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1 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom bis zum Stand: Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.

2 2 Montag, 16. Februar 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal Ns 145/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 31- jährigen Angeklagten X aus Papenburg. Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten am 03. Juli 2014 wegen räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Diebstahls und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Dem Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wurde eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 3 Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben: - Im April 2013 soll er in den Geschäftsräumen einer Sportfirma in Niederlangen Sportschuhe im Wert von 109,95 eingesteckt haben, um sie ohne Bezahlung mitzunehmen. - Im August 2013 soll er in einem Sportgeschäft in Aschendorf die Diebstahlswarnanlage durchschritten haben, nachdem er Waren im Wert von insgesamt über 150,00 eingesteckt haben soll. Als die Anlage daraufhin auslöste und er von der Mitarbeiterin A angesprochen wurde, soll der Angeklagte zu seinem auf dem Parkplatzbereich befindlichen Fahrzeug geflüchtet sein. In dem Fahrzeug soll sich auch seine damals 3-jährige Tochter befunden haben. Der Angeklagte soll nun mit seinem Pkw davongefahren sein. Dabei soll der Angeklagte seinen Wagen ungebremst auf den Zeugen B zubewegt haben, der zur Seite springen musste, um einen Aufprall zu verhindern. - Im September 2013 soll der Angeklagte mit seinem Pkw öffentliche Straßen in Papenburg befahren haben, obwohl er gewusst haben soll, dass sein Führerschein bereits seit August des Jahres beschlagnahmt war. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger, 4 Zeugen und 1 Bewährungshelfer geladen. Montag, 16. Februar 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: Ri inlg Angermeyer, Saal :45 Uhr: 7 Ns 38/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 51- jährigen Angeklagten X aus Melle. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 04. Dez wegen Missbrauchs von Titeln zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 8,00. Der Angeklagte soll seit dem Jahre 2010 als selbständiger Rechtsexperte im Rechtsverkehr aufgetreten sein. Auch soll er im Internet diverse juristische Beratungen angeboten haben. Nachdem ihm auf Antrag der Rechtsanwaltskammer durch einstweilige Verfügung des Landgerichts Osnabrück sämtliche Tätigkeiten im Bereich der Rechtsberatung untersagt worden waren, soll er seine alten Briefbögen gleichwohl weiter benutzt haben, auf denen er sich als Rechtsexperte ausweist. Dabei soll er durch die

3 3 Abkürzung eines Vornamens mit Dr. ebenfalls billigend im Kauf genommen haben, dass er den Eindruck erwecke, Inhaber eines von einer Hochschule verliehenen Doktorgrades zu sein, über den er aber tatsächlich nicht verfügt. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. 13:45 Uhr: 7 Ns 32/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück, z. Zt. JVA Münster. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 16. Dez wegen Diebstahls in Tatmehrheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im April 2014 in den Geschäftsräumen einer Firma in Osnabrück Waren im Gesamtwert von 33,60 in seine Jackentasche gesteckt zu haben, um sie ohne Bezahlung mitzunehmen. Die Zeugin A soll dies beobachtet und den Angeklagten hinter dem Kassenbereich gestellt haben. Daraufhin soll es zwischen den beiden zu einer Rangelei gekommen sein, in deren Verlauf die Zeugin gestürzt und mit dem Hinterkopf auf den Boden aufgeschlagen sein soll. Der Angeklagte soll dann geflüchtet sein. Die zur Zeit anwesenden Polizeibeamten B und C sollen dann dem Angeklagten nach draußen gefolgt sein und dabei gerufen haben: Stehen bleiben, Polizei! sowie Polizei, Sie sind vorläufig festgenommen! Bei dem dann angewandten Kreuzfesselgriff soll sich der Angeklagte fortwährend gewehrt haben, weswegen die Polizeibeamten den Angeklagten zu Boden gebracht haben sollen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger geladen. Montag, 16. Februar 2015, 21. große Strafkammer - Jugendkammer -, Vorsitz: VRiLG Holling, Saal Ns 38/14 Die 21. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 18-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 10. Nov wegen gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung eines Urteils des Landgerichts Osnabrück zu einer Einheitsjugendstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten. Im Übrigen wurde er freigesprochen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Februar 2014 in seinem Kiosk in Osnabrück dem alkoholisierten Zeugen A unvermittelt und ohne Grund mit der Faust in das Gesicht geschlagen zu haben. Nachdem der Zeuge den Kiosk verließ, soll der Angeklagte aus der Küche des Kiosk einen Baseballschläger geholt und den Zeugen verfolgt haben. Draußen soll er den Zeugen dann mit dem Schläger gegen den Kopf geschlagen haben. Dadurch soll der Zeuge eine Gehirnerschütterung, eine Platzwunde am Auge und einen Nasenbeinbruch erlitten haben.

4 4 Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 6 Zeugen und 1 Bewährungshelfer geladen. Dienstag, 17. Februar 2015, 3. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Holling, Saal 188, mit Fortsetzungen am 18. Febr., 24. Febr. und 26. Febr. 2015, jeweils um 09:00 Uhr 3 KLs 29/14 Die 3. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 19-jährigen Angeklagten X aus Wallenhorst, z. Zt. JVA Vechta, wegen versuchten Mordes. Die Polizeibeamten A und B sollen im September 2014 wegen einer Ruhestörung zur Wohnanschrift des Angeklagten nach Wallenhorst gerufen worden sein. An der Wohnungstür soll der aggressive Angeklagte sich geweigert haben, seinen Personalausweis herauszugeben und gleichzeitig versucht haben, die Tür wieder zu schließen, woraufhin A Pfefferspray eingesetzt haben soll. Trotzdem soll es dem Angeklagten zunächst gelungen sein, die Wohnungstür wieder zu schließen. Als sich die Zeugen nunmehr zu ihrem Einsatzfahrzeug begaben, um Verstärkung anzufordern, soll sich der Angeklagte von hinten dem A genähert und mit einem Fleischermesser versucht haben, dem Zeugen in den Brustbereich zu stechen. Dabei soll der Angeklagte den Tod des Polizeibeamten zumindest billigend in Kauf genommen haben. A soll sich aber schnell umgedreht und dadurch den Stich in die Schulterblattregion umgeleitet haben. A soll eine 8-10 cm lange und 2 cm tiefe Verletzung am linken Schulterblatt erlitten haben. Danach soll der Angeklagte wieder in sein Wohnhaus geflüchtet und aus dem 2. Obergeschoss heraus auf weitere Polizeibeamte uriniert und gespuckt haben. Auch soll er Gegenstände wie Kinderwagen, Schuhe und Regalböden nach den Polizeibeamten geworfen haben. Zudem soll er mit seinen beschuhten Füßen nach den Zeugen getreten und geschlagen haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Dolmetscher, 1 Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen. Mittwoch, 18. Februar 2015, 14. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal Ns 3/15 Die 14. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 46- jährigen Angeklagten X aus Bad Essen. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 08. Apr wegen Betruges und falschen Angaben als Geschäftsführer einer GmbH zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten. Der hochverschuldete Angeklagte soll im Februar 2013 gemeinsam mit dem Zeugen A einen mündlichen Vertrag geschlossen haben, in dem der Zeuge A dem Angeklagten ein Darlehen in Höhe von ,00 zur Gründung einer GmbH zur Veredelung von Substrat aus Biogasanlagen zur Verfügung stellte. Vereinbarungsgemäß soll A den Betrag im Februar 2013 für die noch zu gründende Gesellschaft auf ein Treuhandkonto bei der Sparkasse eingezahlt haben. Wie von vornherein beabsichtigt, soll der Angeklagte dann das Geld umgebucht und damit private Verbindlichkeiten getilgt haben.

5 5 Ebenfalls im Februar 2013 soll der Angeklagte gegenüber dem Notar N in Ibbenbüren als Geschäftsführer der GmbH bewusst wahrheitswidrig bekundet haben, noch nie wegen einer Straftat nach 263 StGB verurteilt worden sein. Tatsächlich soll er aber bereits im Jahr 2012 durch das Amtsgericht Osnabrück verurteilt worden sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 6 Zeugen geladen. Mittwoch, 18. Februar 2015, 18. große Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG Quere- Degener, Saal KLs 1/15 Die 18. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 47-jährigen Angeklagten X aus Kassel, z. Zt. JVA Osnabrück, wegen gewerbsmäßigen Diebstahls. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu haben und zwar: - Im Juni 2014 soll er sich Zugang zu einem Sonnenstudio in Meppen verschafft haben und aus den Räumlichkeiten aus zwei Sparschweinen ca. 30,00 entwendet haben. - Kurz darauf soll er sich Zugang zu einem Hotel in Meppen verschafft haben und in den Räumlichkeiten stehlenswerte Gegenstände gesucht haben. Die Örtlichkeiten soll er aber ohne Beute wieder verlassen haben. - Im Juli 2014 soll er sich Zugang zu den Räumlichkeiten eines Hotels in Hövelhof verschafft haben. In dem Bürobereich soll er einen Tresor aus der Verankerung gehebelt und gewaltsam geöffnet haben. Aus diesem Tresor soll der Angeklagte 210,00 entnommen haben. Insgesamt soll es zu 8 Taten gekommen sein, die der Angeklagte begangen habe, um sich eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zur Finanzierung seines Lebens- und Drogenbedarfs zu verschaffen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger geladen. Donnerstag, 19. Februar 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 87 08:30 Uhr: 7 Ns 200/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 34- jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 05. Nov wegen Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten. Im Mai 2014 soll es vor bzw. in dem Haus der Großeltern des Angeklagten in Osnabrück zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem Zeugen A gekommen sein. Der Angeklagte soll dabei den A beleidigt haben. Auch soll er gesagt haben: Ich mach euch

6 6 fertig, ich bringe euch um. Als A den Angeklagten weiter daran hinderte, das Haus zu betreten, soll der Angeklagte ihm einen Schlag ins Gesicht versetzt haben, wodurch die Lippe des A aufgeplatzt sein soll. Gegenüber der Ehefrau des Zeugen A soll der Angeklagte später geäußert haben: Ich mach dich fertig, ich brenn die Wohnung ab. Auch soll er sie als Hure und Schlampe bezeichnet haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen. 10:30 Uhr: 7 Ns 8/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 23. Okt wegen Diebstahls in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Monaten und 2 Wochen. Im Juni 2014 soll der Angeklagte in mehreren Fällen in Osnabrücker Geschäften Waren im Wert zwischen 4,99 und 10,99 gestohlen haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. 13:00 Uhr: 7 Ns 39/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 24- jährige Angeklagte X aus Kiel. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte die Angeklagte am 07. Jan wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagten wird vorgeworfen, im April 2014 gemeinsam mit dem bereits verurteilten Y als Mitfahrerin in einem Pkw bei Bad Bentheim aus den Niederlanden kommend in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei 194,65 g Marihuana mit sich geführt zu haben. Die Drogen sollen unter dem Beifahrersitz versteckt gewesen sein. Das Marihuana soll die drogensüchtige Angeklagte in einem Coffeeshop im Amsterdam für den Eigenkonsum erworben haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. 14:00 Uhr: 7 Ns 150/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 36-jährigen Angeklagten X aus Nordhorn. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 08. Juli 2014 wegen Beleidigung in 2 Fällen, Sachbeschädigung und Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten.

7 7 Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben und zwar: - Im September 2013 soll er in einer Spielothek in Nordhorn die dort beschäftigte Zeugin u.a. als Nutte, Schlampe und Hure bezeichnet haben. Auch soll er ihr gegenüber abfällige sexualisierte Bemerkungen gemacht haben. Anschließend soll er ohne Grund mit der Hand an die Überwachungskamera geschlagen haben, wodurch ein Schaden in Höhe von ca. 200,00 entstanden sein soll. - Im November 2013 soll er in Nordhorn die Zeugin A als Schlampe bezeichnet haben. Kurz danach soll er der Zeugin in einem Internetcafé an den Hals gegriffen und kräftig zugedrückt haben. Dadurch soll A starke Schmerzen und Schluckbeschwerden erlitten haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen geladen. Donnerstag, 19. Februar 2015, 22. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 176, mit Fortsetzung am 05. März 2015, 09:15 Uhr, Saal :15 Uhr: 22 Ns 27/14 Die 22. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 45- jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 11. Juni 2014 wegen Wohnungseinbruchdiebstahls unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich im März 2013 Zugang zu mehreren Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus in Osnabrück verschafft zu haben, um dort nach stehlenswerten Dingen zu suchen. Aus der Wohnung des A soll er DVD s, Bekleidung und ein Mobiltelefon sowie 150,00 Bargeld entwendet haben. Aus der Wohnung der Geschädigten B soll er mindestens 10 DVD s im Gesamtwert von ca. 200,00 entwendet haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 1 Bewährungshelfer geladen. Freitag, 20. Februar 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal :30 Uhr: 7 Ns 5/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 48- jährigen Angeklagten X aus Spelle. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 04. Dez wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im September 2014 im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung im Besitz von 6 g Marihuana gewesen zu sein.

8 8 Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen und 1 Bewährungshelfer geladen. 7 Ns 154/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 30-jährigen Angeklagten X aus Lingen, z. Zt. JVA Lingen. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 29. Juli 2014 wegen gefährlicher Körperverletzung in 3 Fällen, davon in einem Fall im Zustand verminderter Schuldfähigkeit sowie in einem Fall in Tateinheit mit Nötigung sowie in einem weiteren Fall wegen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben und zwar: - Im Dezember 2013 soll sich der alkoholisierte Angeklagte Zugang zur Wohnung seiner ehemaligen Freundin in Lingen verschafft haben. Dort soll er auf deren neuen Freund F eingeschlagen haben. Als sich dieser zur Wehr setzte, soll der Angeklagte mit einem aufgefundenen Taschenmesser mehrfach in Richtung des Oberkörpers des F gestochen haben. Dabei soll er den Geschädigten mindestens einmal getroffen haben. - Im Februar 2014 soll sich der alkoholisierte Angeklagte gemeinsam mit dem Zeugen Y zur Wohnung des F in Lingen begeben haben. Als F dem Zeugen Y die Tür öffnete, soll der Angeklagte unvermittelt in die Wohnung des F gestürmt und diesen mehrfach mit einer mitgeführten Bierflasche auf den Kopf geschlagen haben. Auch soll er F als Schwein bezeichnet haben. F soll durch die Schläge zwei Platzwunden am Kopf erlitten haben. - Im Februar 2014 soll der Angeklagte in einem Geschäft in Lingen Waren im Gesamtwert von ca. 15,00 entwendet haben. An der Kasse soll er lediglich zwei Bierflaschen und eine Flasche Schnaps bezahlt und dann den Kassenbereich passiert haben. - Hinter dem Kassenbereich soll der Ladendetektiv A den Angeklagten angesprochen haben. Dieser soll sich dann sehr aggressiv verhalten und versucht haben, das Geschäft zu verlassen. Dabei soll der Angeklagte mit einer der Bierflaschen in Richtung des Kopfes des A geschlagen haben. Da dieser rechtzeitig ausweichen konnte, soll er lediglich an der Hand getroffen worden sein. Als der Angeklagte dann aus dem Markt flüchten wollte, soll er mit der anderen Bierflasche die automatische Tür des Marktes zerstört haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger, 5 Zeugen, 1 Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen.

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 05.03.2018 bis 09.03.2018 Stand: 02.03.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 24.10.2016 bis zum 28.10.2016 Stand: 18.10.2016 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 03.04.2018 bis 06.04.2018 Stand: 27.03.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 15.08.2016 bis zum 19.08.2016 Stand: 10.08.2016 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 07.10.2013 bis zum 11.10.2013 Stand: 01.10.2013 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 05.12.2011 bis zum 09.12.2011 Stand: 30.11.2011 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 13.11.2017 bis zum 17.11.2017 Stand: 08.11.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 19.02.2018 bis 23.02.2018 Stand: 14.02.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis zum 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 31.08.2015 bis zum 04.09.2015 Stand: 24.08.2015 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 11.04.2016 bis zum 15.04.2016 Stand: 05.04.2016 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 11.11.2013 bis zum 15.11.2013 Stand: 05.11.2013 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 09.07.2018 bis 13.07.2018 Stand: 04.07.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 12.11.2018 bis 16.11.2018 Stand: 06.11.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 16.03.2015 bis zum 20.03.2015 Stand: 10.03.2015 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 05.02.2018 bis 09.02.2018 Stand: 30.01.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 27.03.2017 bis zum 31.03.2017 Stand: 22.03.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Presse-Info des

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 14.05.2018 bis 18.05.2018 Stand: 09.05.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 24.09.2018 bis 28.09.2018 Stand: 19.09.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 09.01.2017 bis zum 13.01.2017 Stand: 03.01.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 11.06.2018 bis 15.06.2018 Stand: 06.06.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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