Referent: Frank Niehuisen Datum:
|
|
- Hartmut Meyer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Student und Selbständigkeit Referent: Frank Niehuisen Datum:
2 Agenda Versicherung als Student Versicherung als Selbständiger Abgrenzung Student oder Selbständig Folie 2
3 Krankenversicherung als Student Grundsätzlich sind alle Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. - Zu Beginn des Studium ist eine Befreiung möglich, wenn eine private Krankenversicherung abgeschlossen wurde Studentische Pflichtversicherung - einheitlicher mtl. Beitrag: 65,79 KV + 14,03 PV (15,52 ) Gesamt: 79,82 (81,31 ) - bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters - längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres Folie 3
4 Krankenversicherung als Student Studentische Pflichtversicherung tritt nicht ein wenn: - eine vorrangige Pflichtversicherung besteht (z.b. Waisenrentner, Arbeitnehmer, Bezieher eine Leistung vom Arbeitsamt usw.) - Eine Familienversicherung vorliegt - der Studierende hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist Folie 4
5 Krankenversicherung als Student Student oder Arbeitnehmer? - Arbeit neben dem Studium für nicht länger als 20 Stunden in der Woche (Werksstudent) oder in vorlesungsfreien Zeiten (Wochenende, Abend) - max. 25. Fachsemester - keine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer jedoch versicherungspflichtig in der Rentenversicherung Ausnahme: 450,- Euro Job / Ferienjob in den Semesterferien (182 Kalendertage!!!!!) Folie 5
6 Krankenversicherung als Student Familienversicherung als Student - Ein Familienangehöriger ist gesetzlich krankenversichert - bis zum 25. Lebensjahr (verlängert um die Zeit des gesetzlichen Wehr- und Zivildienstes - geringfügige Beschäftigung (450,- ) - mtl. Gesamteinkommen max. 405,- - Saisonbeschäftigung (max. 3 Monate/70 AT) Folie 6
7 Krankenvers. als Selbständiger Gesetzlich Beiträge richtigen sich nach dem Einkommen Keine Gesundheitsuntersuch ung Uneingeschränkte Leistungen Kostenlose Familienversicherung Keine Kostenvorlage, Leistungen auf Chipkarte Keine Mehrkosten für besondere Erkrankungen Privat Prämienhöhe nach Risiko (Alter, Geschlecht) Vorheriger Gesundheitsscheck (Gesundheitsnachweis) Leistungsausschluss ist möglich Jedes Familienmitglied muss selber versichert werden Rechnungen müssen bezahlt werden, werden anschließend erstattet Erhebung von Risikozuschlägen Keine Wartezeit Wartezeit von bis zu 8 Monaten Leistungen nach dem Gesetz Zusätzliche Leistungen (Heilpraktiker, Chefarzt usw.) sind möglich Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach dem Einkommen: Einkommen Einheitlicher Beitragssatz 14,8 % Selbständiger KV: 314,69 PV: 49,97 Gründungszuschuss KV: 209,79 PV: 33,31 Höchstbeitrag KV: 610,50 PV: 96,94 Folie 7
8 Student oder Selbständig Hauptberufliche selbständige Tätigkeit: - Studium weniger als 20 Stunden in der Woche - mind. ein Arbeitnehmer mehr als geringfügig entlohnt (450,- ) beschäftigt bzw. mehre geringfügig entlohnte Arbeitnehmer mit zusammen mehr als 450,- Entgelt Folie 8
9 Student bei der AOK versichert - Dichtes Geschäftstellennetz nahezu in jeder Stadt - 70 mal in Campusnähe - Medien und Onlineangebote speziell für Studenten unter - AOK-liveonline: Innovatives Coaching für Ihr Studium - interessante Wahl- und Bonustarife (Geld zurück) Folie 9
10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folie 10
Unternehmenspräsentation
Seite 1 Orientierungsveranstaltung Existenzgründung Unternehmenspräsentation Gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung Max Mustermann 30.06.2012 Ansprechpartner: Stefan Schirmer 05251.879779201 stefan.schirmer@ikk-classic.de
MehrSoziale Absicherung der Existenzgründer. Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen
Soziale Absicherung der Existenzgründer Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen Die fünf Säulen der Sozialversicherung in Deutschland Kranken- versicherung (KV) Unfall-
MehrKurzseminar nebenberufliche Selbständigkeit
Herzlich Willkommen Kurzseminar nebenberufliche Selbständigkeit Referent Stephan Kerkhoff Inhalt Rechtsprechung zum Begriff geringfügige (nebenberufliche) selbständige Tätigkeit Selbständigkeit neben einer
MehrExistenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135
Existenzgründung Informationen zum Versicherungsrecht BARMER GEK Paderborn Bahnhofstr. 50 33102 Paderborn Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Datum:
MehrEine Information der Knappschaft. Kranken- und Pflegeversicherung
kranken- und pflegeversicherung Eine Information der Knappschaft Kranken- und Pflegeversicherung als Student Die Kranken- und Pflegeversicherung als Student Grundsätzlich werden alle Studenten, die an
Mehr54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40
Sozialversicherungsdaten 2009 Nachfolgend finden Sie die ab dem 01.01.2009 geltenden Daten zu den Sozialversicherungszweigen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Rentenversicherung
MehrFreiwillige Krankenversicherung
Freiwillige Krankenversicherung Nach Ende einer Versicherungspflicht oder Familienversicherung wird die Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft fortgeführt Die Prüfung der Vorversicherungszeit entfällt
MehrKrankenversicherung. Krankenversicherung
spflicht (1) StudentInnen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) versicherungspflichtig......entweder beitragsfrei in der elterlichen Familienversicherung oder -wenn kein Anspruch darauf bestehtin einer
MehrKrankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )
Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! Soziale Absicherung bei der Existenzgründung Christian Olfens 07. Mai 2009 Pflichtversicherung freiwillige Versicherung Der Unterschied: Pflichtversicherung freiwillige Versicherung
MehrExistenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135
Existenzgründung Informationen zum Versicherungsrecht BARMER GEK Paderborn Bahnhofstr. 50 33102 Paderborn Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Datum:
MehrMinijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab 01.01.2013)
Minijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab 01.01.2013) Verdienstgrenze bis maximal EUR 400,00 Bisher ohne Verdienstgrenze bis maximal EUR 400,00 Bisher mit Erhöhung Verdienstgrenze auf mehr
MehrExistenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit
Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit AOK - Die Gesundheitskasse Soziale Absicherung in der Krankenund Pflegeversicherung Bad Tölz, 25. März 2011 - Die Gesundheitskasse AGENDA Kranken- und
MehrWas bleibt unterm Strich?
Vorstand Henning Groskreutz, Gewerkschaftssekretär im Ressort Arbeits- und Sozialrecht/bAV der IG Metall Was bleibt unterm Strich? Das müssen jobbende Studierende bei der Sozialversicherung beachten Hochschule
MehrButter bei die Fische. Studium und Selbständigkeit. 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center
Butter bei die Fische Studium und Selbständigkeit 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center Grundsätzlich Während der Vorlesungszeit: nicht mehr als 20 Wochenstunden bzw. 26 Wochen im
MehrVoraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010
KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen
MehrVoraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007
KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen
MehrNORDWEST. Soziale Absicherung für Existenzgründer
Soziale Absicherung für Existenzgründer Sozialversicherung für Selbstständige Grundsätzlich gilt für Selbstständige: Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig Es besteht keine Pflicht zur gesetzlichen
MehrInhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2.
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Rentenversicherung/RV 4 1.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 4 1.2 Bezugsgröße 4 1.3 Beitragssatz 4 1.4 Geringfügigkeitsgrenze 4 1.5 Höchstbeitrag in der RV der Arbeiter und Angestellten
MehrRichtig gut versichert.
Richtig gut versichert. Mit der Audi BKK durchs Studium. Wir sind für Sie da! Alles Gute fürs Studium. Versichert mit der Audi BKK alles, was Sie wissen müssen. Wer ein Studium beginnt, startet in einen
MehrMerkblatt über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten1
Merkblatt über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten 1 (Stand Wintersemester 2015/ 16) 1 (gem. Studentenkrankenversicherungs Meldeverordnung vom 27.03.1996; aktualisiert zum Wintersemester
MehrMuster. Versicherungsbescheinigung. Die/Der unten genannte Studentin/Student. ist bei uns versichert.
Best.-Nr. 1106 (02.02) Blatt 1 Die/Der unten genannte Studentin/Student ist versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig. Herr/Frau ist bei uns versichert.
MehrDie Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer
Sozialversicherungsdaten 2007 Die Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer Für das Jahr 2007 lagen zum Redaktionsschluss nur die voraussichtlichen Daten vor Es sind
MehrRichtig gut versichert.
Richtig gut versichert. Mit der Audi BKK durchs Studium. Wir sind für Sie da! Alles Gute fürs Studium. Versichert mit der Audi BKK alles, was Sie wissen müssen. Wer ein Studium beginnt, startet in einen
MehrSozialdaten West Sozialversicherungsdaten ab 1. 1. 2009 KV 4050,00 ( 48600 ) Pflichtgrenze 3675,00 ( 44100 ) Pflichtgrenze für privatvers. AN am 31.12.02 3675,00 ( 44100 ) Beitragsbemessungsgrenze AG-Zuschuss
MehrBekanntmachung. Merkblatt über die Kranken- und Pflegeversicherung der Studentinnen und Studenten
POSTANSCHRIFT Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, 53108 Bonn Bekanntmachung Gemäß 1 Satz 2 der Verordnung über Inhalt, Form und Frist der Meldungen sowie das Meldeverfahren für die
MehrNiederlassung Coesfeld
Gründerwoche der wfc Kreis Coesfeld Versicherungen für Existenzgründer Niederlassung Coesfeld Themen Sozialversicherung für den Unternehmer Welche Versicherungen sind sonst sinnvoll Gründerwoche der wfc
MehrSoziale Absicherung. Was ist wichtig? Frank Hämmerlein
Was ist wichtig? Beispiel: Skiunfall mit diversen komplizierten Knochenbrüchen 2 Wochen Krankenhaus 3 Wochen Rehabilitation Ärztliche Behandlung Krankengymnastik Hilfsmittel (z.b. Gehhilfe) Gesamtkosten
Mehre) Kostenbeteiligung
e) Kostenbeteiligung aa) Zuzahlungspflichten des Versicherten Z.B. Stationäre Krankenhausbehandlung, 39 Abs. 4 SGB V: Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, zahlen vom Beginn der vollstationären
MehrFamilienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.
Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.
MehrDie gängigsten Fallgestaltungen von Arbeitsverhältnissen 1.1
Die gängigsten Fallgestaltungen von Arbeitsverhältnissen 1.1 Fragebogen zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Einordnung des Arbeitsverhältnisses 1. Neben dieser zu prüfenden Beschäftigung wird
MehrUnterscheidung gesetzliche und private Krankenversicherung. nebenberuflich selbständig hauptberuflich selbständig
Inhalte: Unterscheidung gesetzliche und private Krankenversicherung Krankengeldwahltarife nebenberuflich selbständig hauptberuflich selbständig Beschäftigung von Familienangehörigen Pflegeversicherung
MehrInformationsveranstaltung Sozialversicherungsrecht Künstlersozialkasse - Deutsche Rentenversicherung Bund - Ausgewählte Praxisfragen am 16.
Informationsveranstaltung Sozialversicherungsrecht Künstlersozialkasse - Deutsche Rentenversicherung Bund - Ausgewählte Praxisfragen am in Köln Vizepräsident der Steuerberaterkammer Köln 1 I. Familienversicherung
MehrTipps für Studenten. Jobben und Studieren
Tipps für Studenten Jobben und Studieren Viele Studenten jobben neben ihrem Studium. Einige nutzen die vorlesungsfreie Zeit, um eine Geldreserve für das nächste Semester anzulegen. Andere arbeiten lieber
Mehr1a.) Angaben zur Person und Beschäftigung: Name: Vorname: Adresse: Geburtsdatum: (TT) (MM) (JJJJ)
Fragebogen Aushilfen Datenbogen zur internen Erfassung 1.) Allgemeine Angaben 1a.) Angaben zur Person und Beschäftigung: Name: Vorname: Adresse: Geburtsdatum: (TT) (MM) (JJJJ) Geschlecht: O männlich O
MehrFragebogen für geringfügig entlohnte Beschäftigte
Fragebogen für geringfügig entlohnte Beschäftigte A. Angaben zur Person Familienname, Vorname Geburtsdatum Familienstand Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Sozialversicherungsnummer Geburtsort Geburtsname
MehrRichtig gut versichert.
Richtig gut versichert. Mit der Audi BKK durchs Studium. Wir sind für Sie da! Alles Gute fürs Studium. Versichert mit der Audi BKK alles, was Sie wissen müssen. Wer ein Studium beginnt, startet in einen
MehrSoziale Sicherung für Existenzgründer
Soziale Sicherung für Existenzgründer Christine Pertl Bahnhofstr. 17 82256 Fürstenfeldbruck Telefon: 08141/5369 420 Email: Christine.Pertl@by.aok.de 0 Krankenversicherung Ihre Wahlmöglichkeiten Gesetzliche
MehrBegriff der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit
Selbstständig Unternehmenspräsentation im Nebenerwerb Dirk Max Langert Mustermann 19. Januar 30.06.2012 2016, IHK OWL, Bielefeld Seite 1 Grundsätzliches Begriff der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit
MehrDiese 5 Versicherungen nennen sich Sozialversicherungen. Die Sozialversicherungen bieten Arbeitnehmern einen umfangreichen Schutz.
In Deutschland gibt es fünf gesetzliche Versicherungen. Das sind: die Gesetzliche Krankenversicherung die Gesetzliche Pflegepflichtversicherung die Gesetzliche Arbeitslosenversicherung die Gesetzliche
MehrSchüler im Lohn. max. 2 Stunden/Tag und max. 5 Tage/Woche 15-17 Jahre max. 4 Wochen/Jahr in den Schulferien keine besonderen Schutzvorschriften
Schüler im Lohn Einordnung bis 12 Jahre Beschäftigungsverbot 13-14 Jahre Einwilligung der Sorgeberechtigten erforderlich (nur sehr leicht Arbeiten, z. B. Zeitungen austragen) 15-17 Jahre Vollzeit schulpflichtig
MehrDas Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37
2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450
MehrPersonalfragebogen für Geringfügige Beschäftigung / Gleitzone mit Anhang auf Befreiung
Personalfragebogen für Geringfügige Beschäftigung / Gleitzone mit Anhang auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Angaben zur Person Familienname, Vorname Geburtsdatum Familienstand Anzahl Kinder
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrBeck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12.
Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth Von Wilfried Hauptmann Stand: 1.12.1993 Deutscher Taschenbuch Verlag I. Kapitel i Was muß ich wissen, wenn ich Versicherter
MehrGesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013)
Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden (gültig ab 01.08.2013) Markus Schwab, CC Freiwillige Mitglieder, AOK Die Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen Praktikerforum Gesetz zur
MehrGSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen. Mag. Peter Reichinger / Mag. Pia Basziszta
GSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen Mag. Peter Reichinger / Mag. Pia Basziszta Überblick Grundsätze Neue Selbständige - 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG Versicherungsgrenzen Versicherungserklärung - Überschreitungserklärung
MehrDie JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs
Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,
MehrWas ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014
Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Peter Weiß Berichterstatter für die Gesetzliche Rentenversicherung und Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion
MehrVersicherungsrechtliche und beitragsrechtliche Beurteilung von
Versicherungsrechtliche und beitragsrechtliche Beurteilung von T P P Tagespflegepersonen Familienversicherung oder freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung? Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit ist
MehrButter bei die Fische Futter für selbständige Kreative
Butter bei die Fische Futter für selbständige Kreative Teil 2: Studium und Selbständigkeit Hochschule für Bildende Künste / Hamburg / 7. November 2011 Butter bei die Fische Teil 2: Studium und Selbständigkeit
MehrSozialversicherungskennzahlen 2010
Sozialversicherungskennzahlen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung
MehrBetreuung von Tagespflegekindern
Betreuung von Tagespflegekindern Kostenbeiträge und laufende Geldleistungen Dietzenbach 11.03.2010 G. Horcher, Fachdienstleiter Jugend und Soziales Gliederung 1. Rechtliche und politische Ausgangslage
Mehrb) Mitgliedschaft aa) Die Bedeutung der Mitgliedschaft
b) Mitgliedschaft aa) Die Bedeutung der Mitgliedschaft Teilhaberecht an der Selbstverwaltung Versicherungsverhältnis Beitragspflicht Kielmansegg: Sozialrecht I+II 186 bb) Mitgliedschaft und Versicherungsverhältnis
MehrBeiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO
2.10 Beiträge Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die
MehrDie Gesetzliche Krankenversicherung
Das Recht der Wirtschaft Ergänzungsdienst Erstes Ergänzungsblatt zu Band 223 der Schriftenreihe Stand 1. 1. 2012 Marburger Die Gesetzliche Krankenversicherung 3. Auflage Zu den Seiten 17, 21, 30, 36, 42
MehrTeilnahmebedingungen. AOK-Wahltarif Krankengeld. gemäß Satzung der AOK Hessen. für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige
Teilnahmebedingungen gemäß Satzung der AOK Hessen AOK-Wahltarif Krankengeld AOK Die Gesundheitskasse in Hessen. für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige Wer kann den Tarif wählen? Hauptberuflich
MehrBAVers Krankenversicherung der Rentner ( KVdR )
Krankenversicherung der Rentner ( KVdR ) Fall: Ein Versicherter stellt am 22.01.2016 einen Altersrentenantrag. Bei der Antragstellung gibt er an, dass er am 01.09.1969 mit einer Ausbildung zum Golfball-Taucher
MehrBeitragsgrundlage nach dem Einheitswert. Mag. Gabriele Hebesberger/Sozialreferat
Beitragsgrundlage nach dem Einheitswert Mag. Gabriele Hebesberger/Sozialreferat Stand: Jänner 2014 Inhaltsverzeichnis Pflichtversicherung in der Bauernsozialversicherung besteht ab folgenden selbstbewirtschafteten
MehrSozialversicherungsbeiträge in der Land- und Forstwirtschaft. Mag. Gabriele Hebesberger Stand: 2015-04
Sozialversicherungsbeiträge in der Land- und Forstwirtschaft Mag. Gabriele Hebesberger Stand: 2015-04 Inhaltsverzeichnis Pflichtversicherung in der Bauernsozialversicherung besteht ab folgenden selbstbewirtschafteten
MehrAnlage zur Satzung. der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München. Regelung der Beitrags- und Leistungstarife
Anlage zur Satzung der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München Regelung der Beitrags- und Leistungstarife (in der ab 2015 geltenden Fassung) Anlage zur Satzung STUV Seite
Mehr5 Versicherungspflicht
5 Versicherungspflicht (1) Versicherungspflichtig sind 1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, 2. 2a. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Personen
MehrGKV oder PKV, Unterschiede bei Beiträgen und Leistungen
GKV oder, Unterschiede bei Beiträgen und Leistungen 1. Beiträge und srecht (allgemein) Aspekt GKV Grundlage der - Freiwillige (entsprechend der gesetzlichen Regelungen bzw. Satzung der jeweiligen Krankenkasse.
MehrNebenberufliche Selbstständigkeit - Grundlagen gesetzliche KV
Nebenberufliche Selbstständigkeit - Grundlagen gesetzliche KV Es berät Sie Roland Schwarz, Gebietsleiter der KKH Sie erreichen ihn unter 0160.90 53 31 22 persönlich. Was bin ich Arbeitnehmer oder selbstständig?
MehrBesonderheiten der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) beim Meldeverfahren nach der DEÜV (Stand 14.03.2012)
SPITZENVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN SOZIALVERSICHERUNG 34131 Kassel Weißensteinstraße 70-72 0561/9359-0 Besonderheiten der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) beim Meldeverfahren nach der
MehrAgentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Agentur für Arbeit Bad Homburg Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss Mit einem Gründungszuschuss kann Ihnen der Start in die Selbständigkeit erleichtert werden. Außerdem
MehrAuf einen Blikk 9595_IKK_Broschuere_AEB_01.indd 3 12.04.2010 9:55:15 Uhr
Auf einen Blikk 9595_IKK_Broschuere_AEB_01.indd 3 12.04.2010 9:55:15 Uhr 9595_IKK_Broschuere_AEB_01.indd 4 12.04.2010 9:55:18 Uhr Inhalt 1. System der sozialen Sicherung 04 2. Private Versicherung 07 3.
Mehr---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum)
o Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b SGB VI Vom Arbeitnehmer auszufüllen Name Vorname RV-Nummer
MehrZugang für ausländische Fachkräfte am Beispiel der neuen Regelungen für die Beschäftigung von Pflegekräften aus Polen
Zugang für ausländische Fachkräfte am Beispiel der neuen Regelungen für die Beschäftigung von Pflegekräften aus Polen Frankfurt (Oder), 22.06.2011 Arkadiusz Lukowski Die Gesundheitskasse Dieser Bericht
MehrSozialversicherung Überblick
Folie 1 von 6 Sozialversicherung Überblick Merkmale der Sozialversicherung Arbeitnehmer (Arbeitslosen-, Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung) Unternehmen (Unfallversicherung) Krankenversicherung: bei
MehrAktuelle Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung
BBG und Beiträge in der SV Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung 2011 2010 66.000 5.500 4 66.000 5.500 45.000 57.600 4.800 3.712,50 55.800 4.650 3.750 KV-Pflichtgrenze
MehrGemüsebautag 2015. Mindestlohn
Gemüsebautag 2015 Mindestlohn Rechtsanwalt Christian Wirxel Land und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband für Hessen.e.V. agv@agrinet.de 1 Für wen gilt der Mindestlohn? Für alle in Deutschland beschäftigte
MehrMinijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter. Niederlassung Coesfeld
Gründerwoche der wfc Kreis Coesfeld Minijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter Niederlassung Coesfeld Gründerwoche der wfc Kreis Coesfeld Minijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter Niederlassung Coesfeld
MehrStudium & Job 2016. Tipps meiner Krankenkasse
Studium & Job 2016 Tipps meiner Krankenkasse Hallo liebe Studentin, hallo lieber Student, wichtig ist, sich voll auf das zu konzentrieren worum es auch geht, um das Studium. Wir kümmern uns um alles weitere.
MehrDie wichtigsten Rahmenbedingungen
6 Die wichtigsten Rahmenbedingungen Teilzeitjobs und Aushilfsbeschrftigungen werden in nahezu allen Betrieben und Wirtschaftszweigen angeboten. Sie sind aus der betrieblichen Praxis heute kaum mehr wegzudenken.
MehrIhr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis
Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Die energie-bkk ist für Berufstätige mehr als nur eine Krankenkasse. Sie ist Partner in der Arbeitswelt. Aber auch nach dem
MehrDie Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation
Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,
MehrWas Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen
Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -
MehrBEITRAGSTABELLE DER BÄUERLICHEN SOZIALVERSICHERUNG. gültig ab 1. Jänner 2014
BEITRAGSTABELLE DER BÄUERLICHEN SOZIALVERSICHERUNG gültig ab 1. Jänner 2014 E r l ä u t e r u n g e n 1. Beitragsbemessung in der bäuerlichen Sozialversicherung Die Beiträge zur Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung
Mehr1/6. Frauen häufiger gesetzlich krankenversichert
1/6 häufiger gesetzlich krankenversichert Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Status in Deutschland 100 90 80 70 88,9 28,7 81,6 19,0 89,6 25,4 83,8 18,1 Gesamt 60 50 40 30 20 10 23,6
MehrRechte und Pflichten des Arbeitgebers für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen Geringfügig Entlohnte Beschäftigung = Minijob Jahresbetrachtung: Laufende Bezüge (Monatslohn) 400,00 + sichere Zusatzzahlungen
MehrZiele des Gründungszuschusses
Informationsveranstaltung für Existenzgründer Oberbergischer Kreis Wirtschaftsförderung 09.12.2010 Herr Stangier, Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit Waldbröl Gründungszuschuss 57 Sozialgesetzbuch
MehrMerkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb
Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit
MehrGUERDAN HATZEL & PARTNER
DARMSTADT GRIESHEIM Europahaus Marie-Curie-Straße 1 Schöneweibergasse 8+10 64293 Darmstadt 64347 Griesheim Tel. 0 61 51 95 11 0 Tel. 0 61 55 84 79-0 Fax 0 61 51 95 11-123 Fax 0 61 55 84 79-79 GUERDAN HATZEL
MehrGesetzliche Krankenversicherung. Mitglieder, mitversicherte Angehörige und Krankenstand. Jahresdurchschnitt 2014
Gesetzliche Krankenversicherung Mitglieder, mitversicherte Angehörige und Krankenstand Jahresdurchschnitt 2014 (Ergebnisse der GKV-Statistik KM1/13) Stand: 19. März 2015 Mä = Männer; Fr = Frauen; Zu =
MehrErwerbsminderungsrente
Vorstand Sozialpolitik Verbesserungen für Erwerbsgeminderte Erwerbsminderungsrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, seit dem 1. Juli 2014 ist es zu einer finanziellen Verbesserung bei der
MehrSoziale Absicherung für Existenzgründer. Absicherung für den Krankheitsfall und im Alter
Soziale Absicherung für Existenzgründer Absicherung für den Krankheitsfall und im Alter Sozialversicherung für Selbstständige Grundsätzlich gilt für Selbstständige: Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig
MehrDie Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation
Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,
MehrMonatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht im Jahre 2009
(Stand 06/2009) Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (für Personen ohne substitutive private vor Inkrafttreten des BSSichG) 4.050,00 (jährlich: 48.600 ) Vorjahr: 4.012,50 (jährlich: 48.150 ) Grenze für
MehrBlitzlicht Versicherung. Worauf Sie beim Start achten müssen!
Blitzlicht Versicherung Worauf Sie beim Start achten müssen! Gründung einer Kochschule ( 1 ) mtl. 360,00 Gewinn./. 0,00 KV./. 0,00 RV./. 100,00 EKSt. = 260,00 Gründung einer Kochschule ( 2 ) mtl. 1.000,00
Mehr1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer
1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentlich Studierende einer Hochschule oder einer sonstigen der wissenschaftlichen oder fachlichen Ausbildung
MehrSeminar Versicherungspflicht/-freiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. SBK für Arbeitgeber. Stark fürs Leben.
Seminar Versicherungspflicht/-freiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung SBK für Arbeitgeber. Stark fürs Leben. 2 Headline Personenkreis Versicherungspflichtige Arbeitnehmer Sozialversicherungspflicht
MehrIhr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl Ort, Datum
Personaldienststelle Bearbeitet von Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl Ort, Datum Prüfung der Sozialversicherungspflicht Anlagen Sehr geehrte Sie stehen seit dem
MehrMonatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht 2015
Monatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht 2015 (Stand 12/2014) Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (für Personen ohne substitutive private vor Inkrafttreten des
MehrVollkasko für Unternehmer? - Versicherungen und Vorsorge
Vollkasko für Unternehmer? - Versicherungen und Vorsorge Aktiv und Gesund Sorgenfrei Erstklassig Servicestark Effizient und Flexibel dafür steht die BARMER! Gründungsforum 2009/2010 Region Göttingen Überlegen
Mehrfür Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan
für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim
MehrBERUFSAKADEMIE SACHSEN
BERUFSAKADEMIE SACHSEN Staatliche Studienakademie Plauen Merkblatt zur Sozialversicherung der Studenten an der Berufsakademie Sachsen Stand: Dezember 2006 Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie
MehrBeiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen
2.04 Beiträge Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge abzuziehen
MehrRente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (bis 31.12.2000 Erwerbsunfähigkeitsrente) 1 Gesetzliche Grundlagen 37 SGB VI Altersrente 43 SGB VI Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 50 SGB VI Wartezeiten
MehrWICHTIGE GRENZWERTE AB 01.JANUAR 2011 Quelle: Jung, DMS & Cie. AG 2011
WICHTIGE GRENZWERTE AB 01.JANUAR 2011 Quelle: Jung, DMS & Cie. AG 2011 BEMESSUNGS- UND EINKOMMENSGRENZEN. 1. Rentenversicherung Alte Bundesländer Neue Bundesländer Beitragsbemessungsgrenze (jährlich) 66.000,00
Mehr