SWISSCANTO (CH) SELECTION FUND SWISS REAL ESTATE SECURITIES

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1 SWISSCANTO (CH) SELECTION FUND SWISS REAL ESTATE SECURITIES Vertraglicher Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art «übrige Fonds für traditionelle Anlagen» Jahresbericht per 30. September 2014 Inhaltsverzeichnis Seite Organisation und Verwaltung... 2 Vertriebsorganisation... 2 Tätigkeitsbericht / Bericht des Vermögensverwalters... 3 Abschlusszahlen... 4 Zusätzliche Informationen und Ausserbilanzgeschäfte Pauschale Verwaltungskommission Thesaurierung des Nettoertrags 2013 / Benchmark TER und PTR Erklärung der Fussnoten Grundsätze für die Bewertung sowie Berechnung der Nettoinventarwerte Pflichtpublikationen Bericht der Prüfgesellschaft Weitere Informationen stehen im Internet unter zur Verfügung. Swisscanto Asset Management AG Bern,

2 Organisation und Verwaltung Fondsleitung Verwaltungsrat Swisscanto Asset Management AG Nordring 4, CH-3000 Bern 25 Dr. G. Fischer, Präsident CEO Swisscanto Holding AG, Bern H. Frey, Mitglied Vorsitzender der Geschäftsleitung der Swisscanto Asset Management AG, Bern O. Simeon, Mitglied Geschäftsführer der Swisscanto Vorsorge AG, Zürich Geschäftsführung Beratender Anlageausschuss H. Frey, Vorsitzender Leiter des Bereiches «Corporate Services» P. Bänziger, Leiter des Bereiches «Asset Management» C. Racine, Leiter des Bereiches «Vertrieb Kantonalbanken» T. Breitenmoser, Leiter des Bereiches «Vertrieb Institutionelle» Dr. T. Stucki, Vorsitzender Mitglied der Direktion, St. Galler Kantonalbank Gruppe, St. Gallen R. Armbruster Mitglied der Direktion, Basler Kantonalbank, Basel M. Baumgartner Mitglied der Direktion, Schaffhauser Kantonalbank, Schaffhausen M. Curti (bis ) Mitglied der Direktion, Zürcher Kantonalbank, Zürich O. Maillard Mitglied der Direktion, Banque Cantonale de Fribourg, Fribourg C. Schenk (ab ) Mitglied der Direktion, Zürcher Kantonalbank, Zürich R. Schneider Mitglied der Direktion, Berner Kantonalbank, Bern Zentrale Auftragssammelstelle Fondsadministration Depotbank Prüfgesellschaft Swisscanto Funds Centre Ltd., London Swisscanto Asset Management AG, Bern Banque Cantonale Vaudoise, Lausanne KPMG AG, Zürich Vertriebsorganisation Vertrieb Schweiz Zahl- und Vertriebsstellen alle Kantonalbanken und die Bank Coop AG, Basel Vertrieb Ausland Liechtenstein Zahl- und Vertriebsstelle Valartis Bank (Liechtenstein) AG Schaaner Strasse 27 FL-9487 Gamprin-Bendern 2

3 Tätigkeitsbericht / Bericht des Vermögensverwalters (ungeprüft) Jahresbericht per Marktrückblick Trotz zunehmender Sorgen um die Konjunkturentwicklung in Europa blieben insbesondere Aktien in der Gunst der Marktteilnehmer. Grund dafür waren vor allem die weiteren geldpolitischen Massnahmen zur Stimulierung der Wirtschaft durch die EZB. Die US-Notenbank hielt ebenfalls an ihrer expansiven Geldpolitik fest, auch wenn der Aufkauf von Staatsanleihen und Immobilienpapieren kontinuierlich zurückgefahren wurde. Zusätzlich angetrieben durch positive Konjunkturdaten, erreichte der US-Aktienmarkt Mitte September gar ein neues Allzeithoch. An den Kapitalmärkten hatte dies über den Betrachtungszeitraum tendenziell rückläufige Zinsen zur Folge. Besonders ausgeprägt war diese Entwicklung in Kerneuropa und der Schweiz zu beobachten. Die Preissteigerungen auf dem Schweizer Wohnungsmarkt setzten sich trotz schärferer regulatorischer Vorgaben bei der Hypothekenvergabe fort. Allerdings haben sich die Wachstumsraten des Preisanstiegs weiter verlangsamt und beim Wohneigentum auf dem langjährigen Durchschnitt von rund 3% p.a. eingependelt. Rückblick auf für den Fonds relevante Kategorien Die gute Stimmung unter den Marktteilnehmern, gepaart mit den sinkenden Zinsen verhalfen den kotierten Schweizer Immobilienanlagen in der Berichtsperiode zu deutlichen Kursgewinnen. Für Nachfrage nach Immobilien sorgte nicht zuletzt auch die im Vergleich zu Obligationen attraktive Ausschüttungsrendite von rund 3,0% bei Fonds bzw. 4,5% bei Aktien. Der Index der Immobilienfonds konnte um 9,1% zulegen, derjenige der Immobilienaktien um 6,0%. Folglich stiegen auch die Bewertungen an. Die Agios der kotierten Immobilienfonds kletterten wieder über den historischen Durchschnitt der letzten zehn Jahre. Dabei sind die Wohnimmobilienfonds deutlich teurer bewertet als Fonds mit vorwiegend kommerziell genutzten Liegenschaften. Die Kapitalerhöhungen von Schweizer Immobiliengefässen im Umfang von rund 2 Milliarden Franken wurden vom Markt weiterhin gut absorbiert. Performancerückblick Immobilienaktien wurden gegenüber der Benchmark zulasten von Immobilienfonds während der gesamten Berichtsperiode leicht übergewichtet. Letztere entwickelten sich jedoch besser, sodass daraus ein leicht negativer Allokationsbeitrag resultierte. Gemäss der Positionierung des Fonds als Produkt mit benchmarknaher Verwaltung wurden auch auf der Ebene der Einzeltitel keine grossen Abweichungen eingegangen. Die Übergewichtung der grossen gegenüber den kleinkapitalisierten (und damit illiquiden) Immobilienaktien blieb ohne nennenswerten Einfluss auf die relative Performance. Die Auswahl der Immobilienfonds lieferte hingegen einen leicht positiven Selektionsbeitrag. 3

4 bschlusszahlen Jahresbericht per SWISSCANTO (CH) SELECTION FUND - SWISS REAL ESTATE SECURITIES Übersicht Rechnungsperiode Konsolidiert bis CHF Nettofondsvermögen am Ende der Rechnungsperiode 80'785' '345' '164' '300' Klasse B CHF Nettofondsvermögen am Ende der Rechnungsperiode 3'898' '906' '463' Anzahl Anteile am Ende der Rechnungsperiode 38'019 20'011 24'758 Nettoinventarwert je Anteil am Ende der Rechnungsperiode 1) Nettoinventarwert je Anteil am Ende der Rechnungsperiode nach SSP Thesaurierung je Anteil Total Expense Ratio (TER) 1.24 % 1.23 % 1.30 % Klasse J CHF Nettofondsvermögen am Ende der Rechnungsperiode 7'457' '176' '214' '735' Anzahl Anteile am Ende der Rechnungsperiode 57'982 26'660 17'590 13'530 Nettoinventarwert je Anteil am Ende der Rechnungsperiode 1) ' Nettoinventarwert je Anteil am Ende der Rechnungsperiode nach SSP Ausschüttung je Anteil Thesaurierung je Anteil Total Expense Ratio (TER) 0.97 % 0.95 % 1.28 % 1.38 % Klasse N CHF Nettofondsvermögen am Ende der Rechnungsperiode '839' Anzahl Anteile am Ende der Rechnungsperiode 1 30'000 Nettoinventarwert je Anteil am Ende der Rechnungsperiode 1) Nettoinventarwert je Anteil am Ende der Rechnungsperiode nach SSP Thesaurierung je Anteil Total Expense Ratio (TER) 0.44 % 0.55 % Klasse P CHF Nettofondsvermögen am Ende der Rechnungsperiode 69'429' '100' Anzahl Anteile am Ende der Rechnungsperiode 666' '629 Nettoinventarwert je Anteil am Ende der Rechnungsperiode 1) Nettoinventarwert je Anteil am Ende der Rechnungsperiode nach SSP Thesaurierung je Anteil Total Expense Ratio (TER) 0.86 % 0.90 % Klasse Y CHF Nettofondsvermögen am Ende der Rechnungsperiode - 128' '632' Anzahl Anteile am Ende der Rechnungsperiode '137 Nettoinventarwert je Anteil am Ende der Rechnungsperiode 1) Nettoinventarwert je Anteil am Ende der Rechnungsperiode nach SSP Thesaurierung je Anteil Total Expense Ratio (TER) % 1.01 % 4

5 Klasse Z CHF Nettofondsvermögen am Ende der Rechnungsperiode - 1'194' '854' '564' Anzahl Anteile am Ende der Rechnungsperiode - 9' ' ' Nettoinventarwert je Anteil am Ende der Rechnungsperiode 1) ' Nettoinventarwert je Anteil am Ende der Rechnungsperiode nach SSP Ausschüttung je Anteil Thesaurierung je Anteil Total Expense Ratio (TER) % 0.97 % 1.00 % Die in diesem Bericht enthaltenen Zahlen und Angaben sind vergangenheitsbezogen. Diese dürfen nicht als Garantie für die zukünftige Entwicklung verstanden werden. Performance YTD / Klasse B 7.65 % % 0.32 % - Klasse J 7.56 % % 7.63 % 5.75 % Klasse N (Lancierung ) 7.85 % % - - Klasse P (Lancierung ) 7.64 % % - - Klasse Y (Schliessung ) % 0.06 % - Klasse Z (Schliessung ) % 7.84 % 6.06 % Benchmark 8.06 % % 7.95 % 6.18 % Die historische Performance stellt keinen Indikator für die laufende oder zukünftige Performance dar. Die Performancedaten lassen die bei der Ausgabe und Rücknahme der Anteile erhobenen Kosten und Kommissionen unberücksichtigt. Vermögensrechnung (Verkehrswerte) Bankguthaben auf Sicht 1'555' ' Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere und -rechte 22'132' '570' Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen 57'023' '422' Sonstige Vermögenswerte 101' ' Gesamtfondsvermögen am Ende der Rechnungsperiode 80'812' '436' Andere Verbindlichkeiten -26' ' Nettofondsvermögen am Ende der Rechnungsperiode 80'785' '345'

6 Entwicklung der Anzahl Anteile Klasse B Rechnungsperiode bis Bestand zu Beginn der Rechnungsperiode 20'011 24'758 Ausgegebene Anteile 21'296 4'030 Zurückgenommene Anteile -3'288-8'777 Bestand am Ende der Rechnungsperiode 38'019 20'011 Entwicklung der Anzahl Anteile Klasse J Rechnungsperiode bis Bestand zu Beginn der Rechnungsperiode 26'660 17'590 Ausgegebene Anteile 34'162 9'730 Zurückgenommene Anteile -2' Bestand am Ende der Rechnungsperiode 57'982 26'660 Entwicklung der Anzahl Anteile Klasse N Rechnungsperiode Lancierung bis Bestand zu Beginn der Rechnungsperiode 30'000 0 Ausgegebene Anteile 1 60'000 Zurückgenommene Anteile -30'000-30'000 Bestand am Ende der Rechnungsperiode 1 30'000 Entwicklung der Anzahl Anteile Klasse P Rechnungsperiode Lancierung bis Bestand zu Beginn der Rechnungsperiode 405' Ausgegebene Anteile 496' '613 Zurückgenommene Anteile -235' '984 Bestand am Ende der Rechnungsperiode 666' '629 Entwicklung der Anzahl Anteile Klasse Y Rechnungsperiode bis Bestand zu Beginn der Rechnungsperiode '137 Ausgegebene Anteile 0 16'631 Zurückgenommene Anteile '797 Bestand am Ende der Rechnungsperiode Entwicklung der Anzahl Anteile Klasse Z Rechnungsperiode bis Bestand zu Beginn der Rechnungsperiode 9' ' Ausgegebene Anteile 2' ' Zurückgenommene Anteile -11' ' Bestand am Ende der Rechnungsperiode '

7 Veränderung des Nettofondsvermögens (konsolidiert) Rechnungsperiode bis Nettofondsvermögen zu Beginn der Rechnungsperiode 48'345' '164' Thesaurierung; 35% Schweizerische Verrechnungssteuer ' Saldo aus dem Anteilverkehr 26'544' '218' Gesamterfolg aus Erfolgsrechnung 5'895' '960' Nettofondsvermögen am Ende der Rechnungsperiode 80'785' '345'

8 Erfolgsrechnung (konsolidiert) Rechnungsperiode Ertrag bis Erträge der Bankguthaben auf Sicht Erträge der Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen 1'459' ' Retrozession auf Anlagefonds 55' ' Steuerrechtliche Anpassung aufgrund von Erträgen aus Zielfonds 4) -334' Einkauf in laufende Nettoerträge bei der Ausgabe von Anteilen 640' ' Total Ertrag 1'820' '124' Aufwand Passivzinsen Pauschale Verwaltungskommission (gemäss separater Tabelle) -259' ' Ausrichtung laufender Nettoerträge bei der Rücknahme von Anteilen -437' ' Total Aufwand -696' ' Nettoertrag / Verlust 1'123' ' Realisierte Kapitalgewinne und -verluste 432' '251' Zahlungen aus Kapitaleinlageprinzip 1'156' Einkünfte aus dem Swinging Single Pricing (SSP) 204' ' Übertrag von steuerrechtlichem Ausgleich aufgrund von Erträgen aus Zielfonds 4) 334' Realisierter Erfolg 3'251' '557' Nicht realisierte Kapitalgewinne und -verluste 2'644' '207' Gesamterfolg 5'895' '649'

9 Klasse B Verwendung des Erfolges Nettoertrag 54' ' Zur Verteilung verfügbarer Erfolg 54' ' Thesaurierung: 35% Schweizerische Verrechnungssteuer 18' ' Thesaurierung: Nettobetrag zur Wiederanlage 35' ' Total 54' ' Klasse J Verwendung des Erfolges Nettoertrag 103' ' Zur Verteilung verfügbarer Erfolg 103' ' Thesaurierung: 35% Schweizerische Verrechnungssteuer 36' ' Thesaurierung: Nettobetrag zur Wiederanlage 67' ' Total 103' ' Klasse N Verwendung des Erfolges Nettoertrag ' Zur Verteilung verfügbarer Erfolg ' Thesaurierung: 35% Schweizerische Verrechnungssteuer Thesaurierung: Nettobetrag zur Wiederanlage ' Total ' Klasse P Verwendung des Erfolges Nettoertrag 965' ' Zur Verteilung verfügbarer Erfolg 965' ' Thesaurierung: 35% Schweizerische Verrechnungssteuer 338' Thesaurierung: Nettobetrag zur Wiederanlage 627' ' Total 965' ' Klasse Y Verwendung des Erfolges Nettoertrag ' Zur Verteilung verfügbarer Erfolg ' Thesaurierung: 35% Schweizerische Verrechnungssteuer Thesaurierung: Nettobetrag zur Wiederanlage ' Total '

10 Klasse Z Verwendung des Erfolges Nettoertrag ' Zur Verteilung verfügbarer Erfolg ' Thesaurierung: 35% Schweizerische Verrechnungssteuer ' Thesaurierung: Nettobetrag zur Wiederanlage ' Total '

11 Inventar des Fondsvermögens am Ende der Rechnungsperiode und Bestandesveränderungen während der Periode ISIN Bezeichnung Anzahl / Käufe / Nominal in Zugänge Tsd. 2) Verkäufe / Abgänge 3) Anzahl / Nominal in Tsd Währung Kurs 8) Kurswert CHF in % Wertpapiere, die an einer Börse kotiert sind Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere und -rechte 22'132' CH SWISS PRIME SITE-REG 84'330 78'000 30' '530 CHF '325' CH ALLREAL HOLDING AG-REG 18'980 13'400 10'400 21'980 CHF '716' CH MOBIMO HOLDING AG-REG 9'550 6'400 1'000 14'950 CHF '768' CH PSP SWISS PROPERTY AG-REG 52'121 48'800 18'500 82'421 CHF '610' CH ZUG ESTATES HOLDING AG-B SHR CHF CH HIAG IMMOBILIEN AG 13'000 4'000 9'000 CHF ' Diverse 22'132' Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen 57'023' CH CREDIT SUISSE REALESTATE FUND IN 10'000 8'000 4'100 13'900 CHF '874' CH IMMO HELVETIC 6'205 3'750 1'600 8'355 CHF '670' CH LA FONCIERE '600 CHF '408' CH SOLVALOR 61 2'950 2' '450 CHF '220' CH SWISS RE IMMOPLUS 1'485 1' '625 CHF 1' '900' CH IMMOFONDS 2'200 3' '190 CHF '082' CH CREDIT SUISSE REAL ESTATE SIAT 15'000 9' '500 CHF '037' CH UBS PROPERTY FUND SWISS RESIDEN 38'310 58'600 33'000 63'910 CHF '147' CH UBS PROPERTY FUND LEMAN RESIDEN 19'450 12'000 4'000 27'450 CHF '374' CH UBS (CH) PROPERTY FUND - SWISS MI 75'294 79'600 31' '194 CHF '116' CH UBS PROPERTY FUND SWISS COMMER 19'110 11'500 1'700 28'910 CHF '971' CH FONDS IMMOBILIER ROMAND 5'150 4'000 1'500 7'650 CHF '201' CH SWISSINVEST REAL ESTATE INVESTME 9'070 9'150 3'500 14'720 CHF '200' CH UBS PROPERTY FUND DIRECT RESIDE 30'700 40' '700 CHF '127' CH BONHOTE - IMMOBILIER 750 1' '250 CHF ' CH CS REAL ESTATE FUND LIVINGPLUS 24'843 18'339 6'500 36'682 CHF '643' CH PROCIMMO SWISS COMMERCIAL 4'525 4' '430 CHF '321' CH PATRIMONIUM SWISS REAL ESTATE FU 4' '670 CHF ' CH SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE IFCA 12'747 17'800 5'500 25'047 CHF '865' CH REALSTONE SWISS PROPERTY 5' '500 3'600 CHF ' CH CS REAL ESTATE FUND PROPERTY PL 13'400 10'500 5'500 18'400 CHF '546' CH CS REAL ESTATE FD GREEN PROP 7' '200 CHF ' CH CS REAL ESTATE FD HOSPITALITY 10'800 7'800 6'000 12'600 CHF '198' CH ROTHSCHILD REAL ESTATE SICAV 4'370 4' '370 CHF ' Diverse Nicht kotierte Wertpapiere 57'023' Bezugsrechte CH PROCIMMO SWISS COMMERC - RTS 4'525 4'525 0 CHF CH IMMOFONDS-RTS 2'700 2'700 0 CHF CH SWISSINVEST REAL ESTATE -RTS 9'070 9'070 0 CHF CH UBS PROPERTY FUND - SWISS RE 40'310 40'310 0 CHF CH UBS PRPRTY FD SW MIXD-RTS 134' '394 0 CHF CH LA FONCIERE-RTS 1'000 1'000 0 CHF CH IMMO HELVETIC-RTS 8'405 8'405 0 CHF CH PATRIMONIUM SW RE - BEZUGSRECHT 4'800 4'800 0 CHF Diverse

12 Vermögensaufstellung Bankguthaben auf Sicht 1'555' Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere und -rechte 22'132' Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen 57'023' Sonstige Vermögenswerte 101' Gesamtfondsvermögen am Ende der Rechnungsperiode 80'812' Andere Verbindlichkeiten -26' Nettofondsvermögen am Ende der Rechnungsperiode 80'785'

13 Derivative Finanzinstrumente - Risiko gemäss Commitment I SW-SRES Total engagement-erhöhend 0.00 Total engagement-reduzierend 0.00 Geschäftsart FI (Indexfutures) FT (Zinsfutures) OI (Indexoptionen) OA (Aktienoptionen) DT (Devisentermingeschäfte) WA (Aktienwarrants) SW (Swaps) 13

14 Zusätzliche Informationen und Ausserbilanzgeschäfte Jahresbericht per Am Bilanzstichtag unbefristet ausgeliehene Effekten: 0.00 Am Bilanzstichtag in Pension gegebene Effekten: 0.00 Höhe des Kontos der zur Wiederanlage zurückbehaltenen Erträge: 0.00 Hinweis auf Soft Commission Agreements: Die Fondsleitung hat keine Vereinbarungen bezüglich sogenannten «soft commissions» geschlossen. Pauschale Verwaltungskommission Die pauschale Verwaltungskommission wird verwendet für die Leitung, das Asset Management und den Vertrieb des Fonds wie auch für die Entschädigung der Depotbank für die von ihr erbrachten Dienstleistungen. Im Geschäftsjahr effektiv belastete Sätze: Fondsname Klasse PVK davon seit PMF PAF SWISSCANTO (CH) SELECTION FUND SWISS REAL ESTATE SECURITIES B 0.75% 0.60% 0.15% J 0.45% 0.36% 0.09% N 0.00% 0.00% 0.00% P 0.35% 0.28% 0.07% Gemäss Richtlinie für Pflichten im Zusammenhang mit der Erhebung von Gebühren und der Belastung von Kosten sowie deren Verwendung (Transparenzrichtlinie) vom 22. Mai 2014 (in Kraft 1. Juli 2014): Aus der pauschalen Verwaltungskommission können Gebühren bzw. Entschädigungen (inkl. Retrozessionen) zur Deckung der Vertriebstätigkeit des Fonds bezahlt werden. Als Vertriebstätigkeit gilt insbesondere jede Tätigkeit in Zusammenhang mit dem Angebot, der Werbung und der Vermittlung des Fonds. Die Gesellschaft bzw. die Fondsleitung kann Anlegern aufgrund objektiver Kriterien Rabatte auf den dem Fonds belasteten Gebühren bzw. Kosten gewähren. 14

15 Thesaurierung des Nettoertrags 2013 / 2014 Ex Datum: Zahlbar: Thesaurierung für Anteilscheininhaber mit Domizil in der Schweiz im Ausland EU- Zinsbesteuerung Klasse Affidavit Währung Brutto je Anteil Abzüglich 35% Eidg. Verrechnungssteuer Netto je Anteil Netto je Anteil TID-CH TID-EU Klasse B Nein CHF Klasse J Nein CHF Klasse N Nein CHF Klasse P Nein CHF Benchmark SXI REAL ESTATE TER und PTR Die TER und PTR wurden gemäss «Richtlinien zur Berechnung und Offenlegung der TER und PTR von kollektiven Kapitalanlagen», die von der SFAMA - Swiss Funds & Asset Management Association am 16. Mai 2008 herausgegeben wurden, ermittelt. Erklärung der Fussnoten (fehlende Fussnoten für diesen Bericht nicht relevant) 1) Angabe (gerundet/ungerundet) entsprechend dem am jeweiligen Stichtag gültigen Verkaufsprospekt 2) Käufe umfassen unter anderem die Transaktionen: Käufe / Gratistitel / Konversionen / Namensänderungen / Splits / Stock-/ Wahldividenden / Titelaufteilungen / Überträge / Umtausch zwischen Gesellschaften / Zuteilungen aus Bezugs-/Optionsrechten 3) Verkäufe umfassen unter anderem die Transaktionen: Verkäufe / Auslosungen / Ausbuchungen infolge Verfall / Ausübungen von Bezugs-/Optionsrechten / Konversionen / Reverse Splits / Rückzahlungen / Überträge / Umtausch zwischen Gesellschaften 4) Gemäss Kreisschreiben 25 vom der Eidgenössischen Steuerverwaltung 8) Kursangabe der britischen Titel in Pence 9) Die Zahlungen aus Kapitaleinlageprinzip werden ab dem Geschäftsjahr 2013/2014 nicht mehr als Teil der realisierten Kapitalgewinne ausgewiesen 15

16 Grundsätze für die Bewertung sowie Berechnung der Nettoinventarwerte Jahresbericht per Der Bewertungs-Nettoinventarwert des Teilvermögens und der Anteil der einzelnen Klassen wird zum Verkehrswert auf Ende des Rechnungsjahres sowie für jeden Tag, an dem Anteile ausgegeben oder zurückgenommen werden, in der Rechnungseinheit des Teilvermögens gemäss 21 Ziff. 1, berechnet. Für Tage, an welchen die Börsen bzw. Märkte der Hauptanlageländern des Teilvermögens geschlossen sind (z.b. Banken- und Börsenfeiertage), findet keine Bewertung des Vermögens des Teilvermögens statt. 2. An einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelte Anlagen sind mit den am Hauptmarkt bezahlten aktuellen Kursen zu bewerten. Andere Anlagen oder Anlagen, für die keine aktuellen Kurse verfügbar sind, sind mit dem Preis zu bewerten, der bei sorgfältigem Verkauf im Zeitpunkt der Schätzung wahrscheinlich erzielt würde. Die Fondsleitung wendet in diesem Fall zur Ermittlung des Verkehrswertes angemessene und in der Praxis anerkannte Bewertungsmodelle und -grundsätze an. 3. Offene kollektive Kapitalanlagen werden mit ihrem Rücknahmepreis bzw. Nettoinventarwert bewertet. Werden sie regelmässig an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt, so kann die Fondsleitung diese gemäss Ziff. 2 bewerten. 4. Der Wert von Geldmarktinstrumenten, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden, wird wie folgt bestimmt: Der Bewertungspreis solcher Anlagen wird, ausgehend vom Nettoerwerbspreis, unter Konstanthaltung der daraus berechneten Anlagerendite, sukzessiv dem Rückzahlungspreis angeglichen. Bei wesentlichen Änderungen der Marktbedingungen wird die Bewertungsgrundlage der einzelnen Anlagen der neuen Marktrendite angepasst. Dabei wird bei fehlendem aktuellem Marktpreis in der Regel auf die Bewertung von Geldmarktinstrumenten mit gleichen Merkmalen (Qualität und Sitz des Emittenten, Ausgabewährung, Laufzeit) abgestellt. 5. Bankguthaben werden mit ihrem Forderungsbetrag plus aufgelaufene Zinsen bewertet. Bei wesentlichen Änderungen der Marktbedingungen oder der Bonität wird die Bewertungsgrundlage für Bankguthaben auf Zeit den neuen Verhältnissen angepasst. 6. Der Bewertungs-Nettoinventarwert eines Anteils einer Klasse des Teilvermögens ergibt sich aus der der betreffenden Anteilsklasse am Verkehrswert des Vermögens des Teilvermögens zukommenden Quote, vermindert um allfällige Verbindlichkeiten des Teilvermögens, welche der betreffenden Anteilsklasse zugeteilt sind, dividiert durch die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile der entsprechenden Klasse. Er wird mathematisch auf die kleinste gängige Einheit der Währung des Teilvermögens gerundet, also auf 0.01 CHF gerundet. 7. Falls an einem Auftragstag die Summe der Zeichnungen und Rücknahmen des Teilvermögens zu einem Nettovermögenszufluss bzw. -abfluss führt, wird der Bewertungs-Nettoinventarwert des Teilvermögens erhöht bzw. reduziert (Swinging Single Pricing). Die maximale Anpassung beläuft sich auf 1% des Bewertungs-Nettoinventarwertes. Berücksichtigt werden die Nebenkosten (Geld/Brief- Spannen, marktkonforme Courtagen, Kommissionen, Abgaben usw.), die im Durchschnitt aus der Anlage des einbezahlten Betrages bzw. aus dem Verkauf eines dem gekündigten Anteil entsprechenden Teils der Anlagen erwachsen. Die Anpassung führt zu einer Erhöhung des Bewertungs-Nettoinventarwertes, wenn die Nettobewegungen zu einem Anstieg der Anzahl Anteile des Teilvermögens führen. Die Anpassung resultiert in einer Verminderung des Bewertungs-Nettoinventarwertes, wenn die Nettobewegungen einen Rückgang der Anzahl der Anteile bewirken. Der unter Anwendung des Swinging Single Pricing ermittelte Nettoinventarwert ist somit ein gemäss dem 1. Satz dieser Ziffer modifizierter Nettoinventarwert. 8. Der bei den Zeichnungen bzw. Rücknahmen anfallende Zu- bzw. Abschlag zum Bewertungs-Nettoinventarwert bei den Transaktionskosten erfolgt jeweils pauschal bezogen auf einem Durchschnittswert aus einer im Prospekt (Ziff ) näher definierten Periode. 9. Die Quoten am Verkehrswert des Nettovermögens des Teilvermögens (Vermögen des Teilvermögens, abzüglich der Verbindlichkeiten), welche den jeweiligen Anteilsklassen zuzurechnen sind, werden erstmals bei der Erstausgabe mehrerer Anteilsklassen (wenn diese gleichzeitig erfolgt) oder der Erstausgabe einer weiteren Anteilsklasse auf der Basis der dem Teilvermögen für jede Anteilsklasse zufliessenden Betreffnisse bestimmt. Die Quote wird bei folgenden Ereignissen jeweils neu berechnet: a) bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen; b) bei der Inventarwertberechnung, im Rahmen der Zuweisung von Verbindlichkeiten (einschliesslich der fälligen oder aufgelaufenen Kosten und Kommissionen) an die verschiedenen Anteilsklassen, sofern die Verbindlichkeiten der verschiedenen Anteilsklassen in Prozenten ihres jeweiligen Nettoinventarwertes unterschiedlich ausfallen, namentlich, wenn (i) für die verschiedenen Anteilsklassen unterschiedliche Kommissionssätze zur Anwendung gelangen oder wenn (ii) klassenspezifische Kostenbelastungen erfolgen; c) bei der Inventarberechnung, im Rahmen der Zuweisung von Erträgen oder Kapitalerträgen an die verschiedenen Anteilsklassen, sofern die Erträge oder Kapitalerträge aus Transaktionen anfallen, die nur im Interesse einer Anteilsklasse oder im Interesse mehrerer Anteilsklassen, nicht jedoch proportional zu deren Quote am Nettovermögen des Teilvermögens, getätigt wurden. 16

17 Pflichtpublikationen Jahresbericht per Mitteilung an die Anleger SWISSCANTO (CH) SELECTION FUND ein vertraglicher Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art "übrige Fonds für traditionelle Anlagen" mit dem Teilvermögen SWISS REAL ESTATE SECURITIES Swisscanto Asset Management AG, Bern, als Fondsleitung, und die Banque Cantonale Vaudoise, Lausanne, als Depotbank, beabsichtigen den Fondsvertrag des SWISSCANTO (CH) SELECTION FUND (nachstehend der "Umbrella-Fonds") unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA zu ändern. Die geplanten Änderungen haben zum Ziel, die neue Anteilsklasse "R" einzuführen (Ziff. 1 dieser Veröffentlichung), bei der bestehenden Anteilsklasse "P" den Kreis der zulässigen Vertriebspartner zu erweitern (Ziff. 2 dieser Veröffentlichung) sowie die Definition der pauschalen Verwaltungskommission zu präzisieren (Ziff. 3 dieser Veröffentlichung). 1. Anteilsklasse "R": Einführung einer neuen Anteilsklasse 1.1 Allgemeines Beim Teilvermögen SWISS REAL ESTATE SECURITIES wird die neue Anteilsklasse "R" eingeführt. Die Einführung dieser neuen Anteilsklasse hat zur Folge, dass das Vermögen des Teilvermögens neu auf sieben statt auf sechs Anteilsklassen aufgeteilt ist ( 6 Ziff. 4 des Fondsvertrages). Die Eigenschaften der neuen Anteilsklasse werden nachstehend zusammengefasst. 1.2 Anlegerkreis Anteile der neuen Klasse "R" können nur von Anlegern gezeichnet werden, die mit einem Kooperationspartner von Swisscanto Asset Management AG oder einem Kooperationspartner einer anderen Gesellschaft der Swisscanto Gruppe einen schriftlichen Anlageberatungsvertrag oder einen anderen schriftlichen Vertrag abgeschlossen haben, welcher die Berechtigung zum Erwerb von Anteilen der Klasse "R" umfasst (vgl. 6 Ziff. 4 des Fondsvertrages i.v.m. Ziff des Prospektes). Anteile der Klasse "R" können nur von Kooperationspartnern angeboten werden, welche eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit Swisscanto Asset Management AG oder mit einer anderen Gesellschaft der Swisscanto Gruppe abgeschlossen haben ( 6 Ziff. 4 des Fondsvertrages i.v.m. Ziff des Prospektes). Die Anteilsklasse "R" ist nicht ausschliesslich qualifizierten Anlegern vorbehalten, sondern steht grundsätzlich allen Anlegern offen, welche die vorerwähnten Voraussetzungen erfüllen. 1.3 Vergütung Bei der Anteilsklasse "R" wird die Fondsleitung über eine pauschale Verwaltungskommission von jährlich maximal 1.00 % entschädigt ( 20 Ziff. 1 des Fondsvertrages). Diese wird auf dem dieser Anteilsklasse zugeordneten Teil des Bewertungs-Nettoinventarwertes berechnet und dem Vermögen des Teilvermögens belastet. 1.4 Ertragsverwendung Bei der Anteilsklasse "R" werden die Erträge thesauriert ( 23 des Fondsvertrages). 1.5 Konversionsmöglichkeit Die Anleger sind berechtigt, alle oder einen Teil ihrer Anteile innerhalb des Teilvermögens von einer Anteilsklasse in eine andere Anteilsklasse umzutauschen, sofern die Zeichnungsanforderungen der jeweiligen anderen Anteilsklasse ebenfalls erfüllt sind (vgl. 6 Ziff. 5 des Fondsvertrages). 2. Anteilsklasse "P": Erweiterung des Kreises der zulässigen Vertriebspartner Gemäss den geltenden Fondsdokumenten (vgl. 6 Ziff. 4 des Fondsvertrages i.v.m. Ziff des Prospektes) sind Anteile der Klasse "P" nur für Anleger bestimmt, welche gemäss der jeweils geltenden Fassung des Kollektivanlagengesetzes (KAG) und dessen Ausführungsbestimmungen als "qualifizierte Anleger" gelten und einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen haben. Bei natürlichen Personen gilt als Dienstleistungsvertrag ein schriftlicher Vermögensverwaltungsvertrag zwischen dem Anleger und einer Bank. Bei den anderen Kategorien qualifizierter Anleger gilt als Dienstleistungsvertrag ein schriftlicher Vermögensverwaltungsvertrag, ein schriftlicher Beratungsvertrag, ein schriftlicher Investitionsvertrag oder ein anderer schriftlicher Dienstleistungsvertrag mit Swisscanto Asset Management AG, einer anderen Gesellschaft der Swisscanto Gruppe oder mit einer Bank. Neu soll der Dienstleistungsvertrag auch mit einem Kooperationspartner abgeschlossen werden können, der nicht über Bankenstatus verfügt. Nach wie vor gilt bei natürlichen Personen ein schriftlicher Vermögensverwaltungsvertrag und bei juristischen Personen ein schriftlicher Vermögensverwaltungsvertrag, ein schriftlicher Beratungsvertrag, ein schriftlicher Investitionsvertrag oder eine andere ähnliche schriftliche Vereinbarung als Dienstleistungsvertrag (vgl. 6 Ziff. 4 des Fondsvertrages i.v.m. Ziff des Prospektes). Auch bei diesen weiteren möglichen Kooperationspartner besteht das Erfordernis, dass der jeweilige Kooperationspartner über einen Kooperationsvertrag mit Swisscanto Asset Management AG oder mit einer anderen Gesellschaft der Swisscanto Gruppe verfügt ( 6 Ziff. 4 des Fondsvertrages). Mit der Erweiterung des Kreises der zulässigen Vertriebspartnern wird der wachsenden Nachfrage für Anteile der Klasse "P" Rechnung getragen. 17

18 3. Präzisierung der Definition der pauschalen Verwaltungskommission Insbesondere bei den bestehenden Anteilsklassen "N" und "P" sowie bei der neuen Anteilsklasse "R" kann die Entschädigung für die Vertriebstätigkeit basierend auf einer individuellen Vereinbarung zwischen dem jeweiligen Anleger auf der einen Seite und Swisscanto Asset Management AG, einer anderen Gesellschaft der Swisscanto Gruppe oder einem Vertriebsträger bzw. Vertriebspartner auf der anderen Seite erhoben werden. Folglich wird die Vertriebstätigkeit nicht in jedem Fall aus der pauschalen Verwaltungskommission des Teilvermögens SWISS REAL ESTATE SECURITIES entschädigt. Um dies zu verdeutlichen wird in 20 Ziff. 1 des Fondsvertrages präzisiert, dass die dem Vermögen des Teilvermögens belastete pauschale Verwaltungskommission nicht zwingend für die Entschädigung der Vertriebstätigkeit verwendet wird. *** In Übereinstimmung mit Art. 41 Abs. 1 und Abs. 2 bis i.v.m. Art. 35a Abs. 1 der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (KKV) werden die Anleger darüber informiert, dass sich die Prüfung und Feststellung der Gesetzeskonformität durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA auf die in Ziff. 1 und 2 dieser Veröffentlichung aufgeführten Änderungen erstreckt. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass sie innert 30 Tagen ab dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichung bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, gegen die Änderungen des Fondsvertrages des Umbrella-Fonds SWISSCANTO (CH) SELECTION FUND Einwendungen erheben oder die Auszahlung ihrer Anteile gemäss den Rücknahmebestimmungen des Fondsvertrages in bar verlangen können. Die Einführung neuer Anteilsklassen stellt allerdings keine Änderung des Fondsvertrages im Sinne von Art. 27 KAG dar. Gegen die damit verbundenen, in Ziff. 1 dieser Veröffentlichung erläuterten, Änderungen in 6 Ziff. 4, in 20 Ziff. 1 sowie in 23 Ziff. 1 des Fondsvertrages des Umbrella-Fonds SWISSCANTO (CH) SELECTION FUND besteht somit kein Einspracherecht. Der Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, die wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger, die Jahres- und Halbjahresberichte des Umbrella-Fonds SWISSCANTO (CH) SELECTION FUND sowie die Änderungen im Wortlaut können kostenlos bei der Fondsleitung und der Depotbank bezogen werden. Bern und Lausanne, 30. Oktober 2013 Die Fondsleitung: Swisscanto Asset Management AG Bern Die Depotbank: Banque Cantonale Vaudoise Lausanne 18

19 Mitteilung an die Anleger des SWISSCANTO (CH) SELECTION FUND ein vertraglicher Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art "übrige Fonds für traditionelle Anlagen" (nachstehend: der "Umbrella-Fonds") mit dem Teilvermögen SWISS REAL ESTATE SECURITIES (nachstehend: das "Teilvermögen") Swisscanto Asset Management AG, Bern, als Fondsleitung, und die Banque Cantonale Vaudoise, Lausanne, als Depotbank, beabsichtigen den Fondsvertrag des Umbrella-Fonds unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA zu ändern. Die geplanten Änderungen haben zum Ziel, die Anteilsklassen "Y" und "Z" (übertragende Anteilsklassen) per 31. März 2014 mit der Anteilsklasse "P" (übernehmende Anteilsklasse) des Teilvermögens zu vereinigen. Die wichtigsten Eigenschaften der von der Vereinigung betroffenen Anteilsklassen lassen sich wie folgt zusammenfassen (vgl. 6 Ziff. 4, 20 Ziff. 1 und 23 des Fondsvertrages): Anteile der Klasse Y werden allen Anlegern angeboten, die einen Vermögensverwaltungsvertrag mit Swisscanto Asset Management AG oder mit einer Bank abgeschlossen haben. Bei dieser Anteilsklasse wird eine pauschale Verwaltungskommission zulasten des Vermögens des Teilvermögens erhoben (max. 0.70% p.a.) und die Erträge werden thesauriert. Anteile der Klasse Z werden allen Anlegern angeboten, welche folgende zwei Voraussetzungen erfüllen: a) Die Anleger gelten gemäss der jeweils geltenden Fassung des Kollektivanlagengesetzes (KAG) und dessen Ausführungsbestimmungen als qualifizierte Anleger. b) Die Anleger haben einen Vermögensverwaltungsvertrag mit Swisscanto Asset Management AG oder mit einer Bank abgeschlossen. Bei dieser Anteilsklasse wird eine pauschale Verwaltungskommission zulasten des Vermögens des Teilvermögens erhoben (max. 0.55% p.a.) und die Erträge werden thesauriert. Anteile der Klasse P werden allen Anlegern angeboten, welche folgende zwei Voraussetzungen erfüllen: a) Die Anleger gelten gemäss der jeweils geltenden Fassung des Kollektivanlagengesetzes (KAG) und dessen Ausführungsbestimmungen als qualifizierte Anleger. b) Die Anleger haben einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Bei natürlichen Personen gilt als Dienstleistungsvertrag ein schriftlicher Vermögensverwaltungsvertrag zwischen dem Anleger und einem Kooperationspartner. Bei den anderen Kategorien qualifizierter Anleger gilt als Dienstleistungsvertrag ein schriftlicher Vermögensverwaltungsvertrag, ein schriftlicher Beratungsvertrag, ein schriftlicher Investitionsvertrag oder ein anderer schriftlicher Dienstleistungsvertrag mit Swisscanto Asset Management AG oder mit einer anderen Gesellschaft der Swisscanto Gruppe oder mit einem Kooperationspartner. Bei dieser Anteilsklasse wird eine pauschale Verwaltungskommission zulasten des Vermögens des Teilvermögens erhoben (max. 0.60% p.a.) und die Erträge werden thesauriert. Innerhalb des Teilvermögens unterscheiden sich die Anteilsklassen "Y" und "Z" von der Anteilsklasse "P" im Anlegerkreis und in der Höhe der Vergütung. Die einzelnen Unterschiede zwischen den Anteilsklassen "Y", "Z" und "P" werden in nachstehender tabellarischen Zusammenfassung aufgezeigt. Anteilsklasse Anlegerkreis Höhe der Vergütung Y Z P Privatanleger mit Vermögensverwaltungsvertrag (vgl. 6 Ziff. 4 des bestehenden Fondsvertrages i.v.m. Ziff des bestehenden Prospektes) Qualifizierte Anleger mit Vermögensverwaltungsvertrag (vgl. 6 Ziff. 4 des bestehenden Fondsvertrages i.v.m. Ziff des bestehenden Prospektes) Qualifizierte Anleger mit Dienstleistungsvertrag (vgl. 6 Ziff. 4 des bestehenden Fondsvertrages i.v.m. Ziff des bestehenden Prospektes) Pauschale Verwaltungskommission (PVK): max. 0.70% p.a. Pauschale Verwaltungskommission (PVK): max. 0.55% p.a. Pauschale Verwaltungskommission (PVK): max. 0.60% p.a. 19

20 Sämtliche Anleger der übertragenden Anteilsklassen erfüllen trotz unterschiedlicher Definition des Anlegerkreises die Zeichnungsvoraussetzungen der übernehmenden Anteilsklasse P und sind entsprechend berechtigt, Anteile der übernehmenden Klasse zu halten. Bestehende Anleger der übertragenden Anteilsklassen "Y" und "Z" erhalten im Rahmen der Vereinigung der Anteilsklassen anstelle von Anteilen der Klasse "Y" bzw. "Z" Anteile der übernehmenden Klasse "P" des Teilvermögens. Das Umtauschverhältnis für den Umtausch von Anteilen der übertragenden Klassen "Y" bzw. "Z" in Anteile der übernehmenden Klasse "P" des Teilvermögens wird nach Durchführung der Vereinigung in den Publikationsorganen des Umbrella-Fonds (Schweizerischen Handelsamtsblatt und veröffentlicht. Nach Durchführung der Vereinigung der übertragenden Anteilsklassen "Y" und "Z" mit der übernehmenden Anteilsklasse "P" des Teilvermögens bestehen für das Teilvermögen folgende Anteilsklassen: Anteilsklasse "B" Anteilsklasse "J" Anteilsklasse "N" Anteilsklasse "P" Anteilsklasse "R" Im Fondsvertrag des Umbrella-Fonds werden alle Angaben betreffend die übertragenden Anteilsklassen "Y" und "Z" gelöscht. 6 Ziff. 4 und 20 Ziff. 1 des Fondsvertrages werden entsprechend angepasst. *** In Übereinstimmung mit Art. 41 Abs. 1 und Abs. 2 bis i.v.m. Art. 35a Abs. 1 Bst. e der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (KKV) werden die Anleger darüber informiert, dass sich die Prüfung und Feststellung der Gesetzeskonformität durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA auf die in dieser Veröffentlichung aufgeführten Änderungen betreffend die Anteilsklassen erstreckt. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass sie innert 30 Tagen ab dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichung bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, gegen die Änderungen des Fondsvertrages des Umbrella-Fonds SWISSCANTO (CH) SELECTION FUND Einwendungen erheben oder die Auszahlung ihrer Anteile gemäss den Rücknahmebestimmungen des Fondsvertrages in bar verlangen können. Der Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, die wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger, die Jahres- und Halbjahresberichte des Umbrella-Fonds sowie die Änderungen im Wortlaut können kostenlos bei der Fondsleitung und der Depotbank bezogen werden. Bern und Lausanne, 30. Januar 2014 Die Fondsleitung: Swisscanto Asset Management AG Bern Die Depotbank: Banque Cantonale Vaudoise Lausanne 20

21 Mitteilung an die Anleger des SWISSCANTO (CH) SELECTION FUND ein vertraglicher Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art "übrige Fonds für traditionelle Anlagen" (nachstehend: der "Umbrella-Fonds") mit dem Teilvermögen SWISS REAL ESTATE SECURITIES (nachstehend: das "Teilvermögen") Die mit Mitteilung vom 30. Januar 2014 in den Publikationsorganen des Umbrella-Fonds angekündigte Vereinigung der Anteilsklassen "Y" und "Z" (übertragende Anteilsklassen) mit der Anteilsklasse "P" (übernehmende Anteilsklasse) des Teilvermögens wurde von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA mit Verfügung vom 07. März 2014 genehmigt und per 31. März 2014 vollzogen. Nachstehend werden die Umtauschverhältnisse für die Vereinigung der jeweiligen übertragenden Anteilsklasse mit der übernehmenden Anteilsklasse des Teilvermögens aufgeführt. Anteilklasse Y (übertragende Anteilsklasse) Anteilsklasse P (übernehmende Anteilsklasse) ISIN-Nummer Anzahl Anteile ISIN-Nummer Anzahl Anteile CH Anteil CH Anteile Anteilklasse Z (übertragende Anteilsklasse) Anteilsklasse P (übernehmende Anteilsklasse) ISIN-Nummer Anzahl Anteile ISIN-Nummer Anzahl Anteile CH Anteil CH Anteile Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen die Vereinigung der übertragende Anteilsklassen mit der übernehmenden Anteilsklasse abgelaufen ist und Einwendungen gegen diese Vereinigung nicht mehr möglich sind. Der Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, die wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger, die Jahres- und Halbjahresberichte des Umbrella-Fonds sowie die Änderungen im Wortlaut können kostenlos bei der Fondsleitung und der Depotbank bezogen werden. Bern und Lausanne, 04. April 2014 Die Fondsleitung: Swisscanto Asset Management AG Bern Die Depotbank: Banque Cantonale Vaudoise Lausanne 21

22 Bericht der Prüfgesellschaft Kurzbericht der kollektivanlagengesetzlichen Prüfgesellschaft an den Verwaltungsrat der Fondsleitung zur Jahresrechnung des Als kollektivanlagengesetzliche Prüfgesellschaft haben wir die beiliegende Jahresrechnung des Anlagefonds SWISSCANTO (CH) SELECTION FUND mit dem Teilvermögen SWISSCANTO (CH) SELECTION FUND - SWISS REAL ESTATE SECURITIES, bestehend aus der Vermögensrechnung und der Erfolgsrechnung, den Angaben über die Verwendung des Erfolges und die Offenlegung der Kosten sowie den weiteren Angaben gemäss Art. 89 Abs. 1 Bst. b-h des schweizerischen Kollektivanlagengesetzes (KAG) für das am 30. September 2014 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Verantwortung des Verwaltungsrates der Fondsleitung Der Verwaltungsrat der Fondsleitung ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Kollektivanlagengesetz, den dazugehörenden Verordnungen sowie dem Fondsvertrag und dem Prospekt verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, mit Bezug auf die Aufstellung der Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat der Fondsleitung für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich. Verantwortung der kollektivanlagengesetzlichen Prüfgesellschaft Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahres-rechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahres-rechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungenfestzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Existenz und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 30. September 2014abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Kollektivanlagengesetz, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem Fondsvertrag und dem Prospekt. Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und Art. 127 KAG sowie an die Unabhängigkeit (Art. 11 RAG) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbare Sachverhalte vorliegen. KPMG AG Markus Schunk Zugelassener Revisionsexperte Leitender Prüfer Simon Oberholzer Zugelassener Revisionsexperte Zürich, 27. Januar

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