Prof. Dr. Björn Nashan, FACS, FRCSC, FEBS

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1 Novellierung des Transplantationsgesetzes Ziele und Perspektiven Prof. Dr. Björn Nashan, FACS, FRCSC, FEBS Klinik und Poliklinik für Hepatobiliäre und Transplantations Chirurgie, UKE, Hamburg Department of Microbiology and Immunology, Dalhousie University, Halifax, Canada

2 Nierentransplantation in Deutschland 13 TPG Meldungen, Begleitpapiere vermittlungspflichtiger Organe (3) Der behandelnde Arzt hat Patienten, bei denen die Übertragung vermittlungspflichtiger Organe medizinisch angezeigt ist, mit deren schriftlicher Einwilligung unverzüglich an das Transplantationszentrum zu melden, in dem die Organübertragung vorgenommen werden soll. Die Meldung hat auch dann zu erfolgen, wenn eine Ersatztherapie durchgeführt wird. Die Transplantationszentren melden die für die Organvermittlung erforderlichen Angaben über die in die Wartelisten aufgenommenen Patienten nach deren schriftlicher Einwilligung an die Vermittlungsstelle. Der Patient ist vor der Einwilligung darüber zu unterrichten, an welche Stellen seine personenbezogenen Daten übermittelt werden. Duldet die Meldung nach Satz 1 oder 3 wegen der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung des Patienten keinen Aufschub, kann sie auch ohne seine vorherige Einwilligung erfolgen; die Einwilligung ist unverzüglich nachträglich einzuholen.

3 TPG - Organspende Erweiterte Zustimmungslösung Hat der Verstorbene seinen Willen nicht dokumentiert, können dem Verstorbenen unter Ermittlung des mutmaßlichen Willens durch Einbeziehung der Angehörigen Organe entnommen werden. Deutschland Widerspruchslösung Hat der Verstorbene zu Lebzeiten einer Organspende nicht widersprochen dürfen Organe entnommen werden. Die Angehörigen werden zur Ermittlung des Willens befragt und dürfen der Organentnahme widersprechen. Österreich Belgien Spanien Erklärungslösung Zur Bewahrung des Selbstbestimmungsrechtes der Bürger soll eine Dokumentation des Willens zu Lebzeiten stattfinden. Wird dieses Recht zu Lebzeiten nicht wahrgenommen und liegt somit keine Erklärung vor, können dem Verstorbenen unter Ermittlung des mutmaßlichen Willens durch Einbeziehung der Angehörigen Organe entnommen werden. TPG-Novelle

4 Inhousekoordination oder TX-Beauftragter Spanien hat eine sehr hohe Organ - spenderate. Das Geheimnis ist aber wohl nicht die Widerspruchslösung...? Lilie: Nein, das entscheidende Merkmal Spaniens ist anders als bei uns ein staatlich organisiertes Gesundheitssystem, das eine gut bezahlte Inhouse- Koordination eingerichtet hat. Sie ist dort eine respektierte Tätigkeit und nicht irgendein Nebenamt, für das man im Klinikalltag gar keine Zeit hat. Deutsches Ärzteblatt 2009, 106 (51-52): A2537

5 Warten auf den Transplantationsbeauftragten..

6 Novellierung des Transplantationsgesetzes Ziele und Perspektiven Situation der Organspende Qualitätssicherung der Transplantation Der Transplantationsbeauftragte Absicherung der Lebendspende Ändert die TPG Novelle den Klinikalltag?

7 Novellierung des Transplantationsgesetzes Ziele und Perspektiven Situation der Organspende Qualitätssicherung der Transplantation Der Transplantationsbeauftragte Absicherung der Lebendspende Ändert die TPG Novelle den Klinikalltag?

8 Situation der Organspende in Deutschland Matesanz R, ILTS, Valencia, 2011

9 Situation der Organspende in Deutschland

10 Situation der Organspende in Spanien Matesanz R, ILTS, Valencia, 2011

11 Situation der Organspende in Deutschland

12 Situation der Organspende in Spanien Situation der Organspende Doppelte Anzahl von Spendern in Spanien Kein Unterschied zwischen Deutschland und Spanien in Bezug auf Spenderalter und Todesursache Matesanz R, ILTS, Valencia, 2011

13 Novellierung des Transplantationsgesetzes Ziele und Perspektiven Situation der Organspende Qualitätssicherung der Transplantation Der Transplantationsbeauftragte Absicherung der Lebendspende Ändert die TPG Novelle den Klinikalltag?

14 Qualitätssicherung der Transplantation Überleben Dialyse vs Transplantation Kosten Matesanz R, ILTS, Valencia, 2011

15 Ergebnisse nach Nierentransplantation - Europa

16 Chronische Nierenerkrankung - Risiken Bei terminaler Niereninsuffizienz erhöht sich das Risiko zu versterben, einen kardiovaskulären Zwischenfall zu haben oder hopitalisiert zu werden Tod Herz-Kreislauf Ereignis Hospitalisierung Go A. et al NEJM 2004; 351:

17 Chronische Nierenerkrankung - Risiken Go A. et al NEJM 2004; 351:

18 Quasi-Niere Jahresbericht 2006/7 Seit 2007 ist Quasi Niere eingestellt - Keine Datenerfassung zu Zwecken der vergleichenden Qualitätskontrolle zwischen Dialyse und Transplantation Sind alle potentiellen TX Kandidaten gelistet (9%)? International sind ca. 20% der Dialysepatienten gemeldet Sind die Richtigen gemeldet? Bei einer Wartezeit von 7-9 Jahren: Werden nur noch die transplantiert, die überleben, aber kränker sind?

19 Dialyse-Datenlieferung bis IV / 2009 an den MDK

20 QS-Richtlinie Dialyse Datenflüsse - Berichtswesen Berichterstatter 12, 13 (n= 5) Benchmarking/ Selbstkontrolle 11 Quartalsweise Datenlieferung QS-RL Dialyse Anlage 4 Serumalbumin Calcium Phospat RR ESF Wachstumshormon Komorbidität HbA1c G-BA 4 Quartalsberichte/Praxis (n 800) Jahresberichte aller QS- Kommissionen (+ Übersicht 5 Abs.2) 4 Quartalsberichte/Praxis (n 800) Praxis/Einrichtung (n 800 für Patienten) 17 Landes KVen Vollständigkeit Pseudonymisierung Einr. Übersichtsberichte 1 Jahresbericht + Der MDK sammelt (ca. 50 Berichte) 1 Geschäftsbericht QS Daten der Dialyse das ist ausbaufähig: QS-Kommission Dialyse 7: 6 Mitgl. (4 KV + 2 GKV) Stichprobenprüfung Grundlage Quartalsbericht Sanktionen 4 Quartalsberichte für Überleben an der Dialyse 17 KVen Entwicklung von Komorbiditäten (z.b. Herz- Datenanalyst 6 (MNC) Kreislauf) Hospitalisierung QS Stichprobenprüfung Quartalsweise Datenlieferung QS-RL Dialyse Anl. 1-3 vollständig anonymisiert Dialysefrequenz Dialysedauer Hämoglobinwert Kt/V / wkt/v Wert

21 Transplantatfunktion 1 Jahr post TX Norddeutscher Zentren - Nieren- Transplantation 2008 % Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe HH HB HRO GÖ H HMÜ KI HL

22 1-Jahres-Patienten Überleben Norddeutsche Zentren - Nieren- Transplantation 2008 % Qualitätssicherung der Transplantation Deutschland gebraucht für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung: - Datenbanken zum Dialyse Outcome - Vollständige Transplantationsdaten - Transparente Kostenanalysen Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe HH HB HRO GÖ H HMÜ KI HL

23 Novellierung des Transplantationsgesetzes Ziele und Perspektiven Situation der Organspende Qualitätssicherung der Transplantation Der Transplantationsbeauftragte Absicherung der Lebendspende Ändert die TPG Novelle den Klinikalltag?

24 Stellenwert des Transplantationsbeauftragten Inhousekoordinatoren Teams in Spanien Transplantationskoordinatoren in Deutschland 112 (Ziel 151) 2011 Matesanz R, ILTS, Valencia, 2011 DSO Stand

25 Stellenwert des Transplantationsbeauftragten Matesanz R, ILTS, Valencia, 2011

26 Stellenwert des Transplantationsbeauftragten

27 Stellenwert des Transplantationsbeauftragten Diane Moretti; ETCO 2002 Deutschland hat die niedrigste Anzahl an Transplantationsbeauftragten pro Entnahmekrankenhaus

28 Stellenwert des Transplantationsbeauftragten Diane Moretti; ETCO 2002 Deutschland hat die niedrigste Anzahl an Transplantationsbeauftragten pro Einwohner

29 Stellenwert des Transplantationsbeauftragten Prinzipien des spanisches Models erweiterte Widerspruchlösung gesamter Organspendeprozess in einer Organisation professionelles Transplantkoordinatoren-Netzwerk dezentralisierte Aufgabenverteilung national, regional, lokal hohe lokale Akzeptanz der intensivmed./nephrologisch ausgebildeten Ärzte und Pflegenden in Voll- und Teilzeit Koordinatoren-Teams in den Zentren Hauptaufgabe der lokalen Inhouse-Koordinatoren: primär: Gewebe-, Organbeschaffung sekundär: Logistik, Weiterbildung, Forschung u.a. lokale Inhousekoordinatoren sind unabhängig kontinuierliche Sichtung der Intensivpatienten regelmäßiges Training und Weiterbildung der Koordinatoren hohe Präsens in den Medien gesicherte unabhängige Kostenvergütung der Krankenhäuser Transplantation Reviews 2001; 15(1): J Med Ethics (4):223

30 Der Transplantationsbeauftragte Nach 9 werden folgende eingefügt: 9a Entnahmekrankenhäuser 9b Transplantationsbeauftragter (3) Die Entnahmekrankenhäuser bestellen mindestens einen Transplantationsbeauftragten. Das Nähere wird durch Landesrecht bestimmt; insbesondere sind Regelungen zu treffen über: 1. die erforderliche Qualifikation und organisationsrechtliche Stellung des Transplantationsbeauftragten im Entnahmekrankenhaus, 2. Aufgaben des Transplantationsbeauftragten sowie 3. die Freistellung des Transplantationsbeauftragten von seinen sonstigen Tätigkeiten im Entnahmekrankenhaus. REFERENTENENTWURF Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes* April 2011

31 Weiterbildung der Inhousekoordinatoren in Spanien

32 Der Transplantationsbeauftragte die Lösung? Inhousekoordinatoren Transplantationsbeauftragter Klare Berichtsstruktur (Kliniksleitung) Kontinuierliche Fort- Weiter- und Ausbildung (z.b. TX-Medizin) Flächendeckender Einsatz Teamstrukturen (2-3 Beauftragte, z.b. 0,3-0,3-0,4 VK = 1VK) Ärzte und/oder Pflegepersonal (aus dem Intensivbereich) Anforderungen für nachhaltige Erfolge: Einbeziehung der Intensivmediziner, Neurologen, Neurochirurgen Einbeziehen der Bevölkerung, Unterricht an Schulen Datenbanken (Dialyse, Transplantation) Kostenanalysen (transparentes Gesundheitswesen)

33 Novellierung des Transplantationsgesetzes Ziele und Perspektiven Situation der Organspende Qualitätssicherung der Transplantation Der Transplantationsbeauftragte Absicherung der Lebendspende Ändert die TPG Novelle den Klinikalltag?

34 Novellierung des Transplantationsgesetzes Regierungsentwurf vom 6. Juni 2011 keine Regelung zur versicherungsrechtlichen Problematik Stellungnahme des Bundesrates vom 23. September 2011» SGB V: eigener Behandlungsanspruch des Organlebendspenders; Aufwendungsersatz (Nettoverdienstausfallkosten in tatsächlicher Höhe; Sozialversicherungsbeiträge)» SGB VII: Erstreckung auf alle Komplikationen (einschließlich mittelbarer und Spätschäden) unabhängig vom Vorliegen eines Unfalls ; Beweislast zugunsten des Lebendspenders

35 Novellierung des Transplantationsgesetzes Änderungsvorstellungen auf Bundesebene: SGB V Gesetzlicher Entgeltfortzahlungsanspruch bei Organspende für Arbeitnehmer Gesetzlicher Behandlungsanspruch gegen die Krankenkasse des Organempfängers» ambulante und stationäre Behandlung, medizinische Vorund Nachbetreuung» Leistungen zur medizinischen Rehabilitation» Erforderliche Fahrtkosten; keine Zuzahlungen Gesetzlicher Anspruch auf Krankengeld zur Erstattung des Verdienstausfalls» Höhe: Regelmäßig erzieltes Nettoarbeitsentgelt» Grenze: kalendertägliche Beitragsbemessungsgrenze» Problem. Sozialversicherungsbeiträge?

36 Novellierung des Transplantationsgesetzes Änderungsvorstellungen auf Bundesebene: SGB VII Gesetzliche Erstreckung des UV-Schutzes auf alle Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit der Organspende unabhängig vom Vorliegen eines Arbeitsunfalls Spätschäden und mittelbare Schäden Beweislastumkehr (gesetzliche Vermutung der Ursächlichkeit, es sei denn offenkundige Nicht-Ursächlichkeit)

37 Novellierung des Transplantationsgesetzes Ziele und Perspektiven Situation der Organspende Qualitätssicherung der Transplantation Der Transplantationsbeauftragte Absicherung der Lebendspende Ändert die TPG Novelle den Klinikalltag?

38 Ändert Die TPG die Novelle TPG Novelle wird den den Klinikalltag? ändern! Erhöhung der Wahrnehmung des Versorgungsauftrages durch Transplantationsbeauftragte Verbesserung des Informationsflußes und aktive Einbindung des Klinikpersonals Hervorhebung des Versorgungsauftrages aller Krankenhäuser an der Behandlung terminal kranker Patienten in Spezialeinrichtungen Vermittlung der Wertschätzung der Gesellschaft für den Lebendspender Kontinuierliche Qualitätsverbesserung

39 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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