Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke Überarbeitung des kerntechnischen untergesetzlichen Regelwerks

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1 Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke Überarbeitung des kerntechnischen untergesetzlichen Regelwerks Stand der Bearbeitung BMU, RS I 5 Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten der Reaktorsicherheit, Kerntechnisches Regelwerk, Multilaterale regulatorische Zusammenarbeit RDir Peter Sperling (Berlin) 1

2 Gliederung: 1. Wozu ein neues Regelwerk? 2. Ergebnisse bzw. Auswertung des Grünbuch - Verfahrens von 2009 bis Ende 2010 (Revision D) 3. Schlussfolgerungen zu den Ergebnissen des Grünbuchverfahrens 4. Auftrag an GRS zur Erstellung der Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke (Revision E) bis Juli 2011 Übergeordnete Anforderungen, Phase 1 5. Prüfung der Umsetzung der verbleibenden Anforderungen (Module 2 12), Phase 2 6. Vorlage der Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke (Revision E) am 13. September 2011 mit vier Anlagen 7. Stellungnahme der RSK zur Bewertung des Entwurfs der Revision E am 1. März Unterrichtung der Länder mit KKW 9. Weitere Vorgehensweise 2

3 1. Wozu ein neues Regelwerk in Deutschland? - Sicherheitskriterien des BMI von Störfall-Leitlinien von (RSK-Leitlinien von 1996) - Beginn der Überarbeitung des übergeordneten Regelwerks 1998 ( KTA 2000 ) - Internationale Entwicklungen (Stand von W & T) - Verpflichtung Deutschlands bei IRRS-Mission 2008 bzw

4 2. Ergebnisse bzw. Auswertung des Grünbuch - Verfahrens von 2009 bis Ende 2010 (Revision D) - Vorlage der Erfahrungsberichte der Länder zur Erprobung (Grünbuchphase) Ende Auswertung durch GRS-Projektleitung - Erörterung im Februar/März 2011 in Gesprächen der GRS mit den Länderbehörden (im Auftrag des BMU) 4

5 3. Schlussfolgerungen zu den Ergebnissen des Grünbuchverfahrens - Beseitigung des Indikativ (jeweils bezogen auf Entwurf Rev. D) - Konzentration auf grundlegende Anforderungen - Neustrukturierung: Übergeordnete Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke - Wichtige regulatorische Vorgaben aus Modul 10 werden in die SiAnf aufgenommen - Modul 7: Kriterien für den anlageninternen Notfallschutz als Anlage - Modul 10: Kriterien für die Auslegung und den sicheren Betrieb als Anlage - übrige Module bzw. KTA-Regeln als Interpretationen der SiAnf (ausführungsorientiert) 5

6 4. Auftrag an GRS zur Erstellung der Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke (Revision E) bis Mitte 2011 Übergeordnete Anforderungen, Phase 1 Vorgaben des BMU o o o o Aktualisierung und Zusammenführung der bisherigen sicherheitstechnischen Anforderungen an Kernkraftwerke aus BMI/BMU-Sicherheitskriterien, Störfall-Leitlinien und RSK-Leitlinien für DWR und SWR Berücksichtigung der aktuellen Regelwerke und Empfehlungen der IAEA und WENRA Berücksichtigung der Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung der RSK nach dem Reaktorunfall in Fukushima Berücksichtigung der internationalen Reaktionen auf und Konsequenzen aus Fukushima Weitere Vorgaben - nichts darf aus früheren Entwürfen (Rev. D) verloren gehen - das Regelwerk muss internationale Akzeptanz erfahren (können) 6

7 5. Prüfung der Umsetzung der verbleibenden Anforderungen (Module 2 12), Phase 2 (1) Vorgaben - Überarbeitung der übrigen Module in Form von Interpretationen der übergeordneten Anforderungen im Anschluss an Phase 1 - Prüfung, welche KTA-Regeln bereits als Interpretationen geeignet sind 7

8 5. Prüfung der Umsetzung der verbleibenden Anforderungen (Module 2 12), Phase 2 (2) Module des Kerntechnischen Regelwerks, Rev. D, Verwendung bzw. und mögliche Entsprechungen zu KTA-Regeln : Modul 2 - Auslegung und Betrieb Reaktorkern 3101, 3103 in ÜA Modul 3 - Ereignisliste Anhang zu SiAnf Modul 4 - Kriterien für DFU 3201, 3211 in ÜA Modul 5 - Kriterien für LT und Störfallinstrumentierung 3501, 3502 in ÜA Modul 6 - Nachweisführung und Dokumentation Anhang zu SiAnf Modul 7 - Kriterien für anlageninternen Notfallschutz sprachl. Anpassung, evtl. Anlage zu SiAnf?? Modul 8 - Sicherheitsmanagement 1402 (fertig) Modul 9 - Kriterien für den Strahlenschutz StrlSchVO, StrlVG, Modul 10- Auslegung Komponenten, Anlagenteile, Systeme 1201 (fertig), Modul 11- Handhabung und Lagerung BE 3107 (neu), 3602, 3604 Modul 12- Kriterien für elektr. Energieversorgung 3701, 3702 in ÜA (kein Anspruch auf Vollständigkeit) 8

9 6. Vorlage der Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke (Revision E) am 13. September 2011 mit vier Anlagen Anlage 1: Zu berücksichtigende Ereignisse und übergreifende Einwirkungen von innen und außen Anlage 2: Anforderungen an die Nachweisführung und Dokumentation Anlage 3: Liste der Interpretationen Anlage 4: Begriffsbestimmungen Berücksichtigung der Vorgaben des BMU - ja Berücksichtigung der Erkenntnisse aus Fukushima wie folgt: Vorsorge gegen übergreifende Einwirkungen von außen (insbesondere Erdbeben, Hochwasser) und Kombinationen von Einwirkungen Zuverlässigkeit der Wärmeabfuhr von den Brennelementen, einschließlich BE Becken: zwei voneinander unabhängige Wärmesenken Zuverlässigkeit der Stromversorgung der Störfallinstrumentierung: mindestens 10 Stunden Langfristige Sicherstellung der Stromversorgung: Erhöhung der Batteriekapazität und Gewährleistung einer langfristigen Stromversorgung des anlageninternen Notfallschutzes Erweiterung des Konzeptes des anlageninternen Notfallschutzes: konsequente Einführung von SAMG 9

10 7. Stellungnahme der RSK zur Bewertung des Entwurfs der Revision E am 1. März 2012 (1) Beauftragung der RSK durch BMU am (nächste Folie) Einsetzung einer ad-hoc-ag Regelwerk durch RSK Fünf Tagungen Vorlage der Stellungnahme der ad-hoc-ag an die RSK und BMU am Stellungnahme der RSK am Vorlage einer internen Kommentarliste (Erörterung am 5./6. März 2012) 10

11 7. Stellungnahme der RSK zur Bewertung des Entwurfs der Revision E am 1. März 2012 (2) - Einsetzung ad-hoc-ag Regelwerk der RSK ( ) - Beratungsauftrag des BMU an RSK Stellungnahme bis 02/2012 (Ergebnisse der ad-hoc-ag bis Ende 2011, Info über BMU an Länder mit KKW) Prüfung: - ob die in Revision E niedergelegten Anforderungen dem nationalen und internationalen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen, - ob sie bezüglich zu stellender sicherheitstechnischer Anforderungen vollständig sind, - ob Konsistenz und Korrektheit, auch hinsichtlich Schnittstellen zu unteren Hierarchien, besteht und sie damit zukünftig von den zuständigen atomrechtlichen Behörden zur Prüfung und Beurteilung der Sicherheit in Betrieb befindlicher Kernkraftwerke in Deutschland zugrunde gelegt werden können. 11

12 7. Stellungnahme der RSK zur Bewertung des Entwurfs der Revision E am 1. März 2012 (3) Empfehlungen der RSK: - geschlossene Darstellung der Philosophie, die dem in Deutschland entwickelten Sicherheitskonzept zugrunde liegt; soll den SiAnf an die Seite gestellt werden - Auslegungsstörfälle, zivilisatorisch bedingte Notstandsfälle müssen nunmehr - als separate Ereignisgruppe der Hazards berücksichtigt werden - Schutzkonzepte gegen interne und externe Einwirkungen sind mit ihren wesentlichen Merkmalen systematisch zu behandeln, Herstellung einer Verbindung zwischen den übergeordneten und den ereignisspezifischen Anforderungen - zusätzlich zu den vollständig vorhandenen übergeordneten Anforderungen an die Basissicherheit Anforderungen zu Betrieb und Überwachung der Druckführenden Umschließung und der Äußeren Systeme (BSK) im Abschnitt 3.4 SiAnf aufnehmen - relevante Anforderungen an Mensch und Organisation in angemessenem Umfang in die SiAnf aufnehmen (Maßstab: IAEA SF1 u. SSR 2/2, WENRA-Ref.-Levels) - zentrale Rolle des Einzelfehlerkonzepts hervorheben (weiterer Anhang zu den SiAnf) - übergeordnete Anforderungen müssen bei Veröffentlichung SiAnf ohne Interpretationen auch ohne Verweise auf diese erkennbar sein - bei Anforderungen an die Sicherheitsleittechnik Beschränkung auf übergeordnete Anforderungen (kein Verweis auf Dissimilarität, da ausführungsorientiert) - Ablösung von RSK-LL erst sinnvoll, wenn Interpretationen vollständig vorliegen 12

13 8. Unterrichtung der Länder mit KKW Übermittlung des Entwurfs der SiAnf, Rev. E, und der Stellungnahme der ad-hoc- AG der RSK an die Länder durch BMU am Vorschläge an Länder zur weiteren Erörterung (1. Termin am 15. März 2012) 13

14 9. Weitere Vorgehensweise - Stellungnahme der RSK (1. März 2012) - Erörterung der Kommentarliste der RSK-AG zur Stellungnahme am 5./6. März Erörterungstermin mit KKW-Ländern am 15. März Überarbeitung der Rev. E durch GRS bis Ende März Erörterung in SSK (Modul 9, Abdeckung Anforderungen StrlSchV, Störfallwerte, ) - Übermittlung eines BMU-Entwurfs SiAnf Rev. E an KKW-Länder Ende April Stellungnahmen der Länder an BMU, ggf. unter Berücksichtigung Kommentare Betreiber/Hersteller/Gutachter - Erörterung auf FA Reaktorsicherheit am 25. Mai Einsetzung einer Bund-Länder-AG (falls notwendig) - Überarbeitung (GRS, BMU) - Vorlage des überarbeiteten Entwurfs an Hauptausschuss zur Billigung Herbst danach Veröffentlichung der SiAnf im BANZ (ohne Interpretationen) 14

15 Vielen Dank! Fragen? 15

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