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1 Transparenzbericht gemäß 24 Abschlussprüfungs- Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG) per 31. Dezember Albanien Bulgarien Kroatien Österreich Polen Rumänien Serbien Slowakei Slowenien Tschechien Ungarn Mitglied von Crowe Horwath International (Zürich) einer weltweiten Vereinigung rechtlich selbstständiger und unabhängiger Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater.

2 Grenzen überwinden. Im Denken und im Handeln. Sehr geehrte Damen und Herren, was macht einen guten Wirtschaftsprüfer eigentlich aus? Er muss natürlich über eine hervorragende Ausbildung, Fachwissen, Objektivität und Erfahrung verfügen. Aber das reicht uns nicht: Neben der hohen fachlichen Kompetenz ist für uns die soziale und emotionale Kompetenz eines Menschen von besonderer Bedeutung. Denn für eine erfolgreiche Wirtschaftsprüfung muss er Sie und Ihre Bedürfnisse verstehen und nicht nur Ihre Zahlen. Wir wollen unseren Kunden einen Prüfungs-Mehr wert bieten etwa mit Hinweisen zur Optimierung von Geschäftsabläufen, von internen Kontrollsystemen und von Managementinformationssystemen. Regional wie international. Sie profitieren einerseits von unserer Kenntnis der regionalen Gegebenheiten und andererseits von unseren Standorten in Mittel- und Süd osteuropa sowie der Einbindung in das globale Netzwerk von Crowe Horwath International. Die Verantwortung als Prüfer reicht weit darüber hinaus, die Gesetzmäßigkeit von Jahresabschlüssen zu bestätigen. Wir hoffen, Ihnen mit dem vorliegenden Transparenzbericht die TPA Horwath Prüfungsgesellschaft und unseren Prüfungsansatz näher zu bringen. Mag. Edgar Pitzer Mag. Manuela Ponesch-Urbanek Mag. Thomas Schaffer geschäftsführender Gesellschafter geschäftsführende Gesellschafterin geschäftsführender Gesellschafter Transparenzbericht

3 Das sind wir. Transparenzbericht

4 Face-to-Face-Business by TPA Horwath Unsere Philosophie. Unsere wichtigsten Werkzeuge sind nicht Rechenstifte, Tabellen und die neuesten Technologien, sondern ein genauer Blick, ein feines Gehör, der richtige Riecher und ein ehrliches Gespräch. Denn nur wer mit seinen Klienten auf Augenhöhe kommuniziert und sich in jedes Projekt hineindenkt, findet die passenden Lösungen. Das ist es, was wir unter Face-to-Face-Business verstehen und leben. Tag für Tag. Regional und international. Geht es um Wirtschaftsprüfung, heißt es nicht nur andere Länder, andere Sitten sondern auch andere Kulturen, andere Märkte, andere Anforderungen, andere Gesetzgebungen, andere Sprachen und vieles mehr. Auch wenn vieles anders ist, soll eines jedenfalls gleich bleiben: Ihr Geschäftserfolg. Für alle, die es ganz genau wissen wollen. Ein kurzer Einblick in unsere umfangreiche Leistungspalette. Unsere Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Prüfung und prüfungsnahe Beratung: Gesetzliche als auch freiwillige Prüfungen von Einzel- und Konzernabschlüssen nach UGB Prüfungen nach IFRS oder US GAAP Jahresabschluss- und Sonderprüfungen im Bankund Finanzdienstleistungsbereich Prüfung von Non-Profit-Organisationen Prüfung von öffentlich-rechtlichen Unternehmen Corporate Governance und Compliance Due Diligence Prüfungen Gesellschaftsrechtliche Prüfungen Interne Revision IKS Installation Risk Management Installation IT Prüfungen Prüfungen nach Kapitalmarktgesetz Unternehmensbewertungen Wirtschaftlichkeits- und Gebarungsprüfungen Fraud Investigations und Forensic Audit Sonstige Prüfungen und vereinbarte Untersuchungshandlungen Transparenzbericht

5 11 Länder. 1 Unternehmen. Die TPA Horwath Gruppe. Wir sind eines der führenden Prüfungs- und Beratungsunternehmen in Mittel- und Südosteuropa. 1 Unternehmen. 11 Länder. 26 Standorte Mitarbeiter. Egal, wo Sie in Mittel- und Südosteuropa Geschäfte machen: Sie profitieren von unserem grenzüberschreitenden Denken. Wir sind in all diesen Ländern schon lange vor Ort. Deshalb kennen wir die Märkte und ihre Besonderheiten. Unser kulturelles Verständnis erleichtert viele Schritte. Wir bieten Ihnen nicht nur einen Standort oder ein Büro, sondern die Vorteile einer ganzen Unternehmensgruppe. German English Desk: Beratung ohne Sprachbarrieren Wir bieten an allen Standorten in Mittel- und Südosteuropa einen German & English Desk. In einem länderübergreifenden Netzwerk ist Face-to-Face-Business besonders wichtig. Deshalb betreuen Sie Partner und/oder Mitarbeiter an jedem Standort in Mittel- und Südosteuropa nicht nur in der jeweiligen Landessprache, sondern zusätzlich auch in deutscher und/oder englischer Sprache. So vermeiden wir fachliche Missverständnisse und Fehler quellen. Transparenzbericht

6 Unser Netzwerk: Crowe Horwath International. Hinter jeder guten Beratung steht ein starkes Netzwerk. Die TPA Horwath Gruppe ist Mitglied von Crowe Horwath International. Diese globale Vereinigung umfasst mehr als 200 rechtlich selbständige und unabhängige Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater. Unsere Kunden haben damit in allen wirtschaftlich bedeutenden Städten und Regionen Zugang zu erstklassigen und professionellen Dienstleistungen. Mit mehr als 750 Büros in über 125 Ländern ist Crowe Horwath International unter den Top Ten der weltweiten Prüfungsnetzwerke. Die Mitglieder beschäftigen insgesamt rund Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese kennen die Besonderheiten ihrer Region, haben exzellentes Fachwissen und bringen Erfahrung in der internationalen Zusammenarbeit mit. Crowe Horwath International ist ein Verein nach schweizerischem Recht. Das operative Geschäft von Crowe Horwath International läuft über eine hundertprozentige Tochtergesellschaft nach dem Recht des Bundesstaates New York, USA, wo sich auch die Firmen zentrale befindet. Weder der Verein noch seine Mitglieder haften für Handlungen und/oder Unterlassungen des anderen oder anderer Mitglieder. Jedes Mitglied ist eine rechtlich selbstständige und unabhängige Gesellschaft. Die Dienstleistungen an einem Standort erbringt das jeweilige Mitglied oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen. Nähere Details siehe: Crowe Horwath International. Crowe Horwath International ist Mitglied bei Forum of Firms. Die Mitglieder des Forum of Firms sind ver pflichtet, die Qualitätssicherungsstandards des Forums einzuhalten. Crowe Horwath International bestätigt die Einhaltung der Qualitätssicherungsstandards von ihren Mitgliedsfirmen in einer jährlichen Erklärung. Transparenzbericht

7 Recruiting bei TPA Horwath: Endlich entfalten. Wir sind überzeugt, dass man sein Potenzial nur dann entfalten kann und die Arbeit nur dann Spaß macht, wenn man den Sinn seiner Tätigkeit kennt. Bei TPA Horwath einzusteigen bedeutet: am Wachstum eines der größten österreichischen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmens mitzuwirken, vielfältige Karrierechancen zu nützen, von den Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu profitieren, ein Arbeitsumfeld zu finden, in dem man sich wohl fühlt. Transparenzbericht

8 Inhalt Vorwort...9 I. Rechtsform und Eigentumsverhältnisse...9 II. Netzwerk...9 III. Leitungsstruktur...11 IV. Die Vergütung leitender Mitarbeiter und Gesellschafter...11 V. Finanzinformationen...12 VI. Prüfungsklienten von öffentlichem Interesse...12 VII. Qualitätssicherungssystem...13 VII.1. Organisation des Prüfungsbetriebes...13 VII.2. Auftragsabwicklung...14 VII.3. Wahrung und Überprüfung der Unabhängigkeit...15 VII.4. Kontinuierliche Fortbildung...15 VII.5. Interne Nachschau und Netzwerk Peer Review...16 VII.6. Externe Qualitätsprüfung nach dem A-QSG...16 VII.7. Erklärung der geschäftsführenden Gesellschafter...17 Transparenzbericht

9 Vorwort Gemäß 24 ivm 4 Abs. 1 Abschlussprüfungs- Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG) sind Abschlussprüfer bzw. Abschlussprüfungsgesellschaften ver - pflichtet, jährlich spätestens drei Monate nach Ende des Kalenderjahres einen Transparenzbericht auf ihrer Website zu veröffentlichen, sofern sie im Jahr mindestens eine Abschlussprüfung eines Unternehmens von öffentlichem Interesse durchführen. In den Transparenzbericht sind bestimmte Angaben über die Struktur und die interne Organisation des Abschlussprüfers bzw. der Abschlussprüfungsgesellschaft aufzunehmen. Dieser Verpflichtung kommen wir durch den vorliegenden Transparenzbericht nach. Mit der Veröffentlichung des vorliegenden Transparenzberichtes verfolgen wir das Ziel, alle an den Ergebnissen der von uns durchgeführten Prüfungen Interessierten über das von uns installierte Qualitätssicherungssystem zu informieren. Der Transparenzbericht bezieht sich auf den Prüfungsbetrieb der TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH, mit Standorten in 1020 Wien, Praterstraße und 8010 Graz, Hartenaugasse 6a. I. Rechtsform und Eigentumsverhältnisse Die TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in 1020 Wien, Praterstraße 62-64, und ist im Firmenbuch beim Handelsgericht Wien unter der Nummer FN h eingetragen. Die Gesellschaftsanteile an der TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH werden indirekt ausschließ - lich von österreichischen Wirtschaftstreuhändern gehalten. Die Bestimmungen des 65 Abs. 2 Z 3 lit. b bzw. 68 Abs. 1 Z 1 bis 3 WTBG wurden beachtet. Die TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH verfügt über die Berufsbefugnis einer Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft und ist Mitglied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und des Instituts österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp). II. Netzwerk Die TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH bildet mit anderen Gesellschaften der TPA Horwath Gruppe in Österreich und in Mittel- und Südosteuropa ein Netzwerk im Sinne des 271b Abs. 1 UGB. Die TPA Horwath Gruppe zählt zu den führenden steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen in Österreich sowie in Mittel- und Südosteuropa. Die TPA Horwath Gruppe beschäftigt mehr als Mitarbeiter an 26 Standorten in Albanien, Bulgarien, Kroatien, Österreich, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn und setzt den Weg in neue Länder konsequent fort. Die TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH ist weiters Mitglied von Crowe Horwath International, ein führendes internationales Netzwerk von rechtlich selbständigen und unabhängigen Transparenzbericht

10 Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Unternehmensberatungsgesellschaften. Crowe Horwath International ist ein internationales Netzwerk von rechtlich selbstständigen und unabhängigen Mitgliedsfirmen, denen die Genehmigung für den Gebrauch der Marke Crowe, Crowe Horwath oder Horwath in Verbindung mit der Bereitstellung von Prüfungs- und Beratungsleistungen erteilt wurde. Crowe Horwath International ist ein Verein nach schweizerischem Recht. Crowe Horwath International ist selbst nicht operativ tätig und erbringt keine Dienstleistungen im eigenen oder fremden Namen. Crowe Horwath International wird zu 100% von seinen Mitgliedsfirmen gehalten. Das operative Geschäft läuft über eine hundertprozentige Tochtergesellschaft, die ihren Sitz im Bundesstaat New York, USA, hat. Dort ist auch die Firmenzentrale von Crowe Horwath International. Crowe Horwath International ist gemäß dem Code of Ethics und der Mitgliedschaft bei Forum of Firms der IFAC (International Federation of Accountants) ein Netzwerk. Von den Mitgliedsfirmen von Crowe Horwath International werden eine professionelle Unternehmensführung sowie die Einhaltung nationaler und internationaler Ethikstandards erwartet. Die Mitgliedsfirmen sind angehalten, in ihren Unternehmen die Einhaltung der Ethikstandards zu überwachen und etwaige Konflikte zu identifizieren und zu beheben. Speziell bei der Abwicklung von internationalen Prüfungsaufträgen verlangt Crowe Horwath International neben der Einhaltung der lokalen Prüfungsgrundsätze auch die Einhaltung der von der International Federation of Accountants ( IFAC ) veröffentlichten Standards. Von den Mitgliedsfirmen wird verlangt, dass sie der Verpflichtung, ein Qualitätssicherungssystem, das den nationalen und internationalen Standards (ISQC 1, ISA 220) entspricht, einzurichten, zu unterhalten und zu überwachen, nachkommen. Zwischen den Mitgliedern von Crowe Horwath International besteht ebenfalls ein Netzwerk im Sinne des 271b Abs. 1 UGB. Crowe Horwath International ist das neuntgrößte Prüfungs- und Beratungsnetzwerk der Welt (Quelle: International Accounting Bulletin (IAB), Februar 2016). Der Umsatz aller Mitgliedsfirmen von Crowe Horwath International betrug per 31. Dezember 2015 US$ 3.507m. Die Mitgliedsfirmen von Crowe Horwath International sind mit insgesamt Mitarbeitern in 128 Ländern mit 752 Büros tätig. Transparenzbericht

11 III. Leitungsstruktur Geschäftsführer (jeweils selbständig vertretungsbefugt) der TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH sind: Mag. Edgar Pitzer (geschäftsführender Gesellschafter) Mag. Manuela Ponesch-Urbanek (geschäftsführende Gesellschafterin) Mag. Thomas Schaffer (geschäftsführender Gesellschafter) Mag. Robert Bruckmüller Mag. Edgar Pitzer Mag. Manuela Ponesch-Urbanek Mag. Thomas Schaffer Mag. Robert Bruckmüller Die TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH besteht aus zwei Bereichen, wobei ein Bereich von Herrn Mag. Edgar Pitzer und Frau Mag. Manuela Ponesch-Urbanek und der andere Bereich von Herrn Mag. Thomas Schaffer und Herrn Mag. Robert Bruckmüller geleitet wird. Die geschäftsführenden Gesellschafter sind für die Qualitätssicherung im Allgemeinen und die Einhaltung der Unabhängigkeitsbestimmungen im Besonderen verantwortlich. Die Gesamtplanung aller Aufträge erfolgt unter der Leitung der geschäftsführenden Gesellschafter. Mag. Thomas Schaffer ist Geldwäschebeauftragter der TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH. IV. Die Vergütung leitender Mitarbeiter und Gesellschafter Das Vergütungssystem der TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH sieht für leitende Mitarbeiter (Geschäftsführer und Senior Manager) ergänzend zum laufenden Gehalt bzw. Werklohn auch einen Jahresbonus als leistungs- und ergebnisbezogene Komponente vor. Dieser Jahresbonus berücksichtigt den Umfang der erbrachten Leistungen, den erzielten Deckungsbeitrag und die Qualität der Arbeit. Die geschäftsführenden Gesellschafter der TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH sind darüber hinaus am Gewinn der TPA Horwath Gruppe beteiligt. Transparenzbericht

12 V. Finanzinformationen Im Berichtsjahr 2015 sowie im Vergleichsjahr 2014 stellt sich der Gesamtumsatz der TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH nach Geschäftsbereichen aufgeschlüsselt wie folgt dar: Umsatz in EUR Prüfung von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen , ,00 andere Bestätigungsleistungen , ,00 Steuerberatungsleistungen 0,00 0,00 Sonstige Leistungen , ,00 Gesamt , ,00 Die Prüfungsleistungen umfassen sowohl Pflichtprüfungen als auch freiwillige Prüfungen. Die anderen Bestätigungsleistungen umfassen insbesondere gesellschaftsrechtliche Prüfungen, KMG Prospektprüfungen, sonstige Prüfungen und prüferische Durchsichten. Die sonstigen Leistungen umfassen insbesondere Beratungsleistungen im Bereich der internationalen Rechnungslegung (insbesondere izm der Erstellung von IFRS/IAS Abschlüssen), vereinzelt sonstige Beratungsleistungen (zb Bewertungen), verein - barte Untersuchungshandlungen sowie Personalgestellungen. Dienstleistungen in den Bereichen Steuerberatung, Buchhaltung bzw. Lohnverrechnung werden von der TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH nicht erbracht. VI. Prüfungsklienten von öffentlichem Interesse Die Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß 4 Abs. 1 A-QSG, für die wir im vergangenen Kalenderjahr Pflichtprüfungen durchgeführt haben, waren die Folgenden: Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft Transparenzbericht

13 VII. Qualitätssicherungssystem Das von der TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH installierte Qualitätssicherungssystem soll gewährleisten, dass die vom Prüfungsbetrieb durchgeführten Prüfungsaufträge den österreichischen gesetzlichen Vorschriften und den anzuwendenden nationalen (Fachgutachten, Richtlinien, Stellungnahmen der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und des Instituts österreichischer Wirtschaftsprüfer) bzw. internationalen Prüfungsstandards (ISA) entsprechen. Das Qualitätssicherungssystem der TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH umfasst Regelungen zu den folgenden Bereichen: Organisation des Prüfungsbetriebes (auftragsunabhängige Maßnahmen) Einhaltung der allgemeinen Berufsgrundsätze und Standesregeln Annahme, Fortführung und vorzeitige Beendigung von Aufträgen Gesamtplanung aller Aufträge besondere Regelungen zur internen Rotation ausreichender Versicherungsschutz Auftragsabwicklung Abschluss der Auftragsdokumentation und Archivierung der Arbeitspapiere auftragsbezogene Qualitätskontrolle interne Nachschau Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen Lösung von Meinungsverschiedenheiten Mitarbeiterentwicklung Auftragsabwicklung (auftragsabhängige Maßnahmen) Organisation der Auftragsabwicklung Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der fachlichen Regelungen für die Auftragsabwicklung Anleitung des Prüfungsteams laufende Überwachung der Auftragsabwicklung Einholung von fachlichem Rat (Konsultation) Lösung von Meinungsverschiedenheiten Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen abschließende Durchsicht der Prüfungsergebnisse auftragsbegleitende Qualitätssicherung Abschluss der Auftragsdokumentation und Archivierung der Arbeitspapiere Die Regelungen zur Qualitätssicherung sind in einem Qualitätssicherungshandbuch (Organisationshandbuch) dokumentiert, das laufend aktualisiert und allen fachlichen Mitarbeitern zu Beginn der Tätigkeit ausgehändigt wird. Die von Crowe Horwath International eingesetzte Prüfungsmethodologie entspricht den International Standards on Auditing des IAASB ( International Audit & Assurance Standards Board ). TPA Horwath als Mitgliedsfirma von Crowe Horwath International ist verpflichtet diese Prüfungsmethodologie auf alle internationalen Aufträge anzuwenden. VII.1. Organisation des Prüfungsbetriebes Die Regelungen zur Einhaltung der allgemeinen Berufsgrundsätze und Standesregeln beziehen sich insbesondere auf die Unabhängigkeit und Verschwiegenheit. Die Regelungen zur beruflichen Unabhängigkeit betreffen die TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH, die Mitglieder des Prüfungsteams und die Mitglieder des TPA Horwath bzw. Crowe Horwath International Netzwerks. Die Regelungen sollen gewährleisten, dass bei Abwicklung von Prüfungsaufträgen keine Ausschlusstatbestände gemäß den 271, 271a bzw. 271b UGB bestehen. Zum Thema Unabhängigkeit siehe auch Punkt VII.3. dieses Berichts. Alle Mitarbeiter werden zu Beginn ihrer Tätigkeit für die TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH zur Verschwiegenheit in Bezug auf alle Informationen verpflichtet, über welche sie im Zusammenhang mit der Durchführung eines Auftrags Kenntnis erlangen. Transparenzbericht

14 Die Regelungen zur Mitarbeiterentwicklung dienen der Sicherstellung eines hohen Qualifikations- und Informationsstandards der Mitarbeiter und betreffen unter anderem die sorgfältige Auswahl der Mitarbeiter bei Einstellung, die laufende Aus- und Weiterbildung, regelmäßige Beurteilungen und ausreichende Fachinformation. Für die Einstellung von Mitarbeitern sind Abläufe und Zuständigkeiten sowie fachliche und persönliche Kriterien festgelegt. Zur fachlichen Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter wird auch auf Punkt VII.4. dieses Berichts verwiesen. Auf Grund der Größe und Struktur des Prüfungsbetriebes ist die innerbetriebliche Kommunikation intensiv und ausgeprägt. Durch die umfassende auftragsbezogene Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsprüfer, Prüfungsleiter und Revisionsassistenten in weitgehend konstant zusammengesetzten Teams sind auftragsnahe fachliche und persönliche Feed-Back- Prozesse üblich. Darüber hinaus findet einmal im Jahr mit jedem Mitarbeiter ein strukturiertes Beurteilungs- und Entwicklungsgespräch statt. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Fachinformation der Mitarbeiter erhält jeder fachliche Mitarbeiter bei seiner Einstellung eine Grundausstattung mit Fachliteratur, eine Darstellung der Berufsgrundsätze sowie das Qualitätssicherungshandbuch. Die TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH verfügt über eine umfangreiche Fachbibliothek, welche die für unsere Arbeitsschwerpunkte wesentlichen Gesetze und Rechtsprechung, die maßgebliche Kommentierung im Schrifttum sowie die Standards und Informationen der Berufsorganisationen zu Fragen der nationalen und internationalen Rechnungslegung und zur Prüfung enthält. Über aktuelle Entwicklungen wird in internen Rundschreiben bzw. im Rahmen regelmäßiger Informationsveranstaltungen informiert. Darüber hinaus sind wichtige Informationen im Intranet verfügbar und besteht ein Zugang zu verschiedensten Online-Medien. Die Gesamtplanung aller Prüfungsaufträge setzt sich aus den Teamplanungen der einzelnen verantwortlichen Wirtschaftsprüfer zusammen, wobei die Letztverantwortung bei den geschäftsführenden Gesellschaftern liegt. VII.2. Auftragsabwicklung Die Regelungen zur Auftragsannahme und -fortführung dienen der zeit- und sachgerechten Beurteilung von Klienten- und Auftragsrisiken sowie der Prüfung der Vereinbarkeit eines Auftrages mit den Berufspflichten. Der mit der Auftragsannahme befasste Wirtschaftsprüfer hat vor der erstmaligen Begründung einer Klientenbeziehung geeignete Informationen über das Unternehmen, dessen Organe und dessen Umfeld einzuholen. Der für den jeweiligen Auftrag verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist ferner für die Erfüllung der Pflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verantwortlich. Auf Basis eines standardisierten Frage- und Bewertungsbogens wird eine Risikoeinstufung vorgenommen und geprüft, ob Ausschlussgründe bzw. die Besorgnis der Befangenheit gemäß den 271, 271a bzw. 271b UGB vorliegen. Prüfungsgrundsätze und -methoden für die Planung und Durchführung von Abschlussprüfungen sind in einem risikoorientierten Prüfungsansatz zusammengeführt, der von der TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH laufend aktualisiert wird. Zur Anleitung der Prüfungsteams besteht darüber hinaus eine Vielzahl von Hilfsmitteln zur Prüfungsplanung, Prüfungsdurchführung und Berichterstattung, für deren Aktualität die Stabsstelle Qualitätssicherung zuständig ist. Der für den jeweiligen Auftrag verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist für die Besetzung des Prüfungsteams mit ausreichend qualifizierten Mitarbeitern, die Anleitung dieses Teams und die Überwachung der Auftragsabwicklung zuständig. Prüfungsaufträge von börsennotierten Unternehmen bzw. Prüfungsaufträge mit hohem Prüfungsrisiko unterliegen einer auftragsbegleitenden Qualitätssicherung. Für Konsultationen bei schwierigen fachlichen Fragen stehen in der TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH Fachleute und Branchenspezialisten zur Verfügung. Zur Unterstützung für Fragen der nationalen und internationalen Rechnungslegung wurde eine eigene Fachabteilung geschaffen. Weiters kann auf den Expertenpool von Crowe Horwath International zugegriffen werden. Die Regelungen zur Konsultation enthalten die Voraussetzungen für die Einleitung des Transparenzbericht

15 Konsultationsprozesses und Hinweise zum Konsultationsvorgehen. Weiters bestehen Regelungen zum Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen bzw. zur Lösung von Meinungsverschiedenheiten. Die Auftragsdokumentation ist zeitnah (im Regelfall binnen 60 Tagen) nach Beendigung des Auftrags abzuschließen. VII.3. Wahrung und Überprüfung der Unabhängigkeit Zu den wesentlichen Berufspflichten des Abschlussprüfers gehört es, dass er seine Tätigkeit unabhängig und frei von Umständen durchführt, die eine Besorgnis der Befangenheit begründen. Zu diesem Zweck wird von allen Fachmitarbeitern der TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH im Zuge der Einstellung und in weiterer Folge einmal jährlich an Hand einer aktuellen Klientenliste eine schriftliche Bestätigung verlangt, dass keine Ausschlussgründe gemäß den 271 bzw. 271a UGB vorliegen. Eine weitere Bestätigung wird anlässlich der Übernahme bzw. Fortführung eines Prüfungsauftrages von allen Mitgliedern des Prüfungsteams verlangt. Auf Basis eines standardisierten Frage- und Bewertungsbogens hat der verantwortliche Wirtschaftsprüfer anlässlich der Übernahme bzw. Fortführung eines Prüfungsauftrages zu beurteilen, ob für die Prüfungsgesellschaft Ausschlussgründe gemäß den 271 bzw. 271a UGB vorliegen. Zur Prüfung der Unabhängigkeit der Prüfungsgesellschaft im Hinblick auf Mitglieder des TPA Horwath bzw. Crowe Horwath International Netzwerks wurde eine Datenbanklösung erarbeitet. Auf Grund offener datenschutzrechtlicher Fragen kommt diese Datenbanklösung in Österreich noch nicht zum Einsatz; die entsprechenden Abfragen erfolgen bis auf weiteres telefonisch bzw. über . VII.4. Kontinuierliche Fortbildung Die Ausbildung in der TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH basiert im Wesentlichen auf zwei Säulen: interne und externe Schulungen Training on the Job Die Fachmitarbeiter werden in Rundschreiben bzw. regelmäßigen Informationsveranstaltungen über alle Veränderungen informiert, die für ihre Tätigkeit relevant sind, insbesondere in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Externe Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, insbesondere solche des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, ergänzen die interne Aus- und Fortbildung. Von Crowe Horwath International wird den Mitgliedsfirmen ein globales Aus- und Fortbildungsprogramm zur Verfügung gestellt. Es umfasst Schulungen und Support für die Themen IFRS, ISA und International Code of Ethics und wird für Prüfungspartner und Fachpersonal angeboten. Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen werden anlässlich der jährlichen Mitarbeitergespräche besprochen, dokumentiert und von zentraler Stelle überwacht. Berufsangehörige müssen die Einhaltung ihrer Fortbildungsverpflichtung nachweisen. Transparenzbericht

16 VII.5. Interne Nachschau und Netzwerk Audit Practice Reviews Die interne Nachschau ist ein wesentliches Element unseres Qualitätssicherungssystems. Damit soll sichergestellt werden, dass das Qualitätssicherungssystem den gesetzlichen und berufsständischen Anforderungen entspricht und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen zeitnah vorgenommen werden. Die Verantwortung für die Nachschau liegt bei der Stabsstelle Qualitätssicherung, die mit der Organisation und der Durchführung der Nachschau ausreichend erfahrene und kompetente Mitarbeiter betrauen kann. Das Arbeitsprogramm der Nachschau beruht auf intern entwickelten Checklisten. Bei der Festlegung und Gestaltung der Nachschaueinsätze im Einzelnen ist die Zielsetzung bestimmend, das gesamte Auftragsspektrum unter risikoorientierten Auswahlprinzipien zu erfassen. Die interne Nachschau erfolgt jährlich. Weiters unterliegt die TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH als Mitglied von Crowe Horwath International regelmäßigen Netzwerk Audit Practice Reviews. Dabei werden die Anwendung der internationalen Standards betreffend Qualitätssicherung sowie die Abwicklung einzelner Prüfungsaufträge überprüft. VII.6. Externe Qualitätsprüfung nach dem A-QSG Gemäß 4 A-QSG sind Abschlussprüfer bzw. Abschlussprüfungsgesellschaften von Unternehmen öffentlichen Interesses verpflichtet, sich im Abstand von drei Jahren einer externen Qualitätsprüfung zu unterziehen. Mit Bescheinigung vom 16. Dezember 2013 wurde die erfolgreiche Teilnahme an der externen Qualitätsprüfung vom Arbeitsausschuss für Qualitätsprüfung bestätigt. Die Bescheinigung ist aufrecht. Diese externe Qualitätsprüfung wurde zuletzt im Jahr 2013 durchgeführt, wobei die Qualitätsprüfer zum Ergebnis kamen, dass die Qualitäts sicherungsmaßnahmen der TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH angemessen sind. Transparenzbericht

17 VII.7. Erklärung der geschäftsführenden Gesellschafter Das von der TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH installierte Qualitätssicherungssystem entspricht den gesetzlichen Anforderungen und ist angemessen. Die geschäftsführenden Gesellschafter haben sich in geeigneter Weise davon überzeugt, dass die bestehenden Vorgaben im abgelaufenen Kalenderjahr eingehalten wurden. Insoweit es in Einzelfällen zu Abweichungen kam, wurden Maßnahmen gesetzt, um derartige Abweichungen künftig zu verhindern. Wien, 14. März 2016 TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH Mag. Edgar Pitzer Mag. Manuela Ponesch-Urbanek Mag. Thomas Schaffer geschäftsführender Gesellschafter geschäftsführende Gesellschafterin geschäftsführender Gesellschafter Transparenzbericht

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