Ablauf einer strafbefreienden Nacherklärung in Deutschland
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- Sofia Hochberg
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1 Ablauf einer strafbefreienden Nacherklärung in Deutschland Anforderungen und Erfahrungen Heiko Kubaile Leiter German Tax & Legal Center Partner, KPMG AG Zürich
2 Weitreichendes Strafmass bei Steuerhinterziehung Strafen nach dem BGH-Urteil v (StR 416/08) bei Steuerhinterziehung: bis : ab : ab : ab 1 Mio. : Geldauflage/ Geldstrafe Geldstrafe, Freiheitsstrafe zur Bewährung I.R. Freiheitsstrafe, aber Bewährung möglich I.R. Freiheitsstrafe, ohne Bewährung möglich Die Freiheitsstrafen bei Steuerhinterziehung, 370 Abs. 1 AO kann bis zu 5 Jahre; bei besonders schweren Fällen ( 370 Abs. 2 AO) sogar bis zu 10 Jahre sein. 2
3 Selbstanzeige als Chance Nach 371 AO wird man trotz Steuerhinterziehung straffrei, wenn man unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt. 3. die Steuern (bspw. ESt, ErbSt etc.) fristgerecht zahlen 1. Steuererklärungen korrigieren, indem alle Einnahmen/Einkünfte vollständig und fehlerfrei nachdeklariert werden 2. ggf. das Finanzamt auch über die Höhe der nicht versteuerten Schenkungen bzw. Erbschaften etc. informieren 3
4 Wichtige Gesetzesänderungen Frühere Rechtsprechung und herrschende Meinung zur Zulässigkeit von Teilselbstanzeigen vom Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 20. Mai 2010 explizit aufgeben reinen Tisch machen / alle Karten auf den Tisch Schwarzgeldbekämpfungsgesetz brachte u.a. folgende Änderungen: 1. Teilselbstanzeige wirkt nicht mehr strafbefreiend!!! 2. 5% Zuschlag ( Bearbeitungsgebühr ) bei verkürzter Steuer von mehr als EUR je Tat (p.a.) 3. Bekanntgabe der Prüfungsanordnung führt bereits zur (temporären) Sperrwirkung für Abgabe einer Nacherklärung 4
5 Wie gehen wir in der Praxis vor? Straffreiheit Durchmarsch Einstufiges Vorgehen (basierend auf Detailermittlung) Stufenselbstanzeige 1. Stufe: Schätzungsselbstanzeige (basierend auf geschätzten Einnahmen und Sicherheitszuschlag) 2. Stufe: Detailermittlung Längere Vorbereitung Schnellere Abgabe 5
6 Mögliche Steuerbelastung durch eine Selbstanzeige Steuer- und Zinsnachzahlung für Kapitaleinkünfte/pVG nach bisheriger KPMG-Praxiserfahrung (OHNE ErbSt/SchSt, Unternehmenssteuern ) 80% der Fälle Nach bisheriger Erfahrung liegt die Höhe der Nachzahlung für Steuern und Zinsen in rund 80% der Fälle zwischen 10% und 18% des Gesamtvermögens. Wichtiger Hinweis: Durch die Abgeltungsteuer von 25% ab dem Jahre 2009 reduziert sich die durchschnittliche Steuernachzahlung, was sich in der Zukunft noch stärker auswirken wird 6% 8% 10% 12% 18% 22% 35% Nachzahlung vom Vermögen für Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Zinsen bezogen auf die Jahre 2002 bis
7 Wichtige Sachverhaltselemente Stiftungen sind steuerlich in Deutschland regelmässig zu negieren Offenlegung wichtig Underlying companies nennen Lebensversicherungen können steuerlich relevant sein (bspw. Mäntel, Schenkungen etc.) Finanzverwaltung prüft Herkunft des Vermögensstammes, Ein-/Auszahlungen Schenkungen verjähren erst zehn Jahre nach dem Ablauf des Jahres, in dem der Schenker verstirbt Vorsicht bei uneinigen Personengruppen, länderübergreifende Sachverhalten etc. Vorsicht bei Beamten, Steuerberatern disziplinarrechtliche bzw. berufliche Strafen sind möglich 7
8 Nach dem Einreichen der Selbstanzeige Als Zeichen der Kooperation wird eine Akontozahlung empfohlen Hierdurch wird regelmässig auch der Hinterziehungs- und Nachzahlungszinslauf (6%) gestoppt. Trotz Selbstanzeige wird i.d.r. ein Steuerstrafverfahren gegen den Steuerpflichtigen eingeleitet. Ist die Selbstanzeige voll umfassend, so wird das Steuerstrafverfahren nach Abschluss der Prüfung der Selbstanzeige wieder eingestellt. Die Steuerfahndungsstelle und die Veranlagungsstelle werden die abgegebene Selbstanzeige auf Schlüssigkeit überprüfen. Insbesondere achten sie auf grössere Ein-, Aus- oder Transferzahlungen. Oft werden verschiedene Bankunterlagen angefordert und nochmals überprüft, ob die Selbstanzeige vollumfassend gewesen ist. Die Steuerakte des Kunden wird nicht mit einem roten Reiter beim Finanzamt versehen. Die Selbstanzeige unterliegt dem Steuergeheimnis. Eine Weitergabe der Informationen im Dorf oder an die Presse ist unter Strafandrohung verboten. KPMG übernimmt das ganze Handling mit der Finanzverwaltung. 8
9 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Heiko Kubaile Leiter German Tax & Legal Center Partner, Steuerberater (dt. Rechts) MBA (Int. Taxation) KPMG AG Badenerstrasse 172 CH-8026 Zürich Tel: Fax: weitere Informationen unter: 9
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