KATRIN VOLLMER. Schalltechnische Untersuchung Tank- und Rastanlage B 31 Rötenbach. Erläuterungsbericht. Projekt-Nr

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1 KATRIN VOLLMER Schalltechnische Untersuchung Tank- und Rastanlage B 31 Rötenbach Erläuterungsbericht Projekt-Nr September 2015

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3 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines Aufgabenstellung Datengrundlage Grundlagen Allgemeines Beurteilungsgrundlagen Schallschutz im Städtebau Verkehrslärm Gewerbelärm Beurteilungszeiten Ruhezeiten Immissionsrichtwerte Verkehrsgeräusche Schalltechnische Berechnungen Allgemeines Verkehrslärm Allgemeines Beurteilungsgrundlagen Emissionen Analysefall Emissionen Prognose-Nullfall Verkehrserzeugung Emissionen Prognose-Planfall Immissionen Gewerbelärm Allgemeines P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc II

4 3.3.2 Emissionen Tankstellengeräusche Emissionen Lkw auf Tankstellengelände Immissionen Gewerbelärm Lärmschutzmaßnahmen Allgemeines Aktiver Lärmschutz Passiver Lärmschutz Allgemeines Schalldämmung der Außenbauteile Grundrissanordnung Belüftung von Schlafräumen Außenwohnbereiche Zusammenfassung Anlagen Anlage 1 Lageplan der Tank- und Rastanlage Anlage 2 Lageplan und Beurteilungspegel Verkehrslärm Anlage 3 Lageplan und Beurteilungspegel Gewerbelärm Anlage 4 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc III

5 Quellenverzeichnis 16. BIMSCHV 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImschV), Juli 1991 DIN FWT 2008 FWT 2011 HELLBRÜCK 2010 HLFU 1999 HLUG 2005 LFU BAYERN 2003 LFU BAYERN 2007 RLS-90 Schallschutz im Städtebau Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002; Beiblatt zu DIN Teil 1, Mai 1987 Fichtner Water&Transportation im Auftrag des Regierungspräsidium Freiburg: Planfestellung 3-spuriger Ausbau B31, November 2008 Fichtner Water&Transportation im Auftrag von Katrin Vollmer: Schalltechnische Untersuchung Tank- und Rastanlage B 31 Rötenbach; Juni 2011 Prof. Dr. Jürgen Hellbrück: Wirkungen von Lärm auf Erleben, Verhalten und Gesundheit, Vortrag auf dem Seminar Lärmarme Straßenbeläge, März 2010 Hessisches Landesamt für Umwelt: Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz Heft 275 Technischer Bericht Nr. L 4054 zur Untersuchung der Geräuschemissionen und immissionen von Tankstellen, August 1999 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Schriftenreihe Umwelt und Geologie Lärmschutz in Hessen, Heft 3, 2005 Bayerisches Landesamt für Umweltschutz Lärm - Straße und Schiene, Oktober 2003 Bayerisches Landesamt für Umwelt: Das erforderliche Schalldämm-Maß von Schallschutzfenstern Vergleich verschiedener Regelwerke, 2007 Der Bundesminister für Verkehr: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Ausgabe 1990 STRICK 2006 Stefan Strick: Lärmschutz an Straßen, 2. Auflage, 2006 TA LÄRM UBA 2004 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom 26. August 1998 Umweltbundesamt: Können Lärmminderungsmaßnahmen mit geringer akustischer Wirkung wahrgenommen werden?, Ortscheid & Wende, 2004 WIKIPEDIA August 2015 P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc IV

6 1. ALLGEMEINES 1.1 Aufgabenstellung Aufgrund des vorhandenen hohen Lkw-Anteils sowie der voraussichtlichen Zunahme des Schwerverkehrs auf der Bundesstraße 31 Freiburg - Donaueschingen wurde seitens des Bundes der Bedarf weiterer Lkw-Stellplätze entlang der Bundesstraße erkannt. Daher besteht die Planungsabsicht für den Neubau einer Tank- und Rastanlage westlich des bestehenden plangleichen Knotenpunktes Rötenbach-West" auf Höhe der Gemeinde Friedenweiler an der B 31. Für die Lkw-Fahrer soll eine entsprechende Infrastruktur wie Tankstelle, Gastronomie und sanitäre Einrichtungen (Toiletten/Duschen) bereitgestellt werden. Die Tankstellenanlage sowie die mobilitätsaffinen ergänzenden Nutzungen wie Hotel, Gastronomie, Gewerbe und Einzelhandel umfassen eine Fläche von ca. 1,6 ha. Zur Vorbereitung der Maßnahme soll der Bebauungsplan Tank- und Rastanlage B31 durch die Gemeinde Friedenweiler aufgestellt werden. Mögliche Lärmkonflikte, die im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zu untersuchen sind, können durch die Geräusche der im Gebiet geplanten Nutzungen sowie aufgrund von Lärmeinwirkungen auf künftig zugelassene schutzbedürftige Nutzungen entstehen. Für das Aufstellungsverfahren sollen die Schallimmissionen im Plangebiet ermittelt und bewertet sowie ggf. Vorschläge zur Konfliktlösung abgeleitet werden. 1.2 Datengrundlage Die schalltechnische Untersuchung bezieht sich auf den Entwurf des Bebauungsplans mit Stand Alle im vorliegenden Bericht genannten Schallausbreitungsberechnungen wurden mit dem Ausbreitungsmodell SoundPLAN (Version 7.4, Soundplan GmbH) durchgeführt. Das Geländemodell wurde aus Höhendaten des Landesamtes für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) berechnet. 2. GRUNDLAGEN 2.1 Allgemeines Schall bezeichnet mechanische Schwingungen und Wellen in einem elastischen Medium (z. B. Luft). Schallpegel werden üblicherweise in der Einheit db(a) (Dezibel) dargestellt. Dabei handelt sich um eine Hilfsgröße, die einen Schalldruckpegel in ein Verhältnis zur menschlichen Hörschwelle setzt. Durch den logarithmischen Maßstab entstehen dabei besser handhabbare Werte. P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 1

7 Das menschliche Gehör nimmt Frequenzen ungefähr zwischen 16 Hz und 20 KHz wahr. Die Hörschwelle liegt in Abhängigkeit von der Frequenz ungefähr bei 0 db. Die Schmerzgrenze liegt bei ca. 130 db. Die Abhängigkeit von wahrgenommener Lautstärke und Schalldruckpegel ist stark frequenzabhängig. [ ] Sollen Aussagen über die Wahrnehmung eines Schallereignisses gemacht werden, muss daher die Frequenzzusammensetzung (Spektrum) des Schalls betrachtet werden. (Wikipedia 2015) Durch eine frequenzabhängige Gewichtung wird der bewertete Schalldruckpegel gebildet. Üblich ist dabei die Verwendung des A-bewerteten Schallpegels (db(a)). Als Lärm werden Schallereignisse bezeichnet, die subjektiv als störend empfunden werden. Lärm ist also unerwünschter Schall, der das physische, psychische und soziale Wohlbefinden der Menschen erheblich beeinträchtigen kann. (HELLBRÜCK 2010) 2.2 Beurteilungsgrundlagen Berechnungs- und Bewertungsgrundlagen der unterschiedlichen Lärmarten (z.b. Verkehr, Gewerbe, Freizeit) werden durch entsprechende Richtlinien bzw. Verordnungen vorgegeben. Hierbei erfolgt eine sektorale Betrachtung, d.h. bei den schalltechnischen Überprüfungen sind die Lärmquellen der unterschiedlichen Lärmarten einzeln zu ermitteln und die daraus berechneten Beurteilungspegel den jeweiligen Grenz-, Richt- oder Orientierungswerten gegenüberzustellen. Eine Aggregation mehrerer Lärmarten erfolgt in der Regel nicht. Schallquellen, die keiner Lärmart zuzuordnen sind (z.b. Naturgeräusche, Wind, Wasser, etc.) werden bei den schalltechnischen Untersuchungen nicht betrachtet. Für die schalltechnischen Berechnungen werden zunächst die Schallemissionen ermittelt oder abgeschätzt, d. h. der von einer Schallquelle ausgehende Lärm betrachtet. In Abhängigkeit der Lage, Höhe, Abschirmungen, Reflexionen, etc. werden daraus die Schallimmissionen ermittelt, also der auf den jeweils maßgebenden Immissionsort (z. B. ein Wohngebäude) einwirkende Lärm bestimmt. Mit den Zuschlägen der jeweiligen Berechnungsrichtlinien z. B. für Ruhezeiten oder bestimmte Lärmarten werden aus den Immissionspegeln die Beurteilungspegel gebildet. 2.3 Schallschutz im Städtebau Für die schalltechnische Beurteilung städtebaulicher Planungen kann die DIN Teil 1 - Schallschutz im Städtebau herangezogen werden. In Beiblatt 1 zur DIN sind Orientierungswerte für die angemessene Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung (DIN 18005) angegeben. Die Orientierungswerte sind als Ziele des Schallschutzes für die Bauleitplanung aufzufassen und keine Grenzwerte. Die örtlichen Gegebenheiten können ein Abweichen von Orientierungswerten nach oben oder unten erfordern. P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 2

8 Die DIN dient als Grundlage zur Abwägung der Belange des Schallschutzes bei städtebaulichen Planungen. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. (DIN 18005) In der folgenden Tabelle sind für die verschiedenen Nutzungsarten die in der DIN (Beiblatt zu Teil 1) angegebenen Orientierungswerte für den Tag (6 bis 22 Uhr) und die Nacht (22 bis 6 Uhr) aufgeführt: Nutzungsart Orientierungswerte der DIN in db(a) Tag Nacht Reine Wohngebiete (35) Allgemeine Wohngebiete (40) Besondere Wohngebiete (40) Dorf- und Mischgebiete (45) Kerngebiete (50) Gewerbegebiete (50) Tab. 2-1: Orientierungswerte der DIN (Werte in Klammern für Gewerbe- und Freizeitlärm) Die Beurteilungspegel verschiedener Lärmarten (Verkehr, Gewerbe, Freizeit) sind einzeln mit den Orientierungswerten zu vergleichen. 2.4 Verkehrslärm Zur rechnerischen Erfassung des Straßenverkehrslärms dient die "Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90)", die mit dem "Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau" Nr. 8/1990 am vom Bundesminister für Verkehr eingeführt wurde. Entsprechend dieser Richtlinie sind die Lärmpegel (Beurteilungspegel) aus den durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen zu berechnen. Diese Lärmwerte sind Mittelwerte (Mittelungspegel) und keine Maximalpegel. Der Mittelungspegel ist nach DIN der zeitliche Mittelwert des A-Schallpegels. Er stellt eine Maßzahl dar, die die Lautstärke des gesamten Geräuschgeschehens während der Beurteilungszeit kennzeichnet und das zeitlich in seiner Stärke schwankende Geräusch in ein vergleichbares Dauergeräusch umrechnet ("energieäquivalenter Dauerschallpegel"). Dieser energetische Mittelungspegel und berücksichtigt damit kurzzei- P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 3

9 tige energiereiche Geräuschspitzen stärker und liegt über dem arithmetischen Mittelwert der Teilpegel. Die Lärmbelastung durch Straßen wird heute ausschließlich berechnet. Berechnungen sind genauer, transparenter und auch wirtschaftlicher als Schallpegelmessungen zu zufälligen Zeitpunkten. Messungen unterliegen Witterungseinflüssen und Verkehrsschwankungen und das Mikrofon unterscheidet nicht ohne weiteres zwischen Hund und Auto. Künftigen Straßenlärm kann man ohnehin nicht messen. (LFU BAYERN 2003) Zudem sind Berechnungen der Lärmimmissionen besser nachzuvollziehen als Messungen und nicht von zufälligen Einflüssen abhängig. Nur in Ausnahmefällen werden z.b. zu Überprüfungszwecken Lärmmessungen durchgeführt. 2.5 Gewerbelärm Berechnungs- und Bewertungsgrundlage für den Gewerbelärm ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA LÄRM). Nach TA Lärm ist sicherzustellen, dass die von einer gewerblichen Anlage emittierten Geräusche an umgebenden Gebäuden bestimmte Immissionsrichtwerte nicht überschreiten. In die Beurteilung der Anlage gehen neben den durch die Planung neu entstehenden Geräusche (Zusatzbelastungen) auch die durch gewerbliche Anlagen bereits vorhandenen bzw. aus externen Planungen entstehenden Geräusche (Vorbelastungen) ein Beurteilungszeiten In der TA Lärm werden Immissionsrichtwerte für den Gewerbelärm von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen vorgegeben. Dabei wird zwischen den Beurteilungszeiten Tag: 6 bis 22 Uhr und Nacht: 22 und 6 Uhr unterschieden. Die Nachtzeit kann bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden. (TA Lärm, 1998) Dabei muss eine achtstündige Nachtruhe gewährleistet sein. Der Beurteilungszeitraum für den Tag beträgt 16 Stunden. Für die Nacht ist zur Beurteilung die volle Stunde anzusetzen, die den höchsten Beurteilungspegel aufweist (lauteste Nachtstunde) Ruhezeiten Bei der Ermittlung der Beurteilungspegel sind am Tage Ruhezeiten (Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit) durch einen Zuschlag von 6 db(a) zu berücksichtigen. Dieser P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 4

10 Zuschlag geht in die Ermittlung der Beurteilungspegel bei Kurgebieten, Krankenhäusern, Pflegeanstalten, reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten ein. Als Ruhezeiten sind nach Nummer 6.5 der TA Lärm die folgenden Zeiträume festgelegt: An Werktagen: 06 bis 07 Uhr 20 bis 22 Uhr An Sonn- und Feiertagen: 06 bis 09 Uhr 13 bis 15 Uhr 20 bis 22 Uhr Immissionsrichtwerte In der nachfolgenden Tabelle sind für die verschiedenen Nutzungsarten die im Abschnitt 6.1 der TA-Lärm angegebenen Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm aufgeführt. Sie beziehen sich auf Immissionsorte außerhalb von Gebäuden. Nutzungsart Immissionsrichtwerte der TA Lärm in db(a) Tag Nacht Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten Reine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete Kern-, Dorf- und Mischgebiete Gewerbegebiete Industriegebiete Tab. 2-2: Immissionsrichtwerte der TA Lärm Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sind zulässig. Sie dürfen aber die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Seltene Ereignisse sind gemäß Punkt 7.2 der TA Lärm voraussehbare Besonderheiten beim Betrieb einer Anlage. In diesen seltenen Fällen, die nicht an mehr als zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden auftreten dürfen, können Überschreitungen der oben aufgeführten Immissionsrichtwerte zugelassen werden. Die Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse betragen außerhalb von Gebäuden P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 5

11 am Tag: 70 db(a) und in der Nacht: 55 db(a). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Immissionsrichtwerte um nicht mehr als die nachstehend genannten Werte überschreiten: Nutzungsart Überschreitungen durch kurzzeitige Geräuschspitzen in db(a) Tag Nacht Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten, Reine und allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Kern-, Dorf- und Mischgebiete Gewerbegebiete Tab. 2-3: Kurzzeitige Geräuschspitzen bei seltenen Ereignissen Verkehrsgeräusche Die Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen bei der Beurteilung von Gewerbelärm ist in Nr. 7.4 der TA-Lärm geregelt. Demnach sind Verkehrsgeräusche auf dem Betriebsgelände sowie bei der Ein- und Ausfahrt bei der Ermittlung der Lärmemissionen eines Betriebes mit zu berücksichtigen. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs sind nur zu erfassen, wenn sie den Beurteilungspegel des Verkehrslärms um mindestens 3 db(a) erhöhen, keine Vermischung mit dem öffentlichen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV überschritten werden. P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 6

12 3. SCHALLTECHNISCHE BERECHNUNGEN 3.1 Allgemeines Durch die geplante Tank- und Rastanlage sind Schallemissionen durch die an- und abfahrenden Personen- und Lastkraftwagen, aus den Parkplatzbereichen (z. B. Kühlaggregate und Entlüftungsgeräusche der Lkw, Türenschlagen, beschleunigte Anfahrt etc.) sowie dem direkten Tankstellenbereich (Zapfsäulen, Luftstationen, Waschanlage, Kraftstoffanlieferung etc.) zu erwarten. Weitere Geräusche entstehen im Bereich des Sondergebietes SO3, für die aber noch keine genauen Planungen vorliegen. Da aus diesem Bereich aufgrund der Lage keine relevanten Lärmeinwirkungen auf die Nachbarschaft des Plangebiets zu erwarten sind, beschränkt sich die schalltechnische Prüfung auf die Geräusche aus den Gebieten SO1 und SO2 sowie die Lärmeinwirkungen auf das Gebiet SO3. Die durch Fahrbewegungen der Pkw und Lkw auf der Tank- und Rastanlage hervorgerufenen Geräusche sind vergleichbar zu Lärmemissionen durch den fließenden Straßenverkehr. Die übrigen Geräusche z.b. aus dem Tankstellenbetrieb oder durch Kunden des Tankstellenshops weisen eine unterschiedliche Charakteristik auf und sind eher als gewerbliche Lärmquellen einzuordnen. Hier erfolgt entsprechend den Empfehlungen aus Lärmschutz an Straßen (STRICK 2006) eine getrennte Betrachtung der Parkplatzflächen als Verkehrslärm sowie der Tankstelle mit Shop nach TA Lärm. Die Unterteilung wird in den folgenden Kapiteln näher erläutert. Die Lagepläne mit Schallquellen und Immissionsorten sind in den Anlagen 2.1 (Verkehr) und 3.1 (Gewerbe) abgebildet. 3.2 Verkehrslärm Allgemeines Durch die Tank- und Rastanlage hervorgerufene Verkehrsgeräusche umfassen die Anund Abfahrt sowie öffentliche Parkplatzbereiche. Diese Planung ist nach den Vorgaben der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) als baulicher Eingriff in den Verkehrsweg B 31zu bewerten. Der Verkehrslärm der B 31 einschließlich der Tank- und Rastanlage nach dieser Verordnung wurde bereits in einer schalltechnischen Untersuchung von Juli 2011 betrachtet (FWT 2011). Dort wurde eine wesentliche Änderung der B 31 durch den geplanten Bau einer Tank- und Rastanlage beidseitig der L 182 direkt südlich der B 31 untersucht. In dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass für die Immissionsorte in Rötenbach zwar eine Erhöhung der Immissionen zu erwarten ist, jedoch keine wesentli- P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 7

13 che Änderung darstellt. Als Ergebnis konnte festgestellt werden, dass hierdurch keine Lärmschutzmaßnahmen für die Wohngebiete in Rötenbach erforderlich sind. Für die aktuelle Untersuchung kann festgestellt werden, dass die Abstände zwischen der geplanten Tank- und Rastanlage und den oben genannten Immissionsorten deutlich größer sind. Daher sind keine höheren Immissionswerte als in der Untersuchung von 2011 zu erwarten. Auf eine erneute Prüfung der Verkehrswege im Sinne der 16. BImSchV und den Auswirkungen wird daher im weiteren Verlauf dieser Untersuchung verzichtet. Allerdings sind für geplante schutzbedürftige Nutzungen, die im Plangebiet neu zugelassen werden, die Verkehrslärmeinwirkungen zu untersuchen. Die Prüfung des Verkehrslärms erfolgt dabei anhand der DIN Schallschutz im Städtebau. Für die Betrachtung der Schallimmissionen nach DIN werden alle vorhandenen und geplanten Verkehrswege herangezogen. Die als Verkehrslärm untersuchten Schallquellen sind in Anlage 2.1 dargestellt Beurteilungsgrundlagen Eine Grundlage zur Beschreibung der Lärmsituation besteht in der Bestimmung der Lärmemissionen. Emissionspegel beschreiben den Schall, der von einer Lärmquelle ausgeht. Nach der RLS-90 ist der Emissionspegel der Mittelungspegel, der sich bei freier Schallausbreitung in 25 m Abstand von der Straßenachse einstellt. Der Emissionspegel ist abhängig von der Verkehrsbelastung auf den maßgebenden Straßenabschnitten. Dabei sind die durchschnittliche Anzahl der Fahrzeuge pro 24 h (DTV-Wert) und der Anteil des LKW-Verkehrs sowohl für den Tag als auch für die Nacht sowie die zugelassenen Geschwindigkeiten für PKW und LKW zu berücksichtigen. Hinzu kommen je nach Situation noch Zuschläge für die Straßenoberfläche und für Steigungsbereiche, wenn die Steigung gleich oder größer 5% ist. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass Emissionspegel auf Änderungen der Verkehrsbelastungen relativ unsensibel reagieren. Eine Steigerung des täglichen Verkehrs um 10% bewirkt beispielsweise bei ansonsten gleichen Randbedingungen nur eine Steigerung der Emissionspegel um ca. 0,4 db(a). Pegeländerungen sind ab ca. 1dB(A) hörbar und werden bei 3 db(a) deutlich wahrnehmbar. (UBA 2004) Die teilweise vereinfachenden Annahmen zu vorhandenen und künftig zu erwartenden Verkehrsbelastungen bieten für die schalltechnische Beurteilung eine hinreichende Genauigkeit Emissionen Analysefall Für den betrachteten Abschnitt der B 31 bei Rötenbach können aktuelle Verkehrsmengen aus der automatischen Dauerzählstelle der Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg für das Gesamtjahr 2014 entnommen werden. Es wird eine durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTV) von ca Kfz/24h angesetzt. Die Aufteilung auf die Beurteilungszeiträume Tag (6 bis 22 Uhr) und Nacht (22 bis 6 P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 8

14 Uhr) konnten ebenfalls den Zähldaten entnommen werden. Diese Verkehrsmengen werden als Analysefall der Verkehrsbelastung verwendet. Im Einzelnen ergeben sich die folgenden Verkehrsbelastungen und daraus resultierende Emissionspegel: Straße DTV in Kfz/24h Lkw-Anteil in % Zulässige Geschwindigkeit in km/h Emissionspegel in db(a) Tag Nacht Pkw Lkw Tag Nacht B 31 Analyse- Nullfall ,4 25, ,5 65,2 Tab. 3-1: Verkehrsmengen und Emissionspegel der B 31 Analysefall Emissionen Prognose-Nullfall Die Verkehrsbelastungen der B 31 im Prognose-Nullfall ergeben sich aus dem Analysefall zuzüglich des bis 2020 prognostizierten Verkehrs. Die Daten wurden dem Planfeststellungsbericht von November 2008 entnommen (FWT 2008). Dabei wurde die Abweichung der Prognose für 2014 von den tatsächlichen Zählergebnissen 2014 bei der Berechnung der Verkehrsstärken im Prognose-Nullfall berücksichtigt. Somit wurde die ursprüngliche Prognose von 2008 für 2020 anhand der aktuellen Erhebungen aktualisiert. Die Änderungen der Verkehrsstärken durch das Plangebiet Tank- und Rastanlage B31 wird hierbei noch nicht betrachtet. Berücksichtigt wird für diesen Fall der geplante 3-streifige Ausbau der B 31 in Höhe Rötenbach. Im Prognose-Nullfall werden auf der B 31 somit folgende Emissionsdaten verwendet: Straße DTV in Kfz/24h Lkw-Anteil in % Zulässige Geschwindigkeit in km/h Emissionspegel in db(a) Tag Nacht Pkw Lkw Tag Nacht B 31 Prognose- Nullfall ,0 25, ,3 65,8 Tab. 3-2: Verkehrsmengen und Emissionspegel der B 31 Prognose-Nullfall Verkehrserzeugung Zur Beurteilung der Verkehrslärmimmissionen im Prognose-Planfall einschließlich der Änderungen durch die Realisierung der Planungen sind zunächst die durch die Tankund Rastanlage erzeugten Verkehrsmengen abzuschätzen. Hierbei ist zu beachten, P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 9

15 dass sich die Verkehrserzeugung für die Beurteilung der Lärmemissionen auf die Gesamtzahl der auf dem Gelände entstehenden Fahrten bezieht, wohingegen ein Teil dieser Fahrten im Straßennetz nicht als Neuverkehr anzusehen ist. Im Fall der Tank- und Rastanlage kann davon ausgegangen werden, dass ein hoher Anteil der Nutzer nur einen Zwischenhalt auf seinem Weg einlegt. Durch diese Nutzer ändert sich die Verkehrsbelastung der umliegenden Straßen geringfügig, wenn durch den Zwischenhalt auch die Routenwahl angepasst wird. Andernfalls bleibt sie unverändert. Somit entsteht bei einer Realisierung der Planung für die Umgebung keine wesentliche Änderung der Verkehrslärmbelastungen im Umfeld der B 31. Zur Einschätzung des auf der Tank- und Rastanlage zu erwartenden Verkehrs kann auf die Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) zurückgegriffen werden. Daneben werden auch aktuellere Studien zu Tankstellengeräuschen (HLFU 1999) herangezogen. Diese Richtlinien und Studien geben auf der Basis von Erhebungen Erfahrungswerte der Fahrbewegungen an. Auf der Basis dieser Veröffentlichungen werden folgende Annahmen getroffen: Bereich Stellplätze Fahrten/ Stellplatz [Kfz/(Stellplatz*h)] Fahrten Gesamt [Kfz/h] Tag Nacht Tag Nacht Tankstelle mit Shop Werktag Tankstelle mit Shop Sonntag Pkw * * * Lkw * * * 6 3 Pkw * * * Lkw * * * 2 3 Lkw-Parkplatz Lkw 40 1,5 0, Tab. 3-3: Verkehrserzeugung *: Direkter Ansatz aus HLfU-Tankstellenstudie Die oben angegebenen Fahrbewegungen der einzelnen Anlagenbereiche werden nicht unabhängig voneinander erzeugt. Da Nutzer des Tankstellenshops teilweise auch Nutzer der Tankstelle und/oder Nutzer der Rastparkplätze sind, liegt die Gesamtzahl der Fahrbewegungen auf der Tank- und Rastanlage deutlich unter der Summe der Fahrten der einzelnen Bereiche. Zu beachten ist, dass nur die Fahrbewegungen, die durch die Rastanlage entstehen, den Verkehrsgeräuschen gemäß RLS-90 zuzuordnen sind. Hier werden Durchschnittswerte für den Tages- und Nachtzeitraum angesetzt. Zum Verkehrslärm zählen außerdem auch alle Fahrbewegungen auf den Zufahrten zum Tankund Rastgelände, jedoch nicht die auf dem Tankstellengelände. Insgesamt ergeben sich damit ca Fahrbewegungen pro Tag auf dem Gelände der Tank- und Rastanlage, wobei ca Fahrbewegungen in der Tages- (6 bis 22 Uhr) und ca. 500 Fahrbewegungen in der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) zu erwarten sind. Ca Fahrten entstehen durch die Zufahrt zur Tankstelle, weitere Lkw- Fahrten durch die Zufahrt zur Lkw-Rastanlage. P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 10

16 Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Ansätze auf der Basis der oben genannten Richtlinien bzw. Studien unabhängig vom Einzelfall und den örtlichen Randbedingungen (z.b. vorhandene Verkehrsmengen auf der B 31) sind. Die verwendeten Erfahrungswerte, die vor allem aus Erhebungen an Tankstellen an stark befahrenen Straßen innerhalb von Städten stammen, überschätzen das vorhandene Potential hinsichtlich des Kundenverkehrs der Anlage. Dennoch werden die Werte im Sinne einer Betrachtung des ungünstigsten Falls ohne Anpassung verwendet. Die aufgeführten Ansätze beschreiben bewusst nicht die Verkehrserzeugung des gesamten Plangebietes. Die Verkehrserzeugung der Teilfläche SO3 wird dabei nicht berücksichtigt. Der insgesamt entstehende Verkehr wird durch die überhöhten Ansätze zur Verkehrserzeugung der Tank- und Rastanlage bereits überschätzt. Auf eine zusätzliche Abschätzung weiterer Verkehrsmengen durch die Fläche SO3 kann somit verzichtet werden Emissionen Prognose-Planfall Die Verkehrsbelastungen der B 31 im Plan-Fall ergeben sich aus dem Prognose- Nullfall zuzüglich des durch die Tank- und Rastanlage erzeugten bzw. verlagerten Verkehrs. Dabei führt der auf der Anlage erzeugte Verkehr nicht auch zu einer gleich hohen Steigerung des Verkehrs auf der B 31. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass ein Großteil der Fahrten von und zur Tank- und Rastanlage bereits heute das angrenzende Straßennetz nutzen und künftig nur einen Zwischenhalt auf der Tank- und Rastanlage einlegen (Mitnahmeeffekt). Für die schalltechnischen Berechnungen werden Lkw-Fahrbewegungen auf den Zufahrten zum Lkw-Parkplatz angesetzt, Fahrten für die Zufahrt zur Tankstelle. Für die schalltechnische Untersuchung wird vereinfachend eine gleichmäßige Steigerung der Verkehrsmengen auf der B 31 westlich und östlich der Tank- und Rastanlage angenommen, so dass die Verkehrsbelastung auf der B 31 um jeweils 500 Kfz/24h pro Fahrtrichtung erhöht wird. Dabei handelt es sich nicht um die gesamte Verkehrserzeugung des Plangebiets, sondern um den abgeschätzten Neuverkehr, der sich aus der Differenz der vorhandenen und zukünftigen Verkehrsbelastungen ergibt. Für die schalltechnische Bewertung ergeben sich daraus nur geringfügige Änderungen der Schallemissionen, die in der folgenden Tabelle aufgeführt sind. Durch die Abfahrten und die Zufahrten von der B 31 bzw. auf die B 31 verändern sich die Verkehrsstärken und damit der Emissionspegel auf den Teilstücken der Straße. Daher wurden die Verkehrsstärken und die Lkw-Anteile auf diesen Zwischenstücken entsprechend angepasst und die Emissionspegel berechnet. Die relevanten Daten für den Prognose-Planfall sind in der folgenden Tabelle aufgeführt: P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 11

17 Straße DTV [Kfz/24h] Lkw-Anteil [%] Zulässige Geschwindigkeit [km/h] Emissionspegel [db(a)] Tag Nacht Pkw Lkw Tag Nacht B 31 Prognose-Planfall (westlich der Ab- /Zufahrten) B 31 Prognose-Planfall (zwischen Ausfahrt Tankstelle und Zufahrt Richtung Freiburg) B 31 Prognose-Planfall (zwischen Auffahrt Richtung Freiburg und Zufahrt von Tankstelle) B 31 Prognose-Planfall (zwischen Zufahrt von Tankstelle und Ausfahrt aus Richtung Donaueschingen) B 31 Prognose-Planfall (östlich der Ab-/Zufahrten) Zufahrt zu Tankstelle (ohne Zufahrt Lkw-Parkplatz) Zufahrt zu Rastanlage von B31 (Richtung Donaueschingen) Zufahrt zu Rastanlage von B31 (Richtung Freiburg) ,0 25, ,5 66, ,1 19, ,6 64, ,7 14, ,2 63, ,7 21, ,1 65, ,0 25, ,5 66, ,5 10, ,3 50, ,3 57, ,3 54,7 Tab. 3-4: Verkehrsmengen und Emissionspegel der B 31 Prognose-Planfall Neben den Emissionen des Verkehrs auf der B 31 sind auch die Geräusche aus begleitenden Anlagen wie z.b. öffentlichen Parkplätzen in die Berechnungen einzubeziehen. Entsprechende Emissionsansätze sind der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) zu entnehmen. Darin ist angegeben, dass je Stellplatz und Stunde am Tag von 1,5 und in der Nacht von 0,8 Fahrbewegungen auszugehen ist (vgl. auch Tab. 3-4). Für den in Anlage 2.1 dargestellten Rastplatz mit insgesamt 40 Lkw-Stellplätzen (einschließlich der Erweiterung) entspricht das ca. 60 Fahrten pro Stunde am Tag bzw. 32 Fahrten pro Stunde in der Nacht. Einschließlich des Zuschlags für Lkw-Parkplätze nach RLS-90 von 10 db(a) ergibt sich somit für den Rastplatz ein Emissionspegel von 64,8 db(a) am Tag bzw. 62,1 db(a) in der Nacht. P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 12

18 Zudem werden die Ein- und Ausfahrten zwischen der Fahrbahn der B 31 und der Tank- und Rastanlage berücksichtigt. Diese werden als Straßen mit den Emissionsansätzen der RLS-90 angesetzt. Es wurde angenommen, dass zwei Drittel der Nutzer des Parkplatzes diesen von der B 31 in Fahrtrichtung Donaueschingen anfahren. Diese Emissionspegel werden für die Ermittlung der Immissionen im Prognose-Planfall verwendet Immissionen Mit den oben aufgeführten Emissionen im Prognose-Planfall wurden die Immissionen für das Teilgebiet SO3 des Bebauungsplangebietes ermittelt. Die Lage der untersuchten Immissionsorte ist in Anlage 2.1 ersichtlich. Für nach Bebauungsplan zulässige schutzbedürftige Nutzungen im Teilgebiet SO3 der Tank- und Rastanlage wurden die Beurteilungspegel an den festgesetzten Baugrenzen geprüft. Zur Beurteilung wurde die DIN Schallschutz im Städtebau herangezogen. Die Orientierungswerte hängen von der jeweiligen Gebietsnutzung ab (vgl. Abschnitt 2.4). Die Immissionen wurden nach den Vorgaben der RLS-90 bestimmt. Es ergeben sich im Prognose-Planfall die in Anlage 2.2 zusammengestellten Beurteilungspegel für den Verkehrslärm. Darin bedeuten: OW: Orientierungswerte nach DIN Lr: Beurteilungspegel Tag Beurteilungszeitraum Tag (6 bis 22 Uhr) Nacht Beurteilungszeitraum Nacht (22 bis 6 Uhr) diff Überschreitung des Orientierungswertes Es wurden entlang der Baugrenzen im Teilgebiet SO3 die Immissionen für die möglichen Fassaden der geplanten Nutzungen bestimmt. Am Tag liegen die Beurteilungspegel zwischen 61 und 73 db(a). In der Nacht werden noch 60 bis 67 db(a) erreicht. Die Orientierungswerte nach DIN werden an den Immissionsorten 01 und 02 um bis zu 12,6 db(a) am Tag und bis zu 16,8 db(a) in der Nacht überschritten. An den nördlichen Teilen der Baugrenze wird die Überschreitung fast ausschließlich durch den Verkehrslärm auf der B 31 verursacht, während an den südlichen Teilen der Baugrenze die Zufahrt zum Lkw-Parkplatz den Hauptverursacher der Geräuschimmissionen darstellt. Auf diese Lärmkonflikte sollte zur Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse mit Lärmschutzmaßnahmen reagiert werden. Diese sind in Abschnitt 4 beschrieben. P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 13

19 3.3 Gewerbelärm Allgemeines Die durch den Betrieb gewerblicher Anlagen erzeugten Schallimmissionen werden i.d.r. nach TA Lärm bewertet. Im Rahmen von Bauleitplanungen wird auch die DIN Schallschutz im Städtebau herangezogen. Da die Orientierungswerte der DIN und die Immissionsrichtwerte der TA Lärm die identischen Werte vorgeben, kann eine gesonderte Betrachtung nach beiden Richtlinien unterbleiben. Bei einer Beurteilung nach TA Lärm sind alle auf dem Gelände der Anlage entstehenden Schallemissionen zu berücksichtigen. Die aus der Überlagerung der einzelnen Schallquellen entstehenden Immissionen in der Nachbarschaft sind dann mit Immissionsrichtwerten zu vergleichen. Die gewerblichen Schallquellen sind in Anlage 3.1 dargestellt. Darin sind auch die betrachteten Immissionsorte enthalten. Im weiteren Umfeld sind aufgrund der größeren Entfernungen keine Lärmkonflikte zu erwarten. Für das Teilgebiet SO3 findet keine Betrachtung der Schallemissionen statt. Für diesen Bereich liegen noch keine konkreten Planungen zu gewerblichen Nutzungen vor. Allenfalls können interne Lärmkonflikte entstehen, die in späteren Genehmigungen zu prüfen sind Emissionen Tankstellengeräusche Die Tankstelle soll durchgehend geöffnet sein, am Tag ist auch eine Waschanlage in Betrieb. Als maßgebliche Gewerbeschallquellen werden für die schalltechnischen Berechnungen die nachfolgend beschriebenen Betriebsgeräusche der Tankstelle angesetzt. Weitere Schallquellen (z. B. aus den Innenräumen) tragen nicht relevant zum Gesamtgeräusch bei und werden deshalb nicht in das Rechenmodell aufgenommen. Die für den Tankstellenbetrieb maßgebenden Schallquellen können der oben bereits genannten Studie des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLFU 1999) entnommen werden. Darin sind Angaben zu typischen Schallleistungspegeln und zur Häufigkeit einzelner Vorgänge sowie Zuschläge für Impuls- und Tonhaltigkeit aufgeführt. Neben den Fahrbewegungen zu Tankstelle und Shop entstehen weitere Geräusche unter anderem durch Zapfsäulen, Waschanlage oder Kraftstofflieferungen. Die Emissionsansätze der HLfU-Studie beziehen sich i. d. R. auf die Zahl der Pkw, die auf das Tankstellengelände fahren, jedoch nicht immer alle verfügbaren Einrichtungen nutzen. Die Emissionsansätze wurden dabei auf typische Anteile der Kunden, die bestimmte Einrichtung nutzen, angepasst. P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 14

20 Bei den Zapfsäulen wurden neben den Pkw-Tankvorgängen gesondert die Lkw- Tankvorgänge berücksichtigt. Die Emissionsansätze sind in Abschnitt beschrieben. Die Waschanlage ist während der Nachtstunden nicht in Betrieb. Für den Betrieb am Tag wurde die Richtwirkung der Schallausbreitung durch die Tore berücksichtigt. Die Anzahl der notwendigen Kraftstofflieferungen pro Tag wurde anhand der Kundenzahl sowie der typischen Kraftstoffmengen pro Kunde abgeschätzt. Der in Tab. 3-5 und Tab. 3-6 angegebene Schallleistungspegel bezieht sich nur auf die Stunden, in denen eine Lieferung stattfindet (2x an Werktagen, 1x an Sonn- und Feiertagen). Mit diesen Eingangsdaten werden für Werktage folgende Ansätze gewählt: Schallquelle Anzahl der Vorgänge pro Stunde Einzelpegel bezogen auf 1h in db(a) Schallleistungspegel pro Stunde in db(a) Tag Nacht Tag Nacht Tag Lauteste Nachtstunde Pkw-Zapfsäulen ,7 74,0 90,9 88,1 Lkw-Zapfsäulen ,7 74,0 82,8 83,5 Ein- und Ausfahrt ,3 69,9 86,5 84,0 Tankstellenshop ,1 74,1 88,3 88,2 Waschanlage ,9 76,9 93,1 Kein Betrieb Luftstation ,3 59,6 86,5 73,7 Kraftstofflieferungen Tab. 3-5: ,6 94,6 94,6 Emissionspegel der Tankstellengeräusche an Werktagen Keine Lieferung An Sonn- und Feiertagen ändern sich die Verkehrsstärken auf der B 31. Dazu wurden die Zähldaten der Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg analysiert und Fahrbewegungen für Pkw und Lkw an Sonn- und Feiertagen berechnet. Während die B 31 an diesen Tagen von ähnlich vielen Pkw wie an Werktagen befahren wird, sinkt die Zahl der Lkw-Fahrten deutlich. Da durch den geringeren Lkw-Verkehr auch von weniger Lkw-Tankvorgängen auszugehen ist, wurden die Fahrbewegungen für Sonn- und Feiertage entsprechend umgerechnet. Die Pkw-Frequenzen auf dem Tankstellengelände werden erneut direkt aus der Studie des Hessischen Landesamtes für Umwelt (HLFU 1999) übernommen. An Sonn- und Feiertagen werden somit folgende Ansätze verwendet: P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 15

21 Schallquelle Anzahl der Vorgänge pro Stunde Einzelpegel bezogen auf 1h in db(a) Schallleistungspegel pro Stunde in db(a) Tag Nacht Tag Nacht Tag Lauteste Nachtstunde Pkw-Zapfsäulen ,7 74,0 90,3 87,6 Lkw-Zapfsäulen ,7 74,0 76,4 78,7 Ein- und Ausfahrt ,3 69,9 86,1 84,0 Tankstellenshop ,1 74,1 87,9 88,2 Waschanlage ,9 76,9 92,5 Kein Betrieb Luftstation ,3 59,6 85,9 83,9 Kraftstofflieferungen ,6 94,6 94,6 Keine Lieferung Tab. 3-6: Emissionspegel der Tankstellengeräusche an Sonn- und Feiertagen Die räumliche Zuordnung der einzelnen Schallquellen kann Anlage 3.1 entnommen werden. Rechnerisch fahren damit sowohl an Werktagen als auch an Sonn- und Feiertagen am Tag jeweils ca. 4-5% (6 von 160 bzw. 2 von 40 Lkw/h) der Lkw von der B 31 auf das Tankstellengelände ab. In der lautesten Nachtstunde liegen die Anteile höher. Diese Werte gelten dabei jedoch nicht als Durchschnittswert für den gesamten Nachtzeitraum, sondern nur für eine volle Stunde (lauteste Nachtstunde), die als relevanter Zeitraum der TA Lärm in der Nacht besondere Relevanz hat. Für den restlichen Nachtzeitraum liegen die Anteile i. d. R. deutlich niedriger Emissionen Lkw auf Tankstellengelände Zusätzlich zu den in Tab. 3-5 und 3-6 genannten Geräuschen wurden die im Vergleich zu Pkw erhöhten Geräuschemissionen durch die Lkw auf dem Gelände der Tankstelle berücksichtigt. Diese umfassen Emissionsansätze für die Lkw-Fahrwege und die Geräusche der Betriebsbremse der Lkw. Angenommen wurde der längste mögliche Fahrweg auf dem Tankstellengelände wie in Anlage 3.1 dargestellt. Als Grundlage für den Schallleistungspegel der Linienschallquelle wurde eine Studie des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG 2005) genutzt. Auch die Geräusche der Betriebsbremse entstammen dieser Studie. Es wurden die folgenden Ansätze getrennt für Werktage sowie Sonn- und Feiertage getroffen: P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 16

22 Schallquelle Anzahl der Vorgänge pro Stunde Einzelpegel in db(a) Schallleistungspegel pro Stunde in db(a) Tag Nacht Tag Lauteste Nachtstunde Lkw-Fahrweg ,0 db(a)/m 92,5 89,5 Betriebsbremse 5 Sekunden je Vorgang ,4 db(a)/h 87,2 84,2 Tab. 3-7: Emissionspegel Lkw an Werktagen Schallquelle Anzahl der Vorgänge pro Stunde Einzelpegel in db(a) Schallleistungspegel pro Stunde in db(a) Tag Nacht Tag Lauteste Nachtstunde Lkw-Fahrweg ,0 db(a)/m 87,8 89,5 Betriebsbremse 5 Sekunden je Vorgang ,4 db(a)/h 82,4 84,2 Tab. 3-8: Emissionspegel Lkw an Sonn- und Feiertagen Immissionen Gewerbelärm Aus der Überlagerung der in den Abschnitten und aufgeführten gewerblichen Schallquellen wurden die Immissionen für Einzelpunkte im Teilgebiet SO3 der geplanten Tank- und Rastanlage ermittelt. Die Lage der untersuchten Immissionsorte ist in Anlage 3.1 ersichtlich. Die Untersuchung des Gewerbelärms bezieht ausschließlich auf das Gelände der Tank- und Rastanlage. Die Bewertung erfolgt getrennt für den Betrieb an Werktagen und an Sonn- und Feiertagen, da an diesen Tagen unterschiedliche Emissionsansätze getroffen wurden. Die Ergebnisse für Immissionsorte an den Baugrenzen, die die möglichen Positionen der schutzbedürftigen Nutzungen widerspiegeln, sind in den Anlage 3.2 und 3.3 zusammengestellt. Darin bedeuten: IRW: Immissionsrichtwert nach TA Lärm L r : Beurteilungspegel Tag: Beurteilungszeitraum Tag 6 bis 22 Uhr (Mittelungspegel) P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 17

23 Nacht: Beurteilungszeitraum Nacht 22 bis 6 Uhr (lauteste Stunde) diff Überschreitung des Immissionsrichtwerts Die Immissionsrichtwerte werden entsprechend der jeweiligen Gebietsnutzung unterschieden. Die Gebietsnutzung wurde aufgrund der voraussichtlichen Nutzung hilfsweise als Mischgebiet angenommen, da für Sondergebiete keine festgelegten Richtwerte existieren. Die ermittelten Immissionen an den Baugrenzen des Teilgebietes SO3 liegen an Werktagen am Tag bei bis zu 47 db(a), in der lautesten Nachtstunde bei bis zu 41 db(a). An Sonn- und Feiertagen liegen die Lärmbelastungen am Tag bei bis zu 46 db(a), in der lautesten Nachtstunde bei bis zu 41 db(a). Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Mischgebiete werden damit durchweg eingehalten. 4. LÄRMSCHUTZMAßNAHMEN 4.1 Allgemeines Aus der Ermittlung der Verkehrslärmeinwirkungen haben sich im Teilgebiet SO3, in dem schutzbedürftige Nutzungen wie z. B. eine Betriebsleiterwohnung, Beherbergung oder Büros zulässig sind, teilweise Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN ergeben. Auf diese Lärmkonflikte sollte zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse mit Lärmschutzmaßnahmen reagiert werden. Je nach Sachlage bestehen verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung von Maßnahmen: 1. Planerische / organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung der Entstehung von Lärm 2. Vergrößern des Abstands zwischen Schallquelle und schutzbedürftiger Nutzung 3. Aktive Schutzmaßnahmen am Emissionsort bzw. auf dem Ausbreitungsweg 4. Passive Lärmschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden Grundsätzlich sollten die Maßnahmen in der oben aufgeführten Reihenfolge eingesetzt werden. Es ist aber in jedem Einzelfall zu prüfen, welche Maßnahmen unter den vorhandenen Einsatzbedingungen verhältnismäßig sind. Im vorliegenden Fall sind Lärmschutzmaßnahmen aufgrund der Lärmeinwirkungen durch den Verkehr der B 31 erforderlich, aufgrund dessen die Orientierungswerte der DIN teils erheblich überschritten werden. Die Entstehung dieser Emissionen kann im Plangebiet jedoch nicht beeinflusst werden. P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 18

24 Ein Vergrößern des Abstandes zwischen der Emissionsquelle und der schutzbedürftigen Bebauung kann die Schallimmissionen senken. Eine Vergrößerung des Abstandes ist nur in sehr geringem Maße möglich, daher sollten vorrangig die schutzbedürftigen Gebäude in den Bereichen mit geringeren Schallimmissionen platziert werden. 4.2 Aktiver Lärmschutz Eine Möglichkeit zur Verringerung der Schallimmissionen ist die Errichtung eines aktiven Lärmschutzes, etwa mittels einer Lärmschutzwand. Die Wirkung einer Lärmschutzwand mit einer Höhe von 3 Metern nördlich des Teilgebietes SO3 wurde geprüft. Durch die topographischen Verhältnisse ergibt sich im vorliegenden Fall nur eine geringe Wirksamkeit des aktiven Lärmschutzes. Die Pegelminderung liegt für die Erdgeschosse bei ca. 3-4 db(a), für die oberen Geschosse deutlich geringer. Zudem würde die Sichtbarkeit der geplanten Nutzungen durch eine Lärmschutzanlage beeinträchtigt. Da hier im Wesentlichen gewerbliche Nutzungen angesiedelt werden sollen, wird auf einen aktiven Lärmschutz verzichtet. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse können auch über Maßnahmen an den geplanten Gebäuden (passiver Lärmschutz) sichergestellt werden. 4.3 Passiver Lärmschutz Allgemeines Als passiven Lärmschutz bezeichnet man Maßnahmen, die an den betroffenen Gebäuden getroffen werden. Das umfasst z.b. die Grundrissanordnung, die Lage und Art der Fenster sowie die Schalldämmung der Außenbauteile. Als Grundlage für die Bemessung der erforderlichen Schalldämmung kann die DIN Schallschutz im Hochbau herangezogen werden. Dazu gehören beispielsweise Vorgaben zur Grundrissorientierung (Anordnung von Aufenthaltsräumen), zur Schalldämmung von Außenbauteilen (Fenster, Wände) oder zur Belüftung von Schlafräumen. Nachfolgend werden die Vorschläge für Lärmschutzmaßnahmen im Bebauungsplangebiet Tank- und Rastanlage B31 zusammengefasst Schalldämmung der Außenbauteile Als Grundlage für die Bemessung der erforderlichen Schalldämmung kann die DIN Schallschutz im Hochbau herangezogen werden. Die folgende Tabelle der DIN 4109 gibt für jeden Lärmpegelbereich in Abhängigkeit von der Nutzung das erforderliche resultierende Schalldämmmaß an. Das notwendige Schalldämmmaß der Außenfläche eines Raumes ergibt sich nach Tabelle 8 der DIN 4109 direkt aus dem berechneten maßgeblichen Außenlärmpegel. Der maßgebliche Außenlärm ergibt sich aus der P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 19

25 Überlagerung aller einwirkenden Geräuschquellen, wobei für Verkehrslärm noch ein Zuschlag von 3 db(a) zu berücksichtigen ist. Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärm Resultierendes Schalldämm-Maß in db(a) in db(a) Aufenthaltsraum in Wohnungen Büroräume und ähnliches I bis II III IV V VI VII > 80 * 50 (Quelle: DIN 4109, Tabelle 8) *: Die Anforderungen sind hier anhand der örtlichen Begebenheiten festzulegen Tab. 4-1: Lärmpegelbereiche und resultierendes Schalldämm-Maß nach DIN 4109 Ab Lärmpegelbereich III sind an den Gebäuden im Bebauungsplangebiet die Umfassungsbauteile aller Aufenthaltsräume (Wohn- und Schlafräume) zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen bei Errichtung der Gebäude in schallschützender Bauweise entsprechend DIN 4109 Schallschutz im Hochbau herzustellen. Das notwendige Schalldämm-Maß ist in Abhängigkeit von der Raumnutzungsart und Raumgröße im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. In das Verfahren der DIN 4109 geht nur der Tagespegel ein. Somit ist für eine Bemessung der Lärmpegelbereiche für Schlafräume (auch Kinderzimmer) eine Anpassung des Verfahrens der DIN 4109 zu empfehlen (LFU BAYERN 2007). In Anlehnung an die Vorschläge des bayerischen Landesamtes werden die nächtlichen Immissionspegel um 10 db(a) erhöht. Damit wird die Ermittlung der Lärmpegelbereiche für Schlafräume aufgrund des höheren angestrebten Schutzniveaus angepasst. Die für die Schalldämmung der Außenbauteile relevanten Lärmpegelbereiche für sonstige Aufenthaltsräume und Schlafräume sind den Anlage 4.1 und 4.2 zu entnehmen. Bei der flächenhaften Berechnung der Lärmpegelbereiche wird von einer freien Schallausbreitung im Teilgebiet SO3 ausgegangen. Die Schallimmissionen werden dabei aus jeder Richtung berücksichtigt, es findet keine Abschirmung durch Baukörper statt. Damit können sich zur Berechnung von Einzelpunkten (Vgl ) Unterschiede ergeben. Wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht, dass im Einzelfall geringere Außenlärmpegel an den Fassaden vorliegen, können die Anforderungen an die P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 20

26 Schalldämmung der Außenbauteile entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert werden Grundrissanordnung Für Fassadenabschnitte, an denen die Orientierungswerte der DIN Schallschutz im Städtebau überschritten werden, ist eine Vorgabe zur Grundrissanordnung zu empfehlen. Die Festsetzung im Bebauungsplan kann beispielsweise wie folgt formuliert werden: Durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung sind die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer- Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. (HAMBURG 2010) Als lärmabgewandt sind Fassaden zu betrachten, an denen die Orientierungswerte der DIN Schallschutz im Städtebau eingehalten werden. Eine genaue Abgrenzung der Fassadenabschnitte kann nur im Einzelfall anhand der Gebäudeplanung getroffen werden Belüftung von Schlafräumen Für Schlafräume und Kinderzimmer ist durch bauliche Maßnahmen ein ausreichender Schallschutz auch unter Berücksichtigung der erforderlichen Belüftung zu gewährleisten. Dazu sind Schlafräume an Fassaden ab Lärmpegelbereich III mit einer schallgedämmten Lüftungsanlage auszustatten, die einen ausreichenden Luftwechsel (20 m³/h pro Person) während der Nachtzeit sicherstellen. Die jeweiligen Schalldämmanforderungen des Lärmpegelbereichs müssen auch bei Aufrechterhaltung des Mindestluftwechsels eingehalten werden. Auf die schallgedämmten Lüfter kann verzichtet werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass in Schlafräumen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen (z.b. Doppelfassaden, verglaste Vorbauten) ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 db(a) während der Nachtzeit nicht überschritten wird Außenwohnbereiche Zum Schutz der Außenwohnbereiche wird folgende Festsetzung in Anlehnung an den Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung empfohlen: P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 21

27 Wenn eine Wohnung ausschließlich über Außenwohnbereiche ab Lärmpegelbereich IV verfügt, ist dieser durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z. B. verglaste Vorbauten vor dem einwirkenden Lärm zu schützen. Durch die Schutzmaßnahmen ist sicherzustellen, dass im Außenwohnbereich der Lärmpegelbereich III nicht überschritten wird. 5. ZUSAMMENFASSUNG Aufgrund des vorhandenen hohen Lkw-Anteils sowie der voraussichtlichen Zunahme des Schwerverkehrs auf der Bundesstraße 31 Freiburg - Donaueschingen wurde seitens des Bundes der Bedarf weiterer Lkw-Stellplätze entlang der Bundesstraße erkannt. Daher besteht die Planungsabsicht für den Neubau einer Tank- und Rastanlage westlich des bestehenden plangleichen Knotenpunktes Rötenbach-West" auf Höhe der Gemeinde Friedenweiler an der B 31. Mögliche Lärmkonflikte durch die Geräusche der im Gebiet geplanten Nutzungen sowie aufgrund von Lärmeinwirkungen auf künftig zugelassene schutzbedürftige Nutzungen waren im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zu untersuchen. Dabei wurden gesondert die Verkehrs- und die Gewerbelärmimmissionen ermittelt und bewertet. Zur Beurteilung der Verkehrslärmimmissionen waren die durch die Tank- und Rastanlage erzeugten Verkehrsmengen abzuschätzen. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Verkehrserzeugung für die Beurteilung der Lärmemissionen auf die Gesamtzahl der auf dem Gelände entstehenden Fahrten bezieht, wohingegen ein Teil dieser Fahrten im Straßennetz nicht als Neuverkehr anfällt. Im Fall der Tank- und Rastanlage wurde davon ausgegangen, dass ein relativ hoher Anteil der Nutzer nur einen Zwischenhalt auf seinem Weg einlegt, wodurch sich die Verkehrsbelastung der umliegenden Straßen allenfalls geringfügig erhöht (Mitnahmeeffekt). Insgesamt ergeben sich ca Fahrbewegungen/24h auf dem Gelände der Tankund Rastanlage, wobei ca Fahrbewegungen in der Tages- (6 bis 22 Uhr) und ca. 500 Fahrten in der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) zu erwarten sind. Im angrenzenden Straßennetz sind aus den oben genannten Gründen deutlich geringere Verkehrszuwächse zu erwarten. Für die schalltechnischen Berechnungen wurde zur Abbildung eines ungünstigen Falles die Zahl von geschätzt Fahrbewegungen (je 500 Kfz pro Tag und Fahrtrichtung) auf der B 31 als zusätzlicher Verkehr betrachtet. Für den Teilbereich SO3 der Tank- und Rastanlage entstehen erhebliche Lärmimmissionen durch den Verkehrslärm der B 31 und die Zufahrten zum Lkw-Parkplatz. Die Beurteilungspegel liegen am Tag bei mindestens 64 db(a), in Randbereichen bei bis zu 73 db(a). In der Nacht werden an allen Punkten Immissionspegel von mindestens 60 db(a) erreicht, in Randbereichen bis zu 67 db(a), sodass Lärmschutzmaßnahmen für diesen Bereich ergriffen werden sollten. Die Lärmschutzmaßnahmen können etwa durch einen aktiven Lärmschutz nördlich des Teilgebietes SO3 realisiert werden. Dessen Wirksamkeit ist jedoch durch das vorhandene Gelände eher gering und schränkt die Sichtbarkeit ein, sodass ein aktiver Lärm- P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 22

28 schutz wenig sinnvoll erscheint. Stattdessen sollten passive Lärmschutzmaßnahmen wie Grundrissorientierung, die Schalldämmung der Außenbauteile und die Belüftung von Schlafräumen zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ergriffen werden. Die durch den Betrieb gewerblicher Anlagen erzeugten Schallimmissionen wurden nach der TA Lärm bewertet. Als gewerbliche Anlage wurde die Tankstelle auf dem Teilgebiet SO2 inklusive des Tankstellenshops und der Waschanlage betrachtet. Die aus der Überlagerung der einzelnen Schallquellen entstehenden Immissionen im Teilgebiet SO3 waren dann mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm zu vergleichen. Die ermittelten Beurteilungspegel für den Gewerbelärm liegen für die Baugrenzen innerhalb des Teilgebietes SO3 sowohl an Werktagen als auch an Sonn- und Feiertagen unterhalb der Immissionsrichtwerte. Mit den getroffenen Ansätzen entstehen aus dem Betrieb der Tankstelle in Verbindung mit dem Shops und den geplanten Einrichtungen keine Lärmkonflikte mit schutzbedürftigen Nutzungen. Damit sind für den Gewerbelärm keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 23

29 Anlagen P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc

30 P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\510 Bearbeitung\SU Rastanlage Rötenbach Auftraggeber: Legende: Fichtner Water & Transportation GmbH Linnéstraße Freiburg info@fwt.fichtner.de Hauptgebäude Flächenschallquelle Nebengebäude Linienschallquelle Emissionslinie Straße Punktschallquelle Tankstellendach Proj.-Nr: Katrin Vollmer Projektbez: Planbez: Schalltechnische Untersuchung Tank- und Rastanlage B 31 Rötenbach Lageplan der Tank- und Rastanlage mit Zufahrten und der bestehenden B Anlage: Datum: 09/2015 Maßstab: 1:

31 Fichtner Water & Transportation GmbH Linnéstraße Freiburg info@fwt.fichtner.de B 31 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Emissionslinie Straße Parkplatz Tankstellendach Immissionsort Baugrenze Plangebiet 03 Parkplatz Auftraggeber: P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\510 Bearbeitung\SU Rastanlage Rötenbach Projektbez: Planbez: Proj.-Nr: Datum: Maßstab: Katrin Vollmer Schalltechnische Untersuchung Tank- und Rastanlage B 31 Rötenbach Lageplan der Schallquellen und Immissionsorte Verkehrslärm /2015 1: Anlage 2.1

32 Immissionsort Nutzung Geschoss OW Tag db(a) OW Nacht db(a) Lr Tag db(a) Lr Nacht db(a) Lr,diff Tag db Lr,diff Nacht db 01 MI EG ,3 15,4 1.OG ,3 16,4 2.OG ,5 16,6 3.OG ,4 16,5 02 MI EG ,6 16,0 1.OG ,5 16,8 2.OG ,6 16,8 3.OG ,5 16,7 03 MI EG ,6 12,6 1.OG ,8 13,6 2.OG ,1 14,0 3.OG ,2 14,0 04 MI EG ,4 9,9 1.OG ,5 11,3 2.OG ,4 12,2 3.OG ,0 12,6 05 MI EG ,5 10,8 1.OG ,6 12,0 2.OG ,1 12,4 3.OG ,3 12,6 06 MI EG ,1 11,5 1.OG ,6 12,0 2.OG ,3 11,8 3.OG ,9 11,4 07 MI EG ,4 15,7 1.OG ,4 14,8 2.OG ,2 13,6 3.OG ,2 12,6 08 MI EG ,4 15,8 1.OG ,5 14,9 2.OG ,4 13,8 3.OG ,4 12,8 09 MI EG ,9 12,0 1.OG ,2 13,2 2.OG ,8 13,7 3.OG ,9 13,8 Auftraggeber: Projektbez: Katrin Vollmer Schalltechnische Untersuchung Tank- und Rastanlage B 31 Rötenbach Proj.-Nr: Datum: /2015 Planbez: Beurteilungspegel Verkehrslärm Anlage: 2.2 SoundPLAN 7.4

33 Fichtner Water & Transportation GmbH Linnéstraße Freiburg info@fwt.fichtner.de Tankstelle Fahrwege Lkw Parkverkehr SO2 Zapfsäule Pkw Legende Hauptgebäude Nebengebäude Flächenschallquelle Linienschallquelle Punktschallquelle Tankstellendach Immissionsort Baugrenze Plangebiet Benzinlieferung Lkw Betriebsbremse Waschanlage Tor Richtung Norden Lkw Zapfsäule Waschanlage Tor Richtung Süden 03 Parken (Tankstellenshop) Luftstation Auftraggeber: P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\510 Bearbeitung\SU Rastanlage Rötenbach Projektbez: Planbez: Proj.-Nr: Datum: Maßstab: Katrin Vollmer Schalltechnische Untersuchung Tank- und Rastanlage Rötenbach Lageplan der Schallquellen und Immissionsorte Gewerbelärm /2015 1: Anlage 3.1

34 Immissionsort Nutzung Geschoss IRW Tag db(a) IRW Nacht db(a) Lr Tag db(a) Lr Nacht db(a) Lr,diff Tag db(a) 01 MI EG ,5 27, OG ,4 28, OG ,6 29, OG ,7 29, MI EG OG OG OG MI EG ,3 38, OG ,9 39, OG ,6 40, OG ,2 40, MI EG ,6 37, OG ,7 38, OG ,0 39, OG ,6 40, MI EG ,0 38, OG ,3 39, OG ,5 39, OG ,7 40, MI EG ,5 23, OG ,0 23, OG ,5 24, OG ,0 24, MI EG OG OG OG MI EG ,9 14, OG ,9 14, OG ,6 14, OG ,6 14, MI EG OG OG OG Lr,diff Nacht db(a) Auftraggeber: Projektbez: Katrin Vollmer Schalltechnische Untersuchung Tank- und Rastanlage B 31 Rötenbach Proj.-Nr: Datum: /2015 Planbez: Beurteilungspegel Gewerbelärm Werktage Anlage: 3.2 SoundPLAN 7.4

35 Immissionsort Nutzung Geschoss IRW Tag db(a) IRW Nacht db(a) Lr Tag db(a) Lr Nacht db(a) Lr,diff Tag db(a) 01 MI EG ,0 27, OG ,9 28, OG ,1 28, OG ,2 28, MI EG OG OG OG MI EG ,5 38, OG ,1 39, OG ,8 39, OG ,3 40, MI EG ,0 37, OG ,0 38, OG ,2 39, OG ,9 40, MI EG ,9 38, OG ,2 39, OG ,4 39, OG ,6 40, MI EG ,1 23, OG ,6 23, OG ,1 24, OG ,6 24, MI EG OG OG OG MI EG ,3 14, OG ,3 14, OG ,0 14, OG ,0 14, MI EG OG OG OG Lr,diff Nacht db(a) Auftraggeber: Projektbez: Katrin Vollmer Schalltechnische Untersuchung Tank- und Rastanlage B 31 Rötenbach Planbez: Beurteilungspegel Gewerbelärm Sonn- und Feiertage Proj.-Nr: Datum: Anlage: / SoundPLAN 7.4

36 Fichtner Water & Transportation GmbH Linnéstraße Freiburg info@fwt.fichtner.de Legende Hauptgebäude Nebengebäude Flächenschallquelle Linienschallquelle Punktschallquelle Tankstellendach Baugrenze Plangebiet Lärmpegelbereiche DIN 4109 in db(a) I <= < II <= < III <= < IV <= < V <= < VI <= < VII Auftraggeber: Katrin Vollmer P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\510 Bearbeitung\SU Rastanlage Rötenbach Projektbez: Planbez: Proj.-Nr: Datum: Maßstab: Schalltechnische Untersuchung Tank- und Rastanlage Rötenbach Lärmpegelbereiche DIN 4109 Sonstige Aufenthaltsräume /2015 1: 750 Anlage 4.1

37 Fichtner Water & Transportation GmbH Linnéstraße Freiburg info@fwt.fichtner.de Legende Hauptgebäude Nebengebäude Flächenschallquelle Linienschallquelle Punktschallquelle Tankstellendach Baugrenze Plangebiet Lärmpegelbereiche DIN 4109 in db(a) I <= < II <= < III <= < IV <= < V <= < VI <= < VII Auftraggeber: Katrin Vollmer P:\612\ \ SU Rastanlage Rötenbach\500 Planung\510 Bearbeitung\SU Rastanlage Rötenbach Projektbez: Planbez: Proj.-Nr: Datum: Maßstab: Schalltechnische Untersuchung Tank- und Rastanlage Rötenbach Lärmpegelbereiche DIN 4109 Schlafräume /2015 1: 750 Anlage 4.2

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