Spielgeräteaufsteller ( 33c GewO) und Veranstalter anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit ( 33d GewO)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Spielgeräteaufsteller ( 33c GewO) und Veranstalter anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit ( 33d GewO)"

Transkript

1 Spielgeräteaufsteller ( 33c GewO) und Veranstalter anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit ( 33d GewO) Das Veranstalten von Spielen mit Gewinnmöglichkeit ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Die Veranstaltung solcher Spiele stellt ohne behördliche Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Erlaubnis berechtigt nur zur Aufstellung von Spielgeräten, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist. Sie kann mit Auflagen, auch im Hinblick auf den Aufstellungsort, verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des jeweiligen Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke oder im Interesse des Jugendschutzes erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ( 33c GewO) und anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit ( 33d GewO). 1. Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten, 33c GewO a) Wer benötigt eine Erlaubnis? Der Aufsteller der Spielgeräte benötigt persönlich eine Erlaubnis, welche nicht übertragbar ist. Bei Personengesellschaften (z.b. GbR, OHG) ist für jeden Gesellschafter eine Erlaubnis erforderlich. Bei juristischen Personen (GmbH/ UG) beantragt die juristische Person die Erlaubnis, wobei die Unterlagen für die Zuverlässigkeitsprüfung von jedem Geschäftsführer einzureichen sind. b) Wann bin ich Aufsteller eines Spielgerätes? Erlaubnispflichtig ist nicht schon das Aufstellen im Sinne der räumlichen Positionierung der Spielgeräte, sondern erst der beabsichtigte Betrieb der positionierten Spielgeräte. Erlaubnispflichtiger Aufsteller ist derjenige, welcher für das Gerät (oder die Geräte) das Unternehmerrisiko trägt. Besitz an den Aufstellungsräumen oder Eigentum am Gerät sind nicht notwendig. Eine bloße Umsatzbeteiligung begründet keine Mitunternehmerposition. Wenn also ein Gastwirt gegen Gewinnbeteiligung dem A (=Aufsteller) die Aufstellung von Spielgeräten gestattet, die dieser vom Eigentümer der Geräte B gemietet hat, erfüllt lediglich A das Merkmal aufstellen im Sinne des 33c Abs. 1 Satz 1 GewO. Zum Mitaufsteller wird der Gastwirt erst dann, wenn er nicht nur am Gewinn beteiligt wird, sondern darüber hinaus auch am Risiko, also z. B. an den Investitions-, Reparatur- oder Mietkosten. Im Falle der Mitunternehmer- bzw. Mitaufstellerschaft sind beide erlaubnispflichtig. Der Gastwirt, der lediglich die Räume zur Verfügung stellt, hat darauf zu achten, dass der Aufsteller im Besitz der Geeignetheitsbestätigung ist und insgesamt nur die zulässige Anzahl von Spielgeräten aufstellt, da der Gastwirt andernfalls eine Ordnungswidrigkeit nach 19 Abs. 1 Nr. 2 SpielVO begeht. c) Was ist ein Spielgerät im Sinne der gesetzlichen Vorschrift? Ein Spielgerät im Sinne des 33c GewO liegt immer dann vor, wenn das Gerät mit einer technischen Vorrichtung ausgestattet ist, die als zweite Kraft einen eigenständigen (selbstwirkenden) und für den Spielausgang ausschlaggebenden Einfluss auf den Spielerfolg hat. Der Spieler kann in diesem Fall den Spielablauf durch eigene Handlungen nicht unmittelbar bestimmen. Der Spielerfolg wird vielmehr durch eine selbstwirkende, besonders konstruierte Vorrichtung entscheidend beeinflusst. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um einen Geldgewinn oder um einen Warengewinn handelt. Seite 1

2 d) Wo muss ich als Gewerbetreibender die Erlaubnis beantragen? Die Erlaubnis ist bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, auf deren Gebiet die Spielgeräte aufgestellt werden sollen, zu beantragen. Wer die Aufstellung von Automaten als selbstständiges Gewerbe betreibt, muss die Erlaubnis bei der zuständigen Behörde seiner Hauptniederlassung beantragen. Hinweis: Vergleiche zur Anzeigepflicht 14 Abs. 3 GewO. e) Welche Unterlagen werden in der Regel benötigt? Ausgefülltes Antragsformular Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers. Nachweis der unternehmerischen Rechtsform (Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrages). Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate). Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate). Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nicht älter als 3 Monate). Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis und im Insolvenzregister. Teilnahmebescheinigung einer IHK-Unterrichtung sowie über ein Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution. Beachten Sie, dass die genannten Unterlagen nur eine Orientierung darstellen. Setzen Sie sich vor Beantragung mit der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde in Verbindung. f) Wer muss an der IHK-Unterrichtung teilnehmen? Seit dem 1. September 2013 hat jeder Automatenaufsteller sowie die mit der Aufstellung betrauten Angestellten einen IHK-Unterrichtungsnachweis vorzulegen. Dies gilt aber nicht für die Erlaubnisinhaber, die bereits vor dem 1. September 2013 eine Erlaubnis besaßen (Bestandsschutz). Die Bestandsschutzregelung erfasst allerdings nicht die Angestellten, die bereits vor dem 1. September 2013 eingestellt wurden. Diese haben, soweit sie mit der Aufstellung der Automaten befasst sind, einen Unterrichtungsnachweis einer IHK vorzulegen. Wer tatsächlich mit der Aufstellung der Automaten befasst ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Betroffen ist Personal, welches die Geräte vor Ort aufstellt. Personen, die ausschließlich im Büro eingesetzt werden oder bereits aufgestellte Geräte warten, benötigen keine IHK-Unterrichtung. Hinweis: Der IHK-Unterrichtungsnachweis besitzt bundesweite Geltung. Sie können daher bei jeder IHK in Deutschland an der Unterrichtung teilnehmen können. g) Welche Pflichten kommen unter anderem auf Sie zu? Aus 6 SpielV ergeben sich folgende Pflichten, die bei der Aufstellung zu beachten sind: es dürfen nur Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden, an denen das Zulassungszeichen deutlich sichtbar angebracht ist; Spielregeln und den Gewinnplan sind deutlich sichtbar anzubringen; Gegenstände, die nicht als Gewinne ausgesetzt sind, dürfen nicht so aufgestellt sein, dass sie dem Spieler als Gewinne erscheinen können; lebende Tiere dürfen nicht als Gewinn ausgesetzt werden; Seite 2

3 am Geldspielgerät sind deutlich sichtbare Warnhinweise anzubringen, die sich auf das übermäßige Spielen und auf den Jugendschutz beziehen sowie Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten bei pathologischem Spielverhalten Der Aufsteller hat in einer Spielhalle Informationsmaterial über Risiken des übermäßigen Spielens sichtbar auszulegen Einhaltung des Jugendschutzes h) Darf ein Spielautomat überall aufgestellt werden? Nein, ein Geldspielgerät darf nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, oder in Beherbergungsbetrieben, Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher aufgestellt werden. Ein Warenspielgerät darf nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, oder in Beherbergungsbetrieben (mit Ausnahme von Trinkhallen, Speiseeiswirtschaften, Milchstuben), in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, in Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher oder auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten aufgestellt werden. i) Kann für Fragen auf den Einheitlichen Ansprechpartner zurückgegriffen werden? Nein, dieses Gewerbe ist nicht vom Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie erfasst. j) Werden ausländische Unterrichtungsnachweise anerkannt? Eine Anerkennung ausländischer Unterrichtungsnachweise erfolgt nach Maßgabe des 13c GewO. In diesem Verfahren wird geklärt, ob der vorgelegte Unterrichtungsnachweis mit dem deutschen IHK- Unterrichtungsnachweis vergleichbar ist. Unterscheidet sich der vorgelegte Unterrichtungsnachweis erheblich, ohne dass die Berufspraxis des Antragstellers dies ausgleicht, so muss dieser an der IHK- Unterrichtung teilnehmen. k) Was ist ein Sozialkonzept? Neben der IHK-Unterrichtung muss der Antragsteller nachweisen, dass er über ein Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution verfügt, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll. Das Sozialkonzept soll veranschaulichen, wie der Aufsteller und seine Beschäftigten frühzeitig problematisches Spielverhalten erkennen. Das Konzept ist auf das gesamte Unternehmen des Aufstellers bezogen, d. h. es umfasst den Gewerbetreibenden und seine Angestellten. Bestandteile eines derartigen Konzepts sind u. a. Regelungen über die Schulung des Personals, Hinweise auf Beratungsangebote sowie die Schaffung von Möglichkeiten für Spieler, ihre Gefährdung einzuschätzen. Durch die Einbeziehung auch des Personals in das Konzept soll gewährleistet werden, dass nicht nur der Aufstellunternehmer, sondern auch seine vor Ort tätigen Mitarbeiter in Suchtfragen geschult sind und z. B. gefährdete Spieler erkennen und entsprechend reagieren können. Die Verfügbarkeit von entsprechendem Informationsmaterial mit Hinweisen auf Beratungsangebote für suchtgefährdete Spieler ist ebenfalls Bestandteil des Konzepts. Öffentlich anerkannte Institutionen, die derartige Konzepte entwickeln, sind insbesondere Einrichtungen für Suchtfragen und der Suchthilfe und -prävention. Zu den öffentlich anerkannten Institutionen, die ein entsprechendes Sozialkonzept bereits entwickelt haben, gehört z. B. der Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V. Seite 3 Hinweis: Ein Sozialkonzept muss ebenso wie der IHK-Unterrichtungsnachweis nur von Gewerbetreibenden vorgelegt werden, die ab dem 1. September 2013 eine Erlaubnis beantragen.

4 2. Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit, 33d GewO a) Was ist ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit im Sinne der gesetzlichen Vorschrift? Zu den Spielen mit Gewinnmöglichkeiten, die nicht unter 33c GewO fallen, gehören Geschicklichkeitsspiele ohne technische Spieleinrichtung, bei denen der Spieler den Spielablauf durch eigene Handlung unmittelbar bestimmen kann. b) Benötige ich eine Bescheinigung des Bundeskriminalamtes und wenn ja, warum? Ja, es wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt. Das Bundeskriminalamt prüft in diesem Zusammenhang, ob es sich beim beabsichtigten Spiel um ein zulässiges Geschicklichkeitsspiel im Sinne von 33d GewO oder ein unerlaubtes Glücksspiel handelt. Ein Geschicklichkeitsspiel ist gegeben, wenn nach den Spieleinrichtungen und Spielregeln der Durchschnitt der Betroffenen, denen das Spiel eröffnet ist, es mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Hand hat, durch Geschicklichkeit den Ausgang des Spiels zu bestimmen. Das unerlaubte Glücksspiel ist hingegen dadurch geprägt, dass der Spielerfolg allein oder überwiegend vom Zufall abhängt. c) Welche Unterlagen werden in der Regel bei Antragstellung benötigt? Entsprechender Antrag der zuständigen Behörde; Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate); Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate); Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nicht älter als 3 Monate); Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis und im Insolvenzregister; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamtes, 33d Abs. 2 GewO. Beachten Sie bitte, dass die genannten Unterlagen nur eine Orientierung darstellen. Setzen Sie sich vor Beantragung mit der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde in Verbindung. d) Kann ich die Spiele überall veranstalten? Nein, denn 4 SpielV sieht vor, dass Spiele, bei denen der Gewinn in Geld besteht, nur in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen stattfinden dürfen, wobei höchstens drei andere Spiele veranstaltet werden dürfen. Beim Warengewinn darf gemäß 5 SpielV das Spiel nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten (als Reisegewerbe) oder in Gaststätten veranstaltet werden. Unzulässig ist die Veranstaltung in Trinkhallen, Speiseeiswirtschaften, Milchstuben oder in Einrichtungen, die überwiegend von Kindern oder Jugendlichen besucht werden. e) Welche Pflichten kommen unter anderem auf Sie zu? Spielregeln und Gewinnplan sind deutlich sichtbar anzubringen; Gegenstände, die nicht als Gewinne ausgesetzt sind, dürfen nicht so aufgestellt sein, dass sie dem Spieler als Gewinne erscheinen können; Lebende Tiere dürfen nicht als Gewinn ausgesetzt werden; Unbedenklichkeitsbescheinigung oder den Abdruck der Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie der Erlaubnisbescheid zur Einsichtnahme sind bereitzuhalten; Einhaltung des Jugendschutzes. Seite 4

5 Hinweis: Dieses soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Stand: Februar 2014 Ihr Ansprechpartner: Ass. iur. Wolf-Dieter Bauer Recht und Steuern Telefon: Fax: Seite 5

Spielgeräteaufsteller ( 33c GewO) und Veranstalter anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit ( 33d GewO)

Spielgeräteaufsteller ( 33c GewO) und Veranstalter anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit ( 33d GewO) Spielgeräteaufsteller ( 33c GewO) und Veranstalter anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit ( 33d GewO) Ihr Ansprechpartner: Rüdiger Helbrecht Telefon: 0203 2821-335 Telefax: 0203 2821-356 E-Mail: helbrecht@niederrhein-ihk.de

Mehr

Spielgeräteaufsteller ( 33 c GewO) und Veranstalter anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit ( 33 d GewO)

Spielgeräteaufsteller ( 33 c GewO) und Veranstalter anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit ( 33 d GewO) Spielgeräteaufsteller ( 33 c GewO) und Veranstalter anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit ( 33 d GewO) Stand: Dezember 2013 Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit, 33c,d GewO Das Veranstalten

Mehr

MERKBLATT FÜR SPIELGERÄTEAUFSTELLER ( 33C GEWO) UND VERANSTALTER ANDERER SPIELE MIT GEWINNMÖGLICHKEIT ( 33D GEWO)

MERKBLATT FÜR SPIELGERÄTEAUFSTELLER ( 33C GEWO) UND VERANSTALTER ANDERER SPIELE MIT GEWINNMÖGLICHKEIT ( 33D GEWO) MERKBLATT FÜR SPIELGERÄTEAUFSTELLER ( 33C GEWO) UND VERANSTALTER ANDERER SPIELE MIT GEWINNMÖGLICHKEIT ( 33D GEWO) SPIELGERÄTE UND ANDERE SPIELE MIT GEWINNMÖGLICHKEIT, 33C,D GEWO Das Veranstalten von Spielen

Mehr

Merkblatt für Spielgeräteaufsteller ( 33c GewO) und Veranstalter anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit ( 33d GewO)

Merkblatt für Spielgeräteaufsteller ( 33c GewO) und Veranstalter anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit ( 33d GewO) Merkblatt für Spielgeräteaufsteller ( 33c GewO) und Veranstalter anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit ( 33d GewO) Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit, 33c,d GewO Das Veranstalten von Spielen

Mehr

Spielgeräteaufsteller ( 33c GewO) und Veranstalter anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit ( 33d GewO)

Spielgeräteaufsteller ( 33c GewO) und Veranstalter anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit ( 33d GewO) GEWERBERECHT - G75 Stand: Juli 2014 Ihr Ansprechpartner Thomas Teschner E-Mail thomas.teschner @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-200 Fax (0681) 9520-690 Spielgeräteaufsteller ( 33c GewO) und Veranstalter

Mehr

Merkblatt für Spielveranstalter

Merkblatt für Spielveranstalter Stand: 10. Januar 2014 Merkblatt für Spielveranstalter Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit, 33c,d GewO Das Veranstalten von Spielen mit Gewinnmöglichkeit ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe.

Mehr

Spielveranstalter MERKBLATT. Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit, 33c,d GewO

Spielveranstalter MERKBLATT. Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit, 33c,d GewO Spielveranstalter Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit, 33c,d GewO Erlaubnispflichtiges Gewerbe Wer benötigt eine Erlaubnis? Wann bin ich Aufsteller eines Spielgerätes? Das Veranstalten

Mehr

IHK-Merkblatt. Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit, 33c,d GewO. Stand:

IHK-Merkblatt. Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit, 33c,d GewO. Stand: IHK-Merkblatt HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt wurde, kann eine

Mehr

Spielgeräte und andere Geräte mit Gewinnmöglichkeit

Spielgeräte und andere Geräte mit Gewinnmöglichkeit Spielgeräte und andere Geräte mit Gewinnmöglichkeit fotomek - Fotolia.com Das Veranstalten von Spielen mit Gewinnmöglichkeit ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Die Veranstaltung solcher Spiele stellt

Mehr

Aufstellen von Spielgeräten, Spielveranstalter. Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten, 33c GewO

Aufstellen von Spielgeräten, Spielveranstalter. Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten, 33c GewO Aufstellen von Spielgeräten, Spielveranstalter Allgemeines Das Veranstalten von Spielen mit Gewinnmöglichkeit ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Die Veranstaltung solcher Spiele stellt ohne behördliche

Mehr

- AUSZUG 1 - GEWERBEORDNUNG

- AUSZUG 1 - GEWERBEORDNUNG - AUSZUG 1 - GEWERBEORDNUNG In der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Art. 16 Gesetz vom 11. November 2016 (BGBl. I S. 2500) 2 33c Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

Mehr

Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung SpielV) 1

Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung SpielV) 1 Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung SpielV) 1 in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.12.1985 (BGBl. I, S. 2245), geänd. durch Zweite ÄndVO v. 25.10.1990

Mehr

Bekanntmachung der Neufassung der Spielverordnung

Bekanntmachung der Neufassung der Spielverordnung Bekanntmachung der Neufassung der Spielverordnung Vom 27. Januar 2006 Auf Grund des Artikels 2 der Fünften Verordnung zur Änderung der Spielverordnung vom 17. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3495) in Verbindung

Mehr

Auszug. Titel I Allgemeine Bestimmungen

Auszug. Titel I Allgemeine Bestimmungen Gewerbeordnung - GewO In der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 14 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258) Auszug

Mehr

Änderungen der SPIELVERORDNUNG Synopse

Änderungen der SPIELVERORDNUNG Synopse Änderungen der SPIELVERORDNUNG Synopse Bis 31. Dezember 2005 geltende Fassung 3 (1) In Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben und Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher

Mehr

Refer entenentwur f einer Verordnung zur Änderung der Spielverordnung vom Artikel 1 Änderung der Spielverordnung

Refer entenentwur f einer Verordnung zur Änderung der Spielverordnung vom Artikel 1 Änderung der Spielverordnung VIII B 4 12 03 15 Stand: 23.11.2004 Refer entenentwur f einer Verordnung zur Änderung der Spielverordnung vom... 2005 Aufgrund des 33 f Abs. 1 in Verbindung mit 33 c Abs. 1 und 33 e Abs. 1 der Gewerbeordnung,

Mehr

- AUSZUG GEWERBEORDNUNG

- AUSZUG GEWERBEORDNUNG - AUSZUG GEWERBEORDNUNG In der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.1999, zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz vom 6. September 2013 (BGBl. I S. 3556). 1 33c Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (1) Wer gewerbsmäßig

Mehr

Kontaktdaten: Anschrift der Betriebsstätte: Fax geschäftl.: Telefon privat: Fax : Telefon mobil:

Kontaktdaten: Anschrift der Betriebsstätte: Fax geschäftl.: Telefon privat: Fax : Telefon mobil: Absender: Stadt Freiburg im Breisgau Amt für öffentliche Ordnung Basler Straße 2 79100 Freiburg i.br. per Fax-Nr. 0761-201-4893 Die Aufnahme der beantragten Tätigkeit ist vorgesehen: sobald wie möglich

Mehr

Der Weg zur eigenen Registrierung als Vermittler nach 34 d GewO Abs 1

Der Weg zur eigenen Registrierung als Vermittler nach 34 d GewO Abs 1 Voraussetzung für die Erlangung einer Erlaubnis als Vermittler nach 34 GewO Abs 1 Antragstellung bei der zuständigen Erlaubnisbehörde (IHK) Nachweis der Zuverlässigkeit Geordnete Vermögensverhältnisse

Mehr

Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV)

Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV) Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV) Bundesrecht Titel: Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung -

Mehr

- AUSZUG - GEWERBEORDNUNG

- AUSZUG - GEWERBEORDNUNG - AUSZUG - GEWERBEORDNUNG Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2 Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 4 Absatz 14 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258) geändert

Mehr

` ` Generelles Inkrafttreten: 11. November 2014

` ` Generelles Inkrafttreten: 11. November 2014 Stand: 12. Dezember 2014 VERORDNUNG ÜBER SPIELGERÄTE UND ANDERE SPIELE MIT GEWINNMÖGLICHKEIT (Spielverordnung SpielV) 5. Verordnung zur Änderung der SpielV Vom Bundesrat am 14. Oktober 2005 beschlossene

Mehr

Gewerbliche Niederlassungen in den letzten fünf Jahren (von bis, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort):

Gewerbliche Niederlassungen in den letzten fünf Jahren (von bis, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort): Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz 1 40212 Düsseldorf Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34e Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und auf Eintragung in das Vermittlerregister

Mehr

Gaststätte gewerberechtliche Voraussetzungen

Gaststätte gewerberechtliche Voraussetzungen Gaststätte gewerberechtliche Voraussetzungen Die von Ihnen gewählte Tätigkeit ist genehmigungspflichtig. Für die Ausübung der Tätigkeit benötigen Sie eine Genehmigung (bzw. eine Erlaubnis oder Konzession).

Mehr

Café mit Alkoholausschank gewerberechtliche Voraussetzungen

Café mit Alkoholausschank gewerberechtliche Voraussetzungen Café mit Alkoholausschank gewerberechtliche Voraussetzungen Die von Ihnen gewählte Tätigkeit ist genehmigungspflichtig. Für die Ausübung der Tätigkeit benötigen Sie eine Genehmigung (bzw. eine Erlaubnis

Mehr

Industrie- und Handelskammer Osnabrück Emsland Grafschaft Bentheim Postfach Osnabrück

Industrie- und Handelskammer Osnabrück Emsland Grafschaft Bentheim Postfach Osnabrück (Absender) Industrie- und Handelskammer Osnabrück Emsland Grafschaft Bentheim Postfach 30 80 49020 Osnabrück PLZ Ort Hinweise: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 Gewerbeordnung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 Gewerbeordnung Absender Industrie- und Handelskammer zu Flensburg Heinrichstraße 28-34 24937 Flensburg Bei Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH&Co. KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter

Mehr

Erlaubnis gemäß 2 Gaststättengesetz vorläufigen Erlaubnis gemäß 11 Gaststättengesetz zum Betrieb zur Änderung einer Schankwirtschaft

Erlaubnis gemäß 2 Gaststättengesetz vorläufigen Erlaubnis gemäß 11 Gaststättengesetz zum Betrieb zur Änderung einer Schankwirtschaft Behörde: Stadt Kreuztal Siegener Straße 5 57223 Kreuztal Sachbearbeiter: Herr Mertin Zimmer-Nr.: 18 Telefon: 0273251-350 Fax: 0273251-360 Email: l.mertin@kreuztal.de Unser Zeichen: 32/15 Datum: Aktenzeichen:

Mehr

- für juristische Personen -

- für juristische Personen - Absender / Antragsteller: Telefon: Ort/Datum: Industrie- und Handelskammer Siegen Frau Marion Dickel Koblenzer Str. 121 57072 Siegen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 GewO und Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 10, 11a GewO

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 GewO und Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 10, 11a GewO Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Referat Recht Elsa-Brändström-Str. 1-3 33602 Bielefeld Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 GewO und Antrag auf Eintragung in das

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis nach 41 Landesglücksspielgesetz (LGlüG)

Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis nach 41 Landesglücksspielgesetz (LGlüG) Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis nach 41 Landesglücksspielgesetz (LGlüG) Landratsamt Heilbronn Sicherheit und Ordnung 74064 Heilbronn 1. Ich beantrage für einen neu gegründeten Betrieb für

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 f GewO Antragsteller: Natürliche Person

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 f GewO Antragsteller: Natürliche Person (Absender) Industrie- und Handelskammer Braunschweig Frau Susanne Pless Postfach 3269 38022 Braunschweig Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden

Mehr

Forum-Gewerberecht Spielrecht Grundlegendes bei einer Spielhalleneröffnung

Forum-Gewerberecht Spielrecht Grundlegendes bei einer Spielhalleneröffnung Forum-Gewerberecht Spielrecht Grundlegendes bei einer Spielhalleneröffnung Autor teenie 10.12.2009 09:45 ich hab einen Nebenjob als Aufsicht in einer kleinen Spielhalle. Nun habe ich einen Eindruck davon

Mehr

Seite 1/6. IHK Bodensee-Oberschwaben Erlaubnispflichtige Vermittlergewerbe Lindenstr Weingarten

Seite 1/6. IHK Bodensee-Oberschwaben Erlaubnispflichtige Vermittlergewerbe Lindenstr Weingarten Seite 1/6 IHK Bodensee-Oberschwaben Erlaubnispflichtige Vermittlergewerbe Lindenstr. 2 88250 Weingarten Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer,

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Dortmund Märkische Str. 120 44141 Dortmund Hinweis: Bei Personengesellschaften (z.b. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH&Co.KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte

Mehr

Antragsteller: Juristische Person (GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt))

Antragsteller: Juristische Person (GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt)) Industrie- und Handelskammer Hannover Abt. Handel und Dienstleistungen Postfach 30 29 30030 Hannover Eingangsdatum: (von IHK auszufüllen) Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34c Gewerbeordnung (GewO)

Mehr

Makler, Bauträger, Baubetreuer nach 34 c GewO. Makler- und Bauträgerverordnung

Makler, Bauträger, Baubetreuer nach 34 c GewO. Makler- und Bauträgerverordnung MERKBLATT Makler, Bauträger, Baubetreuer nach 34 c GewO Makler- und Bauträgerverordnung Stand: März 2015 Ansprechpartner: Nora Mehlhorn +49 371 6900-1350 +49 371 6900-1333 nora.mehlhorn@chemnitz.ihk.de

Mehr

Industrie- und Handelskammer Aachen Finanzanlagenvermittlerregister Theaterstr Aachen

Industrie- und Handelskammer Aachen Finanzanlagenvermittlerregister Theaterstr Aachen Industrie- und Handelskammer Aachen Finanzanlagenvermittlerregister Theaterstr. 6 10 52062 Aachen 1. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und auf Eintragung in das

Mehr

Gesetz zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Berlin (Spielhallengesetz Berlin SpielhG Bln)

Gesetz zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Berlin (Spielhallengesetz Berlin SpielhG Bln) Anlage 2 zur Senatsvorlage Nr. S-3413/2011 Der Senat von Berlin WiTechFrau II E 4/ II E 4 Kö 9013 (913)- 8377 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Beschlussfassung

Mehr

Antrag auf Erteilung der

Antrag auf Erteilung der Eingangsvermerk: Fax: 08131/ 75-333 Stadt Dachau Bürgerbüro Konrad-Adenauer-Straße 2-6 85221 Dachau Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach 2 GastG vorläufigen Erlaubnis nach 11 GastG zum Betrieb zur Änderung

Mehr

Gewerbliche Niederlassungen in den letzten fünf Jahren (von bis, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort):

Gewerbliche Niederlassungen in den letzten fünf Jahren (von bis, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort): Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz 1 40212 Düsseldorf Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und auf Eintragung in das Vermittlerregister

Mehr

Automatenaufsteller/Aufstellen und Betrieb von Spielgeräten gewerberechtliche Voraussetzungen

Automatenaufsteller/Aufstellen und Betrieb von Spielgeräten gewerberechtliche Voraussetzungen Automatenaufsteller/Aufstellen und Betrieb von Spielgeräten gewerberechtliche Voraussetzungen Die von Ihnen gewählte Tätigkeit ist genehmigungspflichtig. Für die Ausübung der Tätigkeit benötigen Sie eine

Mehr

- für natürliche Personen -

- für natürliche Personen - Absender / Antragsteller: Telefon: Ort/Datum: Industrie- und Handelskammer Siegen Geschäftsstelle Olpe Seminarstr. 36 57462 Olpe Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 h Abs. 1 Gewerbeordnung und

Mehr

Antrag gemäß 2 Gaststättengesetz (GastG)

Antrag gemäß 2 Gaststättengesetz (GastG) Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil Antrag gemäß 2 Gaststättengesetz (GastG) auf Erteilung der Erlaubnis Stellvertretungserlaubnis vorläufigen Stellvertretungserlaubnis zum Betrieb mit: einer Schankwirtschaft

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter gemäß 34c Abs.

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter gemäß 34c Abs. Industrie- und Handelskammer Reutlingen Erlaubnis gemäß 34 c GewO Ernst-Simon-Str. 10 72072 Tübingen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer,

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung Personenbezeichnungen in diesem Vordruck gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Absender Salzlandkreis 32 FD Ordnung und Straßenverkehr 32.4 SG Allgemeine Ordnungsangelegenheiten 06400 Bernburg

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34c GewO Antragsteller: Natürliche Person

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34c GewO Antragsteller: Natürliche Person Industrie- und Handelskammer Hannover Abt. Handel und Dienstleistungen Postfach 30 29 30030 Hannover Eingangsdatum: (von IHK auszufüllen) Bei Personenhandelsgesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) hat jeder

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 2 Gaststättengesetz vorläufigen Erlaubnis nach 11 Gaststättengesetz

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 2 Gaststättengesetz vorläufigen Erlaubnis nach 11 Gaststättengesetz An das Öffentliche Sicherheit und Gewerbe Rosenheimer Str. 1-3 83714 Miesbach Eingegangen am: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 2 Gaststättengesetz vorläufigen Erlaubnis nach 11 Gaststättengesetz

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 e Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, AG, Ltd.

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 e Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, AG, Ltd. (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Rostock Postfach 10 52 40 18010 Rostock Hinweis: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu

Mehr

Antragsteller/ in: (natürliche Person / geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft, z. B. GbR, OHG)

Antragsteller/ in: (natürliche Person / geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft, z. B. GbR, OHG) Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland Fachbereich Recht / Vermittlerregister Königstr. 18-20 59821 Arnsberg Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34h Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Mehr

Vorname/n (Rufname bitte unterstreichen):

Vorname/n (Rufname bitte unterstreichen): (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Dortmund Märkische Str. 120 44141 Dortmund Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 GewO für eine natürliche Person

Mehr

natürliche Person/geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GbR)

natürliche Person/geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GbR) Industrie- und Handelskammer Aachen Finanzanlagenvermittlerregister Theaterstr. 6 10 52062 Aachen 4. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und auf Eintragung in das

Mehr

Erteilung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach 34f Abs. 1 GewO. Eintragung in das Vermittlerregister nach 34f Abs.

Erteilung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach 34f Abs. 1 GewO. Eintragung in das Vermittlerregister nach 34f Abs. (Absender) Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum Am Schäferstieg 2 21680 Stade Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 h GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11 a GewO

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 h GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11 a GewO IHK zu Essen Am Waldthausenpark 2 45127 Essen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 h GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11 a GewO 1. Angaben zum Antragsteller (juristische

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) als Versicherungsvertreter oder -makler Antragsteller: Natürliche Person

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) als Versicherungsvertreter oder -makler Antragsteller: Natürliche Person Industrie- und Handelskammer Hannover Abt. Handel und Dienstleistungen Postfach 30 29 30030 Hannover Eingangsdatum: (von IHK auszufüllen) Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 Gewerbeordnung

Mehr

Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg Postfach Emden

Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg Postfach Emden (Absender) PLZ Ort Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg Postfach 17 52 26697 Emden Bei Personengesellschaften (z.b. BGB-Gesellschaft, OHG, KG, GmbH & Co.KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, AG, Ltd.

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, AG, Ltd. (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Rostock Postfach 10 52 40 18010 Rostock Hinweis: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu

Mehr

ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34 h GewO UND ANTRAG AUF REGISTRIERUNG IM HOF-REGISTER

ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34 h GewO UND ANTRAG AUF REGISTRIERUNG IM HOF-REGISTER (Absender) PLZ Ort Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg Frau Karen Genßler Ringstraße 4 26721 Emden Bei Personengesellschaften (z.b. BGB-Gesellschaft, OHG, KG, GmbH & Co.KG) hat

Mehr

_ Dieses Formular ist für juristische Personen z.b. AG, GmbH, e.g., UG (haftungsbeschränkt)

_ Dieses Formular ist für juristische Personen z.b. AG, GmbH, e.g., UG (haftungsbeschränkt) (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Köln Geschäftsbereich Recht und Steuern Vermittlerregister Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln PLZ Ort _ Dieses Formular ist für juristische Personen z.b. AG,

Mehr

Bad Oeynhausen. unter Nr. Bei Ausländern Aufenthaltserlaubnis gültig bis Erteilt am und durch Selbständigkeit gestattet?

Bad Oeynhausen. unter Nr. Bei Ausländern Aufenthaltserlaubnis gültig bis Erteilt am und durch Selbständigkeit gestattet? Bad Oeynhausen Name des Betriebs Anschrift des Betriebs (Straße, HausNr.) 3254 Bad Oeynhausen Stadt Bad Oeynhausen Bereich Sicherheit und Ordnung Ostkorso 5 32545 Bad Oeynhausen Ansprechpartner: Herr Hagemeier

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 GewO. Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 10, 11a GewO

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 GewO. Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 10, 11a GewO Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Referat Recht Elsa-Brändström-Str. 1-3 33602 Bielefeld Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 GewO sowie Antrag auf Eintragung in das

Mehr

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS

Mehr

Industrie- und Handelskammer Fulda Heinrichstraße Fulda

Industrie- und Handelskammer Fulda Heinrichstraße Fulda (Absender) Industrie- und Handelskammer Fulda Heinrichstraße 8 36037 Fulda ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung ANTRAGSTELLER: NATÜRLICHE PERSON / GESCHÄFTSFÜHRENDER GESELLSCHAFTER

Mehr

Antrag. Antragsteller / Erlaubnisinhaber. Stadt Mansfeld Der Bürgermeister. Stadt Mansfeld Lutherstraße Mansfeld

Antrag. Antragsteller / Erlaubnisinhaber. Stadt Mansfeld Der Bürgermeister. Stadt Mansfeld Lutherstraße Mansfeld Stadt Mansfeld Der Bürgermeister Antrag auf Erteilung einer Marktfestsetzung gemäß 69 GewO Stadt Mansfeld * Lutherstraße 9 * 06343 Mansfeld Stadt Mansfeld Lutherstraße 9 06343 Mansfeld Antragsteller /

Mehr

Antrag auf Erteilung der

Antrag auf Erteilung der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach 2 Gaststättengesetz vorläufigen Erlaubnis nach 11 Gaststättengesetz ab (Gebühr: max. 102,00 Euro) zum Betrieb einer Schankwirtschaft zur Erweiterung mit Speisewirtschaft

Mehr

Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach Schwerin

Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach Schwerin (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach 11 10 41 19010 Schwerin Hinweise: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit diesem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvertreter, -makler gemäß 34 d Abs. 1 GewO

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvertreter, -makler gemäß 34 d Abs. 1 GewO IHK Ulm Versicherungsvermittler Olgastraße 97-101 89073 Ulm Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvertreter, -makler gemäß 34 d Abs. 1 GewO - Antragsteller: Natürliche Person - (bei OHG,

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte gemäß 55 Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO)

Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte gemäß 55 Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) (Absender) Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg) Fachbereich 3 Lindenstraße 1 57548 Kirchen (Sieg) Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte gemäß 55 Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) 1. Form des Antrages

Mehr

Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz Düsseldorf

Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz Düsseldorf Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz 1 40212 Düsseldorf Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und auf Eintragung in das Vermittlerregister

Mehr

Anlage Antragsteller/in. Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Geburtsname (nur bei Abweichung)

Anlage Antragsteller/in. Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Geburtsname (nur bei Abweichung) Anlage 1 (Absender) Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34c Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)/ Antragsteller/in: Natürliche Person/Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B.

Mehr

Formular 22.1 Antrag auf Erlaubnis 34i GewO/ natürliche Person. Industrie- und Handelskammer zu Rostock Postfach Rostock

Formular 22.1 Antrag auf Erlaubnis 34i GewO/ natürliche Person. Industrie- und Handelskammer zu Rostock Postfach Rostock (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Rostock Postfach 10 52 40 18010 Rostock Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis 34 i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Natürliche Person/ Geschäftsführender

Mehr

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34h Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS

Mehr

Industrie- und Handelskammer Limburg Frau Daniela Hecker Walderdorffstr Limburg

Industrie- und Handelskammer Limburg Frau Daniela Hecker Walderdorffstr Limburg Industrie- und Handelskammer Limburg Frau Daniela Hecker Walderdorffstr. 7 65549 Limburg ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34h Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER

Mehr

Antragsteller/in: Natürliche Person / Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG, KG)

Antragsteller/in: Natürliche Person / Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG, KG) (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Finanzanlagenvermittlerregister Postfach 11 10 41 19010 Schwerin Finanzanlagenvermittler Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung

Mehr

Antrag auf Erweiterung bzw. Reduzierung der Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/ -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO

Antrag auf Erweiterung bzw. Reduzierung der Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/ -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO Firma / Name IHK-Kundennummer IHK Reutlingen FAV Hindenburgstraße 54 72762 Reutlingen Antrag auf Erweiterung bzw. Reduzierung der Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/ -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO

Mehr

Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Hauptwohnsitze in den letzten fünf Jahren (von bis: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort):

Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Hauptwohnsitze in den letzten fünf Jahren (von bis: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort): (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Finanzanlagenvermittlerregister Postfach 11 10 41 19010 Schwerin Finanzanlagenvermittler Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung

Mehr

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f / h Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN

Mehr

ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS ALS VERSICHERUNGSVERMITTLER / VERSICHERUNGSBERATER

ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS ALS VERSICHERUNGSVERMITTLER / VERSICHERUNGSBERATER Industrie- und Handelskammer Erfurt Vermittlerregister Arnstädter Str. 34 99096 Erfurt (Absender) ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS ALS VERSICHERUNGSVERMITTLER / VERSICHERUNGSBERATER Hinweise: Bei juristischen

Mehr

Hinweis: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu Formular 6.2.

Hinweis: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu Formular 6.2. (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach 11 10 41 19010 Schwerin Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu Formular

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis 34 i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis 34 i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG) (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Rostock Postfach 10 52 40 18010 Rostock Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis 34 i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH,

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) (Absender) Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Natürliche Person/ Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG)

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) (Absender) Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Natürliche Person/ Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG)

Mehr

Erlaubnis- und überwachungspflichtige Gewerbe

Erlaubnis- und überwachungspflichtige Gewerbe Erlaubnis- und überwachungspflichtige Gewerbe In Deutschland gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Das heißt, in der Regel ist für den Betrieb eines Gewerbes keine besondere Erlaubnis oder der Nachweis

Mehr

Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Abs. 1 GewO für eine juristische Person Eintragung in das Vermittlerregister nach 34i Abs. 8, 11a Abs.

Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Abs. 1 GewO für eine juristische Person Eintragung in das Vermittlerregister nach 34i Abs. 8, 11a Abs. (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Dortmund Märkische Str. 120 44141 Dortmund Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Abs. 1 GewO für eine juristische Person

Mehr

Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung 1

Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung 1 Vom Es verordnet auf Grund - des 33f Absatz 1 in Verbindung mit 60a Absatz 2 Satz 4 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar

Mehr

Antrag auf Erteilung der

Antrag auf Erteilung der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach 2 Gaststättengesetz vorläufigen Erlaubnis nach 11 Gaststättengesetz ab (Gebühr: max. 102,00 Euro) zum Betrieb einer Schankwirtschaft zur Erweiterung mit Speisewirtschaft

Mehr

Antrag auf Erteilung einer

Antrag auf Erteilung einer Über das Bürgermeisteramt An das Landratsamt Ludwigsburg GT 311, Kreispolizeiangelegenheiten Hindenburgstraße 40 71638 Ludwigsburg Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 2 des Gaststättengesetzes zum

Mehr

Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV)

Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV) Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV) SpielV Ausfertigungsdatum: 06.02.1962 Vollzitat: "Spielverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.

Mehr

Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz Düsseldorf

Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz Düsseldorf Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz 1 40212 Düsseldorf Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34h Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und auf Eintragung in das Vermittlerregister

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34c Gewerbeordnung (GewO) - Maklererlaubnis. Eingetragen im Handelsregister (Auszug beilegen) Geburtsdatum

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34c Gewerbeordnung (GewO) - Maklererlaubnis. Eingetragen im Handelsregister (Auszug beilegen) Geburtsdatum (Absender/Antragsteller) Stadt Ilmenau Gewerbe- und Einwohnermeldewesen Am Markt 7 98693 Ilmenau Tel. 03677/600105-106 Fax. 03677/600220 E-Mail: gewerbe@ilmenau.de Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis nach 41 Landesglücksspielgesetz (LGlüG)

Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis nach 41 Landesglücksspielgesetz (LGlüG) Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis nach 41 Landesglücksspielgesetz (LGlüG) An das Landratsamt Heilbronn Sicherheit und Ordnung Gaststätten und Gewerbe 74064 Heilbronn Bitte kreuzen Sie Zutreffendes

Mehr