Anforderungen an Abfüllflächen aus wasserrechtlicher Sicht
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1 Netinforum Köln 2006 Anforderungen an Abfüllflächen aus wasserrechtlicher Sicht Dr. Ronald Möhlenbrock TÜV SÜD Industrie Service GmbH Tel.: 0049-(0) Dudenstr, 28 Fax: 0049-(0) Mannheim März Abfüllen Definition: Abfüllen ist das Befüllen von Behältern oder Verpackungen mit wassergefährdenden Stoffen März
2 Abfüllplätze Wo finden wir beispielsweise Abfüllplätze? - bei der Befüllung von Lagertanks - bei Befüllung oder Entleerung ortsbeweglicher Behälter - an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - an Tankstellen März Abfüllflächen aus der Praxis Betriebstankstellen März
3 Abfüllflächen aus der Praxis Abfüllfläche aus Ortbeton Abfüllfläche aus Asphalt März Abfüllflächen aus der Praxis Fertigbeton-Plattensysteme März
4 Gesetzliche Regelungen im Wasserrecht WHG TRwS Bundesrecht VAwS LWG VVAwS bzw. Anhänge zur VAwS Landesrecht WHG: TRwS: VAwS: LWG: VVAwS: Wasserhaushaltsgesetz Technische Regeln wassergefährdender Stoffe Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Landeswassergesetz Verwaltungsvorschrift zur VAwS März Besorgnisgrundsatz ( 19 g WHG) Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen müssen so beschaffen sein und so eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist. Zwei-Barrieren- System Das gleiche gilt für Rohrleitungsanlagen, die den Bereich eines Werksgeländes nicht überschreiten, Zubehör einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind oder Anlagen verbinden, die in engem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang miteinander stehen und kurzräumig durch landgebundene öffentliche Verkehrswege getrennt sind.
5 Allgemein anerkannte Regeln der Technik Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik beschaffen sein, sowie aufgestellt, unterhalten und betrieben werden. Technische Vorschriften und Baubestimmungen eingeführt durch oberste Baurechtsoder Wasserbehörde Regeln der Technik Rechtsnormen Europ. Richtlinien Bundesgesetze Ländergesetze Gleichwertige Baubestimmungen und technische Vorschriften anderer EG-Mitgliedsstaaten Allgemein anerkannte Regeln der Technik EN-Normen DIN-Normen Technische Regeln (TRwS, TRbF,...) März Anforderungen an das Abfüllen Anforderungen an Abfüllplätze außerhalb von Wasserschutzgebieten werden in der Verordnung (VAwS) oder in Anhängen zur Verordnung geregelt. Dabei ist in einigen Verordnungen die Kombination aus Anforderungen an die Abdichtung und Befestigung der Fläche (F-Maßnahme); an das erforderliche Rückhaltevermögen wassergefährdender flüssiger Stoffe (R-Maßnahmen) und an Anforderungen an Maßnahmen infrastruktureller und organisatorischer Art (I-Maßnahmen) geregelt. Andere Verordnungen legen die F- und I-Maßnahmen generell fest und unterscheiden in den Anforderungskatalogen nur noch in den R-Maßnahmen oder regeln die Anforderungen generell. März
6 Anforderungskataloge für Abfüllen Beispiel: Baden Württemberg Betriebliche Vorgänge WGK 1 WGK 2 WGK 3 Befüllen und Entleeren von Behältern F 1 +R 1 +I 0 F 2 +R 1 +I 0 F 2 +R 1 +I 0 Beispiel: Rheinland-Pfalz Betriebliche Vorgänge WGK 1 WGK 2 WGK 3 Befüllen und Entleeren von ortsbeweglichen Behältern R 1 R 1 R 1 Maßnahmen zur Erreichung des Rückhaltevermögens R 1 oder R 2 setzen immer eine stoffundurchlässige Fläche voraus. Maßnahmen zur Erreichung des Rückhaltevermögens R 1, R 2 oder R 3 erfordern grundsätzlich eine konkrete Betriebsanweisung nach 3 Abs. 1 Nr. 6. März Anforderungskataloge (Definitionen) Erläuterungen: F 1 = keine weiteren Anforderungen an die Befestigung und Abdichtung der Fläche über die betrieblichen Anforderungen an Standfestigkeit und Zugänglichkeit hinaus; aber stoffundurchlässige (dichte) Fläche; F 2 = wie F 1, aber mit Nachweis der Dichtheit und Beständigkeit; kann bei Anlagen mit einer Vielzahl unterschiedlicher wassergefährdender Stoffe dieser Nachweis nicht geführt werden, so kann F 2 durch F 1 in Verbindung mit I 1 und zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen (z.b. Auffangvorrichtungen für Tropfverluste bei Pumpen) ersetzt werden. R 1 = Rückhaltevermögen für das Volumen wassergefährdender Flüssigkeiten, das bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Absperren des undichten Anlagenteils oder Abdichten des Leckes) auslaufen kann. I 0 = keine Anforderungen an die Infrastruktur über die betrieblichen Anforderungen hinaus; Leckagen müssen erkannt werden können. März
7 Anforderungskatalog für Abfüllen Beispiel: Nordrhein-Westfalen In Nordrhein-Westfalen sind keine Anhange zur VAwS in Bezug auf Anforderungskatalogen vorhanden. Hinweise zum Thema Rückhaltung sind zu finden in: 3 Abs.2 Nr. 3 VAwS: Das Auffangraumvolumen muss dem bei Betriebsstörungen maximal freisetzbaren Volumen der Stoffe entsprechen. 3 Abs. 4 VAwS: Bei oberirdischen Anlagen mit Stoffen der WGK 2 bis zu einem Volumen von weniger als 0,1 m³ und Anlagen mit Stoffen der WGK 1 bis zu einem Volumen von 1 m³ sind nur die Anforderungen des Absatzes 2 Nrn. 1, 2 und 4 einzuhalten... (Anm.: Anforderungen an den Primärschutz; Erkennbarkeit von Undichtheiten und Löschwasserrückhaltung) März F-Maßnahmen DWA-A A 786 Ausführung von Dichtflächen (ehemals TRwS 132) Die DWA-A 786 (TRwS 786) gilt für die Ausführung von Dichtflächen als sekundäre Barrieren Anlagen nach 19g WHG zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten, sofern eine stoffundurchlässige Fläche erforderlich ist. März
8 Bauausführungen für Abfüllflächen Bauausführungen Stahlbeton (Ortbeton) Beschichtungssysteme auf Beton Kunststoffbahnen Rinnen und Bodenabläufe Dichtschichten aus halbstarren Belägen Fertigbetonplattensysteme Gussasphalt- Dichtschicht Stahlauskleidungen Plattenbeläge Fugenabdichtungssysteme aus Fugenblechen Fugenbändern (eingebaut) Fugendichtstoffen März DWA-A786 / Bauausführungen Neuanlagen Nr Gussasphalt-Dichtschicht... gemäß dem Prüfprogramm Gussasphalt für befahrene Dichtkonstruktionen in LAU-Anlagen des DIBt. Halbstarre Beläge gemäß dem Prüfprogramm Halbstarre Beläge für LAU-Anlagen des DIBt. Fertigbeton-Plattensysteme gemäß dem Prüfprogramm Fertigteile aus FD- bzw. FDE-Beton für befahrbare Dichtkonstruktionen in LAU- Anlagen des DIBt. - Beton, mit vorweggenommenem/vereinfachtem Dichtheitsnachweis gemäß DAfStb-Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährd. Stoffen Bauausführung TRwS 786 Vergl. zu TRwS 132 Entfallen Ersetzt Neu Ersetzt Entfallen Ersetzt März
9 DWA-A786 / Bauausführungen Neuanlagen Nr Bauausführung TRwS 786 Beton, mit rechnerischem Nachweis der Dichtheit gemäß DAfStb- Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Beschichtungssysteme auf Beton gemäß den Zulassungsgrundsätzen des DIBT Beschichtung oder Auskleidung auf Stahl jeweils in Anlehnung an spezielle Zulassungsgrundsätze des DIBt Plattenbeläge auf geeigneter Dichtschicht Stahl mit speziellen Eigenschaften Kunststoffbahn gemäß den Zulassungsgrundsätzen... des DIBt Überarbeitet Vergl. zu TRwS 132 Überarbeitet Überarbeitet Überarbeitet Überarbeitet Überarbeitet März Beanspruchungsstufen (Abfüllen) Die Beanspruchung einer Dichtfläche ist im Einzelfall in Abhängigkeit von den betrieblichen Gegebenheiten zu ermitteln. geringe Beanspruchung: Abfüllen, unter Verwendung gesonderter Auffangvorrichtungen für Tropfmengen; bis zu viermal pro Jahr oder Abfüllen, so dass Spritz- und Tropfmengen durch technische Maßnahmen ausgeschlossen werden (z.b. Obenabfüllung mit vollständigem Abtropfen, Untenabfüllung mit Prüfung der Anschlusskupplung vor jedem Abfüllvorgang mit Luft und vollständige Entleerung des zu öffnenden Anlagenteils vor dem Abkuppeln) mittlere Beanspruchung: Abfüllen, unter Verwendung gesonderter Auffangvorrichtungen für Tropfmengen; bis zu 200-mal pro Jahr hohe Beanspruchung: Abfüllen, unter Verwendung gesonderter Auffangvorrichtungen für Tropfmengen; aber ohne Einschränkung der Abfüllhäufigkeit März
10 Ausführung von Dichtflächen Bauliche Gestaltung Beanspruchungsstufe Ableitfläche Auffangraum Tiefpunkt gering mittel hoch 6 1,2,7 1,2,3, ,2,3, ) : Fugenabdichtungssysteme nur mit Fugenblechen und geeignetem Verschluss des Fugenraumes 2) : Überwachung mittels monatlicher Kontrollgänge und Aufzeichnung der Abweichung vom bestimmungsgemäßen Betrieb 3) : Treten beim Nachweis für wechselnde risserzeugende Momente Rissweiten auf, die größer sind als nach Ziff der DAfStb-Richtlinie zugrunde gelegt, sind diese zu untersuchen und die Flüssigkeitsundurchlässigkeit nachzuweisen. März R-Maßnahmen TRwS 131 Bestimmung des Rückhaltevermögens R 1 In der Technischen Regel Bestimmung des Rückhaltevermögens R1" sind Regelungen zur Bestimmung der Zeit, die bis zum Erkennen einer Leckage verstreicht sowie Angaben zur Bestimmung der Zeit, die benötigt wird, um geeignete Maßnahmen im Leckagefall durchzuführen, festgelegt. März
11 Einflussgrößen auf die Leckagemenge Art Art und und Größe der der Schadensstelle Stoffkenngrößen Prozessbedingungen Leckagemenge Zeit, Zeit, in in der der eine eine Leckage erkannt wird wird Zeit, Zeit, in in der der eingeleitete Maßnahmen wirksam werden Grundsätzliche Annahmen: Nur das Eintreten eines Schadensereignisses an einer Anlage wird in Betracht gezogen. Bei der Betrachtung werden verschiedene anlagenspezifische Leckstellen berücksichtigt. Die Festlegung des Rückhaltevermögens bemisst sich nach dem Leck mit dem größten austretenden Volumen. März Ermittlung des Rückhaltevermögens R 1 t R = 1 A V & ta = tt + tr R 1 : &V t A : t T : t R : erforderliches Rückhaltevermögen (m³) Volumenstrom (m³/h) Zeit bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen (h) V Totzeit (h) & Reaktionszeit (h) L/HBV: V& = 3600 A 0, 6 2( p/ ρ + gh) A: Fläche des Lecks in m² Abfüllen im freien Auslauf: &V = 3600 A 2gh Abfüllen per Pumpe: V & = Nullförderleistung der Pumpe März
12 Ermittlung von Auslaufzeiten beim Einsatz von Sicherheitseinrichtungen Abfüllen unter Verwendung von Einrichtungen mit 40 s 5 s Aufmerksamkeitstaste und Not-Aus (ANA): Abfüllen unter Verwendung einer Abfüll-Schlauch- 0 s 5 s Sicherung (ASS): Befüllen ortsbeweglicher Behälter über 1000 l mit Schnellschlusseinrichtung und Totmannsicherung: 10 s 5 s Sonderfälle (Z.B. Entleeren von Behältern durch Absaugen): R 1 entspricht einem Mindestrückhaltevermögen in Höhe des Leitungsinhalts, sofern ein Aushebern oder Auslaufen des zu entleerenden und des befüllten Behälters bei einer Undichtigkeit oder einem Abriss der Saugleitung ausgeschlossen ist. Ist dies nicht der Fall, entspricht R1 dem Volumen des abzusaugenden Behälters. t T t R März Wirkbereiche Beispiel der Definition Wirkbereich am Beispiel der ATV-DVWK DVWK-A A 781 Betankung von Kraftfahrzeugen Wirkbereiche im Sinne dieser Technischen Regel sind die Flächen, die beim Betanken von Kraftfahrzeugen und beim Befüllen der Lagerbehälter von im Schadensfall austretendem Kraftstoff unmittelbar beaufschlagt werden können. März
13 Wirkbereiche Wirkbereiche bei Betankung der Fahrzeuge bzw. Lagertanks März WasBauPVO 1, Abs. 2 WasBauPVO: Für folgende serienmäßig hergestellte Bauprodukte und für folgende Bauarten sind auch hinsichtlich wasserrechtlicher Anforderungen Verwendbarkeits-, Anwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweise nach... LBO zu führen: Bauprodukte und Bauarten für ortsfest verwendete Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen (LAU-Anlagen) Auffangwannen und vorrichtungen sowie vorgefertigte Teile für Auffangräume und flächen, Abdichtungsmittel für Auffangwannen, -vorrichtungen, -räume und für Flächen, Behälter, Innenbeschichtungen und Auskleidungen für Behälter und Rohre, Rohre, zugehörige Formstücke, Dichtmittel, Armaturen Sicherheitseinrichtungen. März
14 Allgemein bauaufsichtliche Zulassungen Z bis Z Z Z Z Z Beton, Betonformsteine und Betonplatten für LAU-Anlagen Asphalt für LAU-Anlagen Fugenbänder Fugendichtstoffe Abdichtungssysteme für Auffangwannen und Flächen in LAU-Anlagen Z ; Z ; Z ; Z Beschichtungen für Auffangwannen und Ableitflächen März Ende Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit März
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