Ist es erlaubt, das Meer mit den Füßen zu betreten? Mit ambulanter Unterstützung im Sozialraum leben

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1 Ist es erlaubt, das Meer mit den Füßen zu betreten? Mit ambulanter Unterstützung im Sozialraum leben Landschaftsverband Rheinland LVR-Dezernat Soziales und Integration 1

2 Der LVR erfüllt für 13 kreisfreie Städte, 12 Kreise und die Städte-Region Aachen im Rheinland Aufgaben in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und der Kultur, ist der größte überörtliche Träger der Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen in Deutschland, arbeitet mit seinen rund Beschäftigten für die etwa 9,6 Mio. Menschen im Rheinland, hat ein jährliches Haushaltsvolumen von über 3 Milliarden Euro, verwendet über 2,7 Milliarden für den Bereich Soziales, davon über 2,2 Milliarden für Menschen mit Behinderung, davon über 1 Milliarde für stationäres Wohnen und über 350 Millionen für ambulant betreutes Wohnen sieht sich mit steigenden Kosten in der EGH konfrontiert. Übersicht LVR 2

3 Ziele des Landes NRW bei der Hochzonung Aufhebung vorhandener örtlicher Versorgungslücken Dezentralisierung von Großeinrichtungen Abbau vollstationärer Plätze zugunsten ambulanter wohnortnaher Versorgungsstrukturen in allen Kreisen und kreisfreien Städten Abbremsung der Kostenentwicklung in der EGH Entwicklung der EGH zu einer personenzentrierten Teilhabeleistung Entwicklung eines durchlässigen und flexiblen Hilfesystems 3

4 Weitere Ziele und Handlungsrahmen des LVR Die UN-BRK als Auftrag an den LVR, die Gesellschaft zu verändern, Grenzen und Barrieren zu beseitigen und Wege in eine gleichberechtigte Gemeinschaft zu ebnen. Der Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe besteht auch in Lebensbereichen, die vielen Menschen mit Behinderung bislang nicht oder nur unzureichend zugebilligt wurden. Dazu zählt zum Beispiel ein Leben inmitten der Gesellschaft statt in ausgrenzenden Sonderwohnformen und auch eine vollständige berufliche Eingliederung. (NRW-Aktionsplan) ASMK (2009): die volle Wirkung der Eingliederungshilfe kann sich nur im Sozialraum entfalten Empfehlungen des Deutschen Vereins LVR-Aktionsplan 4

5 Handlungsrahmen Sozialraum: Aktionsplan der Landesregierung NRW Als Sozialraum wird der soziale Raum bezeichnet, in dem sich Menschen bewegen. Er soll insofern inklusiv sein, als dass er die Teilhabe für alle Menschen ermöglicht. Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen sind mit der Konzeption des inklusiven Sozialraums nicht vereinbar. Der inklusive Sozialraum ist damit der soziale Erfahrungsraum von Menschen, der konkret auf der Ebene der Kommunen zu gestalten ist, aber nicht unbedingt mit dem geografischen Gebiet der Kommune identisch sein muss. Die Planung inklusiver Sozialräume soll insbesondere auf kommunaler Ebene erfolgen. 5

6 Aktionsplan des LVR Inklusive Sozialraumplanung oder Quartiersentwicklung als gebietsbezogene Fachplanungsmethode (im Unterschied zur individuellen Teilhabeplanung) liegt zunächst in der Zuständigkeit der Kommune als Träger der Daseinsvorsorge. [ ] Von großer Bedeutung sind dabei die kommunalen Fachplanungen zur Barrierefreiheit oder Zugänglichkeit der allgemeinen Infrastruktur [ ] und die zu erwartenden Synergien mit Ansätzen des kommunalen Demografiemanagements und der interkulturellen Integrationsarbeit. 6

7 Sozialraumorientierung Methodische Prinzipien nach Hinte: 1. konsequentes Ansetzen am Willen und an den Interessen der Wohnbevölkerung 2. aktivierende Arbeit und Förderung der Selbsthilfe 3. Konzentration auf die Ressourcen der im Quartier lebenden Menschen und auf die materiellen und sozialen Ressourcen des Quartiers 4. zielgruppen- und bereichsübergreifender Ansatz 5. Kooperation und Abstimmung der professionellen Ressourcen 7

8 Alter und Behinderung BAGüS: Insbesondere für Menschen im Alter (mit und ohne Behinderung) wird es mit abnehmender Mobilität wichtiger, was in ihrem sozialen Nahraum geschieht und wie sie daran teilhaben können. Mit einzubeziehen sind ihre positiven und negativen Erfahrungen im sozialen Zusammenleben, wenn es darum geht, gestaltend Einfluss zu nehmen auf die konkreten Lebensverhältnisse im Sozialraum. Punkte aus dem NRW-Aktionsplan: Auf- und Ausbau ambulanter Dienste Ausbau des Wohnens in gewohnter Umgebung durch verbesserte Beratung mehr zielgruppengerechte Gesundheits- und Förderangebote in den Kommunen ambulante, stationäre ärztliche und pflegerische Versorgung ausbauen Vernetzung pädagogischer, sozialer und pflegerischer Betreuung 8

9 Zielerreichung durch Steuerung Steuerung in der Eingliederungshilfe unter fachlichen und finanziellen Gesichtspunkten: aus leeren Kassen Kapital schlagen konsequente Umsetzung des Vorranges offener Hilfe: ambulant vor stationär! Von der Exklusionsverwaltung zur Inklusion durch Sozialraumgestaltung. Oder: Von der Institutionenzentrierung über die Personenzentrierung zur Sozialraumzentrierung. (Dörner) 9

10 Ausgangssituation Natürlich ist es eine sozialstaatliche Errungenschaft, dass Menschen zwischen Einrichtungen wählen können. Dennoch definiert hierbei auch das Angebot die Nachfrage, denn wenn es bestimmte Angebote nicht gibt, kann ich sie erst gar nicht wählen. Wenn aber vorhandene Angebote gleichsam wie eine Grabplatte auf der Entwicklung lokaler Strukturen ruhen, ist die Wahlfreiheit eher ein stabilisierendes Element für eine konservative Struktur. Denn was man noch gar nicht hat, kann auch gar nicht gewählt werden. (Hinte 2004: 22) 10

11 Instrumente und Eingriffe Ausrichtung der Angebote auf den individuellen Unterstützungsbedarf Achtung des Wunsch- und Wahlrechtes sowie des Selbstbestimmungsrechtes Umorganisation des LVR Steuerung im Einzelfall Personenzentrierung: individualisierte Leistungsvergütung, IHP 3, HPK Personenbezogene, passgenaue Angebote auch für Menschen mit besonderen Hilfebedarfen Flexibilisierung der Übergänge zwischen stationären und ambulanten Angeboten Wohnverbünde Benchmarking, Untersuchungsaufträge, Modellprojekte Steuerung über Ziel-, Rahmen- und Kooperationsvereinbarungen; Anreize 11

12 Personenzentrierte Steuerung der Leistungen zum Wohnen Medizinisch- Psychosozialer Fachdienst individuelle Hilfeplanung Fall- management beim LVR Regional- konferenzen KoKoBe für Menschen mit geistiger Behinderung individualisierte Leistungsvergütung Hilfeplankonferenz Sozialpsychiatrische Zentren (SPZ) Angebote, Planung, Steuerung Finanzen: FLS, LM S + HD, etc. indiv. Ebene: Beratung und Bedarfserhebung Puzzle 12

13 KoKoBe Regionalkonferenz HPK Familie Arbeit Arzt Freunde SPZ MPD Fallmanagement??? Sport Kneipe BeWo IHP3 u.a. Fachleistungsstunden, Leistungsmodule Service + Hintergrundleistung Angebote, Planung, Steuerung Finanzen: individualisierte Leistungsvergütung individuelle Ebene/Beratung: MPD, IHP3, FM, HPK Quelle: Aktion Psychisch Kranke 13

14 Erfolgreiche Steuerung? Analyse zur Entwicklung der EGH (transfer 2009): Ausgangsthese: Es ist egal was man macht, es passiert überall dasselbe. Vergleiche: Fallzahlentwicklungen ambulant und stationär, Wohnheimplätze über alle Bundesländer Ergebnis: einheitliche Steuerung im Einzelfall und strukturell auf überörtlicher Ebene führt zum höchsten Ambulantisierungsgrad; Instrumente der Hilfe- und Gesamtplanung sind Erfolgsfaktoren ebenso wie Zielvereinbarungen Fazit: die im LVR eingesetzten Steuerungsinstrumente stehen im bundesweiten Vergleich an der Spitze der Weiterentwicklung 14

15 in % Leistungen zum Wohnen insgesamt - Rheinland Häufigkeitsverteilung der leistungsberechtigten Personen zum Stichtag Ab 2003 Zuständigkeit LVR ) Ambulant Betreutes Wohnen bis 2003 freiwillige Leistung, Förderung/Zuwachs begrenzt. stationär ambulant 1) Entwurf Wohnleistungen insgesamt Rheinland 15

16 Rückmeldungen und Erfahrungen Ambulantisierung: Verschieben der Grabplatte. Entwicklung von Produktvielfalt, Bewegung in der Szene NRW-Weg: kooperative Weiterentwicklung der Strukturen und Leistungen Hindernisse: Wohnraum, Bereitschaft zur Sozialraumorientierung, Finanzierung von sozialräumlichen Aktivitäten/Strukturen, Konkurrenz vs. Kooperation der Träger, stationärer Bedarf und mehr Plätze, Heimfokussierung ( Nesthaus vs. Milieu), Zergliederung der Hilfeformen, Fehlanreize Steuerungsaktivitäten wirken, können aber den Kostenanstieg nur abmildern, nicht verhindern. Grenzen der Steuerungsmöglichkeiten sind erreicht. Nötig sind Impulse von außen. Gefordert ist der Bundesgesetzgeber. 16

17 Ausblick Aktionsplan NRW: Eingliederungshilfe durch SGB XII: Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Forderung: eigenständiges Leistungsrecht für Menschen mit Behinderungen außerhalb des Sozialhilferechts. NRW unterstützt diese Forderung gegenüber dem Bund. Mehrkostenvorbehalt ( 13 SGB XII) vs. ambulant vor stationär 13 SGB XII mit den Anforderungen der UN-BRK nicht vereinbar. Bundesteilhabegesetz Reform der Eingliederungshilfe (Aufhebung Grenzen ambulant/stationär, Beteiligung des Bundes an Kosten) Sozialraumentwicklung als universal design Vorantreiben der Sozialraumorientierung und Entwicklung der dafür notwendigen Haltung; Kooperationsbereitschaft aller Akteure: Inklusive Sozialplanung hat dafür zu sorgen, dass grundsätzlich niemand die Kommune bzw. seinen Sozialraum verlassen muss, z.b. im Fall von Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, dass tragfähige Nachbarschaftsstrukturen entstehen, Solidarität und Gemeinsinn gefördert werden und so ein inklusives Gemeinwesen zur Normalität wird. (VSOP 2012: 4) 17

18 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 18

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