Löhne für das Hotel und Gastgewerbe in Salzburg
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- Elmar Hofmeister
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1 Löhne für das Hotel und Gastgewerbe in Salzburg Gültig ab 1. Mai Service Garantielohn Maitre d'hötel, Oberkellne/in mit mindestens 5 Servierkräften 1.2 Mäitre d'hötel-stellvertreter/in, Oberkellner/in mit weniger als 5 Servierkräften, Barchef/in 1.3 Chef de rang (Abteilungschef/in), Chef d'etage (Etagenchef/in), Barmixer/in, Sommelier (Weinkellner/in mit LAP im Lehrberuf Restaurantfachmann/-frau) 1.680, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Demi-Chef, Chef de rang- Stellvertreter/in, Restaurantfachmann/- frau mit Inkasso (Voraussetzung: LAP oder mindestens 4jährige fachlich einschlägige Praxis) 1.420, , , , , , , , , Commis de rang, Restaurantfachmann/-frau mit LAP 1.6 Restaurantfachmann/-frau (Servierkraft) ohne LAP bzw. abgeschlossener Lehrzeit mit oder ohne Inkasso 1.410, , , , , , , , ,20 1. Service Festlohn Maitre d'hötel, Oberkellner/in mit mindestens 5 Servierkräften 1.2 Mäitre d'hötel-stellvertreter/in, Oberkellner/in mit weniger als 5 Servierkräften, Barchef/in 1.3 Chef de rang (Abteilungschef/in), Chef d'etage (Etagenchef/in), Barmixer/in, Sommelier (Weinkellner/in mit LAP im Lehrberuf Restaurantfachmann/-frau) 1.920, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Demi-Chef, Chef de rang- Stellvertreter/in, Restaurantfachmann/- frau mit Inkasso (Voraussetzung: LAP oder mindestens 4jährige fachlich einschlägige Praxis) 1.530, , , , , , , , , Commis de rang, Restaurantfachmann/-frau mit LAP 1.6 Restaurantfachmann/-frau (Servierkraft) ohne LAP bzw. abgeschlossener Lehrzeit mit oder ohne Inkasso 1.460, , , , , , , , ,20
2 Beilage 2 Salzburg - Mai Beherbergung Festlohn Chefportier/in (Chefrezeptionist/in) 1.850, , , , , , , , , Tag- und Nachtportier/in (Rezeptionist/in) - ausgenommen Anwesenheitsdienste ohne erforderliche fachlich einschlägige Qualifikation 2.3 Portiergehilfe/in (Rezeptionsgehilfe/in), Lohndiener/in 2.4 Nachtdienst ohne fachlich einschlägige Ausbildung 1.555, , , , , , , , , Etagenkraft 3. Küche Chef de Cuisine, Küchenchef/in mit mindestens 5 Küchen-(Koch-, Kochvorbereitungs-)-kräften, Küchenleiter (keine Küchenkräfte sind Lehrlinge, Abwäscher und Reinigungskräfte) 2.123, , , , , , , , , Küchenchef/in mit weniger als 5 Küchen-(Koch-, Kochvorbereitungs- )kräften 3.3 Küchenchef-Stellvertreter/in, Sous-Chef/in 1.920, , , , , , , , , , , , , , , , , , Küchenwirtschafter/in 1.640, , , , , , , , , Alleinkoch/-köchin, Chef de partie, Abteilungskoch/-köchin, Tournant, Gardemanger, Entremetier, Rotisseur, Saucier, Patissier, Grill-, Diätkoch/-köchin, Koch/Köchin für ausländische Spezialitäten, Küchenfleischer/in, Bäcker/in, Konditor/in, Systemgastronom/in (alle mit LAP) 3.6 Koch/Köchin mit LAP bzw. abgeschlossener Lehrzeit, 2. Fleischer/in, 2. Bäcker/in, 2. Konditor/in (alle mit LAP) 3.7 Koch/Köchin ohne LAP bzw. abgeschlossener Lehrzeit 1.600, , , , , , , , , , , , , , , , , ,20
3 Salzburg - Mai Andere Tätigkeiten Lohn Gouvernante, Hausdame 1.500, , , , , , , , , Animateur/in (Freizeitbetreuer/in) mit Fachausbildung, Kinderbetreuer/in mit Fachausbildung, geprüfter Bademeister/in, Sicherheitsdienst (Security) mit Fachausbildung, Abfallbewirtschafter/in mit Fachausbildung,, Näher/in mit LAP 1.440, , , , , , , , , Animateur/in (Freizeitbetreuer/in), Kinderbetreuer/in, Sicherheitsdienst, alle ohne Fachausbildung, Keller-, Schank-, Buffethilfe mit Inkasso, Schank-, Buffet-, Restaurant-, Selbstbedienungs-, Küchen-, Kaffeehaus-, Bad- und Saunakassier/in, Beschließer/in (Hotel-, Wäsche-), Wagenmeister/in mit Führerschein, Speisenzusteller/in mit Führerschein 4.4 Hilfskräfte in allen Bereichen, zb Küchenhilfe, Abwäscher/in, Abräumer/in, Lagerhilfe, Raumpfleger/in, Garderobier, Toilettendienst, Türsteher/in, Parkplatzwächter/in, Speisenzusteller/in ohne Führerschein, Keller-, Schank-, Buffethilfe ohne Inkasso, Wäscher/in, Bügler/in, Badewart (ohne Bademeisterprüfung), Saunawart, Abfallbewirtschafter/in ohne Fachausbildung, MitarbeiterInnen in der Systemgastronomie ungelernt Zuschläge Nachtarbeitszuschlag 20,70 Quartier monatlich 2,91 Fremdsprachenzulage 30,00 Dienstkleidungspauschale für Lehrlinge 35,20 Dopellehre Koch/Köchin, Restaurantfachmann/-frau 52,80 Lehrlingsentschädigungen Koch/Köchin, Restaurantfachmann/- frau, Systemgastronomiefachmann/- frau, Gastronomiefachmann/-frau, Hotel- und Gastgewerbeassistent/in 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr 625,00 695,00 830,00 910,00
4 Gehaltsordnung Hotellerie, Gastronomie SALZBURG gültig ab Grundgehalt 6. DJ 11. DJ 16. DJ 21. DJ Beschäftigungsgruppe , , Beschäftigungsgruppe , , , Beschäftigungsgruppe , , , Beschäftigungsgruppe , , , Beschäftigungsgruppe Beschäftigungsgruppe Lehrlingsentschädigung gültig ab Lehrjahr Lehrjahr Lehrjahr Lehrjahr 910 Nachtarbeitszuschlag 20,7 Fremdsprachenzulage 30 Fehlgeldentschädigung 30,7 Dienstkleidungspauschale für HGA Lehrlinge 35,2
5 BEILAGE A als Ergänzung der Gehaltsordnung im Kollektivvertrag H. BESCHÄFTIGUNGSGRUPPEN BG 0 Angestellte, die mit der Geschäftsführung betraut sind, wie zb Geschäftsführer/in, Hoteldirektor/in, jeweils mit maßgeblichem Einfluss auf die Unternehmensleitung BG 1 Angestellte mit großem Verantwortungsbereich: Abteilungsleiter/innen, die aufgrund entsprechender Qualifikationen sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten und umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. Beispiele: Abteilungsleiter/in, Leiter/in der Buchhaltung, Empfangschef/in, Hauptkassier/in, Lagerverwalter/in mit Einkaufsberechtigung, kaufmännische Restaurantleiter/in, Sales- und Marketingmanager/in, Personaldirektor/in, Chefsteward/ess, Food- and Beverage-Leiter/in, IT- Manager/in, Leiter/in des Housekeeping- Bereichs BG 2 Angestellte mit erweitertem Verantwortungsbereich: Abteilungsleiter/innen, die aufgrund ihres Verantwortungsbereiches nicht unter die Beschäftigungsgruppe 1 fallen, Stellvertreter/innen von Abteilungsleiter/innen in der Beschäftigungsgruppe 1, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund entsprechender Qualifikationen berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten und fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. Beispiele: Abteilungsleiter-Stellvertreter/in, Food- and Beverageverantwortliche/r, Housekeeping- Verantwortliche/r, Bilanzbuchhalter/in, Lagerverwalter/in ohne Einkaufsberechtigung BG 3 Angestellte mit abgeschlossener Berufsausbildung-im berufseinschlägigen Aufgabenbereich: höheren Schule oder einer facheinschlägigen höherwertigeren Ausbildung. Beispiele: Buchhalter/in, Lohnverrechner/in, Sekretär/in, Kassier/in, Reservierungsangestellte/r, Sales- und Marketingassistent/in, Night-Auditor/in, Konferenz-, Seminar- und Bankettbetreuer/in, Hotelassistent/in, Rezeptionist/in, Animateur/in, Hotel- und Gastgewerbe-Assistent/in, Food- and Beverage-Assistent/in, Supervisor/in, IT-Assistent/in. BG 4 Angestellte nach Abschluss der Lehre bzw nach Schulabschluss im 1. und 2. Anstellungsjahr: höheren Schule in den ersten zwei en nach Lehrabschluss bzw. Schulabschluss. BG 5 Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung: Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und angestellte Hilfskräfte in allen Bereichen. Beispiele: Berufe wie in der Beschäftigungsgruppe 3, nur ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung, sowie Hilfsbuchhalter/in, Telefonist/in, Diskjockey im Angestelltenverhältnis, Bürohilfskräfte und sonstige Hilfskräfte im Angestelltenverhältnis
6 BEILAGE A als Ergänzung der Gehaltsordnung im Kollektivvertrag H. BESCHÄFTIGUNGSGRUPPEN BG 0 Angestellte, die mit der Geschäftsführung betraut sind, wie zb Geschäftsführer/in, Hoteldirektor/in, jeweils mit maßgeblichem Einfluss auf die Unternehmensleitung BG 1 Angestellte mit großem Verantwortungsbereich: Abteilungsleiter/innen, die aufgrund entsprechender Qualifikationen sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten und umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. Beispiele: Abteilungsleiter/in, Leiter/in der Buchhaltung, Empfangschef/in, Hauptkassier/in, Lagerverwalter/in mit Einkaufsberechtigung, kaufmännische Restaurantleiter/in, Sales- und Marketingmanager/in, Personaldirektor/in, Chefsteward/ess, Food- and Beverage-Leiter/in, IT- Manager/in, Leiter/in des Housekeeping- Bereichs BG 2 Angestellte mit erweitertem Verantwortungsbereich: Abteilungsleiter/innen, die aufgrund ihres Verantwortungsbereiches nicht unter die Beschäftigungsgruppe 1 fallen, Stellvertreter/innen von Abteilungsleiter/innen in der Beschäftigungsgruppe 1, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund entsprechender Qualifikationen berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten und fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. Beispiele: Abteilungsleiter-Stellvertreter/in, Food- and Beverageverantwortliche/r, Housekeeping- Verantwortliche/r, Bilanzbuchhalter/in, Lagerverwalter/in ohne Einkaufsberechtigung BG 3 Angestellte mit abgeschlossener Berufsausbildung-im berufseinschlägigen Aufgabenbereich: höheren Schule oder einer facheinschlägigen höherwertigeren Ausbildung. Beispiele: Buchhalter/in, Lohnverrechner/in, Sekretär/in, Kassier/in, Reservierungsangestellte/r, Sales- und Marketingassistent/in, Night-Auditor/in, Konferenz-, Seminar- und Bankettbetreuer/in, Hotelassistent/in, Rezeptionist/in, Animateur/in, Hotel- und Gastgewerbe-Assistent/in, Food- and Beverage-Assistent/in, Supervisor/in, IT-Assistent/in. BG 4 Angestellte nach Abschluss der Lehre bzw nach Schulabschluss im 1. und 2. Anstellungsjahr: höheren Schule in den ersten zwei en nach Lehrabschluss bzw. Schulabschluss. BG 5 Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung: Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und angestellte Hilfskräfte in allen Bereichen. Beispiele: Berufe wie in der Beschäftigungsgruppe 3, nur ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung, sowie Hilfsbuchhalter/in, Telefonist/in, Diskjockey im Angestelltenverhältnis, Bürohilfskräfte und sonstige Hilfskräfte im Angestelltenverhältnis
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