Sicherheitsbelehrung SS 2002

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1 Sicherheitsbelehrung SS 2002

2 Allgemeines Kennzeichnung von Chemikalien Umgang mit Chemikalien und Apparaturen

3 Teilnahmepflicht! Teilnahme an Sicherheitsbelehrung muss durch Unterschrift bescheinigt werden, sonst kein Zutritt zu den Laboren.

4 Ablauf Belehrung durch W. Durner Laborbegehung mit A. Küsters Unterschrift

5 Allgemeine Verhaltenshinweise Gesundheit Krankheiten oder sonstwie bedingte Indispositionen können im Labor unter gewissen Umständen eine Gefahr darstellen: (z.b. Krämpfe, Schwindel, Ohnmacht)

6 Allgemeine Verhaltenshinweise Gesundheit Schwangere dürfen nicht mit Gefahrstoffen umgehen Schwangerschaft: Meldepflicht!

7 Allgemeine Verhaltenshinweise Essen, Trinken, Rauchen Striktes Verbot!

8 Allgemeine Verhaltenshinweise Kleidung Straßenkleidung nicht ins Labor! Hinweis: Raum 410 (künftiger Aufenthaltsraum)

9 Persönliche Schutzausrüstung Laborkittel, schwer entflammbare Kleidung geschlossene Schuhe Schutzbrille (wird gestellt) Schutzhandschuhe (werden gestellt)

10 Umgang mit Gefahrstoffen Was sind Gefahrstoffe? Gefahrstoffe sind Stoffe oder Zubereitungen, die sehr giftig, giftig, mindergiftig (gesundheitsschädlich), ätzend, explosionsgefährlich, leichtentzündlich, entzündlich, krebserzeugend, fruchtschädigend oder erbgutverändernd sind oder sonstige chronisch schädigende Eigenschaften besitzen oder...

11 Umgang mit Gefahrstoffen Was sind Gefahrstoffe? oder... die geeignet sind, die natürliche Beschaffenheit von Wasser, Boden oder Luft, von Pflanzen, Tieren oder Mikroorganismen sowie der Naturhaushaltes derart zu verändern, dass dadurch erhebliche Gefahren oder Nachteile für die Allgemeinheit herbeigeführt werden.

12 II Kennzeichnung von Chemikalien

13 Einstufung der Brandgefährlichkeit Brandfördernder Stoff

14 Einstufung der Brandgefährlichkeit

15 Einstufung der Brandgefährlichkeit Leicht entzündlicher Stoff

16 Einstufung der Brandgefährlichkeit

17 Einstufung der Brandgefährlichkeit Explosionsgefährlicher Stoff

18 Einstufung der Brandgefährlichkeit

19 Einstufung der Giftigkeit Sehr giftiger Stoff

20 Einstufung der Giftigkeit

21 Einstufung der Giftigkeit Minder giftiger Stoff reizend

22 Einstufung der Giftigkeit

23 Einstufung der Giftigkeit

24 Kennzeichnung von Chemikalien

25 III Umgang mit Apparaturen

26 Umgang mit Apparaturen Die meisten Apparaturen bestehen aus Glas Bruchgefahr!

27 Umgang mit Apparaturen Einführen von Glasrohren in Stopfen Bruchgefahr!

28 Umgang mit Apparaturen Abnehmen des Exsikkator-Deckels Abziehen ohne Gewalt!!! Muss auf Schlifffett gleiten Sicher ablegen

29 Umgang mit Apparaturen Drucktopf Erst nach Konsultation der Techniker unter Druck setzen!

30 Umgang mit Säuren und Laugen Beim Verdünnen: stets unter Rühren langsam die Säure/Lauge zum Wasser gießen, nie umgekehrt.

31 Umgang mit Chemikalien Alle unbekannten Chemikalien sind als Gefahrstoffe einzuordnen Hautkontakt vermeiden Chemikalien nach Möglichkeit in ihrer Originalverpackung belassen Beim Transport gläserner Chemikalienbehälter ist die Bruchgefahr zu beachten!

32 Umgang mit Chemikalien Umfüllen von Chemikalien nach Möglichkeit mit Trichter Umgang mit kleineren Substanzmengen via Pipette oder Spatel.! Es ist verboten, Flüssigkeiten mit dem Mund zu pipettieren Kein direktes Umfüllen von Chemikalien aus dem Vorratsgefäß in den Versuchsansatz Chemikalien niemals zurück in Vorratsgefäße füllen

33 Entsorgung von Chemikalien Abfälle an der TU Braunschweig werden nach folgenden Gruppen getrennt entsorgt: Säuren Basen Schwermetalle HCN Cyanide Akalimetalle organische Lösungsmittel (halogeniert/halogenfrei) Altöl

34 Entsorgung von Flüssigkeiten Abwässer sind alle Flüssigkeiten, die in die Waschbecken gelangen. sie sollten im idealfall nur Wasser enthalten. Praktikabel: ph zwischen 5 und 8 keine Schwermetalle

35 Abzugsvorrichtung Abzug ist stets geschlossen! Beim Arbeiten unterm Abzug Scheibe nicht mehr als unbedingt nötig öffnen. Der Kopf sollte stets im Schutz der Scheibe sein.

36 Gasflaschen: Kennfarben sonstige brennbare Gase (z.b. H2, CO, Methan...) Sauerstoff Pressluft Stickstoff Azetylen andere Gase

37 Gasflaschen: Umgang Gasflaschen müssen in Explosionssicheren Schränken gelagert werden. Außerhalb von Schränken: Sicherung an Wänden! Keine Gleit- oder Schmiermittel an die Armaturen

38 Sicherheitseinrichtungen Im Gebäude Fluchtwege, Notausgänge Rauch-, Feuermelder, alarmanalgen Im Labor Erste-Hilfe-Kasten Augenspülflasche Notdusche Not-Aus-Schalter Telefon Begehung mit Chemieingenieur A. Küsters

39 Betreuer und Verantwortliche Leiter der Einrichtung: Prof. Dr. W. Durner Laborleiter: Prof. Dr. R. Nieder Vertreter: Dr. K. Schulz Sicherheitsbeauftragter: Dipl. Ing. A. Küsters Ersthelferin: Tech. Ass. B. Heine

40 Labor-Ordnung (Stand ) Bodenkundliche Labore im EG und im 4. OG 1. Arbeitszeiten Für die Labore des Instituts gelten die folgenden Arbeitszeiten: Montags bis Donnerstags , Freitags Arbeiten außerhalb dieser Zeiten (bis und an Wochenenden) ist in Ausnahmefällen gestattet aber genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist mit dem Laborleiter abzusprechen. Für Arbeiten nach ist gemäß der Nachtarbeitsregelung (Hausordnung der TU) beim Präsidenten der TU Braunschweig eine Genehmigung einzuholen. Innerhalb wie außerhalb der geltenden Arbeitszeiten darf in den Laboren nur gearbeitet werden, wenn sich eine zweite Person in Rufnähe befindet, die in der Lage ist, Erste Hilfe zu leisten bzw. Hilfe herbeizurufen (Unfall-Verhütungsvorschrift). 2. Unfall-Verhütungsmaßnahmen Jede(r) neue Mitarbeiterin) ist verpflichtet, sich mit den Sicherheitseinrichtungen der Labore vertraut zu machen. Dies geschieht im Rahmen der allgemeinen Sicherheitsbelehrungen vor Beginn der Praktika bzw. mit Hilfe des Technischen Personals. In den Laboren darf nur mit Schutzausrüstung gearbeitet werden (Laborkittel, geschlossene Schuhe, Schutzbrille, Schutzhandschuhe). Schutzhandschuhe werden gestellt. 3. Einweisung und Einarbeitung Die Einweisung von Doktoranden, Diplomanden und Studentischen Hilfskräften erfolgt durch das Technische Personal. Ohne Einarbeitung durch das Technische Personal darf an keinem Analysengerät gearbeitet werden. 4. Allgemeines Die Geräte-Benutzung ist mit dem Technischen Personal abzusprechen. Mit den Einrichtungsgegenständen der Labore und den Verbrauchsmaterialien ist sorgsam umzugehen. Schäden sind unmittelbar nach Schadenseintritt zu melden. Jeder Benutzer der Labore hat dafür zu sorgen, dass Abfalle und Chemikalien ordnungsgemäß entsorgt werden. Chemikalien dürfen nicht über das Abwassersystem entsorgt werden.

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