Gemeinde Wolfsberg Bücheloh Gräfinau-Angstedt Wümbach

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1 Amtsblatt der Gemeinde Wolfsberg Bücheloh Gräfinau-Angstedt Wümbach 16. Jahrgang Freitag, den 24. Juli 2009 Nr. 8 Herausgeber: Gemeinde Wolfsberg; Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, Tel.: / , Fax: / Verantwortlich für Text: Gemeinde Wolfsberg; Verantwortlich für Anzeigen: Andreas Barschtipan; Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.Erscheint: monatlich, kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungsgebiet; Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 e (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag abonnieren. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z.z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nichtgelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Amtlicher Teil Gemeinde Wolfsberg Landkreis Ilm-Kreis Wahlkreis 22 Ilm-Kreis 1 Bekanntmachung Anlage 3 (zu 18 Abs. 1 ThürLWO) über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 5.Thüringer Landtag am Das Wählerverzeichnis zur Thüringer Landtagswahl für die Gemeinde - die Wahlbezirke der Gemeinde Wolfsberg liegt in der Zeit vom (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der Dienststunden Montag und Mittwoch von bis Uhr und bis Uhr Dienstag und Donnerstag von bis Uhr und bis Uhr Freitag von bis Uhr in der Gemeindeverwaltung Wolfsberg Marktplatz 6 in Gräfinau-Angstedt zu jedermanns Einsicht aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Der Wahlberechtigte kann verlangen, dass in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist sein Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens am (16. Tag vor der Wahl) bis Uhr, bei der Gemeinde Wolfsberg Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 22 Ilm-Kreis I durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er sich am Wahltage während der Wahlzeit aus wichtigem Grunde außerhalb seines Wahlbezirks aufhält, b) wenn er seine Wohnung ab dem (41. Tag vor der Wahl) in einen anderen Wahlbezirk - innerhalb der Gemeinde - außerhalb der Gemeinde, wobei die Eintragung in das Wählerverzeichnis am Ort der neuen Wohnung nicht beantragt worden ist, verlegt, c) wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann; 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung (bis zum Tag vor der Wahl) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 19 Abs. 2 des Thüringer Lan-

2 Amtsblatt der Gemeinde Wolfsberg - 2- Nr. 8/2009 deswahlgesetzes (bis zum Tag vor der Wahl) versäumt hat. b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes entstanden ist. c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum (2. Tag vor der Wahl) Uhr, bei der Gemeinde mündlich oder schriftlich beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Der Antragsteller muss den Grund für die Erteilung eines Wahlscheines glaubhaft machen. 6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen Wahlumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Diese Wahlunterlagen werden ihm von der Gemeindebehörde auf Verlangen auch noch nachträglich ausgehändigt. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel, dem Wahlumschlag und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Gräfinau-Angstedt, Die Gemeinde Bartnik - Gemeindewahlleiter Straßenbauamt Mittelthüringen Bekanntmachung Vorbereitung der Baudurchführung für den Neubau der B 88 zwischen B 87 östlich Ilmenau und der B 88 (alt) südlich Langewiesen hier: Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt, in den Gemeinden - Wolfsberg (Gemarkung Bücheloh, Gemarkung Wümbach) - Langewiesen (Gemarkung Langewiesen) - Gehren (Gemarkung Gehren) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit das o. a. Bauvorhaben durchzuführen. Um die Baudurchführung ordnungsgemäß vorbereiten zu können, müssen auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit von Anfang August bis Ende Oktober Vermessungsarbeiten durchgeführt werden, und zwar innerhalb der planfestgestellten Baufeldgrenzen der Baumaßnahme Neubau der B 88 zwischen B 87 östlich Ilmenau und der B 88 (alt) südlich Langewiesen im Bereich B 88 neu. Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind Sie nach 16 a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) als Grundstücksberechtigte/r verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorhaben entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die Enteignungsbehörde die Entschädigung fest. Gemeinde Wolfsberg Stellenausschreibung In der Gemeinde Wolfsberg ist schnellstmöglich eine Stelle als zu besetzen. Bekanntmachung Staatlich anerkannte Erzieherin Das Aufgabengebiet umfasst die - Betreuung von Kindern im Alter von 1-6 Jahren Fachliches Anforderungsprofil: - Abgeschlossene Berufsausbildung als Staatlich anerkannte Erzieherin Persönliches Anforderungsprofil: - Persönliche Kompetenz (Kommunikations-, Kooperationsfähigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität) - Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit und Teamgeist - Sachlicher und freundlicher Umgang mit den Kindern und Eltern Die Vergütung richtet sich dem TVöD, Entgeltgruppe 6, die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 25 Stunden und ist befristet. Bewerbungen können bis Freitag, den , schriftlich in der Gemeindeverwaltung Wolfsberg, Marktplatz 6, Gräfinau-Angstedt, Personalabteilung (Frau Mittelbach) abgegeben werden. Juchheim Bürgermeister über die 2. Auslegung zur Abwägung der Klarstellungsatzung für den Ortsteil Gräfinau- Angstedt Mit Beschluss-Nr. GR 07/01/2009 hat der Gemeinderat der Gemeinde Wolfsberg am die 1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen. Im Ergebnis dieser Abwägung wird eine erneute Auslegung der ergänzten und geänderten Planungsunterlagen beschlossen. Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom bis in den Räumen der Gemeindeverwaltung Wolfsberg (Bauamt) in Gräfinau-Angstedt, Marktplatz 6, zu den Sprechzeiten der Verwaltung (Montag und Mittwoch von Uhr Uhr, Dienstag und Donnerstag von Uhr Uhr und Freitag von Uhr Uhr) Die Änderungen beziehen sich insbesondere auf die eingebrachten Hinweise des Landesverwaltungsamtes und des Landratsamtes sowie des WAVI. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass ein Antrag nach 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

3 Amtsblatt der Gemeinde Wolfsberg - 3- Nr. 8/2009 Beschlüsse des Gemeinderates vom Beschluss Nr. GR 02/01/2009 Zur Durchführung von Wahlen im Gemeinderat Wolfsberg wird eine Wahlkommission gebildet. Der Wahlkommission gehört je ein Mitglied der Fraktionen im Gemeinderat Wolfsberg an. Für die Wahlkommission werden bestellt: Vorsitzender Stellvertreter Peter Schenk Nadine Schramm Mitglied Stellvertreter Jürgen Risch Stefan Risch Beschluss Nr. GR 03/01/2009 Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Wolfsberg vom , geändert mit Wirkung vom , werden folgende Ausschüsse für die Wahlperiode nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren gebildet: I.1. Haupt- und Finanzausschuss Besetzung: 4 Mitglieder und der Bürgermeister davon: als Vorsitzender 3 CDU als beschließender Ausschuss 2. Gemeindeentwicklungs- und Bau, Landwirtschafts-, Umwelt- und Forstausschuss Besetzung: 4 Mitglieder davon: 3 CDU als beschließender Ausschuss 3. Ausschuss Sport, Freizeit, Kultur, Bildung und Soziales Besetzung: 4 Mitglieder davon: 3 CDU als vorberatender Ausschuss 4. Ausschuss Tourismus und Heimatpflege Besetzung: 4 Mitglieder davon: 3 CDU als vorberatender Ausschuss II. III. Die Anzahl der sachkundigen Bürger in den Ausschüssen Nr. 3 und 4 wird auf vier festgelegt, im Übrigen gilt 27 (6) ThürKO für alle Ausschüsse Die personelle Zusammensetzung der Ausschüsse aus den Mitgliedern des Gemeinderates wird wie folgt bestätigt: 1. Haupt- und Finanzausschuss 1. Juchheim, Georg 2. Justus Klein 3. Remd, Bernhard 4. Frankenberger, Jörn 5. Schaffrath, Susanne 2. Gemeindeentwicklungs- und Bau, Landwirtschafts-, Umwelt- und Forstausschuss 1. Wedekind, Volker 2. Schneider, Thomas 3. Risch, Stefan 4. Schramm, Nadine 3. Ausschuss Sport, Freizeit, Kultur, Bildung und Soziales 1. Kühn, Rita 2. Risch, Jürgen 3. Knaust, Hans-Peter 4. Schenk, Peter 4. Ausschuss Tourismus und Heimatpflege 1. Steinke, Harald 2. Löchner, Mario 3. Schneider, Marco 4. Koch, Ringo IV. Das Vorschlagsrecht für die sachkundigen Bürger obliegt den Parteien. Es werden folgende Personen vorgeschlagen: Ausschuss Sport, Freizeit, Kultur, Bildung und Soziales - Köditz, Andreas - Eck, Tobias - Bischoff, Iris - Hösch, Christina Ausschuss Tourismus und Heimatpflege - Sommer, Astrid - Kück, Mario - Heinemann, Christian - Höpfher, Ute Beschluss Nr. GR 04/01/2009 Die Überarbeitung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung der Gemeinde Wolfsberg vom erfolgt durch den Haupt- und Finanzausschuss. Die Entwürfe werden dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Beschluss Nr. GR 05/01/2009 Die Wahl der Mitglieder des Ortsteilrates innerhalb einer Bürgerversammlung wird in Wümbach auf Freitag, den , um Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Wümbach, in Bücheloh auf Freitag, den , um Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Bücheloh festgelegt. Beschluss Nr. GR 06/01/2009 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Änderung Teilbereich D - Bebauungsplan Sonneneck Wümbach gemäß 10 BauGB Beschluss Nr. GR 07/01/2009 Abwägungsprotokoll der Gemeinde Wolfsberg zur Klarstellungssatzung im OT Gräfinau-Angstedt Nichtamtlicher Teil Die Gemeindeverwaltung gibt bekannt: Neue Sprechzeiten der Ortsbürgermeister Mit Beginn der Legislatur haben auch in Bücheloh und Wümbach die neuen Ortsbürgermeister ihre ehrenamtliche Arbeit aufgenommen. Aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit machen sich neue Sprechzeiten der Ortsbürgermeister Bücheloh und Wümbach notwendig. Diese lauten zukünftig wie folgt: Ortsbürgermeister Bücheloh: Herr Nico Franz Sprechzeit: jeweils Dienstag bis Uhr Ortsbürgermeister Wümbach: Herr Jörn Frankenberger Sprechzeit: jeweils Donnerstag Uhr Die Sprechstunden finden in den Ortschaftsbüros statt. Nico Franz Jörn Frankenberger Ortsteilbürgermeister Ortsteilbürgermeister Bücheloh Wümbach Hinweise zur Waldbewirtschaftung in NATURA 2000-Gebieten FFH- und EG-Vogelschutzgebiete bilden ein EU-weit zusammenhängendes ökologisches Schutzgebietsnetz, das als NA- TURA 2000 bezeichnet wird. Der Schutz richtet sich sowohl auf bestimmte Lebensräume als auch auf spezielle Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen der FFH-Richtlinie sowie im Anhang der EG-Vogelschutzrichtlinie aufgelistet sind. Im Sprachgebrauch der Richtlinien handelt es sich dabei um Erhaltungsziele. In Thüringen bilden Wälder den Schwerpunkt dieses Schutzgebietsnetzes. Damit stehen die Waldbesitzer in den NATURA

4 Amtsblatt der Gemeinde Wolfsberg - 4- Nr. 8/ Gebieten in einer besonderen Verantwortung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt. In den NATURA 2000-Gebieten ist dafür Sorge zu tragen, dass die dort vorkommenden Waldlebensräume und Arten in einen günstigen Erhaltungszustand gehalten bzw. gebracht werden. Betroffene Waldbesitzer haben deshalb unbedingt das so genannte Verschlechterungsverbot zu beachten. Das heißt, dass Vorhaben, welche die Erhaltungsziele erheblich beeinträchtigen könnten, untersagt sind. Hiervon ausgenommen sind Vorhaben, die auf Erheblichkeit bzw. Verträglichkeit geprüft und zugelassen sind. Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Januar 2006 und der darauf folgenden Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wurde der Umfang der zu prüfenden Vorhaben erheblich erweitert, so dass auch Tätigkeiten der üblichen ordnungsgemäßen forstlichen Waldbewirtschaftung in Verdacht geraten können, negative Wirkungen auf die NATURA Schutzgüter zu entfalten. Eine solche Betrachtungsweise ist allerdings praxisfern und wird den überwiegend die NATURA 2000-Erhaltungsziele nicht beeinträchtigenden bzw. unterstützenden Maßnahmen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft nicht gerecht. Um in dieser Situation die Rechtssicherheit sowohl für die Waldbewirtschafter als auch für die zuständigen Behörden zu verbessern, haben sich die oberste Forst- und Naturschutzbehörde in Thüringen auf die so genannte Positivliste geeinigt. Die Positivliste stellt dar, welche häufigsten forstlichen Maßnahmen im Rahmen der Regelvermutung keine erheblichen Beeinträchtigungen von NATURA 2000-Erhaltungszielen nach sich ziehen, insofern unbedenklich sind und keine Behördenbeteiligung erfordern bzw. im Umkehrschluss, bei welchen Maßnahmen dies nicht pauschal zutrifft. Die Positivliste dient als Bewirtschaftungshinweis zur Überbrückung des Zeitraums, bis NATURA 2000-Managementpläne bzw. Teilpläne ( Fachbeiträge Wald ) erarbeitet sind. In diesen Plänen werden in Korrespondenz mit den Waldbewirtschaftern sowohl die zur Umsetzung der NATURA 2000-Erhaltungsziele erforderlichen und förderfähigen Maßnahmen als auch die unter Würdigung der konkreten Gebietsverhältnisse unbedenklichen Waldbewirtschaftungsvorhaben dargestellt. Die Positivliste ist im Internet unter der Adresse abrufbar. Für Fragen und weitergehende Informationen stehen die Forstämter und die unteren Naturschutzbehörden als Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Bei Interesse an einer Förderung von naturschutzfachlich gewünschten Bewirtschaftungsmaßnahmen wenden Sie sich bitte an das örtlich zuständige Forstamt. Thüringer Forstamt Frauenwald Forsthaus Allzunah Frauenwald Dankeschön Im Zuge der Erneuerung der Fenster sowohl in der alten Schule in Angstedt als auch in der Trauerhalle des Friedhofes Gräfinau durch die Fa. Bautischlerei Risch Gräfinau-Angstedt möchte sich die Gemeinde Wolfsberg sehr herzlich bei Herrn Helmut Risch, Gräfinau-Angstedt, für eine Spende von 237,00 EUR bedanken. Juchheim Bürgermeister Veranstaltungskalender 2010 An alle Vorsitzenden der Vereine, Organisationen, Betriebe und Verbände!!! In Absprache mit den Bürgermeistern, den VG- Vorsitzenden und der Tourismusgemeinschaft www der Region Großbreitenbach, Gehren, Langewiesen, Königsee und Wolfsberg wird für das Jahr 2010 wiederum ein gemeinsamer Veranstaltungskalender erstellt. Aus diesem Grund bitten wir um schriftliche Abgabe der Veranstaltungstermine für die Orte Gräfinau-Angstedt, Bücheloh und Wümbach bis spätestens für Veranstaltungen, die im kommenden Jahr durchgeführt werden und deren Termine bereits feststehen. Die frühe Meldung ist notwendig, da bereits im September 2009 die neue Gästezeitung mit Veranstaltungskalender für das Jahr 2010 erscheinen soll. Sollten sich später kurzfristige Terminänderungen ergeben, bitten wir Sie, diese an uns zu melden. Grundsätzlich bitten wir darum, alle Veranstaltungstermine an die Gemeinde Wolfsberg zu übermitteln, da der Veranstaltungskalender laufend aktualisiert bzw. ergänzt wird. Bei Rückfragen stehen Ihnen Frau Koch und Frau Wetzel jederzeit zur Verfügung. (Tel /5880). Auch die Meldung per unter kerstin.koch@wolfsberggemeinde.de oder wolfsberggemeinde@t-online.de oder per Fax (036785/50412) ist möglich. Juchheim Bürgermeister Nachruf Mit dem Tod eines Kameraden verliert man vieles, niemals aber die gemeinsam verbrachte Zeit. Wir gedenken unserem langjährigen Kameraden und Mitglied der Altersabteilung Brandmeister Gerhardt Gräßler und werden ihn immer in guter Erinnerung behalten. Im Namen der Kameraden und Vereinsmitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Bücheloh Obm. Norbert Köhler Wehrleiter Dr. Matthias Wolf 1. Vorstand AWO-Veranstaltungsplan August 2009 Beginn: Mo., Do., Mo., Mi., Do., Mo., Do., Mo., Di., Mi., Do., Mo., Uhr Unsere Karter starten frisch in den August. Herr Seifert besucht unsere Senioren und hält einen Vortrag - Entlang der Unstrut Und noch ein Kartenspiel. Unsere Handarbeitsfrauen werden nach Kaffee und Kuchen fleißig. Unsere Senioren spielen Bingo. Nach Kaffee und Kuchen gibt s ein neues Spiel. Unsere Senioren sprechen bei Kaffee und Kuchen über alte Zeiten. Es geht auf zum Karten. Die Spiegelwerker treffen sich in gemütlicher Runde. Unsere Handarbeitsfrauen treffen sich. Unsere Senioren treffen sich zum letzten Mal im August. Unsere Karter beginnen ein letztes Spiel. - Alle Interessenten sind herzlich eingeladen! -

5 Amtsblatt der Gemeinde Wolfsberg - 5- Nr. 8/2009 Specht, Elfriede Jahre Köditz, Irma Jahre Bergmann, Bruno Jahre Schrickel, Konrad Jahre Gratulation älterer Bürger zum Geburtstag Gräfinau-Angstedt Ehrhardt, Ruth Jahre Weigelt, Ursula Jahre Poremski, Sigrid Jahre Vogler, Anita Jahre Domhardt, Klaus Jahre Vogler, Hermann Jahre Henneberg, Elke Jahre Muth, Käthe Jahre Kellner, Christa Jahre Nolde, Gisela Jahre Möller, Anneliese Jahre Poremski, Arthur Jahre Kurch, Maria Jahre Hartung, Helga Jahre Höland, Ursula Jahre Ehrhardt, Hubert Jahre Wagner, Gerda Jahre Gießler, Irmgard Jahre Köditz, Rosa Jahre Eisner, Margarete Jahre Sommer, Horst Jahre Beiler, Georg Jahre Katzki, Werner Jahre Hartung, Lothar Jahre Osse, Johanna Jahre Ruhlig, Werner Jahre Stief, Siegfried Jahre Vogler, Irmgard Jahre Möller, Horst Jahre Möller, Gebhardt Jahre Wengerodt, Hubert Jahre Schneider, Margot Jahre Wimmler, Dagmar Jahre Bücheloh König, Charlotte Jahre Reichelt, Ruth Jahre Dietrich, Walter Jahre Neubauer, Dieter Jahre Stanelle, Ernst Jahre Schenk, Helgard Jahre Neubauer, Waltraud Jahre Wümbach Haase, Günter Jahre Reinholz, Ursula Jahre Göhring, Anita Jahre Meusinger, Anneliese Jahre Seyffahrth, Ruth Jahre Nachträgliche Gratulation zur Diamantenen Hochzeit Lothar und Ilse Nordhaus, Gräfinau-Angstedt zur Goldenen Hochzeit Friedrich und Elisa Lämmerzahl, Gräfinau-Angstedt Herzlich willkommen zu den Veranstaltungen der Kirchgemeinde Gräfinau-Angstedt im August Gottesdienste Sonntag, Uhr Schuljahresanfangs-Gottesdienst Sonntag, Uhr Gottesdienst im Altenheim Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Gemeindenachmittage Mittwoch, , jeweils um Uhr Veranstaltungen für Kinder Familiengottesdienst zum Beginn des Schuljahres am , um Uhr unter dem Motto Eine Tasche und noch mehr für unterwegs Die Christenlehre beginnt am : Uhr Klassen Uhr Klassen 4-6, auch für die Kinder aus den Orten Wümbach und Bücheloh. Veranstaltungen der Kirchgemeinde Wümbach Sonntag, Uhr Gottesdienst Veranstaltungen Veranstaltungskalender der www-region August 2009 für die Gemeinde Wolfsberg Stand: Herschdorfer Nachkirmes Herschdorf Gemeindesaal Kleines Orgelkonzert Uhr Böhlen Böhlener Kirche Gedankenreise Solokonzert Böhlen Thüringische mit Falk Zenker, Gitarre Sommerakademie und Liveelektronik Uhr Vernissage III: Farbklänge. Böhlen Thüringische Ausstellung Malerei Uhr Sommerakademie Wandertag Gehren Haus der Begegnungen Jahre Feuerwehr Neustadt am Rennsteig Neustadt Feuerwehrgerätehaus Rassekaninchen-Jungtierschau 09.00Uhr Langewiesen Hof Heinse- Haus Fußballturnier Sportplatz Horba Horba Sportplatz Wanderung in die Lange-Berg-Region Großbreitenbach Treffpunkt: Thüringer Waldmit der Olitätenkönigin Silke Traute Kreativ Museum und des Besuch des Thüringer Wald- Kreativ Museums Uhr

6 Amtsblatt der Gemeinde Wolfsberg - 6- Nr. 8/ Kräuterwoche mit 20. Kram- und Großbreitenbach Kräutermarkt und Wahl der 18. Thüringer Olitätenmajestät Der etwas andere Kräutertag - Großbreitenbach Thüringer Wald- Kräutergarten und Olitätenausstellung Kreativ Museum laden zum Verweilen ein. Ein Kräuterbuffet birgt in der Kulturscheune viel Interessantes Uhr Dorf- und Spielplatzfest mit den Waldspitzbuben auf der Festwiese Horba Dorf und Spielplatz Kräuterwanderung auf dem Wurzelkurt- Großbreitenbach Treff: vorauss. Tankstelle Naturlehrpfad mit Kräuterpicknick Uhr Ilmenauer Straße Kräutervortrag mit Vorführung Großbreitenbach Thüringer Waldund Verkostung Kreativ Museum Kabarett in der Museumsscheune Großbreitenbach Thüringer Waldmit Vicky Vomit Uhr Kreativ Museum Männerkirmes Altenfeld Mehrzweckhalle Bräétmicher Kräutertag Großbreitenbach Thüringer Wald- 2. Thüringer Kräuter-& Olitätenkongress Kreativ Museum Uhr Traditionelle Königliche Kräuter- und Kulturwanderung Uhr Kräutergottesdienst ca Uhr St. Trinitatiskirche Sommerfilmnacht Jesuborn Bürgerhaus Meisterkonzert zur Eröffnung der Böhlen Böhlener Kirche Internationalen Kammermusikwoche mit dem Minguet Quartett, Eduard Brunner und Marton Illes Uhr Familienfest SV Garsitz Garsitz Spielplatz Unteres Dorf 15 Jahre Garschter Glückskäfer OT Garsitz Posaunenchorjubiläum Uhr Königsee Stadtkirche Königsee Bräétmicher Kram- und Kräutermarkt (mit Wahl der 18. Thüringer Olitätenmajestät) Großbreitenbach Alter Festplatz, Bahnhofstraße Internationale Kammermusikwoche: Werkstattkonzert Neue Musik Uhr Böhlen Kirche St.Anna Sommerfilmtage im Freibad Uhr Großbreitenbach Freibadgelände Schlossparkfest Gehren Gehren Schlosspark Hobbyausstellung des Kulturbundes Uhr Gehren Marienschule Seifenkistenrennen Uhr Gehren Langebergstraße IVV - Wanderung - 5, 10 und 20 km Neustadt Am Gemeindezentrum- Strecken (alle Nordic-Walking geeignet) Start: von 8.00 Uhr Uhr Ortsmitte Voranmeldung /28856 Herr May Abschlusskonzert: Böhlen Böhlener Kirche Internationale Kammermusikwoche der Thüringische Sommerakademie Uhr Freibadfest mit Sport und Spiel Großbreitenbach Freibadgelände für Jung und Alt, am Abend Tanz und Feuerwerk ab Uhr Kaninchenausstellung Gehren An der Schlossruine Nachmittagskonzert mit dem Shanty Chor Bootsmann Kaffee Braake Uhr Großbreitenbach Freibadgelände kleines Orgelkonzert Uhr Böhlen Böhlener Kirche Königseer Stadtlauf Königsee Kräutertafelrunde - Neustadt Treffpunkt Uhr Fahrt ins Unterland Thema: Ein heilend Kraut vom Unterland - als Nervenbalsam wohl bekanntmit Besichtigung der Brauerei Singen Gemeindezentrum Voranmeldung bis in der Info Impressum: Amtsblatt der Gemeinde Wolfsberg Herausgeber: Gemeinde Wolfsberg Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, Tel.: / , Fax: / Verantwortlich für Text: Gemeinde Wolfsberg Verantwortlich für Anzeigen: Andreas Barschtipan - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Nächster Redaktionsschluß: Freitag, den Nächster Erscheinungstermin: Freitag, den Erscheint: monatlich, kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungsgebiet; Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 e (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag abonnieren. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z.z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nichtgelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N

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