Gärtringen, den Az : Gn. zur Beschlussfassung im Gemeinderat am

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1 GEMEINDE GÄRTRINGEN BÜRGERMEISTER Gemeinderatsdrucksache Nr. 026 / 2016 neu Gärtringen, den Az : Gn Breitbandausbau im Gemeindegebiet - Sachstandbericht - Vergabe von Planungsleistungen I Vorlage zur Beschlussfassung im Gemeinderat am II Beschlussantrag 1. Die Gemeinde Gärtringen ist bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Breitbandausbau voranzutreiben. 2. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachstandsbericht. 3. Das Büro TKT aus Backnang wird mit der Erarbeitung einer weiteren Breitband- Ausbauplanung zur Angebotssumme in Höhe von ,20 brutto beauftragt III Begründung Zu Punkt 1 des Beschlussantrages: Sachstandsbericht 1. Bedeutung des schnellen Internets für die Gemeindeentwicklung Die angemessen Versorgung von Unternehmen und Haushalten mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen ist für die Attraktivität von Gemeinden als Wohn- und Gewerbestandort von immer größerer Wichtigkeit. Insbesondere im Bereich der Gewerbeansiedlung ist der Breitbandausbau zwischenzeitlich zum wichtigsten Standortfaktor geworden, wie eine Umfrage der IHK Karlsruhe ( Standortfaktor Breitband- Auswertung einer Unternehmensumfrage, 2014 ) zeigt. Demnach übertrifft inzwischen die Bedeutung eines schnellen Internetanschlusses die Verkehrsanbindung. Die Vollversammlung der IHK Region Stuttgart hat in einem wirtschaftspolitischen Positionspapier (Anlage 1) mit Nachdruck den schnellen Ausbau des Glasfasernetzes gefordert. Auch für die Beibehaltung einer Attraktivität von Gärtringen als Wohnstandort wird es künftig immer wichtiger sein, eine schnelle Internetverbindung vorweisen zu können. Ein weiterer Punkt betrifft die Anbindung der Schulen an das Breitbandnetz: über den zunehmenden Einsatz von digitalen Unterrichtsmitteln wie interaktive Tafeln und dem Lernen am PC bedürfen die Schulen immer mehr einer Anbindung an das schnelle Internet. Vielfach werden heute Medien zur Nutzung im Unterricht online bereitgestellt und müssen zur Verwendung im Unterricht durch Streaming aus dem Netz heruntergeladen werden.

2 Wichtigkeit von Standortfaktoren im Vergleich (Unternehmensumfrage der IHK Karlsruhe) 2. Versorgungslage, Zuständigkeiten Die Versorgung von Gewerbebetrieben, öffentlichen Einrichtungen und Haushalten obliegt grundsätzlich nach Maßgabe des Telekommunikationsgesetzes den Telekommunikationsunternehmen. Allerdings sind diese faktisch nicht in der Lage oder nicht bereit, in absehbarer Zeit einen flächendecken Ausbau vorzunehmen ( Marktversagen ). Aus diesem Grund ist die öffentliche Hand aufgerufen, hier durch das Ausreichen von Fördermitteln (Bund, Land) oder durch Koordination vor Ort, Antragstellung und ggf. auch Bereitstellen der Infrastruktur, ersatzweise tätig zu werden. Der Bereich des Breitbandausbaus ist eine freiwillige Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge. Im Bereich der bestehenden und geplanten Gewerbegebiete sieht die Gemeindeverwaltung einen zügigen Ausbau der Breitbandinfrastruktur auf dem Stand der Technik für zwingend notwendig an. In den Wohngebieten wird der Druck zur Verbesserung der Bandbreiten in den nächsten Jahren ebenfalls steigen. Derzeit werden viele Bereiche der Gemeinde nur unzureichend versorgt. Dies betrifft insbesondere diejenigen Gebiete, die nicht an das (Koaxial-)Netz (Fernsehkabelnetz) angebunden sind, sondern über alt hergebrachte Kupfer-Telefonkabel versorgt werden. Das sind insbesondere die bestehenden Gewerbegebiete sowie die Wohngebiete im Norden (Kayertäle, Bereich Kieferpark-Im Pfad Beethovenstr. - Rohrweg- Hindenburgstr- Moltkestraße). Dort werden lediglich Bandbreiten bis zu 16 Mbit/s angeboten, was für den gewerblichen Bereich indiskutabel ist und auch im Wohnbereich heute nicht mehr ausreicht. Das vor einigen Jahren vom reinen Kabelfernseh- zum Breitbandmedium ausgebaute Fernsehkabelnetz ermöglicht Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s und kann daher vorerst als ausreichend gewertet werden. Höhere Datenraten sind jedoch nur im Download-, nicht jedoch im Uploadbereich möglich, was die Zukunftsfähigkeit einschränkt. Die Gemeinde hat ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Die in Gärtringen tätigen Netzbetreiber wurden hierbei zu ihren Ausbauabsichten befragt und mussten sich für den Zeitraum von drei Jahren dazu verbindlich erklären. Im Ergebnis ist ein Marktversagen in wichtigen Gebieten der Gemeinde festzustellen, das ein Eingreifen der Kommune gebietet, um eine zukunftsfähige Breitbandversorgung sicherzustellen.

3 3. Aktuelle Technologien und Ausbaubedarf In den Gewerbegebieten ist ein zukunftsfähiger Ausbau der Breitbandinfrastruktur auf Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s sowohl im Download als auch im Upload zwingend geboten. Große Datenmengen müssen hier nicht nur schnell aus dem Netz heruntergeladen werden können, sondern auch mit der gleichen Geschwindigkeit verschickt werden können. Dies ist nur durch eine Glasfaserverkabelung bis in die Gebäude / aufs Grundstück (FTTB/H-Standard) möglich. Diese Technologie wird als einzig zukunftsfähige Technologie angesehen, da sämtliche Kupferverkabelungen einen Flaschenhals darstellen. In den Wohngebieten sollte ein Ausbau auf mindestens 50 Mbit/s im Downloadbereich angestrebt werden, wobei die Datenraten im Uploadbereich derzeit nicht in dem Maß wie in den Gewerbegebieten benötigt werden. Diese Bandbreiten sind auch durch die günstigere, sogenannte FTTC- Verkabelung möglich. Hierbei werden Glasfaserkabel bis zu den bestehenden Verteilerkästen gezogen. Von dort geht es über die bestehenden Kupferleitungen in die Gebäude. Deutlich weniger zukunftsfähig als die genannten Verfahren ist der sog. Vectoring-Ausbau des bestehenden Kupfernetzes. Hierbei werden keine Glasfaserkabel verlegt, sondern vielmehr die vorhandenen Kupferleitungen weiterverwendet und durch Umbau der Verteilerkästen (DSLAM) für höhere Geschwindigkeiten ertüchtigt. Vectoring ermöglicht durch den Ausgleich von elektromagnetischen Störungen zwischen den Leitungen eine Verdoppelung der Bandbreite. Die Vectoring-Technologie ist mit einer Reihe von Nachteilen verbunden wie z.b. die ausschließliche Nutzung der betreffenden Leitung durch einen Telekommunikationsanbieter. Eine weitere Möglichkeit des Breitbandausbaus besteht in der Nutzung bestehender Kabelfernsehnetze (Koax-Kabel). Auch diese Technologie ist jedoch nicht zukunftssicher, da auch hier die Datenraten technisch beschränkt sind. Dies gilt insbesondere für den Uploadbereich. Bei Neubaugebieten gehen deshalb auch die Fernsehkabelnetzbetreiber verstärkt zum Bau von Glasfasernetzen über. 4. Weitere Vorgehensweise und Fördermöglichkeiten Angesichts der großen Bedeutung des schnellen Internets ist die Verwaltung der Ansicht, dass die Gemeinde auf diesem Gebiet tätig werden muss und dieses für die weitere Gemeindeentwicklung wichtiges Feld nicht alleine den Telekommunikationsanbietern überlassen werden darf. Hierbei muss der Breitbandausbau im FTTB-Standard (Glasfaser bis ins Gebäude) in den Gewerbegebieten zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinde Gärtringen als Wirtschaftsstandort in jedem Fall und zeitnah realisiert werden. Eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen kann jedoch erst getroffen werden, wenn als Ergebnis der weiteren Planungsleistungen (Pkt. 2 des Beschlussantrages) Aussagen zur Wirtschaftlichkeit möglich sind und nähere Aussagen zur Höhe einer möglichen Landesförderung getätigt werden können. 5. Fördermöglichkeiten Es besteht jeweils ein Förderprogramm auf Bundes- und auf Landesebene:

4 Bundesförderprogramm: Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Kommunen sowie deren Betriebe in öffentlich-rechtlicher Organisationsform. Es werden anhand verschiedener Parameter wie z.b. räumliche Lage der Gemeinde, Anzahl der unterversorgten Haushalte oder Kofinanzierung durch Dritte, Punkte vergeben, die maßgeblich sind für die Zuwendung (sog. Scoring). Die Förderquote beträgt 50%. Eine Förderung ist nur dort möglich, wo die Telekommunikationsanbieter nicht selbst tätig werden (Subsitiaritätsprinzip), wobei auch die mit Vectoring versorgten Bereiche hier zählen, die Gemeinde in letzteren also nicht tätig werden darf. Ausgaben für Planungs- und Beratungsleistungen werden in voller Höhe gefördert. Ein entsprechender Antrag ist bereits gestellt worden. Es existieren zwei Förderschienen: Zuschuss für die nicht anderweitig gedeckten Aufwendungen an externe Netzbetreiber ( Wirtschaftlichkeitslückenförderung ) oder Förderung für den Bau von passiver Infrastruktur durch die Kommune selbst ( Betreibermodell ). Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Bei der Variante der Wirtschaftlichkeitslücke fällt positiv ins Gewicht, dass der Verwaltungsaufwand erheblich geringer ist und die Gemeinde keine zusätzliche eigene Infrastruktur schafft und vorhält. Wesentlicher Vorteil der Variante Betreibermodell ist, dass die Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinde, u.a. bei der Auswahl des Telekommunikationsunternehmens deutlich höher sind. Die von der Kommune gebaute passive Infrastruktur wird an einen Telekommunikationsanbieter verpachtet, wobei die erzielbare Höhe eines Mittelrückflusses durch Pachteinnahmen noch zu ermitteln ist. Seitens des Bundes wird jedoch nur die wirtschaftlichere Variante gefördert. Dies ist im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung entsprechend im Vorfeld zu eruieren. Gemäß Förderbedingungen muss die Maßnahme bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Landesförderprogramm: Die sog. Förderkulisse beschränkt sich auf den ländlichen Raum gemäß Landesentwicklungsplan, sodass Gärtringen grundsätzlich nicht antragsberechtigt ist. Eine Ausnahme besteht für die Schulanbindung. Hier werden auch Gemeinden im Verdichtungsraum gefördert. Die Förderung erfolgt nicht prozentual, sondern nach festen Sätzen (z.b. Euro pro Laufmeter Glasfaser). Geplant ist, bei beiden Förderprogrammen einen Antrag zu stellen, wobei noch zu klären ist, wie eine Koordination und Kumulierung bzw. Abgrenzung Bund-Land möglich ist. Für die Neuerschließungen in den Baugebieten sind keine Fördermittel möglich

5 6. Einbindung in ein regionales Breitbandnetz (Backbone) Der Landkreis plant den Aufbau eines regionalen Breitbandnetzes (Backbone) und hat hierzu eine Grobplanung, ebenfalls an das Büro TKT, in Auftrag gegeben. In jedem Fall vorgesehen ist eine Koordination der Aktivitäten von Landkreis und Gemeinde Gärtringen. Ergebnisse der Grobplanung des Landkreises sollen bis Sommer 2016 vorliegen. Zu Punkt 2 des Beschlussantrages: Vergabe einer weiterführenden Breitbandplanung Für diese Planungsleistungen wurde bereits ein Förderantrag beim Breitbandbüro des Bundes in Berlin gestellt. Die beantragte Förderung beträgt Euro. Diese Planung ist Voraussetzung für die Antragstellung zumindest für das Förderprogramm des Bundes, da etliche Angaben und Berechnungen zwingend dem Förderantrag beiliegen müssen. Die weitere Detailplanung beinhaltet - Eine genauere Darstellung der unterversorgten Bereiche und der Gebiete, die mit den beantragten Maßnahmen künftig mindestens mit 50 Mbit/s versorgt werden können - Projektplanung mit Meilensteinplan - Technisches Versorgungskonzept - Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, hinsichtlich der erzielbaren Mittelrückflüsse (Pacht) und hinsichtlich des Fördermodells (Wirtschaftlichkeitslücke/Betreibermodell). Im Mittelpunkt steht die Aussage hinsichtlich einer Rentabilität bzw. der Höhe des Zuschussbedarfs eines eigenen kommunalen Netzes - Führen von Sondierungsgesprächen mit Netzbetreibern (Bereits abgeschlossener Pachtvertrag ist Voraussetzung für Förderung aus dem Bundesprogramm) Das Planwerk wird Grundlage sein für die weiteren Entscheidungen der Gemeinde zum Breitbandausbau, insbesondere auch im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. IV Finanzierung Die Maßnahme ist in den Haushaltsplänen 2017 und 2018 entsprechend zu finanzieren. Für die 2016 entstehenden Kosten (Planungsleistungen) ist eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich. Riesch Bürgermeister Grein Bauamt

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