Jahreskonferenz IG pflegender Angehöriger, Wien am Das Pflegekarenzgeld Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

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1 , Wien am Das Pflegekarenzgeld Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

2 Entstehung Empfehlung der Reformarbeitsgruppe Pflege ( ) Vorgeschlagene Maßnahme: Eine Pflegekarenz soll für die betroffenen Personen einen Motivkündigungsschutz beinhalten. Die finanzielle Absicherung soll in Anknüpfung an vergleichbare Modelle erfolgen. Die Umsetzung ist gemeinsam mit den Sozialpartnern für 2013 angestrebt. Sozialpartnergespräche Beschluss des Arbeitsrechts-Änderungsgesetzes (ARÄG 2013) im Nationalrat am BGBl. I Nr. 138/2013 (Kundmachung )

3 Das Arbeitsrechts-Änderungsgesetz bringt eine wesentliche Verbesserung insbesondere für berufstätige pflegende Angehörige Arbeitsrechtlich: Schaffung der Möglichkeit einer Pflegekarenz und Pflegeteilzeit Ebenso für beschäftigungslose Personen Sozialrechtlich: Normierung eines Rechtsanspruches auf ein Pflegekarenzgeld Normierung einer sozialrechtlichen Absicherung bei Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

4 Wer kann eine Pflegekarenz/Pflegeteilzeit vereinbaren? Privatrechtliche ArbeitnehmerInnen (AVRAG) Öffentlich Bedienstete des Bundes (VBG, BDG) der Länder und Gemeinden (landesgesetzliche Regelungen) LandarbeiterInnen nach dem LAG 1984 BezieherInnen einer Leistung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) aus der Arbeitslosenversicherung

5 Voraussetzungen Pflegekarenz / Pflegeteilzeit Vereinbarung zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 3 Monaten Dauer: 1-3 Monate pro ArbeitnehmerIn PK/PT dient der Pflege und Betreuung einer/eines nahen Angehörigen zumindest der Pflegegeldstufe 3 Stufe 1 bei Minderjährigen oder an Demenz erkrankten Personen Während PK/PT sind Zuwendungen gem. 21a BPGG (Ersatzpflege) und Zuschüsse zur 24 Stunden Betreuung gem. 21b BPGG nicht möglich

6 Voraussetzungen Pflegekarenz / Pflegeteilzeit Grundsätzlich nur einmal für dieselbe pflegebedürftige Person Bei wesentlicher Erhöhung des Pflegebedarfs zumindest um eine Pflegegeldstufe => einmalig eine neuerliche Vereinbarung zulässig Motivkündigungsschutz Unterschied Pflegekarenz Pflegeteilzeit: Pflegekarenz: Dienstfreistellung bei gänzlichem Entfall des Arbeitsentgelts Pflegeteilzeit: Reduktion der Arbeitszeit (auf mind. 10 Std./Woche) gegen teilweisen Entfall des Arbeitsentgelts

7 Familienhospizkarenz Anspruch auf Dienstfreistellung oder Reduzierung der Arbeitszeit Sterbebegleitung einer/s nahen Angehörigen Dauer: 3 Monate (Verlängerung auf insgesamt max. 6 Monate möglich) Begleitung von schwerstkranken Kindern im gleichen Haushalt Dauer: 5 Monate (Verlängerung auf insgesamt max. 9 Monate möglich) Bei Abmeldung vom Bezug von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe für die Dauer der Familienhospizkarenz Kranken- und Pensionsversicherung Kündigungsschutz Bisher: Zuschüsse aus dem Familienhospizkarenz-Härteausgleich bei Dienstfreistellung (Karenz) Neu: Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld (auch bei FH-Teilzeit!)

8 Das Pflegekarenzgeld Rechtsanspruch Für Personen in Pflegekarenz (Voraussetzung: vollversicherungspflichtige Beschäftigung) Pflegeteilzeit (Voraussetzung: vollversicherungspflichtige Beschäftigung) Familienhospizkarenz (gänzlicher oder teilweiser Entfall des Gehalts) Zweck: Einkommensersatz für Dauer der Verhinderung (Organisation der) Pflege und Betreuung einer/eines nahen Angehörigen (Pflegegeldstufe 3 bzw. Stufe 1 bei Kindern und Demenz) Maximal 12 Monate für dieselbe pflegebedürftige Person

9 Beispiel für die Dauer des Pflegekarenzgeldbezuges Beispiel: Pflegebedürftige Person X, Sohn A, Tochter B, Enkel C A geht von Mai 2014 bis inkl. Juli 2014 in Pflegekarenz (3 Monate). Im Anschluss geht B von August bis Oktober Monate in Pflegeteilzeit. Beide haben einen Rechtsanspruch auf das Pflegekarenzgeld. Im Anschluss geht C 3 Monate in Pflegekarenz (November bis Jänner). Pflegekarenz ist arbeitsrechtlich zulässig, ABER kein Anspruch auf Pflegekarenzgeld (da die Höchstdauer von 6 Monaten pro zu betreuender pflegebedürftiger Person von A und B bereits ausgeschöpft wurde) Im Falle der Erhöhung der Pflegegeldstufe von X ist erneut ein Bezug von bis zu 6 Monaten (Insgesamt somit maximal 12 Monate) für dieselbe pflegebedürftige Person möglich

10 Höhe des Pflegekarenzgeldes Pflegekarenzgeld = Grundbetrag + allfällige Kinderzuschläge Höhe bei Pflegekarenz und Familienhospizkarenz Grundbetrag in selber Höhe wie Arbeitslosengeld Zumindest in Höhe des Geringfügigkeitseinkommens (2014: mtl. 395,31) Höhe bei Pflegeteilzeit: Grundbetrag beträgt 55 % der Differenz der Bruttoentgelte Mindesthöhe Geringfügigkeitsgrenze aliquot zur Reduktion der Arbeitszeit

11 Höhe des Pflegekarenzgeldes 55% des täglichen Nettoeinkommens berechnet anhand Durchschnittlichem monatlichen Bruttoeinkommen aus dem Vorvorjahr bei Beginn PK/PT/FHK vor Juli Vorjahr bei Beginn der PK/PT/FHK ab Juli Kinderzuschläge Für unterhaltsberechtigte Kinder 0,97/Kind/Tag Das Pflegekarenzgeld unterliegt nicht der Einkommenssteuer ist beschränkt pfändbar (Grenze: AZ-Richtsatz)

12 Sozialrechtliche Absicherung Übernahme des Pensionsversicherungsbeitrages durch den Bund Bei Pflegekarenz und FHK 1.649,84 (2014; wie Kindererziehungszeiten) Bei Pflegeteilzeit XY (Einkommen aus reduzierter Arbeit + Aliquotes PKG) Übernahme des Krankenversicherungsbeitrages durch den Bund Bei der Pflegekarenz und FHK 857,73 (2014; AZ-Richtsatz) Bei der Pflegeteilzeit XY (Einkommen aus reduzierter Arbeitszeit) ArbeitnehmerInnen erwerben in dieser Zeit einen Abfertigungsanspruch Zeiträume des Pflegekarenzgeldbezuges führen zu einer Rahmenfristerstreckung für die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld

13 Vollziehung Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen Back-Office: LSt. Steiermark (Bearbeitung) Front-Office: Alle Landesstellen (Beratung, Entgegennahme Anträge) 2 verschiedene Antragsformblätter Pflegekarenz & Pflegeteilzeit Pflegegeld (beschleunigtes Verfahren) Familienhospizkarenz Gleichzeitig Antrag auf Zuschuss aus dem FHK-Härteausgleich Wichtig: Zeitpunkt der Antragstellung (14 Tage)

14 Informationsmaterial/Informationsmöglichkeiten www. Infoblatt Checkliste Broschüre Mustervereinbarungen Antragsformulare inkl. Beiblatt (Zusammenarbeit mit IG pflegender Angehöriger) Pflegetelefon (0800/ ) Beratung telefonisch und Vor-Ort in BSB-Landesstellen

15 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! www.

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