1 Anlage: (60-fach) für den Integrationsausschuss. Kommunale Integrationszentren - Stand der Umsetzung

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1 Der Minister Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium fur Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Düsseldorf für den Integrationsausschuss -'~, Datum:/.~anuar 2013 Seite 1 von 1 Aktenzeichen Kabinettreferat bei Antwort bitte angeben Telefon Telefax michael.hohlmann@mais.nrw.de Kommunale Integrationszentren - Stand der Umsetzung 60 Sitzung des Integrationsausschusses am 16. Januar 2013 (TOP 3) Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, mit meiner Vorlage 16/368 vom 12. November 2012 hatte ich Ihnen erste Informationen zur Etablierung Kommunaler Integrationszentren nach 7 Teilhabe- und Integrationsgesetz des Landes Nordrhein Westfalen übermittelt. Für den Integrationsausschuss am 16. Januar 2013 übersende ich Ihnen nunmehr einen vertieften Bericht zum aktuellen Stand der Umsetzung. Für die Weiterleitung der beigefügten Überstücke dieses Schreibens (nebst Anlage) an die Mitglieder des o.g. Ausschusses wäre ich Ihnen dankbar. Dienstgebäude und Lieferanschrift: Fürstenwall 25, Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@mais.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 704, 709 Haltestelle: Stadttor Rheinbahn Linien 719,725 Haltestelle: Polizeipräsidium 1 Anlage: (60-fach)

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3 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Kommunale Integrationszentren nach 7 Teilhabe~ und Integrationsgesetz Umsetzungsbericht für die Sitzung des Integramn tionsausschusses am 160 Januar 2013

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5 1 16 Kommunale Integrationszentren haben ihre Tätigkeit noch im Jahr 2012 aufnehmen können. Damit wird fast ein Drittel der Zielmarke von 54 Kommunalen Integrationszentren bereits im laufenden Jahr der Verabschiedung des Teiihabe- und Integrationsgesetzes erreicht. Bei mehr als der Hälfte der Bewilligungen (neun) handelt es sich um Kommunale Integrationszentren an Standorten, an denen es bisher keine verbindliche landesgeförderte Integrationsinfrastruktur gab. Dies gilt für die Kreise Olpe, Soest, Gütersloh, Heinsberg, Mettmann, Paderborn, den Ennepe-Ruhr Kreis, den Märkischen Kreis und den Kreis Lippe (siehe S. 2, dort a). Sieben weitere Bewilligungen wurden für solche Standorte ausgesprochen, an denen es bisher bereits eine Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien gab. Dies betrifft die Kreise Unna, Düren und Warendorf und die kreisfreien Städte Hagen, Wuppertal, Solingen und Mülheim an der Ruhr (siehe S. 2 dort b). An dieser Entwicklung wird zweierlei deutlich: Die Neuerungen des Teilhabe- und Integrationsgesetzes stoßen vor Ort auf großes Interesse und Bedarf. Die Landesregierung arbeitet engagiert, zügig und umsichtig im Sinne des Gesetzgebers an der Umsetzung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes. Nur so konnte es geschafft werden, dass wenige Wochen nach der Verabschiedung des Haushalts 2012 bereits ein großer Teil der neu zu schaffenden Einrichtungen gesichert ist.

6 2 Bereits bewilligte Kommunale Integrationszentren a.) Standorte ohne bisherige Landesförderung Kreis Regierungsbezirk Bescheid Bezirkskreisfreie Stadt Regierung Amsberg 1. Ennepe-Ruhr-Kreis Arnsberg Kreis Gütersloh Detmold Kreis Heinsberg Köln Kreis Lippe Detmold Kreis Mettmann Düsseldorf Kreis Olpe Arnsberg Kreis Paderborn Detmold Kreis Soest Arnsberg Märkischer Kreis Arnsberg b.) Standorte bislang RAA Förderung Kreis Regierungsbezirk Bescheid Bezirks~ kreisfreie Stadt Regierung Amsberg 1. Hagen Arnsberg Kreis Düren Köln Kreis Unna Arnsberg Kreis Warendorf Münster Mülheim a. d. Ruhr Düsseldorf Solingen Düsseldorf Wuppertal Düsseldorf Informationen zur Umsetzung Nach Veröffentlichung der Richtlinie und des Erlasses zu den Kommunalen Integrationszentren in den Bereinigten Amtlichen Schulvorschriften des Landes Nordrhein Westfalen (BASS 12-21) und dem Ministerialblatt (Mb!. NRW Nr. 19) fanden zunächst in allen Regierungsbezirken Informationsveranstaltungen statt. Die Einladungen zu diesen Veranstaltungen richteten sich an Oberbürgermeister, Landräte und

7 3 Bürgermeister. Sie wurden gebeten, die entsprechenden Informationen an ihre jeweilige Infrastruktur weiterzuleiten. Neben den beiden für Integration und Schule zuständigen Ministerien nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Landesweiten Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren an den Terminen teil. Veröffentlicht wurden ein Flyer, eine Power-Point-Präsentation und ein Antwortenkatalog zu häufig gestellten Fragen. Auf allen Veranstaltungen wurde das Angebot der weitergehenden Beratung durch die Ministerien und die Landesweite Koordinierungsstelle vorgestellt. Zusätzlich fanden Informationsveranstaltungen für die Integrationsinfrastruktur in Nordrhein Westfalen statt, wie z. B. für den Landesbeirat für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen, die Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen der Integrationsräte bzw. -ausschüsse und die Mitglieder des Landesintegrationsrates, die Jugendmigrationsdienste, die Regionalkoordinatoren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die freie Wohlfahrtspflege, die Vertretungen der Migrantenselbstor-' ganisationen usw.. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat im Oktober und November 2012 darüber hinaus Informationsveranstaltungen für alle Beamtinnen und Beamte der unteren und oberen Schulaufsicht durchgeführt und u. a. über die Grundlagen der Einrichtung eines flächendeckenden Netzwerkes von Kommunalen Integrationszentren informiert, die den bisherigen RAA-Ansatz mit dem KOMM-IN Ansatz der Querschnittsaufgabe Integration verknüpfen und weiterentwickeln. Verschiedene Artikel erschienen in "Schule NRW" und in der regelmäßig erscheinenden Veröffentlichung "Eildienst" des Landkreistages. Die Beratungs- und Informationsangebote wurden sehr gut angenommen. Vor allem im Rahmen der zahlreich wahrgenommenen Einzeltermine vor Ort konnten vielfältige Einzelfragen geklärt werden. Die große Resonanz auf die verschiedenen Angebote unterstreicht die Bereitschaft der Akteure vor Ort, sich engagiert an dem Umsetzungsprozess des Teilhabe- und Integrationsgesetzes zu beteiligen.

8 4 Zweistufiges Bewilligungsverfahren Vor Eintritt in das formale Bewilligungsverfahren bei der Bezirkregierung Arnsberg beantragen die Kreise und kreisfreien Städte eine grundsätzliche Genehmigung zur Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums bei den beiden zuständigen Ressorts Integration und Schule. So wird sichergestellt, dass die landesvorgaben mit den inhaltlichen und organisatorischen Überlegungen vor Ort abgestimmt sind und hierdurch das anschließende formelle Antragsverfahren erleichtert wird. Hierzu sind folgende Dokumente fi Kreistags- bzw. Ratsbeschluss zur Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums, Vorlage eines Integrationskonzeptes bzw. Darstellung bis wann, mit wem und wie ein Konzept erarbeitet und vorgelegt wird. Spätestens innerhalb des 1. Jahres wird die Vorlage des überarbeiteten oder neuen Integrationskonzeptes erwartet, die Darstellung der Schwerpunktsetzung in den Bereichen Querschnittsaufgabe Integration (Vernetzung, Bündelung) und Integration durch Bildung für die ersten beiden Jahre sowie die Darstellung der verwaltungsorganisatorischen Anbindung des Kommunalen Integrationszentrums. Die grundsätzliche Genehmigung wird in Abstimmung der beiden Ministerien erteilt, sie ist Voraussetzung für den Eintritt in das formale Antragsverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg. Von dort werden die weiteren Einzelaspekte der AntragsteIlung geprüft. Hierzu gehören beispielsweise die Überprüfung der Qualifikation des vorgesehenen Personals, die Höhe der beantragten Mittel, die Erklärung zur Teilnahme am Förderprogrammcontroiling, ggf. auch die Prüfung der Anerkennung der Namensgebung. Hierfür ist eine Anerkennung des Namens nach 7 Teilhabe- und Integrationsgesetz erforderlich. Die jeweilige Bezirksregierung, die für die Abordnung der lehrkräfte zuständig ist, erhält zeitnah eine Mitteilung über die Genehmigung des Kommunalen

9 5 Integrationszentrums, damit das formale Verfahren zur Besetzung der lehrersteilen zwischen den kommunalen Behörden, der unteren Schulaufsicht und der Bezirksregierung frühzeitig abgestimmt werden kann. Bei Klärungsbedarf gibt es eine verlässliche und regelmäßige Rückkopplung zwischen der Bezirksregierung Arnsberg und den beiden Ministerien. Erste Erfahrungen Die Qualität der vorgelegten Integrationskonzepte überzeugt. Die Kreise und kreisfreien Kommunen nutzen die Impulse des Teilhabe- und I nteg rationsgesetzes, um ihre örtlichen Handlungsansätze zu überprüfen und neue Akzente zu setzen. Die Vernetzung von Politik, Verwaltung und Integrationsakteuren vor Ort ist - wie die Anträge zeigen - auf einem guten Weg. Positiv hervorzuheben ist, dass die neuen Kommunalen Integrationszentren vorhandene Ansätze und Erfahrungen aus der bisherigen Arbeit vor Ort aufgreifen und diese weiterentwickeln bzw. erkannte lücken schließen und neue Herausforderungen darstellen und angehen. Die Schwerpunktsetzungen für die Arbeit der nächsten zwei Jahre und die Anbindung der künftigen Kommunalen Integrationszentren zeigen die Vielfältigkeit der jeweiligen Integrationsbedarfe und der organisatorischen Rahmenbedingungen vor Ort. Für die Verantwortlichen vor Ort ist es neu, direkt von Beginn an präzise Zielvorstellungen für die ersten beiden Jahre für beide Aufgabenbereiche des Kommunalen Integrationszentrums zu formulieren. Nach umfangreicher Information zum Förderprogrammcontrolling wird dieses transparente Verfahren akzeptiert, da sich für alle Beteiligten hieraus Chancen ergeben, die eigene Arbeit darzustellen, zu Entwicklungsschritten, aber auch zu Schwierigkeiten informieren zu können und somit über eine verlässliche Dokumentation der Tätigkeit zu verfügen. Beispiele für Schwerpunktsetzungen in der Querschnittsaufgabe Integration sind die Entwicklung von Ansätzen bürgerschaftlichen Engagements, die Bearbeitung der Querschnittsaufgabe Gesundheit, sozialräumliche Handlungsansätze, die Erarbeitung von Datenbanken und Informationssystemen vor Ort usw. Im Bereich Integration durch Bildung sind neben der durchgängigen sprachlichen Bildung, der

10 6 Beratung und Beschulung von Seiteneinsteigern und der E!ternmitwirkung vor allem auch interkulturelle Ansätze in der Elementarpädagogik benannt worden. Förderprogrammcontroliing Alle Kommunalen Integrationszentren müssen sich von Anfang an am Förderprogrammcontrolling beteiligen, über dessen Einsatz und Handhabung von MAIS, MSW und der Landesweiten Koordinierungsstelle der Kommunalen integrationszentren zeitnah informiert wurde bzw. wird. Durch dieses Instrument besteht eine Übersicht über alle Schwerpunkte, die landesweit umgesetzt werden. Die beiden Ministerien ergänzen das Berichtswesen durch statistische Angaben. Die Landesweite Koordinierungsstelle nutzt das Verfahren, um den internen fachlichen Austausch der Kommunalen Integrationszentren sicherzustellen. Perspektiven Trotz des anspruchsvollen Verfahrens und der engen haushalterischen Fristen konnten in 2012 bereits 16 Kommunale Integrationszentren genehmigt werden. Realistischerweise kann daher davon ausgegangen werden, dass der Großteil der Umsetzung in 2013 abgeschlossen sein wird. Übergangserlass RAA Für die bisherigen Regionalen Arbeitsstellen besteht eine Übergangsfrist, die am 31. Juli 2013 ausläuft. Bis spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen die Kreise und kreisfreien Kommunen einen Antrag auf Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums gestellt haben (ab dem 1" August 2013 gibt es keine RAA mehr). Bisher gibt es keine Anzeichen dafür, dass die betroffenen Kreise und Kommunen keine entsprechenden Anträge stellen werden. Allerdings ist der verwaltungsinterne Prozess großer Kommunen an verschiedenen Standorten mit Konflikten verbunden. Die Landesregierung geht davon aus, dass spätestens zum 1. August 2013 alle Überführungen erfolgreich abgeschlossen sein werden.

11 7 RAA Standorte, von denen noch keine Anträge vorliegen Kreis/kreisfreie Stadt Regierungsbezirk 1. Aachen Köln 2. Bielefeld Detmold 3. Bochum Arnsberg 4. Bonn Köln 5. Bottrop Münster 6. Dortmund Arnsberg 7. Duisburg Düsseldorf 8. Düsseldorf Düsseldorf 9. Essen Düsseldorf 10. Gelsenkirchen Münster 11. Gladbeck Münster 12. Hamm Arnsberg 13. Herne Arnsberg 14. Köln Köln 15. Krefeld Düsseldorf 16. Kreis Aachen/ StädteRegion Köln 17. Leverkusen Köln 18. Mönchengladbach Düsseldorf 19. Oberhausen Düsseldorf 20. Remscheid Düsseldorf 21. Rhein-Kreis Neuss Düsseldorf 22. Rheinisch-Bergischer Kreis Köln 23. Siegen Arnsberg Neuanträge Auch von weiteren Kreisen und kreisfreien Städten liegen bereits Anträge auf eine grundsätzliche Genehmigung vor bzw. sind solche angekündigt worden.

12 8 Eingereichte bzw. angekündigte Anträge Kreis kreisfreie Stadt Regierungsbezirk 1. Erftkreis Köln 2. Hochsauerlandkreis Arnsberg 3. Kreis Euskirchen Köln 4. Kreis Herford Detmold 5. Kreis Höxter Detmold 6. Kreis Recklinghausen Münster RAA Gladbeck 7. Kreis Siegen-Wittgenstein Arnsberg RAA Siegen 8. Münster Münster 9 Rhein-Sieg-Kreis Köln Nach heutigem Stand kann daher davon ausgegangen werden, dass bis Ende des Jahres 2013 Kommunale Integrationszentren in allen Kreisen und kreisfreien Städten in NRW bestehen werden, die ein solches einrichten wollen. Es wäre zu begrüßen, wenn diese positive Entwicklung die politisch Verantwortlichen in den Kreisen, die aktuell noch keine positiven Kreistagsbeschlüsse gefasst haben, überzeugen würde, sich ebenfalls an dem Aufbau der landesweiten Struktur zu beteiligen. Herausforderungen Mit der Einrichtung der Kommunalen Integrationszentren ist der erste wesentliche Schritt zum Aufbau einer landesweiten Integrationsinfrastruktur geschaffen. Bis allerdings die Ausgestaltung an allen Standorten gleichermaßen qualitativ umgesetzt wird, bedarf es noch erheblicher Anstrengungen aller Beteiligten. Die Ausschreibung der Stellen für die Lehrkräfte und kommunal Bediensteten, der Aufbau der Infrastruktur, die Einbindung in die örtlichen Verwaltungsstrukturen, die Vernetzung vor Ort mit den Akteuren des Integrations- und Bildungsbereiches und die Qualifizierung des Personals im Hinblick auf die heutigen Standards der Integrationsarbeit erfordern eine intensive Begleitung des Prozesses. Von der Bewilligung bis zum erfolgreichen Aufbau vor Ort ist realistischerweise von einem

13 9 Zeitraum von einem halben Jahr auszugehen, die abgestimmte Entwicklung von Handlungsansätzen dürfte ebenfaus weitere Zeit in Anspruch nehmen. Andererseits darf erwartet werden, dass die Menschen vor Ort unmittelbar von der Umsetzung profitieren. Neben der Begleitung durch die beiden beteiligten Ministerien kommt daher vor allen Dingen der Landesweiten Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren eine zentrale Rolle zu, die aus den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der bisherigen HauptsteIle RAA und aus Teilen des Kompetenzzentrums für Integration besteht. Diese haben in den vergangenen Monaten einen erheblichen Einsatz gezeigt, um die Umsetzung zu realisieren.

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