Bericht und Antrag des Regierungsrats an den Landrat

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1 Bericht und Antrag des Regierungsrats an den Landrat 12. Mai 2009 Nr R Bericht und Antrag des Regierungsrats an den Landrat zur Änderung der Nebenamtsverordnung (NAV; RB ) 1. Ausgangslage Die Nebenamtsverordnung (NAV; RB ) regelt die Entschädigung der Personen, die in einer Behörde, einer Kommission oder einzeln einen öffentlich-rechtlichen Auftrag im Nebenamt erfüllen. Die Behördenmitglieder werden mit einem Fixum und/oder einem Sitzgeld entschädigt. Die letzte Anpassung der Sitzgelder für den Landrat und dessen Kommissionen sowie für den Erziehungsrat erfolgte am 1. Juni Damals wurden die Sitzgelder für die Mitglieder des Landrats und Erziehungsrats für ganztägige Sitzungen von Fr. 105 auf Fr. 160 und für halbtägige Sitzungen von Fr. 70 auf Fr. 105 angehoben. Die Sitzgelder für die Mitglieder des Regierungsrats, für die vom Regierungsrat oder Erziehungsrat bestellten Kommissionen sowie für die Kantonsangestellten wurden damals um 12 Prozent erhöht und dadurch lediglich der aufgelaufenen Teuerung angepasst. Mit Schreiben vom 18. Dezember 2008 an den Regierungsrat ersucht das Büro des Landrats, dem Landrat eine Vorlage zur Änderung der Nebenamtsverordnung zu unterbreiten. Inhalt der Vorlage soll dabei eine massvolle Erhöhung der geltenden Ansätze für Sitzungen der Landrätinnen und Landräte sein. Eine Erhöhung des Sitzgeldes ist nach Ansicht des Landratsbüros auch für weitere Mandatsträger und -trägerinnen zu prüfen. Im Einverständnis mit dem Landratsbüro will der Regierungsrat bei der Revision der NAV auch ein Anliegen einbringen und die Sitzgeldentschädigung der Mitglieder des Regierungsrats analog jener des Landrats anpassen.

2 2 2. Erhöhung der Sitzgeldentschädigung für Landratssitzungen, landrätliche Kommissionssitzungen und Fraktionssitzungen Die im Kanton Uri geltenden Entschädigungen für Landratssitzungen und landrätliche Kommissions- bzw. Fraktionssitzungen sind gemäss Abklärungen bei den umliegenden Kantonen (vgl. Tabelle Punkt 2.2) vergleichsweise bescheiden. Die Arbeit als Mitglied im Landrat und die Kommissionstätigkeit sind zeitintensiv. Die Suche nach möglichen Kandidaten und Kandidatinnen wird durch die aktuellen Entschädigungsansätze eher erschwert. Mit einer Erhöhung der Ansätze sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es allen ermöglichen, ein Landratsmandat zu übernehmen. In der vom Büro des Landrats bei den Fraktionen durchgeführten Vernehmlassung hat sich die Mehrheit gegen die Ausrichtung einer Grundentschädigung (Sockelbeitrag) ausgesprochen. Unterstützt wird jedoch eine massvolle Erhöhung der geltenden Ansätze für Sitzungen. Die Reisespesen sollen nicht geändert werden. Gestützt auf die Vernehmlassung in den Fraktionen sollen auch die Beträge für die Hauptmahlzeiten nicht erhöht werden. 2.1 Aktuelle Ansätze im Vergleich zu den beantragten Ansätzen Die aufgrund der Vernehmlassung in den Fraktionen bevorzugte Variante für die Änderung der NAV sieht vor, die Sitzgelder wie folgt anzupassen: Rechtliche Grundlage Aktuelle Ansätze in Fr. Ansätze gemäss Antrag in Fr. Sitzungen des Landrats (Art. 2 NAV) - der Präsident (doppeltes Sitzgeld) - die Mitglieder Landrätliche Kommissionen und Fraktionen (Art. 7 NAV) - ganztägige Sitzungen halbtägige Sitzungen Zulage Präsidenten bzw. 200 (doppeltes Sitzgeld) - Abendsitzung bis 4 Std Maximal (Tag und Abend) 500

3 3 Wie der Tabelle zu entnehmen ist, würden von den geänderten Ansätzen die Mitglieder des Landrats in Form von erhöhten Entschädigungen bei den Sessionen und den Kommissionsbzw. Fraktionssitzungen profitieren. Dieser Vorschlag hat zum Nebeneffekt, dass die Sitzgelder der Mitglieder des Erziehungsrats, welche sich gemäss Artikel 8 NAV nach Artikel 7 NAV zu richten haben, ebenfalls entsprechend erhöht würden Vergleich der Sitzgelder für Parlamentsmitglieder bei umliegenden Kantonen Kanton Sessionssitzung Sessionssitzung Kommissionssitzung Kommissionssitzung ganzer Tag halber Tag ganzer Tag in Fr. halber Tag bzw. in Fr. in Fr. Abendsitzung in Fr. Uri aktuell Uri gem. Vorlage OW ) NW 320 bis 2 Std. 80; sonst 160 SZ ) LU VS GR GL ) Grundentschädigung von Fr. 5'000 pro Jahr 2) plus Grundentschädigung von Fr. 4'000 pro Jahr 3. Erhöhung der Sitzgelder des Regierungsrats Die Regierungsmitglieder können gemäss Artikel 3 Absatz 3 NAV für alle Abend- und Nachtsitzungen ein Sitzgeld beanspruchen. Für die Höhe der Sitzgelder ist, wie bei den kantonalen Angestellten, Artikel 11 NAV massgebend. Die Ansätze wurden letztmals am 1. Juni 2004 um 12 Prozent erhöht und damit jedoch lediglich der aufgelaufenen Teuerung angepasst.

4 4 Die Entschädigung für ganztägige Sitzungen beträgt Fr. 118 und für halbtägige Sitzungen Fr. 78 und ist somit bereits heute wesentlich tiefer als die aktuellen Ansätze des Landrats. Durch eine einseitige Erhöhung der Sitzgelder bei den Landrätinnen und Landräten gemäss Vorschlag des Landratsbüros würde sich diese Differenz noch erhöhen und die Regierungssitzgelder würden lediglich noch 40 Prozent der neuen Landratssitzgelder betragen. Deshalb ist es angebracht, die Sitzgelder des Regierungsrats den Sitzgeldern des Landrats vollumfänglich anzupassen. Mit der neuen Vorlage ist für die Sitzgelder des Regierungsrats deshalb nicht mehr Artikel 11 der NAV, sondern Artikel 7 NAV massgebend, welcher auch die Entschädigung der landrätlichen Kommissionen bestimmt. Die Sitzgeldentschädigung der Mitglieder des Regierungsrats würde somit von jenen des Kantonspersonals abgekoppelt. Dies ist vor allem dadurch zu begründen, dass sich das Kantonspersonal gemäss Artikel 42 des Personalreglements (PR; RB ) anstelle der Sitzgelder die Dauer der Sitzungen auch als Arbeitszeit anrechnen lassen und somit kompensieren kann, was für die Mitglieder des Regierungsrats nicht der Fall ist. 4. Prüfung der Sitzgelder für andere Mandatsträger 4.1 Sitzgelder für die Mitglieder der Gerichte Gemäss Artikel 6 der NAV erhalten die Mitglieder der Gerichte, ausgenommen das Obergerichts- und das Landgerichtspräsidium, für ganztägige Sitzungen Fr. 160 und für halbtägige Sitzungen Fr Die nachstehende Tabelle zeigt die aktuellen Entschädigungen in den Zentralschweizer Kantonen. Kanton Sitzung Mitglieder der Gerichte ganzer Tag in Fr. Sitzung Mitglieder der Gerichte halber Tag in Fr. Uri aktuell OW NW ; bis 2 Std. 80 SZ LU 65 bzw. 100/Std. 65 bzw. 100/Std. ZG

5 5 Auf den ersten Blick fällt die Sitzgeldentschädigung der Mitglieder der Gerichte im Vergleich zu den gegenübergestellten Kantonen eher bescheiden aus. Nach Artikel 4 der NAV erhalten jedoch die Mitglieder der Urner Gerichte, im Gegensatz zu jenen in den untersuchten Kantonen, zusätzlich eine jährlich feste Entschädigung ausbezahlt. Inklusive Teuerung und Anteil 13. Monatslohn beträgt diese Mitglieder-Entschädigung 2009 für das Obergericht Fr. 3'480, für das Landgericht Uri Fr. 4'350 und für das Landgericht Ursern Fr. 1'390. Je nach Anzahl Sitzungen im Jahr wird durch die volle Anrechnung dieser festen Entschädigung die Sitzgeldentschädigung praktisch verdoppelt. In Anbetracht dieser Umstände erscheint eine Erhöhung der Sitzgelder für die Mitglieder der Gerichte als nicht gerechtfertigt. 4.2 Sitzgelder für die vom Regierungsrat oder Erziehungsrat bestellten Kommissionen und die Angestellten der Kantonsverwaltung Für die vom Regierungsrat oder Erziehungsrat bestellten Kommissionen gelten, sofern gemäss NAV oder im Wahlbeschluss keine Sonderregelungen vorgesehen sind, für ganztägige Sitzungen eine Entschädigung von Fr. 118 und für halbtägige Sitzungen eine Entschädigung von Fr. 78 (Artikel 11 NAV). Dieselben Ansätze gelten auch für die Angestellten der Kantonsverwaltung, wenn diese an Sitzungen oder Delegationen teilnehmen, die zum grössten Teil ausserhalb der normalen Arbeitszeit oder an einem dienstfreien Tag stattfinden. Auch diese Ansätze sind das Ergebnis der Änderung der NAV auf 1. Juni 2004, indem die seit Oktober 1992 bis Oktober 2002 aufgelaufene Teuerung von 12 Prozent aufgerechnet wurde. Der Landesindex der Konsumentenpreise hat sich vom Oktober 2002 bis zum Oktober 2008 um lediglich 7,5 Prozent erhöht. Eine erneute Anpassung der Sitzgelder nach Artikel 11 NAV steht somit nicht im Vordergrund. 5. Formelle Bereinigungen 5.1. Formelle Änderung von Artikel 3, Regierungsrat Gemäss Artikel 3 Absatz 3 NAV wird den Regierungsratsmitgliedern für alle Abend- und Nachtsitzungen ein Sitzgeld bezahlt. In der Praxis wird dieser Absatz auch als Grundlage für die Auszahlung von Sitzgeldern an Wochenenden verwendet. Um dieser Praxis in der Rechtsgrundlage zu entsprechen, sind die Nachtsitzungen deshalb durch Wochenendsitzungen zu ersetzen Formelle Änderung von Artikel 7, landrätliche Kommissionen und Fraktionen Gemäss Artikel 7 Absatz 1 NAV haben die landrätlichen Kommissionen Anrecht auf eine

6 6 Sitzgeldentschädigung. Eine Sitzgeldentschädigung für die Fraktionssitzungen ist in der NAV nicht ausdrücklich geregelt, wird in der Praxis jedoch ausbezahlt. Es ist deshalb angezeigt, die Rechtsgrundlage entsprechend anzupassen. 6. Finanzielle Auswirkungen Gemäss Vorschlag des Landratsbüros und des Regierungsrats würden mit der Vorlage die Sitzgelder für Landratssitzungen, für Sitzungen der landrätlichen Kommissionen und Fraktionen und für Sitzungen des Erziehungsrats sowie für Abend- bzw. Wochenendsitzungen des Regierungsrats erhöht. Nicht in den Genuss einer Sitzgelderhöhung kämen aufgrund der Vorlage die Mitglieder der Gerichte und die Mitglieder der Kommissionen, welche gemäss Artikel 11 NAV vom Regierungsrat oder Erziehungsrat bestellt werden, sowie die angestellten Personen der Kantonsverwaltung, für welche gemäss Personalreglement (PR; RB ) ebenfalls Artikel 11 NAV zur Anwendung gelangt. Auf der Grundlage der Rechnung 2007 bzw sind die Mehrkosten für die Anhebung der Sitzungsgelder für die Landräte und Landrätinnen, die Mitglieder des Regierungsrats und die Mitglieder des Erziehungsrats gesamthaft mit Fr. 265'000 pro Jahr zu beziffern. Die Anhebung der Sitzgelder für die Mitglieder des Landrats, des Regierungsrats sowie des Erziehungsrats verursachen dabei folgende Mehrkosten: NAV; Artikel 2 (Sitzungen des Landrats) Fr. 85'000 NAV; Artikel 3 (Sitzungen des Regierungsrats) Fr. 50'000 NAV; Artikel 7 (Sitzungen landrätliche Kommissionen und Fraktionen) Fr. 115'000 NAV; Artikel 8 (Sitzungen des Erziehungsrats) Fr. 15'000 Total Fr. 265' Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens Die Vernehmlassung über die Änderung der Nebenamtsverordnung (NAV) fand vom 18. März 2009 bis 23. April 2009 statt. Sieben Parteien sowie das Obergericht und das Landgericht Uri haben ihre Stellungnahmen eingereicht.

7 7 Aufgrund der eingereichten Voten wurden aus der damaligen Vernehmlassungsvorlage die Erhöhung des Regierungsratshonorars sowie die Erhöhung der Sitzgelder für die Mitglieder der Gerichte gestrichen. Der von der SP Uri und den Juso Uri angeführte Standpunkt, für halbtägige Landratssessionen gegenüber einer ganztägigen Session eine reduzierte Entschädigung von Fr. 200 anstatt Fr. 300 festzulegen, wurde nicht in die Vorlage übernommen, da halbtägige Sessionssitzungen mit der Einführung der neuen Tagungspraxis kaum vorkommen. Nicht in die Vorlage übernommen wurde das Anliegen der CVP, für alle Behördenmitglieder eine Lösung mit fixen Entschädigungen und einheitlichen Sitzgeldern zu erarbeiten. Dies vor allem in Folge der Vernehmlassung des Büros des Landrats bei den Fraktionen, welche die Variante mit Sitzgelderhöhung ohne Einführung einer Grundentschädigung für Ratsmitglieder bevorzugte. Der Vorschlag der FDP und der Jungfreisinnigen nach Streichung von Artikel 10 Absatz 2 der NAV, wonach am gleichen Tag mit Ausnahme zusätzlicher Nachtsitzungen nur ein Sitzgeld bezogen werden darf, wurde ebenfalls nicht in die Vorlage aufgenommen. Stattdessen enthält die Vorlage einen neuen Artikel 7 Absatz 3, welcher vorsieht, bei landrätlichen Kommissionen die Entschädigung pro Mitglied pro Tag und Abend insgesamt auf Fr. 500 zu begrenzen. 8. Antrag Gestützt auf diesen Bericht beantragt der Regierungsrat dem Landrat, folgenden Beschluss zu fassen: Die Änderung der Nebenamtsverordnung, wie sie im Anhang enthalten ist, wird beschlossen. Anhang Änderung der Nebenamtsverordnung (NAV) Beilage: Liste der Vernehmlassungsadressaten

8 Anhang NEBENAMTSVERORDNUNG (Änderung vom.) Der Landrat des Kantons Uri beschliesst: I. Die Nebenamtsverordnung vom 23. Oktober wird wie folgt geändert: Artikel 2 Absatz 1 1 Für jede Sitzung des Landrats beziehen: a) das Präsidium Fr b) die Mitglieder Fr Artikel 3 Absatz 3 3 Für alle Abend- und Wochenendsitzungen wird ein Sitzgeld bezahlt. Dessen Höhe richtet sich nach Artikel 7 Absatz 1. Artikel 7 1 Die landrätlichen Kommissionen und Fraktionen erhalten folgende Entschädigungen: a) bei ganztägigen Sitzungen Fr b) bei halbtägigen Sitzungen und Abendsitzungen Fr Das Präsidium erhält das doppelte Sitzungsgeld. 3 Je Mitglied beträgt die Entschädigung pro Tag und Abend jedoch insgesamt höchstens Fr Im Übrigen richten sich die Spesenentschädigungen nach Artikel 9 und 10 dieser Verordnung. 1 RB

9 2 II. Diese Änderung untersteht dem fakultativen Referendum. Sie tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Im Namen des Landrats Die Präsidentin: Annalise Russi Der Kanzleidirektor: Dr. Peter Huber

10 Beilage Liste der Vernehmlassungsadressaten Vernehmlassungsadressaten Eingang einer Vernehmlassung CVP Uri FDP Uri SVP Uri SP Uri Grüne Uri Jungfreisinnige Uri Juso Uri Junge CVP Uri Obergericht Landgericht Uri Landgericht Ursern nein nein

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