Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Traubenstraße in Fellbach

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1 zum Bebauungsplan Traubenstraße in Fellbach Projekt: 995/1 22. Juni 2011 Auftraggeber: Stadt Fellbach Amt 61 Marktplatz Fellbach Bearbeitung: Dipl. Ing.(FH) Thomas Heine Dipl. Ing. Tanja Jordan INGENIEURBÜRO FÜR UMWELTAKUSTIK BÜRO STUTTGART Heusteigstraße Stuttgart Tel: 0711 / Fax: 0711 / Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche BÜRO DORTMUND Ruhrallee Dortmund Tel: 0231 / Fax: 0231 / BÜRO FREIBURG Engelbergerstraße Freiburg i. Br. Tel: 0761 / Fax: 0761 / info@heine jud.de THOMAS HEINE Dipl. Ing.(FH) AXEL JUD Dipl. Geograph

2 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung Unterlagen Projektbezogene Unterlagen Gesetze, Normen und Regelwerke Beurteilungsgrundlagen Anforderungen der DIN Immissionsrichtwerte der TA Lärm Verkehrsgeräusche Grenzwerte der 16. BImSchV Gebietseinstufung und Schutzbedürftigkeit Beschreibung der Situation Verfahren zur Bildung der Beurteilungspegel Straßenverkehr Pkw Verkehr durch die Tiefgarage der Anwohner Spitzenpegel Ausbreitungsberechnungen Qualität der Prognose Ergebnisse und Beurteilung Straßenverkehr Rampe Ein /Ausfahrt Tiefgarage Spitzenpegel Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Straßenverkehr Zusammenfassung Anhang Die Untersuchung enthält 19 Textseiten, 2 Seiten Anlage und 5 Karten Stuttgart, den 22. Juni 2011 Dipl. Ing. (FH) Thomas Heine Dipl. Ing. Tanja Jordan 995 t1.docx

3 1 Aufgabenstellung Auf dem Flurstück der Nummer 673/1 an der Ecke August Brändle Straße und Traubenstraße in Fellbach ist der Bau von drei Wohnhäusern mit zugehöriger Tiefgarage geplant. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind die Schallimmissionen, die auf die geplante Bebauung einwirken, zu ermitteln und zu beurteilen. Außerdem sind die Schallimmissionen zu beurteilen, die von der geplanten Tiefgarage ausgehen und auf die umliegende Bebauung einwirken. Beurteilungsgrundlage ist die DIN sowie die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) 2 mit den darin genannten Regelwerken und Richtlinien. Bei Überschreiten der gültigen Orientierungs bzw. Richtwerte sind Lärmschutzmaßnahmen zu konzipieren. Die Vorgehensweise der Untersuchung erfolgt nach dem Verfahren detaillierte Prognose der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Im Einzelnen ergeben sich folgende Arbeitsschritte: o Ermittlung der Beurteilungspegel anhand von Literaturangaben, o Konzeption von Minderungsmaßnahmen bei Überschreitung der zulässigen Orientierungs /Richtwerte, o Darstellung der Situation in Form von Lärmkarten, o Textfassung und Beschreibung der Ergebnisse. 1 DIN Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau, Mai Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl S. 503) 995 t1.docx

4 2 Unterlagen 2.1 Projektbezogene Unterlagen Folgende Unterlagen wurden zur Erstellung dieses Berichts herangezogen: o Grundrisse, Ansichten, Schnitte Bauvorhaben Traubenstraße in Fellbach, HHK Architekten, Stand April 2011 o Verkehrsdaten der umliegenden Gemeindestraßen, Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft, Zählung und Hochrechnung 2007 o Verkehrsdaten zur Traubenstraße, Verkehrszählung der Stadt Fellbach, Mai Gesetze, Normen und Regelwerke o Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl S. 503) o 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 o Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS 90, der Bundesminister für Verkehr, Abteilung Straßenbau, Ausgabe 1990 o Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. Auflage, Schriftenreihe des LfU Bayern, 2007 o DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, November 1989 o DIN Schallschutz im Städtebau, Juli 2002 o DIN Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau, Mai 1987 o VDI Richtlinie 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten, August 1976 o VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August 1987 o DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober t1.docx

5 3 Beurteilungsgrundlagen Zur Beurteilung der Situation werden folgende Regelwerke angewendet: o Die DIN wird in der Regel im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens angewendet, die darin genannten Orientierungswerte gelten für alle Lärmarten. o Die TA Lärm 2 gilt für Anlagen im Sinne des BImSchG. Die TA Lärm ist im Bebauungsplanverfahren zwar nicht bindend, sollte jedoch im Rahmen der Abwägung geprüft werden, ob deren Anforderungen eingehalten werden können. Bei beiden Regelwerken stimmen die Richt bzw. Orientierungswerte überein. Abweichungen gibt es im Beurteilungsverfahren, so kennt die DIN z.b. keine Ruhezeiten. Eine Betrachtung nach der TA Lärm führt im vorliegenden Fall zu einer strengeren Beurteilung. 3.1 Anforderungen der DIN Tabelle 1 Orientierungswerte nach DIN (Auszug) Gebietsnutzung tags (6 22 Uhr) db(a) nachts (22 6 Uhr) db(a) Kern /Gewerbegebiet (MK / GE) / 50 Dorf /Mischgebiete (MD / MI) / 45 Allgemeine Wohngebiete (WA) / 40 Reine Wohngebiete (WR) / 35 Der jeweils niedrigere Nachtwert gilt für Industrie, Gewerbe und Freizeitlärm, der höhere für Verkehrslärm. Nach der DIN sollen die Beurteilungspegel verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehrs, Sport, Gewerbe und Freizeitlärm, etc.) jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und beurteilt werden. Diese Betrachtungsweise lässt sich mit der verschiedenartigen Geräuschzusammensetzung und der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zur jeweiligen Lärmquelle begründen. 1 DIN Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau, Mai Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl S. 503). 995 t1.docx

6 3.2 Immissionsrichtwerte der TA Lärm Zur Beurteilung der Schallimmissionen werden die Richtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) 1 herangezogen. Folgende Immissionsrichtwerte sollen während des regulären Betriebes nicht überschritten werden: Tabelle 2 Immissionsrichtwerte der TA Lärm, außerhalb von Gebäuden Gebietsnutzung Immissionsrichtwert in db(a) tags (6 bis 22 Uhr) lauteste Nachtstunde a) Industriegebiete b) Gewerbegebiete c) Kern, Misch, Dorfgebiete d) Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete e) Reine Wohngebiete f) Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten Es soll vermieden werden, dass kurzzeitige Geräuschspitzen den Tagrichtwert um mehr als 30 db(a) und den Nachtrichtwert um mehr als 20 db(a) überschreiten. Innerhalb von Ruhezeiten (werktags 6 bis 7 Uhr und 20 bis 22 Uhr, sonntags 6 bis 9 Uhr, 13 bis 15 Uhr und 20 bis 22 Uhr) ist für die Gebietskategorien d) bis f) ein Zuschlag von 6 db(a) zum Mittelungspegel in der entsprechenden Teilzeit anzusetzen. Für die Nachtzeit ist die lauteste Stunde zwischen 22 und 6 Uhr maßgeblich. 1 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl S. 503). 995 t1.docx

7 3.3 Verkehrsgeräusche Grenzwerte der 16. BImSchV Der An und Abfahrtverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen, hervorgerufen durch die Bewohner der geplanten Wohnbebauung, wird gemäß der TA Lärm ebenfalls erfasst. Lärmschutzmaßnahmen organisatorischer Art sind hiernach in Kur, Wohn und Mischgebieten vorzusehen, wenn: o der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche um 3 db(a) erhöht wird, o keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und o die Grenzwerte der 16. BImSchV 1 erstmals oder weitergehend überschritten sind. Die Bedingungen gelten kumulativ, das heißt, nur wenn alle Bedingungen erfüllt sind, sind organisatorische Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen 2. Tabelle 3 Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV Gebietsnutzung Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime Immissionsgrenzwert in db(a) tags 6 22 Uhr nachts 22 6 Uhr Wohngebiete Kern, Dorf und Mischgebiete Gewerbegebiete Gebietseinstufung und Schutzbedürftigkeit Die Schutzbedürftigkeit eines Gebiets ergibt sich in der Regel aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Im vorliegenden Fall wird für das Bauvorhaben und die umliegende Bebauung von einem Allgemeinen Wohngebiet ausgegangen. Für die umliegende Bebauung westlich des Bauvorhabens wird von einem Mischgebiet ausgegangen Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) in der Fassung vom 12. Juni Auslegungshinweise zur Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom TA Lärm für Baden Württemberg; Herausgeber: Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden Württemberg, Juni t1.docx

8 Abbildung 1 Gebietsübersicht 1 1 Katasterauszug, Stadtplanungsamt Fellbach, Mai t1.docx

9 4 Beschreibung der Situation Auf dem Flurstück 673/1 sind drei Gebäude mit zugehöriger Tiefgarage geplant. Das Gebäude an der August Brändle Straße ist 4 geschossig, die übrigen zwei Gebäude an der Traubenstraße sind 3 geschossig geplant. Die Tiefgarage enthält 23 Stellplätze für die Wohneinheiten. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt über die Traubenstraße. Folgende Angaben werden der schalltechnischen Berechnung für die geplante Wohnbebauung zugrunde gelegt: o Verkehrsbelastung auf den umliegenden Gemeindestraßen, o Pkw Bewegungen der Tiefgarage, die aus der Parkplatzlärmstudie 1 abgeleitet wurden. Folgende Lärmschutzmaßnahmen wurden dimensioniert und bei den Berechnungen berücksichtigt: o Der Bau der Überfahrrinne zur Tiefgarage ist dem Stand der Lärmminderungstechnik nach zu errichten, so dass keine bzw. irrelevante Schlaggeräusche auftreten. o Aussagen zu Lüftungsöffnungen der Tiefgarage sind im derzeitigen Planungsstand noch nicht möglich. 2 1 Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. Auflage, Schriftenreihe des LfU Bayern, Rücksprache mit Herrn Höninger von hhk Architekten, dass sich die Lage der (Natur ) Lüftungsanlagen aus den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung ergibt, Mai t1.docx

10 5 Verfahren zur Bildung der Beurteilungspegel 5.1 Straßenverkehr Den Berechnungen zum Straßenverkehr wurden folgende Belastungen aus der Verkehrszählung der Stadt Fellbach 1,2 zugrunde gelegt: Tabelle 4 Verkehrsbelastung Abschnitt DTV Schwerverkehrsanteil 2) 1 Seestraße K 1) August Brändle Straße K Cannstatter Straße K45 und K Gerhart Hauptmann Straße K Geschwindigkeit tags nachts Pkw / Lkw Kfz/24h % % km/h / 50 5 Thomas Mann Straße K / 30 6 Traubenstraße 3) , / 30 1) Knotenpunkte K, Bezeichnung von Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft MBH 2) Gemäß RLS 90, Tabelle 3 für Gemeindestraßen 3) Daten aus Verkehrszählung im Mai 2011, mit errechnetem % Anteil für den Schwerverkehr Zur Berechnung der Schallemission von Straßen nach den RLS 90 werden bei einer mehrstreifigen Straße Linienschallquellen in 0,5 m Höhe über den Mitten der beiden äußersten Fahrstreifen angenommen. Bei einstreifigen Straßen liegt die Linienschallquelle in der Mitte des Fahrstreifens. Der Emissionspegel wird in einer Entfernung von 25 m von der Fahrbahnachse angegeben. In die Berechnung des Emissionspegels gehen ein: o die maßgebende Verkehrsstärke für den Tag und die Nacht, ermittelt aus der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) für die Zeilen 1 5 o die Lkw Anteile (>2,8 t) für Tag und Nacht für die Zeilen 1 5 o die zulässigen Geschwindigkeiten für Pkw und Lkw o die Steigung und das Gefälle der Straße o ein Korrekturwert für die Bauweise der Straßenoberfläche 1 Verkehrsdaten, Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft MBH, Verkehrszählung der Stadt Fellbach Verkehrsdaten, Zählung der Stadt Fellbach, Mai t1.docx

11 5.2 Pkw Verkehr durch die Tiefgarage der Anwohner Zu berücksichtigen ist der Ein und Ausfahrverkehr der Anwohner bzw. die von Ihnen hervorgerufene Schallabstrahlung aus der Öffnungsfläche der Tiefgarage. Rampe Ein /Ausfahrt Tiefgarage Die Tiefgaragenrampe wird eingehaust ausgeführt. Somit ist die Öffnungsfläche der Ein /Ausfahrt der Tiefgarage für die Schallabstrahlung der Tiefgarage maßgeblich. Die Emissionen der Ein /Ausfahrt der Tiefgarage wurden anhand der Parkplatzlärmstudie 1 bestimmt: L W, 1h = 50 db(a) + 10 lg (B n) db(a)/m 2 Mit: L w B n flächenbezogener Schallleistungspegel je Stunde Anzahl Fahrzeugbewegungen je Stunde Entsprechend den Bewegungshäufigkeiten der Parkplatzlärmstudie für Anwohnertiefgaragen werden 0,15 Bewegungen/Stellplatz/Stunde tags und 0,09 Bewegungen/Stellplatz in der lautesten Nachtstunde angesetzt. Es ergibt sich ein flächenbezogener Schallleistungspegel von 55,4 db(a)/m 2 tags und von 53,2 db(a)/m 2 nachts. (Quelle im Rechenmodell: TG Öffnungsfläche) Überfahrrinne Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Neubau. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Überfahrrinne dem Stand der Lärmminderungstechnik entspricht und keine bzw. irrelevante Schlaggeräusche auftreten. Die Emissionen können deshalb im Rahmen der Immissionsprognose vernachlässigt werden. 1 Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. Auflage, Schriftenreihe des LfU Bayern, t1.docx

12 Fahrweg der Pkw Es werden die nach den RLS 90 ermittelten Schallleistungspegel L me25 in linienbezogene Schallleistungspegel umgerechnet 1 : L W I = L me db(a)/m Es ergibt sich ein Schallleistungspegel für die ein und ausfahrenden Pkws von 52,9 db(a)/m tags und 50,7 db(a)/m nachts. (Quellen im Rechenmodell: Ein / Ausfahrt TG tags/nachts) 5.3 Spitzenpegel Maßgeblich sind Geräuschspitzen durch Fahrbewegungen im Freien, die Geräusche aus dem Inneren der Gebäude sind bei der Spitzenpegelbetrachtung nicht relevant. Es ist tags mit folgenden Schallleistungspegeln für Einzelereignisse zu rechnen: o Bremse Pkw 100 db(a) o Türenschlagen 100 db(a) 5.4 Ausbreitungsberechnungen Die Berechnungen erfolgten mit dem EDV Programm SoundPlan auf der Basis der DIN ISO und der RLS Das Modell berücksichtigt: o die Anteile aus Reflexionen der Schallquellen an Stützmauern, Hausfassaden oder anderen Flächen (Spiegelschallquellen Modell) o Pegeländerungen aufgrund des Abstandes und der Luftabsorption o Pegeländerungen aufgrund der Boden und Meteorologiedämpfung o Pegeländerungen durch topographische und bauliche Gegebenheiten (Mehrfachreflexionen und Abschirmungen) o einen leichten Wind, etwa 3 m/s, zum Immissionsort hin und Temperaturinversion, die beide die Schallausbreitung fördern 1 DIN Schallschutz im Städtebau mit Beiblatt 1, Mai DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober t1.docx

13 Zur Darstellung der Situation innerhalb der Freibereiche wurden Lärmkarten erstellt. In einem Rasterabstand von 5 m und in einer Höhe von 4 m über Gelände wurden die Beurteilungspegel für das gesamte Untersuchungsgebiet berechnet und die Isophonen mittels einer mathematischen Funktion (Bezier) bestimmt. Die Lärmkarte kann jedoch aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen und Behandlung der Reflexionen nur eingeschränkt mit den Pegelwerten der Einzelpunktberechnung verglichen werden. Maßgeblich für die Beurteilung sind die Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen. 5.5 Qualität der Prognose Folgende Einflussfaktoren haben Auswirkungen auf die Qualität der Ergebnisse: o Die Angaben zu den Schallleistungspegeln und Einwirkzeiten basieren auf einer Maximalauslastung ( worst case Ansatz). o Die Schallleistungspegel der Anlagen werden in der Literatur üblicherweise mit einer Genauigkeit von ±3 db(a) ermittelt. Mit den zugrunde gelegten Randbedingungen werden, auch unter Berücksichtigung der Toleranzen, die berechneten Immissionswerte bzw. Beurteilungspegel und Spitzenpegel nicht überschritten. 995 t1.docx

14 6 Ergebnisse und Beurteilung 6.1 Straßenverkehr Es ist mit folgenden Beurteilungspegeln durch den Straßenverkehr an den geplanten Gebäuden in der August Brändle und der Traubenstraße zu rechnen. Die Beurteilungspegel aller Stockwerke zur entsprechenden Fassade ist den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Tabelle 5 Beurteilungspegel Straßenverkehr jeweils ungünstigste Fassade und Geschoss Immissionsort Beurteilungspegel db(a) Orientierungswert db(a) Überschreitung db(a) tags nachts tags/nachts tags nachts Planung A Süd, EG A. Brändle Straße Planung B Ost, EG Traubenstraße Planung C Ost, EG Traubenstraße / Die Orientierungswerte der DIN für Allgemeine Wohngebiete von tags 55 db(a) und nachts 45 db(a) werden an der August Brändle Straße und an der Traubenstraße überschritten. Die Pegel erreichen tags bis 70 db(a) an der August Brändle Straße und bis 61 db(a) an der Traubenstraße. Die Pegel erreichen nachts bis 59 db(a) an der August Brändle Straße und bis 52 db(a) an der Traubenstraße. Lärmschutzmaßnahmen sind erforderlich. Die Situation ist in der Anlage in Form der Lärmkarten 1 und 2 dargestellt. Die Farbeinteilung wurde dabei so gewählt, dass ab den hellroten Farbtönen die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete nach DIN überschritten werden. 995 t1.docx

15 6.2 Rampe Ein /Ausfahrt Tiefgarage Durch die Nutzung der Tiefgarage mit zugehörigem Pkw Fahrverkehr werden die Richtwerte nach TA Lärm 1 an der nächstgelegenen Bebauung in der Traubenstraße überall eingehalten. Die Situation ist in den Karten 4 und 5 dargestellt. Die Farbeinteilung wurde so gewählt, dass ab den hellroten Farbtönen die Richtwerte für Allgemeine Wohngebiete nach der TA Lärm überschritten werden. 6.3 Spitzenpegel Maßgebliche Geräuschspitzen werden durch Pkw Bremsen und/oder Türenschlagen verursacht. Am nächstgelegenen Immissionsort (Traubenstraße 34, Westfassade, 1.OG) berechnen sich Pegelspitzen tags und nachts bis 70 db(a). Die Forderung der TA Lärm, dass Spitzenpegel einen Pegel tags von 85 db(a) und nachts von 60 db(a) in allgemeinen Wohngebieten nicht überschreiten sollen, wird nachts nicht eingehalten. Nach Absatz der Parkplatzlärmstudie 2 rufen Garagen und Stellplätze, deren Zahl dem durch die zugelassenen Nutzung verursachten Bedarf keine erheblichen, billigerweise unzumutbaren Störungen hervor. Vgl. hierzu u.a. den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Baden Württemberg vom , Az. 3 S 3538/ In o.g. Beschluss wird die Auffassung vertreten, dass Maximalpegel nicht zu berücksichtigen sind. 1 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl S. 503). 2 Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. Auflage, Schriftenreihe des LfU Bayern, t1.docx

16 7 Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Straßenverkehr Ein aktiver Schutz (Wände, Wälle) ist grundsätzlich passiven Maßnahmen (Schallschutzfenster, etc.) vorzuziehen. Im vorliegenden Fall ist ein aktiver Schutz durch Wände oder Wälle aus Platzgründen nicht realisierbar. Es ist deshalb ein passiver Schallschutz an den Gebäuden vorzusehen. Als passiver Schallschutz sind bauliche Maßnahmen wie Schallschutzfenster und Lüftungseinrichtungen zu nennen, hierbei gilt: o Schutzbedürftige Räume (Schlaf und Aufenthaltsräume) sollten zur lärmabgewandten Seite hin orientiert werden. o Weniger schutzbedürftige Räume, wie Küchen oder Bäder, sollten sich an den lärmbelasteten Seiten befinden. Die Berechnung der erforderlichen Schalldämm Maße von Fenstern und Außenwänden erfolgt in der Regel nach DIN Der maßgebliche Außenlärmpegel liegt um 3 db(a) über dem in dieser Untersuchung berechneten und dargestellten Pegel im Zeitbereich tags ( Uhr). Tabelle 6 Maßgeblicher Außenlärmpegel, Lärmpegelbereiche DIN 4109 Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel (Gesamtpegel tags +3 db(a)) db(a) I bis 55 II 56 bis 60 III 61 bis 65 IV 66 bis 70 V 71 bis 75 VI 76 bis 80 VII > 80 Im vorliegenden Fall liegen die am stärksten belasteten Fassaden an der August Brändle Straße im Lärmpegelbereich V nach DIN 4109 (siehe Karte 3). In Abhängigkeit des Fensterflächenanteils am geplanten Gebäude sind folgende bauliche Maßnahmen vorzusehen: 1 DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, November t1.docx

17 Tabelle 7 Erforderliche Schalldämm Maße (Auszug aus der DIN 4109) Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel in db(a) Erf. R W, res des Außenbauteils in db in Wohnungen Schalldämm Maße für Wand/Fenster in... db/... db bei folgenden Fensterflächenanteil in % I bis /25 30/25 30/25 30/25 50/25 30/30 II 56 bis /25 30/25 30/25 30/25 50/25 30/30 III 61 bis /30 40/25 35/30 35/32 40/30 40/30 40/32 50/30 45/32 IV 66 bis /32 45/30 40/35 45/35 45/35 40/37 60/35 40/37 V 71 bis /37 50/35 45/40 50/37 50/40 50/40 50/42 60/40 60/42 Im Lärmpegelbereich V sind mit den o.g. Randbedingungen voraussichtlich Fenster der Schallschutzklasse 4 nach VDI , im Lärmpegelbereich IV Fenster der Schallschutzklasse 3 erforderlich. In den Lärmpegelbereichen I bis III genügen Fenster der Schallschutzklasse 2. Fenster, die den Konstruktionsmerkmalen der Klasse 2 entsprechen, werden bereits aufgrund von Anforderungen an den Wärmeschutz bei Neubauten vorgesehen. In den Anlagen 1 und 2 sind die Lärmpegelbereiche einer jeden Fassade und zu jedem Stockwerk aufgeführt. Lüftungseinrichtungen Da die Schalldämmung von Fenstern nur dann sinnvoll ist, wenn die Fenster geschlossen sind, muss der Lüftung von Aufenthaltsräumen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die DIN 18005, Beiblatt 1 2 führt aus, dass bei Beurteilungspegeln über 45 db(a) selbst bei nur teilweise geöffneten Fenstern ein ungestörter Schlaf häufig nicht möglich ist. Nach der VDI 2719 ist bei einem Mittelungspegel nachts über 50 db(a) in jeder Wohnung mindestens ein Schlafraum bzw. zum Schlafen geeigneter Raum mit zusätzlichen Lüftungseinrichtungen auszuführen oder zur lärmabgewandten Seite hin auszurichten. Zur Lüftung von Räumen, die nicht zum Schlafen genutzt werden, kann ansonsten ein kurzzeitiges Öffnen der Fenster zugemutet werden (Stoßlüftung). 1 VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August DIN Schallschutz im Städtebau, Juli 2002, mit Beiblatt 1, Mai t1.docx

18 Lüftungseinrichtungen sind an den Fassaden der August Brändle Straße und Traubenstraße erforderlich, sofern sich Schlafräume an den lärmbelasteten Fassaden befinden. 995 t1.docx

19 8 Zusammenfassung Die schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bauvorhabens Traubenstraße in Fellbach kann wie folgt zusammengefasst werden: o Als Beurteilungsgrundlage wurden die Orientierungswerte der DIN und die Richtwerte der TA Lärm 2 herangezogen. Die Richtwerte der TA Lärm gegenüber den Immissionen der geplanten Wohnbebauung betragen in Allgemeinen Wohngebieten tags 55 db(a) und nachts 40 db(a). Die Orientierungswerte der DIN für die Beurteilung des Straßenverkehrs betragen in Allgemeinen Wohngebieten tags 55 db(a) und nachts 45 db(a). Straßenverkehr o Es wurden die Beurteilungspegel, hervorgerufen durch den Verkehr auf der August Brändle Straße, der Cannstatter Straße, der Thomas Mann Straße (Zählung ) sowie der Traubenstraße (Zählung 2011), berechnet. o Im ungünstigsten Fall kommt es an der geplanten Bebauung zu Beurteilungspegeln tags bis 70 db(a) an der August Brändle Straße und bis 61 db(a) an der Traubenstraße. Nachts kommt es im ungünstigsten Fall zu Beurteilungspegeln bis 59 db(a) an der August Brändle Straße und bis 52 db(a) an der Traubenstraße. An der August Brändle Straße werden die Orientierungswerte nach DIN für Allgemeine Wohngebiete tags bis zu 15 db(a) und nachts bis zu 14 db(a) überschritten. An der Traubenstraße werden die Orientierungswerte nach DIN für Allgemeine Wohngebiete tags bis zu 6 db(a) und nachts bis zu 7 db(a) überschritten. o Aktive Schutzmaßnahmen wie Wände oder Wälle sind im innerstädtischen Bereich nicht möglich. An den betroffenen Gebäuden sind passive Maßnahmen wie Schallschutzfenster und Lüftungseinrichtungen für Schlafräume vorzusehen. Die Lärmpegelbereiche nach DIN , aus denen sich die Anforderungen an die Außenbauteile ergeben, wurden in dieser Untersuchung ausgewiesen. 1 DIN Schallschutz im Städtebau mit Beiblatt 1, Mai Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl S. 503). 3 Verkehrsdaten, Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft MBH, Verkehrszählung der Stadt Fellbach DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, November t1.docx

20 Rampe Ein /Ausfahrt Tiefgarage o Es wurde die Schallabstrahlung der geplanten Tiefgarage ermittelt. In die Berechnung ging die Nutzung der Tiefgarage durch die Anwohner sowie der zugehörige Fahrverkehr von Pkw ein. o Die Immissionsgrenzwerte der TA Lärm werden an allen Immissionsorten eingehalten. Das Ergebnis ist in den Karten 4 und 5 in der Anlage dargestellt. o Folgende Lärmschutzmaßnahmen wurden bereits berücksichtigt und sind umzusetzen: die Überfahrrinne der Tiefgarage muss dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen. o Geräuschspitzen entstehen in erster Linie durch Bremsen der Pkw bzw. Türenschlagen im Bereich der Ein /Ausfahrt der Tiefgarage. Die Forderung der TA Lärm hinsichtlich des Spitzenpegelkriteriums werden aufgrund des geringen Abstandes an der nächstgelegenen Wohnbebauung nicht erfüllt. Laut der Parkplatzlärmstudie ist bei Anwohnerparkplätzen eine Betrachtung der Maximalpegel nicht erforderlich. 1 1 Absatz der Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. Auflage, Schriftenreihe des LfU Bayern, t1.docx

21 9 Anhang Einzelpunktberechnung zum Straßenverkehr mit ausgewiesenen Lärmpegelbereichen A 1 bis A 2 Karte 1 Straßenverkehr, tags Karte 2 Straßenverkehr, nachts Karte 3 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Karte 4 Tiefgaragennutzung, tags Karte 5 Tiefgaragennutzung nachts Anmerkung zu den Ergebnistabellen: o Die Angaben und die Koordinaten stellen Mittelwerte dar, tatsächlich wurden die Flächen und Linienschallquellen in eine Vielzahl einzelner Punktschallquellen unterteilt. o Der Zuschlag K o für den Boden wurde bei den Ausbreitungsberechnungen vergeben und ist an dieser Stelle nicht dargestellt. 995 t1.docx

22 Bebauungsplan "Traubenstraße" in Fellbach Einzelpunktberechnung - Quelle: Straßenverkehr A 1 Spalte Richtung LrT, LrN OW-Ü Lärmpegelbereich Lüfter Beschreibung Himmelsrichtung der Gebäudeseite Beurteilungspegel Prognose (T)ag/(N)acht Grenzwertüberschreitung (T)ag/(N)acht Lärmpegelbereich notwendig, falls Schlafräume hier (bez. auf Fassade & Stockwerk) vorgesehen SoundPLAN 7.0

23 Bebauungsplan "Traubenstraße" in Fellbach Einzelpunktberechnung - Quelle: Straßenverkehr A 2 Pegel Prognose OW-Überschreitung Richtung Stockwerk LrT LrN LrT LrN Lärmpegelbereich Lüfter [db(a)] [db(a)] Planung A WA Grenzwert tags / nachts 55 / 45 in db(a) O EG IV x O 1.OG IV x O 2.OG IV x O 3.OG IV x S EG V x S 1.OG V x S 2.OG V x S 3.OG V x W EG IV x W 1.OG IV x W 2.OG IV x W 3.OG IV x Planung B WA Grenzwert tags / nachts 55 / 45 in db(a) O EG III x O 1.OG III x O 2.OG III x W EG I --- W 1.OG I --- W 2.OG I --- Planung C WA Grenzwert tags / nachts 55 / 45 in db(a) N EG II --- N 1.OG II --- N 2.OG II --- O EG III x O 1.OG III x O 2.OG III x W EG I --- W 1.OG I --- W 2.OG I --- SoundPLAN 7.0

24 B-plan "Traubenstraße" Fellbach Karte 1 Pegelverteilung tags (6-22 Uhr) Straßenverkehr Rechenhöhe 4 m ü. Gel. Stand Legende Immissionsort Emission Straße Hauptgebäude Nebengebäude C Maßstab 1: m B Pegelwerte tags in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < OW WA MI A Anmerkung: Die Lärmkarte kann nur eingeschränkt mit der Einzelpunktberechnung verglichen werden, aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen, Reflexionen, etc Ingenieurbüro für Umweltakustik

25 B-plan "Traubenstraße" Fellbach Karte 2 Pegelverteilung nachts (22-6 Uhr) Straßenverkehr Rechenhöhe 4 m ü. Gel. Stand Legende Immissionsort Emission Straße Hauptgebäude Nebengebäude C Maßstab 1: m B Pegelwerte nachts in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < OW WA MI A Anmerkung: Die Lärmkarte kann nur eingeschränkt mit der Einzelpunktberechnung verglichen werden, aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen, Reflexionen, etc Ingenieurbüro für Umweltakustik

26 B-plan "Traubenstraße" Fellbach Karte 3 Lärmpegelbereiche DIN 4109 Pegelverteilung durch den Straßenverkehr Rechenhöhe 4 m ü. Gel. Stand Legende Immissionsort Hauptgebäude Nebengebäude Emission Straße C Maßstab 1: m Lärmpegelbereich I <= II < <= III< <= IV< <= V< <= VI< <= VII < B Anmerkung: Die Lärmkarte kann nur eingeschränkt mit der Einzelpunktberechnung verglichen werden, aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen, Reflexionen, etc. A Ingenieurbüro für Umweltakustik

27 B-plan "Traubenstraße" Fellbach Karte 4 Pegelverteilung tags (6-22 Uhr) Tiefgaragennutzung mit zugehörigem Fahrverkehr Rechenhöhe 4 m ü. Gel. Stand Legende Immissionsort TG Ein-/Ausfahrt 36 Hauptgebäude Nebengebäude Maßstab 1: m Pegelwerte tags in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < IRW WA MI Anmerkung: Die Lärmkarte kann nur eingeschränkt mit der Einzelpunktberechnung verglichen werden, aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen, Reflexionen, etc Ingenieurbüro für Umweltakustik

28 B-plan "Traubenstraße" Fellbach Karte 5 Pegelverteilung nachts (22-6 Uhr) Tiefgaragennutzung mit zugehörigem Fahrverkehr Rechenhöhe 4 m ü. Gel. Stand Legende Immissionsort TG Ein-/Ausfahrt 36 Hauptgebäude Nebengebäude Maßstab 1: m Pegelwerte nachts in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < IRW WA MI Anmerkung: Die Lärmkarte kann nur eingeschränkt mit der Einzelpunktberechnung verglichen werden, aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen, Reflexionen, etc Ingenieurbüro für Umweltakustik

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