Straßburg, 3. September 2002, 18 Uhr Europäisches Parlament, Salon des Membres, Saal LOW 00. EU-RL über den Emissionshandel mit Treibhausgasen
|
|
- Kasimir Voss
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Straßburg, 3. September 2002, 18 Uhr Europäisches Parlament, Salon des Membres, Saal LOW 00 EU-RL über den Emissionshandel mit Treibhausgasen Gemeinsames Pressegespräch von WKÖ & MdEP Flemming MdEP Dr. Marilies Flemming, Abg. z. Europäischen Parlament Mag. Axel Steinsberg MAS, Wirtschaftskammer Österreich
2 Pressegespräch Flemming, Steinsberg, 3. September, Straßburg: Gemeinsame Aussendung von WKÖ & Abg. z. Europäischen Parlament, Dr. Marilies Flemming: Emissionshandel: Mehr Mut zur EU-weiten Harmonisierung Härtefälle vermeiden! WKÖ unterstützt Änderungsvorschläge von MdEP Dr. Flemming zu ET im Umweltausschuss Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments wird das Thema Emissionshandel mit Treibhausgasen (Emissions Trading Directive oder auch liebevoll ET genant) ab Herbst mit Volldampf behandeln. In EU-weiter Erfüllung der Vorgaben des Kyoto-Protokolls wird der Emissionshandel in Europa betroffenen Betrieben die Möglichkeit bieten, Emissionen dort zu reduzieren, wo das Kosten-Nutzen-Verhältnis am günstigsten ist. Der Vorschlag der Kommission ist grundsätzlich dazu geeignet, muss aber in einigen wichtigen Punkten unbedingt abgeändert werden!, stellt Marilies Flemming, Österreichs EVP-Abgeordnete im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, fest. Unbedingt sollten Härtefälle vermieden werden, die Betriebe an den Rand der Existenz bringen. Das dient nicht dem Klimaschutz und schon gar nicht der Wirtschaft. erklärt Flemming. Die Wirtschaftskammer Österreich unterstützt die Änderungsvorschläge, die Abg. Flemming im Umweltausschuss eingebracht hat. Oberste Priorität hat die hundertprozentige kostenlose Zuteilung der Emissionsrechte an die verpflichteten Betriebe in der ersten Periode von 2005 bis 2007., betont Axel Steinsberg, EU-Umwelt-Lobbyist der Wirtschaftskammer Österreich. Damit soll das ungleiche EU burden sharing für die nationalen Emissionsziele wenn schon nicht ausgeglichen, dann zumindest nicht verschärft werden, erklärt Steinsberg die Position der Wirtschaft, die auch von Eurochambres, der Dachorganisation der Europäischen Wirtschaftskammern getragen wird. Einhellig fordern Flemming und Steinsberg mehr Mut zur Harmonisierung bei heiklen Fragen. Warum sollen alle Mitgliedstaaten das Rad neu erfinden und damit künstliche Hindernisse für eine gedeihlichen europäischen Wettbewerbssituation aufbauen?, stellt Flemming eine den Betroffenen unter den Fingernägeln brennende Frage in den Raum. Besonders bei der Erstzuteilung, bei der Basisperiode bzw dem Basisjahr für die Berechnung der Emissionsziele sowie bei der Frage, wie neue Marktteilnehmer zu ihren Emissionsrechten kommen sollen, ist eine EU-weit klare Linie erforderlich!, hebt Steinsberg hervor. In diesem Zusammenhang brisant ist auch Frage, ob bei der jedenfalls wünschenswerten kostenlosen Erstzuteilung der Emissionsrechte staatliche Reserven für neue Marktteilnehmer gehalten werden sollen oder nicht. Eine EU-weit einheitliche Vorgehensweise ist hier unbedingt notwendig. Sonst kann es zu unglaublichen Wettbewerbsverzerrungen kommen, da die Haltung von Reserven die Menge an Emissionsrechten bei der Erstzuteilung künstlich verknappt. Damit steigt auch der Preis für die Lizenzen, und das will niemand!, unterstützt Steinsberg alle jene Kräfte, die diese heikle Frage EU-weit harmonisiert und daher für Alle fair und gleich geregelt haben wollen. Die Umsetzung der Richtlinie über den Handel mit Treibhausgasen soll innerhalb der EU von 2005 bis 2007 ein Pilotprojekt für den weltweiten Handel darstellen. Ab 2008 soll dann nach dem Kyoto- Protokoll weltweit gehandelt werden können. Der EU-Emissionshandel verpflichtet eine beschränkte Zahl von Anlagen, EU-weit zirka 4000 bis Wenn diese Anlagen vorgegebene Emissionsziele nicht erreichen, müssen sie die Differenzmenge an Emissionen laut Vorschlag der EU-Kommission am Emissionshandelsmarkt kaufen, sonst drohen Strafen. Insbesondere für energieintensive Betriebe können ET -Kosten durch die oft stark steigende Marktnachfrage nach deren Produkten zur bedrohlichen Gefahr für den betroffenen Betrieb werden. Für derartige Härtefälle sieht der Vorschlag der EU-Kommission derzeit keine Erleichterungen vor. 2
3 Details zum EU-Richtlinienvorschlag Emissionshandel (Emissions Trading ET ) Zur ET-RL im Grundsätzlichen aus Sicht der WKÖ: 1. Auctioning in der ersten Periode zu unsicher, Produktionsbeschränkungen zu vermeiden, preistreibende Faktoren reduzieren In der ersten Periode besteht die Industrie auf einer kostenlosen Erstzuteilung der Emissionsrechte. Durch das EU Burden Sharing (für Österreich minus 13 %) sind Wettbewerbsverzerrungen in der Höhe von 55 Prozentpunkten (LUX minus 28, P plus 27 %) vorprogrammiert und praktisch nicht vollständig auszuschalten. 2. Harmonisierung bei wichtigen Fragen reduziert Unsicherheiten Aus Sicht der WKÖ ist die Funktionalität des Systems vorrangig. Deswegen wird auch im Zusammenhang mit neuen Marktteilnehmern von der Haltung staatlicher Reserven, die eine neue Quelle von Wettbewerbsverzerrung und Bürokratie bilden, abgeraten: Wieviel unterschiedlich hohe - Reserven halten die MS, was passiert mit Überschüssen oder einer Unterdeckung?... Am Emissionshandel teilnehmen sollten nur jene Betriebe, die auch die auch die Verpflichtungen aus der RL voll mittragen, entweder verpflichtet durch Anhang I oder freiwillig (opt-in). Für besondere Härtefälle muss es möglich sein, Betriebe besonders bevorzugt zu behandeln oder von existenziellen Belastungen durch die RL zu befreien. Die RL sollte zum Basisjahr oder zur Basisperiode Festlegungen treffen. Die Änderung wichtiger RL-Inhalte sollte nur über eine RL-Änderung möglich sein. In Einzelfällen kann ein Kommissionsausschuss unter Einbeziehung von Rat und EP ein tauglicher Kompromiss sein. Die WKÖ unterstützt insbesondere folgende Vorschläge von MdEP Flemming: Überblick: 1. Unterschiedliches burden sharing zumindest teilweise abfedern 2. Einvernehmen mit Betreiber bei Aktualisierung suchen 3. Money Back bei teilweisem Auctioning 4. Kritik an Autorisierung der Beamtengesetzgebung in der RL ( Komitologie ) 5. Zuteilung für neue Marktteilnehmer möglichst EU-weit harmonisieren 6. Basisjahr & Erstzuteilung begründet zu beantragen 7. Borrowing & Banking 8. Strafgelder-Verwendung zweckbinden für Förderung von JI, CDM u.a 3
4 9. opt-in ausschließlich für weitere Anlagen- und Betreiberarten 10. JI & CDM Anrechnung 11. GWP-Faktor (Global Warming Potential) angeben 12. Wirtschaftliches Potenzial berücksichtigen Einige dieser Forderungen sind im Folgenden zu erläutern: Ad 5: EU-weit harmonisierte Erstzuteilung für neue Marktteilnehmer (ÄA 168) Die Zuteilung von Berechtigungen an neue Anlagen (inkl Anlagenerweiterungen) sollte EU-weit harmonisiert werden (was im Vorschlag der EK nicht der Fall ist), um einen sehr sensiblen Wettbewerbsaspekt zu entschärfen. Auch die damit zusammenhängende Frage, ob Reserven an Emissionslizenzen für neue Marktteilnehmer vom Staat gehalten werden sollen oder nicht, sollte jedenfalls EU-weit gelöst werden. Vorschlag: Neue Marktteilnehmer sollten zum Einstiegszeitpunkt für den Rest der ersten ET-Periode von ihre Berechtigungen am freien Emissionsmarkt erhalten oder erwerben können. Im auf seinen Einstieg folgenden Zeitraum erhält der nunmehr etablierte Marktteilnehmer seine Zuteilung aus jenem Gesamt-Kuchen, der für bestehende Anlagen am Beginn einer Periode definiert wird. Dasselbe wie für neue Marktteilnehmer gilt auch für bestehende Marktteilnehmer, die eine Anlagenerweiterung vornehmen. Ad 6: Basisjahr & Erstzuteilung begründet zu beantragen (ÄA 172) Auf Basis von Ist-Stand, Berücksichtigung der BAT-Dokumente, Bedarfsprognose etc soll eine für das nationale Klimaziel sowie den Betreiber verträgliche Lösung herauskommen. Vorschlag: Da eine Detailregelung für das ET-Basisjahr weder auf EU-Ebene noch national sinnvoll und möglich ist, muss jedenfalls im RL-Text verankert sein, dass der Betreiber ein Mitspracherecht bei der Wahl des Basisjahres hat. Ad 7: Borrowing & Banking - Übertragung, Abgabe, Löschung und Periodisierung von Berechtigungen (ÄA 183, 196 und 197) Das betriebsinterne Verschieben oder Aufheben von Emissionen soll innerhalb einer Periode von einem Jahr zum nächsten Jahr der laufenden Periode möglich gemacht werden. Kurzfristige Produktions- und Konjunkturschwankungen könnten somit durch ein derartiges betriebsinternes flexibles Instrument ausgeglichen werden, ohne dass Emissionen gekauft werden müssen, oder Strafen anfallen. Zumindest Guthaben (also nicht in Anspruch genommene Emissionsberechtigungen) sollten auch in der zweiten Periode von von Anlagenbetreibern gemäß Anhang I weiter verwendet werden können. 4
5 Innerhalb einer Periode: Vorschlag: Die MS stellen sicher, dass Betreiber von Anlagen innerhalb der Zeiträume gemäß Artikel 11 Absatz 1 und 2 Berechtigungen vorwegnehmen oder für ein Folgejahr zurücklegen können. Über eine Periode hinaus: Vorschlag: Die MS stellen sicher, dass Betreiber von Anlagen nicht verwendete und nicht verkaufte Emissionen in der nächsten Periode verwenden können. Ad 9: opt-in nur für weitere Anlagen- und Betreiberarten, nicht für NGOs u.a. (ÄA 75) Laut Erläuterungen Pt 11, vierter Absatz (S. 11 des EKV) sollte der Anhang I nur durch eine RL- Änderung um ganze Sektoren erweitert werden können. Diesem Bestreben ist zuzustimmen. Bis zur Fertigstellung der RL-Änderung sollte aber ein provisorisches opt-in für einzelne Betreiber, deren Sektor nicht im Anhang I enthalten ist, ohne Escape-Klausel mit allen Rechten und Pflichten provisorisch möglich sein. Ähnlich wie bei neuen Marktteilnehmern oder Anlagenerweiterungen muss die Berechtigungszuteilung in der Folgeperiode nach dem Beitritt des Opt-in-Betreibers für alle der RL unterworfenen Betreiber an das nationale Ziel angepasst werden. Eine Teilnahmeberechtigung ohne Pflichten für Personen nach Artikel 3 g) ist aus Sicht der Wirtschaft in einem derart geschlossenen System nur dann akzeptabel, wenn es für die Anhang I Betreiber eine opt-out -Klausel gäbe, die aber ein funktionierendes System unmöglich machen würde. Vorschläge: Jeder Betreiber gemäß Anhang I oder auf Antrag kann Inhaber von Berechtigungen sein. Im Anhang I nicht enthaltene Betreiber, die weitere Tätigkeiten der IVU-RL betreiben (oder ev. auch darüber hinaus?), können per Antrag an die zuständige Behörde freiwillig in den Geltungsbereich dieser Richtlinie einsteigen. Derartige neue Marktteilnehmer erhalten oder erwerben (je nach dem, ob die Frage der staatlichen Reserven mit Ja oder Nein beantwortet wird) zum Einstiegszeitpunkt für den Rest der ersten Periode ihre Berechtigungen am freien Emissionsmarkt. Im der Einstiegsperiode folgenden Zeitraum könnten auch opt-in - Betriebe in der Verteilung des Gesamt-Kuchens Berücksichtigung finden. 5
6 Inhalt des EU-RLV KOM(2001) 581 Ziel: Kyoto-Vorgraben preisgünstig erreichen; betroffene Anlagen laut Annex 1: Energierelevante Aktivitäten Feuerungsanlagen > 20 MW, ausgenommen Abfallverbrennungsanlagen Mineralölraffinerien Kokereien Herstellung und Verarbeitung von eisenhältigen Metallen Rösten oder Sintern von Erzen einschließlich sulfidischer Erze Herstellung von Roheisen oder Stahl, Stranggießen mit Schmelzkapazität > 2,5 t/h Mineralverarbeitende Industrie Zementklinker in Drehrohröfen mit einer Produktionskapazität > 500 t/d Kalk in Drehrohröfen oder in anderen Öfen mit einer Produktionskapazität > 50 t/d Glas einschließlich Glasfasern mit einer Schmelzkapazität > 20 t/d Anlagen zum Brennen keramischer Erzeugnisse mit einer Produktionskapazität >75 t/d und/oder einer Ofenkapazität > 4 m 3 und einer Besatzdichte > 300 kg/m 3 Andere Aktivitäten Anlagen zur Herstellung von Zellstoff aus Holz oder anderen Faserstoffen Anlagen zur Herstellung von Papier, Pappe und Karton mit einer Produktionskapazität > 20 t/d. Ausgenommen sind Anlagen der chemischen Industrie und Abfallverbrennungsanlagen. Neben Anlagenbetreibern sollen auch andere natürliche und juristische Personen durch An- und Verkauf von allowances am Handelssystem teilnehmen können. Permit und allowance Genehmigung ( greenhouse gas emission permit ), für Annex-1-Betriebe erforderlich (also keine Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme!); Basis für MS für Zuteilung von Emissionsberechtigungen - vorerst kostenlos (im Fachjargon wird dies als grandfathering bezeichnet, im Gegensatz zum auctioning : nicht kostenlose Zuteilung zu Marktpreisen). Während die allowances transferierbar (handelbar) sein sollen, soll die Genehmigung ( permit ) auf eine bestimmte Anlage oder einen Anlagenteil bezogen sein. Geldstrafen pro überzogener Tonne CO 2 für Nichteinhaltung der Vorgaben: : 50 Euro oder doppelter Marktpreis einer Vorperiode ab 2008 (= Beginn der Kyoto-Periode ): 100 Euro oder doppelter Marktpreis einer Vorperiode Das geplante Emissionshandelssystem soll 2005 starten. Die erste Periode ist bis vorgesehen. Die nächste Periode, , fällt mit der ersten Verpflichtungsperiode gemäß dem Kyoto-Protokoll zusammen. Danach sind weitere 5-Jahres-Perioden geplant. Bis zum kann die EU-Kommission Vorschläge zur Inkludierung weiterer Gase und wirtschaftlicher Aktivitäten in das Handelssystem unterbreiten. Umsetzungsfrist bis EU-Burden-Sharing: LUX -28%, DK -21%, D -21%, Ö -13%, GB -12,5%, B -7,5%, I -6,5%, NL -6%, F & FIN 0%, S +4%, IRL +13%, SP +15%, GR +25%, P +27% Weitere Infos: ****************************************************** Kontakt: EP: Dr. Marilies Flemming, , mflemming@europarl.eu.int WKÖ: Mag. Axel Steinsberg, , Axel.Steinsberg@wko.at 6
EU-Richtlinie Emissions Trading
EU-Richtlinie Emissions Trading In Kraft getreten im Oktober 2003 Handelsraum: Beteiligung: Geltungsbereich: Basis der Regelung: EU obligatorisch für Anlagen in allen Mitgliedstaaten (rd. 8.200 Anlagen;
MehrDer Anlagenbegriff der Emissionshandelsrichtlinie
Arbeitsgruppe "Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes" (AGE) Themenpapier: Der Anlagenbegriff der Emissionshandelsrichtlinie Sekretariat der AGE Mitarbeiter: Dr. Regina Betz, Stefan Böttcher,
MehrÜberblick. Zuteilung: Nationale Allokationspläne Preisbildung Windfall Profits Änderungen ab Europäischer Emissionshandel
Vorlesung 5: EUETS 1/20 Überblick 1 Europäischer Emissionshandel Zuteilung: Nationale Allokationspläne Preisbildung Windfall Profits Änderungen ab 2012 2 Emissionshandel in der Schweiz 3 Schlussfolgerungen
MehrDie Emissionshandels-Richtlinie
Stand: 9. Oktober 2003 Die Emissionshandels-Richtlinie Ab dem 1. Januar 2005 werden Unternehmen in Europa Emissionsrechte untereinander handeln können. So sieht es eine Richtlinie der Europäischen Union
MehrCO 2 -Emissionsrechtehandel
CO 2 -Emissionsrechtehandel 01.07.2011 Agenda I. Hintergrund des Emissionshandels II. Cap & Trade III. Baseline & Credit IV. Ein kurzes Praxisbeispiel Seite 2 I. Hintergrund des Emissionshandels Das Kyoto-Protokoll
MehrEmissionshandel Hintergründe und Auswirkungen
Emissionshandel Hintergründe und Auswirkungen 1. Einleitung Unter dem Namen Emissionshandel oder auch emission trading läuft derzeit ein ehrgeiziges Projekt der EU zur Reduktion der Kohlendioxid-Emissionen
MehrNationale Alleingänge sind in der Klimapolitik kontraproduktiv
Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Interview 07.11.2017 Lesezeit 5 Min. Nationale Alleingänge sind in der Klimapolitik kontraproduktiv Immer wieder wird das Emissionshandelssystem
MehrEmissionshandel und betriebliches CO2 Management. Isabella Plimon
Emissionshandel und betriebliches CO2 Management Isabella Plimon Das Kyoto-Protokoll Erstmals wurden verbindliche Emissionsobergrenzen festgelegt, Emissionskonto eines Staates Die Europäische Union verpflichtete
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN STELLUNGNAHME DER KOMMISSION
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 18.07.2003 KOM(2003) 463 endgültig 2001/0245 (COD) STELLUNGNAHME DER KOMMISSION gemäß Artikel 251 Absatz 2 dritter Unterabsatz Buchstabe c) EG-Vertrag
MehrHandel mit CO 2 -Zertifikaten als Mittel zur Reduktion der Treibhausgase. Mag. Iva Hattinger, EVN AG 3.März 2016
Handel mit CO 2 -Zertifikaten als Mittel zur Reduktion der Treibhausgase Mag. Iva Hattinger, EVN AG 3.März 2016 Es dreht sich alles um Andere Treibhausgase werden entsprechend ihrem klimaschädlichen Potential
MehrKlimawirkung des Luftverkehrs
den Emissionshandel Inhalte des Richtlinien-Vorschlags und Stand der Diskussion Meike Söker Referat KI I 2 BMU Klimawirkung des Luftverkehrs Anteil Luftverkehr an den direkten THG-Emissionen der EU: rund
MehrDas neue Klima- und Energiepaket der Europäischen Kommission
Das neue Klima- und Energiepaket der Europäischen Kommission Dr. Dirk Weinreich Leiter des Referats: Rechtsangelegenheiten Umwelt und Energie sowie Klimaschutz, Emissionshandel Bundesministerium für Umwelt,
MehrEmissionshandel und betriebliches CO2 Management
Emissionshandel und betriebliches CO2 Management Isabella Plimon Das Kioto Protokoll Erstmals wurden verbindliche Emissionsobergrenzen festgelegt Emissionskonto eines Staates Die Europäische Union verpflichtete
MehrEU Emissions Trading. 13. Februar Dr. Thorsten Diercks Generalsekretär
EU Emissions Trading 13. Februar 2008 Dr. Thorsten Diercks Generalsekretär Klimagas-Emissionen in der EU-15 Veränderung 2005 zu 1990 und Ziele nach Burden Sharing % 60 50 40 30 20 10 0-10 -20-30 53,8 Spanien
MehrGrundzüge einer effizienten Klimapolitik
Grundzüge einer effizienten Klimapolitik Statement anlässlich der Pressekonferenz des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) zur Klimapolitik am 8. Juli 2009, Berlin Prof. Dr. Michael Hüther
MehrEuropäischer Emissionshandel
Europäischer Emissionshandel Ein Merkblatt der IHK Projekte Hannover GmbH Einleitung Internationaler Klimaschutz ist eine der größten globalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Seit mehreren Jahrzehnten
MehrWelches Emissionshandelsystem für 30 % heimische Emissionsreduktionen?
Welches Emissionshandelsystem für 30 % heimische Emissionsreduktionen? Workshop zur EU-Klimapolitik Berlin, 3. Mai 2011 Eva Filzmoser www.cdm-watch.org Uebersicht EU Emissionshandel Ueberblick Aenderungen
MehrVorschlag für die Einbeziehung der Luftfahrt in den EU Emissionshandel Europäische Kommission
Vorschlag für die Einbeziehung der Luftfahrt in den EU Emissionshandel Europäische Kommission European Commission: 1 Überblick Hintergrund Herausforderung des Klimawandels International EU Der Vorschlag
MehrJoint Implementation Projekte in Deutschland - Einführung
Joint Implementation Projekte in Deutschland - Einführung Michael Müller, EnergieAgentur.NRW Folie 1 Das Kyoto-Protokoll 39 Industriestaaten haben sich 1997 verpflichtet ihre THG- Emissionen durchschnittlich
MehrImpulsstatement. Was bedeutet die Industrieemissionsrichtlinie für den Praktiker/die Praktikerin?
Impulsstatement Was bedeutet die Industrieemissionsrichtlinie für den Praktiker/die Praktikerin? RA Mag. Martin Niederhuber NH Niederhuber Hager Rechtsanwälte 1 Vorbemerkungen Wie definiert sich der Praktiker
MehrEMISSIONSHANDEL IN DEUTSCHLAND: ERFAHRUNGEN MIT DEM NEUEN MARKTWIRTSCHAFTLICHEN KLIMASCHUTZINSTRUMENT
EMISSIONSHANDEL IN DEUTSCHLAND: ERFAHRUNGEN MIT DEM NEUEN MARKTWIRTSCHAFTLICHEN KLIMASCHUTZINSTRUMENT Katja Rosenbohm, Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt GEOforum 2007, Leipzig,
MehrDas Emissionshandelsystem heute
Das Emissionshandelsystem heute Dr. Enno Harders LL.M. Stellvertretender Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt Die CO2-Card Emissionsquoten als marktwirtschaftliches Instrument
MehrRechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Emissionshandel Möglichkeiten der Co-Verbrennung
Rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Emissionshandel Möglichkeiten der Co-Verbrennung Lars Grote, IZES ggmbh Saarbrücken, 25. Oktober 2012 1 [Grote], 25. Oktober 2012, Saarbrücken Inhalt
MehrANNEX ANHANG. des. Delegierten Beschlusses der Kommission
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 15.2.2019 C(2019) 930 final ANNEX ANHANG des Delegierten Beschlusses der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
MehrKlimaschutzpolitik. Welche Rolle spielen Wald und Forstwirtschaft im Kyoto-Prozess?
Klimaschutzpolitik Welche Rolle spielen Wald und Forstwirtschaft im Kyoto-Prozess? Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Bernd Winkler Der lange Weg bis zum Kompromiss Nationale
MehrKyoto Protokoll & CO 2 Zertifikate
Kyoto Protokoll & CO 2 Zertifikate Dozent: Prof. Dr. Friedel Bolle Referenten: Sarah Dittes, Anne Günzel, Patricia Hargesheimer, Elisabeth Schulz 1 Kyoto Protokoll & CO² Zertifikate 1. Der Weg nach Kyoto
MehrChancen und Risiken des CO 2 Emissionshandels
Chancen und Risiken des CO 2 - Emissionshandels Chancen und Risiken des CO 2 Emissionshandels Dipl.-Ing. Gerd Marx Energieagentur NRW Folie 1 Vortragsstruktur Einleitung Erfahrungen und Auswertungen des
MehrVorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Straßburg, den 20.11.2012 COM(2012) 697 final 2012/0328 (COD) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die vorübergehende Abweichung von der Richtlinie
MehrKyoto-Protokoll Verpflichtungen und deren Erfüllung
Kyoto-Protokoll Verpflichtungen und deren Erfüllung Verpflichtung Die in Annex-B des Kyoto-Protokolls aufgeführten Staaten haben konkrete Ziele zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen in der Periode
MehrEmissionshandel mit Treibhausgasen
Emissionshandel mit Treibhausgasen Ein aktueller Überblick Dr. Jürgen Lau Beitrag zum 14. Kamingespräch des Kompetenzzentrums Umwelttechnik in Stuttgart am 07. Juli 2004 Überblick 1. Emissionshandel, was
MehrEmissionshandel ist Mittel der Wahl
Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Klimaschutz 30.06.2016 Lesezeit 4 Min Emissionshandel ist Mittel der Wahl Europäischer Emissionshandel, nationale Klimaziele, der Ausbau der
MehrRAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 18. März 2003 (OR. en) 15792/1/02 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2001/0245 (COD)
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 18. März 2003 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2001/0245 (COD) 15792/1/02 REV 1 ENV 776 MI 308 IND 103 ENER 329 COC 1671 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE
MehrCDM als Finanzierungsinstrument
CDM als Finanzierungsinstrument Frankfurt am Main 28.04.2010 / Schoppastrasse 2 / D-65719 Hofheim Vervielfältigung oder Weiterleitung, auch auszugsweise ist nicht gestattet Ein motiviertes CO 2 -Team heißt
MehrDer europäische Emissionshandel - Erfahrungen und Kritik- Hauptseminar zur Umweltökonomik Wintersemester 2007/2008 Florian Warring Daniel Wind
Der europäische Emissionshandel - Erfahrungen und Kritik- Hauptseminar zur Umweltökonomik Wintersemester 2007/2008 Florian Warring Daniel Wind Gliederung 1) Treibhausgasemissionen ein globales Umweltproblem
MehrBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom XXX. über den Standardauslastungsfaktor gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Beschlusses 2011/278/EU
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2013) XXX draft BESCHLUSS DER KOMMISSION vom XXX über den Standardauslastungsfaktor gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Beschlusses 2011/278/EU (Text von Bedeutung
MehrEnergiepolitik und Emissionshandel. VB 1/Abt. Wirtschafts- und Industriepolitik, Ressort Bergbau und Energiepolitik, Franz-Gerd Hörnschemeyer 1
Energiepolitik und Emissionshandel VB 1/Abt. Wirtschafts- und Industriepolitik, Ressort Bergbau und Energiepolitik, Franz-Gerd Hörnschemeyer 1 Die Vorschläge der EU- Kommission zum Emissionshandel: Bedrohung
MehrSeeschifffahrt und Klimaschutz - Erste Stellungnahme -
Seeschifffahrt und Klimaschutz - Erste Stellungnahme - I. Die Bedeutung der Seeschifffahrt Die Seeschifffahrt ist für die Weltwirtschaft und den Welthandel unverzichtbar. Im Vergleich aller Verkehrsträger
MehrUmweltinspektion. DI Dr. Barbara Reiter-Tlapek
Umweltinspektion DI Dr. Barbara Reiter-Tlapek Bahnhofplatz 5, A-9020 Klagenfurt, Tel.: 05 0536 22873-22879, Fax: 05 0536 22870, e-mail: kvak@ktn.gv.at http://www.verwaltungsakademie.ktn.gv.at ABGRENZUNG
MehrDer Emissionshandel im Land Brandenburg
Der Emissionshandel im Land eine Bilanz der ersten Handelsperiode, Ausblick Dipl.- Ing. Norbert Krüger, Informationsveranstaltung für Anlagenbetreiber im Land 12. September 2007 IHK Potsdam Deutschland
MehrVorbereitung für die 3. Handelsperiode und Perspektiven des Emissionshandels
Vorbereitung für die 3. Handelsperiode und Perspektiven des Emissionshandels Dr. Dirk Weinreich Herausforderung Klimaschutz: Weiterentwicklung des Emissionshandels 2013 bis 2020 Fachtagung, 28. November
MehrErweiterung des EU-System handelbarer Emissionsrechte (EU-ETS) durch Einbeziehung des Bodenverkehrs
Erweiterung des EU-System handelbarer Emissionsrechte (EU-ETS) durch Einbeziehung des Bodenverkehrs Präsentation vor VDA-AK Berlin, 14. Juli 2008 Situation in der Vergangenheit (bis 2004) Handel Verkauf
MehrGießereien im EU-Emissionshandel ab 2021
Dipl.-Kfm. Manuel Bosse Umweltmanagement-Auditor/Umweltbetriebsprüfer Energiemanagement-Auditor Qualitätsmanagementbeauftragter BDG-Service GmbH Tel.: +49 211 6871-341 E-Mail: manuel.bosse@bdg-service.de
MehrDer CO 2 -Emissionshandel: Aktueller Stand und Ausblick
Der -Emissionshandel: Aktueller Stand und Ausblick Rainer Sternkopf Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt, FG E 2.1 ASUE-Fachtagung Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung mit Gasturbinen
MehrEckpunkte des KOM-Vorschlages 2. Stand des EU-Mitentscheidungsverfahrens Gemeinsamen Standpunkt Emissionsrechte kostenlos zugeteilt early action
Arbeitsgruppe Z III 6 42205/7 Berlin, den 15.05.2003 AG-Leiter: MinR Franzjosef Schafhausen Hausruf: 3660, 3662, 3663 Ref: RR Dr. Dirk Weinreich RR z.a. Dr. Bodo Linscheidt Bericht des Bundesministers
MehrPariser Klimakonferenz und Österreichs Energiewirtschaft. Mag. Iva Hattinger, EVN AG 3. März 2016
Pariser Klimakonferenz und Österreichs Energiewirtschaft Mag. Iva Hattinger, EVN AG 3. März 2016 Paris, Dezember 2015 Klimakonferenzen 1992 Rio de Janeiro (1. UNO Klimakonferenz) Berlin, Genf, Kyoto, Buenos
MehrRICHTLINIE 2003/87/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
L 275/32 RICHTLINIE 2003/87/EG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie
MehrKyoto Zielerreichung Klimapolitik 2020
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Medienkonferenz Kyoto Zielerreichung Klimapolitik 2020 Bruno Oberle, Direktor BAFU 10. April 2014
Mehr2. Gesamtemissionen mit Sektoren nach dem Klimaschutzplan 2050
Memo www.oeko.de Name: Sabine Gores, Lukas Emele, Jakob Graichen Bereich: Energie & Klimaschutz Datum: 16.05.2019 Thema: 1. Einleitung und Zusammenfassung In diesem Dokument wird ein Überblick über den
MehrCO 2 -Kompensation in der Klimapolitik
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Klima CO 2 -Kompensation in der Klimapolitik 7. Schweizer Biomassegipfel Basel, 30. Januar
MehrGebäuderichtlinie Neufassung
Gebäuderichtlinie Neufassung Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Regierungsrat Ing. Ernst Krause RL 2002/91/EG Richtlinie
MehrLuftverkehr und Klimaschutz
Luftverkehr und Klimaschutz Herausforderungen und Instrumente Luftverkehr der Zukunft Hamburg, 27.+28. August 2014 Sabine Gores Entwicklung der deutschen Flugverkehrsemissionen Emissionen des nationalen
MehrKlassischer regulatorischer Ansatz arbeitet mit Auflagen und Vorschriften
2. Umweltpolitische Instrumente Klassischer regulatorischer Ansatz arbeitet mit Auflagen und Vorschriften 2.1 Abgaben Belastet Inputs, Outputs oder Emissionen mit dem Ziel, Emissionen zu verringern. Abgabenaufkommen
MehrFür ein nachhaltiges Europa. Dr. Anja Weisgerber MdEP
Für ein nachhaltiges Europa Dr. Anja Weisgerber MdEP Dr. Anja Weisgerber MdEP Für ein nachhaltiges Europa Was bedeutet Nachhaltigkeit? Was tut die EU in diesem Bereich? Konkretes Beispiel: Klimapaket Erneuerbare
MehrEU-ETS Erfahrungen aus der ersten Periode, NAP-2 und Ausblick post Mag. Christopher Lamport, BMLFUW Energiegespräche, 27.
EU-ETS Erfahrungen aus der ersten Periode, NAP-2 und Ausblick post-2012 Mag. Christopher Lamport, BMLFUW Energiegespräche, 27. November 2007 Seite 1 28.11.2007 Inhalt >> Ausgangssituation für die erste
MehrEmissionszertifikathandel i th Eine Chance für Mensch und Umwelt foesta consulting ltd. K.-A. Herzberg 1
Emissionszertifikathandel i th Eine Chance für Mensch und Umwelt 1 Ziel des Emissionshandels ist es, Kohlendioxid und fünf weiter Treibhausgase dort zu senken, wo es am kostengünstigsten ist. Das Interesse
MehrPraktische Umsetzung der Industrieemissionen-Richtlinie (IED)
ITVA Regionaltreffen Nordost Praktische Umsetzung der Industrieemissionen-Richtlinie (IED) - Vorgaben der IED zum Ausgangszustandsbericht - Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte
MehrEmissionshandel Stand der Umsetzung in Deutschland und der EU Dr. Hans-Joachim Ziesing Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin)
Emissionshandel Stand der Umsetzung in Deutschland und der EU Dr. Hans-Joachim Ziesing Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) Ort, Climate DatumPolicy Capacity Building Seminar Autor
MehrRAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 4. Juli 2007 (05.07) (OR. en) 11429/07 ENV 370 MI 175 IND 67 ENER 194
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 4. Juli 2007 (05.07) (OR. en) 11429/07 ENV 370 MI 175 IND 67 ENER 194 INFORMATORISCHER VERMERK des Generalsekretariats für die Delegationen Betr.: Überprüfung des
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 22. März 2017 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. März 2017 (OR. en) 8356/16 COR 1 EF 97 ECOFIN 330 DELACT 72 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 20. März 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.: Herr
MehrBerliner Energietage 2016
Berliner Energietage 2016 0 Europäischer Emissionshandel Neues aus der DEHSt Stand der Dinge und ein Ausblick Christoph Kühleis Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt Berliner Energietage,
MehrMitgliedsländer hatten allerdings Zielvorgaben in ähnlicher Größenordnung ausgearbeitet.
7. TAG DER LEHRE 22. NOVEMBER 2007 HOCHSCHULE BIBERACH Der Emissionshandel der EU Maria Klewer / Mathias Moersch Einleitung Der Handel mit Emissionsrechten ist ein wichtiges Element in der Strategie der
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION KLIMAPOLITIK MITTEILUNG
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION KLIMAPOLITIK Brüssel, 19. Dezember 2018 Rev1 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUS DER EU UND DAS EMISSIONSHANDELSSYSTEM DER EU (EU-EHS) Am 29.
MehrCO 2 -Gesetz Klimarappen Gebäudeprogramm
CO 2 -Gesetz Klimarappen Gebäudeprogramm Beschlüsse Klimakonferenz Kyoto Auswirkungen für die Schweiz: Bis 2010 Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen um 8% gegenüber dem Stand von 1990 Inkrafttreten
MehrGlossar. Exklusive Infos zum Emissionshandel:
Exklusive Infos zum Emissionshandel: www.djnewsletters.de! Glossar JI und CERs, early action und compliance beim Thema Emissionshandel wuchert das Fachchinesisch besonders stark. Dow Jones TradeNews Emissions
MehrEmissionshandel: Technik, Marktmechanismen
Emissionshandel: Technik, Teilnehmer und Marktmechanismen Vaduz, 09.10.2009, LIFE Klimastifung Michael Novoszad Climate Corporation Basisszenarien und Klimawandel Quelle: IPCC AR4 Meilensteine Klimarahmenkonvention
MehrKlimaschutzbericht 2015
Klimaschutzbericht 2015 Hintergrundgespräch, 10. November 2015 istockphoto.com/kycstudio Treibhausgas-Emissionen 2013 Gesamt: 79,6 Mio. Tonnen 100 Verlauf der österreichischen THG-Emissionen 1990-2013
MehrJahreshauptversammlung
Jahreshauptversammlung 2015 TRANSFRIGOROUTE DEUTSCHLAND (TD) e.v. Verband für temperaturgeführte Transportlogistik und die Kühlfahrzeugindustrie Saalfelden, 12. Juni 2015 Themen - Die F-Gas Verordnung
MehrHeute beginnt der Deutsche Bundestag den Gesetzgebungsprozess, Treibhausgas-Emissionshandels weitere Optionen zum Klimaschutz zu ermöglichen.
Debatte Projektbezogene Mechanismen Emissionshandel Seite 1 Begrüßung Heute beginnt der Deutsche Bundestag den Gesetzgebungsprozess, um im Rahmen des europäischen Treibhausgas-Emissionshandels weitere
MehrRechtsanwalt Nils Fröhlich Abteilung Umweltpolitik 18. Juni 2013
IE-Richtlinie Umsetzung in Deutschland und Auswirkungen auf die Unternehmen Rechtsanwalt Nils Fröhlich Abteilung Umweltpolitik 18. Juni 2013 Spitzenverband der niedersächsischen Wirtschaft 1 1. IVU Richtlinie
MehrDie Industrieemissionsrichtlinie Allgemeiner Teil, Schlussbestimmungen. Mag. Karl-Maria Maitz BMLFUW
Die Industrieemissionsrichtlinie Allgemeiner Teil, Schlussbestimmungen Mag. Karl-Maria Maitz BMLFUW Seite 1 30.09.2010 Zeitplan Übersetzung in die Amtssprachen der EU bis Oktober 2010 Annahme durch Rat
MehrNeues aus Brüssel! Wichtige Informationen - bitte beachten!
Neues aus Brüssel! Informationen zur neuen F-Gas- Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung
MehrBernd Lange, MdEP. Viel heiße Luft zur Diskussion um den Emissionsrechtehandel
Bernd Lange, MdEP Viel heiße Luft zur Diskussion um den Emissionsrechtehandel Ein neuer Ansatz in der Luftqualitätspolitik der EU Nur schwer ist zu erklären, warum sich die EU-Kommission bei dem Versuch,
MehrDas EU-Emissionshandelssystem: Erfahrungen, aktueller Stand und Ausblick
Das EU-Emissionshandelssystem: Erfahrungen, aktueller Stand und Ausblick Benjamin Görlach Ecologic Institute sdw-energieakademie, Wanderath, 3. September 2009 Emissionshandel als Instrument der Umweltpolitik:
MehrKLIMA-UND ENERGIESTRATEGIE
KLIMA-UND ENERGIESTRATEGIE Bundesregierung hat sich zur Ausarbeitung einer Integrierten Klima-und Energiestrategie bekannt Erstentwurf soll Ende 1. Quartal 2018 fertiggestellt sein Diskussion und Gedankenaustausch
MehrEmissionshandel in der EU: Aktuelle Entwicklungen in Brüssel und Berlin
Emissionshandel in der EU: Aktuelle Entwicklungen in Brüssel und Berlin Dr. Dirk Weinreich Bundesministerium für Umwelt Naturschutz und Reaktorsicherheit Workshop: Emissionshandel am Scheideweg? Perspektiven
MehrUMWELTSCHUTZ DER WIRTSCHAFT
UMWELTSCHUTZ DER WIRTSCHAFT Juli 2003 Spezialausgabe zum Klimaschutz Projekte der Wirtschaft Klima-Kapitalismus Optionen der Unternehmen Basics CO 2 -Manager EINLEITUNG Klimaschutz und Wirtschaftsstandort
Mehr2. Deklaration. der. "Allianzder wirtschaftsstarken Regionen Europas mit einem hohen Anteil an energieintensiven Industriebetrieben"
11!iIiI 2 Deklaration der "Allianzder wirtschaftsstarken Regionen Europas mit einem hohen Anteil an energieintensiven Industriebetrieben" Dieser Allianz gehören folgende Regionen an: Bayern Brandenburg
MehrClean Development Mechanism
Clean Development Mechanism Internationaler Klimaschutz 1 Klimawandel als die Herausforderung des neuen Jahrtausends: [..] (central) threats and challenges to humankind Annan, 2005 (Benecke et. Al) Konsequenzen
MehrUmsetzung der Klimaschutzziele - Chance und Risiko Dr. Josef Mayrhuber Verbund
Umsetzung der Klimaschutzziele - Chance und Risiko Dr. Josef Mayrhuber Verbund Im Rahmen der Energiegespräche 27.6.2000 Österreich auf dem Weg nach Kyoto Technisches Museum Wien Quelle: EC 2000 CO 2 in
MehrDer Einfluss der Energiepolitik auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie
VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. Der Einfluss der Energiepolitik auf die öööööö Geschäftsführer Verband der Chemischen Industrie e.v. Übersicht Die Rolle der energieintensiven Industrien in Deutschland
MehrEin Sky Trust für die EU. Jörg Haas
Ein Sky Trust für die EU Jörg Haas Kernprobleme des ETS heute Milliardenschwere Transfers von Verbrauchern zu Emittenten: regressive Wirkung Intransparente und ineffiziente Vergabe: Lobbyprämie statt Innovationsprämie
MehrMITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT. gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 23.9.2011 KOM(2011) 589 endgültig 2009/0035 (COD) MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise
MehrNeues aus Brüssel! Informationen zur neuen F-GasVerordnung (EU) Nr. 517/2014
Neues aus Brüssel! Informationen zur neuen F-GasVerordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung
MehrInhalt. 1 Kyoto- und EU-Burden-Sharing-Ziele. Der Nationale Allokations Plan (NAP) Auswirkungen des NAP. Aufgaben und Möglichkeiten für Unternehmen
Inhalt 1 Kyoto- und EU-Burden-Sharing-Ziele 2 Der Nationale Allokations Plan (NAP) 3 Auswirkungen des NAP 4 Aufgaben und Möglichkeiten für Unternehmen 5 Schlüsselbotschaften für den Emissionshandel Das
MehrWorkshop: Harmonisierte Meldung an Vergiftungsinformationszentralen
Workshop: Harmonisierte Meldung an Vergiftungsinformationszentralen in der Wirtschaftskammer Österreich, Saal 7 Wien, 5. September 2018 Überblick zum Workshop 14:00 14:30 Begrüßung und Kurzeinführung.
MehrDer Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen, Tel (Herr Raff) Bericht der Verwaltung
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen, 18.10.2013 1-10 Tel. 0032 2 282 00 70 (Herr Raff) Bericht der Verwaltung für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie
MehrFür Mensch & Umwelt. Emissionen von SF 6. Cornelia Elsner Fachgebiet III 1.4/ Stoffbezogene Produktfragen
Für Mensch & Umwelt Emissionen von SF 6 Cornelia Elsner Fachgebiet III 1.4/ Stoffbezogene Produktfragen Gliederung 1 Ausgangssituation für das Vorhaben 2 Emissionsentwicklung bei den elektrischen Betriebsmitteln
MehrAnalyse ambitionierterer Klimaschutz- Ziele bis 2020
Analyse ambitionierterer Klimaschutz- Ziele bis 2020 Bestehende Zielsetzungen Europäische Ziele Die Europäische Union hat sich folgende Ziele für das Jahr 2020 gesetzt: Reduktion der Treibhausgasemissionen
MehrErreichung der Reduktionsziele von Kyoto-Protokoll und CO 2 -Gesetz
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU 15. November 2010 Erreichung der Reduktionsziele von Kyoto-Protokoll und CO 2 -Gesetz (Stand: November
MehrSTELLUNGNAHME des Verbandes kommunaler Unternehmen e.v. (VKU)
STELLUNGNAHME des Verbandes kommunaler Unternehmen e.v. (VKU) zum EU-Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie des EP und des Rates über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in
MehrBESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 152/2012. vom 26. Juli zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 152/2012 vom 26. Juli 2012 zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS gestützt auf das Abkommen über den Europäischen
MehrÖkologische Steuerreform und Emissionshandel im Vergleich
Ökologische Steuerreform und Emissionshandel im Vergleich RA Dipl.-Kfm. R. Bertenrath Berlin, 11. Mai 2007 Gliederung Zielsetzungen von Emissionshandel und Ökosteuer Direkte und Indirekte Interaktion der
MehrDas Akkreditierungssystem in Deutschland im Umbruch
Das Akkreditierungssystem in Deutschland im Umbruch Ingo Ruthemeier Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Referat VIIA3 Normung,Konformitätsbewertung, Messwesen, Fachaufsicht BAM, PTB New Approach
MehrTÜV SÜD Industrie Service GmbH
Rohstoff, Produkt oder Abfall Problem der Definition TÜV SÜD Industrie Service GmbH Dr. Johann R. Mandl Immissionsschutz und Umwelt aktuell, München, 13.10.2009 Problem der Definition Ist ein Produktionsrückstand
MehrWas ist Abfall wann endet die Abfalleigenschaft? Was bringt die neue AbfallrahmenRL? MR Rüdiger Wagner Bundesumweltministerium Bonn
Was ist Abfall wann endet die Abfalleigenschaft? Was bringt die neue AbfallrahmenRL? MR Rüdiger Wagner Bundesumweltministerium Bonn Gliederung Stand des Verfahrens der AbfRahmenRL Abfallbegriff Nebenprodukte
MehrDie neue Energieeffizienzrichtlinie
Die neue Energieeffizienzrichtlinie und ihre Auswirkungen auf die österreichischen Bauvorschriften Dr. Rainer Mikulits Österreichisches Institut für Bautechnik Fachveranstaltung Schritte in die Zukunft,
MehrLEITLINIEN ZUR FESTLEGUNG NEGATIVER AUSWIRKUNGEN DURCH VERMÖGENSLIQUIDATIONEN EBA/GL/2015/ Leitlinien
EBA/GL/2015/05 07.08.2015 Leitlinien zur Festlegung, wann eine Liquidation der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens negative Auswirkungen auf einen oder mehrere
MehrErweiterung des EU-System handelbarer Emissionsrechte (EU-ETS) durch Einbeziehung des Bodenverkehrs
Erweiterung des EU-System handelbarer Emissionsrechte (EU-ETS) durch Einbeziehung des Bodenverkehrs - Vorschlag des bvek - 26. Juni 2008 Situation in der Vergangenheit (bis 2004) Handel Verkauf Emissionsquellen
MehrBerichtszeitraum: 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2010
Dritter Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung der Richtlinie 1999/13/EG des Rates vom 11. März 1999 über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen,
MehrZUTEILUNGSVERFAHREN FÜR STATIONÄRE ANLAGEN IN DER DRITTEN HANDELSPERIODE
ZUTEILUNGSVERFAHREN FÜR STATIONÄRE ANLAGEN IN DER DRITTEN HANDELSPERIODE 2013-2020 In der dritten Handelsperiode wird das europäische Emissionshandelssystem für Anlagen der Energiewirtschaft und der emissionsintensiven
Mehr