Schwerpunktbereichsstudium im Studiengang Rechtswissenschaft

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1 Schwerpunktbereichsstudium im Studiengang Rechtswissenschaft Leitfaden zur Orientierung Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth Stand:

2 Leitfaden zum Schwerpunktbereichsstudium an der Universität Bayreuth Inhalt Allgemeine Hinweise zum Schwerpunktbereichsstudium...3 Der Ablauf des Schwerpunktbereichsstudiums im Überblick...10 Schwerpunktbereich I: Internationales Recht...13 Schwerpunktbereich II: Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht...17 Schwerpunktbereich III: Unternehmens- und Steuerrecht...22 Schwerpunktbereich IV: Arbeits- und Unternehmensrecht...25 Schwerpunktbereich V: Öffentliches Wirtschaftsrecht...28 Schwerpunktbereich VI: Wirtschafts-, Medizin- und Steuerstrafrecht...32 Schwerpunktbereich VII: Verbraucherrecht

3 Allgemeine Hinweise zum Schwerpunktbereichsstudium 3 I. Einführung kultät selbst entscheiden, welche Schwerpunktbereiche sie anbieten möchte. Das Schwerpunktbereichsstudium findet für Studienbeginner zum Wintersemester in der Regel ab dem 5. Fachsemester und für Studienbeginner zum Sommersemester in der Regel ab dem 6. Fachsemester statt. Es umfasst zwischen 16 und 24 Semesterwochenstunden und erstreckt sich über zwei Fachsemester. Das Schwerpunktbereichsstudium dient der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der mit ihm zusammenhängenden Pflichtfächer, der Spezialisierung in den gewählten Gebieten und, soweit sie interdisziplinäre und internationale Bezüge aufweisen, deren Vermittlung (vgl. 39 Abs. 1 JAPO). Die im Schwerpunktbereichsstudium erworbenen Kenntnisse werden im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung (JUP), die Teil der Ersten Juristischen Prüfung ist, durch die Universität geprüft. In Bayern kann jede rechtswissenschaftliche Fa- An der Universität Bayreuth sind dies 1) Internationales Recht, 2) Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, 3) Unternehmens- und Steuerrecht, 4) Arbeits- und Unternehmensrecht, 5) Öffentliches Wirtschaftsrecht, 6) Wirtschafts-, Medizin- und Steuerstrafrecht sowie 7) Verbraucherrecht. Zwischen diesen sieben Schwerpunktbereichen kann sich jeder Studierende frei entscheiden. Eine Begrenzung der Teilnehmerzahlen in einzelnen Schwerpunktbereichen existiert nicht. Das Ergebnis der JUP fließt mit 30 % in die Gesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung ein. Die einzelnen Teilleistungen, die im Rahmen der JUP zu erbringen sind, ändern sich ab dem 01. April Dann tritt nämlich eine Neufassung der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft (SPO) in Kraft, die u.a. das Schwerpunktbereichsstudium an der Universität Bayreuth erheblich umgestaltet. Das Sommersemester 2014 ist eine Übergangsphase, in der für einzelne Studierende die alte SPO, für andere Studierende die neue SPO gilt. Die folgenden Ausführungen sollen Ihnen als Hilfestellung dienen, welche Fassung der Prüfungsordnung maßgeblich ist, welche Änderungen sich für Sie daraus ergeben und was Sie insbesondere im Hinblick auf die Anmeldung zu Prüfungen beachten müssen. Hinweis: Dieser Leitfaden besitzt keinerlei rechtliche Verbindlichkeit. Er dient lediglich als Hilfestellung und Informationsbroschüre. Verbindliche Rechtsgrundlage für das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth ist allein die Studienund Prüfungsordnung vom bzw. für die Altfälle die Studien- und Prüfungsordnung in der kosolidierten Fassung vom

4 II. Welche Fassung der SPO findet Anwendung? 1. Grundsätzliche Geltung der neuen SPO Ab 1. April 2014 tritt die neue SPO in Kraft. Die neue SPO gilt für alle Studierenden, die zu diesem Zeitpunkt oder später im Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth immatrikuliert sind. Dies gilt vorbehaltlich der Übergangsregelungen unter 2. auch für die Schwerpunktbereiche Übergangsregelungen a) Für die Schwerpunktbereiche Zunächst gelten die Regelungen der alten SPO zum Schwerpunktbereichsstudium ( SPO alt) für all diejenigen Studierenden fort, die am 1. April 2014 bereits eine Studienarbeit im Rahmen eines Oberseminars angefertigt haben oder hierzu angemeldet sind. b) Für die Veranstaltung Methodenlehre Die im 6. Fachsemester zu besuchende Veranstaltung Methodenlehre wird mit In-Kraft- Treten der neuen SPO eingeführt. Der dort zu erbringende Leistungsnachweis in Gestalt einer zweistündigen Klausur ist grundsätzlich Voraussetzung für die Zulassung zur studienabschließenden Klausur im Schwerpunktbereich. Dies gilt aber nur für diejenigen Studierenden, die sich am 1. April 2014 im 4. oder einem niedrigeren Fachsemester befinden. Hinweis: Die gemäß dem damaligen Verfahrensstand noch anders lautende Übergangsregelung, die auf der Informationsveranstaltung zur neuen SPO im WS 2013/14 vorgestellt wurde, ist damit hinfällig. Maßgeblich ist allein 62 Abs. 3 der am bekanntgemachten Fassung der SPO. c) Für die Veranstaltung Bausteine des Rechts Auch die Veranstaltung Bausteine des Rechts wird durch die neue SPO eingeführt und dient wie die Veranstaltung Methodenlehre zur Verbesserung der Schlüsselqualifikationen. In dieser Veranstaltung ist ebenfalls ein Leistungsnachweis in Form einer zweistündigen Klausur zu erbringen. Deren Bestehen ist aber nicht Voraussetzung für die Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium, sondern nur für die Zulassung zu den Fortgeschrittenenübungen. Außerdem gilt dies nur für Studierende, die zum Sommersemester 2014 oder zu einem späteren Zeitpunkt das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth aufnehmen.

5 III. Schwerpunktbereichsstudium nach alter SPO 1. Prüfungsleistungen für die Juristische Universitätsprüfung Die Juristische Universitätsprüfung (JUP) besteht nach der bis zum geltenden SPO (alte SPO) aus zwei Teilprüfungen. Dies sind eine in sechswöchiger Bearbeitungszeit anzufertigende studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit, die im Rahmen eines Oberseminars zu erbringen ist (Studienarbeit), und eine 30-minütige mündliche Prüfung. Oberseminare werden das letzte Mal regulär in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem WS 2013/14 und dem SS 2014 angeboten. Danach gibt es nur noch Wiederholungstermine für diejenigen Studierenden, die bei ihrem ersten Versuch die Studienarbeit nicht bestanden haben oder deren Arbeit als nicht bestanden gilt. Auch die mündliche Prüfung, die sich auf die Pflichtfächer des gewählten Schwerpunktbereichs erstreckt, wird es nur noch für diejenigen Studierenden geben, die bis zum Inkrafttreten der neuen SPO bereits eine Studienarbeit abgelegt haben oder dafür angemeldet sind. Alle anderen fallen automatisch unter die neue Regelung. Zugelassen zur mündlichen Prüfung wird nach der bisherigen SPO, wer 1) die in sechswöchiger Bearbeitungszeit anzufertigende Studienarbeit abgegeben hat, 2) die Zulassung zur mündlichen Prüfung der Juristischen Universitätsprüfung schriftlich fristgerecht beim Prüfungsamt beantragt hat und 3) zum schriftlichen Teil der Ersten Juristischen Staatsprüfung gem. 27 JAPO zugelassen ist. Nach dem schriftlichen Teil der Ersten Juristischen Staatsprüfung folgt dann noch die mündliche Prüfung im Schwerpunktbereich. Diese deckt den Pflichtstoff des gesamten Schwerpunktbereichs ab. Die Anmeldung hierfür erfolgt über das Prüfungsverwaltungssystem Flex- Now. Das Prüfungsamt RW informiert auf der Internetseite der Universität über Termine, Anmeldemodalitäten und einzuhaltende Fristen. 2. Gewichtung Nach der alten SPO ergibt sich die Prüfungsgesamtnote zu 70% aus der Note für die Oberseminararbeit und zu 30% aus der Note für die mündliche Prüfung. 5

6 6 IV. Schwerpunktbereichsstudium nach neuer SPO 1. Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium Nach neuer SPO bedarf es nun erstmals einer Zulassung für einen Schwerpunktbereich schon zu Beginn des Schwerpunktbereichsstudiums. Die Zahl der Teilnehmer an den einzelnen Schwerpunktbereichen ist allerdings nicht begrenzt. Jeder Studierende erhält damit garantiert einen Platz in dem Schwerpunktbereich, den er belegen möchte. Dies ist angesichts steigender Studierendenzahlen nur möglich, weil die Dozenten aufgrund der Zulassung wissen, wie viele Seminarplätze im jeweiligen Semester vorgehalten werden müssen (strukturierte nachfrageorientierte Planung). Zum Schwerpunktbereichsstudium wird zugelassen, wer 1) im Studiengang Rechtswissenschaft immatrikuliert ist, 2) die Zwischenprüfung erfolgreich abgeschlossen hat und 3) ein einfaches Seminar bestanden hat. Der Antrag auf Zulassung ist im Sommersemester bis spätestens zum 1. Juni, im Wintersemester bis spätestens zum 1. Dezember zu stellen. Die Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium kann frühestens im fünften Fachsemester beantragt werden. Der spätesteste Zeitpunkt für die Stellung des Antrags ist das zehnte Fachsemester. Nach Eingang dieses Antrages beim Prüfungsamt ist Ihre Wahl des Schwerpunktbereichs verbindlich und ein Wechsel ist nicht mehr zulässig. Anders lässt sich die strukturierte nachfrageorientierte Planung nicht realisieren. Wann Sie die Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium zwischen dem fünften und dem zehnten Fachsemester beantragen, bleibt Ihnen überlassen. Wenn Sie den Antrag auf Zulassung stellen und die Zulassung erfolgt, wird zwangsläufig der Beginn des Schwerpunktbereichsstudiums ausgelöst. Dies hat zur Folge, dass Sie zwingend am Ende des darauffolgenden Semesters die erste Prüfungsleistung im Schwerpunktbereich erbringen müssen. Wichtiger Hinweis: Sie müssen mit dem Besuch der Schwerpunktbereichsvorlesungen nicht unbedingt warten, bis Sie den Antrag auf Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium stellen. Falls Sie zwar die Vorlesungen im Schwerpunktbereich bereits besuchen möchten, die studienbegleitende Seminararbeit aber noch nicht am Ende des Folgesemesters anfertigen wollen, können Sie die Schwerpunktbereichsvorlesungen selbstverständlich zunächst auch ohne Zulassung anhören und diese erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragen. Ihnen muss lediglich bewusst sein, dass Sie die Seminararbeit immer erst am Ende des Semesters anfertigen können und müssen, das auf das Semester folgt, in dem die Zulassung erfolgt ist. 2. Prüfungsleistungen im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung Die Juristische Universitätsprüfung an der Uni-

7 versität Bayreuth besteht auch nach der neuen SPO aus einer studienbegleitenden und einer studien abschließenden Prüfungsleistung. a) Studienbegleitende Prüfungsleistung Die studienbegleitende Prüfungsleistung wird im Rahmen eines studienbegleitenden Seminars in dem Schwerpunktbereich erbracht, in dem Sie vom Prüfungsamt zugelassen worden sind. Das studienbegleitende Seminar untergliedert sich wiederum in eine schriftliche wissenschaftliche Seminarleistung (studienbegleitende Seminararbeit) sowie eine mündliche Seminarleistung (Vorstellung der Seminararbeit mit anschließender Diskussion). Die Seminararbeit müssen Sie am Ende des Fachsemesters erbringen, das dem Fachsemester nachfolgt, in dem Sie zum Schwerpunktbereichsstudium zugelassen worden sind. Ausnahme: Studierende, die im Sommersemester 2014 bereits im 6. oder einem höheren Fachsemester sind, haben die Möglichkeit, die Seminararbeit bereits am Ende des Sommersemesters 2014 zu schreiben. Sie müssen aber spätestens im elften Fachsemester und vor der Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung mit der Bearbeitung begonnen haben. Dies bedeutet, dass Sie die Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium spätestens im 10. Fachsemester beantragen müssen. In jedem Schwerpunktbereich und Fachsemester wird jeweils mindestens ein studienbegleitendes Seminar angeboten. Eine Zuweisung erfolgt grundsätzlich automatisch durch das Prüfungsamt. Für den Fall, dass in einem Schwerpunktbereich aufgrund der Teilnehmerzahlen mehre studienbegleitende Seminare angeboten werden, müssen Sie jedoch selbständig über FlexNow eine Auswahl zwischen den angebotenen Seminaren treffen. Falls am Ende eines der angebotenen Seminare überfüllt sein sollte, werden die Plätze für dieses Seminar im Losverfahren vergeben. Die Seminarthemen werden vom Seminarleiter unter den Seminarteilnehmern im Losverfahren verteilt. Eine mehrfache Vergabe der einzelnen Themen ist möglich. Die Anfertigung der Seminararbeit erfolgt in der vorlesungsfreien Zeit. Für die Bearbeitung stehen Ihnen sechs Wochen zur Verfügung. Die genauen Fristen legt der Seminarleiter fest. Nähere Angaben hinsichtlich Formalia und Umfang können Sie 49 Abs. 5 SPO entnehmen. Die mündliche Seminarleistung umfasst einen wissenschaftlichen Vortrag zum Thema der von Ihnen angefertigten Seminararbeit im Umfang von 20 Minuten, eine anschließende Diskussion sowie die Teilnahme an den übrigen Seminarsitzungen. Die mündliche Seminarleistung fin- 7

8 8 det im Anschluss an die Bewertung der Seminararbeit statt. Der b) Studienabschließende Prüfungsleistung Seminarleiter legt den Termin für die mündliche Seminarleistung fest und lädt die Studierenden, die die Seminararbeit abgelegt Neben der studienbegleitenden Prüfungsleistung müssen Sie eine studienabschließende Prüfungsleistung in Form einer Klausur erbringen. Eine solche Klausur ist haben, dazu ein. nach 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 JAPO als Alternative zu einer mündlichen Prüfung vorgesehen. Sie wird auch an anderen bayerischen Universitäten, etwa der LMU München, mit Erfolg angeboten. In jedem Schwerpunktbereich wird gegen Ende jeden Semesters eine Klausur gestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt genau wie in der Ersten Juristischen Staatsprüfung fünf Stunden. Thematisch deckt die Klausur den gesamten Pflichtstoff des gewählten Schwerpunktbereichs ab. Für die Teilnahme an der Klausur ist ein Antrag auf Zulassung über das elektronische Prüfungsverwaltungssystem (Flexnow) erforderlich. Zugelassen werden Sie dann, wenn Sie 1) im Prüfungssemester im Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth immatrikuliert sind, 2) die studienbegleitende Prüfungsleistung im Schwerpunktbereich abgelegt haben, 3) die Leistungsnachweise gemäß 13 I S. 1 in Verbindung mit 12 lit. d der Studien- und Prüfungsordnung (= die Fortgeschrittenenübungen) erbracht haben, die nicht älter als zwölf Jahre sein dürfen, sowie 4) den Leistungsnachweis aus der Veranstaltung Methodenlehre erbracht haben.

9 Hinweis: Beachten Sie zur Veranstaltung Methodenlehre die Übergangsregelung oben unter 2. b) Diese Zulassungsvoraussetzungen müssen Sie nach Stellung Ihres Antrages über Flexnow innerhalb einer vom Prüfungsamt bestimmten Frist durch Vorlage der entsprechenden Dokumente beim Prüfungsamt nachweisen. Für die Anmeldung zur studienabschließenden Klausur ist zu beachten, dass diese spätestens in dem Prüfungstermin abgelegt werden muss, der auf das erstmalige Ablegen der schriftlichen Aufsichtsarbeiten der Ersten Juristischen Staatsprüfung folgt. Den Antrag auf Zulassung zur studienabschließenden Klausur müssen sie spätestens bis 15. Januar stellen, wenn Ihre Prüfung im laufenden Wintersemester abgelegt werden soll bzw. bis zum 30. Juni, wenn Ihre Prüfung im laufenden Sommersemester abgelegt werden soll. c) Gewichtung Die Prüfungsgesamtnote ergibt sich zu 60 % aus der Note der studienbegleitenden Seminarleistung und zu 40 % aus der Note der studienabschließenden Klausur. Innerhalb der studienabschließenden Seminarleistung zählt die Seminararbeit doppelt so viel wie die mündliche Seminarleistung. Nicht bestanden ist die Juristische Universitätsprüfung dann, wenn die Prüfungsgesamtnote schlechter als ausreichend (4,00 Punkte) ist. 9

10 Der Ablauf des Schwerpunktbereichsstudiums im Überblick Der folgende Plan soll Ihnen einen Überblick darüber vermitteln, wie das Schwerpunktbereichsstudium in Zukunft ablaufen wird und wann welche Schritte von Ihrer Seite erforderlich bzw. möglich sind. Wann? Wer? Was? Ab Beginn der Vorlesungszeit* Student/in Besuch der Veranstaltungen im gewählten Schwerpunktbereich (SPB) Im SS: 01. April Juni** Im WS: 01. Oktober - 1. Dezember Student/in Antrag auf Zulassung zum SPB-Studium via FlexNow (beinhaltet die verbindliche Wahl eines SPB) Bis ca. eine Woche nach Ablauf Student/in Vorlage der Nachweise über die Zulassungsvoraussetzungen beim Prüfungsamt der Anmeldefrist (genauer Termin Vorzulegen sind: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, Zwischenprüfungszeugnis, einfacher Seminarschein, alles im Original und in einfacher Kopie wird vom PA bekanntgemacht) Die Vorlage kann erst nach Anmeldung über Flexnow erfolgen, aber schon vor Ablauf der Anmeldefrist am 01. Juni bzw. 01. Dezember*** Im Lauf des Semesters Prüfungsamt Mitteilung über die Zulassung zum SPB-Studium In der Folgezeit (die genauen Termine für die eventuell erforderliche Wahl eines Seminars werden vorher angekündigt) Prüfungsamt Student/in Prüfungsamt Seminarleiter Wenn nur ein Seminar angeboten wird: Zuweisung durch das Prüfungsamt zu SPB-Seminar Falls aufgrund der Teilnehmerzahl im SPB mehrere Seminare angeboten werden: Anmeldung zum bevorzugten Seminar über Flexnow Wenn im Fall von mehreren Seminaren eines davon überfüllt ist: Zuweisung der Plätze im überfüllten Seminar im Losverfahren und Mitteilung der Zuweisung an die Studierenden Festlegung des Bearbeitungszeitraums 10 *In welchem Semester Sie mit dem Besuch der Schwerpunktbereichsveranstaltungen beginnen, bleibt Ihnen überlassen. Der Studienplan sieht hierfür entweder das 5. (bei Studienbeginn im WS) oder das 6. Fachsemester (bei Studienbeginn im SS) vor. Dies ist jedoch bloß eine unverbindliche Empfehlung. **Im SS 2014 ist die FlexNow-Anmeldemaske noch nicht zum 1. April freigeschaltet. Sie werden durch Aushänge rechtzeitig darüber informiert, ab wann eine Anmeldung möglich ist. ***Im SS 2014 gilt für alle Studierenden, dass die Nachweise über die Zulassungsvoraussetzungen erst bis zum 14. Juli 2014 vorgelegt werden müssen. Näheres hierzu finden Sie unten auf S. 12.

11 11 Ab Beginn der Vorlesungszeit im Folgesemester In der vorlesungsfreien Zeit nach dem Folgesemester I.d.R. innerhalb der nächsten drei Monate Frühestens eine Woche nach Ladung zum Seminarvortrag Student/in Seminarleiter Student/in Seminarleiter Student/in Besuch der restlichen Veranstaltungen im gewählten SPB Vergabe der Themen an die Seminarteilnehmer Anfertigung und Abgabe der Seminararbeit Korrektur der Seminararbeit, Mitteilung des Ergebnisses, Ladung zum mündlichen Seminarvortrag Vorstellung der eigenen Seminararbeit mit anschließender Diskussion, Teilnahme an den übrigen Seminarveranstaltungen Nach dem Seminarvortrag Prüfungsamt Mitteilung der Gesamtnote des Seminars unter Angabe der Teilnoten für die schriftliche und mündliche Seminarleistung über Flexnow Nur bei Nichtbestehen der studienbegleitenden Prüfungsleistung: Innerhalb der beiden folgenden Semester Student/in Wiederholung der studienbegleitenden Prüfungsleistung Im Laufe der verbleibenden Studienzeit (im SS immer bis 30. Juni, im WS immer bis 15. Januar) Student/in Antrag auf Zulassung zur studienabschließenden Klausur via FlexNow Die Klausur findet immer gegen Ende der Vorlesungszeit eines jeden Semesters statt. Sie kann frühestens nach Ablegen des schriftlichen und mündlichen Teils der studienbegleitenden Prüfungsleistung geschrieben werden. Dies ist in der Regel noch im selben Semester möglich, da die studienbegleitende Klausur am Ende des jeweiligen Semesters angeboten wird. Die studienabschließende Klausur muss aber spätestens in dem Prüfungstermin geschrieben werden, der auf das Ablegen des schriftlichen Teils der Ersten Juristischen Staatsprüfung folgt.

12 Einmalige Abweichungen vom Ablaufplan im Sommersemester 2014 aufgrund der Übergangsregelung Möglichkeit zur Verkürzung des Schwerpunktbereichsstudiums Sofern Sie sich im Sommersemester 2014 bereits im sechsten oder einem höheren Fachsemester befinden, besteht im Sommersemester 2014 einmalig die Möglichkeit, die studienbegleitende Seminararbeit direkt am Ende dieses Semesters abzulegen, sofern Sie sich fristgerecht bis zum 1. Juni 2014 zum Schwerpunktbereichsstudium angemeldet haben und vom Prüfungsamt zu diesem zugelassen wurden. Hinweis: Da der 1. Juni 2014 auf einen Sonntag fällt, verlängert sich die Anmeldefrist bis zum Ablauf des darauffolgenden Werktags, d.h. Montag, 2. Juni Ob Sie die studienbegleitende Seminararbeit bereits im Sommersemester 2014 schreiben möchten, müssen Sie bis zum Freitag, den 6. Juni 2014, gegenüber dem Prüfungsamt erklären. Ein entsprechendes Formular finden Sie zu gegebener Zeit hier (liegt dann auch beim Prüfungsamt aus). Geben Sie die Erklärung nicht fristgemäß ab, gilt für Sie der grundsätzlich in der SPO vorgesehene Ablauf, d.h. Sie schreiben dann Ihre studienbegleitende Seminararbeit am Ende des WS 2014/ Verlängerung der Vorlagefrist für die Zulassungsvoraussetzungen zum Schwerpunktbereichsstudium Um den Übergang zur neuen SPO zu erleichtern, soll auch denjenigen Studierenden, die erst im Sommersemester 2014 an einem einfachen Seminar teilnehmen, die Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium ermöglicht werden. Dazu wird die Vorlagefrist für die Zulassungsvoraussetzungen einmalig bis zum 14. Juli 2014 um Uhr verlängert. Bitte beachten Sie aber, dass es sich hierbei nur um eine Verlängerung der Frist für die Vorlage der Leistungsnacheweise handelt - der Antrag auf Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium muss trotzdem bis spätestens zum 2. Juni 2014 gestellt werden. Der Seminarschein ist persönlich beim Prüfungsamt RW (Büro 1.22, RW II, 1. OG) innerhalb der Dienstzeiten bis spätestens zum 14. Juli um Uhr vorzulegen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, persönlich vorbeizukommen, sodass Sie den Schein mit der Post einschicken müssen, dann müssen Sie damit planen, dass die Post u.u. auch innerhalb der Universität noch einige Tage unterwegs sein kann. Bitte bringen Sie Ihren Schein dann also auf jeden Fall frühzeitig (am besten mindestens drei Werktage vor dem 14. Juli) auf den Weg. Diese einmalige Verlängerung der Vorlagefrist für die Seminarscheine gilt im Übrigen für sämtliche Studierenden, also auch für solche, die den Seminarschein bereits erhalten haben. Sie können aber selbstverständlich auch schon zeitnah zu ihrer Anmeldung über Flexnow den Schein beim Prüfungsamt vorlegen. Wichtiger Hinweis: Sollte sich nach Stellung des Antrags auf Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium herausstellen, dass Sie das einfache Seminar nicht bestanden haben, kann die Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium erst in einem späteren Semester erfolgen, nachdem Sie den erforderlichen Leistungsnachweis tatsächlich erbracht haben. In diesem Fall ist eine erneute Antragsstellung erforderlich.

13 Schwerpunktbereich I: Internationales Recht 13 I. Zuordnung zu Pflichtfach Öffentliches Recht (Europa- und Völkerrecht), Zivilrecht II. Allgemeine Beschreibung 1. Bedeutung des internationalen Rechts in der juristischen Praxis Nicht erst seit dem Einsetzen der Globalisierung kann auch das Recht nicht mehr nur isoliert aus der Perspektive des jeweiligen nationalen Rechtskreises betrachtet werden. Vielmehr wird es seit jeher und in ständig zunehmendem Maße durch Entwicklungen auf internationaler und europäischer Ebene geprägt. Es weist entsprechend viele Bezüge zu den jeweiligen Rechtsquellen auf. Hieraus entstehen zahlreiche Rechtsfragen. Sie betreffen zum einen die Beziehungen der Staaten untereinander und des Staates gegenüber den seiner Hoheitsgewalt unterworfenen Personen: Darf ein Staat diplomatische Beziehungen mit einem Staat aufnehmen, der im Zuge eines Bürgerkrieges neu entstanden ist? Können Angehörige der Opfer von durch die Wehrmacht verübten Kriegsverbrechen vor einem italienischen Gericht von Deutschland Schadenersatz verlangen? Muss ein Staat EU-Ausländern unter den für seine Staatsangehörigen geltenden Bedingungen Sozialhilfe gewähren? Ist die Einführung einer Pkw-Maut für EU-Ausländer zulässig? Hängt die Parteifähigkeit einer Gesellschaft niederländischen Rechts in einem Zivilprozess vor einem deutschen Gericht davon ab, ob sie im deutschen Handelsregister angemeldet wurde? Zum anderen betrifft die Internationalisierung auch Rechtsverhältnisse zwischen Privaten: Kann sich ein deutsches Unternehmen, das von seinem ausländischen Handelspartner mangelhafte Produkte geliefert bekommt, auf die kaufrechtlichen Gewährleistungsvorschriften des deutschen BGB berufen? Vor welchem Gericht kann ein deutscher Urlauber, der in Italien von einem slowenischen Autofahrer angefahren wurde, Schadenersatz geltend machen? 2. Aufbau des Schwerpunktstudiums All diese und zahlreiche weitere Fragen sind Gegenstand des Schwerpunktbereichs I. Sie werden im Einzelnen in Pflichtvorlesungen zum Völkerrecht, Europarecht und Internationalen Privatrecht beantwortet. Hierbei findet jeweils im Wintersemester eine Grundlagenveranstaltung statt (Völkerrecht I, Europarecht I, Internationales Privatrecht (IPR) I, Internationales Handelsrecht I), auf der die Vertiefungsveranstaltungen des Sommersemesters aufbauen (Völkerrecht II, Europarecht II, Internationales Zivilverfahrensrecht, Internationales Handelsrecht II, Einführung in die Rechtsvergleichung). Im Einzelnen haben die Vorlesungen folgenden Inhalt: So werden in der Vorlesung zum Völkerrecht neben dessen Rechtsquellen wie z.b. völkerrechtlichen Verträgen u.a. auch der diplomatische Schutz, das Verhältnis von Völkerrecht und nationalem Recht sowie Aspekte des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes (EMRK) erörtert. Darauf aufbauend werden in der Vorlesung Völkerrecht II u.a. das Recht der internationalen Organisationen (insbesondere

14 der UN) sowie die Friedenssicherung, der Krieg im Völkerrecht und Aspekte des Wirtschaftsvölkerrechts thematisiert. Die vielfältigen rechtlichen Aspekte der europäischen Integration sind Gegenstand der Vorlesungen zum Europarecht. In der auch zum Pflichtstoff zählenden Vorlesung Europarecht wird der institutionelle Rahmen der europäischen Integration (z.b. die Rolle der Kommission und des EU-Parlaments) ebenso erörtert wie Fragen des Verhältnisses von nationalem Recht zum EU-Recht, die Durchsetzung des EU- Rechts, das Rechtsschutzsystem in der EU sowie die Grundzüge des Binnenmarktrechts (Grundfreiheiten etc.). Diese Kenntnisse werden in der im Sommersemester angebotenen Vorlesung Europarecht II vertieft und erweitert. Im Zentrum stehen hierbei, neben einer intensiven Beschäftigung mit sämtlichen Grundfreiheiten und der Rechtsangleichung, Bereiche wie z.b. das EU-Wettbewerbs- und Beihilfenrecht und die EU-Umweltpolitik; ein weiteres Thema sind die Außenbeziehungen der EU und ihre Rolle im Völkerrecht. Der Bereich des Internationalen Privatrechts wird im Wintersemester durch die Vorlesungen IPR I und Internationales Handelsrecht I sowie einer Vorlesung zum Schiedsverfahrensrecht abgedeckt. Dabei behandelt die Vorlesung zum IPR I die Frage, nach welchem Recht ein Sachverhalt mit Bezügen zu mehreren Rechtsordnungen zu beurteilen ist (IPR als Kollisionsrecht). Neben den Grundlagen des IPR werden u.a. die für einzelne Sachverhaltskonstellationen (vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse, Erb- und Familienrecht, Sachenrecht, Gesellschaftsrecht etc.) maßgeblichen Kollisionsregeln wie u.a. die Rom-I-Verordnung erörtert. Im Mittelpunkt der Vorlesung Internationales Handelsrecht stehen Aspekte der Rechtsvereinheitlichung sowie der Vertragsgestaltung in grenzüberschreitenden Verhältnissen. Zusätzlich wird der gerade im internationalen Rechtsverkehr bedeutsame Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit durch eine Vorlesung zum Schiedsverfahrensrecht abgedeckt. Die im Wintersemester gewonnen Kenntnisse werden jeweils im Sommersemester in den Vorlesungen Internationales Zivilverfahrensrecht 14

15 15 sowie Internationales Handelsrecht II vertieft. Die Vorlesung IPR II beantwortet prozessuale Fragen, die sich in Sachverhalten mit grenzüberschreitendem Bezug stellen. Im Zentrum stehen hierbei neben der Feststellung des richtigen Gerichtsstands in Sachverhalten mit Auslandsbezug auch die damit zusammenhängenden Fragen nach dem anwendbaren Verfahrensrecht sowie der Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen. Aspekte der Rechtsvereinheitlichung u.a. im Kauf- und Transportrecht wie z.b. das UN-Kaufrecht (CISG) werden vertieft in der Vorlesung Internationales Handelsrecht II behandelt. Abgerundet wird das Veranstaltungsprogramm des Sommersemesters durch eine Vorlesung zur Einführung in die Rechtsvergleichung, in der das Rüstzeug für den Zugang zu fremden Rechtsordnungen vermittelt wird. Ergänzend zu diesen Pflichtveranstaltungen werden zahlreiche weitere Veranstaltungen wie z.b. Einführungen in fremde Rechtsordnungen in der jeweiligen Originalsprache, Moot Courts im Schiedsrecht sowie im Europarecht und Verbraucherkollisionsrecht angeboten; sie werden z.t. von renommierten Praktikern durchgeführt. Der Schwerpunktbereich richtet sich besonders an Studenten, die Interesse an internationalen Rechtsbeziehungen haben und einen Blick über den Tellerrand des nationalen Rechts hinaus werfen wollen. III. Berufsaussichten Vertiefte Kenntnisse des internationalen Rechts sind in allen juristischen Berufen von nicht zu unterschätzendem Wert. Unabdingbar sind sie für diejenigen, die eine Karriere in einem international geprägten Umfeld anstreben. Dazu zählt z.b. die Tätigkeit in internationalen Rechtsanwaltskanzleien, in der Rechtsabteilung von international tätigen Unternehmen, aber auch in nationalen oder europäischen Verbänden bzw. Interessenvertretungen und nicht zuletzt in europäischen und internationalen Organisationen (EU, UN, OECD, WTO etc.).

16 Veranstaltungen im Schwerpunktbereich I Pflichtveranstaltungen Fakultative Veranstaltungen (finden z.t. nicht regelmäßig statt) Völkerrecht I Völkerrecht II Europarecht (Vertiefung) Internationales Privatrecht I Internationales Handelsrecht Internationales Verfahrensrecht Schiedsverfahren und Alternative Dispute Resolution Rechtsvergleichung Internationales Privatrecht II Grundzüge einer ausländischen Rechtsordnung in fremder Sprache Grundzüge der Geschichte des europäischen Zivilrechts Verbraucherkollisionsrecht Internationales Steuerrecht Recht der Europäischen Beihilfen Recht des internationalen Unternehmenskaufs (M&A) Konfliktmanagment in der Praxis 16 Ansprechpartner: Prof. Dr. Jörg Gundel Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht Weitere beteiligte Professoren: Prof. Dr. Stefan Leible, Lehrstuhl Zivilrecht IV Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel, Lehrstuhl Zivilrecht IX Raum: 2.01 (RW II) Telefon: +49 (0) Fax: +49 (0) joerg.gundel@uni-bayreuth.de

17 Schwerpunktbereich II: Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht 17 I. Zuordnung zu Pflichtfach Zivilrecht II. Allgemeine Beschreibung 1. Gegenstand Darf Samsung das Galaxy-Tablet verkaufen, obwohl es dem ipad von Apple verblüffend ähnelt? Haften die Eltern, wenn der Sohn oder die Tochter Songs über Tauschbörsen zugänglich macht? Wie kann ich mein Kennzeichen europaweit schützen, wenn ich mich selbstständig machen will? Muss ein Unternehmen, dessen patentierte Erfindung zum Standard in der Mobilfunkindustrie geworden ist, auch seinem Konkurrenten die Benutzung der Technik erlauben? Was unternimmt das Bundeskartellamt gegen die hohen Spritpreise an den Tankstellen? Mit diesen und zahlreichen anderen aktuellen Fragen des Wirtschaftslebens befasst sich der Schwerpunktbereich II Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht. Es geht in diesem Schwerpunktbereich um Grundfragen der marktwirtschaftlichen Ordnung: Wem werden welche Rechte an immateriellen Gütern zugewiesen? Und welche Regeln gelten, damit der Wettbewerb als Verteilungsinstrument überhaupt funktioniert? In den Vorlesungen Immaterialgüterrecht I (insbesondere Gewerblicher Rechtsschutz) und Immaterialgüterrecht II (insbesondere Urheberrecht) werden die einzelnen Instrumente vorgestellt, mit denen das europäische und deutsche Recht unkörperliche Innovationen und Informationen schützt. Im Mittelpunkt stehen Erfindungen (Patentrecht), Design (Design- und Geschmacksmusterrecht), Kennzeichen (Markenrecht) sowie Werkschöpfungen und damit verwandte Leistungen (Urheberrecht). Dabei spielen zwei Fragen eine große Rolle: 1. Unter welchen Voraussetzungen weist die Rechtsordnung einem Akteur Befugnisse an immateriellen Gütern zu? 2. Welche Grenzen sind dabei im Interesse Dritter, des Wettbewerbs und der Allgemeinheit zu beachten? Diese Fragen weisen vielfache Überschneidungen mit den Regeln auf, mit denen das Recht einen lauteren und freien Wettbewerb sichert. Die Sicherung der Fairness im Wettbewerb ist in Deutschland und bei verbraucherbezogenen Aspekten mittlerweile auch im Unionsrecht traditionell fest verankert. Die Vorlesung Lauterkeitsrecht befasst sich vor allem mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einem Gesetz, das sicherstellen soll, dass Verbraucher, andere Unternehmen und die Allgemeinheit im Geschäftsleben keinen unfairen Verhaltensweisen ausgesetzt sind. Die im UWG niedergelegten Ansprüche werden in einem besonders effizienten Verfahren durchgesetzt. Dessen Besonderheiten werden in der Vorlesung Wettbewerbsverfahrensrecht vorgestellt. Im Kartellrecht, das an der Universität Bayreuth jeweils im Wechsel mit Schwerpunkt auf deutschen und europäischen Regelungen gelesen wird, geht es um den Schutz des freien Wettbewerbs. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und die entsprechenden Regelungen auf EU-Ebene werden oft als Grundgesetz

18 der Marktwirtschaft beschrieben. Hier werden Unternehmen Grenzen gesetzt, etwa wenn sie Preise absprechen oder andere Unternehmen kaufen, damit der Markt effizient funktioniert und Innovationen eine Chance haben. Das Kartellrecht greift insbesondere dann ein, wenn einzelne Unternehmen besonders mächtig werden. Es stellt damit einen wesentlichen Pfeiler der Wirtschaftsordnung dar. Die Vorlesung Sportvermarktungsrecht für Juristen und Sportökonomen zeigt beispielhaft anhand eines konkreten Tätigkeitsbereichs, wie sich die einzelnen Rechtsgebiete überschneiden und welche praktischen Auswirkungen sie auf die Sportvermarktung haben. 2. Anforderungen Das Schwerpunktstudium dient in methodischer Hinsicht dazu, erlernte juristische Kompetenzen zu vertiefen. Es sollte zum exemplarischen Studium genutzt werden und eine vertiefte Auseinandersetzung mit juristischen Inhalten ermöglichen. Aus diesem Grund ist es nicht unser Ziel, Sie zu Fachanwälten des Gewerblichen Rechtschutzes, des Urheberrechts oder des Kartellrechts auszubilden. Dafür ist dieses Rechtsgebiet zu dynamisch. Der Fokus unserer Veranstaltungen besteht darin, Ihnen die grundlegenden Probleme zu vermitteln, die der Schutz immaterieller Güter und die Sicherung eines freien und lauteren Wettbewerbs mit sich bringen. Sie sollen mit den Grundstrukturen dieser Rechtsgebiete vertraut sein. Dazu kommen exemplarische Veranstaltungen, in denen die praktischen Bezüge des Rechtsgebiets im Vordergrund stehen. Beide Ansätze werden Sie dazu befähigen, zutreffende Antworten auf neue Fragen zu finden. Wer den Schwerpunktbereich II wählt, erweitert damit zugleich sein Grundlagenwissen in den Pflichtfächern. Das gilt zwar nicht für den eigentlichen Inhalt des Stoffes. Diesbezüglich gibt es wenige Überschneidungen zum Pflichtfachstoff. Allerdings lernen Sie viel über die Methode, mit dem Zivil- und Unionsrecht umzugehen: Im Lauterkeitsrecht lernt man, dass Zivilrecht als funktionales Instrument zur Wirtschaftslenkung von unten eingesetzt werden kann. In der Vor- lesung Deutsches Kartellrecht lernt man Neues zum Behördenaufbau und zu den Eingriffsbefugnissen. Die Veranstaltungen zum Europäischen Kartellrecht, zum Lauterkeitsrecht und zum Immaterialgüterrecht zeigen, wie weitgehend das Privatrecht mittlerweile europäisches Privatrecht geworden ist. Aus unserer Sicht lohnt sich diese Wahl nicht zuletzt deshalb, weil Sie ein spannendes und für die Wissensgesellschaft zentrales Rechtsgebiet kennenlernen. Was müssen Sie mitbringen? Die wichtigste Zutat ist Neugier und die Bereitschaft, sich auf für Sie neue Materien einzulassen! Sie sollten das Interesse mitbringen, in ein dynamisches und in der unternehmerischen Praxis sehr bedeutsames Rechtsgebiet einzutauchen. Dabei ist es von Vorteil, wenn Sie sich für die Phänomene der modernen Wissensgesellschaft interessieren. Die Sachverhalte im Schwerpunktbereich II haben häufig Bezug zu Entwicklungen im Internet, zum Handel mit Informationen, zu neuen Geschäftsmodellen und kulturellen Erscheinungen vom Techno-Beat bis zur Fußball-WM, 18

19 19 vom E-Book zum Pornostream. Hilfreich ist ein Interesse an wirtschaftlichen Fragestellungen, wie es sich etwa in der WiWiZ gezeigt hat. Das Patentrecht spricht vielleicht stärker Personen an, die ein technisches Grundverständnis mitbringen, wie es etwa im technikwissenschaftlichen Zusatzstudium vorkommt. Aufgrund der starken Europäisierung des Immaterialgüter- und des Wettbewerbsrechts sind Grundkenntnisse des Unionsrechts erforderlich; Sie sollten jedenfalls mindestens die Freude daran mitbringen, sich ins europäische und internationale Recht einzudenken. Alle Veranstaltungen sind jedoch so konzipiert, dass Sie auch ohne technische, wirtschaftliche oder europarechtliche Vorkenntnisse erfolgreich daran teilnehmen können. Diese bekommen Sie dann mitgeliefert! 3. Personen Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU) ist Sprecher des Schwerpunktbereichs. Er lehrt im Schwerpunktbereich in den Veranstaltungen Immaterialgüterrecht I und II (abwechselnd mit Prof. Podszun). In der studienbegleitenden Seminararbeit stellt er Themen aus der ganzen Breite des Schwerpunktbereichs. Prof. Dr. Rupprecht Podszun lehrt die Fächer Immaterialgüterrecht I und II (abwechselnd mit Prof. Grünberger), das Deutsche Kartellrecht und Lauterkeitsrecht. In der studienbegleitenden Seminararbeit stellt er Themen aus der ganzen Breite des Schwerpunktbereichs. Prof. Dr. Peter W. Heermann betreut die Veranstaltung Sportvermarktungsrecht (für Sportökonomen und Juristen). In der studienbegleitenden Seminararbeit stellt er Themen aus der ganzen Breite des Schwerpunktbereichs. Prof. Dr. Knut Werner Lange betreut die Veranstaltung Europäisches Kartellrecht. Er betreut keine studienbegleitende Seminararbeit. Prof. Dr. Wolfgang Schaffert, Richter am BGH,

20 liest die Veranstaltung Wettbewerbsverfahrensrecht. Priv.-Doz. Dr. Gunda Dreyer, Vorsitzende Richterin am Landgericht, betreut studienbegleitende Seminararbeiten, vor allem aus den Gebieten des Urheber- und des Lauterkeitsrechts. Prof. Dr. Bernd Kannowski liest die Geschichte des Wirtschaftsrechts. Prof. Dr. Jörg Gundel ist verantwortlich für die Vorlesung Europäisches Wirtschaftsrecht. III. Berufsaussichten Absolventen des Schwerpunktbereichs II finden zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten. Das gilt vor allem für die Anwaltschaft und für die Rechtsabteilungen von Industrieunternehmen. Internationale und überregionale law firms haben in der Regel Abteilungen, die sich auf die Beratung und die gerichtliche Verteidigung von Rechten des geistigen Eigentums ihrer Mandanten spezialisieren (kurz: IP-Abteilung für Intellectual Property). Vielfach sind diese Anwälte auch mit der Durchsetzung des Lauterkeitsrechts vertraut. In großen Anwaltskanzleien gibt es auch eine Abteilung für Kartellrecht, das insbesondere im Transaktionsbereich nicht mehr wegzudenken ist. Daneben gibt es eine Reihe von sehr angesehenen kleineren Kanzleien ( Boutiquen ), die sich auf den Gewerblichen Rechtsschutz, das Lauterkeitsrecht oder das Urheberrecht spezialisiert haben oder überwiegend in diesen Rechtsgebieten tätig sind. Mittlere oder große Unternehmen haben regelmäßig Bedarf an Unternehmensjuristen, die den Entwurf und die Umsetzung von Schutzrechtsstrategien ( IP-Management ) verantworten. Auch bei Wirtschaftsverbänden sind Juristinnen und Juristen mit Vorkenntnissen aus dem Themenfeld Geistiges Eigentum und Wettbewerb sehr gefragt. Die Vergütung für Spezialisten in Kanzleien, Unternehmen und Verbänden darf als überdurchschnittlich hoch angesehen werden. Da alle Rechtsgebiete von starker Dynamik geprägt sind, werden Juristen/-innen mit entsprechender Spezialisierung häufig als besonders flexibel, innovativ und modern geschätzt. Etwas schwieriger ist die Karriereplanung in der Justiz. In Bayern gibt es Sonderzuständigkeiten für die LG München und Nürnberg-Fürth. Daneben ist vor allem an eine Tätigkeit im DPMA oder schwieriger beim BPatG zu denken. Man kann es sich allerdings als Berufsanfänger in der Justiz bekanntlich nicht aussuchen, wo man arbeiten möchte. Es dürfte aber gerade für eine angestrebte Tätigkeit in einem Spruchkörper, der sich mit Patent- oder Kartellrecht befasst, von Vorteil sein, wenn man entsprechende Vorkenntnisse aus dem Studium vorweisen kann. Für Interessenten am Kartellrecht kommt auch eine Tätigkeit im Bundeskartellamt und in den Wirtschaftsministerien des Bundes und der Länder in Frage. Da das Kartellrecht eine originär europäische Rechtsmaterie ist, gibt es gerade auch in Brüssel bei der Europäischen Kommission oder bei dortigen Niederlassungen der Anwaltschaft und der Unternehmen viele Einsatzmöglichkeiten. 20

21 Veranstaltungen im Schwerpunktbereich II 21 Pflichtveranstaltungen Fakultative Veranstaltungen (finden z.t. nicht regelmäßig statt) Immaterialgüterrecht I (insbesondere Gewerblicher Rechtsschutz) Immaterialgüterrecht II (insbesondere Urheberrecht) Deutsches- und Europäisches Kartellrecht, Lauterkeitsrecht Wettbewerbsverfahrensrecht Sportvermarktungsrecht (für Sportökonomen und Juristen) Geschichte des Wirtschaftsrechts Europarecht (Vertiefung) Internationales Privatrecht Einführung in die Rechtsvergleichung Medienrecht Ansprechpartner für inhaltliche oder organisatorische Fragen zum Schwerpunktbereich insgesamt: Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. Für Fragen zu den einzelnen Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen im Text genannten Dozentin bzw. an die jeweilige Dozentin. Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Technikrecht Raum: 1.39 (RW II) Telefon: +49 (0) Fax: +49 (0) michael.gruenberger@uni-bayreuth.de

22 Schwerpunktbereich III: Unternehmens- und Steuerrecht I. Zuordnung zu Pflichtfach Das Unternehmensrecht ist Teil des Zivilrechts. Das Steuerrecht ist Bestandteil des öffentlichen Rechts, baut aber auf den zivil- und wirtschaftsrechtlichen Strukturen, vor allem der Unternehmen, auf. II. Allgemeine Beschreibung Die folgenden Rechtsgebiete sind die Hauptinhalte des Schwerpunkts. 1. Unternehmensrecht und die Genossenschaft sowie der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit werden kurz erwähnt. Gerade dieser Schwerpunktbereich hat den Anspruch, die Universitätsausbildung sehr nah an den tatsächlichen Gegebenheiten und Strukturen des Wirtschaftslebens mit den Großunternehmen und den zahlreichen mittelständischen Unternehmen in den unterschiedlichen Rechtsformen zu behandeln. Weitere wichtige Gebiete sind in Zeiten einer sich ständig und immer rascher verändernden Wirtschaft auch die Rechtsfragen der Strukturierungen und Restrukturierungen von Unternehmen und die Unternehmensnachfolge. Fakultativ wird das Konzernrecht angeboten. vertieft die für das Wirtschaftsleben und die Unternehmen wichtigen Bereiche des Steuerrechts behandelt. Zunächst folgen (Grundlagen-) Vorlesungen zur Abgabenordnung und zum Einkommensteuerrecht, wo zudem vorrangig die Besteuerung der Einzelunternehmen, der Freiberufler und der Personengesellschafter erörtert werden. Eine weitere Vorlesung ist dem Steuerrecht, der Kapitalgesellschaften (Körperschaftsteuer) gewidmet. In Zeiten einer globalisierten Wirtschaft spielt das internationale Steuerrecht vom Großkonzern bis zur mittelständischen Unternehmung eine immer wichtigere Rolle. Auch dieses wird in einer gesonderten Vorlesung behandelt. 22 Dazu gehören Vertiefungen im Handelsrecht mit Bilanzrecht, im Recht der Personengesellschaften und als über den Pflichtfachstoff im Gesellschaftsrecht hinausgehendes Rechtsgebiet, das Recht der GmbH (soweit nicht zum Pflichtfach gehörend) und das Recht der Aktiengesellschaft. Die Kommanditgesellschaft auf Aktien 2. Steuerrecht In einem Hochsteuerland wie Deutschland hat das Steuerrecht eine herausragende Bedeutung. Gesellschaftsverträge und unternehmerische Gestaltungen lassen sich ohne vertiefte steuerrechtliche Kenntnisse in der Praxis nicht optimal gestalten. Aus diesem Grunde werden

23 III. Berufsaussichten 23 Die sich immer schneller wandelnde, globalisierte Wirtschaft verlangt den Unternehmen immer mehr Veränderungen ab, weshalb sich der Beratungsbedarf im Bereich des Gesellschafts-, des weiteren Unternehmens- und insbesondere des nationalen und internationalen Steuerrechts dynamisch erhöht hat. Nicht nur die internationalen Großkanzleien, sondern auch die immer mehr auftretenden Spezialkanzleien mittlerer Größe haben deshalb einen hohen Bedarf an Juristen/innen, die das Gesellschaftsrecht und das Steuerrecht beherrschen. Die Zahl der Juristen/ innen, die insbesondere des Steuerrechts kundig sind, ist immer noch vergleichsweise gering, obwohl die Nachfrage nach solcher Qualifikation weiterhin steigt. Neben Rechtsanwalts-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzleien bieten sich auch interessante Betätigungsfelder in den Rechts- und Steuerabteilungen der Industrieunternehmen an. Einen zusätzlichen Bedarf hat in den letzten 20 Jahren die Finanzdienstleistungsbranche, beginnend von Banken bis hin zu über großen Fondshäusern, geschaffen. Dieser Schwerpunkt ist auch eine sehr solide Grundlage für diejenigen, die den Beruf des Steuerberaters und/oder Wirtschaftsprüfers und die dazu erforderlichen Prüfungen anstreben.

24 Veranstaltungen im Schwerpunktbereich III Pflichtveranstaltungen Fakultative Veranstaltungen (finden z.t. nicht regelmäßig statt) Handelsrecht mit Bilanzrecht Konzernrecht Personengesellschaftsrecht Kapitalgesellschaftsrecht Strukturierung und Restrukturierung von Unternehmen einschließlich der Unternehmensnachfolge (Unternehmens-)Steuerrecht Internationales Steuerrecht Abgabenordnung und Grundlagen des Steuerrechts Einkommensteuerrecht 24 Ansprechpartner: Prof. Dr. Karl-Georg Loritz Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht Weitere beteiligte Professoren: Prof. Dr. Knut Werner Lange, Lehrstuhl Zivilrecht V Prof. Dr. Jessica Schmidt, LL.M., Lehrstuhl Zivilrecht I Prof. em. Dr. Volker Emmerich Raum: 2.62 (RW II) Telefon: +49 (0) Fax: +49 (0) karl-georg.loritz@uni-bayreuth.de

25 Schwerpunktbereich IV: Arbeits- und Unternehmensrecht 25 I. Zuordnung zu Pflichtfach Der Schwerpunktbereich gehört dem Zivilrecht an und hier den Spezialgebieten des Gesellschaftsrechts und des Arbeitsrechts. Die Vorlesungen bauen auf den Vorlesungen zum Pflichtfachstoff in beiden Rechtsgebieten auf. II. Allgemeine Beschreibung Die folgenden Rechtsgebiete sind die Hauptinhalte des Schwerpunkts. 1. Arbeitsrecht Für die juristische Staatsprüfung ist in Bayern ein erheblicher Teil des Individualarbeitsrechts, also insbesondere des Rechts der Arbeitsverträge, Bestandteil des Pflichtprüfungsstoffes und muss daher ohnehin beherrscht werden. Der Schwerpunkt baut darauf auf und behandelt in getrennten Vorlesungen das Recht der Koalitio- nen, das Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht, das Recht der Mitbestimmung auf Unternehmensebene und das Betriebsverfassungsrecht als das Recht der Mitbestimmung auf Betriebsebene. Eine zusätzliche Vorlesung gibt es zum Recht der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. In den Vorlesungen wird großer Wert auf Praxisbezug gelegt, weil nach allen Erfahrungen Studierende, die diesen Schwerpunkt mit den Rechtsgebieten in den Kernbereichen der Unternehmenspraxis wählen, außer gelegentlichen Hinwendungen zum Richterberuf, bevorzugt in Rechtsanwaltskanzleien mit Schwerpunkt Arbeits- und/oder Gesellschaftsrecht sowie in den Personalabteilungen neuerdings Human Resources genannt und Rechts- und Steuerabteilungen von Großkonzernen und mittelständischen Unternehmen tätig werden wollen. Für die arbeitsrechtlich Interessierten ist es wichtig, insbesondere im Bereich des Koalitions- und Tarifrechts auch die ausbildungsmäßigen Grundlagen für eine Tätigkeit in Verbänden zu erhalten. 2. Unternehmensrecht Dazu gehören Vertiefungen im Handelsrecht mit Bilanzrecht, im Recht der Personengesellschaften und als über den Pflichtfachstoff im Gesellschaftsrecht hinausgehendes Rechtsgebiet, das Recht der GmbH (soweit nicht zum Pflichtfach gehörend) und das Recht der Aktiengesellschaft. Die Kommanditgesellschaft auf Aktien und die Genossenschaft sowie der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit werden kurz erwähnt. Gerade dieser Schwerpunktbereich hat den Anspruch, die Universitätsausbildung sehr nah an den tatsächlichen Gegebenheiten und Strukturen des Wirtschaftslebens mit den Großunternehmen und den zahlreichen mittelständischen Unternehmen in den unterschiedlichen Rechtsformen zu behandeln. Weitere wichtige Gebiete sind in Zeiten einer sich ständig und immer rascher verändernden Wirtschaft auch die Rechtsfragen der Strukturierungen und Restrukturierungen von Unternehmen und die Unternehmensnachfolge. Fakultativ wird das Konzernrecht angeboten.

26 26 III. Berufsaussichten Angesichts des dynamischen Wandels einer globalisierten Wirtschaft verändern sich sowohl die Strukturen der Unternehmen als auch die Anforderungen an die Personalstrukturen bei Unternehmen und allen sonstigen Arbeitgebern. Juristen/innen haben in den letzten 20 Jahren deshalb im Bereich der Human Resources zunehmend größere Bedeutung gewonnen. Damit einhergeht die Tendenz, dass nicht nur Großkanzleien für die das Arbeitsrecht ein selbstverständliches und wichtiges Fachgebiet ist, sondern auch mittlere und kleinere Kanzleien das Arbeitsrecht als Dauermandatsbringer für sich entdeckt haben. Ein kontinuierlicher Bedarf nach Arbeitsrechtler/innen besteht bei den zahlreichen Arbeitgeberverbänden. Als Richter an einem Arbeitsgericht haben junge Berufseinsteiger den Vorteil, als einzige/r Richter/in in einer Kammer tätig werden zu dürfen (mit nur zwei Laienbeisitzern) und trotz der großen Breite des Rechtsgebiets anders als der Amtsrichter eine hinreichende Spezialisierung zu bekommen. Der Bereich des Gesellschaftsrechts ist in jeder großen und mittleren Kanzlei und in den immer mehr auftretenden Spezialkanzleien mittlerer Größe bis heute eines der zentralen Tätigkeitsfelder überhaupt. Entsprechend hoch ist die Nachfrage nach in diesem Gebiet qualifizierten Juristen/innen. Ständig neue Herausforderungen, die das Wirtschaftsleben angesichts der Internationalisierung und Dynamik der Entwicklungen an Juristen/innen stellt, machen die Berufstätigkeit besonders interessant. Gleiches gilt für die Arbeit in großen und mittleren Unternehmen. Wirtschaftsjuristen/innen stehen auch bei Transaktionen und Unternehmensumstrukturieren von Anfang an im Zentrum des Geschehens.

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