Befeuerung von ENERCON Windenergieanlagen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Befeuerung von ENERCON Windenergieanlagen"

Transkript

1 Erklärung zur Impressum Herausgeber: Copyright: Änderungsvorbehalt: Dornumer Str Aurich Deutschland Telefon: Fax: ENERCON. Weitergabe sowie Vervielfältigung dieses Dokuments, Verwertung und Mitteilung seines Inhalts sind verboten, soweit nicht ausdrücklich gestattet. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte für den Fall der Patent-, Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmustereintragung vorbehalten. Die ENERCON behält sich vor, dieses Dokument und den darin beschriebenen Gegenstand jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern, insbesondere zu verbessern und zu erweitern. Copyright ENERCON. All rights reserved. Page 1 of

2 Inhaltsverzeichnis Kapazität der Ersatzstromversorgung...3 Blinkfolgensynchronisierung...7 Schaltzeitenregelung...8 Eignung der Feuer...10 Sichtweitenmessgeräte...12 Copyright ENERCON. All rights reserved. Page 2 of

3 Kapazität der Ersatzstromversorgung Mit dem zugrunde zu legenden Zeitraum für die Berechnung der notwendigen Kapazität einer Ersatzstromversorgung sind Netzausfallzeiten seitens der Energieversorgungsunternehmen gemeint. Dies ergibt sich aus den Formulierungen der vergangenen Regelungen für die Hindernisbefeuerungen sowie aus Aussagen der Deutschen Flugsicherung: AVV Kennzeichnung in der Fassung vom 24. April 2007 bzw. NfL I 143/07 und AVV Kennzeichnung in der Fassung vom 06. Januar 2005 bzw. NfL I 4/05: 6.6 Als Grundlage für die Berechnung der notwendigen Kapazität einer Ersatzstromversorgung ist der Zeitraum zugrunde zu legen, den der Anlagenbetreiber benötigt, um eine Stromversorgung wiederherzustellen. Dieses muss im Genehmigungsverfahren durch den Anlagenbetreiber gegenüber der Genehmigungsbehörde nachgewiesen werden. Die Zeitdauer der Unterbrechung sollte 2 Minuten nicht überschreiten. Richtlinien für die Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 22. Dezember 1999 bzw. NfL I 15/00 : Als Grundlage für die Berechnung der notwendigen Kapazität einer Ersatzstromversorgung (ESV) sollte der längste Ausfall in einer zehnjährigen Statistik des jeweils zuständigen Energieversorgungsunternehmens herangezogen werden. Die Zeitdauer der Unterbrechung sollte 2 Minuten nicht überschreiten. In der Richtlinien für die Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen vom 9. April 1980 wurde noch keine Grundlage für die Berechnung der notwendigen Kapazität einer Ersatzstromversorgung formuliert. Laut Gesprächsmitschrift von dem Branchentreffen im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) am 16. August 2007 ist die Deutsche Flugsicherung (DFS) der Auffassung, dass es sinnvoller ist, die Regelung der AVV verbandsintern (Bundesverband Windenergie e.v.) zu interpretieren. Die AVV sollte so allgemein wie möglich gehalten werden, um den Genehmigungsbehörden genügend Spielraum zu geben. Für die Jahre 2004, 2005 und 2006 liegen Verfügbarkeitsstatistiken des Verbandes der Netzbetreiber (VDN e.v. beim VDEW) vor. Diese Daten bieten eine solide Grundlage für die Formulierung der Kapazität der Ersatzstromversorgung. 1 In der Verfügbarkeitsstatistik werden die Daten der gemeldeten Versorgungsunterbrechungen in den Nieder- und Mittelspannungsnetzen (Netze mit einer Nennspannung bis 36 kv für die Jahre 2004 und 2005 und 72,5 kv für das Jahr 2006) ausgewertet. 1 Quelle: Verband der Netzbetreiber VDN e.v. beim VDEW/ Robert-Koch-Platz 4; Berlin; Telefon: 030/ ; Fax: 030/ ; dieter.quadflieg@vdn-berlin.de Copyright ENERCON. All rights reserved. Page 3 of

4 Es werden Kenngrößen zur Versorgungszuverlässigkeit aus Kundensicht auf Basis der Festlegungen der internationalen UNIPEDE-Expertengruppe DISQUAL berechnet: Unterbrechungshäufigkeit H U : Diese Kenngröße ist ein Maß dafür, wie oft ein Kunde im Jahr durchschnittlich von einer Versorgungsunterbrechung betroffen ist. Unterbrechungsdauer T U : Diese Kenngröße ist ein Maß dafür, wie lange die Unterbrechung eines Kunden im Durchschnitt dauert. Nichtverfügbarkeit Q U : Diese Kenngröße ist das Produkt aus Unterbrechungshäufigkeit und Unterbrechungsdauer. Sie ist ein Maß für die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kunde zu einem beliebigen Zeitpunkt von einer Versorgungsunterbrechung betroffen ist, bzw. für die durchschnittliche Dauer in einem Jahr, in der ein Kunde von einer Versorgungsunterbrechung betroffen ist. Weitere Definition: "Aus MS": Dieser Begriff umfasst alle gemeldeten Versorgungsunterbrechungen in Mittelspannungsnetzen (Netze mit einer Nennspannung über 1 kv bis 36 kv bzw. bis 72,5 kv), die nicht als Rückwirkungsstörungen aus Netzen der Hoch- und Höchstspannungsebene (Netze mit einer Nennspannung über 72,5 kv) verschlüsselt sind. DISQUAL-Kenngröße Nichtverfügbarkeit Q U in min/a im 3-Jahres-Fenster Berichtsjahr Stochastische Versorgungsunterbrechungen Aus MS 18,2 15,5 16,5 Geplante Versorgungsunterbrechungen Aus MS 3,1 6,3 7,8 Alle Versorgungsunterbrechungen Aus MS 21,3 21,8 24,3 Als Grundlage für die Dimensionierung der notwendigen Ersatzstromkapazität dient der SAIDI-Wert (Versorgungsqualität) der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur hat gemäß 52 EnWG von allen deutschen Stromnetzbetreibern einen Bericht über alle in ihrem Netz aufgetretenen Versorgungsunterbrechungen im Jahr 2006 erhalten. Insgesamt liegen der Bundesnetzagentur Berichte von 881 Unternehmen vor. Die einzelnen Berichte geben Zeitpunkt, Dauer, Ausmaß und Ursache der Versorgungsunterbrechung an. Copyright ENERCON. All rights reserved. Page 4 of

5 Die Bundesnetzagentur hat die Daten einer Plausibilisierung und Prüfung unterzogen. Danach verblieben 781 Unternehmen, aus deren Daten nach international anerkannten Methoden der Wert für die Versorgungsqualität (sog. SAIDI) in Deutschland errechnet werden konnte. Dieser Wert gibt die "durchschnittliche Versorgungsunterbrechung in Minuten je angeschlossenem Letztverbraucher" an. Für das Jahr 2006 ergibt sich danach für Deutschland eine Nichtverfügbarkeit von Elektrizität für einen Letztverbraucher von 21,53 Minuten. In die Berechnung werden nur ungeplante Unterbrechungen einbezogen, die länger als 3 Minuten dauern und auf atmosphärische Einwirkungen, Rückwirkungsstörungen bzw. Einwirkungen durch Dritte beruhen oder als Störung ohne erkennbaren Anlass in die Zuständigkeit des Netzbetreibers fallen. Unterbrechungen mit der Ursache "Höhere Gewalt" werden nicht berücksichtigt. Gesamtübersicht der mittleren Nichtverfügbarkeit von Elektrizität je Netzkunde und Jahr 2 (SAIDI = System Average Interruption Duration Index) Allgemeindaten Niederspannung Mittelspannung SAIDI Anzahl Netzbetreiber Anzahl Letztverbraucheter- Anzahl Unbrechungen (insg.) (Mi- SAIDI nuten) Anzahl Unterbrechnungen (insg.) SAIDI (Minuten) Gesamt (Minuten) , ,67 21,53 Die Kapazität einer Ersatzstromversorgung (ESV) eines ENERCON Befeuerungsmanagementsystems beträgt 32Ah bei einer Betriebsspannung von 24Vdc. Damit ist gewährleistet, dass unter Standardumgebungen eine Notstromversorgung über 1 Stunde gesichert ist. Die Zeitdauer zwischen Versorgungsunterbrechung durch das Energieversorgungsunternehmen und dem Betriebsstart der ESV beträgt bei dem ENERCON Befeuerungsmanagementsystem weniger als zwei Minuten. 2 SAIDI-Wert_4jf.html Copyright ENERCON. All rights reserved. Page 5 of

6 Blinkfolgensynchronisierung Die AVV Kennzeichnung in der Fassung vom 24. April 2007 bzw. NfL I 143/07 regelt wie bereits die Vorgängerin AVV Kennzeichnung in der Fassung vom 06. Januar 2005 bzw. NfL I 4/05 die Blinkfolgensynchronisierung folgendermaßen: Teil Blöcke Mehrere in einem bestimmten Areal errichtete können als - Blöcke zusammengefasst werden. Grundsätzlich müssen alle des jeweiligen Blockes gekennzeichnet werden.... Schaltzeiten und Blinkfolge aller Feuer sind untereinander zu synchronisieren. Entsprechende Regelungen gibt es in noch älteren Vorgaben nicht. Das ENERCON Befeuerungsmanagementsystem setzt diese Ansprüche um und bewirkt ein synchrones Blinken sämtlicher Befeuerungen innerhalb eines Parks. Copyright ENERCON. All rights reserved. Page 6 of

7 Schaltzeitenregelung Die AVV Kennzeichnung in der Fassung vom 24. April 2007 bzw. NfL I 143/07 regelt die Schaltzeiten folgendermaßen: Teil Blöcke Mehrere in einem bestimmten Areal errichtete können als - Blöcke zusammengefasst werden. Grundsätzlich müssen alle des jeweiligen Blockes gekennzeichnet werden.... Schaltzeiten und Blinkfolge aller Feuer sind untereinander zu synchronisieren. 6.1 Weiß blitzende Feuer mittlerer Lichtstärke ( cd ± 25 %, Mittelleistungsfeuer Typ A gemäß ICAO Anhang 14 Band I Tabelle 6.3) können abhängig von der Hindernissituation als Tagesmarkierung genehmigt werden. Sie sind am Tage außerhalb der Betriebszeit der Nachtkennzeichnung zu betreiben. Dies ist durch einen Dämmerungsschalter mit einer Schaltschwelle von 50 bis 150 Lux sicherzustellen. 8.1 Die Nachtkennzeichnung der Hindernisse erfolgt durch Hindernisfeuer und/oder Gefahrenfeuer.... Die Verwendung von automatischen Dämmerungsschaltern mit einer Schaltschwelle von 50 bis 150 Lux ist vorzusehen;... Der Satz Die effektive Lichtstärke ist gemäß den gültigen Normen und Richtlinien nachzuweisen. (6.1) hat keinerlei Bezug weder zu Dämmerungsschaltern noch zu Schaltzeitenregelungen; er bezieht sich ausschließlich auf die lichttechnischen Ansprüche an die Feuer. Belege: Die physikalische Einheit für den korrekt gewählten Begriff effektive Lichtstärke ist candela. Das Arbeitsparameter bei der Helligkeitsmessung ist lux. Unter 8.1 wird der Dämmerungsschalter ohne diesen Satz angeführt. Der Satz selbst kommt bei Bestimmung weiterer Feuer ohne Zusammenhang mit dem Dämmerungsschalter in 9.1 und 10.1 zum Einsatz. Die Vorgängerin AVV Kennzeichnung in der Fassung vom 06. Januar 2005 bzw. NfL I 4/05 formuliert anstelle des Satzes Die effektive Lichtstärke ist gemäß den gültigen Normen und Richtlinien nachzuweisen (6.1) noch Die effektive Lichtstärke ist gemäß DIN V/ENV (Europäische Vornorm) und IEC61824 (Vornorm) nachzuweisen (6.1). Die in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen enthaltenen Bezugnahmen auf veraltete und damit nicht mehr gültige Normen bzw. nationale und internationale Vorgaben werden zur Vermeidung von Fehlinterpretationen durch allgemeine Verweise auf die gültigen Normen und Richtlinien ersetzt Copyright ENERCON. All rights reserved. Page 7 of

8 In der Richtlinie für die Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 22. Dezember 1999 bzw. NfL I 15/00 steht noch deutlicher unter 3.5: Die effektive Lichtstärke (gemäß DIN V/ENV ) im horizontalen Strahlbereich soll mindestens 1600 cd (entsprechend Mittelleistungsfeuern Typ B nach ICAO Anhang 14, Band I, Punkt ) betragen. Die Lichtstärke ist gemäß IEC (Vornorm) nachzuweisen. Gegen Lampenschaden und Stromunterbrechung ist eine Ausfallsicherung vorzusehen. Das ENERCON Befeuerungsmanagementsystem erfüllt die geforderten Ansprüche vollständig, und zeichnet sich durch folgende Merkmale aus: Auf allen sind Sensoren installiert. Die Tag-/Nachtumschaltung bzw. die Nacht-/Tagumschaltung erfolgt nach dem Empfang von 50% entsprechender Sensormeldungen. Die Schaltschwelle liegt zwischen 50 lx und 150 lx, der gesamte park (lt. AVV -Block) wird synchron geschaltet. Das ENERCON Befeuerungsmanagementsystem führt eine Funktionsüberwachung der Dämmerungsschalter durch. Bei Ausfall der Kommunikation zwischen den arbeitet jede Anlage autark. Bei einwandfreier Kommunikation regelt das ENERCON Befeuerungsmanagementsystem die parksynchrone Tag-/Nachtumschaltung. Copyright ENERCON. All rights reserved. Page 8 of

9 Eignung der Feuer Die AVV Kennzeichnung in der Fassung vom 24. April 2007 bzw. NfL I 143/07 definiert die in Deutschland verwendbaren Feuertypen: 6.1 Weiß blitzende Feuer mittlerer Lichtstärke ( cd ± 25 %, Mittelleistungsfeuer Typ A gemäß ICAO Anhang 14 Band I Tabelle 6.3) können abhängig von der Hindernissituation als Tagesmarkierung genehmigt werden.... Die effektive Lichtstärke ist gemäß den gültigen Normen und Richtlinien nachzuweisen. 9.1 Hindernisfeuer sind rote Rundstrahl-Festfeuer oder Teilfeuer mit einer Lichtstärke von mindestens 10 cd im vertikalen Strahlbereich von -2 bis +10 gemäß Anhang 1. Die Lichtstärke des Gesamtsystems ist gemäß den gültigen Normen und Richtlinien nachzuweisen Gefahrenfeuer sind rot blinkende Rundstrahlfeuer gemäß ICAO Anhang 14 Band I Tabelle 6.3 Mittelleistungsfeuer Typ B (2000 cd). Die Blinkfrequenz soll zwischen 20 und 60 pro Minute liegen. Die effektive Lichtstärke ist gemäß den gültigen Normen und Richtlinien nachzuweisen. 16 Blattspitzenhindernisfeuer 16.1 Bei der Ausrüstung von mit Blattspitzenhindernisfeuern sind auf dem Maschinenhaus zusätzliche Hindernisfeuer erforderlich Es ist durch Steuerungseinrichtungen sicherzustellen, dass immer das höchste Blatt beleuchtet und die Beleuchtung in einem Bereich ± 60 (bei Zweiblattrotoren ± 90 ) von der Senkrechten gemessen eingeschaltet ist. Die Hindernisfeuer müssen in einem Winkel von 360 um die Blattspitze herum abstrahlen; der Abstrahlwinkel, innerhalb dessen die Mindestlichtstärke von 10 cd garantiert ist, darf senkrecht zur Schmalseite ± 60 und senkrecht zur Breitseite ± 10 nicht unterschreiten (Anhang 2). Bei Stillstand des Rotors oder Drehzahlen unterhalb 50 % der niedrigsten Nenndrehzahl sind alle Spitzen zu beleuchten Alternativ kann auch das Feuer W, rot, dessen Spezifikation in Anhang 3 aufgeführt ist, auf dem Maschinenhaus gedoppelt montiert werden.... Die Eignung der Feuer wird folgendermaßen definiert: 24 Eignung der Feuer Es dürfen nur Feuer verwendet werden, die den Anforderungen dieser Verwaltungsvorschrift genügen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung veröffentlicht fachkundige Stellen, die den Nachweis führen können. Copyright ENERCON. All rights reserved. Page 9 of

10 Die Zulassungsbedingung der AVV Kennzeichnung in der Fassung vom 06. Januar 2005 bzw. NfL I 4/05 (24) Zulassung von Feuern - Es dürfen nur Feuer verwendet werden, für die ein Zertifikat des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen oder einer von ihm beauftragten Stelle vorliegt. ist aufgehoben, da der Begriff Zertifikat rechtlich in Deutschland nicht eindeutig definiert ist. Die von ENERCON verwendeten Feuer genügen den Ansprüchen vollkommen und sind alle für die Verwendung im Handlungsbereich der AVV zugelassen. Die den Nachweis führende fachkundige Stelle ist die FVT Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken. Ein Kompatibilitätsschreiben der FVT über die Entsprechung der seit dem bis zum Inkrafttreten der aktuellen AVV vermessenen Feuer zu der aktuellen AVV befindet sich im Anhang. Die FVT bat in ihrem Schreiben vom darum, die nachfolgende Formulierung an die entsprechenden Genehmigungsbehörden weiterzugeben, da darin die gesamte Zulassung begründet sei: "Die FVT bestätigt mit ihrer Messung die Erfüllung von Punkt 24 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (NfL I 143/07). Der Punkt 24 dieser AVV beinhaltet, dass sämtliche lichttechnischen Anforderungen der AVV an die verwendbaren Feuer eingehalten werden. Dies betrifft im Einzelnen die AVV Punkte 6.1 (14.1), 8.2, 9.1, 10.1, Anhang 1 und Anhang 3." Ein Feuer, welches Teile der lichttechnischen Spezifikationen nicht erfüllte erhält keine Prüfbescheinigung, bzw. kein Zertifikat. Copyright ENERCON. All rights reserved. Page 10 of

11 Sichtweitenmessgeräte Die AVV Kennzeichnung in der Fassung vom 24. April 2007 bzw. NfL I 143/07 behandelt die sichtweitenabhängige Regelung der Befeuerungsintensität für die Tagkennzeichnung 14.2 Bei Sichtweiten über 5000 m darf die Nennlichtstärke auf 30 % und bei Sichtweiten über 10 km auf 10% reduziert werden. Die Sichtweitenmessung erfolgt nach Anhang 4. für die Nachtkennzeichnung 17.4 Bei Sichtweiten über 5000 m darf die Nennlichtstärke der Gefahrenfeuer und der Feuer W, rot auf 30 % und bei Sichtweiten über 10 km auf 10 % reduziert werden. Die Sichtweitenmessung erfolgt nach Anhang 4. Anhang 4 Sichtweitenmessung Die Sichtweite ist als meteorologische Sichtweite nach DIN 5037 Blatt 2 mittels eines vom Deutschen Wetterdienst anerkannten Gerätes zu bestimmen. Bei -Blöcken darf der Abstand zwischen einer Windenergieanlage mit Sichtweitenmessgerät und ohne Sichtweitenmessgerät maximal 1500 m betragen. Die Sichtweitenmessgeräte sind in der Nähe des Maschinenhauses anzubringen. Der jeweils ungünstigste Wert aller Messgeräte ist für den ganzen Block zu verwenden. Bei Ausfall eines der Messgeräte müssen die Feuer auf 100 % Leistung geschaltet werden. Daten über die Funktion und die Messergebnisse der Sichtweitenmessgeräte sind fortlaufend aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen sind mindestens vier Wochen vorzuhalten. Vor Inbetriebnahme ist die Funktion der Schaltung der Befeuerung durch eine unabhängige Institution zu prüfen. Das Prüfprotokoll ist bei der Genehmigungsbehörde zu hinterlegen. Die Zulassung seitens des DWD erfolgt über eine Selbstauskunft seitens der Sichtweitenmessgerätehersteller. Der Nachweis der DWD-Anerkennung für die verwendeten Sichtweitenmessgeräte befindet sich im Anhang. Hiermit wird bescheinigt, dass die Erfüllungen dieser Ansprüche durch die Verarbeitung auf der gondel nicht negativ beeinflusst werden. dass ENERCON die Sichtweitenmessung entsprechend der AVV umsetzt. Einmal pro Jahr erfolgt eine Überprüfung der Kalibrierung. Copyright ENERCON. All rights reserved. Page 11 of

Auszug aus der Allg. Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen

Auszug aus der Allg. Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen Auszug aus der Allg. Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) Teil 1 Allgemeines 1 Gegenstand der allgemeinen Verwaltungsvorschrift 1.1 Gegenstand dieser allgemeinen Verwaltungsvorschrift

Mehr

Bundesrat Drucksache 333/04 (Beschluss) (Grunddrucksache 956/03)

Bundesrat Drucksache 333/04 (Beschluss) (Grunddrucksache 956/03) Bundesrat Drucksache 333/04 (Beschluss) (Grunddrucksache 956/03) 14.05.04 Beschluss des Bundesrates Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen Der Bundesrat hat in seiner

Mehr

Technische Beschreibung. ENERCON Windenergieanlagen Regulierung der Tages- und Nachtbefeuerung durch Sichtweitenmessgeräte

Technische Beschreibung. ENERCON Windenergieanlagen Regulierung der Tages- und Nachtbefeuerung durch Sichtweitenmessgeräte ENERCON Windenergieanlagen Regulierung der Tages- und Nachtbefeuerung durch Sichtweitenmessgeräte Gesetzliche Angaben und Dokumentinformation Herausgeber Urheberrechtshinweis Geschützte Marken Änderungsvorbehalt

Mehr

Technische Beschreibung. ENERCON Windenergieanlagen Regulierung der Tages- und Nachtbefeuerung durch Sichtweitenmessgeräte

Technische Beschreibung. ENERCON Windenergieanlagen Regulierung der Tages- und Nachtbefeuerung durch Sichtweitenmessgeräte Technische Beschreibung ENERCON Windenergieanlagen Regulierung der Tages- und Nachtbefeuerung durch Sichtweitenmessgeräte Impressum Impressum Herausgeber Urheberrechtshinweis Geschützte Marken Änderungsvorbehalt

Mehr

Technische Information. ENERCON Windenergieanlagen Befeuerung mit/ohne Notstromversorgung

Technische Information. ENERCON Windenergieanlagen Befeuerung mit/ohne Notstromversorgung Technische Information ENERCON Windenergieanlagen Befeuerung mit/ohne Notstromversorgung Impressum Impressum Herausgeber: ENERCON GmbH Dreekamp 5 26605 Aurich Deutschland Telefon: +49 4941 927-0 Fax: +49

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL I

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL I NfL I 143/07 NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL I 55. Jahrgang Langen, 24. Mai 2007 Nachrichtliche Bekanntmachung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen Büro der

Mehr

Störungs- und Verfügbarkeitsstatistik - Berichtsjahr

Störungs- und Verfügbarkeitsstatistik - Berichtsjahr Störungs- und Verfügbarkeitsstatistik - Berichtsjahr 2009 - Diese Broschüre darf für den eigenen Bedarf vervielfältigt werden. Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) Bismarckstraße 33, 10625 Berlin

Mehr

Befeuerung von Windenergieanlagen

Befeuerung von Windenergieanlagen 1 1 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Anlage 1 Betrachtung: Unbefeuerter Teil des Luftfahrthindernisses. 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 28.09.2012 - Version 1.1 Gerd Möller Lanthan Gesellschaft für

Mehr

KENNZEICHNUNG UND BEFEUERUNG VON WINDKRAFT- ANLAGEN

KENNZEICHNUNG UND BEFEUERUNG VON WINDKRAFT- ANLAGEN KENNZEICHNUNG UND BEFEUERUNG VON WINDKRAFT- ANLAGEN PROF. DR.-ING. J. HAAG 1. ÜBERBLICK BEFEUERUNG Mit der zunehmenden Höhe von Windenergieanlagen steigt auch die Anzahl der Anlagen, für die eine Pflicht

Mehr

Stellungnahme des BWE zum Entwurf der AVV- Kennzeichnung

Stellungnahme des BWE zum Entwurf der AVV- Kennzeichnung Thomas Herrholz / Mitgl. des Sprecherkreises d. Arbeitskreis Kennzeichnung Stellungnahme des BWE zum Entwurf der AVV- Kennzeichnung Windenergietage 13. November 2014, Potsdam Agenda - Vorstellung des BWE

Mehr

Gefahrenfeuer zur Tages- und Nachtkennzeichnung

Gefahrenfeuer zur Tages- und Nachtkennzeichnung NALL01_008531_DE Revision 03 04.04.2014 Vertriebsdokument Gefahrenfeuer zur Tages- und Nachtkennzeichnung Für alle Nordex-Windenergieanlagen Dokumentnummer: NALL01_008531_DE Revision: Ersteller: 03 T.

Mehr

Vorbemerkung. (Referentenentwurf Stand: )

Vorbemerkung. (Referentenentwurf Stand: ) Berlin, 29. August 2014 Gemeinsame Stellungnahme des BWE und von VDMA Power Systems zum Entwurf zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (Referentenentwurf

Mehr

FNN-Hinweis. Störungs- und Verfügbarkeitsstatistik

FNN-Hinweis. Störungs- und Verfügbarkeitsstatistik FNN-Hinweis Störungs- und Verfügbarkeitsstatistik Berichtsjahr 2013 Impressum Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE (FNN) Bismarckstraße 33, 10625 Berlin Telefon: + 49 (0) 30 3838687 0 Fax: + 49 (0) 30

Mehr

Tages- und Nachtkennzeichnung an Windenergieanlagen

Tages- und Nachtkennzeichnung an Windenergieanlagen Tages- und Nachtkennzeichnung an Windenergieanlagen Carlo Reeker, Bundesverband WindEnergie e.v. 8. Österreichisches Windenergie-Symposium, 23. Oktober 2007, St. Pölten Kennzeichnung von Windenergieanlagen

Mehr

FNN-Hinweis. Störungs- und Verfügbarkeitsstatistik

FNN-Hinweis. Störungs- und Verfügbarkeitsstatistik FNN-Hinweis Störungs- und Verfügbarkeitsstatistik Berichtsjahr 2015 Impressum Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE (FNN) Bismarckstraße 33, 10625 Berlin Telefon: + 49 (0) 30 3838687 0 Fax: + 49 (0) 30

Mehr

Vergleich der Stromversorgungsqualität Deutschlands, Frankreichs und Belgiens

Vergleich der Stromversorgungsqualität Deutschlands, Frankreichs und Belgiens Vergleich der Stromversorgungsqualität Deutschlands, Frankreichs und Belgiens 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Vergleich der Stromversorgungsqualität Deutschlands, Frankreichs und Belgiens Aktenzeichen:

Mehr

Kennzeichnung von WEA als Flughindernisse

Kennzeichnung von WEA als Flughindernisse Kennzeichnung von WEA als Flughindernisse Carlo Reeker Repowering in Schleswig-Holstein Probleme und Lösungsmöglichkeiten Meldorf, den 27. November 2008 Überblick - Zur Bedeutung des Themas Befeuerung

Mehr

Tages- und Nachtkennzeichnung. von VENSYS-Windenergieanlagen

Tages- und Nachtkennzeichnung. von VENSYS-Windenergieanlagen Tages- und Nachtkennzeichnung VENSYS Energy AG Im Langental 6 66539 Neunkirchen T +49 6821 95 17-0 F +49 6821 95 17-111 Datei: Tages- und Nachtkennzeichnung VENSYS Rev C Seite 1 von 5 1. Einleitung Ab

Mehr

Wetterbedingte Nichtverfügbarkeit der Stromversorgung

Wetterbedingte Nichtverfügbarkeit der Stromversorgung Wetterbedingte Nichtverfügbarkeit der Stromversorgung I Basisinformationen Interne Nummer Titel Verfasser I-WE-3 Wetterbedingte Nichtverfügbarkeit der Stromversorgung Bosch & Partner GmbH: Stefan von Andrian-Werburg

Mehr

Technische Beschreibung. ENERCON Windenergieanlagen Befeuerung und farbliche Kennzeichnung

Technische Beschreibung. ENERCON Windenergieanlagen Befeuerung und farbliche Kennzeichnung ENERCON Windenergieanlagen Impressum Herausgeber Urheberrechtshinweis Geschützte Marken Änderungsvorbehalt ENERCON GmbH Dreekamp 5 26605 Aurich Deutschland Telefon: +49 4941 927-0 Telefax: +49 4941 927-109

Mehr

Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken. Turmanstrahlung

Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken. Turmanstrahlung WASSER- UND SCHIFFFAHRTSVERWALTUNG DES BUNDES Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken Technischer Standard Turmanstrahlung an Windenergieanlagen zur zusätzlichen Kennzeichnung der An- und Abflugkorridore

Mehr

Bedarfsgerechte. Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen (BNK)

Bedarfsgerechte. Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen (BNK) Vorstellung der Bedarfsgerechte Ergebnisse des Untersuchungsberichts Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen (BNK) Rechtsgrundlagen und Umsetzungsanforderungen Enteisung am 09.12.2012 Ausschuss für Natur,

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/8024 20. Wahlperiode 24.05.13 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 16.05.13 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen, Stand 2015

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen, Stand 2015 1 1 1 2 3 4 5 6 7 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen Stand 2015 8 9 10 11 12 13 14 15 Zusammenfassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen

Mehr

Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken

Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken WASSER- UND SCHFFFAHRTSVERWALTUNG DES BUNDES Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken Technischer Standard Erweiterte Spezifikationen für das Feuer W, rot zur Kennzeichnung von Windenergieanlagen als Luftfahrthindernis

Mehr

Bekanntmachung Veröffentlicht am Dienstag, 1. September 2015 BAnz AT B4 Seite 1 von 19

Bekanntmachung Veröffentlicht am Dienstag, 1. September 2015 BAnz AT B4 Seite 1 von 19 Seite 1 von 19 www.bundesanzeiger.de Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 08 FEB 2017 gültig ab: sofort 1-950-17 I 143/07 wird hiermit aufgehoben. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen DFS Deutsche Flugsicherung

Mehr

Technische Beschreibung. ENERCON Windenergieanlagen Befeuerung und farbliche Kennzeichnung

Technische Beschreibung. ENERCON Windenergieanlagen Befeuerung und farbliche Kennzeichnung ENERCON Windenergieanlagen Gesetzliche Angaben und Dokumentinformation Herausgeber Urheberrechtshinweis Geschützte Marken Änderungsvorbehalt ENERCON GmbH Dreekamp 5 26605 Aurich Deutschland Telefon: +49

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (Stand: Ende August 2015 entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung

Mehr

1.0 Betrachtung einer sicheren Stromversorgung

1.0 Betrachtung einer sicheren Stromversorgung 1.0 Betrachtung einer sicheren Stromversorgung In der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster- Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR), Stand: 17.11.2005, ergeben

Mehr

Erkenntnisse aus der FNN-Störungsstatistik. VDE-Kongress 2008 ETG-Fachtagung 1 Versorgungsqualität, ETG-Sitzung 1.1 Normen und Richtlinien,

Erkenntnisse aus der FNN-Störungsstatistik. VDE-Kongress 2008 ETG-Fachtagung 1 Versorgungsqualität, ETG-Sitzung 1.1 Normen und Richtlinien, Erkenntnisse aus der FNN-Störungsstatistik Stephan Schubert, envia NSG, Markkleeberg Dr. Hendrik Vennegeerts, FGH, Aachen Dieter Quadflieg, FNN, Berlin VDE-Kongress 2008 ETG-Fachtagung 1 Versorgungsqualität,

Mehr

Wetterbedingte Unterbrechungen der Stromversorgung

Wetterbedingte Unterbrechungen der Stromversorgung Wetterbedingte Unterbrechungen der Stromversorgung I Basisinformationen Interne Nummer Titel Verfasser I-WE-2 Wetterbedingte Unterbrechungen der Stromversorgung Bosch & Partner GmbH: Stefan von Andrian-Werburg

Mehr

Regelungen und Übergangsfristen für bestimmte Anforderungen in Ergänzung zur technischen Richtlinie:

Regelungen und Übergangsfristen für bestimmte Anforderungen in Ergänzung zur technischen Richtlinie: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Regelungen und Übergangsfristen für bestimmte Anforderungen in Ergänzung zur technischen Richtlinie: Erzeugungsanlagen

Mehr

ESD - Kunststoff - Schwer - Palette Doc. Num. N x 800 x 160 mm Doc. Part 002 Doc. Ver. 02 INHALTSVERZEICHNIS

ESD - Kunststoff - Schwer - Palette Doc. Num. N x 800 x 160 mm Doc. Part 002 Doc. Ver. 02 INHALTSVERZEICHNIS Date: 2017-05-30 Page 1 of 6 INHALTSVERZEICHNIS Änderungen... 2 Frühere Ausgaben... 2 1 GELTUNGSBEREICH... 2 2 MITGELTENDE DOKUMENTE... 2 3 ANWENDUNG... 2 4 SPEZIFIKATION... 3 4.1 Abmessungen... 4 4.2

Mehr

Technische Beschreibung. ENERCON Windenergieanlagen Sturmregelung

Technische Beschreibung. ENERCON Windenergieanlagen Sturmregelung ENERCON Windenergieanlagen Sturmregelung Gesetzliche Angaben und Dokumentinformation Herausgeber Urheberrechtshinweis Geschützte Marken Änderungsvorbehalt ENERCON GmbH Dreekamp 5 26605 Aurich Deutschland

Mehr

Ergänzungen zur VDEW-Richtlinie

Ergänzungen zur VDEW-Richtlinie Ergänzungen zur VDEW-Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, 4. Ausgabe 2001 Stand: 01.01.2015 Energienetze

Mehr

Neues zur Hindernisbefeuerung Akzeptanzsteigerung

Neues zur Hindernisbefeuerung Akzeptanzsteigerung 20. Windenergietage, 25-27. Oktober 2011, Berlin-Schönefeld Neues zur Hindernisbefeuerung Akzeptanzsteigerung Carlo Reeker, Mitglieder /Fachgremien, Bundesverband WindEnergie e.v. Übersicht 01 Fachgremien

Mehr

Stromversorgungsqualität Auswertung der von der ElCom erhobenen Versorgungsunterbrechungen

Stromversorgungsqualität Auswertung der von der ElCom erhobenen Versorgungsunterbrechungen Eidg enö ssische Elektriz ität sko mmission ElCo m Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Stromversorgungsqualität 2012 Auswertung der von der ElCom erhobenen Versorgungsunterbrechungen 923-11-005

Mehr

Einrichtung einer Benutzerkennung in VR-NetWorld Software 5

Einrichtung einer Benutzerkennung in VR-NetWorld Software 5 Einrichtung einer Benutzerkennung in VR-NetWorld Software 5 I. Prüfung der Programmversion Diese Anleitung ist für die VR-NetWorld Software Version 5.15 oder höher konzipiert. Die Einrichtung in älteren

Mehr

the easy way of machine vision Gerichtete LED-Linienbeleuchtungen vicolux LAL7xAA-CD/EX/-a Serie Technische Information

the easy way of machine vision Gerichtete LED-Linienbeleuchtungen vicolux LAL7xAA-CD/EX/-a Serie Technische Information the easy way of machine vision Gerichtete LED-Linienbeleuchtungen vicolux LAL7xAA-CD/EX/-a Serie Technische Information 999.994.753.10-de-1.00 Vision & Control GmbH 016 Impressum Herausgeber / Hersteller

Mehr

Indikator-Factsheet: Wetterbedingte Nichtverfügbarkeit der Stromversorgung

Indikator-Factsheet: Wetterbedingte Nichtverfügbarkeit der Stromversorgung Indikator-Factsheet: Wetterbedingte Nichtverfügbarkeit der Stromversorgung Verfasser: Mitwirkung: Letzte Aktualisierung: Bosch & Partner GmbH (Stefan v. Andrian-Werburg) i. A. des Umweltbundesamtes / KomPass,

Mehr

T00105: AVV 2015 V1.1 - 1 - Änderungen der AVV zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen 2015. 11.09.2015 - Version 1.1

T00105: AVV 2015 V1.1 - 1 - Änderungen der AVV zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen 2015. 11.09.2015 - Version 1.1 1-1 - 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Änderungen der AVV zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen 2015 11 12 13 14 15 16 17 18 11.09.2015 - Version 1.1 Lanthan Gesellschaft für technische Entwicklungen mbh & Co.

Mehr

Ausfall- und Störungsstatistik für Österreich

Ausfall- und Störungsstatistik für Österreich Ausfall- und Störungsstatistik für Österreich Ergebnisse 2013 Veröffentlicht am 19.08.2014 Inhalt Kurzfassung 2 Einleitung 3 Erhebungsumfang und Rahmenbedingungen 4 Grundlagen 4 Errechnete Zuverlässigkeitskennzahlen

Mehr

Kunststoff - Leicht - Palette Doc. Num. N x 800 x 150 mm Doc. Part 001 Doc. Ver. 02 INHALTSVERZEICHNIS

Kunststoff - Leicht - Palette Doc. Num. N x 800 x 150 mm Doc. Part 001 Doc. Ver. 02 INHALTSVERZEICHNIS Date: 2015-12-16 Page 1 of 7 INHALTSVERZEICHNIS Änderungen... 2 Frühere Ausgaben... 2 1 GELTUNGSBEREICH... 2 2 MITGELTENDE DOKUMENTE... 2 3 ANWENDUNG... 2 4 SPEZIFIKATION... 3 4.1 Abmessungen... 4 4.2

Mehr

Ausfalls- und Störungsstatistik für Österreich. Ergebnisse 2012

Ausfalls- und Störungsstatistik für Österreich. Ergebnisse 2012 Ausfalls- und Störungsstatistik für Österreich Ergebnisse 2012 01.07.2013 Kurzfassung Gemäß den Vorgaben der Elektrizitätsstatistikverordnung sind von der Energie-Control Austria ährlich die Ergebnisse

Mehr

AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG

AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG ABTEILUNG 15 Energie, Wohnbau, Technik Verkehrstechnik Bearbeiter: DI Dr. Bernhard Schaffernak Tel.: (0316) 877-2141 Fax: (0316) 877-4569 E-Mail: abt15@steiermark.gv.at

Mehr

FACHGUTACHTEN ZUR UVP WINDPARK HANDALM FACHBEREICH LUFTFAHRTTECHNIK VERSION 2. Energie, Wohnbau, Technik

FACHGUTACHTEN ZUR UVP WINDPARK HANDALM FACHBEREICH LUFTFAHRTTECHNIK VERSION 2. Energie, Wohnbau, Technik AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG ABTEILUNG 15 Energie, Wohnbau, Technik Verkehrstechnik BearbeiterIn: DI Dr. Bernhard Schaffernak Tel.: (0316) 877-2141 Fax: (0316) 877-4569 E-Mail: abt15@steiermark.gv.at

Mehr

Datenblatt zum Luftfahrthindernis 1 Seite 1 1) ggf. in entsprechender Anzahl kopieren Reg.-Nr...LF. - Antrag auf Stellungnahme/Zustimmung - Hindernis:

Datenblatt zum Luftfahrthindernis 1 Seite 1 1) ggf. in entsprechender Anzahl kopieren Reg.-Nr...LF. - Antrag auf Stellungnahme/Zustimmung - Hindernis: Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Mittelstr. 5/5a 12529 Schönefeld Tel: 03342/4266-4114 Fax: 03342/4266-7612 Datenblatt zum Luftfahrthindernis 1 Seite 1 1) ggf. in entsprechender Anzahl kopieren Reg.-Nr....LF

Mehr

Anlage Berichtspflichten bei Versorgungsstörungen

Anlage Berichtspflichten bei Versorgungsstörungen Anlage Berichtspflichten bei Versorgungsstörungen Vorgaben der Bundesnetzagentur zu Berichtspflichten bei Versorgungsstörungen in Elektrizitätsnetzen gemäß 52 EnWG vom 22. Februar 2006 Inhalt 1. Art und

Mehr

TR30A084-A RE / Anleitung für Montage und Betrieb Not-Akku HNA 18 3

TR30A084-A RE / Anleitung für Montage und Betrieb Not-Akku HNA 18 3 TR30A084-A RE / 10.2013 DE Anleitung für Montage und Betrieb Not-Akku HNA 18 3 DEUTSCH... 3... 55 2 TR30A084-A RE / 10.2013 DEUTSCH Inhaltsverzeichnis 1 Zu dieser Anleitung 1 Zu dieser Anleitung...3 1.1

Mehr

Stromversorgungsqualität 2014

Stromversorgungsqualität 2014 Eidg enö ssische Elektrizität sko mmission ElCo m Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Stromversorgungsqualität 2014 Auswertung der von der ElCom erhobenen Versorgungsunterbrechungen 242-00018/00006

Mehr

Technischer Standard. 5-Seemeilen-Feuer. zur Kennzeichnung von Offshore-Windparks. Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken

Technischer Standard. 5-Seemeilen-Feuer. zur Kennzeichnung von Offshore-Windparks. Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken WASSER- UND SCHFFFAHRTSVERWALTUNG DES BUNDES Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken Technischer Standard 5-Seemeilen-Feuer zur Kennzeichnung von Offshore-Windparks Koblenz, den 26.02.2009 Lichttechnischer

Mehr

Kunststoff - Schwer - Palette (H1) Doc. Num. N x 800 x 160 mm Doc. Part 002 Doc. Ver. 03 INHALTSVERZEICHNIS

Kunststoff - Schwer - Palette (H1) Doc. Num. N x 800 x 160 mm Doc. Part 002 Doc. Ver. 03 INHALTSVERZEICHNIS Date: 2017-05-30 Page 1 of 6 INHALTSVERZEICHNIS Änderungen... 2 Frühere Ausgaben... 2 1 GELTUNGSBEREICH... 2 2 MITGELTENDE DOKUMENTE... 2 3 ANWENDUNG... 2 4 SPEZIFIKATION... 3 4.1 Abmessungen... 4 4.2

Mehr

Ausfalls- und Störungsstatistik für Österreich. Ergebnisse 2010

Ausfalls- und Störungsstatistik für Österreich. Ergebnisse 2010 Ausfalls- und Störungsstatistik für Österreich Ergebnisse 2010 28.09.2011 Kurzfassung Gemäß den Vorgaben durch die Elektrizitätsstatistikverordnung sind von der Energie-Control Austria ährlich die Ergebnisse

Mehr

Kunststoff Leicht - Palette (CS 1) Doc. Num. N x 800 x 150 mm Doc. Part 001 Doc. Ver. 00 INHALTSVERZEICHNIS

Kunststoff Leicht - Palette (CS 1) Doc. Num. N x 800 x 150 mm Doc. Part 001 Doc. Ver. 00 INHALTSVERZEICHNIS Date: 2017-10-12 Page 1 of 6 INHALTSVERZEICHNIS Änderungen 2 Frühere Ausgaben... 2 1 GELTUNGSBEREICH... 2 2 MITGELTENDE DOKUMENTE... 2 3 ANWENDUNG... 2 4 SPEZIFIKATION... 3 4.1 Abmessungen... 4 4.2 Durchbiegung...

Mehr

Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz der Stadtwerke Soltau GmbH & CO. KG

Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz der Stadtwerke Soltau GmbH & CO. KG Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz der Stadtwerke Soltau GmbH & CO. KG Technische Mindestanforderungen für die Einspeisung von Biogas in das Gasnetz der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG Stadtwerke

Mehr

ESD - Kunststoff - Schwer - Palette Doc. Num. N x 800 x 160 mm Doc. Part 002 Doc. Ver. 01 INHALTSVERZEICHNIS

ESD - Kunststoff - Schwer - Palette Doc. Num. N x 800 x 160 mm Doc. Part 002 Doc. Ver. 01 INHALTSVERZEICHNIS Date: 2015-12-16 Page 1 of 7 INHALTSVERZEICHNIS Änderungen... 2 Frühere Ausgaben... 2 1 GELTUNGSBEREICH... 2 2 MITGELTENDE DOKUMENTE... 2 3 ANWENDUNG... 2 4 SPEZIFIKATION... 3 4.1 Abmessungen... 4 4.2

Mehr

KBA. Kraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer

KBA. Kraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer Kraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer Leitfaden für die EG-Kleinserien-Typgenehmigung nach der Richtlinie 2007/46/EG als Ergänzung zum

Mehr

namens der Bundesregierung beantworte ich die o. a. Kleine Anfrage wie folgt:

namens der Bundesregierung beantworte ich die o. a. Kleine Anfrage wie folgt: *I Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Dr. Ulrich Nußbaum Staatssekretär Herrn Dr. Wolfgang Schäuble, MdB Präsident des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin HAUSANSCHRIFT Scharnhorststraße

Mehr

Sonderentgelte für atypische Netznutzung nach 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

Sonderentgelte für atypische Netznutzung nach 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV Sonderentgelte für atypische Netznutzung nach 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV Die BNetzA hat mit Beschluss (BK4-13-739) eine Festlegung zur sachgerechten Ermittlung individueller Netzentgelte nach 19 Abs. 2

Mehr

Ausfalls- und Störungsstatistik für Österreich. Ergebnisse 2011

Ausfalls- und Störungsstatistik für Österreich. Ergebnisse 2011 Ausfalls- und Störungsstatistik für Österreich Ergebnisse 2011 31.08.2012 Kurzfassung Gemäß den Vorgaben durch die Elektrizitätsstatistikverordnung sind von der Energie-Control Austria ährlich die Ergebnisse

Mehr

Indikator-Factsheet: Wetterbedingte Unterbrechungen der Stromversorgung

Indikator-Factsheet: Wetterbedingte Unterbrechungen der Stromversorgung Indikator-Factsheet: Wetterbedingte Unterbrechungen der Stromversorgung Verfasser: Mitwirkung: Letzte Aktualisierung: Bosch & Partner GmbH (Stefan v. Andrian-Werburg) i. A. des Umweltbundesamtes / KomPass,

Mehr

EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG

EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG 1 EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG Für die CE-Kennzeichnung in der EU (Europäische Union) Power Electronics Division Ulsnaes 1 DK-6300 Graasten, Dänemark erklärt in eigener Verantwortung, dass die Produktlinie

Mehr

Ergänzung zu den TAB 2007*

Ergänzung zu den TAB 2007* Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK-G 2009 zum 1. Januar 2009: Auswirkungen auf Zählerplatz Ausgabe: Oktober 2009 *Technische Anschlussbedingungen für den

Mehr

Technische Mindestanforderungen für die Einspeisung von Biogas in das Gasnetz der SWM Infrastruktur GmbH

Technische Mindestanforderungen für die Einspeisung von Biogas in das Gasnetz der SWM Infrastruktur GmbH Technische Mindestanforderungen für die Einspeisung von Biogas in das Gasnetz der (Ausgabe Juli 2011) Emmy-Noether-Straße 2 80287 München Internet: www.swm-infrastruktur.de Stand: 01.07.2011 Inhaltsverzeichnis:

Mehr

Hindernisbefeuerung...

Hindernisbefeuerung... Hindernisbefeuerung... Rechtliche Grundlagen Chicagoer Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt Gründung der ICAO,Internationales ziviles Luftrecht auf völkerrechlicher Basis, 1944 (Deutschland

Mehr

HiWUS-Studie: Entwicklung eines Hindernisbefeuerungskonzeptes zur Minimierung der Lichtemissionen an Windenergieparks

HiWUS-Studie: Entwicklung eines Hindernisbefeuerungskonzeptes zur Minimierung der Lichtemissionen an Windenergieparks HiWUS-Studie: Entwicklung eines Hindernisbefeuerungskonzeptes zur Minimierung der Lichtemissionen an Windenergieparks Carlo Reeker Workshop der Koordinierungsstelle Windenergie Paris, 26. November 2007

Mehr

Ergänzung zu den TAB 2007*

Ergänzung zu den TAB 2007* Adresse: Stadtwerke Dinkelsbühl Rudolf Schmidt Strasse 7 91550 Dinkelsbühl Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK-G 2009 zum 1. Januar 2009: Auswirkungen auf

Mehr

TR40L001 DX / Risikoanalyse nach EN Drehflügeltür-Antrieb Doortronic

TR40L001 DX / Risikoanalyse nach EN Drehflügeltür-Antrieb Doortronic TR40L00 DX / 07.206 DE Risikoanalyse nach EN 6005 Drehflügeltür-Antrieb Doortronic Risikoanalyse nach EN 6005 Der Drehflügeltürantrieb Doortronic ist ein sog. Niedrigenergie-Antrieb im Sinne der Europäischen

Mehr

Technische Beschreibung. ENERCON Windenergieanlagen Hinterkantenkamm (engl. Trailing Edge Serration-TES)

Technische Beschreibung. ENERCON Windenergieanlagen Hinterkantenkamm (engl. Trailing Edge Serration-TES) ENERCON Windenergieanlagen (engl. Trailing Edge Serration-TES) Impressum Herausgeber Urheberrechtshinweis Geschützte Marken Änderungsvorbehalt ENERCON GmbH Dreekamp 5 26605 Aurich Deutschland Telefon:

Mehr

Technische Beschreibung. Drahtfreie Näherungsschalter Antenne WAT100

Technische Beschreibung. Drahtfreie Näherungsschalter Antenne WAT100 Drahtfreie Näherungsschalter Antenne Bitte beachten Sie folgende Hinweise Diese Beschreibung wendet sich an ausgebildetes Fachpersonal der Steuerungs- und Automatisierungstechnik, das mit den geltenden

Mehr

VdS 2386. VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen. Schließanlagen. Anforderungen und Prüfmethoden. VdS 2386 : 2012-07 (03)

VdS 2386. VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen. Schließanlagen. Anforderungen und Prüfmethoden. VdS 2386 : 2012-07 (03) VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen VdS 2386 Schließanlagen Anforderungen und Prüfmethoden VdS 2386 : 2012-07 (03) Herausgeber und Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Str.

Mehr

T00029 Sichtweitenmessung 1

T00029 Sichtweitenmessung 1 1 1 1 1 2 3 4 5 6 7 8 Einfluss der Befeuerung von Windkraftanlagen auf die Sichtweitenmessung zur Reduzierung der Lichtstärke bei guter Sicht 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Inhaltsverzeichnis 1 Fragestellung:...

Mehr

Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009:

Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009: Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009: Auswirkungen auf Zählerplatz und Messung Ausgabe: Oktober 2009 * Technische Anschlussbedingungen

Mehr

und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz bei der Westfalen Weser Netz GmbH

und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz bei der Westfalen Weser Netz GmbH Seite 1 / 5 Technische und an Datenumfang und Datenqualität an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz bei der Westfalen Weser Netz GmbH Seite 2 / 5 Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINES... 3 2 GRUNDSÄTZLICHE

Mehr

VORGEFERTIGTE SCHUBELEMENTE

VORGEFERTIGTE SCHUBELEMENTE Verwendungsgrundsatz VORGEFERTIGTE SCHUBELEMENTE Ausgabe OIB 2014 Alle Rechte vorbehalten Ersetzt Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zweck... 1 2 Geltungsbereich... 2 3 Produktbeschreibung... 2 4 Anforderungen...

Mehr

Ist sichere Stromversorgung auf dem Weg zu 80% Erneuerbaren Energien möglich?

Ist sichere Stromversorgung auf dem Weg zu 80% Erneuerbaren Energien möglich? Ist sichere Stromversorgung auf dem Weg zu 80% Erneuerbaren Energien möglich? Dr.-Ing. Stefan Küppers, Vorsitzender des Vorstands Forum Netztechnik Netzbetrieb im VDE (FNN) Energiepolitisches Frühstück

Mehr

SeMSy III Modul PGuard

SeMSy III Modul PGuard Installation Deutsch Videomanagementsystem SeMSy III Modul PGuard Rev. 1.0.0 / 2013-08-27 Informationen zu Urheberrecht, Marken, Geschmacksmustern 2013 Dallmeier electronic Weitergabe sowie Vervielfältigung

Mehr

Kalibrierung. Dok.-Nr.: Seite 1 von 6

Kalibrierung. Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Seite 1 von 6 Nummer Verfaßt von: Genehmigung durch Apothekenleitung: Seite 2 von 6 Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand... 3 2. Geltungsbereich... 3 3. Zuständigkeiten... 3 4. Durchführung... 3 4.1 Allgemeines...

Mehr

Veröffentlichung der mit Wirkung ab dem geänderten Neuregelung der Nachtflugbeschränkungen auf dem Verkehrsflughafen Düsseldorf

Veröffentlichung der mit Wirkung ab dem geänderten Neuregelung der Nachtflugbeschränkungen auf dem Verkehrsflughafen Düsseldorf Veröffentlichung der mit Wirkung ab dem 1.11.2007 geänderten Neuregelung der Nachtflugbeschränkungen auf dem Verkehrsflughafen Düsseldorf Bek. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr v. 20.9.2007 II A 3

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 19 DEC 2017 gültig ab: 01 JAN 2018 1-1199-17 1-1027-17 wird hiermit aufgehoben Bekanntmachung über die Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zur Durchführung von Flügen

Mehr

Folgende Unternehmen werden, unter anderem, durch GE Wind hierzu beauftragt:

Folgende Unternehmen werden, unter anderem, durch GE Wind hierzu beauftragt: GE Renewable Energy Entsorgung von Abfällen Die GE Wind Energy GmbH mit der Abfallerzeugernummer CPT249001 beschäftigt, projektspezifisch lokale Entsorgungsfachbetriebe, welche die anfallenden Abfälle

Mehr

24-V-DC-Absicherung und -Verteilung

24-V-DC-Absicherung und -Verteilung Keywords Elektronischer Elektronische Sicherung Selektive 24-V-DC- Absicherung Potenzialverteilung Potenzialvervielfältigung Potenzialgruppenabsicherung Reduzierung Querschnitt Reduzierung Verdrahtungsaufwand

Mehr

19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV. Sonderentgelte für atypische Netznutzung

19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV. Sonderentgelte für atypische Netznutzung 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV Sonderentgelte für atypische Netznutzung Sonderentgelte für atypische Netznutzung Die BNetzA hat mit Beschluss (BK4-13-739) eine Festlegung zur sachgerechten Ermittlung individueller

Mehr

ENERCON Windenergieanlagen Produktübersicht

ENERCON Windenergieanlagen Produktübersicht ENERCON energieanlagen Produktübersicht Vertrieb ENERCON GmbH Dreekamp D- Aurich Telefon +9 9 9 7 Fax +9 9 9 7 9 vertrieb@enercon.de ENERCON GmbH Dreekamp D- Aurich Telefon +9 9 9 7 Fax +9 9 9 7 9 www.enercon.de

Mehr

Prüfungsinstruktion der 50Hertz Transmission GmbH zur Prüfung der geleisteten Entschädigungszahlungen an Anlagenbetreiber basierend auf 12 Abs.

Prüfungsinstruktion der 50Hertz Transmission GmbH zur Prüfung der geleisteten Entschädigungszahlungen an Anlagenbetreiber basierend auf 12 Abs. Prüfungsinstruktion der 50Hertz Transmission GmbH zur Prüfung der geleisteten Entschädigungszahlungen an Anlagenbetreiber basierend auf 12 Abs. 1 EEG, ausgelöst von 50Hertz Transmission GmbH als Verursacher

Mehr

Störfestigkeit im Zusammenspiel

Störfestigkeit im Zusammenspiel FNN-Hinweis Störfestigkeit im Zusammenspiel von Kundenanlagen und Elektrizitätsnetzen Impressum Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE (FNN) Bismarckstraße 33, 10625 Berlin Telefon: + 49 (0) 30 3838687

Mehr

Arbeiten und Schaltberechtigung in der Mittelspannung

Arbeiten und Schaltberechtigung in der Mittelspannung Arbeiten und Schaltberechtigung in der Mittelspannung Ulrich Strasse Stromnetz Berlin GmbH Anfänge der Berliner Stromversorgung 2 Prinzip der Stromversorgung 380 kv Leitung 380/110-kV Umspannwerk MS-Kunde

Mehr

Stromversorgungsqualität Bericht der ElCom. Intern. Bern, Juni \ COO

Stromversorgungsqualität Bericht der ElCom. Intern. Bern, Juni \ COO Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Fachsekretariat Bericht der ElCom Bern, Juni 2017 242 \ COO.2207.105.3.301037 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Versorgungsqualität der Schweiz... 3 2.1

Mehr

Drücke Messen direkt in der Busklemme

Drücke Messen direkt in der Busklemme Keywords Differenzdruck Absolutdruck Staudruck Druckmessung KM3701 KM3702 KM3712 Drücke Messen direkt in der Busklemme Diese Application Example stellt die Busklemmen von Beckhoff vor, mit denen der Druck

Mehr

Connecting Global Competence Baustellen der Energiewende

Connecting Global Competence Baustellen der Energiewende Baustellen der Energiewende München, 22. Juni 2017 Inhalt 1 Einleitung: die klassischen Baustellen der Energiewende in aller Kürze 2 Baustelle im Kopf die Logik der Energie verändert sich 3 Baustelle Zuständigkeit

Mehr

TR20A126 RE / Anleitung für Montage und Betrieb Empfänger HEI 3 BiSecur

TR20A126 RE / Anleitung für Montage und Betrieb Empfänger HEI 3 BiSecur TR20A126 RE / 02.2012 DE Anleitung für Montage und Betrieb Empfänger HEI 3 BiSecur DEUTSCH Inhaltsverzeichnis 1 Zu dieser Anleitung...4 2 Sicherheitshinweise...4 2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung...4 2.2

Mehr

Datenblatt für Anlage/n zur Erzeugung von Strom aus Windenergie

Datenblatt für Anlage/n zur Erzeugung von Strom aus Windenergie Anlage 2 Datenblatt für Anlage/n zur Erzeugung von Strom aus Windenergie Anlagenbetreiber Errichter der Anlage Fa./Name:.. Fa./Name:.. Straße:.. Straße:.. PLZ, Ort:.. PLZ, Ort:.. Telefon: Telefon Fax:

Mehr

Installation. Deutsch. Viewer. Rev /

Installation. Deutsch. Viewer. Rev / Installation Deutsch Viewer Rev. 1.0.0 / 2012-05-24 Informationen zu Urheberrecht, Marken, Geschmacksmustern 2012 Dallmeier electronic Weitergabe sowie Vervielfältigung dieses Dokuments, Verwertung und

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 21 OCT 2016 gültig ab: 01 NOV 2016 1-851-16 1-577-15 wird hiermit aufgehoben. Bekanntmachung über die Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zur Durchführung von Flügen

Mehr