III. Förderungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit 121 IV. Reichweite der Berücksichtigungspflicht 123 C. Grenzen der Erzwingbarkeit von im SGB III vorgesehenen Fördermöglichkeiten zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit" 124 I. Exklusivitätsverhältnis zwischen Regelungsgegenständen des Interessenausgleichs und des Sozialplans Organisationsregeln und Eingliederungsmaßnahmen Folgeregelungen und Eingliederungsmaßnahmen 127 II. Arbeitsrechtliche Abgrenzung 127 IM. Veränderte Grenzziehung nach dem Arbeitsförderungsrecht 130 IV. Verschiebung der Grenzziehung zwischen Interessenausgleich und Sozialplan durch 112 Abs.5 S.2 Nr.2a BetrVG 131 V. Einordnung von Eingliederungsmaßnahmen nach 254 ff. SGB III 133 VI. Einordnung von Strukturkurzarbeitergeld nach 175 ff SGB Arbeitsförderungsrechtliche Anforderungen an die betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit Arbeitsrechtliche Einordnung der betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit i.s.d. 175 Abs.1 S.1 Nr.2 SGB IM Regelungsbefugnis der Einigungsstelle zur Errichtung einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit Erbringung der Sozialplanleistung durch Dritten Arbeitsförderungsrechtliche Anforderungen an die Vermeidung von Entlassungen nach 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III Regelungsbefugnis der Einigungsstelle zur Vermeidung von Entlassungen

6 D. Schranken des Transfer-Sozialplans 143 I. Gleichrangige Beachtung der Ermessensrichtlinien nach 112 Abs. 5 BetrVG bei der Aufstellung des Transfer-Sozialplans durch die Einigungsstelle 144 II. Unterschiedliche Rechtsfolgen bei Überschreitung der Regelungskompetenz durch Betriebsparteien und Einigungsstelle 145 III. Die identischen Schranken des erzwungenen und vereinbarten Transfer-Sozialplans Maßstab: Zweckbestimmung des Sozialpans Maßstab: Zwingendes höherrangiges Recht 147 IV. Vorsorgeregelungen im Transfer-Sozialplan Arbeitsförderungsrechtliche Kofinanzierung des Transfer- Sozialplans 153 A. Anknüpfung an betriebsverfassungsrechtliche Begriffe in 254 ff. und 175 ff. SGB III 154 B. Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen nach 254 ff SGB III 155 I. Grundsatz der Gewährung von Zuschüssen zu Sozialplanmaßnahmen II. Arbeitgeber als anspruchsberechtigter Träger der Maßnahmen 156 III. Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen als Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung 156 IV. Die Grundsatznorm 254 SGB III Mögliche Eingliederungsmaßnahmen Wegfall des Substitionserfordemisses Keine Begrenzung auf eingliederungsbedürftige Arbeitnehmer 160 V. Der Zuschuss nach 254ff. SGB III Zuschusshöhe nach 257 SGB IM Förderungshöchstbetrag Maßstab für die Bestimmung der Zuschusshöhe nach Wegfall des 257 Abs. 2 SGB III 162 a. 7 SGB III als Maßstab der Ermessensentscheidung 162 b. Kein Einfluss des 2 SGB III auf die Ermessensentscheidung 163 VI. Die Zuschussvoraussetzungen nach 255 Abs. 1 SGB IM Drohende Arbeitslosigkeit infolge geplanter Betriebsänderung gem. 255 Abs.1 Nr. 1SGB IM 164 a. Zu fördernde Arbeitnehmer 164 b. Drohende Arbeitslosigkeit 165 aa. Versicherungspflichtige Beschäftigung

7 14 bb. Alsbaldige Beendigung der Beschäftigung 165 cc. Voraussichtliche Arbeitslosigkeit 168 (1) Zumutbarkeit des Anschlussarbeitsverhältnisses 169 (2) Weiterbeschäftigung in Betrieb, Unternehmen oder Konzern 173 (3) Befristete Anschlussbeschäftigung 174 (4) Leiharbeitsverhältnisse 175 (5) Allgemeine Chancen auf dem Arbeitsmarkt 176 c. Geplante Betriebsänderung ursächlich für die drohende Arbeitslosigkeit 176 d. Prognosefragen Versuch eines Interessenausgleichs i.s.d. 112 BetrVG gem. 255 Abs. 1 Nr. 2 SGB III 178 a. Anforderungen an den Versuch eines Interessenausgleichs nach 113 Abs. 3 BetrVG 179 b. Vereinbarter Interessenausgleich 182 c. Anforderungen an den Versuch eines Interessenausgleichs bei Tendenzunternehmen Vereinbarter Sozialplan für zu fördernde Arbeitnehmer nach 255 Abs. 1 Nr. 3 SGB IM 185 a. Zu fördernde Arbeitnehmer 185 b. Betriebsverfassungsrechtlicher Sozialplan als Anknüpfungspunkt der Zuschüsse 185 c. Vereinbarte Sozialpläne 186 aa. Nicht erzwingbare Sozialpläne 187 bb. Sozialpläne durch Spruch der Einigungsstelle 188 cc. Vorsorglicher Transfer-Sozialplan und Transfer- Rahmensozialplan 188 d. Rechtswirksame Sozialpläne Arbeitsmarktliche Zweckmäßigkeit der Sozialplanmaßnahme nach 255 Abs. 1 Nr. 4 SGB IM Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nach 255 Abs. 1 Nr. 4 SGB III Angemessene Eigenbeteiligung nach 255 Abs.1 Nr. 5 SGB III 196 a. Art der Mittel zur Finanzierung 197 b. Angemessener Umfang zur Finanzierung im Rahmen des Sozialplans Gesicherte Durchführung nach 255 Abs. 1 Nr. 6 SGB IM 200

8 VII. Ausschlusstatbestände nach 255 Abs. 2 SGB III Überwiegende betriebliche Interessen nach 255 Abs. 2 SGB IM 202 a. Ausschluss der Förderung bei beabsichtigter Weiterbeschäftigung 203 b. Kein Ausschluss der Förderung bei fehlgeschlagener Eingliederungsmaßnahme und ungeplanter Weiterbeschäftigung 205 c. Interne Durchführung der Eingliederungsmaßnahme und überwiegendes betriebliches Interesse Kein Widerspruch mit den gesetzlichen Zielen der Arbeitsförderung nach 255 Abs. 2 Nr. 2 SGB IM Wegfall des Ausschlussgrundes: Wahlrecht zwischen Abfindung und Eingliederung nach 255 Abs. 2 Nr. 3 SGB IM 208 VIII. Ausweitung der Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen nach 255 Abs. 3 SGB IM Sozialpläne außerhalb des Anwendungsbereichs des BetrVG nach 255 Abs Alt. SGB III Sozialplanähnliche Vereinbarungen nach 255 Abs. 3 2.Alt SGB IM a. Inhaltliche Sozialplanähnlichkeit 211 b. Verfahrensmäßige Sozialplanähnlichkeit 212 c. Einzelne Sozialplanähnliche Vereinbarungen 212 aa. 38 Abs. 1 Nr. 11 MAVO und 40 lit. f MVG 212 bb. Sozialplanrichtlinien des Sprecherausschusses 212 cc. Sozialplan zugunsten Leitender Angestellter Entsprechende Anwendung des 255 Abs. 1 u. 2 SGB III 213 IX. Verfahren der Gewährung von Zuschüssen zu Sozialplanmaßnahmen 214 C. Gestaltungsmöglichkeiten des Sozialplanes durch Strukturkurzarbeitergeld nach 175 ff. SGB III 216 I. Grundsatz der Gewährung von Strukturkurzarbeitergeld 217 II. Arbeitnehmer als Anspruchsberechtigte des Strukturkurzarbeitergeldes 218 IM. Strukturkurzarbeitergeld als Pflichtleistung der aktiven Arbeitsförderung 219 IV. Strukturkurzarbeitergeld als Lohnausfallvergütung Anspruchshöhe gem. 178,179 SGB III Anspruchsdauer gem. 177 SGB III Remanenzkosten während der Strukturkurzarbeit

9 16 a. Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Renten und Pflegeversicherung bei Gewährung von Strukturkurzarbeitergeld 222 b. Anspruch auf Aufstockungszahlungen aus Individualvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag 223 aa. Überblick über mögliche Anspruchsvoraussetzungen 223 bb. Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Zuschüssen zum Struktururzarbeitergeld 224 V. Die Anspruchsvoraussetzungen für das Strukturkurzarbeitergeld in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit nach 175 ff SGB III Nicht nur vorübergehender Arbeitsausfall nach 175 Abs. 1 S.1 SGB IM Strukturveränderung für einen Betrieb Einschränkung und Stilliegung des ganzen Betriebes und wesentlicher Betriebsteile nach 175 Abs. 1 S.1 Nr.1 SGB III Personalanpassung in erheblichem Umfang Eingegrenzter Anwendungsbereich bei Betriebsänderungen aufgrund der Kombination der drei Anspruchsvoraussetzungen des 175 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB IM Zusammenfassung in betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheiten nach 175 Abs. 1 S.1 Nr. 2 SGB IM 230 a. Die betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit 230 b. Errichtung der betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit beim abbauenden Arbeitgeber 230 c. Vorübergehende Beschäftigung auf dem alten Arbeitsplatz 231 d. Einschaltung einer bereits existierenden BQG 231 e. Vermittlung in Zweitarbeitsverhältnisse bei ruhendem Beschäftigungsverhältnis zur betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit Zusammenfassung zur Vermeidung von Entlassungen einer erheblichen Anzahl von Arbeitnehmern 233 a. Zusammenhang zwischen der Zusammenfassung und der Vermeidung von Entlassungen 233 b. Ausdrückliche Übernahme von 17 Abs. 1 KSchG als Maßstab 234 c. Vermeidung von Entlassungen als Vermeidung von Arbeitslosigkeit 234

10 d. Arbeitnehmer mit gekündigten oder einvernehmlich aufgelösten Arbeitsverhältnissen 235 e. Aufstockung der betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit f. Gründung der betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit als maßgeblicher Zeitpunkt Ausweitung auf Kleinbetriebe nach 175 Abs. 1 S. 2 SGB III Qualifizierung in der betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit nach 175 Abs. 1 S. 3 und 4 SGB III Möglichkeit der Finanzierung der Qualifikationsmaßnahmen durch Europäischen Sozialfond Rückkehrmöglichkeit bei fehlgeschlagenem Transfer nach 175 Abs. 1 S 5 SGB III Verbot planmäßiger Entlastung von Personal- und Qualifizierungskosten zu Lasten der Arbeitsämter 240 VI. Verfahren zur Gewährung von Strukturkurzarbeitergeld 240 D. Kombination von Zuschüssen zum Sozialplan und Strukturkurzarbeitergeld Zusammenfassung

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