Wer hat Anspruch auf Kindergeld:

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1 Wirtschaftliche Sicherung von Familien: Kindergeld Ab 1. Kind + Kinder ab 18 Jahre Wer hat Anspruch auf Kindergeld: Deutsche Staatsbürger erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden. In Deutschland wohnende Ausländer können Kindergeld dann erhalten, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis zu bestimmten Zwecken besitzen (vor dem erteilte Aufenthaltsberechtigungen sowie unbefristete Aufenthaltserlaubnisse gelten weiter als Niederlassungserlaubnis). Dies gilt nicht für Bürger der EU und des Europäischen Wirtschafts-raumes, die eine Freizügigkeitsbescheinigung besitzen, und für Staatsangehörige der Schweiz. Sie können Kindergeld unabhängig von einer Niederlassungs- und Aufenthaltserlaubnis beanspruchen. Das gleiche gilt für Staatsangehörige Algeriens, Bosnien-Herzegowinas, Marokkos, Serbiens, Montenegros, Tunesiens und der Türkei auf Grundlage der jeweiligen zwischenstaat-lichen Abkommen, wenn sie in Deutschland als Arbeitnehmer arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind oder z.b. Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld beziehen. Unanfechtbar anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte können ebenfalls Kindergeld erhalten. (Quelle: Nachweise und Unterlagen: Sie benötigen eine Geburtsbescheinigung für Kindergeldzwecke im Original, die beiliegende "Anlage zum Antrag", sowie die "Haushaltsbescheinigung", die von Ihnen vorausgefüllt vom Bürgerbüro bestätigt wird. Fristen: Bei Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen sollten Sie den Antrag zeitnah stellen. Für Zeiträume vor der Antragstellung gehen unter bestimmten Voraussetzungen ggf. Ansprüche verloren. Antrag abgeben: Benötigen Sie Hilfestellung? Gerne können Sie den Antrag nach vorheriger, telefonischer Terminvereinbarung auf unserem Sozialamt einreichen. Unsere Dienstleistung beschränkt sich auf die Hilfestellung beim Ausfüllen, sowie Entgegennahme und Weiterleitung Ihrer Anträge und Unterlagen. Wenn Sie den Antrag (ohne Vorabprüfung durch unser Sozialamt!) selbst per Post versenden, schicken Sie bitte den vollständig ausgefüllten Antrag, unterschrieben und mit den notwendigen Unterlagen an: Termin / Große Kreisstadt Hockenheim oder Bundesagentur für Arbeit Sozialamt [Stützpunkt Familienkasse] Rathausstr. 1 Csernyring 22/ Hockenheim Heidelberg Beratung + Formulare: Unser Sozialamt darf Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Fachberatung zum Kindergeld anbieten. Die Familienkasse berät Sie kostenfrei zu Anspruchsvoraussetzungen und dem Bearbeitungsstand bereits eingereichter Anträge unter oder Dieses und weitere Formulare finden Sie unter Stadt Hockenheim Sozialamt Die Bereitstellung dieses Antragsvordrucks ist eine Dienstleistung Ihrer Stadtverwaltung Hockenheim. Antragsversion:

2 Große Kreisstadt Hockenheim Fachbereich für Soziales, Bildung, Kultur & Sport Sozialamt Wohngeldbehörde IAV-Stelle / Pflegestützpunkt Team Sozialamt Holger Schneider Abteilungsleiter Sozialamt und Wohngeldbehörde Schwerpunkte: Wohngeld allgemein Heim- & Pflegekostenübernahme (SGB XII) Wohngeld bei Wechsel aus Transferleistungen (SGB II, SGB XII) Forderungs- und Mahnwesen (WoG) Ermittlungs-, Zwangsund Bußgeldverfahren (WoG) Strafanzeigen bei Sozialleistungsbetrug Abteilungsleitung (ohne IAV) Zu diesen Zeiten* können Sie mich telefonisch erreichen: * Erreichbarkeit vorbehaltlich Dienstplan, Urlaub oder Krankheit Carolin Speth Schwerpunkte: Wohngeld Grundsicherung ALG II AsylbLG Rente Elterngeld Kindergeld+Zuschlag RF-Beitrag Zu diesen Zeiten* können Sie mich telefonisch erreichen: * Erreichbarkeit vorbehaltlich Dienstplan, Urlaub oder Krankheit Karin Kimling Schwerpunkte: Rente Grundsicherung Elterngeld Kindergeld+Zuschlag Kinderbetreuungskosten RF-Beitrag Zu diesen Zeiten* können Sie mich telefonisch erreichen: * Erreichbarkeit vorbehaltlich Dienstplan, Urlaub oder Krankheit Telefon: Fax Zentral: h.schneider@hockenheim.de Zimmer: 109 MO + FR: MI: DI + DO: Uhr Uhr, Uhr Uhr Telefon: Fax Zentral: c.speth@hockenheim.de Zimmer: 110 MO + FR: MI: DI + DO: Uhr Uhr, Uhr Uhr Telefon: Fax Zentral: k.kimling@hockenheim.de Zimmer: 108 MO, MI, FR: DI + DO Uhr (nur vormittags) Uhr (nur vormittags) IAV- Stelle Informations- Anlauf- und Vermittungsstelle PflegeStützpunkt / Beratungsstelle Ho Walter Klink Dipl. Sozialpädagoge (FH) Kontakt zur IAV-Stelle: Telefon: Angebot: Beratung für ältere, kranke und behinderte Menschen und deren Angehörige Einzelfallhilfen Informationen über-, und ggf. Vermittlung zu ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen Hausbesuche bei Bedarf. Zu diesen Zeiten* können Sie mich telefonisch erreichen: * Erreichbarkeit vorbehaltlich Dienstplan, Urlaub oder Krankheit ockenheim Kontakt zum Pflegestützpunkt: Telefon: w.klink@hockenheim.de walter.klink@rhein-neckar-kreis.de Zimmer: 102 DI: Uhr MI: Uhr (Öffnungszeiten wie vorstehend, sowie nach Vereinbarung) 2014 Stadt Hockenheim Informationsstand:

3 Willkommen auf unserem Sozialamt: Unser kompetentes Team bietet Ihnen kundenfreundliche Öffnungszeiten und sachkundige Dienstleistungen über eine große Bandbreite des sozialen Leistungsspektrums an! Mit Ihrer Hilfe können wir künftig einen noch besseren Service anbieten unterstützen Sie uns, in dem Sie folgende Tipps berücksichtigen: Öffnungszeiten:- Das Rathaus öffnet für Sie zu den regulären Öffnungszeiten: MO und FR Uhr, DI und DO sowie MI Uhr und Uhr. IAV-Stelle und Pflegestützpunkt öffnen abweichend hiervon jeweils DI Uhr und MI Uhr..Termine werden vorrangig bedient:- Kommen Sie unangekündigt, kann Ihnen Ihr Sachbearbeiter aus verschiedenen Gründen (z.b. Terminkunden, Sachbearbeitung, Lehrgänge, Urlaub) möglicherweise nicht zur Verfügung stehen. Es ist deshalb sinnvoll, Ihren Besuch immer vorab telefonisch mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner abzustimmen. Durch Terminvereinbarungen helfen Sie uns, unsere Sprechzeit für Notfälle und andere, dringende Angelegenheiten flexibel zu halten, und uns Zeit für Ihr Anliegen und die Anfragen anderer Kunden nehmen zu können. Besucher ohne Termin (Wartezeiten sind möglich!):: Während der Öffnungszeiten des Rathauses steht im Sozialamt für unangekündigte Besuche mit kleineren, oder schnell zu erledigenden Anliegen und Fragen mindestens ein Ansprechpartner in der offenen Sprechzeit zur Verfügung. Auch hier haben Terminkunden Vorrang. Bitte haben Sie Verständnis, daß sich Wartezeiten hier nicht immer vermeiden lassen..telefonische Erreichbarkeit:- Für kleine Auskünfte ist kein persönlicher Besuch bei uns erforderlich. Sie können uns gerne zu unseren Ansprechzeiten anrufen. So haben wir mehr Zeit, Ihre Anträge zu bearbeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn bei großem Besucherandrang nicht alle Anrufe sofort bedient werden können..anträge & Formulare:- Erstanträge auf Grundsicherung und Sozialhilfen werden nur nach vorheriger Beratung und Unterschrift an Sie ausgehändigt. Eine Zusendung per Post ist möglich bitte rufen Sie uns für ein informelles Vorgespräch an. Rentenanträge werden nach Terminvereinbarung nur noch elektronisch aufgenommen. Alle anderen Anträge erhalten Sie in unserer Selbstbedienung im Wartebereich, oder (mit Wartezeit) in der Sprechzeit. s sind nicht rechtsverbindlich:- 's und -Anhänge sind keine rechtsverbindlich wirksamen Mitteilung oder Willenserklärungen. Bitte nehmen Sie grundsätzlich alle Mitteilungen, Unterlageneingaben und Antragstellungen auch weiterhin schriftlich in Papierform und mit persönlicher Unterschrift vor. Auskünfte und Beratung per erfolgen aus Gründen des Sozialdatenschutzes grundsätzlich nicht..datenschutz! Sie werden aufgerufen!- Betreten Sie unsere Zimmer bitte nur, wenn Sie dazu ausdrücklich aufgefordert, oder aufgerufen werden. Bitte verstehen Sie, daß wir aus Rücksicht auf die Situation der Kunden, deren vertrauliche Beratungen durch ungebeten eintretende Besucher gestört werden, umgehend zum Verlassen des Raumes auffordern! 2014 Stadt Hockenheim Informationsstand:

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5 Kindergeld-Nr. Familienkasse Steuerliche Identifikationsnummer der antragstellenden Person Beachten Sie bitte die anhängenden Hinweise und das Merkblatt Kindergeld. Antrag auf Kindergeld Anzahl der beigefügten Anlage Kind : 1 Angaben zur antragstellenden Person Name Titel Vorname Ggf. Geburtsname und Name aus früherer Ehe Staatsangehörigkeit (bei nicht EU-/EWR-Staatsangehörigkeit Telefonische Rückfrage tagsüber Geburtsdatum Geschlecht bitte Nachweis Aufenthaltstitel beifügen!) unter Nr.: Anschrift (Straße/Platz, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort) Familienstand: ledig seit verheiratet in Lebenspartnerschaft lebend verwitwet geschieden dauernd getrennt lebend 2 Angaben zum Ehegatten bzw. Lebenspartner der antragstellenden Person Name Vorname Titel Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Ggf. Geburtsname und Name aus früherer Ehe Anschrift, wenn abweichend vom Antragsteller (Straße/Platz, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort) 3 Angaben zum Zahlungsweg IBAN BIC Bank, Sparkasse (ggf. auch Zweigstelle), Postbank KG Stand Januar 2014 Kontoinhaber(in) ist antragstellende Person wie unter 1 Name, Vorname nicht antragstellende Person, sondern: 4 Der Bescheid soll nicht mir, sondern folgender Person zugesandt werden: Name Vorname Anschrift, wenn abweichend vom Antragsteller (Straße/Platz, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort)

6 5 Angaben zu Kindern Laut beigefügter/n Anlage(n) Kind 6 Folgende Zählkinder sollen berücksichtigt werden: Vorname, ggf. abweichender Familienname Geburtsdatum Geschlecht Wer bezieht das Kindergeld (Name, Vorname)? Bei welcher Familienkasse Aktenzeichen? Hinweis nach dem Bundesdatenschutzgesetz: Die Daten werden aufgrund und zum Zweck der 31, 62 bis 78 Einkommensteuergesetz und der Regelungen der Abgabenordnung bzw. aufgrund des Bundeskindergeldgesetzes und des Sozialgesetzbuches erhoben, verarbeitet und genutzt. Ich versichere, dass ich alle Angaben (auch in den Anlagen) vollständig und wahrheitsgetreu gemacht habe. Mir ist bekannt, dass ich alle Änderungen, die für den Anspruch auf Kindergeld von Bedeutung sind, unverzüglich der Familienkasse mitzuteilen habe. Das Merkblatt über Kindergeld habe ich erhalten und von seinem Inhalt Kenntnis genommen. Datum Ich bin damit einverstanden, dass dem Antragsteller / der Antragstellerin das Kindergeld gezahlt wird. Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin / des gesetzlichen Vertreters Unterschrift des gemeinsam mit dem Antragsteller / der Antragstellerin in einem Haushalt lebenden Ehegatten / Lebenspartners oder anderen Elternteils / dessen gesetzlichen Vertreters Antrag angenommen (Datum/Namenszeichen des Antragsannehmers) Nur von der Familienkasse auszufüllen Ich bestätige die Richtigkeit der Vorgang im DV-Verfahren Änderung/Ergänzung zu den Zu 1: nein KG-Nr. Zu 2: nein KG-Nr. Fragen Zu Anlage 1: nein KG-Nr. Zu Anlage 2: nein KG-Nr. Zu Anlage 3: nein KG-Nr. Zu Anlage 4: nein KG-Nr. (Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin / des gesetzlichen Vertreters) Stammdaten erfasst Datum / NZ

7 Hinweise zum Antrag auf Kindergeld und zur Anlage Kind Füllen Sie bitte den Antragsvordruck und die Anlage Kind sorgfältig und gut leserlich aus und kreuzen Sie das Zutreffende an. Vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht! Sofern Sie minderjährig sind, muss Ihr gesetzlicher Vertreter für Sie unterschreiben. Lassen Sie den Antrag auch von dem mit Ihnen gemeinsam in einem Haushalt lebenden Ehegatten bzw. Lebenspartner / anderen Elternteil unterschreiben, wenn er damit einverstanden ist, dass Sie das Kindergeld erhalten. Wenn kein Einvernehmen besteht, teilen Sie dies bitte der Familienkasse mit. Wurde der Berechtigte gerichtlich bestimmt, fügen Sie bitte den Beschluss bei. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn er vollständig ausgefüllt wurde. Antrag auf Kindergeld Zu 1 und 2 : Angaben zur antragstellenden Person und zum Ehegatten bzw. Lebenspartner Wenn beide Elternteile eines Kindes die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld erfüllen, ist als antragstellende Person der Elternteil einzutragen, der nach dem Willen beider Elternteile das Kindergeld erhalten soll. Beim Familienstand ist nur dann dauernd getrennt lebend" anzukreuzen, wenn bei Ehepaaren mindestens ein Ehepartner die Absicht hat, die Trennung ständig aufrechtzuerhalten. Sofern Sie nicht verheiratet sind oder Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartner nicht zugleich der andere leibliche Elternteil mindestens eines der in der/den Anlage/n Kind aufgeführten Kinder ist, teilen Sie die Angaben zum anderen leiblichen Elternteil (bei Pflege- oder Enkelkindern zu beiden leiblichen Elternteilen) bitte auf der jeweiligen Anlage Kind mit. Sofern Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-/ EWR-Staates bzw. der Schweiz besitzen, fügen Sie bitte einen Nachweis über den Aufenthaltstitel bei (z. B. Passkopie). Zu 3 : Angaben zum Zahlungsweg Geben Sie bitte das Konto an, auf welches das Kindergeld überwiesen werden soll. Die IBAN (internationale Bankkontonummer) und der BIC (internationaler, standardisierter Bank-Code) ersetzen die bisherigen nationalen Kontoangaben und können Ihrem Kontoauszug entnommen werden. Zu 6 : Folgende Zählkinder sollen berücksichtigt werden Kinder, für die eine andere Person Kindergeld erhält, können sich bei Ihnen kindergelderhöhend auswirken (Zählkinder). Sofern Sie die Berücksichtigung von Zählkindern geltend machen wollen, geben Sie bitte in jedem Fall an, wer für die Zählkinder das Kindergeld bei welcher Familienkasse bezieht. Anlage Kind Allgemeines Bitte füllen Sie die Anlage Kind vollständig aus. Bei einem erstmaligen Antrag auf Kindergeld nach Geburt ist die Geburtsbescheinigung für Kindergeld im Original beizufügen. Bei einem im Ausland geborenen Kind ist als Nachweis die Geburtsurkunde ausreichend. Für über 18 Jahre alte Kinder ist die Anlage nur auszufüllen, wenn sie eine der im Kindergeldmerkblatt genannten besonderen Voraussetzungen erfüllen. Entsprechende Nachweise (z. B. über die Schul- oder Berufsausbildung) sind beizufügen. Ist Ihr Kind behindert, füllen Sie bitte zusätzlich den Vordruck Anlage für das volljährige behinderte Kind aus. Bei angenommenen Kindern bitte den Annahmebeschluss des Familiengerichts beifügen. Andere Personen, zu denen ein Kindschaftsverhältnis besteht, sind: Eltern, Stiefeltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern, Großeltern. Zu 1 : Angaben zum Kind Wenn Kinder außerhalb Ihres Haushalts leben, geben Sie den Grund an (z. B. Unterbringung bei Großeltern / in einer Pflegestelle/ in einem Heim, wegen Schul- oder Berufsausbildung). Zu 2 : Kindschaftsverhältnis zur antragstellenden Person, zum Ehegatten bzw. Lebenspartner und zu anderen Personen Die Eintragung der hier abgefragten Angaben ist in jedem Fall erforderlich. Wenn der andere Elternteil / die Eltern des Kindes verstorben sind, ist dies durch den Zusatz verstorben anzugeben. Ist für ein Kind die Vaterschaft nicht rechtswirksam festgestellt worden, ist unbekannt bzw. Vaterschaft nicht festgestellt einzutragen. Zu 3 : Angaben für ein volljähriges Kind Besondere Anspruchsvoraussetzungen Die Berücksichtigung eines volljährigen Kindes ist möglich, wenn es 1. noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist oder 2. noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und a) für einen Beruf ausgebildet wird oder b) sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet oder c) eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann oder d) einen geregelten Freiwilligendienst leistet oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist (ohne Altersgrenze).

8 Rechtslage ab 2012 Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein Kind in den Fällen der Nummer 2 (a bis d) nur berücksichtigt, wenn das Kind keiner (schädlichen) Erwerbstätigkeit nachgeht. Eine Ausbildung (Berufsausbildung oder Studium) ist abgeschlossen, wenn sie zur Ausübung eines Berufs befähigt, auch wenn sich daran eine darauf aufbauende weitere Ausbildung anschließt. Dies gilt auch, wenn der Abschluss noch nicht zur Ausübung des angestrebten Berufsziels berechtigt (z. B. Verkäufer, Rettungssanitäter, Lehrer oder Juristen nach Bestehen des 1. Staatsexamens). Ein Kind ist erwerbstätig, wenn es einer auf die Erzielung von Einkünften gerichteten Beschäftigung nachgeht, die den Einsatz seiner persönlichen Arbeitskraft erfordert. Hieraus folgt, dass der Begriff Erwerbstätigkeit durch eine nichtselbständige Tätigkeit, eine land- und forstwirtschaftliche, eine gewerbliche und eine selbständige Tätigkeit erfüllt werden kann. Die Verwaltung eigenen Vermögens ist demgegenüber keine Erwerbstätigkeit. Bitte weisen Sie die wöchentliche Arbeitszeit anhand geeigneter Unterlagen (z. B. Arbeitsvertrag / Bescheinigung des Arbeitgebers) nach. Wurde von den vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten abgewichen, kann ein Nachweis hierfür durch Vorlage von Gehaltsabrechnungen, einem Auszug aus dem Arbeitskonto oder einer Arbeitgeberbescheinigung erfolgen. Fehlzeiten aufgrund von Urlaub, Krankheit o. ä. mindern die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit nicht. Rechtslage bis 2011 Die Berücksichtigung eines über 18 Jahre alten Kindes hinsichtlich der Zahlung von Kindergeld ist ausgeschlossen, wenn das Kind Einkünfte und Bezüge von mehr als Euro hat, die zur Bestreitung seines Unterhalts oder seiner Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind. Aus diesem Grund ist der Antrag auf Kindergeld für ein volljähriges Kind immer um die Erklärung zu den Einkünften und Bezügen und ggf. die Erklärung zu den Werbungskosten zu ergänzen. Zu 5 : Anspruch auf eine Geldleistung von einer Stelle außerhalb Deutschlands / von einer zwischen- oder überstaatlichen Stelle Hier sind beispielsweise Ansprüche auf Familienleistungen für Kinder, die im Ausland bestehen oder Ansprüche auf kindbezogene Leistungen von einer Beschäftigungsbehörde (z. B. der Europäischen Union) einzutragen. Zu 6 : Sind oder waren Sie oder eine andere Person, zu der das Kind in einem Kindschaftsverhältnis steht, in den letzten 5 Jahren vor der Antragstellung: ( ) Tätigkeit im öffentlichen Dienst bedeutet eine Tätigkeit als Beamter / Versorgungsempfänger / (Tarif-)Beschäftigte des Bundes, eines Landes, einer Gemeinde, eines Gemeindeverbandes oder einer sonstigen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts oder als Richter, Berufssoldat oder Soldat auf Zeit. Hierzu zählt auch die bei einem privaten Arbeitgeber ausgeübte Tätigkeit, soweit Angehörige des öffentlichen Dienstes hierfür beurlaubt worden sind. Nicht zum öffentlichen Dienst zählen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts (Kirchen einschl. der Ordensgemeinschaften, kirchlichen Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten u. ä.) sowie die Spitzen- / Mitgliedsverbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Einrichtungen. Die Fragen 6b bzw. 6c sind auch dann mit ja zu beantworten, wenn Sie, Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartner oder eine andere Person, zu der eines der Kinder in einem Kindschaftsverhältnis steht, im diplomatischen oder konsularischen Dienst tätig sind oder waren. Ausführliche Informationen zum Kindergeld finden Sie im Internet unter bzw. unter

9 Name und Vorname der antragstellenden Person Familienkasse Kindergeld-Nr. Anlage Kind zum Antrag auf Kindergeld vom. Lfd. Nr.. Beachten Sie bitte die anhängenden Hinweise und das Merkblatt Kindergeld. Erstantrag bei Geburt 1 Angaben zum Kind Bei erstmaligem Antrag notwendige Unterlagen (Geburtsbescheinigung, Annahmebeschluss) beifügen. Steuerliche Identifikationsnummer Vorname ggf. abweichender Familienname Geburtsdatum Geschlecht ggf. abweichende Anschrift (bei Wohnort im Ausland bitte auch den Staat angeben) Grund der abweichenden Anschrift (z. B. Unterbringung bei Großeltern/in einer Pflegestelle/einem Heim, wegen Schul- oder Berufsausbildung) 2 Kindschaftsverhältnis zur antragstellenden Person, zum Ehegatten bzw. Lebenspartner und zu anderen Personen Kindschaftsverhältnis zur antragstellenden Person: leibliches Kind/Adoptivkind Pflegekind Enkelkind/Stiefkind Kindschaftsverhältnis zum Ehegatten bzw. Lebenspartner: leibliches Kind/Adoptivkind Pflegekind Enkelkind/Stiefkind Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen: ja, bitte hier Angaben machen nein Name, Vorname Geburtsdatum Art des Kindschaftsverhältnisses... letzte bekannte Anschrift 3 Angaben für ein volljähriges Kind bzw. für ein Kind, das in Kürze das 18. Lebensjahr vollenden wird, sonst weiter bei Punkt 4: Das Kind von/ab bis a) befindet sich in Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung Bezeichnung der Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung: KG 1 Anlage Kind Stand Januar 2014 b) kann eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen c) leistet ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (Jugendfreiwilligendienstegesetz), einen europäischen / entwicklungspolitischen Freiwilligendienst, einen Freiwilligendienst aller Generationen ( 2 Abs. 1a SGB VII), einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst, einen Bundesfreiwilligendienst oder einen anderen Dienst im Ausland ( 5 Bundesfreiwilligendienstgesetz) d) befindet sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten (z. B. zwischen zwei Ausbildungsabschnitten) e) ist ohne Beschäftigung und bei einer Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet f) ist wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen Behinderung außerstande, sich selbst finanziell zu unterhalten

10 Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes (nur bei Eintragungen unter a) bis d) g) Das Kind hat bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen bzw. wird diese in Kürze abschließen ja, am... nein (weiter bei 4.) h) Das Kind ist erwerbstätig bzw. wird erwerbstätig sein ja nein (weiter bei 4.) i) Das Kind übt aus bzw. wird ausüben: - eine oder mehrere geringfügige Beschäftigung(en) im Sinne der 8, 8a SGB IV (sog. Minijob) ja, von - bis... nein - andere Erwerbstätigkeiten ja, von - bis... nein (bei mehreren Beschäftigungen Angaben auf gesondertem Blatt) Insgesamt (vereinbarte) regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit:... Stunden Dienstherr bzw. Arbeitgeber (Name, Anschrift):... Nachweise zu den Angaben für ein volljähriges Kind: sind beigefügt liegen bereits vor werden nachgereicht 4 Haben Sie oder eine andere Person bei einer anderen Familienkasse für das Kind Kindergeld beantragt oder erhalten? ja, bitte hier Angaben machen nein Name, Vorname der antragstellenden bzw. beziehenden Person Datum/Zeitraum (von bis) Kindergeldnummer... Familienkasse, Anschrift 5 Besteht oder bestand für Sie oder eine andere Person für das Kind in den letzten 5 Jahren vor der Antragstellung ein Anspruch auf eine kindbezogene Geldleistung von einer Stelle außerhalb Deutschlands oder von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung? ja, bitte hier Angaben machen nein Name, Vorname der beziehenden Person geboren am Euro... Leistung monatlicher Betrag Zeitraum (von bis)... leistende Stelle 6 Sind oder waren Sie oder eine andere Person, zu der das Kind in einem Kindschaftsverhältnis steht, in den letzten 5 Jahren vor der Antragstellung: a) im öffentlichen Dienst tätig? ja nein b) außerhalb Deutschlands als Arbeitnehmer(in) / Selbständige(r) / Entwicklungshelfer(in) tätig? ja nein c) in Deutschland bei einer Dienststelle oder Einrichtung eines anderen Staates / als Angehörige(r) der NATO-Streitkräfte tätig? ja nein d) in Deutschland auf Veranlassung eines Arbeitgebers mit Sitz außerhalb Deutschlands beschäftigt? ja nein Wenn ja, bitte hier Angaben machen: Name, Vorname des Beschäftigten Zeitraum (von bis)... Name / Bezeichnung des Dienstherrn / Arbeitgebers (ggf. Personalnummer) bzw. des Unternehmens, der Dienststelle oder Einrichtung... Anschrift des Dienstherrn / Arbeitgebers, des Unternehmens, der Dienststelle oder Einrichtung

11 Name und Vorname des/der Kindergeldberechtigten Kindergeld-Nr. F K Steuer-ID Telefonische Rückfrage tagsüber unter Nr.: Haushaltsbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse Bitte Hinweise beachten! A. Erklärung über die Haushaltszugehörigkeit von Kindern durch Herrn/Frau geboren am: (Name) Familienstand: (Vorname) wohnhaft: (Straße/Platz, Hausnummer) (Postleitzahl, Wohnort) Tragen Sie bitte nachstehend in der Reihenfolge der Geburten mit dem ältesten Kind beginnend die zu Ihrem Haushalt gehörenden Kinder ein, die Sie im Antrag auf Kindergeld/Fragebogen aufgeführt haben. Zu meinem Haushalt unter der oben angegebenen Anschrift gehören folgende Kinder: lfd. Nr. Name und Vorname des Kindes geboren am Haushaltsaufnahme am Familienstand *) In Deutschland seit **) *) Nur bei über 18 Jahre alten Kindern **) Nur sofern ein Zuzug aus dem Ausland erfolgte, ist hier anzugeben, seit wann sich das Kind ununterbrochen in Deutschland aufhält. (Ort) (Datum) (Unterschrift) B. Amtliche Bescheinigung der Angaben Es wird hiermit bescheinigt, dass die unter A genannte Person und die unter lfd. Nr. bis lfd. Nr. aufgeführten Kinder nach den hier vorhandenen Unterlagen - nach persönlicher Kenntnis - wie angegeben gemeldet - wohnhaft - sind. Bemerkungen: KG 3a Stand Mai 2009 Dienstsiegel oder Stempel (Ort) (Unterschrift) (Datum)

12 Hinweise Kindergeld kann Ihnen grundsätzlich für die Kinder gezahlt werden, die zu Ihrem Haushalt gehören. Eine Haushaltszugehörigkeit liegt nur vor, wenn das Kind ständig in Ihrem Haushalt lebt, von Ihnen betreut und erzogen wird und aus den Mitteln Ihres Haushalts versorgt wird. Allein die bloße Anmeldung eines Kindes bei einer Meldebehörde führt nicht zur Haushaltszugehörigkeit. Während einer zeitweiligen auswärtigen Unterbringung zur Schul- oder Berufsausbildung bleibt eine bestehende Haushaltszugehörigkeit erhalten. Näheres finden Sie dazu im Merkblatt über Kindergeld. Das Vorhandensein der Kinder und ihre Zugehörigkeit zum Haushalt sind amtlich nachzuweisen. Diesem Zweck dient die umseitige Haushaltsbescheinigung. Füllen Sie deshalb bitte den Abschnitt A gut leserlich aus. Im Abschnitt B sind Ihre Angaben durch die zuständige Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) oder eine andere öffentliche Stelle zu bescheinigen und mit dem Dienstsiegel oder Dienststempel zu versehen. Haben Sie Kinder in Ihrem Antrag auf Kindergeld aufgeführt, die dauerhaft (nicht nur vorübergehend) außerhalb Ihres Haushaltes leben, reichen Sie bitte eine»lebensbescheinigung«ein. Falls solche Kinder in Schul- oder Berufsausbildung stehen, kann anstelle einer Lebensbescheinigung auch eine Schul- oder Ausbildungsbescheinigung eingereicht werden, die jedoch nicht älter als sechs Monate sein darf. Die entsprechenden Bescheinigungsvordrucke erhalten Sie bei Ihrer Familienkasse.

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