Neue GefahrstoffVO Entwurf. Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und
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- Helmut Kraus
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1 Neue GefahrstoffVO Entwurf 1
2 Anlass vollständige Umsetzung ILO-Übereinkommen Nr.170 RL 98/24 (Arbeitsstoffrichtlinie ) RL 90/394/EWG (Krebsrichtlinie ) RL 99/77 /EG (Asbestrichtlinie ) 2
3 Wesentliche Änderungen Inhaltsverzeichnis 1.Zweck,Anwendungs -bereich und Begriffsbestimmungen 2.Einstufung 3.Kennzeichnung,Verpackung beim Inverkehrbringen alt/neu 1.Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 2. Gefahrstoffinformation /Anh.II 3
4 Wesentliche Änderung Inhaltsverzeichnis alt/neu 4.Verbote und Beschränkungen 5. Allgemeine Umgangsvorschriften 6.Umgang mit krebserzeugenden und erbgutverändernden Gefahrstoffen 16 Anh.IV 3.Allgemeine Vorschriften für Tätigkeiten 4.Tätigkeiten mit Karzinogenen und Mutagenen 4
5 Wesentliche Änderungen Inhaltsverzeichnis alt/neu 7.Behördliche Anordnungen und Entscheidungen 8.Straftaten und Ordnungswidrigkeiten 9.Schlussvorschriften 5.Vollzugsregelungen und Schlussvorschriften 6.Ordnungswidrigkeiten und Straftaten 5
6 Wesentliche Änderungen Inhaltsverzeichnis alt/neu Anh.I Bezuggenommene RL Anh.II entfallen Anh.I Bezuggenommene RL Anh.II besondere Vorschriften zur Information und Kennzeichnung und Verpackung 6
7 Wesentliche Änderung Inhaltsverzeichnis alt/neu Anh.III entfallen Anh.III besondere Vorschriften für bestimmte Gefahrstoffe und Tätigkeiten(Explosionsgefahren,Stäube,Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern,Begasungen, Schädlingsbekämpfung Ammoniumnitrat ) 7
8 Wesentliche Änderung Inhaltsverzeichnis alt/neu Anh.IV Herstellungsund Verwendungsverbote Anh.V besondere Vorschriften für bestimmte Gefahrstoffe und Tätigkeiten Anh.IV Herstellungsund Verwendungsverbote Anh.V Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung 8
9 Wesentliche Änderungen Inhaltsverzeichnis alt/neu Anh.VI Vorsorgeuntersuchung en s.anh.v 9
10 Zusammengefasst Änderung allgemeiner Umgangsvorschriften incl.krebserzeugender und mutagener Stoffe spezielle Regelungen für Asbest neues Konzept für Arbeitsmedizinische Vorsorge 10
11 1(3) Anwendungsbereich Der dritte und vierte Abschnitt gelten in allen Fällen zum Schutz der Beschäftigten, in denen Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorhanden sind oder vorhanden sein können, gegen tatsächliche oder mögliche Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch die Wirkungen von am Arbeitsplatz vorhandenen Stoffen... oder aufgrund von Tätigkeiten mit diesen. 11
12 3 Begriffsbestimmungen Der Arbeitsplatzgrenzwert ist der Grenzwert für die zeitlich gewichtete Konzentration eines Stoffes in der Luft im Atembereich eines Beschäftigten in bezug auf einen gegebenen Referenzwert. 12
13 6 Sicherheitsdatenblatt Das Sicherheitsdatenblatt muss sachkundig,fachlich richtig sowie vollständig ausgefüllt und regelmäßig aktualisiert werden. 13
14 7 Ermittlung und Beurteilung der Gefährdung Gefährdungsbeurteilung u.a.: Gefahrstoffe vorhanden Ausmaß,Art und Dauer der Exposition Schutzmaßnahmen incl.wartung, Betriebsstörungen Dokumentation unabh. von der Zahl der Beschäftigten /reduzierte Dokumentation bei geringfügiger Gefährdung 14
15 8 Allgemeine Grundsätze für die Verhütung von Gefährdungen Der Arbeitgeber hat die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten sicher zustellen bei der Umsetzung der TRGS wird die VO eingehalten/abweichen bei gleichem Niveau mit dokumentierter Begründung möglich Minimierungsgebot Verzicht u.a. auf arbeitsmed.vorsorge,messungen bei geringfügiger Gefährdung wenn getroffene Schutzmaßnahmen ausreichen 15
16 9 Besondere Schutzmaßnahmen Unabhängig von der Gefährdung vorrangig Substitutionsgebot Rangfolge der Schutzmaßnahmen Ermittlung der Höhe der Belastung Einhaltung des AGW 16
17 9 Abs.5 Der Arbeitgeber stellt sicher, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden.bei einer Überschreitung eines Arbeitsplatzgrenzwertes muss der Arbeitgeber auf jeden Fall unverzüglich unter Berücksichtigung der Natur dieses Grenzwertes Schutzmaßnahmen treffen um Abhilfe zu schaffen. 17
18 10 Besondere Schutzmaßnahmen gegen Brandund Explosionsgefahren Vermeidung gefährlicher Konzentrationen Minimierung schädlicher Auswirkungen eines Brandes oder einer Explosion s.anh.iii 18
19 11 Maßnahmen bei Unfällen, Zwischenfällen und Notfällen Aktionspläne,regelmäßige Übungen,Information von Unfall-und Notdiensten Minimierung der Auswirkungen nach dem Eintritt z.b. eines Unfalls Beschränkung der Zahl der eingesetzten Beschäftigten Zugangsbeschränkungen etc. 19
20 12 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten Informationen über den sichereren Umgang mit Gefahrstoffen, geltende AGW U.a.-ist die schriftlichen Unterrichtung eine Möglichkeit Angebot arbeitsmedizinischertoxikologischer Beratung i.d.r durch den Betriebsarzt 20
21 13 Arbeitsmedizinische Allgemeine Pflichten : Vorsorge arbeitsmed.gefährdungsbeurteilung Empfehlungen zur Überprüfung von Arbeitsplätzen Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes 21
22 13 Arbeitsmedizinische Vorsorge Spezielle Vorsorgeuntersuchungen angeboten oder veranlasst s. Anh.V: vor, während und nach der Tätigkeit incl.arbeitsplatzbegehung,dokumentation Erstellung von Gesundheits - und Expositionsakten für jeden Beschäftigten durch den Arbeitgeber Aufbewahrungsfrist 40 Jahre 22
23 14 Veranlassung und Angebot Pflicht : v.vorsorgeuntersuchungen Bestimmte Stoffe nach Anh.V oberhalb AGW z.b.mehlstaub,,kohlenmonoxid Bestimmte Tätigkeiten z.b.getreidestäube oberhalb 4mg/m³ Angebot: Bestimmte Stoffe n.anh.v unterhalb AGW Bestimmte Tätigkeiten n.anh.v Erkrankungen aufgrund von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 23
24 15 Zusammenarbeit verschiedener Firmen Betr. Tätigwerden von Fremdfirmen in einem Betrieb: Bestellung eines Koordinators Unterrichtung der eigen und fremden Beschäftigten Gemeinsame Gefährdungsbeurteilung 24
25 16 Besondere Vorschriften für bestimmte Tätigkeiten und Gefahrstoffe Herstellungs - und Verwendungsverbote n.anh.iv 25
26 17 Zusätzliche Vorschriften für Tätigkeiten mit Karzinogenen und Mutagenen 4.Abschnitt Keine Anzeigepflicht (ausgenommen Asbest s.anh.iii Nr ) Kein Verbot der Luftrückführung 26
27 18Hygienemaßnahmen und individuelle Schutzmaßnahmen Keine grundsätzlich neuen Regelungen z.b. Bereitstellen von geeigneter Schutzkleidung,vorhalten von Toiletten und Waschgelegenheiten etc. 27
28 19 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten Beschäftigte und deren Vertreter müssen nachprüfen können, ob die VO eingehalten wird-insbesondere Minimierungsgebot bei Wartungsarbeiten, PSA Einsatz aktuelle Liste der gefährdeten Beschäftigten+Tätigkeit +Höhe der Exposition Beschäftigte,Ärzte,zuständige Behörden haben Zugang zur Liste 28
29 20Unterrichtungs-und Mitteilungspflichten Anzeige jeder Unfall, jede Betriebsstörung,die zu einer ernsten Schädigung führen können Anzeige von Krankheits - und Todesfällen aufgrund von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Informationspflichten gegenüber der Behörde z.b. Gefährdungsbeurteilung 29
30 21 Behördliche Ausnahmen,Anordnungen und Befugnisse Ausnahmemöglichkeit von fast allen Regelungen (i.d.r.ausgen.einstufung+kennzeichnung) Untersagungsbefugnis bei fehlender Gefährdungsbeurteilung 30
31 22Ausschuss für Gefahrstoffe Wird von 40 auf 16 verkleinert 31
32 Anh.III Nr.2 Partikelförmige Gefahrstoffe Hinweis auf AGW für alveolengängigen Staub Gefährdungsbeurteilung /Minimierungsgebot z.b.vermeidung von Ablagerungen Anforderungen an Einrichtungen zum Erfassen von Stäuben 32
33 Anh.III Nr.2.4 Asbest Fachkunde für Abbruch-und Sanierungsarbeiten Minimierungsgebot AGW von F/m³ erst dann Atemschutz Arbeitsplan bei jedem Entfernen Verzeichnis über exponierte Beschäftigte incl.angabe v.art Ausmaß d.tätigkeit /40 Jahre aufbewahren Verzeichnis über Krankheitsfälle bei der Behörde 33
34 Anh.III 2.4 Asbest Verzicht auf Anzeige,Verzeichnis der Beschäftigten und arbeitsmedizinische Vorsorge bei bestimmten abschließend aufgezählten Tätigkeiten von gelegentlicher Exposition geringer Höhe z.b.beschädigungsfreie Beseitigung von intakten Materialien Verzicht auf Zulassungen von Firmen für bestimmte AS-Arbeiten analog 39 34
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