Schalltechnische Untersuchung zur Sanierungsmaßnahme Stolberger Zink, Freiburg Kappel

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1 PROJEKTGESELLSCHAFT KAPPEL MBH Schalltechnische Untersuchung zur Sanierungsmaßnahme Stolberger Zink, Freiburg Kappel Erläuterungsbericht Projekt-Nr Juli 2014

2 Versions- und Revisionsbericht Nr. Datum Erstellt Geprüft Beschreibung A. Villanyi A. Clausen A. Villanyi F. Krentel Betrachtung Verkehrslärm ppa. Dr. Andreas Clausen i.v. Florian Krentel Fichtner Water & Transportation GmbH Linnéstraße 5, Freiburg Deutschland Telefon: Fax: info@fwt.fichtner.de Copyright by FICHTNER WATER & TRANSPORTATION GMBH P:\612\ \ VV Stolberger Zink\500 Planung\580 Berichte\EB Vil.doc I

3 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines Aufgabenstellung Planungsgrundlagen Grundlagen Allgemeines Beurteilungsgrundlagen Baustellenlärm Lärm durch Sanierungsarbeiten Emissionen Arbeitszeiten Wasserreinigungsanlage Bagger Radlader Lkw Silo-Lkw Sattelzugmaschine Reifenwaschanlage Planierraupe Bohrgerät Staubbindemaschine Impuls- und Tonhaltigkeit Maximalpegel Immissionen Lärmschutzmaßnahmen Verkehrslärm während Sanierungsarbeiten...10 P:\612\ \ VV Stolberger Zink\500 Planung\580 Berichte\EB Vil.doc II

4 5.1 Allgemeines Beurteilungsgrundlagen Emissionen Immissionen Zusammenfassung...14 Anlagen Anlage 1 Lageplan der Schallquellen und Immissionsorte Fall 1 Anlage 2 Lageplan der Schallquellen und Immissionsorte Fall 2 Anlage 3 Lageplan der Schallquellen und Immissionsorte Fall 3 Anlage 4 Beurteilungspegel Fall 1 Anlage 5 Beurteilungspegel Fall 2 Anlage 6 Beurteilungspegel Fall 3 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Lageplan Verkehrslärm Beurteilungspegel Verkehrslärm Bestandssituation Beurteilungspegel Verkehrslärm Sanierungsphase Quellenverzeichnis 16. BIMSCHV 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImschV), Juli 1991 AVV BAULÄRM Bundesregierung: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm, Beilage zum BAnz Nr. 160, August 1970 BVERWG 1990 Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom N 6/88 BVERWG 2007 Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom CN 2/06 BW 2008 FWT 2013 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg: Städtebauliche Lärmfibel Online, Stand: Oktober 2008 Fichtner Water & Transportation GmbH im Auftrag der Projektgesellschaft Kappel mbh: Variantenvergleich verkehrliche Erschließung Sanierungsgebiet Stolberger Zink, Freiburg Kappel, August 2013 P:\612\ \ VV Stolberger Zink\500 Planung\580 Berichte\EB Vil.doc III

5 HAMBURG 2010 HLUG 2004 HLUG 2005 HELLBRÜCK 2010 IAG 2014 ISDAT 2005 LANDESUMWELTAMT NRW 2000 LFU BAYERN 2003 RLS-90 Freie und Hansestadt Hamburg: Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung 2010, Januar 2010 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen, Schriftenreihe Umwelt und Geologie Lärmschutz in Hessen, Heft 2, 2004 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Schriftenreihe Umwelt und Geologie Lärmschutz in Hessen, Heft 3, 2005 Prof. Dr. Jürgen Hellbrück: Wirkungen von Lärm auf Erleben, Verhalten und Gesundheit, Vortrag auf dem Seminar Lärmarme Straßenbeläge, März 2010 IAG Industrieautomatisierungsgesellschaft m.b.h.: Ingenieurbüro für schalltechnische Daten Dr. Trautmann: GE-DAT Geräusch Emissionsdaten für Baugeräte, 2005 Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen: Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw, Merkblätter Nr. 25, 2000 Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Lärm Straße und Schiene, Oktober 2003 Der Bundesminister für Verkehr: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Ausgabe 1990 WIKIPEDIA Juni 2014 P:\612\ \ VV Stolberger Zink\500 Planung\580 Berichte\EB Vil.doc IV

6 1. ALLGEMEINES 1.1 Aufgabenstellung Von der Projektgesellschaft Kappel mbh ist die Sanierung und Bebauung der so genannten A-Flächen der ehemaligen Erzaufbereitungsanlage der Stolberger Zink AG in Freiburg, Ortsteil Kappel vorgesehen. Im Folgenden sollen die Lärmimmissionen an angrenzenden Wohngebäuden aus dem Baustellenbetrieb während der Sanierungsphase ermittelt werden. Die Bewertung erfolgt nach den Vorgaben der AVV Baulärm. 1.2 Planungsgrundlagen Die schalltechnische Untersuchung bezieht sich auf den Sanierungsplan des Stolberger Zink der HPC AG. Die schalltechnischen Berechnungen werden mit der Software SoundPLAN (Version 7.2, Braunstein + Berndt GmbH) durchgeführt. 2. GRUNDLAGEN 2.1 Allgemeines Schall bezeichnet mechanische Schwingungen und Wellen in einem elastischen Medium (z. B. Luft). Schallpegel werden üblicherweise in der Einheit (Dezibel) dargestellt. Dabei handelt es sich um eine Hilfsgröße, die einen Schalldruckpegel in ein Verhältnis zur menschlichen Hörschwelle setzt. Durch den logarithmischen Maßstab entstehen dabei besser handhabbare Werte. Das menschliche Gehör nimmt Frequenzen ungefähr zwischen 16 Hz und 20 KHz wahr. Die Hörschwelle liegt in Abhängigkeit von der Frequenz ungefähr bei 0 db. Die Schmerzgrenze liegt bei ca. 130 db. Die Abhängigkeit von wahrgenommener Lautstärke und Schalldruckpegel ist stark frequenzabhängig. [ ] Sollen Aussagen über die Wahrnehmung eines Schallereignisses gemacht werden, muss daher das Frequenzspektrum des Schalldrucks betrachtet werden. (WIKIPEDIA 2014) Durch eine frequenzabhängige Gewichtung wird der bewertete Schalldruckpegel gebildet. Üblich ist dabei die Verwendung des A-bewerteten Schallpegels (). Als Lärm werden Schallereignisse bezeichnet, die subjektiv als störend empfunden werden. Lärm ist also unerwünschter Schall, der das physische, psychische und soziale Wohlbefinden der Menschen erheblich beeinträchtigen kann. (HELLBRÜCK 2010) P:\612\ \ VV Stolberger Zink\500 Planung\580 Berichte\EB Vil.doc Seite 1

7 2.2 Beurteilungsgrundlagen Berechnungs- und Bewertungsgrundlagen der unterschiedlichen Lärmarten (z. B. Verkehr, Gewerbe, Freizeit) werden durch entsprechende Richtlinien bzw. Verordnungen vorgegeben. Hierbei erfolgt eine sektorale Betrachtung, d. h. bei den schalltechnischen Überprüfungen sind die Lärmquellen der unterschiedlichen Lärmarten einzeln zu ermitteln und die daraus berechneten Beurteilungspegel den jeweiligen Grenz-, Richt- oder Orientierungswerten gegenüberzustellen. Eine Aggregation mehrerer Lärmarten erfolgt in der Regel nicht. Schallquellen, die keiner Lärmart zuzuordnen sind (z. B. Naturgeräusche, Wind, Wasser etc.) werden bei den schalltechnischen Untersuchungen nicht betrachtet. Für die schalltechnischen Berechnungen werden zunächst die Schallemissionen ermittelt oder abgeschätzt, d. h. der von einer Schallquelle ausgehende Lärm betrachtet. In Abhängigkeit der Lage, Höhe, Abschirmungen, Reflexionen etc. werden daraus die Schallimmissionen ermittelt, also der auf den jeweils maßgebenden Immissionsort (z. B. ein Wohngebäude) einwirkende Lärm bestimmt. Mit den Zuschlägen der jeweiligen Berechnungsrichtlinien z. B. für Ruhezeiten oder bestimmte Lärmarten werden aus den Immissionen die Beurteilungspegel gebildet. 2.3 Baustellenlärm Berechnungs- und Bewertungsgrundlage für die Geräuschimmissionen von Baustellen ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen (AVV BAULÄRM). Als Baustelle ist nach AVV Baulärm der Bereich definiert, in dem Baumaschinen zur Durchführung von Bauarbeiten Verwendung finden, einschließlich der Plätze, auf denen Baumaschinen zur Herstellung von Bauteilen und zur Aufbereitung von Baumaterial für bestimmte Bauvorhaben betrieben werden (AVV BAULÄRM). Die durch Baustellen hervorgerufenen Geräuschimmissionen an umgebenden Gebäuden werden nach Immissionsrichtwerten beurteilt. Dabei werden die Beurteilungszeiträume (7 bis 20 Uhr) und (20 bis 7 Uhr) unterschieden. Zudem hängen die zulässigen Immissionen von den jeweiligen Gebietsnutzungen (z.b. Wohnen, Gewerbe) ab. Für Gebiete, die überwiegend dem Wohnen dienen, gelten z.b. Immissionsrichtwerte von 55 am und 40 in der, in überwiegend gewerblich genutzten Bereichen liegen die Richtwerte bei 65 am bzw. 50 in der und in Gebieten mit einer gemischten Nutzung ist von Richtwerten am von 60 und in der von 45 auszugehen. Grundsätzlich ist zu beachten, dass Maßnahmen zur Minderung der Immissionen nach AVV Baulärm nur dann anzuordnen sind, wenn die genannten Immissionsrichtwerte um mindestens 5 überschritten werden. P:\612\ \ VV Stolberger Zink\500 Planung\580 Berichte\EB Vil.doc Seite 2

8 3. LÄRM DURCH SANIERUNGSARBEITEN 3.1 Emissionen Nachfolgend werden zunächst die Emissionen, also die von einer Schallquelle ausgehenden Geräusche, der einzelnen Schallquellen im Baustellenbereich beschrieben. Mit diesen Emissionen und den örtlichen geometrischen Ausbreitungsbedingungen werden dann die Immissionen an umgebenden Wohnhäusern ermittelt. Über die Dauer der Baumaßnahme werden verschiedene Bauphasen stattfinden, die wiederum durch den Einsatz spezifischer Baumaschinen, Fahrzeuge und Geräte gekennzeichnet sein werden. Deshalb konzentriert sich die Untersuchung auf die Phase der Baumaßnahme, die die größte Anzahl an Gerätschaften und zugleich die lärmintensivsten Gerätschaften beinhalten wird. Diese Bauphase wird die Aushubsanierung mit paralleler Abfuhr, die Wasserreinigung und Teilarbeiten der Rückverfüllung umfassen. In den schalltechnischen Berechnungen werden die nachfolgend beschriebenen maßgebenden Schallquellen berücksichtigt. Weitere Geräusche (z.b. von Kleingeräten oder Kommunikationsgeräusche) tragen im vorliegenden Fall nicht relevant zum Baustellengeräusch bei und werden deshalb nicht in das Rechenmodell aufgenommen. Da die Lage der einzelnen Schallquellen innerhalb der Baustelle nicht festgelegt ist bzw. im Laufe des Arbeitstages variiert, werden alle Emissionen in eine Flächenschallquelle umgerechnet. Lediglich die Zufahrtwege für Lkw werden als Linienschallquellen angesetzt. Da sich die Bauarbeiten nicht über die gesamte Baumaßnahmendauer über die ganze Sanierungsfläche erstrecken werden, wurden verschiedene Fälle unterschieden. Die unterschiedlichen Fälle gehen davon aus, dass die Arbeiten an einem nur auf einem räumlich eingeschränkten Bereich stattfinden. Letztlich werden in die drei untersuchten Fälle dargestellt, die die höchsten Lärmbelastungen an umliegenden Wohngebäuden hervorrufen. Die Lage der Schallquellen in den drei verschiedenen Fällen ist in den Anlagen 1 bis 3 dargestellt Arbeitszeiten Die Beurteilung nach AVV Baulärm bezieht sich jeweils auf die Schallimmissionen an einem, wobei der es- (7 bis 20 Uhr) und zeitraum (20 bis 7 Uhr) unterschieden wird. Bei den Sanierungsarbeiten wird i.d.r. nur ein Betrieb während des eszeitraums von insgesamt 10 Stunden erfolgen. Nur die Wasserreinigungsanlage wird während der Vorentwässerung und der Aushubsanierung und der Rückverfüllung auch über die hinweg im Einsatz sein. P:\612\ \ VV Stolberger Zink\500 Planung\580 Berichte\EB Vil.doc Seite 3

9 3.1.2 Wasserreinigungsanlage Während der Bauarbeiten wird eine Wasserreinigungsanlage zum Einsatz kommen, die am und in der durchgehend im Betrieb sein wird. Dabei kommen verschiedene Anlagenkomponenten zum Einsatz wie z.b. Druckerhöhungspumpen oder Rührwerke. Zur Abschätzung der Schallemission durch die Anlage wird ein Gesamtschallleistungspegels aller Einzelkomponenten zusammen von 100 angenommen. Die gesamte Wasserreinigungsanlage wird eingehaust sein. Dadurch wird ein großer Teil der abgestrahlten Schallenergie auf dem Ausbreitungsweg absorbiert. Es wird angenommen, dass dadurch der Schallleistungspegel, der von der Anlage nach außen gelangt, um 30 abnimmt. Somit beträgt der Schallleistungspegel der Anlage, der in die Umgebung abgestrahlt wird, Bagger Während der Bauarbeiten am sind drei Hydraulikbagger z.b. für Aushub, Einbau, Lkw-Beladen und das Aufschütten von Aushubmaterial im Einsatz. Für diese Betriebsvorgänge wurden die Emissionsansätze einer Studie des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG 2004) entnommen. Darin sind für verschiedene Bagger und Vorgänge zahlreiche energieäquivalente Schallleistungspegel angegeben. Für die folgenden schalltechnischen Berechnungen werden folgende Ansätze für einen Hydraulikbagger gewählt. Dabei ist jeweils die während der Arbeitszeit am durchschnittliche Dauer der einzelnen Vorgänge aufgeführt. Das bedeutet z.b., dass bei einem Ansatz von 20 Minuten pro Stunde bei den Baustellenarbeitszeiten zwischen 7 und 18 Uhr abzüglich einer Stunde Pause der Vorgang über insgesamt 200 Minuten pro stattfindet. Vorgang Schallleistungspegel (L WAeq ) Dauer pro Stunde Ausheben einer Grube 100,8 20 Min. LKW Beladung 101,0 20 Min. Aufschütten von Bodenmaterial 96,4 20 Min Radlader Neben den drei Hydraulikbaggern werden am auch zwei Radlader eingesetzt. Auch für die Betriebsvorgänge des Radladers werden die Schallemissionen aus der Studie des hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG 2004) entnommen. Es werden folgende Ansätze für den Einsatz eines Radladers gewählt: P:\612\ \ VV Stolberger Zink\500 Planung\580 Berichte\EB Vil.doc Seite 4

10 Vorgang Schallleistungspegel (L WAeq ) Dauer pro Stunde Lkw Beladung 107,0 30 Min. Aufschütten einer Halde 100,1 30 Min Lkw Auf der Baustelle soll ein Lkw zum Transport der Erdmassen eingesetzt werden. Geräusche entstehen durch die Fahr- und Leerlaufgeräusche des Lkw sowie beim Beund Entladen des Lkw. Der Lkw-Einsatz erfolgt nur am. Es wird angenommen, dass der Lkw die Baustelle zweimal pro Stunde anfährt und wieder verlässt. Ergänzend zu den bereits oben aufgeführten Geräuschen beim Beladen des Lkw werden folgende Annahmen getroffen: Vorgang Schallleistungspegel (L WAeq ) Dauer / Weg Lkw Fahrweg 63,0 /m m (pro Fahrt) Lkw Rangierweg 68,0 /m 20 m (pro Fahrt) Leerlauf 94,0 30 Min. (pro Stunde) Lkw Entladen 106,4 2 Min. (pro Stunde) Die Schallemissionen der einzelnen Vorgänge wurden aus zwei Studien des Hessischen Landesamtes für Umwelt entnommen (Leerlauf, Fahr- und Rangierweg aus HLUG 2005, Entladen aus HLUG 2004) Silo-Lkw Zur Zuführung von Bindemittel wird ein Silo-Lkw eingesetzt. Geräusche entstehen durch die Fahr- und Leerlaufgeräusche sowie beim Entladen des Silo-Lkw. Der Silo- Lkw-Einsatz erfolgt nur am. Es können bis zu 2 Anlieferungen pro durch den Silo-Lkw entstehen. Die Schallemission des Leerlaufgeräuschs zusammen mit dem Geräusch des Entladens wurde einer Studie des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalens entnommen (LANDESUMWELTAMT NRW 2000). Die durch den Fahr- und Rangierweg entstehenden Geräusche wurden entsprechend den oben gewählten Ansätzen dem Hessischen Landesamt für Umwelt (HLUG 2005) entnommen. Vorgang Schallleistungspegel (L WAeq ) Dauer / Weg Lkw Fahrweg 63,0 /m m (pro Fahrt) P:\612\ \ VV Stolberger Zink\500 Planung\580 Berichte\EB Vil.doc Seite 5

11 Lkw Rangierweg 68,0 /m 20 m (pro Fahrt) Silo-Lkw Leerlauf/Entladen 106,6 30 Min. (pro Stunde) Sattelzugmaschine Zur Abfuhr von Bodenmaterial soll ein Sattelzug eingesetzt werden. Geräusche entstehen dabei durch die Fahr- und Leerlaufgeräusche sowie beim Beladen der Sattelzugmaschine. Pro können bis zu 50 Abfuhrvorgänge stattfinden. Vorgang Schallleistungspegel (L WAeq ) Dauer / Weg Lkw Fahrweg 63,0 /m m (pro Fahrt) Lkw Rangierweg 68,0 /m 20 m (pro Fahrt) Lkw Leerlauf 99,8 30 Min. (pro Stunde) Lkw Beladung 107,0 2 Min. (pro Stunde) Die Schallemissionen der einzelnen Vorgänge wurden aus zwei Studien des Hessischen Landesamtes für Umwelt entnommen (Leerlauf, Fahr- und Rangierweg aus HLUG 2005, Beladen aus HLUG 2004) Reifenwaschanlage Während den Aushubarbeiten wird eine Reifenwaschanlage für Lkw eingesetzt. Mit dieser werden ca. 50 Waschvorgänge pro stattfinden. Dabei werden zwei Achsen, also vier Reifen, gleichzeitig gereinigt. Als Ansatz zur Ermittlung der Schallemission solch einer Anlage werden die Schallemissionen von vier sich gleichzeitig in Betrieb befindenden Hochdruckreinigern gewählt. Die Schallemission für einen Hochdruckreiniger wurde einer Studie des Hessischen Landesamtes für Umwelt entnommen (HLUG 1999). Vorgang Schallleistungspegel (L WAeq ) Dauer pro Stunde Reinigung vier Lkw-Reifen 99,6 60 Min. mit Hochdruckreinigern Planierraupe Auf der Baustelle soll eine Planierraupe eingesetzt werden. Geräusche entstehen durch die Fahr- und Leerlaufgeräusche der Lkw sowie beim Be- und Entladen der Lkw. Der Lkw-Einsatz erfolgt nur am. P:\612\ \ VV Stolberger Zink\500 Planung\580 Berichte\EB Vil.doc Seite 6

12 Für die Betriebsvorgänge der Planierraupe werden die Schallemissionen aus der Studie des hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG 2004) entnommen. Es wird folgender Ansatz gewählt: Vorgang Schallleistungspegel (L WAeq ) Dauer pro Stunde Planieren 105,4 60 Min Bohrgerät Auf der Baustelle soll ein Bohrgerät mit Mäkler zum Einsatz kommen. Zur Abschätzung der Schallemissionen dieses Gerätes wurde beispielhaft der Starrmäkler RG 25 S der Firma Bauer gewählt. Dieser hat ein Transportgewicht von 73 Tonnen und eine Leistung von 570 kw. Die Schallemissionsdaten für dieses Bohrgerät wurden den von dem Ingenieurbüro für schalltechnische Daten ISDAT zusammengestellten Geräusch- und Emissionsdaten für Baugeräte entnommen (ISDAT 2005). Vorgang Schallleistungspegel (L WAeq ) Dauer pro Stunde Bohrgeräteinsatz 113,0 60 Min Staubbindemaschine Da bei den Bauarbeiten großflächig Staubemissionen entstehen werden, soll eine Staubbindemaschine zum Einsatz kommen. Zur Abschätzung der Schallemissionen dieser Maschine wurde beispielhaft die Staubbindemaschine ESM 150 der Firma IAG gewählt. Der durch den Einsatz der Staubbindemaschine ESM 150 entstehende Schallleistungspegel wurde anhand von Herstellerangaben ermittelt (IAG 2014). Vorgang Schallleistungspegel (L WAeq ) Dauer pro Stunde Staubbindemaschine 110,0 60 Min. 3.2 Impuls- und Tonhaltigkeit Die Impulshaltigkeit wurde bei den verschiedenen zum Einsatz kommenden Baugeräten berücksichtigt. Je mehr Geräte eingesetzt werden, umso geringer fällt jedoch der Zuschlag für Impulshaltigkeit aus. Auf der Basis der Impulshaltigkeit der einzelnen eingesetzten Geräte wurde der Zuschlag für Impulshaltigkeit hier mit rund 2 abgeschätzt. P:\612\ \ VV Stolberger Zink\500 Planung\580 Berichte\EB Vil.doc Seite 7

13 Es wird angenommen, dass bei der Sanierungsmaßnahme moderne geräuscharme Baugeräte, die dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen, zum Einsatz kommen werden. Deshalb wurde auf einen Zuschlag aufgrund einer eventuellen Tonhaltigkeit der Baumaschinen verzichtet. 3.3 Maximalpegel Die Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm beziehen sich auf einen Mittelungspegel während der Beurteilungszeit. Daneben werden auch Vorgaben für nächtliche kurzzeitige Geräuschspitzen definiert. Die Prüfung der Einhaltung der Richtwerte für kurzzeitige Geräuschspitzen in der erfolgt anhand des höchsten Maximalpegels eines der eingesetzten Geräte. Da bis auf den Einsatz der Wasserreinigungsanlage in der keine Arbeitsvorgänge stattfinden, ist nicht mit besonderen Spitzen des Schallleistungspegels zu rechnen. Damit wird auf eine weitere Untersuchung der Einhaltung des nächtlichen Maximalpegels verzichtet. 3.4 Immissionen Zur schalltechnischen Beurteilung werden mit den in Abschnitt 3 aufgeführten Emissionen die Beurteilungspegel für 20 Immissionsorte in der Nachbarschaft der Baustelle ermittelt. Dabei werden die Geräusche der einzelnen Schallquellen an den Immissionsorten überlagert. Die Lage der Immissionsorte kann den Anlagen 1 bis 3 entnommen werden. Die Ergebnisse sind in den Anlage 4 bis 6 zusammengestellt. Darin bedeuten: IRW: Immissionsrichtwert nach AVV Baulärm Lr: Beurteilungspegel : Beurteilungszeitraum 7 bis 20 Uhr : Beurteilungszeitraum 20 bis 7 Uhr diff: Überschreitung des Immissionsrichtwerts Die Immissionsrichtwerte werden entsprechend der jeweiligen Gebietsnutzung unterschieden. In der Umgebung der Baustelle liegen die Immissionsorte in Mischgebieten, allgemeinen Wohngebieten und reinen Wohngebieten. Für Bereiche für die kein Bebauungsplan vorlag wurde die Gebietsnutzung in Abstimmung mit der Stadt Freiburg gewählt. Die Gebietsnutzung der einzelnen Immissionsorte kann den Beurteilungspegeltabellen in den Anlagen 4 bis 6 entnommen werden. Da sich die Bauarbeiten nicht über die gesamte Baumaßnahmendauer über die ganze Sanierungsfläche erstrecken werden, wurden verschiedene Fälle unterschieden. Diese unterschiedlichen Fälle gehen davon aus, dass die Arbeiten an einem nur auf einem räumlich eingeschränkten Bereich stattfinden. In den Ergebnissen werden nun die P:\612\ \ VV Stolberger Zink\500 Planung\580 Berichte\EB Vil.doc Seite 8

14 drei Fälle dargestellt, die die höchsten Überschreitungen der Richtwerte an den umliegenden Gebäuden hervorrufen. Auch bei Tätigkeiten an anderer Stelle innerhalb des Sanierungsgebiets können jedoch Überschreitungen an naheliegenden Wohngebäuden hervorgerufen werden. Diese sind jedoch geringer als die Überschreitungen in den dargestellten Fällen Die ermittelten Immissionen liegen am im negativsten Fall bei bis zu 86 und in der bei bis zu 33. Die höchsten Immissionen ergeben sich dabei an dem Wohgebäude mit dem Immissionsort 05. Der Richtwert der AVV Baulärm für Mischgebiete von 60 am wird an diesem Wohngebäude um bis zu 26 überschritten. In der wird der Richtwert der AVV Baulärm an allen Wohngebäuden eingehalten, da bis auf den Betrieb der Wasserreinigungsanlage keine weiteren Arbeitsvorgänge in der vorgesehen sind. Aufgrund der prognostizierten Überschreitung der Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm am sollten Möglichkeiten zur Minderung der Lärmbelastung in der Nachbarschaft geprüft werden. 4. LÄRMSCHUTZMAßNAHMEN Nach AVV Baulärm kommen zur Minderung der Lärmbelastung im Umfeld von Baustellen insbesondere in Betracht: a) Maßnahmen bei der Einrichtung der Baustelle, b) Maßnahmen an den Baumaschinen, c) die Verwendung geräuscharmer Baumaschinen, d) die Anwendung geräuscharmer Bauverfahren, e) die Beschränkung der Betriebszeit lautstarker Baumaschinen. (AVV BAULÄRM) Für den vorliegenden Fall kommen nur wenige Maßnahmen in Betracht. Alternative Flächen zur Abwicklung eines Teils der Arbeiten sind bei der untersuchten Baumaßnahme nicht möglich, da die Flächen die einer Sanierung unterzogen werden sollen eindeutig umrissen sind. Es soll aber darauf geachtet werden, dass ausschließlich geräuscharme Maschinen zum Einsatz kommen, die dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen. Im Vergleich zu älteren Baugeräten ist eine Minderung in einer Größenordnung von ca. 3 bis 6 zu erreichen. Im Hinblick auf die Betriebszeiten sind bis auf den Einsatz der Wasserreinigungsanlage auch in der nur Tätigkeiten vorgesehen, die ausschließlich am für eine P:\612\ \ VV Stolberger Zink\500 Planung\580 Berichte\EB Vil.doc Seite 9

15 Dauer von zehn Stunden stattfinden. Eine wesentliche Verkürzung der Arbeitsdauer pro ist als nicht realistisch einzuschätzen. Um eine wirksame Abschirmung mit einer aktiven Lärmschutzmaßnahme (mobile Lärmschutzwand) zu erzielen, müsste diese nahe der Hauptschallquellen in Richtung der nächstgelegenen Gebäude errichtet werden. Diese Maßnahme ist für die Baumaßnahme aufgrund der sich bewegenden Schallquellen jedoch nicht realistisch. Als weitere Möglichkeit besteht der Einsatz von Schallschutzzelten. Nach der AVV Baulärm empfiehlt sich der Einsatz von Schallschutzzelten, wenn Baumaschinen häufig ihren Standort wechseln, so wie es bei der vorliegenden Sanierungsmaßnahme der Fall ist. Durch Schallschutzzelte mit einer geeigneten Schalldämmung ist eine Schallpegelminderung von etwa 10 möglich. Des Weiteren ist eine frühzeitige Information der Anwohner zu empfehlen. 5. VERKEHRSLÄRM WÄHREND SANIERUNGSARBEITEN 5.1 Allgemeines Während der Sanierungsarbeiten werden Baustellenfahrzeuge über die Neuhäuserstraße an- und abfahren. Die Lärmbelastungen der An- und Abfahrten der Baustellenfahrzeuge auf öffentlichen Straßen sollen ermittelt und bewertet werden. 5.2 Beurteilungsgrundlagen Zur rechnerischen Erfassung des Straßenverkehrslärms dient die "Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90)", die mit dem "Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau" Nr. 8/1990 am vom Bundesminister für Verkehr eingeführt wurde. Darin werden die Beurteilungszeiträume (6-22 Uhr) und (22-6 Uhr) unterschieden. Entsprechend dieser Richtlinien sind die Lärmpegel (Beurteilungspegel) aus den durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen zu berechnen. Diese Lärmwerte sind Mittelwerte (Mittelungspegel) und keine Maximalpegel. Eine eindeutige rechtliche Vorgabe zur Behandlung des Bauverkehrslärms ist in Deutschland nicht vorhanden. Die zur Bewertung von baustellenbedingten Lärmimmissionen anzuwendende AVV Baulärm enthält keine Vorgaben zu Baustellenverkehren auf öffentlichen Straßen. Da die Geräusche der Lkw in der Umgebung als Verkehrslärm wahrgenommen werden, wird hier zur Darstellung von möglichen Betroffenheiten hilfsweise eine Prüfung anhand der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BIMSCHV) durchgeführt. Dies entspricht beispielsweise auch der üblichen Prüfung gewerblich hervorgerufener Verkehrsgeräusche nach den Vorgaben der TA Lärm. Dabei wird die Lärmsituation ohne P:\612\ \ VV Stolberger Zink\500 Planung\580 Berichte\EB Vil.doc Seite 10

16 und mit Baustellenverkehr verglichen sowie nach den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV bewertet. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt: Nutzungsart Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV in Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime Reine und allgemeine Wohngebiete sowie Kleinsiedlungsgebiete Kern-, Dorf- und Mischgebiete Gewerbegebiete Tab. 5-1: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV Aus den Ergebnissen der Prüfung können keine Aussagen zu Lärmschutzansprüchen abgeleitet werden. Bei einer detaillierten rechtlichen Prüfung können auch vorhandene Verkehrslärmbelastungen von öffentlichen Straßen und der Immissionsbeitrag des Baustellenverkehrs zum Gesamtverkehrslärmpegel in die Bewertung einfließen. 5.3 Emissionen Im Bestand ohne Baustellenverkehr sind folgende Verkehrsmengen (nach FWT 2013) und daraus resultierende Emissionspegel in der Neuhäuser Straße (bei Tempo 30) zu verzeichnen: Straße DTV (Kfz/24h) Kfz (in Kfz/h) Lkw (in Kfz/h) Emissionspegel (in ) M T M N M TSV M NSV L M, L M, Neuhäuser Str. östlich der Ziegelmattenstr. Neuhäuser Str. westl. der Ziegelmattenstr ,4 41, ,5 42,1 Tab. 5-2: Verkehrsmengen und Emissionspegel Bestandssituation (Neuhäuser Straße) Die Anzahl an Fahrten durch Fahrzeuge während der Sanierungsphase, deren Quelle bzw. Ziel die Baustelle ist, wird analog zu den Annahmen bezüglich der An- und Abfahrten durch Baustellenfahrzeuge aus dem Abschnitt 3 angesetzt (Abtransport von Erdaushub usw.). Zusätzlich werden Pkw-Fahrten durch Bauarbeiter, der Bauaufsicht usw. berücksichtigt. P:\612\ \ VV Stolberger Zink\500 Planung\580 Berichte\EB Vil.doc Seite 11

17 Zusammengefasst entspricht dies folgender Anzahl an Fahrten durch Pkw und Lkw: Verkehrserzeugung [Fahrten/24h] Fahrten Pkw (Mitarbeiter, Aufsicht, Besucher usw.) Fahrten Lkw (Abtransport Erdaushub, Materialanlieferung usw.) Tab. 5-3: Verkehrerzeugung Sanierungsphase Entsprechend den geplanten Arbeitszeiten (10 Stunden innerhalb des Zeitraums von 7 bis 20 Uhr) werden die in der obigen Tabelle aufgeführten Fahrten während dem eszeitraum (6 bis 22 Uhr) stattfinden. Einschließlich des Baustellenverkehrs ist in der Neuhäuser Straße während den Sanierungsarbeiten mit folgenden Verkehrsmengen und daraus entsprechende Emissionspegeln (bei Tempo 30) zu rechnen: Straße DTV (Kfz/24h) Kfz (in Kfz/h) Lkw (in Kfz/h) Emissionspegel (in ) M T M N M TSV M NSV L M, L M, Neuhäuser Str. östlich der Ziegelmattenstr. Neuhäuser Str. westl. der Ziegelmattenstr ,9 41, ,3 42,1 Tab. 5-4: Verkehrsmengen und Emissionspegel während der Sanierungsphase (Neuhäuser Straße) 5.4 Immissionen Mit den aufgeführten Emissionen der Neuhäuser Straße wurden die Verkehrslärmimmissionen in der Neuhäuser Straße an den nächstgelegenen Wohnhäusern ermittelt. Die Lage der Immissionsorte lässt sich der Anlage 7 entnehmen. Dazu wurde eine Berechnung der Schallausbreitung von den Lärmquellen zu den Immissionsorten durchgeführt. In die Berechnung gingen Abschirmungen und Reflexionen von Gebäuden ein. Dabei wurden die Situationen ohne und mit Baustellenverkehr während der Sanierungsphase betrachtet. Die Ergebnisse der Berechnungen sind in den Tabellen in der Anlage 8 (ohne Baustellenverkehr) und 9 (mit Baustellenverkehr) zu sehen. Darin bedeuten: IGW: Immissionsgrenzwert nach 16.BImSchV P:\612\ \ VV Stolberger Zink\500 Planung\580 Berichte\EB Vil.doc Seite 12

18 Lr: Beurteilungspegel diff: Überschreitung des Immissionsgrenzwertes Die Bewertung erfolgt nach den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV für den jeweiligen Gebietstyp. Die Verkehrslärmimmissionen liegen während der Sanierungsphase an den untersuchten Immissionsorten zwischen 55,2 und 59,2 am und zwischen 44,0 und 47,5 in der. An zwei Immissionsorten werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV am geringfügig um 0,2 überschritten. In der sind keine Fahrbewegungen durch Baustellenfahrzeuge vorgesehen und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV können an den Immissionsorten eingehalten werden. Im Vergleich zur Bestandssituation ergeben sich während der Sanierungsphase Erhöhungen der Beurteilungspegel um bis zu 4,5. P:\612\ \ VV Stolberger Zink\500 Planung\580 Berichte\EB Vil.doc Seite 13

19 6. ZUSAMMENFASSUNG Von der Projektgesellschaft Kappel mbh ist die Sanierung und Bebauung der so genannten A-Flächen der ehemaligen Erzaufbereitungsanlage der Stolberger Zink AG in Freiburg, Ortsteil Kappel vorgesehen. Dazu wurden die Lärmimmissionen an angrenzenden Wohngebäuden aus dem Baustellenbetrieb während der Sanierungsphase ermittelt. Die Bewertung erfolgte nach den Vorgaben der AVV Baulärm. Die ermittelten Immissionen liegen am im ungünstigsten Fall bei bis zu 86 (Immissionsort 05) und in der bei bis zu 33. Am Immissionsort 05 wird der Richtwert der AVV Baulärm für Mischgebiete von 60 am somit um bis zu 26 überschritten. In der wird der Richtwert der AVV Baulärm an allen Wohngebäuden eingehalten. Zur Minderung der Lärmbelastung der Anwohner sollte auf den Einsatz geräuscharmer Maschinen geachtet werden, durch die im Vergleich zu älteren Geräten eine Minderung um ca. 3 bis 6 möglich ist. Eine weitere Möglichkeit besteht im Einsatz von Schallschutzzelten, durch die mit einer geeigneten Schalldämmung eine Schallpegelminderung von etwa 10 möglich ist. Zudem sollten die Anwohner frühzeitig über die anstehenden Baumaßnahmen und deren Dauer informiert werden. Wenn auch mit Lärmschutzmaßnahmen keine vollständige Einhaltung der Immissionsrichtwerte möglich ist, erscheint eine Abwägung der Vor- und eile der vorgesehenen Bauverfahren und möglicher Alternativen erforderlich. Dabei ist auch auf Abschnitt der AVV Baulärm hinzuweisen: Von der Stilllegung der Baumaschine kann trotz Überschreitung der Immissionsrichtwerte abgesehen werden, wenn die Bauarbeiten 1. zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes oder zur Abwehr sonstiger Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder 2. im öffentlichen Interesse dringend erforderlich sind und die Bauarbeiten ohne die Überschreitung der Immissionsrichtwerte nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden können. (AVV BAU- LÄRM) In der Neuhäuser Straße entstehen während der Sanierung durch den Gesamtverkehr einschließlich der Baustellenfahrzeuge an vereinzelten Wohnhäusern am geringfügige Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV um 0,2. In der sind keine Fahrbewegungen durch Baustellenfahrzeuge vorgesehen und die Immissionsgrenzwerte werden eingehalten. Im Vergleich zur Bestandssituation ergeben sich Erhöhungen der Beurteilungspegel um bis zu 4,5. P:\612\ \ VV Stolberger Zink\500 Planung\580 Berichte\EB Vil.doc Seite 14

20 Anlagen P:\612\ \ VV Stolberger Zink\500 Planung\580 Berichte\EB Vil.doc

21 Fichtner Water & Transportation GmbH Linnéstraße Freiburg info@fwt.fichtner.de Legende Neuhäuser Straße Linienschallquelle Flächenschallquelle 20 Hauptgebäude Nebengebäude Immissionsort Ziegelmattenstraße Bagger 2 Radlader Lkw Silo-Lkw SZ Planierraupe Bohrgerät Staubbindemaschine Fahrwege Reifenwaschanlage Auftraggeber: P:\612\ \ VV Stolberger Zink\500 Planung\510 Bearbeitung\Kopie von SoundPlan Stolberger Wasserreinigungsanlage Projektbez: Planbez: Proj.-Nr: Datum: Maßstab: Projektgesellschaft Kappel mbh Schalltechnische Untersuchung zur Sanierungsmaßnahme Stolberger Zink Lageplan Fall /2014 1: Anlage 1

22 Fichtner Water & Transportation GmbH Linnéstraße Freiburg info@fwt.fichtner.de Legende Neuhäuser Straße Linienschallquelle Flächenschallquelle 20 Hauptgebäude Nebengebäude Immissionsort Fahrwege Reifenwaschanlage 19 P:\612\ \ VV Stolberger Zink\500 Planung\510 Bearbeitung\Kopie von SoundPlan Stolberger Ziegelmattenstraße Bagger 2 Radlader Lkw Silo-Lkw SZ Planierraupe Bohrgerät Staubbindemaschine Wasserreinigungsanlage Auftraggeber: Projektbez: Planbez: Proj.-Nr: Datum: Maßstab: Projektgesellschaft Kappel mbh Schalltechnische Untersuchung zur Sanierungsmaßnahme Stolberger Zink Lageplan Fall /2014 1: Anlage 2

23 Fichtner Water & Transportation GmbH Linnéstraße Freiburg info@fwt.fichtner.de Legende Neuhäuser Straße Linienschallquelle Flächenschallquelle 20 Hauptgebäude Nebengebäude Immissionsort Ziegelmattenstraße Bagger 2 Radlader Lkw Reifenwaschanlage Silo-Lkw SZ Planierraupe 18 Bohrgerät Staubbindemaschine 17 Fahrwege Auftraggeber: P:\612\ \ VV Stolberger Zink\500 Planung\510 Bearbeitung\Kopie von SoundPlan Stolberger Wasserreinigungsanlage Projektbez: Planbez: Proj.-Nr: Datum: Maßstab: Projektgesellschaft Kappel mbh Schalltechnische Untersuchung zur Sanierungsmaßnahme Stolberger Zink Lageplan Fall /2014 1: Anlage 3

24 Immissionsort Nutzung Geschoss IRW IRW Lr Lr Lr,diff 01 WA EG ,6 15, OG ,6 15,5 0, OG ,6 15,9 1, WA EG ,2 14,9 1, OG ,5 15,3 3, OG ,2 15,8 6, MI EG ,6 11,9 14, OG ,1 12,1 16, OG ,7 12,4 16, MI EG ,6 11,9 23, OG ,2 12,2 23, OG ,6 12,5 22, MI EG ,7 8,7 25, OG ,2 9,0 24, OG ,1 9,2 23, WA EG ,6 10,7 23, OG ,3 11,0 24, OG ,4 11,2 24, WA EG ,7 11,4 24, OG ,9 11,7 24, OG ,8 12,0 24, MI EG ,7 14,1 17, OG ,3 14,4 18, OG ,3 14,6 18, MI EG ,6 14,0 13, OG ,8 14,3 14, OG ,3 14,6 15, MI EG ,1 15,6 9, OG ,9 16,1 9, OG ,7 17,1 10, MI EG ,7 15, OG ,0 16, OG ,2 16, MI EG ,0 15, OG ,3 16, OG ,6 16, WA EG ,2 22,4 3, OG ,4 23,3 3, OG ,7 24,2 3, WA EG ,8 16, OG ,2 17, Lr,diff Auftraggeber: Projektgesellschaft Kappel mbh Projektbez: Planbez: Schalltechnische Untersuchung zur Sanierungsmaßnahme "Stolberger Zink" Beurteilungspegel Fall 1 Proj.-Nr: Datum: Anlage: / SoundPLAN 7.3

25 Immissionsort Nutzung Geschoss IRW IRW Lr Lr Lr,diff Lr,diff 2.OG ,0 19,3 1, WA EG ,3 29,5 3, OG ,3 31,0 4, OG ,8 31,4 5, WA EG ,4 32, OG ,4 32,8 0, OG ,8 32,8 4, WA EG ,7 24,1 6, OG ,4 25,2 7, OG ,8 26,3 7, WA EG ,4 10,4 1.OG ,5 11,5 2.OG ,6 11,6 19 WR EG ,7 12,7 1.OG ,7 13,7 2.OG ,4 14,4 20 WR EG ,8 8,7 7, OG ,2 9,3 9, OG ,6 9,9 10,6 --- Auftraggeber: Projektgesellschaft Kappel mbh Projektbez: Planbez: Schalltechnische Untersuchung zur Sanierungsmaßnahme "Stolberger Zink" Beurteilungspegel Fall 1 Proj.-Nr: Datum: Anlage: / SoundPLAN 7.3

26 Immissionsort Nutzung Geschoss IRW IRW Lr Lr Lr,diff 01 WA EG ,2 15,1 5, OG ,0 15,5 6, OG ,8 15,9 6, WA EG ,9 14,9 7, OG ,6 15,3 8, OG ,8 15,8 9, MI EG ,9 11,9 8, OG ,7 12,1 9, OG ,4 12,4 10, MI EG ,0 11,9 11, OG ,5 12,2 12, OG ,4 12,5 13, MI EG ,6 8,7 10, OG ,1 9,0 12, OG ,1 9,2 13, WA EG ,1 10,7 15, OG ,1 11,0 16, OG ,1 11,2 17, WA EG ,3 11,4 17, OG ,5 11,7 18, OG ,1 12,0 19, MI EG ,2 14,1 19, OG ,9 14,4 18, OG ,3 14,6 18, MI EG ,5 14,0 22, OG ,2 14,3 22, OG ,7 14,6 21, MI EG ,4 15,6 22, OG ,9 16,1 21, OG ,2 17,1 21, MI EG ,1 15,7 0, OG ,6 16,0 2, OG ,6 16,4 3, MI EG ,7 15, OG ,6 16,2 0, OG ,4 16,6 2, WA EG ,8 22,4 3, OG ,0 23,3 4, OG ,4 24,2 4, WA EG ,8 16, OG ,9 17, Lr,diff Auftraggeber: Projektgesellschaft Kappel mbh Projektbez: Planbez: Schalltechnische Untersuchung zur Sanierungsmaßnahme "Stolberger Zink" Beurteilungspegel Fall 2 Proj.-Nr: Datum: Anlage: / SoundPLAN 7.3

27 Immissionsort Nutzung Geschoss IRW IRW Lr Lr Lr,diff Lr,diff 2.OG ,9 19,3 2, WA EG ,5 29,5 3, OG ,4 31,0 4, OG ,8 31,4 6, WA EG ,0 32,3 7, OG ,7 32,8 7, OG ,5 32,8 8, WA EG ,8 24,1 7, OG ,4 25,2 8, OG ,0 26,3 9, WA EG ,1 11,1 1.OG ,0 12,0 2.OG ,2 12,2 19 WR EG ,7 12,7 1.OG ,9 13,9 2.OG ,5 14,5 20 WR EG ,5 8,7 12, OG ,1 9,3 13, OG ,0 9,9 14,0 --- Auftraggeber: Projektgesellschaft Kappel mbh Projektbez: Planbez: Schalltechnische Untersuchung zur Sanierungsmaßnahme "Stolberger Zink" Beurteilungspegel Fall 2 Proj.-Nr: Datum: Anlage: / SoundPLAN 7.3

28 Immissionsort Nutzung Geschoss IRW IRW Lr Lr Lr,diff 01 WA EG ,3 15,1 24, OG ,4 15,5 24, OG ,2 15,9 24, WA EG ,2 14,9 22, OG ,5 15,3 22, OG ,4 15,8 22, MI EG ,9 11, OG ,9 12, OG ,0 12,4 1, MI EG ,5 11,9 3, OG ,8 12,2 3, OG ,7 12,5 4, MI EG ,3 8, OG ,4 9, OG ,9 9, WA EG ,8 10, OG ,9 11,0 1, OG ,8 11,2 6, WA EG ,8 11,4 6, OG ,2 11,7 7, OG ,1 12,0 8, MI EG ,1 14,1 2, OG ,5 14,4 2, OG ,0 14,6 3, MI EG ,9 14,0 1, OG ,4 14,3 2, OG ,9 14,6 2, MI EG ,1 15,6 4, OG ,6 16,1 4, OG ,6 17,1 4, MI EG ,4 15,7 1, OG ,0 16,0 2, OG ,2 16,4 3, MI EG ,4 15,9 4, OG ,7 16,2 4, OG ,1 16,6 5, WA EG ,1 22,4 5, OG ,6 23,3 5, OG ,1 24,2 6, WA EG ,4 16,2 1, OG ,1 17,5 2,1 --- Lr,diff Auftraggeber: Projektgesellschaft Kappel mbh Projektbez: Planbez: Schalltechnische Untersuchung zur Sanierungsmaßnahme "Stolberger Zink" Beurteilungspegel Fall 3 Proj.-Nr: Datum: Anlage: / SoundPLAN 7.3

29 Immissionsort Nutzung Geschoss IRW IRW Lr Lr Lr,diff Lr,diff 2.OG ,2 19,3 3, WA EG ,3 29,5 2, OG ,3 31,0 3, OG ,9 31,4 4, WA EG ,2 32,3 11, OG ,1 32,8 12, OG ,9 32,8 12, WA EG ,2 24,1 21, OG ,8 25,2 21, OG ,9 26,3 21, WA EG ,4 26,4 1.OG ,1 26,1 2.OG ,5 25,5 19 WR EG ,6 20,6 1.OG ,7 21,7 2.OG ,7 22,7 20 WR EG ,1 8,7 21, OG ,3 9,3 22, OG ,3 9,9 23,3 --- Auftraggeber: Projektgesellschaft Kappel mbh Projektbez: Planbez: Schalltechnische Untersuchung zur Sanierungsmaßnahme "Stolberger Zink" Beurteilungspegel Fall 3 Proj.-Nr: Datum: Anlage: / SoundPLAN 7.3

30 Fichtner Water & Transportation GmbH Linnéstraße Freiburg info@fwt.fichtner.de Legende Linienschallquelle Hauptgebäude Nebengebäude 08 Immissionsort Emissionslinie Neuhäuser Straße Auftraggeber: P:\612\ \ VV Stolberger Zink\500 Planung\510 Bearbeitung\Kopie von SoundPlan Stolberger Ziegelmattenstraße Projektbez: Planbez: Proj.-Nr: Datum: Maßstab: Projektgesellschaft Kappel mbh Schalltechnische Untersuchung zur Sanierungsmaßnahme Stolberger Zink Lageplan Verkehrslärm /2014 1: Anlage 7

31 Immissionsort Nutzung Geschoss IGW IGW Lr Lr Lr,diff 01 WR EG ,4 46, OG ,4 46, OG ,9 45, WR EG ,7 47, OG ,5 47, OG ,9 46, WR EG ,9 44, OG ,4 45, OG ,3 45, WR EG ,4 44, OG ,0 44, OG ,0 44, WR EG ,9 45, OG ,2 45, OG ,0 45, WR EG ,8 45, OG ,2 46, OG ,1 45, WR EG ,9 46, OG ,0 46, OG ,6 46, WR EG ,4 46, OG ,4 46, OG ,0 45, WA EG ,3 44, OG ,4 44, OG ,0 43, WA EG ,8 47, OG ,5 47, OG ,8 46, WA EG ,5 46, OG ,4 46, OG ,9 45, WA EG ,2 45, OG ,2 45, OG ,9 45, Lr,diff Auftraggeber: Projektgesellschaft Kappel mbh Projektbez: Planbez: Schalltechnische Untersuchung zur Sanierungsmaßnahme "Stolberger Zink" Beurteilungspegel Verkehrslärm Bestandssituation Proj.-Nr: Datum: Anlage: / SoundPLAN 7.3

32 Immissionsort Nutzung Geschoss IGW IGW Lr Lr Lr,diff 01 WR EG ,9 46, OG ,9 46, OG ,4 45, WR EG ,2 47,4 0, OG ,0 47, OG ,4 46, WR EG ,4 44, OG ,9 45, OG ,8 45, WR EG ,9 44, OG ,5 44, OG ,5 44, WR EG ,4 45, OG ,7 45, OG ,5 45, WR EG ,3 45, OG ,7 46, OG ,5 45, WR EG ,2 46, OG ,3 46, OG ,9 46, WR EG ,3 46, OG ,3 46, OG ,9 45, WA EG ,6 44, OG ,6 44, OG ,2 43, WA EG ,2 47,5 0, OG ,9 47, OG ,2 46, WA EG ,0 46, OG ,9 46, OG ,5 45, WA EG ,7 45, OG ,7 45, OG ,4 45, Lr,diff Auftraggeber: Projektgesellschaft Kappel mbh Projektbez: Planbez: Schalltechnische Untersuchung zur Sanierungsmaßnahme "Stolberger Zink" Beurteilungspegel Verkehrslärm Sanierungsphase Proj.-Nr: Datum: Anlage: / SoundPLAN 7.3

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