Grundbegriffe Ertragsteuern. Verkehrsteuern Sonstige Steuern Verfahrensrecht

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1 steuer 31 steuer 32 1

2 steuer Werbungskosten sind Aufwendungen, die mit der Einnahmenerzielung, also dem Beruf in Zusammenhang stehen. 33 steuer Das Pendlerpauschale wird als Abgeltung der Werbungskosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gewährt. 34 2

3 steuer Sonderausgaben sind Ausgaben, die in den Privatbereich fallen, die der Staat aber fördern will (z. B. Personenversicherung, Wohnraumsanierung). 35 steuer Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die jemanden außergewöhnlich und zwangsweise treffen (z. B. Krankheitskosten). 36 3

4 steuer Absetzbeträge gibt es für persönliche Verhältnisse wie z. B. den Familienstand und Kinder. 37 steuer sind Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Der AG hat bereits im Zuge der Lohnverrechnung zu berücksichtigen: Beiträge zur Sozialversicherung Beiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen einbehaltene Mitgliedsbeiträge zu Berufsverbänden... Der AN kann darüber hinaus u. a. geltend machen: Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ( Pendlerpauschale ) Ausgaben für Arbeitsmittel Fachliteratur, Studienreisen, Messebesuche Reisekosten für ausschl. beruflich veranlasste Reisen berufliche Fort- und Ausbildungskosten getrennte Haushaltsführung und Familienheimfahrten ,00 Pauschbetrag pro Jahr stehen jedem AN ohne Nachweis zu. 4

5 steuer Topf-Sonderausgaben (für Vereinbarung bis Ende 2015, Auslaufend bis 2020) Beiträge und Versicherungsprämien: für freiw. Kranken-, Unfall-, Pensions- und Rentenversicherung; freiw. Witwen-, Waisen-, Versorgungs-, Sterbe- und Pensionskassen - ausgen. prämienbeg. Pensionsvorsorge Ausgaben für Wohnraumschaffung und sanierung (inkl. Darlehensrückzahlung) gemeinsamer Höchstbetrag 2.920,00 pro Jahr generell ,00 falls AVA/AEA ,00 ab 3 Kinder steuerwirksam: ¼ der nachgew. Ausgaben max. ¼ des Höchstbetrages abzügl. 60,00 Pauschbetrag (Einschleifregelung zwischen ,00 und ,00 ) 39 steuer steuer Art der Sonderausgabe Renten und dauernde Lasten Steuerberatungskosten freiw. Weiterversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzl. Pensionsversicherung jährlich absetzbar unbegrenzt (Pauschbetrag wird nicht angerechnet) Verlustabzug max. 75 % der Gesamteinkünfte Zuwendungen zu Forschungs- max. 10 % der Gesamteinkünfte -einrichtungen und des Vorjahres humanitäre Organisationen (laut Liste). Beiträge zu Kirchen und bis höchstens 400,00 ab 2012 Religionsgemeinschaften 40 5

6 steuer steuer VORAUSSETZUNGEN: Abzüglich Selbstbehalt: Krankheits-, Heil- und Pflegekosten Mehraufwendungen für Diätverpflegung Kosten eines einfachen Begräbnisses (max ,00 ) bzw. eines Grabsteines (zusätzlich max ,00 ) außergewöhnlich zwangsläufig wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eigener Anteil Pauschbeträge Selbstbehalt: 6 12 % je nach abzüglich je 1 % pro Kind und als Alleinverdiener 41 steuer steuer Ohne Selbstbehalt: Aufwendungen für die Beseitigung von Katastrophenschäden Kosten auswärtiger Berufsausbildung Mehraufwendungen für Kinder mit erhöhter Familienbeihilfe Mehraufwendungen wegen Behinderung des igen selbst, seines (Ehe-)Partners (falls AVA zusteht) eines Kindes (falls KA/UA zusteht und < 50 % Behinderung) Kinderbetreuungskosten bis nachgewiesene Kosten 110,00 pro Monat Pauschbeträge oder tatsächliche Kosten abzüglich ev. Pflegegelder bzw. Pauschalsätze 42 6

7 steuer ssteuer steuer Allgemeiner Absetzbetrag Alleinverdiener-/ Alleinerzieherabsetzbetrag Kinderzuschläge jedes w. Kind In der berechnung integriert BASIS 364,00 130,00 175,00 220,00 Verkehrsabsetzbetrag AN- bzw. Grenzgängerabsetzbetrag Pensionistenabsetzbetrag 291,00 54,00 bis 764,00 Kinderabsetzbetrag Unterhaltsabsetzbetrag 29,20 43,80 43 steuer ssteuer steuer Allgemeiner Absetzbetrag Alleinverdiener-/ Alleinerzieherabsetzbetrag Kinderzuschläge jedes w. Kind In der berechnung integriert BASIS 364,00 130,00 175,00 220,00 Verkehrsabsetzbetrag Pensionistenabsetzbetrag 400,00 bis 764,00 Kinderabsetzbetrag Unterhaltsabsetzbetrag 29,20 43,

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