STADT ARZBERG, "ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NÖRDLICH DER MARKTREDWITZER STRASSE"

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1 Messung Beratung Planung Entwicklung EDEKA Grundstücksgesellschaft Nordbayern-Sachsen-Thüringen GmbH Klepperstraße MARKTREDWITZ Messstelle n. 26 BlmSchG VMPA-Prüfstelle n. DIN 4109 IBAS Ingenieurgesellschaft mbh Nibelungenstraße Bayreuth Telefon Fax info@ibas-mbh.de Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum be b STADT ARZBERG, "ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NÖRDLICH DER MARKTREDWITZER STRASSE" Schalltechnische Untersuchungen im Rahmen des Bauleitverfahrens mit Emissionskontingentierung und Machbarkeitsuntersuchung Bericht-Nr.: b01 Bearbeitet von: M. Hofmann A. Berger Amtsgericht Bayreuth HRB 1743 Geschäftsführer Michael Hofmann Werner Rüger HypoVereinsbank Bayreuth BLZ Kto.-Nr IBAN DE BIC HYVEDEMM412 Sparkasse Bayreuth BLZ Kto.-Nr IBAN DE BIC BYLADEM1SBT USt-IDNr.: DE

2 b01 vom Inhaltsübersicht Seite 1. Situation und Aufgabenstellung 3 2. Unterlagen 4 3. Bewertungsmaßstäbe und Immissionsorte Schallschutz im Städtebau (DIN 18005) Immissionsorte 8 4. Verkehrslärmimmissionen Geräuschvorbelastung durch den öffentlichen Verkehr - Ist-Stand Prognose Planfall Schallemissionskontingentierung Emissionskontingentierung - Methodik Planwerte nach der DIN Emissionskontingentierung Festsetzung im Bebauungsplan Überprüfung Nutzungsmöglichkeit auf der Teilfläche GEe Betriebsszenario Schallquellen Parkplatz Schallausbreitungsberechnungen Zusammenfassung 24

3 b01 vom Situation und Aufgabenstellung Die Stadt Arzberg beabsichtigt das Bauleitverfahren "Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes nördlich der Marktredwitzer Straße" durchzuführen. Dabei ist auf dem künftig als Sondergebiet auszuweisenden Gelände eines früheren Sportplatzes der Neubau eines Einkaufsmarktes geplant, wofür bereits eine schalltechnische Planbeurteilung vorliegt. Die Fläche des derzeit bestehenden Einkaufsmarktes soll von einem Sondergebiet in ein eingeschränktes Gewerbegebiet umgewidmet und einer neuen Nutzung zugeführt werden. Im unmittelbaren Umfeld befinden Wohngrundstücke die im Flächennutzungsplan der Stadt Arzberg als Wohnbaufläche dargestellt sind. Südlich des Plangebietes verläuft die Kreisstraße WUN 18 (Marktredwitzer Straße) mit einem Kreisel. Gemäß 1 Abs. 6 Baugesetzbuch sind in der Bauleitplanung unter anderem die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Der Lärmschutz, als wichtiger Teil, wird für die Praxis durch die DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, konkretisiert. Um möglichen Konflikten von der Lärmentwicklung her vorzubeugen und den entsprechenden gesetzlichen Anforderungen zu genügen, wird vom Landratsamt Wunsiedel die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens gefordert. Dabei ist insbesondere eine Schallemissionskontingentierung zu erarbeiten, welche dann im Bebauungsplan festgesetzt werden soll. Des Weiteren soll eine Überprüfung erfolgen, inwieweit sich die umzuwidmende Teilfläche im östlichen Plangebiet (derzeitiger Verbrauchermarkt) in das Schallemissionskonzept einfügen lässt. Die IBAS Ingenieurgesellschaft mbh wurde mit der Durchführung der schalltechnischen Untersuchungen beauftragt.

4 b01 vom Unterlagen Die nachstehend aufgeführten Unterlagen wurden zur Bearbeitung verwendet: 2.1 Planunterlagen zum Bauleitverfahren: Entwurf zum Vorhaben- und Erschließungsplan Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nördlich der Marktredwitzer Straße", Planzeichnung M = 1 : 500, Planungsstand , Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Arzberg, Bebauungsplan der Stadt Arzberg "Sondergebiet nördlich der Marktredwitzer Straße", vom , Kuchenreuther Architekten / Stadtplaner, s vom bis ; 2.2 Übersicht zum Bebauungsplanvorhaben "Sondergebiet nördlich der Marktredwitzer Straße", EDEKA Grundstücksgesellschaft Nordbayern-Sachsen- Thüringen mbh, vom ; 2.3 Schalltechnische Untersuchung, EDEKA-Markt in der Marktredwitzer Straße in Arzberg, Projekt 076, Dipl.-Geogr. Udo Maier, vom , EDEKA Grundstücksgesellschaft Nordbayern-Sachsen-Thüringen mbh, vom ; 2.4 Abstimmung zu den schalltechnischen Vorgaben mit dem Landratsamt, Telefongespräch vom ; 2.5 Angaben zu den Planungen, Kuchenreuther Architekten / Stadtplaner, Telefongespräche vom bis ; 2.6 Digitales Geländemodell, Geodatenonline, Bayerische Vermessungsverwaltung, vom ; 2.7 DIN , Schallschutz im Städtebau - Teil 1, Mai 1987 und Juli 2002;

5 b01 vom Sechste AVwV vom zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm, GMBl. Nr. 26); 2.9 DIN 45691, Geräuschkontingentierung, Dezember 2006; 2.10 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990, BGBl. I, S. 1036; 2.11 DIN ISO , Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999; 2.12 RLS-90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990; 2.13 Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. überarbeitete Auflage, Bayerisches Landesamt für Umwelt, August 2007; 2.14 Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, vom aktualisiert mit dem Heft 3, Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden, aus dem Jahr 2005; 2.15 Ströhle, M.: Untersuchung der Geräuschemissionen von dieselgetriebenen Staplern im praktischen Betrieb, FH Stuttgart, Januar 2000; 2.16 Angaben zur Verkehrsbelastung auf den Kreisstraßen WUN 17 und WUN 18, Bayerisches Straßeninformationssystem (BAYSIS), Verkehrsdaten der Straßenverkehrszählung 2010, Website Abruf vom September 2015.

6 b01 vom Bewertungsmaßstäbe und Immissionsorte 3.1 Schallschutz im Städtebau (DIN 18005) Gemäß 1 Abs. 6 Baugesetzbuch sind in der Bauleitplanung unter anderem die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Der Lärmschutz als wichtiger Teil wird für die Praxis durch die DIN 18005, "Schallschutz im Städtebau", /2.7/, konkretisiert. Danach sind in den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen (z. B. Bauflächen, Baugebieten, sonstigen Flächen) folgende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel anzustreben: - bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebieten, Ferienhausgebieten tags nachts 50 db(a) 40 bzw. 35 db(a) - bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten tags nachts 55 db(a) 45 bzw. 40 db(a) - bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen tags nachts 55 db(a) 55 db(a) - bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) tags nachts 60 db(a) 50 bzw. 45 db(a)

7 b01 vom bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) tags nachts 65 db(a) 55 bzw. 50 db(a) - bei sonstigen Sondergebieten, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart tags nachts 45 bis 65 db(a) 35 bis 65 db(a). Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Der höhere Wert ist für die Bewertung von Verkehrslärmimmissionen heranzuziehen. Nach vorgenannter Norm ist die Einhaltung oder Unterschreitung der Orientierungswerte wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen. Die vorgenannten Werte sind demnach keine Grenzwerte. Von ihnen kann bei Überwiegen anderer Belange als der des Schallschutzes abgewichen werden. Für Geräuschimmissionen von Anlagen - verkürzt von gewerblichen Anlagen (Gewerbelärm) - sind die Orientierungswerte der DIN praktisch verbindlich. Sobald die Planungen der Gewerbe-/Industriegebiete realisiert werden, findet das BImSchG und in seiner Folge die aktuell gültige TA Lärm /2.8/ Anwendung. Darin sind Immissionsrichtwerte festgesetzt, die sich mit Ausnahme der Kerngebiete (TA Lärm: 60/45 db(a)) zahlenmäßig nicht von den Orientierungswerten für Gewerbelärm in der DIN unterscheiden, diese Immissionsrichtwerte werden aber im Verwaltungsvollzug wie Grenzwerte gehandhabt.

8 b01 vom Immissionsorte Zur Beurteilung der in der Wohnnachbarschaft einwirkenden gewerblich verursachten Geräusche und für die Ermittlung der Emissionskontingente nach DIN /2.9/ wurden die maßgebenden Immissionsorte außerhalb des Plangebietes so gewählt, dass mit Einhaltung der Schallvorgaben des B-Planes an diesen Orten sowie auch im übrigen Einwirkungsbereich auch die Orientierungswerte der DIN sicher eingehalten werden können. Die Lage der Aufpunkte ist der Anlage 1 im Anhang zu entnehmen. Die nachfolgende Übersicht enthält die maßgebenden Immissionsorte in der Nachbarschaft zum Plangebiet, die z. T. bereits in der Planbeurteilung für den künftigen Einkaufsmarkt /2.3/ herangezogen wurden. Die jeweils zugrunde gelegte Gebietseinstufung eines allgemeinen Wohngebietes für sämtliche Aufpunkte ergibt sich aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Arzberg /2.1/. Nach Rücksprache mit der Fachbehörde des LRA Wunsiedel /2.4/ können die Orientierungswerte der DIN ausgeschöpft werden.

9 b01 vom Tabelle 1: Ausgewählte Immissionsorte und Orientierungswerte Bezeichnung Lage / Nutzung Orientierungswerte Tag [db(a)] Nacht [db(a)] IO 1 Wohnhaus Hans-Steurer-Str IO 2 unbebautes Grundstück, Flur-Nr. 1108/ IO 3 unbebautes Grundstück, Flur-Nr. 1108/ IO 4 Wohnhaus Röthenbacher Str IO 5 Wohnhaus Marktredwitzer Str IO 6 Wohnhaus Marktredwitzer Str IO 7 Wohnhaus Marktredwitzer Str IO 8 Wohnhaus Sandauer Str IO 9 Wohnhaus Sandauer Str IO 10 Wohnhaus Sandauer Str IO 11 Wohnhaus Sandauer Str. 16, Südfassade IO 12 Wohnhaus Sandauer Str. 16, Nordfassade Verkehrslärmimmissionen 4.1 Geräuschvorbelastung durch den öffentlichen Verkehr - Ist-Stand Um die Höhe der Geräuschbelastung durch den öffentlichen Verkehr an den maßgebenden Immissionsorten zu quantifizieren, wurden Ausbreitungsberechnungen nach den RLS-90 /2.12/ auf Basis von Verkehrszahlen für die unmittelbar südlich des Plangebietes entlang führende Kreisstraße WUN 18 als den maßgebenden Verkehrsweg durchgeführt. Zudem wurden die benachbarten Gemeindestraßen Röthenbacher Straße und Hans-Steurer-Straße berücksichtigt. Die Lage der v. g. Verkehrswege ist in der Anlage 1 im Anhang ersichtlich. 1 Aufpunkt in 3 m Abstand von der östlichen Grundstücksgrenze /2.3/

10 b01 vom Folgende Fahrzeugfrequentierungen (DTV durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke [Kfz/24 h]) basierend auf Verkehrszählungen der letzten Jahre wurden bezüglich der Kreisstraße WUN 18 in Ansatz gebracht /2.16/. Für die ebenfalls im Umfeld des Plangebiets verlaufende Röthenbacher Straße und Hans-Steurer-Straße liegen keine Verkehrsmengenangaben vor. Entsprechend ihrer Nutzung sind diese Straßen als Wohnstraße im Ortsbereich einzustufen. Die Verkehrsbelastung wird hier in Anlehnung an den Entwurf der DIN 4109 (89), Teil 6, Tabelle A.1. sowie unter Berücksichtigung der Angaben zur weiter westlich anschließenden Kreisstraße WUN 17 /2.16/ angenommen. Tabelle 2: Ausgangsdaten und Emissionspegel der Straßen im Umfeld des Plangebietes Straße Verkehrsbelastung DTV 2020 zulässige Geschwindigkeit v Maßgebende Verkehrsstärke M Lkw-Anteil tags/nachts p Steigung Korrektur für Straßenoberfläche D StrO Emissions pegel Tag/Nacht [Kfz/24 h] [km/h] [Kfz/h] [%] [%] [db] L m,e [db(a)] WUN / 26 4,1 / 5,1 < ,8 / 48,1 Röthenbacher Straße Hans-Steurer- Straße / 5 3,5 / 4,4 < ,2 / 40, / 5 3,5 / 4,4 < ,2 / 40,6 * Straßenoberfläche: nicht geriffelte Gussasphalte, Asphaltbetone oder Splittmastixasphalte Für die Berechnungen wird eine ortsübliche Geschwindigkeit von 50 km/h auf den v. g. Straßen berücksichtigt. Die nachfolgende Tabelle enthält die berechneten Beurteilungspegel an den Immissionspunkten auf Grundlage der derzeitigen Verkehrsbelastung (Bestand) ohne Entwicklung des Plangebietes.

11 b01 vom Tabelle 3: Orientierungswerte gem. DIN und berechnete Beurteilungspegel für den Bestandsverkehr im Jahr 2010 gemäß RLS-90 /2.12/ Bezeichnung ORW gem. DIN Beurteilungspegel Tag [db(a)] Nacht [db(a)] Tag [db(a)] Nacht [db(a)] IO IO IO IO IO IO IO IO IO IO IO IO Bzgl. der Verkehrsbelastung für den Bestand resultieren Beurteilungspegel, die an den Immissionsorten IO 5 und IO 6 an der Marktredwitzer Straße (WUN 18) über dem Orientierungswert der DIN von 55 db(a) für den Verkehr zur Tagzeit liegen. An den v. g. Aufpunkten sowie an den IO 4 (Röthenbacher Str. 1) und IO 7 (Marktredwitzer Str. 26) wird der Orientierungswert von 45 db(a) auch nachts überschritten. An den IO 5 und IO 6 (Marktredwitzer Str. 39 und 47) liegen die Beurteilungspegel auch über dem Immissionsgrenzwert der Verkehrslärmschutzverordnung /2.10/ von 49 db(a) zur Nachtzeit. An den weiter entfernt gelegenen Aufpunkten werden die Orientierungswerte für den Verkehr eingehalten.

12 b01 vom Prognose Planfall Mit der Prognose Planfall werden die Auswirkungen auf die Geräuschimmissionen des öffentlichen Verkehrs bei einer Realisierung des Einkaufsmarktes im westlichen Teil des zukünftigen Geltungsbereichs des B-Planes dargestellt. Die Planungen sehen eine Zufahrt über die Röthenbacher Straße südlich an das künftige Einzelhandelsareal vor. Für den anlagenbezogenen Verkehr wird der Ansatz der schalltechnischen Planbeurteilung von zu erwartenden Pkw pro Tag zugrunde gelegt /2.3/, die zusätzlich vom Kreisel über die Röthenbacher Straße auf den Parkplatz des Einkaufsmarktes fahren, bzw. diesen wieder verlassen. Hinsichtlich der Verkehrsbelastung auf den umliegenden Straßen wurde auf Basis der Verkehrszählungen der vergangenen Jahre eine Abnahme des Fahrzeugaufkommens festgestellt. Auf der sicheren Seite liegend wird nachfolgend von künftig gleichbleibenden Fahrzeugzahlen ausgegangen. Aufgrund des bereits bestehenden Einkaufsmarktes im künftigen östlichen Plangebiet mit analoger Verkaufsfläche und dem dadurch bereits vorhandenen anlagenbezogenen Verkehr wird auf den v. g. Straßen keine weitere planinduzierte Erhöhung der Fahrzeugzahlen berücksichtigt. Für den betreffenden Teilabschnitt der Röthenbacher Straße vom Kreisel bis zur Zufahrt zum künftigen Einkaufsmarkt wird nachfolgendes planinduziertes Verkehrsaufkommen zugrunde gelegt. Dabei wird die An- und Abfahrt von 4 Anliefer- Lkw einbezogen /2.2/. Tabelle 4: Ausgangsdaten und Emissionspegel des planinduzierten Verkehrs auf der Röthenbacher Straße, Abschnitt Kreisel künftige Zufahrt Einkaufsmarkt Straße Verkehrsbelastung DTV 2020 zulässige Geschwindig keit v Maßgebende Verkehrsstärke M Lkw-Anteil tags/nachts p Steigung Korrektur für Straßenoberfläche D StrO Emissionspegel Tag/Nacht [Kfz/24 h] [km/h] [Kfz/h] [%] [%] [db] L m,e [db(a)] Röthenbacher Straße ,5 / 0 0,5 / 0 < 5 0* 51,7 / 0 * Straßenoberfläche: nicht geriffelte Gussasphalte, Asphaltbetone oder Splittmastixasphalte

13 b01 vom Die nachfolgende Tabelle enthält die berechneten Beurteilungspegel an den Immissionspunkten auf Grundlage der derzeitigen Verkehrsbelastung zzgl. der Erschließung des künftigen Einzelhandelsvorhaben (vgl. Anlage 2). Tabelle 5: Orientierungswerte gem. DIN und berechnete Beurteilungspegel für den Prognose-Planfall gemäß RLS-90 /2.12/ Bezeichnung ORW gem. DIN Beurteilungspegel Tag [db(a)] Nacht [db(a)] Tag [db(a)] Nacht [db(a)] IO IO IO IO IO IO IO IO IO IO IO IO Gegenüber den Ergebnissen für den Ist-Stand ist infolge der für den neuen Einkaufsmarkt zu erwartenden Fahrzeugbewegungen eine geringfügige Erhöhung der Geräuschemissionen um bis zu 1 db zur Tagzeit an den Aufpunkten zu erwarten. Aufgrund der nun zusätzlichen Abschirmwirkung durch das neue Marktgebäude sind aber auch teilweise Pegelreduzierungen um 1 db (IO 1 tags, IO 11 und IO 12 nachts) zu erwarten.

14 b01 vom Schallemissionskontingentierung Als Mittel des Schallschutzes kommen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bei der Festsetzung von Sondergebieten vornehmlich Festsetzungen nach 1 Abs. 3 BauNVO in Betracht. Als Festsetzungen bieten sich aus schalltechnischer Sicht vor allem Emissions- und Immissionsanteile an. Ziel einer Kontingentierung ist es, sicherzustellen, dass an den maßgebenden Immissionsorten in der Nachbarschaft des Plangebietes die anzustrebenden Zielwerte / Immissionsanteile, von allen Anlagen zusammen, eingehalten werden (Summenwirkung). 5.1 Emissionskontingentierung - Methodik Nach dem derzeitigen Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Anwendung einer Geräuschkontingentierung im Zusammenhang mit der Aufstellung bzw. Beurteilung von Bebauungsplänen ist davon auszugehen, dass die Festsetzung von Emissionskontingenten rechtssicher ist. Dies gilt auch für vorhabenbezogene Bebauungspläne. Für die schalltechnische Beurteilung wurde die für den geplanten Einkaufsmarkt vorgesehene Sondergebietsfläche und die künftig eingeschränkte Gewerbegebietsfläche (bisheriger Markt) für die Kontingentierung herangezogen. Eine weitere Unterteilung der Flächen in kleinere Bereiche ist aus schalltechnischer Sicht nicht notwendig. Die betreffenden Flächen sind in der Anlage 3.1 ersichtlich. Bei der Emissionskontingentierung nach DIN /2.9/ berechnet sich das Emissionskontingent aus dem am maßgebenden Immissionsort einzuhaltenden Planwert L Pl und einer geometrischen Pegelabnahme. Weitere Abschläge für Zusatzdämpfungen (z. B. Luftabsorption, Boden- und Meteorologiedämpfung) und Abschirmungen sowie Beurteilungszuschläge (z. B. Ruhezeit-, Ton- und Impulshaltigkeitszuschlag) bleiben außer Acht.

15 b01 vom Zwischen dem Emissionskontingent L EK und dem Planwert L Pl besteht somit folgender Zusammenhang: L EK = L Pl - 10 lg(s / (4 π s²)). Hierbei bedeuten: L EK Emissionskontingent der Teilfläche; L Pl S s Planwert am Immissionsort; Flächengröße der Teilfläche; horizontaler Abstand des Immissionsortes vom Schwerpunkt der Fläche. 5.2 Planwerte nach der DIN Gemäß Abstimmung mit der Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes /2.4/ werden unter Heranziehung der schalltechnischen Planbeurteilung des künftigen Einkaufsmarktes /2.3/ die geltenden Orientierungswerte als Planwerte für die Emissionskontingentierung zugrunde gelegt (vgl. Tabelle 1). 5.3 Emissionskontingentierung Unter Zuhilfenahme einer computergestützten Berechnung wurden somit folgende zulässige Emissionskontingente für das Bebauungsplangebiet "Nördlich der Marktredwitzer Straße ermittelt, die eine Maximalausnutzung des Planflächen ermöglichen. Tabelle 6: Kontingentierung der Schallemissionen Kontingentierungsfläche Emissionskontingent L EK [db] tags (6 22 Uhr) nachts (22 6 Uhr) TF SO TF GEe 60 45

16 b01 vom Es berechnen sich die in der nachfolgenden Übersicht aufgeführten Immissionskontingente an den maßgebenden Aufpunkten, die die Planwerte (Orientierungswerte) einhalten bzw. unterschreiten. Tabelle 7: Resultierende Immissionskontingente (Vergleich mit Planwerten) Immissionsort Planwert L Pl (ORW) [db] Immissionskontingent L lk [db] tags nachts tags nachts IO ,0 33,0 IO ,8 39,8 IO ,3 39,3 IO ,7 33,7 IO ,8 36,8 IO ,6 37,6 IO ,2 36,2 IO ,6 38,6 IO ,1 39,1 IO ,9 38,9 IO ,9 39,9 IO ,4 39,4 5.4 Festsetzung im Bebauungsplan Um das gewünschte Planungsziel zu erreichen, ermöglicht 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) Festsetzungen zur Gliederung der Baugebiete. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung können Schallemissionskontingente zur Gliederung von Baugebieten festgesetzt werden, da zu den besonderen Eigenschaften von Betrieben und Anlagen auch ihr Emissionsverhalten gehört.

17 b01 vom In der Planzeichnung sind die Grenzen der Kontingentierungsflächen festzusetzen. In den textlichen Festsetzungen sind die Emissionskontingente anzugeben. Aus schalltechnischer Sicht kann die textliche Festsetzung in der nachfolgenden Form aufgenommen werden: "Für den Vorhaben- und Erschließungsplan Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nördlich der Marktredwitzer Straße" wurde eine Geräuschkontingentierung nach DIN durchgeführt. Die Berechnungen ergaben, dass innerhalb des Geltungsbereiches nur Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig sind, deren Geräusche die in nachfolgender Tabelle angegeben Emissionskontingente L EK nach DIN weder tags (6.00 Uhr Uhr) noch nachts (22.00 Uhr Uhr) überschreiten: Bebauungsgebiet Emissionskontingent L EK [db] tags (6 22 Uhr) nachts (22 6 Uhr) TF SO TF GEe Hinweise: - Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplanes, wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 db unterschreitet (Relevanzgrenze). - Bei der Neuerrichtung und Änderung von Bauvorhaben und Nutzungen ist mit der Bauaufsichtsbehörde die Erstellung und ggf. Vorlage eines schalltechnischen Nachweises abzustimmen."

18 b01 vom Überprüfung Nutzungsmöglichkeit auf der Teilfläche GEe Bzgl. der östlichen B-Plan-Teilfläche GEe (Gewerbegebiet eingeschränkt) wird ein mögliches Nutzungsszenario unter Heranziehung der Ergebnisse der Emissionskontingentierung überprüft. Mit den ermittelten Emissionskontingenten stehen für die künftige Gewerbegebietsfläche Werte zur Verfügung, die je nach Art und Umfang eine gewerbliche Nutzung zur Tagzeit sowie einen eingeschränkten Nachtbetrieb (z. B. gebäudetechnische Anlagen) unter Beachtung des Lärmschutzes ermöglichen. Konkrete Planungen für die künftige Teilfläche GEe liegen nicht vor. Angestrebt wird die Ansiedlung nicht störenden Gewerbes, z. B. eines Handwerkbetriebes. Im Vorgriff auf eine detaillierte Planbeurteilung wird nachfolgendes Nutzungsszenario betrachtet, wobei eine Ausschöpfung der aus dem Emissionskontingent auf der betreffenden Gewerbefläche resultierenden schalltechnischen Vorgaben angestrebt wird. 6.1 Betriebsszenario Tagzeit: An- und Abfahrt von 10 Lkw, Be- und Entladung der Lkw mit Stapler, Einsatzzeit 2 Stunden pro Tag, Mitarbeiter- / Besucherparkplatz mit 10 Pkw-Stellplätzen mit einer vollständigen Befahrung und Entleerung pro Tag, gebäudetechnische Anlage auf dem Dach des Bestandsgebäudes (z. B. Kamin) mit einem Schallleistungspegel von L WA = 75 db(a). Zur Nachtzeit sind keine Fahrbewegungen möglich. Es wird ein durchgehender Betrieb der gebäudetechnischen Anlage auch nachts in Ansatz gebracht.

19 b01 vom Schallquellen Lkw-Fahrweg Für den Fahrweg der Lkw wird eine Linienschallquelle berücksichtigt. Auf derartigen Ab- bzw. Zufahrten, mit typischer Geschwindigkeit von v 30 km/h, ist nach /2.14/ ein mittlerer längenbezogener Schallleistungspegel, bezogen auf einen Lkw/h, von L WA ',1h = 63 db(a)/m zu berücksichtigen Lkw-Rangier- und -Standgeräusche Nach /2.14/ kann für die Rangiergeräusche von Lkw auf Betriebsgeländen ein mittlerer Schallleistungspegel von 99 db(a) (etwa 5 db über Leerlaufgeräusch von 94 db(a)) mit einer Einwirkzeit von 2 Minuten gerechnet werden. Somit ergibt sich für den Rangiervorgang ein auf die Stunde bezogener mittlerer Schallleistungspegel von L WA,1h = 84 db(a). Neben den reinen Fahrgeräuschen wird für die Geräusche der Lkw bei Parkbewegungen gemäß der aktuellen Parkplatzlärmstudie /2.13/ (und des dort aufgeführten Ausgangsschallleistungspegels und der Zuschläge K PA = 14 db und K I = 3 db) bezogen auf eine Stunde ein Schallleistungspegel von L WA = 83 db(a) berücksichtigt. Dieser Wert beinhaltet alle Geräuschemissionen, die ein Lkw beim Abbremsen, Anlassen, Anfahren usw. verursacht.

20 b01 vom Stapler Zur Be- und Entladung der Lkw sowie für Transport- und Umschlagtätigkeiten auf dem Betriebsgelände wird der Einsatz eines Dieselstaplers berücksichtigt. In der einschlägigen Literatur /2.15/ wird für den Betriebszustand Abstellen / Anheben einer Last auf eine Stellfläche" einschließlich Fahrgeräusch, bezogen auf ein Fahrzeug, ein Schallleistungspegel von L WA = 100 db(a) angegeben. Der v. g. Emissionswert wird als Flächenschallquelle auf dem möglichen Bewegungsbereich des Staplers mit einer Einsatzzeit von 2 Stunden pro Tag zu Grunde gelegt. 6.3 Parkplatz Die Berechnungen der Parkplatzemissionen erfolgen nach der vom Bayerischen Landesamt für Umwelt erstellten Parkplatzlärmstudie /2.13/. Es wird das so genannte "zusammengefasste Verfahren" gemäß Ziffer angewandt. Bei diesem Verfahren werden die Schallemissionen des eigentlichen Parkvorgangs sowie die Emissionen des Such- und Durchfahrverkehrs gemeinsam ermittelt. Für die Parkplatzfläche ist nach dem "zusammengefassten Verfahren" folgender Schallleistungspegel anzusetzen: L W = L W0 + K PA + K I + K D + K StrO + 10 lg (B N)

21 b01 vom Hierbei bedeutet: L W L W0 K PA K I K D K StrO B N = Schallleistungspegel; = Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung pro Stunde (63 db(a)); = Zuschlag für Parkplatzart; = Zuschlag für Impulshaltigkeit; = Zuschlag für Such- und Durchfahrverkehr; = Zuschlag für Fahrgassen-Oberfläche; = Bezugsgröße, die den Parkplatz charakterisiert (z. B. Anzahl der Stellplätze etc.); = Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Bezugsgröße und Stunde). Für die Ermittlung der Parkplatzemission wird nachfolgend eine komplette Belegung von 10 Stellplätzen (Befahrung und Entleerung) während der Tagzeit (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) zu Grunde gelegt. Nachts sind keine Fahrzeugbewegungen auf dem Parkplatz möglich. Damit ergibt sich für die Parkplatznutzung ein Schallleistungspegel von: L WA, Parkplatz = 68 db(a). Der v. g. Schallleistungspegel wird im Bereich der vorhandenen Pkw-Stellplätze in die schalltechnischen Berechnungen als Flächenquelle (h = 0,5 m) einbezogen. Der Fahrweg des Pkw-Verkehrs auf dem Betriebsgelände wird als Linienschallquelle berücksichtigt. Auf derartigen Ab- bzw. Zufahrten, mit einer typischen Geschwindigkeit von v 30 km/h, kann entsprechend einschlägiger Untersuchungen /2.12/ ein mittlerer längenbezogener Schallleistungspegel, bezogen auf einen Pkw/h, von L WA ' = 48 db(a)/m zugrunde gelegt werden.

22 b01 vom Schallausbreitungsberechnungen Berechnungsverfahren Die Berechnung des Schalldruckpegels an den Immissionsorten und die Beurteilung erfolgt nach der TA Lärm /2.8/ in Verbindung mit der DIN ISO /2.11/. IBAS verwendet für Schallausbreitungsberechnungen das anerkannte und qualitätsgesicherte Programm CadnaA 2. Es werden alle für die Berechnungen relevanten Gegebenheiten (Lage und Form der Schallquellen, Linien- bzw. horizontale Flächenschallquellen, Immissionsorte, reflektierende/abschirmende Gebäudefassaden, usw.) in den Rechner eingegeben. Insgesamt wird somit ein Modell der zu betrachtenden Wirklichkeit dargestellt. Die den Berechnungen zu Grunde gelegte Konfiguration kann den Anlagen im Anhang entnommen werden. In der DIN ISO /2.11/ wird ein auf alle Schallquellen anwendbares, einheitliches Verfahren für die Berechnung der Schallausbreitung, auch über größere Entfernungen, angegeben. Im vorliegenden Fall wird der Wert für die meteorologische Korrektur C met = 0 db gesetzt. Die berechneten Pegel sind somit "Mitwind-Mittelungspegel" L AT (DW) und liegen somit auf der sicheren Seite. Den entsprechenden Übersichtsplan mit allen in Ansatz gebrachten Schallquellen zeigt der Lageplan im Anhang (Anlage 4.1). Die EDV-Ausdrucke zu den durchgeführten Ausbreitungsberechnungen (unter Berücksichtigung der gemäß Kapitel 6 aufgelisteten Schallemissionsansätze) sind im Anhang beigefügt. Hier können die Immissionsanteile einzelner Schallquellen sowie die Basisdaten, wie Schalldruckpegel und Schallleistungspegel, Einwirkzeiten, geometrische Lage, usw. entnommen werden. 2 Programmversion (32 Bit); qualitätsgesichert nach DIN 45687: (D); Akustik Software Erzeugnisse zur Berechnung der Geräuschimmissionen im Freien Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen;

23 b01 vom Ergebnisse Nachfolgend sind die für das untersuchte Betriebsszenario ermittelten Beurteilungspegel in Form von Mitwind-Mittelungspegel L AT (DW) gemäß DIN ISO /2.11/ für die Tag- bzw. Nachtzeit angeführt und den aus der Emissionskontingentierung der Teilfläche GEe resultierenden Immissionskontingenten (Zielwerten) gegenübergestellt: Tabelle 8: Berechnete Beurteilungspegel (Mitwind-Mittelungspegel nach TA Lärm) und Immissionskontingente nur TF GEe Immissionsort Prognose-Beurteilungspegel für das Planvorhaben L r / [db(a)] Immissionskontingente nur TF GEe L IK / [db] tags nachts tags nachts IO 1 26,8 11,6 41,5 26,5 IO 2 40,3 17,2 43,7 28,7 IO 3 41,0 17,4 44,0 29,0 IO 4 39,2 16,8 43,1 28,1 IO 5 45,5 23,2 50,4 35,4 IO 6 46,2 25,9 51,8 36,8 IO 7 39,2 32,2 50,8 35,8 IO 8 52,9 30,2 53,2 38,2 IO 9 52,4 24,5 53,4 38,4 IO 10 50,8 23,1 52,4 37,4 IO 11 48,6 23,7 50,3 35,3 IO 12 33,6 15,8 49,5 34,5 Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass sich mit den in Kap. 6 beschriebenen Ansätzen für ein mögliches Betriebsszenario Beurteilungspegel ergeben, die an allen Immissionsorten die schalltechnischen Zielwerte in Form von Immissionskontingenten aus dem Emissionskontingent der Teilfläche GEe zur Tag- und Nachtzeit einhalten.

24 b01 vom Zusammenfassung Die Stadt Arzberg beabsichtigt das Bauleitverfahren "Änderung und Enryeiterung des Bebauungsplanes nördlich der Marktredwitzer Straße" durchzuführen. Dabei ist auf dem künftig als Sondergebiet auszuweisenden Gelände der Neubau eines Einkaufsmarktes geplant. Die Fläche des derzeit bestehenden Einkaufsmarktes soll von einem Sondergebiet in ein eingeschränktes Gewerbegebiet umgewidmet und einer neuen Nutzung zugeführt werden. Aufgrund der vorhandenen baru. geplanten Wohnnutzungen in der Nachbarschaft zum künftigen Geltungsbereich wurde eine Schallemissionskontingentierung durchgeführt, die zum einen gewerbliche Entwicklungen im B-Plangebiet ermöglicht und zum anderen einen ausreichenden Schutz der Wohnnachbarschaft vor u nzumutbaren Geräusch i mmissionen sicherstel lt. Um die schalltechnischen Anforderungen in der Nachbarschaft zu erfüllen, dürfen innerhalb des B-Plangebietes "Nördlich der Marktredwitzer Straße" nur Anlagen zugelassen werden, die die zulässigen Emissionskontingente gem. Abschn. 5 nicht überschreiten. Ein Vorschlag für die textliche Festsetzung im Bebauungsplan ist in Kap. 5.4 aufgeführt. Die ermittelten Emissionskontingente stellen für das Plangebiet Tagwerte zur Verfügung, die zum einen die vorgesehene Einzelhandelsnutzung unter Berücksichtigung des Standes der Lärmminderungstechnik ermöglicht. Hinsichtlich einer Nutzung der künftigen GEe-Fläche im östlichen Plangebiet wurde ein mögliches Betriebsszenario für ein nichtstörendes Gewerbe unter Zugrundelegung des zur Verfügung stehenden Emissionskontingent geprüft (Abschnitt 6). Zur Nachtzeit ist auf beiden Planflächen nur ein sehr eingeschränkter Betrieb realisierbar. IBAS GmbH w Dipl.-lng. ( M. Hofmann Dip.P Berger IBAS. lngenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbh Bayreuth

25 Auftrag: Anlage: 1 Projekt: Bebauungsplan Ort: Arzberg Hans-Steurer-Straße Übersichtslageplan IO 1 Bebauungsplan "Nördlich der Marktredwitzer Straße" IO 12 IO 10 IO 9 IO Kartengrundlage Entwurf zum Bebauungsplan "Nördlich der Marktredwitzer Straße" (Kuchenreuther Architekten / Stadtplaner, Stand ) IO 2 SO Einkaufsmarkt geplant IO 11 GEe Einkaufsmarkt Bestand IO Legende Straße Haus Höhenlinie Immissionspunkt Röthenbacher Straße IO 3 IO 4 Zufahrt geplant Marktredwitzer Straße (WUN 18) IO 6 IO Maßstab: 1 : 2000 (im Original) Nibelungenstraße 35, Bayreuth Tel. 0921/ info@ibas-mbh.de b01_R4_Verkehr_be.cna,

26 Auftrag: Anlage: 2.2 EDV-Ausdruck Schallausbreitungsberechnungen Projekt: Bebauungsplan Nördlich Marktredwitzer Straße Ort: Arzberg IBAS Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbh Bayreuth

27 Auftrag: Anlage: 2.3 Projekt: Bebauungsplan EDV-Ausdruck Schallausbreitungsberechnungen Nördlich Marktredwitzer Straße öffentlicher Verkehr Iststand 2010 Ort: Arzberg IBAS Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbh Bayreuth

28 Auftrag: Anlage: 2.4 Projekt: Bebauungsplan EDV-Ausdruck Schallausbreitungsberechnungen Nördlich Marktredwitzer Straße öffentlicher Verkehr Prognose Planfall Ort: Arzberg IBAS Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbh Bayreuth

29 Auftrag: Anlage: 3.1 Projekt: Bebauungsplan Ort: Arzberg Hans-Steurer-Straße Übersichtslageplan IO 1 Bebauungsplan "Nördlich der Marktredwitzer Straße" IO 12 IO 10 IO 9 IO Emissionskontingentierung nach DIN Emissionskontingente L_EK Tag/Nacht IO 2 IO 3 Röthenbacher Straße IO 4 TF SO Einkaufsmarkt geplant 57.0 LEK = 57 / 42 db tags / nachts Zufahrt geplant IO 11 TF GEe Einkaufsmarkt Bestand LEK = 60 / 45 db tags / nachts 60.0 Marktredwitzer Straße (WUN 18) IO 6 IO IO Kartengrundlage Entwurf zum Bebauungsplan "Nördlich der Marktredwitzer Straße" (Kuchenreuther Architekten / Stadtplaner, Stand ) Legende Bplan-Quelle Haus Immissionspunkt Maßstab: 1 : 2000 (im Original) Nibelungenstraße 35, Bayreuth Tel. 0921/ info@ibas-mbh.de b01_R2_Kont_be.cna,

30 Auftrag: Anlage: 3.2 Projekt: Bebauungsplan EDV-Ausdruck Schallausbreitungsberechnungen Nördlich Marktredwitzer Straße Emissionskontingentierung Ort: Arzberg TF SO und TF GEe gesamt nur TF GEe IBAS Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbh Bayreuth

31 Auftrag: Anlage: 4.1 Projekt: Bebauungsplan Ort: Arzberg Hans-Steurer-Straße Übersichtslageplan IO 1 Bebauungsplan "Nördlich der Marktredwitzer Straße" IO 12 IO 11 IO 10 IO 9 IO gewerbliche Nutzung auf TF GEe Kartengrundlage Entwurf zum Bebauungsplan "Nördlich der Marktredwitzer Straße" (Kuchenreuther Architekten / Stadtplaner, Stand ) IO 2 IO 3 Röthenbacher Straße IO 4 SO Einkaufsmarkt geplant Fahrbereich Lkw und Stapler Parkplatz GEe Marktredwitzer Straße (WUN 18) IO 6 IO IO Legende Punktquelle Linienquelle Flächenquelle Haus Höhenlinie Immissionspunkt Maßstab: 1 : 2000 (im Original) Nibelungenstraße 35, Bayreuth Tel. 0921/ info@ibas-mbh.de b01_R3_Machbarkeit_be.cna,

32 Auftrag: Anlage: 4.2 Projekt: Bebauungsplan EDV-Ausdruck Schallausbreitungsberechnungen Nördlich Marktredwitzer Straße Überprüfung gewerbliche Nutzung auf TF GEe Ort: Arzberg IBAS Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbh Bayreuth

33 Auftrag: Anlage: 4.3 Projekt: Bebauungsplan EDV-Ausdruck Schallausbreitungsberechnungen Nördlich Marktredwitzer Straße Überprüfung gewerbliche Nutzung auf TF GEe Ort: Arzberg IBAS Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbh Bayreuth

34 Auftrag: Anlage: 4.4 Projekt: Bebauungsplan EDV-Ausdruck Schallausbreitungsberechnungen Nördlich Marktredwitzer Straße Überprüfung gewerbliche Nutzung auf TF GEe Ort: Arzberg IBAS Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbh Bayreuth

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