LAZARD EMERGING MARKETS DEBT UNRESTRICTED BLEND FUND

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1 Bei Fragen zum Inhalt dieser Prospektergänzung wenden Sie sich bitte an Ihren Börsenmakler, Ihre Bank, Ihren Rechtsanwalt, Ihren Steuerberater oder einen anderen unabhängigen Finanzberater. Der Verwaltungsrat der Lazard Global Investment Funds plc (die Gesellschaft ), dessen Mitglieder unter der Überschrift Unternehmensleitung und Verwaltung im Prospekt der Gesellschaft vom 16. Februar 2015 (der Prospekt ) namentlich aufgeführt sind, übernimmt die Verantwortung für die im Prospekt und in dieser Prospektergänzung veröffentlichten Informationen. Der Verwaltungsrat hat diese Angaben mit der erforderlichen Sorgfalt geprüft. Nach bestem Wissen und Gewissen des Verwaltungsrats entsprechen diese Angaben den Tatsachen, und es wurden keine für das Verständnis dieser Angaben erforderlichen Informationen ausgelassen. LAZARD EMERGING MARKETS DEBT UNRESTRICTED BLEND FUND (ein Fonds der Lazard Global Investment Funds plc, einer in Umbrella-Form und mit getrennter Haftung für Verbindlichkeiten der einzelnen Fonds untereinander strukturierten offenen Investmentgesellschaft mit variablem Kapital) PROSPEKTERGÄNZUNG Die vorliegende Prospektergänzung ist Bestandteil des Prospekts und ist im Zusammenhang mit diesem zu lesen. Das Datum dieser Prospektergänzung ist der 27. Januar Diese Prospektergänzung ersetzt die Prospektergänzung vom 9. November 2015.

2 INHALTSVERZEICHNIS BEGRIFFSBESTIMMUNGEN... 3 EINLEITUNG... 6 ANLAGEZIEL UND ANLAGEPOLITIK... 7 ANLAGE- UND KREDITAUFNAHMEBESCHRÄNKUNGEN ANLAGERISIKEN ANLEGERPROFIL UNTERNEHMENSLEITUNG UND VERWALTUNG VERMÖGENSBEWERTUNG AUSSCHÜTTUNGEN ZAHLUNGSWÄHRUNG UND DEVISENGESCHÄFTE ZEICHNUNG ZEICHNUNGSVERFAHREN ZAHLUNG VON ZEICHNUNGSBETRÄGEN MINDESTZEICHNUNG/MINDESTBESTAND RÜCKNAHME VERFAHREN ZAHLUNG VON RÜCKNAHMEERLÖSEN MINDESTRÜCKNAHME FONDSWECHSEL ANSPRECHPARTNER ÜBERTRAGUNGEN VON ANTEILEN GEBÜHREN UND KOSTEN GRÜNDUNGSKOSTEN VERWALTUNGSGEBÜHREN GEBÜHR DES WÄHRUNGSMANAGERS SONSTIGE AUFWENDUNGEN AUSGABEGEBÜHR RÜCKNAHMEGEBÜHR UMTAUSCHGEBÜHR

3 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Thesaurierende Anteilklassen : die Anteilklassen US$ Institutional Accumulating, US$ Management, US$ X Accumulating, Hedged Institutional Accumulating, Institutional Accumulating K, Hedged X Accumulating, Stg Institutional Accumulating, Stg Institutional Accumulating K und CHF Hedged Institutional Accumulating. Geschäftstag : ein Tag, der sowohl in Dublin als auch in London und New York in der Regel als Geschäftstag gilt. Die Zentralbank-OGAW-Vorschriften : Die von der irischen Zentralbank gemäß dem Central Bank (Supervision and Enforcement) Act 2013 (Section 48(1)) erlassenen OGAW-Vorschriften von Die Anteilklasse CHF Hedged Institutional Accumulating : die in Schweizer Franken abgesicherte (hedged) thesaurierende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse CHF Hedged Institutional Distributing : die in Schweizer Franken abgesicherte (hedged) ausschüttende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Ablauf der Annahmefrist : der Zeitpunkt an einem Geschäftstag, bis zu dem Anträge auf Zeichnung, Umtausch, Übertragung und Rücknahme von Anteilen angenommen werden, d. h. 12:00 Uhr mittags (irischer Zeit) an dem betreffenden Handelstag. Handelstag : jeder Geschäftstag. Ausschüttende Anteilklassen : die Anteilklassen US$ Institutional Distributing, US$ Institutional Q Distributing, US$ X Distributing, Stg Institutional Distributing, Hedged X Distributing, Hedged Institutional Distributing, Institutional Distributing K und CHF Hedged Institutional Distributing. Die Anteilklasse Hedged Institutional Accumulating : die in Euro abgesicherte (hedged) thesaurierende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Hedged Institutional Distributing : die in Euro abgesicherte (hedged) ausschüttende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Hedged X Accumulating : die in Euro abgesicherte (hedged) thesaurierende Anteilklasse. Die Anteilklasse Hedged X Distributing : die in Euro abgesicherte (hedged) ausschüttende Anteilklasse X. Die Anteilklasse Institutional Accumulating K : die auf Euro lautende thesaurierende Anteilklasse K für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Institutional Distributing K : die auf Euro lautende ausschüttende Anteilklasse K für institutionelle Anleger. Unternehmen an Schwellenmärkten : Unternehmen, deren eingetragener Sitz in einem Schwellenland liegt oder die dort ansässig oder gegründet sind, und/oder Unternehmen, die dort einen wesentlichen Teil ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten ausüben oder einen Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit haben bzw. Unternehmen, die an einem Geregelten Markt eines Schwellenlandes notiert sind. 3

4 Schwellenland/-länder : alle nicht im Morgan Stanley Capital International ( MSCI ) World Index (der Index ) vertretenen Länder sowie sämtliche im Index vertretenen Länder, die jeweils auch in einem der Indizes J.P. Morgan Emerging Market Bond Index (EMBI), der Indexreihe J.P. Morgan Government Bond Index-Emerging Markets (GBI-EM) oder der Indexreihe J.P. Morgan Corporate Emerging Market Bond Index (CEMBI) vertreten sind. Zum Datum dieser Prospektergänzung gehören zu den Schwellenmarktländern unter anderem Brasilien, Kolumbien, Ungarn, Indonesien, Libanon, Malaysia, Peru, die Philippinen, Russland, Südafrika und die Türkei. Festzinstitel : unter anderem Anleihen (die ein Investment-Grade-Rating oder Non-Investment- Grade-Rating haben oder Anleihen ohne Rating), wandelbare Wertpapiere, Commercial Paper, CDOs wie ABS- und MBS-Anleihen, Einlagenzertifikate (CDs), Schuldscheine sowie kurz- und mittelfristige Obligationen. Fonds : Lazard Emerging Markets Debt Unrestricted Blend Fund. Harte Währung/Währungen : die Währungen der G7-Länder, d. h. der kanadische Dollar, der Euro, der japanische Yen, das Pfund Sterling sowie der US-Dollar. Erstausgabezeitraum : der Zeitraum, in dem die Anteile einer bestimmten oder bestimmter Anteilklassen des Fonds erstmals angeboten werden, wie in dieser Prospektergänzung beschrieben, bzw. ein früherer oder späterer Zeitraum, den der Verwaltungsrat jeweils nach seinem Ermessen festlegen und der irischen Zentralbank mitteilen kann. Erstausgabepreis : der Preis pro Anteil, zu dem die Anteile einer bestimmten Anteilklasse während des betreffenden Erstausgabezeitraums gezeichnet werden können. Anteilklassen für institutionelle Anleger : die Anteilklassen US$ Institutional Accumulating, US$ Institutional Distributing, US$ Institutional Q Distributing, Hedged Institutional Accumulating, Hedged Institutional Distributing, Stg Institutional Accumulating, Stg Institutional Distributing, CHF Hedged Institutional Accumulating und CHF Hedged Institutional Distributing. Investment-Grade-Rating : ein Rating von mindestens Baa3/BBB- von Moody s, Standard & Poor s oder einer anderen anerkannten Ratingagentur. Anlageverwalter : Lazard Asset Management LLC und/oder eine andere gemäß den Vorschriften der Zentralbank mit der Anlageverwaltung für den Fonds beauftragte Stelle. Anlegervereinbarung : eine zwischen dem Anlageverwalter oder einem mit Lazard verbundenen Unternehmen und einem Anleger geschlossene Vereinbarung, mit der der Anleger den Anlageverwalter bzw. das betreffende mit Lazard verbundene Unternehmen damit beauftragt, für ihn Anlageverwaltungs- oder Anlageberatungsdienste zu erbringen. Anteilklassen K : die Anteilklassen Institutional Accumulating K, Institutional Distributing K und Stg Institutional Accumulating K. ein mit Lazard verbundenes Unternehmen : ein Unternehmen, dessen Konzernobergesellschaft die Konzernobergesellschaft des Anlageverwalters ist, oder ein Unternehmen, das sich zu mindestens 50% in unmittelbarem oder mittelbarem Eigentum eines solchen Unternehmens befindet. Non-Investment-Grade-Rating : ein Rating von Ba1/BB+ oder niedriger von Moody s, Standard & Poor s oder einer anderen anerkannten Ratingagentur. Anteil(e) : Anteil(e) des Fonds. 4

5 Die Anteilklasse Stg Institutional Accumulating : die auf Pfund Sterling lautende thesaurierende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Stg Institutional Accumulating K : die auf Pfund Sterling lautende thesaurierende Anteilklasse K für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Stg Institutional Distributing : die auf Pfund Sterling lautende ausschüttende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse US$ Institutional Accumulating": die auf US-Dollar lautende thesaurierende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse US$ Institutional Distributing": die auf US-Dollar lautende ausschüttende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse US$ Institutional Q Distributing : die auf US-Dollar lautende ausschüttende Anteilklasse Q für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse US$ Management : die auf US-Dollar lautende Anteilklasse Management. Die Anteilklasse US$ X Accumulating : die auf US-Dollar lautende thesaurierende Anteilklasse X. Die Anteilklasse US$ X Distributing : die auf US-Dollar lautende ausschüttende Anteilklasse X. ohne Rating : bezeichnet Wertpapiere, die kein Rating einer anerkannten Ratingagentur aufweisen. Bewertungstermin : 16:00 Uhr (New Yorker Zeit) an jedem Handelstag. Anteilklassen X : die Anteilklassen Hedged X Accumulating, Hedged X Distributing, US$ X Accumulating und US$ X Distributing. 5

6 LAZARD EMERGING MARKETS DEBT UNRESTRICTED BLEND FUND EINLEITUNG Die Gesellschaft ist in Irland von der irischen Zentralbank (die Zentralbank ) als OGAW im Sinne der OGAW-Vorschriften zugelassen. Die Zulassung des Fonds durch die Zentralbank erfolgte am 9. November Diese Prospektergänzung ist Bestandteil des Prospekts und ist in Verbindung mit den allgemeinen Angaben zur Gesellschaft im aktuellen Prospekt (sowie den jüngsten Jahres- und Halbjahresberichten) zu lesen. In ihrer Struktur entspricht die Gesellschaft einem Umbrella-Fonds, d. h. dass das Anteilkapital der Gesellschaft in mehrere Anteilklassen aufgeteilt werden kann, die jeweils allein oder zusammen mit anderen Anteilklassen einen eigenständigen Fonds der Gesellschaft bilden. Jeder Fonds darf mehr als eine Anteilklasse auflegen. Diese Prospektergänzung enthält Angaben zu den nachstehend aufgeführten Anteilklassen des Fonds: Anteilklassen US$ Institutional Accumulating US$ Institutional Distributing US$ Institutional Q Distributing US$ Management US$ X Accumulating US$ X Distributing Währung US-Dollar US-Dollar US-Dollar US-Dollar US-Dollar US-Dollar Hedged Institutional Accumulating Euro Hedged Institutional Distributing Euro Institutional Accumulating K Euro Institutional Distributing K Euro Hedged X Accumulating Euro Hedged X Distributing Euro Stg Institutional Accumulating Stg Institutional Accumulating K Stg Institutional Distributing CHF Hedged Institutional Accumulating CHF Hedged Institutional Distributing Pfund Sterling Pfund Sterling Pfund Sterling Schweizer Franken Schweizer Franken Zum Datum dieser Prospektergänzung umfasst der Fonds neben den vorstehend genannten keine weiteren Anteilklassen; es können jedoch künftig im Einklang mit den Vorschriften der Zentralbank noch weitere Anteilklassen aufgelegt werden. Die Basiswährung des Fonds ist der US-Dollar. Die auf Pfund Sterling lautenden Anteilklassen und die Anteilklassen K werden nicht gegenüber Schwankungen der Basiswährung des Fonds abgesichert (hedged). Ein potenzieller Anleger ist zum Besitz von Anteilen der Anteilklassen X nur berechtigt, wenn er eine Anlegervereinbarung abgeschlossen hat, in der er den Anlageverwalter oder ein mit Lazard 6

7 verbundenes Unternehmen beauftragt, für ihn Anlageverwaltungs- oder Anlageberatungsdienste zu erbringen. Die Anteilklasse US$ Management steht nur anderen Fonds, die von einem mit Lazard verbundenen Unternehmen verwaltet oder beraten werden, oder durch die Verwaltungsgesellschaft jeweils festgelegten Dritten zur Verfügung. Anleger sollten eine Anlage in den Fonds als mittel- bis langfristige Anlage ansehen; eine solche Anlage sollte keinen wesentlichen Teil des Investmentportfolios eines Anlegers ausmachen und ist möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet. Anlageziel Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist die Maximierung der Gesamtrendite aus Einkünften und Kapitalzuwachs. Anlagepolitik Zur Erreichung seines Anlageziels wird der Fonds ein diversifiziertes Portfolio aufbauen und aufrecht erhalten, bestehend unter anderem aus: fest und/oder variabel verzinslichen Investment-Grade und Non-Investment-Grade Anleihen und Anleihen ohne Rating sowie anderen Festzinstiteln, die in erster Linie von Unternehmen an Schwellenmärkten begeben werden oder von Regierungen, Regierungsstellen oder supranationalen Einrichtungen von Schwellenländern begeben werden, oder die auf lokale Währungen von Schwellenmärkten lauten oder durch Schuldtitel aus Schwellenmärkten besichert sind. Der Fonds hat die Möglichkeit, mehr als 30 % seines Nettoinventarwertes in Wertpapiere mit einem Sub-Investment-Grade-Rating anzulegen; abgeleiteten Finanzinstrumenten ( Finanzderivate ). Zwar werden die Referenzwerte der Finanzderivate in erster Linie einen Bezug zu Forderungen und Krediten aufweisen, es können jedoch auch Währungen und Aktienwerte als Basiswerte dienen, wie nachstehend im Einzelnen beschrieben; Units oder Anteilen von Organismen für gemeinsame Anlagen; und Barmitteln; (jeweils wie nachstehend näher beschrieben). Die Anlagen des Fonds werden auf eine Mischung aus den Landeswährungen der Schwellenländer und harten Währungen (d. h. in erster Linie US-Dollar) lauten; der Anlageverwalter ist berechtigt, Foreign-Exchange-Geschäfte ( FX-Geschäfte ) sowohl für Absicherungszwecke (Hedging), wie nachstehend unter Währungsabsicherungspolitik beschrieben, als auch für direkte Anlagezwecke zu tätigen, beispielsweise wenn einzig diese Geschäfte die Möglichkeit des Zugangs zu bestimmten im Benchmark-Index vertretenen Märkten oder Währungen bieten (wie nachstehend unter Benchmark beschrieben). Bei dem Anlageprozess handelt es sich um eine Kombination aus einer Top-down-Makrobewertung, die zur Feststellung des Allokationsgrades (gegenüber Risikopositionen) zwischen auf lokale Währungen lautenden Festzinspapieren (d. h. auf die lokalen Währungen der Schwellenländer lautende Wertpapiere) und auf harte Währungen lautenden Festzinspapieren verwendet wird einerseits und andererseits einer zwecks Bestimmung der Ländergewichtungen innerhalb jeder dieser Assetklassen eingesetzten länderspezifischen Bottom-up-Analyse von Fundamentaldaten. Die Top- 7

8 down-makrobewertung beinhaltet die Analyse der relevanten Marktfundamentaldaten durch den Anlageverwalter, einschließlich der Wachstums- und Inflationsparameter, zyklischer Trends wie Liquiditätsrisikoneigung und globaler Angebot- und Nachfragetendenzen. Die länderspezifische Bottom-up-Fundamentalanalyse des Anlageverwalters berücksichtigt Faktoren wie die wirtschaftlichen Parameter eines Landes (z. B. Wachstum, Inflation und demografische Daten), politische (sowohl steuer- als auch geldpolitische) Faktoren, bilanzielle Indikatoren (wie Devisenreserve und Gesamtschuldenstand), Flow-Indikatoren (wie ausländische Direktanlagen und Privatkonten) sowie subjektive Maßnahmen wie beispielsweise politische Risiken. Der Fonds wird keine Direktanlagen in Aktien tätigen; durch das Halten von Wandelpapieren bis zur Fälligkeit oder durch Ausübung einer Option aus einem Optionsschein (s. nachstehend unter Anlage in Finanzderivate ) oder eines Wandelpapiers kann der Fonds jedoch jeweils zusätzlich Aktienwerte von Unternehmen an Schwellenmärkten halten. Wie vorstehend beschrieben kann der Fonds in Units oder Anteile von Organismen für gemeinsame Anlagen einschließlich börsengehandelter Fonds und/oder anderer Teilfonds der Gesellschaft anlegen, sofern eine solche Anlage im Einklang mit der Anlagepolitik des Fonds steht. Die Anlagen des Fonds in offene Organismen für gemeinsame Anlagen dürfen insgesamt 10 % des Nettoinventarwertes des Fonds nicht übersteigen. Der Fonds kann zu gegebener Zeit einen wesentlichen Teil seines Nettoinventarwertes in Barmitteln halten, die im Einklang mit dem Liquiditätsmanagement des Anlageverwalters, wie nachstehend unter Liquidität und Liquiditätsmanagement beschrieben, angelegt werden. Die Wertpapiere, in die der Fonds anlegen wird, werden in erster Linie an den in Anlage I des Prospekts genannten Geregelten Märkten gehandelt oder notiert. Anlagen in nicht börsennotierte Wertpapiere erfolgen im Einklang mit den Vorgaben der Zentralbank. Anlagen in Wertpapiere, die an den Geregelten Märkten Russlands notiert sind oder gehandelt werden, übersteigen zu keiner Zeit einen Anteil von 25 % des Nettoinventarwertes des Fonds. Bei den vom Fonds getätigten Anlagen handelt es sich ausschließlich um Long-Positionen, die im Einklang mit den in Anlage III des Prospekts ausgeführten Beschränkungen erfolgen. Die Basiswährung des Fonds ist der US-Dollar. Anlagen in Finanzderivate Vorbehaltlich der OGAW-Vorschriften und der Zentralbank-OGAW-Vorschriften kann der Fonds auch Geschäfte mit Finanzderivaten eingehen, die Absicherungszwecken (Hedging) (z. B. zum Schutz der Vermögenswerte eines Fonds gegen Schwankungen der Marktkurse oder Währungsrisiken bzw. zur Minimierung von daraus resultierenden Verbindlichkeiten) oder einem effizienten Portfoliomanagement dienen (d. h. der Risikoverringerung oder Kostenreduzierung bzw. Kapital- oder Ertragssteigerung im Rahmen des Risikoprofils des Fonds) und/oder für Zwecke der Direktanlage (im Hinblick auf die Generierung von Erträgen). Diese Finanzderivate können im Freihandel (OTC) gehandelt werden oder an den in Anlage I des Prospekts genannten Geregelten Märkten gehandelt werden oder notiert sein. Anlagen in Finanzderivate erfolgen nach Maßgabe der relevanten Bestimmungen in Anlage II des Prospekts, einschließlich der Bestimmungen zu Besicherungsanforderungen und zulässigen Gegenparteien, neben den weiteren in den OGAW-Vorschriften und Zentralbank-OGAW- Vorschriften festgelegten Anforderungen. Die Gesellschaft beabsichtigt, dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Erträge aus zu Zwecken des effizienten Portfoliomanagements für den Fonds eingesetzten Finanzderivaten oder sonstigen Instrumenten abzüglich etwaiger damit verbundener mittelbarer oder unmittelbarer betrieblicher Aufwendungen/Gebühren an den Fonds zurückgeführt werden. Neben der Identität der Einrichtungen, an die diese mittelbaren oder unmittelbaren Aufwendungen/Gebühren gezahlt werden, enthält der 8

9 geprüfte Jahresabschluss der Gesellschaft Angaben darüber, ob es sich bei diesen Einrichtungen um mit der Verwaltungsgesellschaft oder der Depotbank verbundene Personen handelt. Zwar werden die Referenzwerte der Finanzderivate in erster Linie einen Bezug auf Forderungen und Kredite aufweisen, es können jedoch auch Währungen und Aktienwerte als Basiswerte dienen, wie nachstehend im Einzelnen beschrieben. Der Anlageverwalter setzt zur Messung des Marktrisikos des Fonds eine Risikomanagementtechnik, die Absolute Value-at-Risk -Methode ein, um sicherzustellen, dass der Einsatz von Finanzderivaten durch den Fonds innerhalb der aufsichtsrechtlichen Grenzen erfolgt. Der Value-at-Risk für das Portfolio des Fonds bei einem einseitigen Konfidenzniveau von 99 % und einer Haltedauer von einem Tag wird täglich berechnet und darf an einem Tag 4,47 % des Nettoinventarwerts des Fonds nicht übersteigen. Dem Value-at-Risk -Modell liegen historische Daten hinsichtlich der täglichen Marktbewegungen über einen Zeitraum von einem Jahr zugrunde. Durch die Verwendung des Value-at-Risk -Ansatzes für die Risikomessung wird die Hebelung (Leverage) nicht automatisch begrenzt. Der Fonds wird jedoch über seine Anlagen in Finanzderivate gehebelt. Ausgehend von einer Berechnung des Leverage aus dem Einsatz von Derivaten im Einklang mit den Vorgaben der Zentralbank, d. h. als die Summe der Nominalwerte aller den Finanzderivatpositionen des Fonds zugrunde liegenden Basiswerten, wird die erwartete Höhe des Leverage des Fonds (ausgedrückt als Prozentsatz des Nettoinventarwerts des Fonds) 250 % des Nettoinventarwerts des Fonds betragen. Ein höherer Leverage ist möglich, er wird jedoch erwartungsgemäß zu keiner Zeit 400 % des Nettoinventarwertes des Fonds überschreiten. Es wird darauf hingewiesen, dass sich aus diesem Ansatz zur Messung des Leverage bei bestimmten Arten von Handelsstrategien Leverage-Werte ergeben könnten, die erheblich von den Risikopositionen abweichen. Dies liegt daran, dass bei einer Messung der Höhe des Leverage auf Basis der Summe der Nominalwerte aller Derivatepositionen innerhalb des Portfolios des Fonds Risikopositionen (aus kombinierten Geschäften des Fonds in Finanzderivaten bzw. Sicherheitenpositionen) nicht berücksichtigt werden dürfen, sofern sie effektiv durch die betreffenden saldierbaren oder absicherbaren Geschäfte (und die sich daraus ergebenden Positionen) eliminiert oder ausgeglichen werden können. Die Finanzderivate, in die der Fonds anlegen darf, sind folgende: Forwards (Devisentermingeschäfte einschließlich Non-Deliverable Forwards (d. h. Devisentermingeschäfte ohne tatsächlichen Währungstausch)) Durch ein Termingeschäft wird der Preis festgeschrieben, zu dem ein Index oder Vermögenswert zu einem künftigen Termin ge- oder verkauft werden kann. Bei einem Devisentermingeschäft sind die Kontrahenten zum gegenseitigen Kauf bzw. Verkauf einer bestimmten Währung zu einem festgelegten Preis (Wechselkurs) in einer anderen Währung an einem zuvor festgelegten in der Zukunft liegenden Termin verpflichtet. Devisentermingeschäfte können glatt gestellt werden, indem ein entsprechendes Gegengeschäft abgeschlossen wird. Der Fonds kann Devisentermingeschäfte einsetzen, einschließlich Non-Deliverable Forwards, um sich gegen Fluktuationen des relativen Wertes seiner Portfoliopositionen aufgrund von Änderungen der Wechselkurse zu schützen und/oder um direkt von Änderungen der Wechselkurse zu profitieren. Swaps (Credit Default Swaps ( CDS ), Zinsswaps, Total Return Swaps, Devisenswaps) Bei einem Swap handelt es sich grundsätzlich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Kontrahenten, bei der die während eines vorab festgelegten Zeitraums aus zwei Referenzwerten erhaltenen Cashflows ausgetauscht werden. Der Fonds kann in CDS anlegen, um das mit den Anlagen des Fonds in Festzinstitel verbundene Kreditrisiko zu übertragen, um eine bestimmte Kreditposition zu erwerben oder um Spekulationsgeschäfte in Bezug auf Änderungen der CDS-Spreads zu tätigen. 9

10 Der Fonds kann in Zinsswaps anlegen, um das für den Portfoliowert durch Zinsschwankungen entstehende Risiko auszugleichen oder um mit Zinsänderungen zu spekulieren. Daneben kann der Fonds auch Total Return Swaps eingehen, um im Einklang mit der Anlagepolitik des Fonds eine Position in bestimmten Festzinspapieren, Körben oder Märkten von Festzinspapieren einzunehmen, ohne eine Direktanlage in die Referenzwerte oder -märkte tätigen zu müssen. Der Total Return Swap ermöglicht es einem Kontrahenten, den wirtschaftlichen Nutzen des Eigentums an einem Vermögenswert oder Index zu erhalten, ohne direkt in diesen Vermögenswert oder Index anlegen zu müssen. Devisenswaps können vom Fonds zur Steuerung von Wechselkurs-/Währungsrisiken für das Portfolio verwendet werden, oder um direkt von Änderungen der Wechselkurse zu profitieren. Credit-Default-Swap-Indizes Ein Credit-Default-Swap-Index (wie beispielsweise CDX oder itraxx) ist ein Kreditderivat, das zur Absicherung gegen ein Kreditrisiko oder zur Einnahme einer Position in Bezug auf einen Korb von Referenzschuldnern verwendet wird. Im Gegensatz zu einem CDS, bei dem es sich um ein OTC- Kreditderivat handelt, ist ein Credit-Default-Swap-Index ein standardisiertes Kreditpapier, welches daher möglicherweise eine höhere Liquidität aufweist und u.u. mit einer geringeren Spanne zwischen Geld- und Briefkurs gehandelt wird. Dies bedeutet, dass es kostengünstiger sein kann, ein Portfolio aus CDS oder Anleihen mit einem Credit-Default-Swap-Index abzusichern, als es ein Kauf von vielen einzelnen CDS wäre, um den gleichen Effekt zu erzielen. Credit-Default Swap-Indizes können vom Fonds eingesetzt werden, um Kreditrisiken abzusichern, die dem Portfolio entstehen, oder um eine Position in Bezug auf einen Korb von Referenzschuldnern einzunehmen. Optionen (Währungsoptionen, Anleiheoptionen, CDS-Optionen, Optionen auf Rentenindizes) Bei einem Optionskontrakt wird dem Käufer das Recht gewährt (ohne ihn zu verpflichten), eine Bedingung der Option auszuüben, wie den Kauf einer bestimmten Menge eines bestimmten Produkts, Vermögenswertes oder Finanzinstruments an oder bis (einschließlich) zu einem bestimmten in der Zukunft liegenden Termin (dem Ausübungstermin). Der Verkäufer der Option ist verpflichtet, die vereinbarte Laufzeit des Optionskontrakts einzuhalten. Da die Option dem Käufer ein Recht gewährt und dem Verkäufer eine Verpflichtung auferlegt, zahlt der Käufer an den Verkäufer eine Optionsprämie. Put-Optionen sind Kontrakte, bei denen der Optionskäufer das Recht erhält, an den Verkäufer der Option den Basiswert, d. h. das Produkt oder Finanzinstrument, zu einem festgelegten Preis an oder vor dem Ausübungstermin zu verkaufen. Call-Optionen sind Kontrakte, bei denen der Optionskäufer das Recht erhält, vom Verkäufer der Option den Basiswert, d. h. das Produkt oder Finanzinstrument, zu einem festgelegten Preis an oder vor dem Ausübungstermin zu kaufen. Optionen können auch in bar abgewickelt werden. Der Fonds kann börsengehandelte oder außerbörslich gehandelte Put- und Call-Optionen kaufen oder verkaufen (gewähren). Der Fonds kann auch in Optionen anlegen, um im Einklang mit seiner Anlagepolitik eine Position in Bezug auf bestimmte Asset-Klassen, Asset-Körbe oder -Märkte einzunehmen, ohne eine Direktanlage in die Referenzwerte oder -märkte tätigen zu müssen, bzw. um das Portfolio gegen mögliche Risiken abzusichern. Terminkontrakte/Futures (Bond-Futures, Devisenterminkontrakte, Futures auf Renten-/Kreditindizes; Zinsterminkontrakte) Terminkontrakte (Futures) beinhalten die vertragliche Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf einer standardisierten Menge eines bestimmten Vermögenswertes (oder in einigen Fällen zum Erhalt oder zur Leistung von Barzahlungen basierend auf der Performance des zugrunde liegenden Vermögenswerts, Instruments oder Indexes) an einem vorab bestimmten künftigen Datum und zu einem vereinbarten Preis/Kurs im Wege einer Börsentransaktion. Der Fonds kann in Futures anlegen, um sich gegen Marktrisiken, Währungsrisiken oder Zinsrisiken des Portfolios abzusichern, oder um im Einklang mit der Anlagepolitik des Fonds ein Engagement an dem zugrunde liegenden Markt oder Referenzwert ohne Direktanlage einzunehmen Der Einsatz von Futures zur Umsetzung einer bestimmten Strategie anstelle einer Direktanlage in den zugrunde liegenden Wert oder Index kann zu 10

11 niedrigeren Transaktionskosten für den Fonds führen. Swaptions (Zinsswaptions) Bei einer Swaption handelt es sich um eine Option, die dem Optionsinhaber das Recht gewährt, ohne ihn jedoch zu verpflichten, einen zugrunde liegenden Swap abzuschließen. Der Fonds kann Swaptions auf zugrunde liegende Zinsswaps schließen, um das Zinsrisiko seines Portfolios zu verwalten oder um auf Zinsänderungen zu spekulieren. Credit-linked notes ( CLNs ) CLNs sind vollständig finanzierte Bilanzinstrumente, über die die Inhaber synthetische Kreditpositionen in Bezug auf einen Referenzschuldner (oder verschiedene Referenzschuldner) einnehmen können und die in ihrer Struktur synthetischen Industrieanleihen oder -krediten ähneln. Die Ausgabe von CLNs kann entweder direkt durch Finanzinstitute erfolgen oder über eine Zweckgesellschaft, die Wertpapiere als Sicherheiten hält, die über die Ausgabeerlöse finanziert werden. CLNs werden durch Einbettung von Kreditderivaten in Neuemissionen geschaffen. Der Anleger in CLNs erzielt somit eine synthetische Position in Bezug auf eine CLN in Form eines finanzierten Wertpapiers. Der Fonds kann in CLNs entweder als Direktanlage oder zwecks Absicherung der Kreditrisiken des Portfolios anlegen. Wandelpapiere Der Fonds kann in Wandelpapiere anlegen, bei denen es sich um Anleihen, Schuldverschreibungen (debentures), Schuldscheine oder Vorzugsaktien handeln kann, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem festgelegten Preis oder basierend auf einer festgelegten Formel in eine bestimmte Anzahl von Stammaktien desselben oder eines anderen Emittenten gewandelt oder umgetauscht werden können. Ein Wandelpapier berechtigt den Inhaber zum Erhalt von Zinszahlungen, die auf den Schuldtitel gezahlt wurden oder aufgelaufen sind, sowie der auf die Vorzugsaktie gezahlten Dividende, so lange, bis die Laufzeit des Wandelpapiers endet oder es zurückgezahlt, gewandelt oder umgetauscht wird. Vor der Wandlung erzielen Wandelpapiere in der Regel laufende Einkünfte, die eine Rendite erbringen, die höher als die Rendite von Stammaktien derselben oder vergleichbarer Emittenten, aber niedriger als die von nicht wandelbaren Schuldtiteln ist. Optionsscheine - Optionsscheine ähneln Optionen insoweit, als sie dem Inhaber das Recht, aber nicht die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf von Aktien zu einem festgesetzten Preis in der Zukunft verleihen. Ein Optionsschein garantiert dem Inhaber das Recht zum Kauf (oder Verkauf) einer bestimmten Anzahl an Aktien zu einem bestimmten Preis (dem Ausübungspreis) innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Im Gegensatz zu Optionen auf Aktientitel, die an Börsen notiert sind und gehandelt werden, werden Optionsscheine in der Regel durch Unternehmen über private Transaktionen begeben und im Freiverkehr gehandelt. Liquidität und Liquiditätsmanagement Es ist möglich, dass der Fonds einen erheblichen Teil seines Nettoinventarwertes in liquiden Mitteln hält, sei es aufgrund des Einsatzes von Finanzderivaten durch den Fonds und/oder weil der Anlageverwalter dies aus anderen Gründen als angemessen ansieht. In diesen Fällen wird der Anlageverwalter ggf. bestrebt sein, ein effektives Liquiditätsmanagement umzusetzen, um den Wert dieser Barbestände des Fonds möglichst zu maximieren, indem er in Schatztitel und in eine große Bandbreite von sonstigen Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds anlegt, die den Anforderungen der Zentralbank für Anlagen eines OGAW genügen. 11

12 Benchmark Die Wertentwicklung des Fonds wird gegenüber einer individuellen 50/50-Kombination aus zwei anerkannten Indizes für Schuldtitel aus Schwellenmärkten gemessen, und zwar einerseits einem Index für harte Währungen, andererseits einem Index für Landeswährungen (die Benchmark ). Der Anteil der Benchmark in harten Währungen (50 %) ist der J.P. Morgan EMBI Global Diversified Index. Dieser Index bildet den Gesamtertrag von auf US-Dollar lautenden Schuldinstrumenten nach, die von staatlichen und staatsnahen Stellen an Schwellenmärkten begeben werden. Der Anteil der Benchmark in Landeswährungen (50 %) ist der J.P. Morgan GBI-EM Global Diversified Index, der den Gesamtertrag von auf Landeswährungen lautenden Schuldinstrumenten, die von staatlichen Stellen an Schwellenmärkten begeben werden, nachbildet. Währungsabsicherungspolitik Der Fonds kann Anlagen in Finanzderivate tätigen, um eine Absicherung gegen Währungsrisiken sowohl auf Ebene des Portfolios als auch auf Ebene der Anteilklassen zu erreichen. Es kann jedoch keine Zusicherung dafür gegeben werden, dass diese Währungsabsicherungsgeschäfte erfolgreich sein oder tatsächlich den gewünschten Effekt erzielen werden. Finanzderivate, die der Fonds für Zwecke der Währungsabsicherung einsetzen kann, sind im Abschnitt Anlagen in Finanzderivate in dieser Prospektergänzung beschrieben. Absicherung (Hedging) auf Portfolioebene Der Fonds kann Währungsabsicherungsgeschäfte eingehen, um den Wert bestimmter Portfoliopositionen zu schützen, bzw. in Erwartung von Änderungen des relativen Werts der Währungen, in denen gegenwärtige oder künftige Bestände des Fondsportfolios denominiert oder notiert sind. Beispielsweise kann der Fonds Währungsabsicherungstransaktionen abschließen, um das Währungsrisiko auszugleichen, das sich daraus ergibt, dass Fondsanlagen im Portfolio auf andere Währungen als seine Basiswährung (US-Dollar) lauten, oder um sich gegen Änderungen der Wechselkurse zwischen dem Zeitpunkt, in dem der Anlageverwalter eine vertragliche Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers eingeht, und dem Abrechnungstag für den Kauf oder Verkauf des betreffenden Wertpapiers zu schützen, oder um den Gegenwert einer Dividende oder Zinszahlung in einer anderen Währung festzuschreiben. Absicherung (Hedging) auf Ebene der Anteilklassen Der Fonds kann Währungsabsicherungstransaktionen eingehen, um sich gegen Bewegungen der Währung, auf die eine Anteilklasse lautet, gegenüber der Basiswährung des Fonds (US-Dollar) zu schützen, sofern diese Währungen nicht identisch sind. Soweit diese Hedging-Transaktionen erfolgreich sind, wird sich die Performance der betreffenden Anteilklasse voraussichtlich parallel zu der Performance der Fondsanlagen bewegen und die Absicherungsstrategie wird den Umfang beschränken, in dem Anteilinhaber der abgesicherten Anteilklasse ggf. von einem Wertverfall der Währung der Anteilklasse gegenüber der Basiswährung des Fonds oder gegenüber den Währungen, auf die die Vermögenswerte des Fonds lauten, profitieren Soweit der Fonds Strategien zur Absicherung bestimmter Anteilklassen einsetzt, kann es keine Zusicherung dafür geben, dass diese Strategien erfolgreich sein werden. Die Kosten und Verbindlichkeiten bzw. Vorteile im Zusammenhang mit Anlageinstrumenten, die für Zwecke der Absicherung von Währungsrisiken zugunsten einer bestimmten Anteilklasse des Fonds eingesetzt werden, werden ausschließlich dieser Anteilklasse zugerechnet. Das mit Währungspositionen verbundene Risiko wird 105 % des Nettoinventarwerts der betreffenden abgesicherten Anteilklasse nicht übersteigen. Sämtliche Transaktionen werden eindeutig der betreffenden abgesicherten Anteilklasse zuordenbar sein und die Währungspositionen 12

13 unterschiedlicher Anteilklassen werden nicht kombiniert oder gegeneinander aufgerechnet. Die Gesellschaft wird Verfahren einsetzen, um abgesicherte Positionen zu überwachen und um sicherzustellen, dass überbesicherte Positionen 105 % des Nettoinventarwerts der betreffenden abgesicherten Anteilklasse nicht übersteigen. Im Rahmen dieser Verfahren überprüft die Gesellschaft die abgesicherten Positionen, die 100 % des Nettoinventarwerts der betreffenden Anteilklasse überschreiten, mindestens einmal im Monat, um sicherzustellen, dass sie nicht von Monat zu Monat vorgetragen werden. Auch wenn die Gesellschaft dies nicht beabsichtigt, können aufgrund von Faktoren, die außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft liegen, überbesicherte oder unterbesicherte Positionen entstehen. Fondswährung Die Basiswährung des Fonds ist der US-Dollar. Der Nettoinventarwert je Anteil wird in US-Dollar, Euro, Pfund Sterling und Schweizer Franken veröffentlicht. Sofern keine außerordentlichen Umstände vorliegen, erfolgen die Abwicklung und der Handel ausschließlich in der Währung, auf die die betreffende Anteilklasse lautet. Weitere Informationen sind im Kapitel Zahlungswährung und Devisengeschäfte in dieser Prospektergänzung ausgeführt. Auf Pfund Sterling lautende Anteilklassen und die Anteilklassen K werden nicht gegenüber der Basiswährung des Fonds abgesichert (hedged). Entsprechend unterliegt der Wert der auf Pfund Sterling lautenden Anteile und der Anteile der Anteilklassen K den Wechselkursrisiken in Bezug auf die Basiswährung des Fonds. Anlage- und Kreditaufnahmebeschränkungen Bei der Gesellschaft handelt es sich um einen OGAW. Entsprechend finden auf den Fonds die Anlage- und Kreditaufnahmebeschränkungen in den OGAW-Vorschriften und den Zentralbank- OGAW-Vorschriften Anwendung. Diese Beschränkungen sind in Anlage III des Prospekts ausführlich dargelegt. Anlagerisiken Potenzielle Anleger sollten neben den nachstehenden Risiken die im Prospekt beschriebenen Risikofaktoren berücksichtigen. Der Fonds kann einen erheblichen Teil seines Nettoinventarwerts in Einlagen und/oder Geldmarktinstrumente anlegen, er sollte jedoch von Anlegern nicht als eine Alternative zu Anlagen in Termineinlagen angesehen werden. Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass eine Anlage in den Fonds den mit Anlagen in Organismen für gemeinsame Anlagen verbundenen Risiken unterliegt, insbesondere dem Risiko, dass der angelegte Kapitalbetrag bei Schwankungen des Nettoinventarwerts des Fonds ebenfalls schwanken wird. Auf eine andere Währung als die Basiswährung des Fonds lautende Anteilklassen (mit Ausnahme der Anteilklassen Hedged Institutional Accumulating und Hedged Institutional Distributing sowie der Anteilklassen X) werden nicht gegenüber Schwankungen der Basiswährung des Fonds abgesichert. Entsprechend unterliegt der Wert der auf eine andere Währung als die Basiswährung des Fonds lautenden Anteile (mit Ausnahme der Anteilklassen Hedged Institutional Accumulating und Hedged Institutional Distributing sowie der Anteilklassen X) einem Währungsrisiko gegenüber der Basiswährung des Fonds. Der Fonds hat die Möglichkeit, in Vermögenswerte anzulegen, die auf eine von der Basiswährung des Fonds abweichende Währung lauten. Wenn die Vermögenswerte des Portfolios auf andere Währungen lauten als die Basiswährung des Fonds und diese Positionen nicht abgesichert werden, können Schwankungen der jeweiligen Wechselkurse den Fonds nachteilig beeinflussen. 13

14 Anlegerprofil Geeignet für Anleger, die eine mittel- bis langfristige Anlage mit attraktiven Erträgen aus einem aktiv verwalteten und diversifizierten Fixed-Income-Portfolio mit mittlerer Volatilität und einem Engagement in Schwellenmärkten anstreben und bei denen die Anlage keinen wesentlichen Teil ihres Anlageportfolios bildet. Unternehmensleitung und Verwaltung Der Prospekt enthält ausführliche Angaben zum Verwaltungsrat und zu Dienstleistern der Gesellschaft. Lazard Asset Management LLC wurde als Anlageverwalter für den Fonds bestellt. Vermögensbewertung Der Nettoinventarwert des Fonds und der einzelnen Anteilklassen wird jeweils zum Bewertungstermin eines Handelstages nach Maßgabe der Satzung von der Verwaltungsstelle ermittelt. Einzelheiten hierzu werden im Kapitel Gesetzlich vorgeschriebene und sonstige Informationen im Prospekt ausgeführt. Ausschüttungen Ausschüttungen in Bezug auf die Ausschüttenden Anteilklassen (abgesehen von der Anteilklasse US$ Institutional Q Distributing) erfolgen, soweit zutreffend, normalerweise im April und Oktober eines jeden Jahres. Ausschüttungen in Bezug auf die Anteilklasse US$ Institutional Q Distributing erfolgen, soweit zutreffend, im Januar, April, Juli und Oktober eines jeden Jahres. Nähere Angaben dazu finden sich im Kapitel Ausschüttungspolitik im Prospekt. Für Thesaurierende Anteilklassen werden keine Ausschüttungen vorgenommen. Etwaige einer Thesaurierenden Anteilklasse zurechenbare Erträge und Gewinne werden im Namen der Anteilinhaber dieser Thesaurierenden Anteilklasse im jeweiligen Fonds thesauriert; diese Erträge und Gewinne spiegeln sich dann im Nettoinventarwert der betreffenden Thesaurierenden Anteilklasse wider. Zahlungswährung und Devisengeschäfte In Ausnahmefällen können Zahlungen im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Rücknahme von Anteilen oder Ausschüttungszahlungen in einer anderen als der Nennwährung der betreffenden Anteilklasse des Fonds angeboten oder verlangt werden. In diesen Fällen veranlasst die Verwaltungsstelle die erforderlichen Devisentransaktionen für Rechnung sowie auf Risiko und Kosten des Anlegers, und zwar bei Anteilzeichnungen in dem Zeitpunkt, in dem frei verfügbare Mittel eingegangen sind, bei Rücknahmen in dem Zeitpunkt, in dem der Rücknahmeantrag eingegangen ist und angenommen wurde, und bei Ausschüttungen im Zeitpunkt der Auszahlung. Die Kosten dieser Devisentransaktionen trägt der Anleger. Der für diese Transaktionen maßgebliche Wechselkurs ist der von den Bankern der Verwaltungsstelle angegebene Wechselkurs. 14

15 ZEICHNUNG Zeichnungsverfahren Anlegervereinbarung Inhaber der Anteilklassen X müssen eine Anlegervereinbarung entweder mit dem Anlageverwalter oder einem mit Lazard verbundenen Unternehmen geschlossen haben, damit sie zur Zeichnung von Anteilen berechtigt sind. Zeichnungsantrag Die Antragsteller müssen den vom Verwaltungsrat für den Fonds vorgeschriebenen Zeichnungsantrag ( Zeichnungsantrag ) ausfüllen und den Anforderungen im Hinblick auf die Verhinderung von Geldwäsche unverzüglich nachkommen. Ein Zeichnungsantrag, aus dem die Zahlungsmodalitäten und der Empfänger der Zeichnungsbeträge hervorgehen, liegt dieser Prospektergänzung bei. Zeichnungsanträge sind (sofern die Verwaltungsgesellschaft nicht etwas anderes bestimmt) unwiderruflich und können der Verwaltungsstelle auf Gefahr des Antragstellers per Telefax übersandt werden. Das Original des Zeichnungsantrags muss binnen vier Geschäftstagen nach Ablauf der Annahmefrist für den betreffenden Zeichnungsantrag bei der Verwaltungsstelle eingehen. Alle Unterlagen im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche sollten dem Original des Zeichnungsantrags im Original beiliegen. Gehen das Original des Zeichnungsantrags sowie die erforderlichen Dokumente im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche nicht innerhalb dieser Frist ein, so kann die Verwaltungsgesellschaft die Anteile nach ihrem Ermessen zwangsweise zurücknehmen. Eine Rückgabe von Anteilen durch die Antragsteller auf eigenen Wunsch ist erst möglich, wenn das Original des Zeichnungsantrags sowie die angeforderten Unterlagen im Zusammenhang mit der Verhinderung der Geldwäsche bei der Verwaltungsstelle eingegangen sind. Folgezeichnungen durch die Anteilinhaber sind auch per Telefax an die Verwaltungsstelle oder auf elektronischem Wege oder über ein anderes Kommunikationsmittel möglich, das die Gesellschaft im Einklang mit den Anforderungen der Zentralbank genehmigt hat. Erstausgabezeitraum Der Erstausgabezeitraum für die Anteile der Anteilklasse Stg Institutional Accumulating K beginnt um 9:00 Uhr (irischer Zeit) am 28. Januar 2016 und endet um 17:00 Uhr (irischer Zeit) am 26. Juli 2016, sofern dieser Zeitraum vom Verwaltungsrat nicht verkürzt oder verlängert und dies der Zentralbank entsprechend mitgeteilt wird. Der laufende Erstausgabezeitraum für Anteile der Anteilklassen US$ Institutional Distributing, US$ Institutional Q Distributing, US$ Management, US$ X Accumulating, US$ X Distributing, Hedged Institutional Accumulating, Hedged Institutional Distributing, Institutional Distributing K, Hedged X Accumulating, Hedged X Distributing, Stg Institutional Distributing, CHF Hedged Institutional Accumulating und CHF Hedged Institutional Distributing endet um 17:00 Uhr (irischer Zeit) am 26. Juli 2016, sofern dieser Zeitraum vom Verwaltungsrat nicht verkürzt oder verlängert und dies der Zentralbank entsprechend mitgeteilt wird. Anträge für die Zeichnung von Anteilen während des Erstausgabezeitraums müssen (zusammen mit dem Zeichnungsbetrag in frei verfügbaren Mitteln und allen erforderlichen Unterlagen im Zusammenhang mit der Verhinderung der Geldwäsche) innerhalb des Erstausgabezeitraums eingehen. Alle Anleger, die während des Erstausgabezeitraumes Anteile zeichnen, müssen den Zeichnungsantrag ausfüllen (bzw. zu vom Verwaltungsrat genehmigten Bedingungen ausfüllen lassen). 15

16 Erstausgabepreis Für alle Anteile der auf US-Dollar lautenden Anteilklassen beläuft sich der Erstausgabepreis auf US$ 100. Für alle Anteile der auf Euro lautenden Anteilklassen beläuft sich der Erstausgabepreis auf 100. Für alle Anteile der auf Pfund Sterling lautenden Anteilklassen beläuft sich der Erstausgabepreis auf 100. Für alle Anteile der auf Schweizer Franken lautenden Anteilklassen beläuft sich der Erstausgabepreis auf CHF 100. Folgezeichnungen Sämtliche nach Ablauf des betreffenden Erstausgabezeitraums eingegangenen Zeichnungsanträge werden auf Forward-Pricing -Basis abgewickelt, d. h. unter Heranziehung des zum Bewertungszeitpunkt an dem entsprechenden Handelstag ermittelten Zeichnungspreises dieser Anteile. Zeichnungsanträge für Anteile, die nach dem Ablauf des betreffenden Erstausgabezeitraums eingehen, müssen vor dem Ablauf der Annahmefrist (d. h. vor 12:00 Uhr mittags (irischer Zeit) an dem betreffenden Handelstag) eingegangen und angenommen worden sein. Zeichnungsanträge, die nach dem Ablauf der Annahmefrist an dem betreffenden Handelstag eingehen, werden normalerweise zur Bearbeitung bis zum nächsten Handelstag zurückgehalten. Die Verwaltungsgesellschaft kann jedoch nach ihrem Ermessen ausnahmsweise Anträge, die nach Ablauf der Annahmefrist, aber vor dem Bewertungszeitpunkt des betreffenden Handelstages eingegangen sind, zur Abwicklung an diesem Tag zulassen. Zeichnungsanträge, die nach dem Bewertungstermin eingehen, werden zur Bearbeitung bis zum nächsten Handelstag zurückgehalten. Ist die Zahlung für eine Zeichnung innerhalb der geltenden Frist nicht vollständig in frei verfügbaren Mitteln eingegangen, so ist die Gesellschaft berechtigt (und, wenn diese Mittel nicht frei verfügbar sind, verpflichtet), die Zuteilung rückgängig zu machen und/oder den Antragsteller für Kosten in Anspruch zu nehmen, die dem Fonds auf Grund der nicht fristgerechten Zahlung oder der nicht frei verfügbaren Mittel entstanden sind. Des Weiteren ist die Gesellschaft berechtigt, zur Deckung dieser Kosten die Anteile des Antragstellers an dem betreffenden oder an einem anderen Teilfonds der Gesellschaft insgesamt oder teilweise zu verkaufen bzw. zurückzunehmen. Zeichnungs- und Ausgabepreise Der Zeichnungspreis je Anteil wird festgestellt durch: (a) Bestimmung des Nettoinventarwerts der betreffenden Anteilklasse zum Bewertungstermin des Handelstages, an dem die Zeichnung erfolgen soll; (b) (c) Teilung des gemäß (a) festgestellten Betrags durch die Zahl der an dem betreffenden Bewertungstermin umlaufenden Anteile der betreffenden Anteilklasse; und Addition oder Subtraktion des Betrages, der zur Rundung des Ergebnisses auf die vom Verwaltungsrat als angemessen erachteten Dezimalstellen erforderlich ist. Der Verwaltungsrat kann in seinem Ermessen den Zeichnungspreis um einen von ihm als angemessen erachteten Betrag für Steuern und Gebühren (praktisch eine Verwässerungsgebühr) erhöhen, sofern 16

17 ein umfangreicher Zeichnungsantrag eingeht und der Verwaltungsrat der Ansicht ist, dass die Erhebung dieser Steuern und Gebühren im Interesse der anderen Anteilinhaber des Fonds ist. Der Verwaltungsrat ist berechtigt, nach seinem alleinigen Ermessen für jeden Antrag auf Zeichnung von Anteilen der Anteilklassen für institutionelle Anleger und K eine Ausgabegebühr von bis zu 3 % des Zeichnungspreises zu erheben. Für die Anteilklassen X und die Anteilklasse US$ Management wird keine Ausgabegebühr erhoben. Der Ausgabepreis entspricht also dem Zeichnungspreis zuzüglich einer etwaigen Ausgabegebühr. Der jeweils letzte Nettoinventarwert je Anteil der einzelnen in Umlauf befindlichen Anteilklassen wird außerdem zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsstellen der Verwaltungsstelle und des Promoters bekannt gemacht und auf der Website des Promoters unter (die auf aktuellem Stand zu halten ist) veröffentlicht. Bruchteile Zeichnungsbeträge, die unter dem Ausgabepreis für einen Anteil liegen, werden nicht an den Antragsteller zurückgezahlt. Vielmehr werden für jeden Teil der Zeichnungsbeträge, der unter dem Ausgabepreis für einen ganzen Anteil liegt, Bruchteile von Anteilen ausgegeben, die jedoch nicht kleiner als ein Tausendstel eines Anteils sein dürfen. Zeichnungsbeträge, die weniger als einem Tausendstel eines Anteils entsprechen, werden dem Antragsteller nicht zurückgezahlt, sondern von der Gesellschaft zur Deckung von Verwaltungskosten einbehalten. Zahlungsweise Zahlung von Zeichnungsbeträgen Zahlungen für gezeichnete Anteile müssen in Höhe des Zeichnungsbetrags ohne Abzug von Bankgebühren in der Währung der Orderplatzierung per telegrafischer Überweisung auf das zum Handelszeitpunkt angegebene Bankkonto erfolgen. Zeitpunkt der Zahlung Zahlungen für gezeichnete Anteile müssen innerhalb von vier Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag eingehen. Erstzeichnung Mindestzeichnung/Mindestbestand Sofern die Verwaltungsgesellschaft nach eigenem Ermessen keinen geringeren Betrag bestimmt, muss die Erstzeichnung von Anteilen mindestens in Höhe der nachstehend genannten Beträge ( Mindesterstzeichnungsbeträge ) erfolgen: Anteilklassen für institutionelle Anleger US$ oder der entsprechende Gegenwert in Euro, Pfund Sterling oder Schweizer Franken Anteilklassen US$ Management und X US$ oder der entsprechende Gegenwert in Euro, Pfund Sterling oder Schweizer Franken Anteilklassen K US$ oder der entsprechende Gegenwert in Euro, Pfund Sterling oder Schweizer Franken 17

18 Folgezeichnungen Sofern die Verwaltungsgesellschaft nach eigenem Ermessen keinen geringeren Betrag bestimmt, dürfen Folgezeichnungen für Anteile der Anteilklassen K einen Betrag von US$ oder den entsprechenden Gegenwert in Euro, Pfund Sterling oder Schweizer Franken nicht unterschreiten. Sofern die Verwaltungsgesellschaft nach eigenem Ermessen keinen geringeren Betrag bestimmt, dürfen Folgezeichnungen für Anteile jeder anderen Anteilklasse einen Betrag von US$ oder den entsprechenden Gegenwert in Euro, Pfund Sterling oder Schweizer Franken nicht unterschreiten. Mindestbestand Sofern die Verwaltungsgesellschaft nach eigenem Ermessen keinen geringeren Mindestbestand zulässt, müssen einem Anteilinhaber nach der teilweisen Rückgabe oder anderweitigen Veräußerung von Anteilen noch mindestens Fondsanteile im Wert des vorstehend für die betreffende Anteilklasse bestimmten Mindesterstzeichnungsbetrages verbleiben. Rücknahme RÜCKNAHME Verfahren Jeder Anteilinhaber ist (außer in Zeiten, in denen die Berechnung des Nettoinventarwertes auf Grund der im Kapitel Vorübergehende Aussetzung des Prospekts beschriebenen Umstände ausgesetzt ist) berechtigt, bei der Verwaltungsstelle die Rücknahme seiner Fondsanteile durch die Gesellschaft an einem Handelstag zu beantragen. Die Rücknahme von Anteilen bedarf der Antragstellung bei der Verwaltungsstelle. Sämtliche Rücknahmeanträge werden auf Forward-Pricing -Basis abgewickelt, d. h. unter Heranziehung des zum Bewertungstermin des betreffenden Handelstages ermittelten Rücknahmepreises der Anteile. Rücknahmeanträge werden nur bei Vorliegen frei verfügbarer Mittel und vollständiger Dokumente in Bezug auf die ursprünglichen Zeichnungen angenommen. Die Zahlung von Rücknahmeerlösen erfolgt erst, wenn das Original des Zeichnungsantrags und sämtliche von der Verwaltungsstelle geforderten Unterlagen (einschließlich der Unterlagen im Zusammenhang mit den Verfahren zur Verhinderung der Geldwäsche) eingegangen und die Verfahren zur Verhinderung der Geldwäsche abgeschlossen sind. Rücknahmeanträge für Anteile des Fonds müssen vor dem Ablauf der Annahmefrist (d. h. vor 12:00 Uhr mittags (irischer Zeit) am betreffenden Handelstag) eingehen. Die Anteilrücknahme erfolgt zu dem zum Bewertungszeitpunkt am betreffenden Handelstag ermittelten Rücknahmepreis (nach Abzug von Steuern und Gebühren bzw. etwaiger anwendbarer Rücknahmegebühren, soweit diese nach dem Ermessen des Verwaltungsrates erhoben werden). Geht der Rücknahmeantrag nach dem jeweiligen Ablauf der Annahmefrist, aber vor dem Bewertungszeitpunkt ein, so wird er (sofern nicht ausnahmsweise abweichend durch die Verwaltungsgesellschaft bestimmt) als Antrag auf Rücknahme von Anteilen am darauf folgenden Handelstag behandelt; in diesem Fall gilt für die zurückzunehmenden Anteile der Rücknahmepreis dieses Tages (nach Abzug von Steuern und Gebühren bzw. etwaiger anwendbarer Rücknahmegebühren, wie jeweils vom Verwaltungsrat bestimmt). Rücknahmeanträge, die nach dem Bewertungstermin an dem betreffenden Handelstag eingehen, werden zur Bearbeitung bis zum nächsten Handelstag zurückgehalten. 18

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